Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Annexzuständigkeiten und weitere gesetzliche Zuständigkeiten

Rz. 8 Im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit hat der BFH auch über entscheidungserhebliche Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten zu entscheiden[1] und kann Vorlagen an das BVerfG im Wege einer konkreten Normenkontrolle [2] sowie Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH i. Z. m. der Auslegung primären oder sekundären Unionsrechts[3] richten. Rz. 9 Soweit der BFH in der Haupt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 38 FGO regelt die örtliche Zuständigkeit der FG und bestimmt, welches Gericht im ersten Rechtszug das Verfahren im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit [1] durchzuführen hat. Die Regelung knüpft insoweit an die Regelung zur sachlichen Zuständigkeit in § 35 FGO an, nach der die FG im ersten Rechtszug sachlich zuständig sind und verteilt die Klageverfahren unter den sachlich ...mehr

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Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.3 Entscheidungsbefugnis und Entscheidungspflicht des angerufenen Gerichts (§ 17 Abs. 2 S. 1 GVG)

Rz. 4 Aus der Rechtshängigkeit folgen sodann die Entscheidungsbefugnis und Entscheidungspflicht des angerufenen Gerichts. Nach § 17 Abs. 2 S. 1 GVG entscheidet das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit – gem. § 17 Abs. 2 S. 2 GVG unbeschadet der Art. 14 Abs. 3 Satz 4 und 34 Satz 3 GG – unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (sog. rechtsweg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Rechtsmittel gegen Verweisungsentscheidungen

Rz. 20 Zwar steht gegen Verweisungsbeschlüsse nach § 17a Abs. 2 und 3 GVG gem. § 17a Abs. 4 S. 3 GVG grundsätzlich die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der jeweils anzuwendenden Verfahrensordnung zu. Die nach § 17a Abs. 4 S. 3 GVG gegebene sofortige Beschwerde ist in der Finanzgerichtsbarkeit die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO an den BFH.[1] Rz. 21 Die Beschwerde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.1 Anpassungsregelungen

Rz. 264 Für die Anpassung galt bis zum 31.12.2010: Die Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe nach Abs. 2 Satz 1 wurden nach Maßgabe des Abs. 4 a. F. dynamisiert. Dem lag zugrunde, dass die Renten jährlich zum 1. Juli der veränderten Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst werden. Dies geschieht, indem die Rente mit dem dann gültigen (neueren) aktuellen Rentenwer...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.1 Vorausgegangene Rechtsentwicklung

Rz. 197 Der unter Rz. 72 ff. dargestellten Ermittlung der neuen Regelsätze bzw. Regelbedarfe ging folgende frühere Rechtsprechung voraus: Nach der Rechtsprechung des BSG konnte nicht festgestellt werden, dass die Höhe der Regelleistung nach Abs. 2 höherrangigem Recht widersprach (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R, bestätigt durch Urteil v. 16.5.2007, B 11b AS 27/06 R...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.3 Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern

Rz. 97 Als Eltern sind nur die leiblichen oder Adoptiveltern anzusehen. Rz. 98 Die in § 10 Abs. 4 für die Familienversicherung ausdrücklich vorgenommene Ausdehnung des Kindbegriffs auf Enkel, Stief- oder Pflegekinder kann nicht auf den Elternbegriff übertragen werden. Nicht erfasst sind daher insbesondere die Pflegeeltern nach dem Jugendhilferecht (SGB VIII), Stiefeltern oder...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.4 Bestehen der Solidargemeinschaft bereits am 20.1.2021

Rz. 32 Die Solidargemeinschaft muss bereits am 20.1.2021 bereits bestanden haben (vgl. hierzu auch bei Hahn, NZS 2022, 81). Die mit § 176 geschaffene "Bestandsschutzregelung" bezieht sich daher ausschließlich auf die vor dem Stichtag bereits existierenden Solidargemeinschaften, die die entsprechenden rechtlichen Kriterien erfüllen. Rz. 33 Neugründungen fallen nicht unter dies...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert. Für die Regelbedarfe ab 1.1.2026 gilt die Regelbedarf...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.2 Mehrbedarf für werdende Mütter (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 regelt zusätzliche Leistungen für Schwangere. Damit soll der Entstehung besonderer Kosten, die durch die Schwangerschaft verursacht werden, Rechnung getragen werden. Zur grundlegenden Neuregelung des Mehrbedarfes im Jahr 1992 vgl. BT-Drs. 12/2605 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). In diesem Zusammenhang werden Ernährung, Wäsche, Körperpflege sowie erhöhte Kosten für...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.7 Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern (Abs. 6a)

Rz. 87 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Abs. 6a in das SGB II eingefügt. Nach dieser Vorschrift sind Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften als Mehrbedarf anzuerkennen, wenn und soweit sie als für Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben entstehen. Dieser gesetzgeberischen En...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.5 Einwendungen gegen die RBEG 2017/2021

