Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

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Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 3 Hinweise zu grundsätzlich möglichen Verbesserungsmaßnahmen

Unternehmen, die von Kostenerhöhungen durch die Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind, müssen prüfen, welche Möglichkeiten sie haben, die Kostensteigerungen auszugleichen bzw. abzumildern. Grundsätzlich kommen folgende Maßnahmen in Betracht: Allgemeine Preiserhöhungen oder Preisanhebungen bei einzelnen Artikeln. Auslagerung von Arbeiten an Dritte zu günstigeren Konditionen....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Wurde eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, blieb das Entgelt aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei, d. h., die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) blieb vor 2013 sozialversicherungsfrei. Es sind nunmehr ggf. pauschale Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Loh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld

Tz. 35 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Übt ein nach § 5 Abs. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI und § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet keine Zusammenrechnung mit dem Vorruhestandsgeld statt, so dass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in d...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Begriff der geringfügig entlohnten Beschäftigung

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung kommt in 2 Arten vor, die in § 8 Abs. 1 SGB IV definiert sind: Geringfügig entlohnte Beschäftigung [1] Kurzfristige Beschäftigung [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs)

2.1 Entgeltgrenze Tz. 19 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich ab 2025 von 556 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld,...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Sofern Werkstudenten eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, weil ihr Arbeitsentgelt im Monat regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht überschreitet, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind rentenversicherungspflichtig.[3] In der Rentenversicherung fallen daher volle Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Ausgleichsgeld nach dem FELEG

Tz. 36 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die oben (s. Tz. 31) genannten Ausführungen gelten entsprechend. Sind aber Bezieher von Ausgleichsgeld in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner versichert, werden sie aufgrund einer daneben ausgeübten Beschäftigung in der Krankenversicherung wie beschäftigte Rentner behandelt.mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben nicht geringfügiger versicherungspflichtiger (Haupt-)Beschäftigung

2.1 Eine geringfügige Beschäftigung Übt ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, werden diese Beschäftigungen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sobald ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) mehrere geringfügig entlohnte Minijobs nebeneinander ausübt, sind diese für die Beurteilung der Geringfügigkeit zusammenzurechnen. Achtung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in allen Minijobs Überschreitet die Summe der Arbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 2.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gilt dabei eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 175 EUR, die greift, wenn das Arbeitsentgelt aus dem Minijob darunter liegt. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt aber nur für den Arbeitnehmer, nicht jedoch für den Arbeitgeber – dieser ...mehr

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Minijob: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigter ergeben sich immer Fragen bei besonderen Fallkonstellationen. Auch bei speziellen Entgeltarten stellt sich die Frage, wie und in welcher Höhe diese in der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden. Ebenfalls wissenswert: Wie wird der Minijob bei einem gelegentlichen...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und damit grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, können beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Bei einer Befreiung gelten sie dann als nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die Minijob-Zentrale informiert die Beschäftigten bei erstmaliger Aufnahme e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben versicherungspflichtiger Beschäftigung

Tz. 79 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt, ist für die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung grundsätzlich der Personengruppenschlüssel "109" zu verwenden. Für die zweite und jede weitere geringfügige Beschäftigung, die entlohnt wird, ist neben einer versicherungspflichtigen ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12.1 Rentenversicherungsfreie Minijobber

Ist der Arbeitnehmer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen (Pauschalbeitrag). Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist mit den weiteren Abgaben geringfügig entlohnter Beschäftigungen an die Minijob-Zentrale ab...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt, da der Beamte in seiner (Haupt-)Beschäftigun...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfügig entlohnte Beschäftigung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung nach Personengruppen 1.1 Gesetzlich Krankenversicherte Sachverhalt Eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin ist gesetzlich krankenversichert und erhält für ihre Tätigkeit 300 EUR monatlich. Darüber hinaus hat sie keine weiteren Beschäftigungen. Wie ist die Beschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis D...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12.2 Rentenversicherungspflichtige Minijobber

Der Pauschalbeitrag i. H. v. 15 % des Entgelts ist vom Arbeitgeber auch für rentenversicherungspflichtige Minijobber zu zahlen. Zudem hat der geringfügig Beschäftigte selbst einen Beitragsanteil zu leisten. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Pflichtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung (2025: 18,6 %) und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. In 2025 beträgt de...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung

Wenn ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis eine (Haupt-)Beschäftigung und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, besteht in der Hauptbeschäftigung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben der (Haupt-)Beschäftigung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit das monatliche Entgelt 556 EUR nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze

Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – rentenversicherungspflichtig. Sie können sich aber als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[2] Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Der Verzicht...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

4.1 Berücksichtigung der Arbeitsentgeltgrenze Sachverhalt Die seit 2016 ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung einer Arbeitnehmerin endet zum 14.11. dieses Jahres. Im November erzielt sie aus dieser Beschäftigung ein Arbeitsentgelt i. H. v. 230 EUR. Am 18.11. nimmt die Arbeitnehmerin eine neue geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, die bis Dezember fortbesteht. Für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1 Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen

Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Es muss geprüft werden, ob insgesamt die Entgeltgrenze in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze[1] überschritten wird. Achtung Keine Zusammen...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 10 Altersrentner

