Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 4.1 Mindestgewinnbesteuerung bei Definitiveffekten

Nach den Vorschriften zur Verlustvortragsnutzung (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG, über § 8 Abs. 1 KStG für Körperschaften anwendbar, bzw. § 10a Satz 1 und 2 GewStG) ist der zeitlich unbegrenzt nutzbare Verlustvortrag pro Besteuerungsperiode bei Überschreiten eines Sockelbetrags von 1 Mio. EUR der Höhe nach auf diesen Betrag zuzüglich weiterer 60 % (derzeit für die VZ 2024 bis 2027...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 4.2 AdV bei auf § 8c KStG gestützten Bescheiden

Mit Beschluss v. 12.4.2023 (I B 74/22 (AdV), BStBl 2024 II S. 912) gewährte der BFH Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Bescheiden, die auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützt sind (Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % mit der Folge des vollständigen Verlustuntergangs). Er räumte dabei dem Aussetzungsinteresse Vorrang gegenüber dem Interesse am Vollzug des Gesetzes ein. Betro...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 8. Keine vGA wegen E-Autos aus Gründen des Klimaschutzes

Die Anschaffung eines E-Auto statt eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor hat nicht immer nur wirtschaftliche oder andere betriebsbezogenen Gründe. Die Entscheidung kann auch aus Gründen des Klimaschutzes veranlasst sein. Obwohl es sich dabei um ein gutes Motiv handelt, muss es sich dabei aus der Sicht eines (gedachten) "ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters" der K...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Grunderwerbsteuer/Erbschaft-/Schenkungsteuer

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / Zusammenfassung

Begriff Ein Schwangerschaftsabbruch beendet eine intakte Schwangerschaft, bevor die Leibesfrucht außerhalb der Gebärmutter lebensfähig ist. Dabei ist zwischen einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (medizinische und kriminologische Indikation), der in vollem Umfang die Leistungspflicht der Krankenkasse auslöst, und einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangersc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.5.3 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Neun Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau

Der Bund investiert für die Programmjahre 2026 und 2027 insgesamt 9 Mrd. EUR in den sozialen Wohnungsbau der Länder – Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat die Förderung nun auf den Weg gebracht. In den vergangenen Jahrzehnten nahm der Bestand an sozialem Wohnraum kontinuierlich von mehr als drei Millionen auf etwa eine Million Wohnungen ab. Die Bundesregierung will deshalb ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.11 Mitarbeiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten

Entgegen den Tendenzen der früheren Rechtsprechung des BAG hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Hinblick auf die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Rundfunkfreiheit den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit Mitarbeitern von Rundfunk- und Fernsehanstalten unter erleichterten Voraussetzungen zugelassen.[1] Der besondere grundrechtliche Schutz durch Art. 5 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.10 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 – Eigenart der Arbeitsleistung

Die Eigenart der Arbeitsleistung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn diese Besonderheiten aufweist, aus denen sich ein berechtigtes Interesse der Parteien ergibt, anstelle eines unbefristeten nur einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Dabei ist nicht nur die Eigenart der Arbeitsleistung als solche zu berücksichtigen, sondern die Befristung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.7 Exkurs: Auskunftspflicht/Nachschau

Nach der Bestimmung des § 29 Abs. 1 GewO haben Verwalter den Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen. Nach der weiteren Bestimmung des § 29 Abs. 2 GewO sind die Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle befugt, zum Zweck d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB –[1] unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgega...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.3 Zweck der Steuervergünstigung des § 6 a GrEStG

Rz. 9 Grundstücksübergänge sollen im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen innerhalb eines Konzerns grunderwerbsteuerlich begünstigt werden. Die gesetzliche Neuregelung umfasst sämtliche Umwandlungsvorgänge, die zu einem Rechtsträgerwechsel am Grundstück i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes führen. Die Gesetzesbegründung knüpft bei der grunderwerbsteuerrechtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.1 Die von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fälle

Rz. 41 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums der Besteuerung, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft[1] vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung[2] bedarf. Angesprochen sind hier vor allem die Fälle, bei denen das Eigentum unmittelbar kraft Gesetzes übergeht oder das Eigentum durch behördlichen bzw. gerichtlich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 5.2 Erweiterung der Befugnisse

Dem Verwalter können durch Vereinbarung – etwa in der Gemeinschaftsordnung – und nach § 27 Abs. 2 WEG auch durch Beschluss über seine gesetzlichen Befugnisse hinaus weitere verliehen werden.[1] Dem Verwalter können allerdings keine Befugnisse eingeräumt werden, die das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffen. So kann ihm nicht die Ermächtigung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 1 Begriff der Überwachung und Anwendungsfälle

