Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / Zusammenfassung

Begriff Durch eine Nachversicherung werden Personen für die Zeit, für die sie wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften in der Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit waren, rückwirkend in die Rentenversicherung einbezogen. Vorausgesetzt ist dabei, dass sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Die laufenden Zuwendungen von früheren alliierten Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen (§ 3 Nr 49 EStG aF – aufgehoben ab VZ 2011)

Rn. 1830 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 49 EStG aF befreite laufende Zuwendungen eines früheren alliierten Besatzungssoldaten an seine im Geltungsbereich des GG ansässige Ehefrau, soweit sie auf diese Zuwendungen angewiesen war. Die Vorschrift wurde ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a des StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131). Aus Aktualitätsgrün...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wesen und Inhalt des Eigentums

Rz. 1 Das Eigentum ist das umfassende dingliche Recht an einer Sache, es ist im Sachenrecht als solches nicht ausdrücklich definiert. Die rechtlichen Befugnisse des Eigentümers ergeben sich wesentlich aus §§ 903 BGB mit der verfassungsrechtlichen Institutsgarantie des Art. 14 GG.[1] Eintragungsfähig und -bedürftig sind (§ 9 GBV) die Person des oder der Eigentümer, die am öff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Arbeitsrecht

Auf geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf Arbeitnehmer mit normaler Wochenarbeitszeit. Geringfügige Beschäftigung ist ein Fall der Teilzeitarbeit; die Hauptbedeutung liegt in der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung (s. u.). Anwendung findet insbesondere das Kündigungsschutzgesetz nach Erfüllu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1210 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit seit VZ 1992 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der ArbN (iSd § 1 Abs 1 LStDV) in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Ob die Unterbringung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten erfolgt,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8 Ehegatteneinkommen/Einkommen des Lebenspartners

Schon seit Langem hat die Rechtsprechung entschieden, dass bei der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter die Hälfte des Bruttoeinkommens des anderen Ehegatten/Lebenspartners (nach dem LPartG) zugrunde zu legen ist, wenn dieser nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehört.[1] Die Berücksichtigung des Einkommens des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 98 [Öffentliche Zustellung]

Gesetzestext Die öffentliche Zustellung ist unzulässig. Rz. 1 Mit Rücksicht auf die tiefgreifenden Wirkungen des Rangbereinigungsverfahrens ist die öffentliche Zustellung (§§ 185–188 ZPO), bei welcher eine sichere Gewähr für das Erreichen des Beteiligten nicht besteht, für alle Zustellungen ausgeschlossen. Die Zustellungsfiktion bietet keine Gewähr dafür, dass die Zustellung...mehr

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AGS 01/2024, (Zu) frühe Anr... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. im Ergebnis zutreffend. Der Begründung des LG kann man allerdings nicht in allen Punkten folgen. Zutreffend ist es, wenn das LG letztlich vornehmlich darauf abstellt, dass dem Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB, Art. 34 GG entgegensteht, dass die gesamte Kanzlei des Klägervertreters ab Beginn der Reise "verwaist" war und überdies der Klägervertre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Auskunftserteilung

Rz. 2 Absatz 3 behandelt die Auskunftserteilung des Grundbuchamts. Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift (Abs. 3 S. 1). Hierher gehören folgende Fälle:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1247c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Förderungszweck des Gesetzgebers begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, er ist vielmehr durch das Sozialstaatsprinzip (Art 20 Abs 1 GG) gedeckt. Dass Buchst a des § 3 Nr 34a EStG keine, wohl aber Buchst b eine betragsmäßige Begrenzung der Steuerfreiheit vorsieht, ist mE nicht zu beanstanden, da Buchst b "atypische" Kosten be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Mütter der Geburtsjahrgänge nach 1921

Rn. 2446 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nicht steuerbefreit sind Rentenerhöhungsbeträge für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1921, die auf Zeiten der Kindererziehung iSd Hinterbliebenenrenten- und des ErziehungszeitenG vom 11.07.1985 (BGBl I 1985, 1450) beruhen. Diese Rentenerhöhungsbeträge sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern, sie sind nicht steuerfrei. Es liegt kein Ver...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 2. Anmerkungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wer ist Entwicklungshelfer

Rn. 2095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 EhfG definiert, wer Entwicklungshelfer ist (Abs 1) bzw kraft gesetzlicher Fiktion als solcher gilt (Abs 2):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, ob die Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offenbar übersteigt