Rz. 192 Der Bundesrat hat sich schon im Zuge des RBEG 2017 zu der verwendeten Berechnungsmethode für die Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II (und dem SGB XII) kritisch geäußert. Die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche sind demnach wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt, weil nur eine sehr geringe Anzahl von Haushalten mit Kindern au...mehr

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Sauer, SGB IX § 90 Aufgabe ... / 2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie die Unab...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

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Sauer, SGB IX § 33 Pflichte... / 2.4 Sanktionen

Rz. 9 Die Norm benennt keine unmittelbaren Sanktionen, die bei Verletzung der Vorstellungspflicht erfolgen. Die sozialhilferechtliche Regelung des § 124 Abs. 2 Satz 2 BSHG hatte noch vorgesehen, dass das Gesundheitsamt zu benachrichtigen ist, wenn die Verpflichteten auch nach wiederholtem Hinweis den anvertrauten Menschen nicht vorgestellt hatten. Diese Regelung war bereits ...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 85 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 168. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 85 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046). Rz. 1a Die Regelung des § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 1.2 Normzweck

Rz. 11 Die Zuweisung zu einer bestimmten Krankenkasse ist sachlich nicht begründet; das Wahlrecht stellt damit auch gesetzlich klar, dass eine Trennung zwischen Primär- und Wahlkrankenkasse nicht zu begründen ist (vgl. auch BT-Drs. 12/3608 S. 112). Sinn des Kassenwahlrechts ist die Sicherstellung der Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) des Versicherten. Damit wird das Wahl- und We...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Reihe von Sonderregelungen im Zusammenhang mit gewillkürten und gesetzlichen Zuständigkeiten. Sinn der Regelung ist es, dort Lücken im Wahlrecht zu schießen, wo einem Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten ein Wahlrecht nach der Grundregel des § 173 gerade nicht eingeräumt ist. § 174 eröffnet damit echte, eigenständige Wahlre...mehr

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Sauer, SGB IX § 96 Zusammen... / 2.2 Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 hebt die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften sowie der Träger der Freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben hervor. Die Vorschrift übernimmt den auch im BSHG und im SGB XII (dort § 5 Abs. 1) verankerten Grundsatz. Die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen und Religionsgesellschaften leitet sich aus Art. 140 GG i. V. m. ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.3 Mehrtägige Fahrten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 51 Leistungen zur Deckung des Bedarfs für eine mehrtägige Klassenfahrt sind in Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehen. Dabei handelt es sich wie schon bisher um eine originäre kommunale Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die Bedarfsberücksichtigung ist Schülern i. S. d. Abs. 1 Satz 2 nicht allein vorbehalten. Auch Tageseinrichtungen und Kinder, für die Kindertagespflege gele...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.1 Mehrbedarf

Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

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Sauer, SGB IX § 101 Einglie... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, von einem Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (grundsätzlich) ausgeschlossen sind. Wer Deutscher ist, ist in Art. 116 Abs. 1 GG bestimmt. Deutscher ist danach, wer vorbehaltlich anderer Regelungen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Flüchtling oder vertriebener deut...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.1 Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 1 § 176 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) seit 1.1.2024 in Kraft. Rz. 2 Die Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Zusammenschluss von Versicherten, die nach dem Solidaritätsprinzip handeln, die Risiken, Lasten oder Kosten gemeinschaftlich tragen und so eine alter...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 304 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. Deutscher Bundestag, Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 19/23636. ders., Kosten der Bar-Üb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, sodass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Mieterhöhung. Da i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.3 Mehrbedarf für Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 sieht Leistungen für Mehrbedarfe Alleinerziehender vor. Zur Weiterentwicklung des Mehrbedarfes mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB vgl. BT-Drs. 15/1734 S. 1761 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). Der Mehrbedarf kann insbesondere durch einen geringeren Umfang verfügbarer Zeit für preisbewusste Einkäufe und durch die Inanspruchnahme von Dienstle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20 Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelung...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote

Leitsatz Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gem. § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist. Sachverhalt Der Kläger ist seit Juni 2019 als Zusteller bei der bundesweit logistis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abwasserbeseitigung / 2 Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Abwasserbeseitigung

Auf der Grundlage der genannten Rechtsvorschriften kann auch der Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten der öffentlichen Abwasserbeseitigung angeordnet werden. Wichtig Anschluss- und Benutzungszwang Der Anschlusszwang wird wirksam mit der ortsüblichen Bekanntgabe der betriebsfertigen Herstellung der öffentlichen Abwasserkanäle. Damit werden die Eigentümer der durch die Kanal...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Verbot von Diskriminierung (§ 4 Abs. 2 TzBfG) und Benachteiligung (§ 5 TzBfG)

§ 4 Abs. 2 TzBfG verbietet ausdrücklich jede Schlechterstellung eines Arbeitnehmers wegen der Befristung seines Arbeitsvertrags. Dieses Diskriminierungsverbot ergibt sich eigentlich schon aus dem aus Art. 3 GG abgeleiteten sog. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, das Verbot im Hinblick auf die Anforderungen der europäischen Ric...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (1)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (2)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr

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Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (3)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr