Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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AGS 01/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Kostenfestsetzung bei abweichender Kostenentscheidung (§ 150 Abs. 4 FamFG) im Verbundverfahren, JurBüro 2025, 169 Gem. § 150 Abs. 1 FamFG sind die Kosten im Scheidungsverbundverfahren grds. gegeneinander aufzuheben, wenn das Familiengericht die Kosten nicht anderweitig nach billigem Ermessen verteilt. Eine solche anderweitige Verteilung r...mehr

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Nachversicherung / Zusammenfassung

Begriff Durch eine Nachversicherung werden Personen für die Zeit, für die sie wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften in der Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit waren, rückwirkend in die Rentenversicherung einbezogen. Vorausgesetzt ist dabei, dass sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausge...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 6 Beitragszahlung

Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Betroffene zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.[2] Das gilt sowohl für die Krankenversicherungsbeiträge, einschließlich d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Neufassung des § 13 GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteuerwerte nach neuem Recht ist der 1.1.2022 für die Hauptveranlagung zum 1.1.2025. Bis dahin muss die Bewertung für sämtliche 36 Mio. wirtschaftli chen Einheiten vorliegen. Ca. 32 Mio. wirtschaf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.6 Rechtsmittel

Rn 77 Trotz erheblicher Bedeutung für die frühzeitige Einflussnahme der Gläubiger auf das Insolvenzeröffnungsverfahren steht den Verfahrensbeteiligten wegen § 6 Abs. 1 Satz 1 kein Rechtsmittel gegen die gerichtlichen Entscheidungen nach dieser Vorschrift zu. Dies gilt sowohl für ein Absehen von der Einsetzung eines obligatorischen vorläufigen Ausschusses nach Abs. 1 trotz Vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Stand] Soweit die Länder nicht von ihrer Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht haben, gilt § 13 GrStG für inländischen Grundbesitz, also für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke.[2] Als Teil des grundsteuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens dient das Steuermessbetragsverfahren der Ermittlung und ...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 4 Abgrenzung zur Schule

Wegen des Erziehungsauftrags der Schule[1] kommt es häufig zu Abgrenzungsstreitigkeiten bei Teilleistungsschwächen wie Legasthenie, Dyskalkulie oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndromen (ADS). Rechnet man die Hilfe bei solchen Schwächen (z. B. durch Schulbegleiter) nicht dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zu, muss die Jugendhilfe mit Eingliederungshilfe tätig wer...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8 Ehegatteneinkommen/Einkommen des Lebenspartners

Schon seit Langem hat die Rechtsprechung entschieden, dass bei der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter die Hälfte des Bruttoeinkommens des anderen Ehegatten/Lebenspartners (nach dem LPartG) zugrunde zu legen ist, wenn dieser nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehört.[1] Die Berücksichtigung des Einkommens des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versi...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr viele Menschen s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 403 Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine arbeitnehmerseitige Kündigung, durch Befristung, infolge einer Anfechtung des Arbeitsvertrages oder infolge eines Aufhebungsvertrages beendet wird.[700] Nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Kündigungsschutzgesetz erst anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Untern...mehr

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zfs 01/2026, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[6] II. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hat Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hat den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt. [7] 1. Die Begründung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe schon ein...mehr

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zfs 01/2026, Straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit des Digital out of home [DOOH] - Werbungssystem

GG Art. 3 Abs. 1; StVZO 2012 § 49a Abs. 1 S. 1, S. 2; FZV 2023 § 5 Abs. 1 Leitsatz 1. Bei einem im ruhenden Verkehr zeitweise aktiven Projektionssystem, das im Innenraum von Kraftfahrzeugen installiert wird und an die hintere rechte Seitenscheibe digitale Inhalte wie u.a. Werbung und Nachrichten projiziert (Digital out of home [DOOH] – System), dürfte es sich um eine lichttec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Landeszuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Stand] In einem Land, in dem keine Gemeinden bestehen, steht das Aufkommen unmittelbar dem Land zu. § 1 Abs. 2 wiederholt die Regelung des Art. 106 Abs. 6 Satz 3 GG. Dieser Ausnahmefall trifft auf zwei Länder zu. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es keine Gemeinden, sondern Stadtbezirke. Das Grundsteueraufkommen steht dem Land Berlin und dem Land Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 und 3 EStG neben den Einkünften aus dem Betrieb der Landwirtschaft auch die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung, wenn die Zahl der vom Inhaber des Betriebs im jeweiligen Wj erzeugten und gehaltenen Tiere die im Gesetz genannten Vieheinheiten (VE) je Hektar der regelmäßig landw ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetz zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung v. 30.11.2019[2] hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke gegeben. Die Grundsteuer C ("Baulandsteuer") soll einen finanziellen Anreiz schaffen, die baur...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (4) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 106 Die in der Arbeitsvertragspraxis üblichen Verschwiegenheitsklauseln bedürfen insbesondere im Hinblick auf die AGB-Kontrolle unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung gem. § 307 BGB einer sorgfältigen Prüfung, weil wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduzierung nach § 306 BGB die Klausel ganz unwirksam ist, auch soweit sie teilweise einen zuläs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 114 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 2 Abs 4 UmwStG um die S 3–6 erweitert. Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Ein...mehr