Rn. 423 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BVerfG BStBl II 1999, 502 sah jedenfalls darin keinen Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), dass das FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, anders als bei S 2, nicht nachprüfen darf, ob der Aufwandsersatz höher als der tatsächlich entstandene Aufwand ist (ebenso BFH BStBl II 1983, 75). BFH BStBl II 2014, 248 hält die Vorschrift für insoweit verfassungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / adb) Progressionsvorbehalt

Rn. 74 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Leistungen in den Progressionsvorbehalt bestehen grds nicht (BVerfG BStBl II 1975, 758). Es liegt im gesetzgeberischen Spielraum. Eine andere Frage ist es, ob wegen der nur teilweisen Einbeziehung von Lohn-/Einkommensersatzleistungen Art 3 Abs 1 GG verletzt ist. Dazu s § 32b Rn 54ff (...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. a)

Rz. 2 Eine Eintragung kann gelöscht werden, wenn sich ihre Gegenstandslosigkeit aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen ergibt, die in einer den Anforderungen der GBO entsprechenden Weise festgestellt sind. Hiermit wird auf § 29 GBO, der an sich nur für das Antragsverfahren gilt, hingewiesen und die Löschung für zulässig erklärt, wenn die Gegenstandslosigkeit der Eintragung o...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1892 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtlich unproblematisch ist, dass § 3 Nr 51 EStG nur ArbN begünstigt, dh, Trinkgelder an Selbstständige sind nicht steuerfrei (aA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 170, 41. Aufl 2022). Rn. 1893 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1999, 361 entschied, dass – was mit § 3 Nr 51 EStG nur indirekt zu tun hat – die Besteuerung von ...mehr

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Familienversicherung / 1 Beitragslose Versicherung

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nicht erhoben werden.[3]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Kirchen

Rz. 190 Für das Vermögen öffentlich-rechtlich verfasster Kirchen sind einerseits die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts zu beachten (Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV), andererseits ist infolge der kirchlichen Rechtssetzungsbefugnis das kirchliche Recht auch im staatlichen Bereich zu beachten. Kirchenaufsichtliche Genehmigungserfordernissen sind deshalb auch nach bürg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift lässt Rechtsverordnungen über das Verfahren zur Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher sowie zur Wiederbeschaffung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden der in § 10 Abs. 1 GBO bezeichneten Art zu. Die Ermächtigung, die ursprünglich der Landesgesetzgebung zustand, ist durch die ÄndVO 1935 auf den Reichsminister der Justiz...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Bindungsdauer

Rz. 70 Stichtags- und Rückzahlungsklauseln sind letztlich Halteprämien. Der Arbeitnehmer soll im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Zahlung zeitlich an das Unternehmen gebunden werden. Insoweit kann eine zu lange Bindungsdauer den Arbeitnehmer in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern und dadurch unangemessen sein. In Bezug auf ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtliches Gehör

Rz. 23 Der in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt für das gesamte Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und somit auch für das Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen.[58] Dieser Grundsatz besagt, dass den Beteiligten Gelegenheit gegeben werden muss, sich vor der Entscheidung zum Gegenstand des Verfahrens und zum Sachverhalt zu äußern sowie zu...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Zöller Zivilprozessordnung Kommentar, 35. Aufl. 2024 3.108 Seiten, 179,00 EUR Verlag Dr. Otto SchmidtISBN 978-3-504-47027-2 Ein "Must have" ist die Neuauflage des "Zöller". Damit ist eigentlich alles gesagt. Der "Zöller" gehört zum täglichen Arbeitswerkzeug eines jeden Richters und Rechtspflegers und muss deshalb auch für jeden Rechtsdienstleister die gleiche Bedeutung haben....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Warn- und Schutzfunktion

Rz. 11 Die Warn- und Schutzfunktion als weitere Aufgabe des Grundbuchs ist seit dem Vordringen öffentlich-rechtlicher Beschränkungen des Grundstücksrechts und insbes. der Grundstücksnutzung nur lückenhaft ausgeprägt.[20] Je mehr das öffentliche Recht in den privaten Grundstücksverkehr eingreift, desto dringender wird zur Verhinderung einer mit rechtsstaatlichen Grundsätzen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verfassungsrecht

Rn. 1246b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch gegen die Neufassung nicht. Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (s Rn 1235 und 1210a zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) § 3 Nr 13 und 16 EStG