Seit dem 1.1.2017 sind für Minijobber, die eine Altersvollrente beziehen, 2 Sachverhalte zu unterscheiden: Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht: Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die nach den allgemeinen Vorschriften rentenversicherungspflichtig sind und daneben eine Vollrente beziehen, sind trotz des Rentenbezugs stets versicherungspflichtig. Sie können sich nach ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.2 Wirkung des Befreiungsantrags

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt rückwirkend ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag des Minijobbers beim Arbeitgeber vorliegt. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber die Befreiung spätestens 6 Wochen nach Antragseingang an die Minijob-Zentrale meldet und diese innerhalb eines Monats nicht widerspricht. Praxis-Beispiel Wirkung der Befreiung vo...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 1.2 Beginn eines neuen Minijobs im selben Monat

Wird jedoch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Monat beendet und eine neue geringfügig entlohnte Beschäftigung beginnt noch im selben Monat, spielt die Höhe des jeweiligen monatlichen Entgelts keine Rolle bei der Beurteilung beider Beschäftigungen. Dies gilt selbst dann, wenn in diesem Monat die Geringfügigkeitsgrenze insgesamt überschritten ist. Voraussetzung...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigung und Wohnsitz im Ausland

Arbeitnehmer mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, die eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland ausüben, sind versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie unterliegen aufgrund der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften und sind als Arbeitnehmer anzusehen. Eine Fam...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 52 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 556 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht; als gelegentlich ist dabei ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.4 Übergangsregelung für am 1.12.2012 bestehende Minijobs

Für bereits am 31.12.2012 bestehende geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten besondere Übergangsregelungen, da bis zum 31.12.2012 die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung umgekehrt war. Die Minijobber waren rentenversicherungsfrei. Versicherungspflicht war nur auf Antrag möglich.mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Vorausse...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge auf den Arbeitnehmer, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.3 Dauer der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Sie verliert mit der Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung. Nimmt der Arbeitnehmer danach erneut eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, muss dem neuen Arbeitgeber wiederum ein schriftlicher Befre...mehr

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Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Arbeitsrechtliche Aspekte

Zusammenfassung Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle Merkmale der Teilzeitbeschäftigung auch für die geringfügig entlohnte Beschäftigung als vollwertigem Arbeitsverhältnis gelte...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / Zusammenfassung

Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigter ergeben sich immer Fragen bei besonderen Fallkonstellationen. Auch bei speziellen Entgeltarten stellt sich die Frage, wie und in welcher Höhe diese in der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden. Ebenfalls wissenswert: Wie wird der Minijob bei einem gelegentlichen Überschreiten ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 1.1 Beginn und Ende eines Minijobs in einem Monat

Liegen Anfang und Ende einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in einem Monat und anschließend soll eine weitere Beschäftigung aufgenommen werden, die ebenfalls im selben Monat beginnt und endet, gilt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Überschreitet das Entgelt insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze, ist die zuletzt aufgenommene Beschäftigung nicht geringfügig entlohnt....mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 8 Nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht

Stellt ein Sozialversicherungsträger fest, dass mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen oder, abgesehen von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen sind, tritt Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe dieser Feststellung durch...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle Merkmale der Teilzeitbeschäftigung auch für die geringfügig entlohnte Beschäftigung als vollwertigem Arbeitsverhältnis gelten. Im Gegensatz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 7 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammenzurechnen. Abweichende Regelungen gelten bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäft...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 5 Fortsetzung als kurzfristige Beschäftigung

Von der Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung ist auszugehen, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vereinbart wird. In der Folge tritt vom Zeitpunkt der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung besteht für den Arbeitnehmer Rentenversicherungspflicht. Er ist dabei i. H. v. 3,6 % seines Arbeitsentgelts an der Beitragsaufbringung beteiligt. Bei einer Nettolohnvereinbarung stellen die insoweit vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt dar. Das vereinbarte Nettoarbeitsentgelt ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.1 Eine Entscheidung für alle Beschäftigungen

Arbeitnehmer, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander ausüben und bei Zusammenrechnung der monatlichen Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, können nur einheitlich von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreit werden. Der einem Arbeitgeber gegenüber abgegebene Befreiungsantrag w...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 15 Minijob-Manager

Der Minijob-Manager ist das kostenfreie Online-Portal der Minijob-Zentrale für Arbeitgeber, die geringfügige Arbeitnehmer beschäftigen. Mit dem Minijob-Manager können Arbeitgeber ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen oder eine vorhandene Bankverbindung ändern, den Saldo ihres Beitragskontos im Blick behalten, jederzeit eine Beitrags- und Beschäftigtenübersicht abrufen, erforde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt der Arbeitgeber, ob das Arbeitsentgelt pauschal mit 2 % oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des betroffenen Arbeitnehmers versteuert wird. Im Falle der Pauschalversteuerung ist die vom Arbeitgeber übernommene Pauschalsteuer kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Im Falle der individuellen Versteuerung nach den ELStAM ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Januar 2 024 538 EUR. Zum 01.01.2025 wird sie erhöht auf 556 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr