Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 3 Monatliche Arbeitsentgeltgrenze

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt seit 2017 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 390 EUR aus. Die Beschäftigung endet am 15.11. dieses Jahres. Im November erhält die Arbeitnehmerin das Entgelt in voller Höhe. Weitere Beschäftigungen werden nicht ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung im November sozialversicherungsrechtlich zu beurt...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 6.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Soweit geringfügig entlohnte Beschäftigungen durch Zusammenrechnung[1] versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung sind, besteht zu diesen Versicherungszweigen auch Beitragspflicht. Hierfür gelten die üblichen beitragsrechtlichen Regelungen.[2]mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei Option zur vollen Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Eine Reinigungskraft ist seit 2009 geringfügig entlohnt für monatlich 160 EUR beschäftigt. Sie erhält weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin übt daneben keine weiteren Beschäftigungen aus. Um sich die Riester-Zulage zu sichern, hat sie im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zur Rentenversicherungspflicht optiert. Sie stockt demnach aus eigenen M...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.6 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts

Sachverhalt Ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer ist seit dem vergangenen Jahr gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 530 EUR geringfügig beschäftigt. Er unterliegt in dieser Beschäftigung der Rentenversicherungspflicht. Am 30.9. wird rückwirkend zum 1.6. eine Tariferhöhung vereinbart. Beginnend mit dem Monat Juni steht dem Arbeitnehmer nunmehr ein Arbeitsentgelt...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.2 Beginn und Ende innerhalb eines Kalendermonats

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist in der Zeit vom 1.12. bis 8.12. gegen ein Arbeitsentgelt i. H. v. 220 EUR als Krankheitsvertretung in einem Supermarkt beschäftigt. Anschließend arbeitet sie vom 11.12. bis 23.12. auf dem Weihnachtsmarkt. In dieser Beschäftigung erzielt sie ein Arbeitsentgelt i. H. v. 390 EUR. Der diesbezügliche Arbeitsvertrag wurde bereits im November ges...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 15 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.3 Krankenversicherungsfreie Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

In den Fällen, in denen ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist diese geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Allerdings sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 8 Jahren als Hausmeister für 400 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.2 Privat Krankenversicherte

Sachverhalt Eine Aushilfe erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Entgelt von 420 EUR. Die Tätigkeit wird neben einer Haupttätigkeit ausgeübt. Die Aushilfe ist privat krankenversichert und beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wie ist die Aushilfsbeschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als g...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.3 Mehrarbeit/Überstunden

Eine gesetzliche Definition für "Mehrarbeit" oder "Überstunden" gibt es nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden darunter regelmäßig die Arbeitsstunden verstanden, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet, wen...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

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Pensionär / 2.3.4 Pauschalbeiträge für Minijobber

Rentenversicherung Für in der Rentenversicherung von der Versicherungspflicht befreite bzw. versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abführen.[1] Hat der Pensionär auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zahlt er einen eigenen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.4 Urlaub

Der geringfügig entlohnte Beschäftigte hat wie jeder Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h. der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts.[1] Wie bei anderen Teilzeitarbeitsverh...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 4 Geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit entfällt die versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung. Wird daher während der Elternzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung tritt Versicherungspflicht ein, soweit kein Befreiungsantrag gestel...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 650 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.1 Nur eine geringfügige Beschäftigung

Wird neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, werden diese in der Sozialversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ist möglich.mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung nach Personengruppen

1.1 Gesetzlich Krankenversicherte Sachverhalt Eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin ist gesetzlich krankenversichert und erhält für ihre Tätigkeit 300 EUR monatlich. Darüber hinaus hat sie keine weiteren Beschäftigungen. Wie ist die Beschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als geringfügig entlohnte Beschäftigu...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2 Arbeitsentgelt

2.1 Weihnachtsgeld Sachverhalt Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 480 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 660 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 480 EUR. Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.1 Eintritt der Versicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch flexible Arbeitszeitregelungen

Seit Inkrafttreten des sog. Flexi II-Gesetzes zum 1.1.2009 ist die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (etwa im Rahmen betrieblicher Zeitkontenregelungen) auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Es kann also auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt gezahlt werde...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig entlohnte Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob die geringfügig entlohnte Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für ger...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 4.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 450 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2025 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.1 Weihnachtsgeld

Sachverhalt Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 480 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 660 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 480 EUR. Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis? Ergebnis Urlaubs- ...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.4 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Mit Beschäftigungsbeginn vereinbart eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung i. H. v. 150 EUR zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 680 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Entgelt...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.5 Sachbezüge

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.4. eine Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 530 EUR auf. Im Rahmen des Mitarbeiter-PC-Programms (MPP) überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab Beschäftigungsbeginn ein Tablet, welches dieser auch privat nutzen darf. Während der Leasingdauer verzichtet der Arbeitnehmer auf 60 EUR seines monatlichen Bru...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.11 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 249b Satz 2 SGB V 5 % des Arbeitse...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.2 Krankenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung/Hinzutritt geringfügiger Beschäftigung

Das Arbeitsentgelt aus einer neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung ist nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen. Nur wenn neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt werden, ist das Arbeitsentgelt aus der zweiten und ggf. weiteren g...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 5 "Arbeit auf Abruf" und Phantomlohn