Rn. 494 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Unterschiede zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG sollten, da eine öffentlichen Kasse der staatlichen Aufsicht unterliegt, sachlich iSd Art 3 Abs 1 GG gerechtfertigt sein (aA Völlmeke, DB 1993, 1590, 1592). BFH BStBl II 1995, 877 (BFHE 178, 359) konnte die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offenlassen, BFH BFH/NV 2011, 983 bejahte die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Verfassungsrecht

Rn. 1231 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestanden nicht. Der Gesetzgeber konnte im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des ArbG und nicht auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung 1934 erfolgte die Bewertung zur Ermittlung der Einheitswerte für Fabrik-, Hotel- und Warenhausgrundstücke gemäß dem RdF-Erlass vom 23.2.1935[2] auf der Grundlage des sog. Weilschen Verfahrens. Dieses Verfahren wurde durch das im BewG 1965 im Rahmen des in den §§ 83 ff. BewG geregelten Sachwertverfahren ersetzt. Rz...mehr

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Vorbemerkungen / III. Außerordentliche Beschwerde; Anhörungsrüge

Rz. 12 Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit scheidet spätestens seit der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003[13] auch dann aus, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist.[14] Denn ein außerordentliches Rechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aktueller Rechnungszinsfuß

Rn. 199 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das 2. HStruktG (BGBl I 1981, 1523) erhöhte den Rechnungszinsfuß auf den noch heute gültigen Satz von 6 %. Die Heraufsetzung gilt für alle Wj, die nach dem 31.12.1981 endeten. Das BVerfG (BVerfG vom 28.11.1984, BStBl II 1985, 181) erklärte die Anhebung des Rechnungszinsfußes auf 6 % als noch mit dem GG vereinbar, äußerte jedoch Bedenken geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2440e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BFH/NV 2013, 536 sah keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nach 1921 geborene (im Urteilsfall: 1938) Mütter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 67 Fall 5 EStG kommen. Der Gesetzgeber habe mit dem Stichjahr 1921 im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungs- bzw Entscheidungsfreiheit gehandelt. Auch s Rn 2446.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.8 Prüfung in Parlamentsgebäuden

Rz. 102 Die Prüfbefugnis des Zolls ist auch im Deutschen Bundestag und in den meisten Landesparlamenten eingeschränkt. Der Präsident des Deutschen Bundestags übt nach Art. 40 Abs. 2 GG im Gebäude des Deutschen Bundestags die Polizeigewalt aus. Polizeigewalt haben auch die meisten Präsidenten der Länderparlamente in ihrem Parlamentsgebäude. Diese umfasst alle Maßnahmen zur Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Nachprüfungsrecht des FA, ob die erstatteten Reisekosten tatsächlich WK sind

Rn. 512 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Ansicht des BFH ging seit BFH BStBl II 1995, 17 (ebenso BFHE 178, 359; BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; 2009, 405; BFH/NV 1997, 286; FG SchlH DStRE 2015, 1473, Rev, Az des BFH VIII R 58/14, Erledigung der Hauptsache durch Beschluss vom 14.02.2017, FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr) davon aus, dass für § 3 Nr 13 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen

Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409hff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in den in s Rn 409l genannten Einrichtungen tätig sind, nicht begünsti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Natürliche Person

Rz. 4 Natürliche Personen (Abs. 1 Nr. 1 n.F.) sind wie folgt zu bezeichnen:mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Geld- und Sachbezüge, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes nach § 4 WpflG erhielten (§ 3 Nr 5 Buchst a EStG aF)

Rn. 210 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst a EStG aF behandelte Geld- und Sachbezüge bzgl der Steuerfreistellung gleich. Rn. 211 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Geld- und/oder Sachbezüge mussten "Wehrpflichtige" erhalten. § 1 WPflG versteht darunter alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche iSd GG sind und ihren ständigen Aufenthalt in der BRD haben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Identifizierung des Kindes durch die an das Kind vergebene ID-Nr (§ 139b AO) (§ 63 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an die Angabe der jeweiligen steuerlichen Identifikationsmerkmale von Antragstellern und Kindern als materielle Tatbestandsvoraussetzung und nicht nur als Verfahrensregelung (Wendl in H/H/R, § 63 Rz 15 (Juni 2020); Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 40 (Oktober 2021), verhindert nach BT-Drucks 18...mehr

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AGS 01/2024, Die Entwicklun... / III. Beratungshilfe nach Anklage?