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zfs 01/2026, Wirkung einer ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Die zulässige Berufung des Kl. hat vorläufig Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und antragsgemäß zur Zurückverweisung der Sache an das LG … a) Das bisherige Verfahren im ersten Rechtszug leidet an einem wesentlichen Verfahrensfehler (§ 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Denn das LG hat den Anspruch des Kl. auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ver...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Entstehungsgeschichte

Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes vom 23.4.2004[19] wurde dem potentiell biologischen Vater in § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB ein eigenes Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeräumt und § 1685 Abs. 2 BGB, der bis dahin nach h.M. abschließend[20] nur den dort Genannten[21] ein Umgangsrech...mehr

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Nachgelagerte Besteuerung / 2.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung der Renten

Um einer möglichen Doppelbesteuerung bei Renteneinkünften in der Übergangsphase entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Rentenbesteuerung 2-mal angepasst und den seit dem Jahr 2005 andauernden Übergangszeitraum modifiziert: Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf das Jahr 2023 vorgezog...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (10) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 118 Eine Regelung, die auf einen Tarifvertrag verweist, ist weder unverständlich noch unklar – selbst wenn die Verweisung dynamisch ausgestaltet ist – und verstößt damit nicht gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 BGB.[228] Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anforderungen an die steuerliche Anerkennung des Nießbrauchs

Rn. 209c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einräumung des (regelmäßig unentgeltlich vereinbarten) Nießbrauchs an einem luf Betrieb ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen (BFH v 04.11.1980, BStBl II 1981, 396 und BFH v 05.07.1984, BStBl II 1986, 322). Wie bei allen Verträgen mit nahen Angehörigen, die auf eine Verlagerung der Einkünftezurechnung hinzielen, ist aber Vorau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobje...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

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Zuschüsse / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Zuschuss (oder auch Zulagen oder Zuwendung) bezeichnet Vergütungsbestandteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] gewährt werden. Während der monatliche Arbeitslohn (auch Gehalt oder Entgelt genannt) als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird, stehen andere Vergütungsbestandteile und Sonderzahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Einkünfte aus LuF stellen die erste der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG dar. Sie zählen zusammen mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu den sog Gewinneinkünften. Der Gewinn aus LuF wurde bereits bei der Einführung der ESt als Reichssteuer durch das G vom 20.03.1920 (Erzbergersche Finanzreform)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verhältnis zum Verfassungs-, Europa- und DBA-Recht

Tz. 682 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG wird mit beachtlichen Argumenten die Nichtvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht vorgeworfen. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 GG, den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit sowie gegen den Grundsatz der Folgerich...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / I. Einleitung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 wurde der Schmerzensgeldanspruch erstmals gesetzlich geregelt – zunächst in § 847 BGB a.F. Erfasst wurden Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung einer Frau. Rz. 2 Lange Zeit wurde das Schmerzensgeld primär als Ausgleich für immaterielles Leid verstanden. Die Genugtuungsfunktion spielte in ...mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / 5. Sexuelle Identität und Diversität

Großen Veränderungen gerade in jüngerer Zeit unterlagen Fragen der sexuellen Identität und der Diversität. Die deutsche Gesellschaft ist wesentlich "bunter" und vielfältiger, jedenfalls aber ist diese Vielfalt deutlich sichtbarer geworden und erfordert zunehmend rechtliche "Verfasstheit" sowie Beurteilung. Sinnbildlich hierfür steht ein Beschluss des XII. Zivilsenats aus dem...mehr