Beschäftigtenüberwachung bezeichnet die systematische Erfassung, Analyse und Kontrolle von Aktivitäten, Verhalten und Kommunikation von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber selbst oder eine technische Einrichtung des Arbeitgebers.[1] Ziel der Überwachung ist in der Regel, die Produktivität zu steigern, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung rechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 6. Grundsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 5. Bewertung

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Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuregelung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2025. Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine besondere Rentenauszahlungsregelung für Beamte und Berufssoldat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 AO)

Rz. 145 Die Bekanntgabe dient auch verfassungsrechtlichen Zwecken des Art. 103 Abs. 1 GG und des Art. 19 Abs. 4 GG. Die Vorschrift regelt allein die formalrechtlichen Folgerungen[1] Weitere Regelungen enthalten die § 355 Abs. 1 S. 1 AO und § 47 Abs. 1 S. 1 sowie § 54 Abs. 1 FGO. Rz. 146 Ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt kann grundsätzlich erst nach der Bekanntgabe wirk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalakten / 5 Einsichtsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für alle betriebsangehörigen Beschäftigten, die dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallen. Die Norm ist als individualrechtlicher Anspruch konzipiert, auf das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.4 Durchsuchungsbeschluss

Rz. 23 Der richterliche Durchsuchungsbeschluss muss so gefasst sein, dass der Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 GG angemessen begrenzt sowie messbar und kontrollierbar bleibt.[1] Er muss inhaltlich möglichst bestimmt sein und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dem Betroffenen Aufschluss über Inhalt, Zweck und Ausmaß des Eingriffs geben.[2] Der Beschluss muss daher S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 357 AO bestimmt die Mindestanforderungen für die wirksame Einlegung eines Einspruchs. Abs. 1 S. 1 und 3 AO nennt die formellen Mindestanforderungen, Abs. 1 S. 2 und 4 führt die notwendigen inhaltlichen Angaben eines Einspruchs auf. Abs. 3 erwähnt weitere Inhalte, die in dem Einspruch angegeben sein sollen, aber nicht müssen. Aus Abs. 2 ergeben sich die zuständigen Fin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.1 Unanfechtbarkeit von Prozesshandlungen

Rz. 59 Im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten getroffene Maßnahmen der Fahndung unterliegen den Rechtsmittelvorschriften der StPO. Während die StPO allerdings für gerichtliche Entscheidungen nahezu umfassende Anfechtungsmöglichkeiten vorsieht, sind einzelne Entscheidungen von Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle und Polizei (Fahndung) nur in einzelnen Fällen g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 12 Gegen das Benennungsverlangen kann mit dem Einspruch[1] und ggf. der Anfechtungsklage vorgegangen werden.[2] Gegen die Nichtgeltung der "Zugangsfiktion" in § 123 Satz 2 AO für an sie gerichtete Schriftstücke gibt es jedoch keine eigene Rechtsbehelfsmöglichkeit. Gerügt werden kann insbesondere ein Ermessensfehlgebrauch. Die Grundsätze über nicht anfechtbare Verfahrensh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / 2 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtlich unauflösbar. Als Korrektiv muss also ein Mittel gefunden werden, um untragbare Zustände, die von einem Wohnungseigentümer ausgehen, beenden zu können. Als sog. ultima ratio – als letztes und äußerstes Mittel – steht der Gemeinschaft die Entziehung des Wohnungseigentums eines ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Entziehung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.1 Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Primäre Aufgabe der Fahndung ist nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und solchen Straftaten, die kraft gesetzlicher Regelung als Steuerstraftaten gelten[1] und Steuerordnungswidrigkeiten.[2] Die besondere Erwähnung dieser Aufgabe in § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO hat in erster Linie deklaratorische Bedeutung, denn sie folgt bereits aus der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern bestehenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem störenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.4 Aufdeckung und Ermittlung "unbekannter Steuerfälle" (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Aufgabe der Fahndung, "unbekannte Steuerfälle" aufzudecken und zu ermitteln, resultiert aus der finanzbehördlichen allgemeinen Steueraufsichtspflicht.[1] Nach § 85 S. 2 AO haben die Finanzbehörden insbesondere sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt und Steuererstattungen bzw. Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt werden. Damit sollen aber nicht nur fis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Befugnis zur Durchsicht von Papieren (Abs. 2 S. 1, 2. Hs.)