Mit dieser Frage hatte sich das AG Köln[28] zu befassen. Der Antragsteller begehrt Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem bereits am AG Köln anhängigen Strafverfahren. Der zuständige Rechtspfleger hatte das zurückgewiesen unter Hinweis auf das anhängige gerichtliche Verfahren. Die Frage, wann in Strafsachen in zeitlicher Hinsicht für eine Beratung des Beschul...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 58 Das vorstehende Beispiel unterscheidet sich nur geringfügig von dem bereits ausgeführten Beispiel eines Rahmenvertrags. Es wird keine Arbeitspflicht begründet; diese wird im Einzelfall erst durch eine weitere Vereinbarung geschaffen, deren Abschluss den Parteien freisteht. Deshalb ist es nur konsequent, derlei Vereinbarungen auf Grundlage der Rechtsprechung des BAG ni...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / III. Zehnjahresfrist (§ 2325 Abs. 3 BGB)

Rz. 12 Die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, die auf den Anspruch nach § 2329 BGB analoge Anwendung findet,[38] beginnt mit Eintritt des Leistungserfolges (§ 2325 Abs. 3 Hs. 1 BGB),[39] d.h. mit Eintritt der letzten zum Eigentumserwerb gesetzlich geforderten Voraussetzung, bei Grundstücksübertragungen also regelmäßig mit Umschreibung im Grundbuch gemäß § 873 Abs. 1 BGB....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Unterstützungen und Erholungsbeihilfen an ArbN im privaten Dienst

Rn. 385 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach R 3.11 Abs 2 LStR 2023 "Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst" müssen Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sein, zB in Krankheits- und Unglücksfällen. Weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst sind – falls der Betrieb mehr als 5 ArbN beschäftigt – (kumulativ): die Unters...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übergang vom Teilwertprinzip zum Buchwertprinzip durch das StÄndG 1992 – kritische Würdigung

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit der Anordnung der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte (Buchwerte) anstelle des bis 31.12.1992 geltenden Teilwertprinzips hatte der Gesetzgeber des StÄndG 1992[2] (vgl. Rz. 28) einem seit geraumer Zeit diskutierten Vorschlag entsprochen und einen gravierenden Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan. Die grundsätzliche Übernahme ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 1640 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 44 EStG ist seit 1964 (s BFH BStBl II 2004, 190) anzuwenden. Überblick über die Vorschrift: Rn. 1640a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Rechtsentwicklung

Rn. 338 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nicht im ursprünglichen Regierungsentwurf (BT-Drucks 16/10189), aber auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 16/11055, 9; BT-Drucks 16/11108, 14) wurde im nicht mehr belegten § 3 Nr 10 EStG eine neue Regelung durch Art 1 Nr 3 JStG 2009 ab VZ 2009 (Art 1 Nr 41a JStG 2009, BGBl I 2009, 2795) aufgenommen. SenFin Bln vom 18.02.2010, DB ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.1 Verhältnis des MiLoG zu tarifvertraglichen Lohnvereinbarungen

Rz. 25 Auch für Tarifverträge gilt der gesetzliche Mindestlohn. Aber auch die übrigen Regeln des Gesetzes, wie z. B. über Zeitkonten, sind bei Tarifverträgen zu beachten. Für sie gibt es keine Ausnahme. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Haustarifverträge und Sanierungstarifverträge, sodass insoweit unter Umständen die Sanierung von Unternehmen durch Tarifverträge, di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach § 12 WEG genehmigungspflichtige Veräußerungsgeschäfte

Rz. 90 Bei Veräußerungsbeschränkungen mit dem gesetzlichen Inhalt des § 12 Abs. 1 WEG sind genehmigungsbedürftig:[383] Veräußerungen von WE, auch innerhalb der Gemeinschaft[384] und Rückauflassungen an den veräußernden WEer[385] sowie eines ideellen Bruchteils am WE,[386] auch im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Versteigerung nach § 17 WEG; durch den Insolvenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht, EU-Recht

Rn. 2580 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1, Art 7 des Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG vom 28.05.2007, BGBl I 2007, 914) fügte mit Wirkung ab 01.01.2007, also rückwirkend in § 3 EStG die Nr 70 ein, die sich mit Steuervergünstigungen in Bezug auf REIT (real estate investment trusts, zur Legaldefinition s § 1 Abs 1 REITG) b...mehr