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Elternzeit / 6 Kündigungsschutz

Während der Elternzeit fällt der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt.[1] Ansonsten ist die Kündigung nach § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) nichtig.[2] Kündigungsschutz besteht gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG auch, wenn keine Elternzeit genommen wird, aber während de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 92 Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung. Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers sind §§ 611a, 613 BGB i.V.m. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / A. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpfte bis zum 31.12.2024 an die Einheitswerte des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG [2] an. Der Gesetzgeber verfolgte damit ursprünglich das Konzept einer mehrfachen Verwendung der Bewertungsgrundlagen für verschiedene Steuern durch turnusmäßige Neubewertungen des Grundbesitzes im Rahmen von Hauptfestste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts (§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 77 [Autor/Stand] Wie in allen anderen Flächenländern verwalten auch in Sachsen-Anhalt die Gemeinden die Grundsteuer. Die Vorschriften zum abgabenrechtlichen Einspruchsverfahren (§§ 347 AO) kommen daher hier nicht zur Anwendung, denn sie fehlen im Katalog der nach § 1 Abs. 2 AO auch bei den von den Gemeinden verwalteten Realsteuern geltenden Normen. Stattdessen ist für de...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Arbeitsrecht

Auf geringfügig entlohnte Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf Arbeitnehmer mit normaler Wochenarbeitszeit.[1] Ein sachlicher Grund für eine geringere Vergütung von geringfügig entlohnten Beschäftigten lässt sich nicht aus den besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für geringfügig entlohnte Bes...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / q) Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021

Rn 61 Mit dem "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)" hat es im Nachgang an die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 diverse, temporär begrenzte, Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Den nach dem Verzeichnis der für die Verwaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämtern [2] obliegt die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe des ErbStG "gleichmäßig festzusetzen und zu erheben" (§ 85 Satz 1 AO). § 35 ErbStG grenzt nicht nur die Geschäftskreise dieser Behörden voneinander ab, sondern regelt gleichzeitig als Verpflichtu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung

Rz. 831 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.88: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / F. Entscheidung über den Antrag

Rz. 23 Über den Antrag entscheidet das Gericht durch Beschluss (§ 490 Abs. 1 ZPO). Gibt es dem Antrag statt, müssen in dem Beschluss die Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist, und die Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen bezeichnet sein (§ 490 Abs. 2 S. 1 ZPO). Der stattgebende Beschluss entspricht inhaltlich einem Beweisbeschl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 [Autor/Stand] § 13 leitet den zweiten Abschnitt des GrStG ein, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist. Die Norm beschreibt das Verfahren auf abstrakte Weise. Die §§ 14–24 GrStG regeln im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge. Differenzierte Messzahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke leg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 BewG enthält die allgemeinen Vorschriften über die Bestimmung und Abgrenzung der zu bewertenden Objekte. Diese Vorschriften waren früher in § 137 Abs. 2 AO 1919 bzw. § 9 BewG 1925 enthalten und wurden seinerzeit in das BewG 1931 (§ 2) übernommen. Im BewG 1934 ist lediglich die Fassung der Vorschriften verbessert worden. § 2 BewG 1934 wurde ohne Änderu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.2 Anwendung eines Angleichungsfaktors bei nur quotal gebildeten Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 9 bis 12 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1220 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nicht 100%iger Beteiligung des OT an der OG wurde nach § 14 Abs 4 KStG aF ein aktiver oder passiver AP nur iHd Beteiligungsquote gebildet (s Tz 1294 ff). Nach den S 7 und 8 des § 34 Abs 6e KStG käme es auch nur zur Auflösung dieser quotal gebildeten AP. Da nach der Neuregelung des § 14 Abs 4 KStG die Einlagen/-rückgewähr immer zu 100 %...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels gruppenbezogener Abgrenzungen

Rz. 34 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweich...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwangere oder schwerbehinderte Menschen). Auch geringfügi...mehr

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Ehrenamt / Zusammenfassung

Begriff Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das meist zum Wohl der Allgemeinheit (in Erfüllung staatsbürgerlicher, politischer oder religiöser Pflichten) oder in privaten Vereinen ausgeübt wird und nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Gelegentlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Tätigkeit von Übungsleitern und die damit verbundene lohnsteuer- un...mehr