Rz. 54 Im selbstständigen Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde hat die Bußgeld- und Strafsachenstelle als "Steuerstaatsanwaltschaft" das Recht zur Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien des von der Durchsuchung Betroffenen.[1] Durch § 404 Abs. 2 S. 1 AO erhält die Fahndung das Recht, Papiere und elektronische Speichermedien des Betroffenen eigenständig, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.3 Anordnung der Durchsuchung

Rz. 22 Die Anordnung der Durchsuchung ist grundsätzlich dem Ermittlungsrichter vorbehalten, § 105 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO. Nur bei Gefahr im Verzug genügt die Anordnung der als Staatsanwaltschaft tätigen Bußgeld- und Strafsachenstelle [1] oder des Fahndungsbeamten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft .[2] Gefahr im Verzug besteht, wenn eine richterliche Anordnung nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Mitwirkungspflichten

Rz. 45 Die Mitwirkungspflichten im Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren und im Verwaltungsverfahren wegen Steuersachen sind unterschiedlich gestaltet. Kennzeichnend für das Straf- und Bußgeldverfahren ist der Grundsatz, dass ein Beschuldigter bzw. Betroffener nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und er sich demgemäß sanktionslos jeder Mitwirkung im Verfahren enthal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Übertragene Aufgaben (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 53 Nach § 208 Abs. 2 Nr. 2 AO können der Fahndung weitere Aufgaben übertragen werden, soweit diese in die Zuständigkeit der Finanzbehörden gehören, also gemäß Art. 108 GG die Verwaltung von Steuern betreffen.[1] Rz. 54 Aus der Vorschrift kann nicht entnommen werden, in welcher Form diese Übertragung zu erfolgen hat. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass diese Übertra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Rechtsschutz

Rz. 62 Der Rechtsweg gegen Handlungen der Fahndung ist wegen ihrer Doppelfunktion uneinheitlich. Maßgebend für den zutreffenden Rechtsschutz ist, ob die Fahndung im Straf- oder im Besteuerungsverfahren tätig wird.[1] Bei den im straf- bzw. bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren getroffenen Maßnahmen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO handelt es sich um Angelegenheite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.5 Einspruchseinlegung bei einer unzuständigen Behörde (Abs. 2 S. 4)

Rz. 63 Wird der Einspruch schriftlich oder elektronisch bei einer anderen Behörde als den nach § 357 Abs. 2 S. 1 bis 3 AO bezeichneten Einlegungsbehörden angebracht, ist dies nach § 357 Abs. 2 S. 4 AO unschädlich, wenn der Einspruch vor Ablauf der Einspruchsfrist einer dieser Einlegungsbehörden übermittelt wird. Ein Einspruch könnte also grds. bei jeder Behörde eingelegt wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.14.1 Vernehmung des Beschuldigten

Rz. 40 Führt das Ermittlungsverfahren nicht zur Einstellung, ist der Beschuldigte spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, § 163a Abs. 1 S. 1 StPO. In einfachen Sachen genügt die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme[1], wovon in der Praxis im Steuerstrafverfahren die Fahndung jedoch weniger Gebrauch macht als die Bußgeld- und Strafsachenstelle. § 16...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Durch § 208 AO wird den Finanzbehörden eine Doppelfunktion zugewiesen. Einerseits sind sie als Justizbehörde im Strafverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO tätig. Andererseits obliegt ihnen die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wird je nach konkreter Ausgestaltung entweder dem Straf- ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.1 Auslegungsregeln

Rz. 17 Der Einspruch ist eine verfahrensrechtliche Willenserklärung, deren Auslegung entsprechend der §§ 133, 157 BGB zu erfolgen hat. Die Erklärung ist aber nur dann der Auslegung bedürftig und fähig, wenn es ihr an einem eindeutigen und zweifelsfreien Inhalt hinsichtlich des Gewollten fehlt.[1] In einem solchen Fall ist nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4 Befugnisse bei der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle – § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO

Rz. 31 Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle ist eine steuerliche Aufgabe der Fahndung. Die Fahndung hat nach § 208 Abs. 1 S. 2 AO die Ermittlungsbefugnisse, die den FÄ oder HZÄ[1] im Besteuerungsverfahren zustehen[2], die allerdings durch § 208 Abs. 1 S. 3 AO modifiziert werden. Die Fahndung kann sich demgemäß bei diesen Ermittlungen nur der Beweisvorschrifte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 2.2 Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Rz. 9 Das Verbot der schlechteren Behandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist ein gesetzlich geregelter Sonderfall des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG. [1] § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist deshalb im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG auszulegen.[2] Bejaht man die Anwendung von Art. 3 Abs. 2 GG bei mittelbaren Diskriminierungen[3], ka...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.2 Gleichbehandlungsgrundsatz und Tarifautonomie

Rz. 24 Auch die Tarifvertragsparteien haben die Grundrechte und damit auch den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG prinzipiell zu beachten. Insoweit ist umstritten, worauf sich die (mittelbare oder unmittelbare) Bindung der Tarifpartner an die Grundrechte gründet und ob sich hieraus unterschiedliche Maßstäbe für die richterliche Kontrolle von Tarifverträgen erg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 75 Ein Verstoß gegen das Schlechterbehandlungsverbot hat regelmäßig die Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 134 BGB zur Folge. Der befristet Beschäftigte hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem unbefristet Beschäftigten, der Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem Vollzeitbeschäftigten; in beiden Fällen kommt es zu einer Angleichung nach oben...mehr