Sachverhalt Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigte werden zum 1.4. in einem Freizeitpark angestellt. Das Geschäft ist stark von den Witterungsbedingungen und den damit einhergehenden schwankenden Besucherzahlen abhängig. Daher vereinbart der Arbeitgeber mit allen Beschäftigten "Arbeit auf Abruf" und zudem einen Stundenlohn i. H. d. gesetzlichen Mindestlohns. Darüber hinau...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Entgeltgrenze

Tz. 19 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich ab 2025 von 556 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc....mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.1 Lohnsteuerpauschalierung ohne Antrag zulässig

Die Lohnsteuerpauschalierung ist nicht von einer ausdrücklichen Zulassung durch das Finanzamt abhängig. Der Arbeitgeber selbst hat das (Wahl-)Recht zur Pauschalierung. Dabei muss die Lohnsteuerpauschalierung nicht einheitlich für alle Betroffenen durchgeführt werden. Die Pauschalierung kann auf einen oder bestimmte Arbeitnehmer beschränkt werden. Wird die Frage geprüft, ob d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (Rechtslage vor 2013)

Tz. 38 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zur Rentenversicherungspflicht von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen seit 01.01.2013 s. Tz. 21. Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten, konnten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und erwarben dadurch volle Leistungsansprüche in d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.9.1 Gleitzeit- oder Jahreszeitkonten

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen kann bei Freistellungen von der Arbeitsleistung bis maximal 3 Monate eine geringfügig entlohnte Beschäftigung weiterhin bestehen. Der Beitragspflicht unterliegt ausschließlich das ausgezahlte vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung.[1...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 4 Versicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Bei der Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen ist zu beachten, dass eine "erste" geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei bleibt[1], wenn sie neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird.[2] Aufgrund des fortbestehenden Charakters der "ersten" Nebenbeschäftigung als geringfügige Beschäftigung ist diese nicht bei der...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Tz. 37 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung erfolgen. Arbeitnehmer, die neben einer nicht geringfügig entlohnten versicher...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.4 Unvorhersehbares unzulässiges Überschreiten Geringfügigkeitsgrenze

Wenn die monatliche Entgeltgrenze in mehr als 2 Kalendermonaten pro Jahr unvorhersehbar überschritten wird, liegt ab dem 3. oder darauffolgenden Monat der Überschreitung keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor, wenn zeitgleich auch die Jahresentgeltgrenze von 6.672 EUR überschritten wird. Weiterhin liegt in den Monaten, in denen die Entgeltgrenze von 1.112 EUR und...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 2.1 Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung

Hat in einer zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bislang (wegen einer Hauptbeschäftigung) Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestanden, wird diese geringfügige Beschäftigung bei Beginn der Elternzeit versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beschäftigung bleibt versicherungspflichtig zu...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / Zusammenfassung

Überblick Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten hat, ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich. Sie ist auch möglich, wenn aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung nur deshalb kein Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wird, weil sich der Beschäftigte als Mitglied einer berufsständ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 6 Geringfügige Beschäftigung während des freiwilligen Wehrdienstes

Eine neben dem freiwilligen Wehrdienst ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Der Wehrdienst gilt nicht als versicherungspflichtige (Haupt-)...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Zwei Arten von Minijobs – unterschiedliche Abgaben

Die beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung, die geringfügig entlohnte Beschäftigung und die kurzfristige Beschäftigung, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ausgestaltung grundsätzlich voneinander. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lediglich der Maximalverdienst bedeutsam, die Beschäftigungsdauer spielt hingegen keine Rolle. Bei der...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.1 Addition im Zusammenhang mit geringfügiger Beschäftigung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen ist das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen in der Kranken- und Pflegeversicherung zusammenzurechnen. Für die Zusammenrechnung geringfügig entlohnter Beschäftigungen gelten Besonderheiten. Hier ist zu unterscheiden, ob neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung eine od...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 6 Mehrere geringfügige Beschäftigungen über der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine familienversicherte Bedienung übt gleichzeitig 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern mit einem Arbeitsentgelt von je 400 EUR im Monat aus. Weitere Beschäftigungen bestehen nicht. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Entgelte der beiden – für sich getrachtet geri...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 2.1 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem TzBfG

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG dürfen voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Dieses spezialgesetzliche Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte gilt uneingeschränkt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Es umfasst nicht nur einseitige Maßnahmen...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Arbeitsvergütung

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten G...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwangere oder schwerbehinderte Menschen). Auch geringfüg...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

1.2.1 Entgeltgrenze wird nicht überschritten Werden ausschließlich mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 EUR) , ist ...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.1 12-Monats-Zeitraum

Für die Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 556 EUR nicht überschreitet, ist ausgehend vom Beschäftigungsbeginn ein 12-Monats-Zeitraum zu bilden. Es ist dabei immer die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten, die zum Zeitpunkt der Beurteilung maßgeblich ist. Beginnt eine Beschäftigung im Laufe eines Monats, kann für den Beginn des 12-Monats-Zeitraums gle...mehr