Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.1 Gesetzlich Krankenversicherte

Sachverhalt Eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin ist gesetzlich krankenversichert und erhält für ihre Tätigkeit 400 EUR monatlich. Darüber hinaus hat sie keine weiteren Beschäftigungen. Wie ist die Beschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als geringfügig entlohnte Beschäftigung abzurechnen, da das regelmäßig...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.2 Arbeitsrechtliche Folgen des Eintretens von Versicherungspflicht

Trotz sorgfältiger Dokumentation der geringfügig entlohnten Beschäftigung kann es infolge des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze zu einer unvorhergesehenen Versicherungspflicht des geringfügig entlohnten Beschäftigten kommen. Der Eintritt der Versicherungspflicht berührt dabei die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen hinsichtli...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpau...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4 Gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze

Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht.[1] Als gelegentlich ist ein Zeitraum von bis zu 2 Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. Das Zeitjahr entspricht einem Zeitraum von 12 Monaten. Achtung Begrenzung bei nicht vorhersehbaren Überschreitungen Seit dem 1.10.2022 ist ein Überschreiten...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / Lohnsteuer

1 Pauschal- oder Individualbesteuerung Der an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitslohn ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Pauschalierungsvoraussetzung ist das Bestehen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung.[1] Bei der Pauschalbesteuerung kommen die einheitliche Pauschsteuer ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3.2 Wechsel nach Ablauf des Kalenderjahres

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich für ein Kalenderjahr an die zu Beginn des Jahres gewählte Art der Lohnsteuererhebung gebunden. Andererseits ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung der Pauschalierungsregelungen[1] gehindert, nach Ablauf des Kalenderjahres die Pauschalbesteuerung ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 13.2 Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber, bei mehreren Beschäftigungen allen beteiligten Arbeitgebern, die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen.[1] Hierzu gehört auch, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitgeber über eventuelle Vorbeschäftigungen oder über aktuelle wei...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 14 Entgeltunterlagen

Die Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung und des Mindestlohngesetzes zur Führung von Entgeltunterlagen[1] gelten uneingeschränkt auch für geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber hat die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Entgeltunterlagen aufzuzeichnen. Nachweise über die erforderlichen Angaben sind zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Wichtig Ei...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.3 Arbeitgeber ist Schuldner der Pauschalsteuern

Der Arbeitgeber muss sowohl die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % als auch die pauschale Lohnsteuer von 20 % übernehmen.[1] Er ist gegenüber der Finanzverwaltung Schuldner der Pauschalsteuern. Abwälzung der Pauschalsteuer zulässig Trotz dieser eindeutigen Vorschriften im Einkommensteuergesetz bedeutet die vorgeschriebene Übernahme der Steuerschuld durch den Arbeitgeber jedoc...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.1 Aus Geschäftsergebnis oder einer Arbeitsleistung des Vorjahres

Resultieren Einmalzahlungen aus dem Geschäftsergebnis oder einer besonderen Arbeitsleistung des Vorjahres, bleiben sie bei der Beurteilung der Beschäftigung außer Acht (z. B. eine individuelle Prämienzahlung). Die Zahlung kann daher zur Überschreitung der Entgeltgrenze führen, ohne den Status der Geringfügigkeit zu gefährden, da sie als gelegentliches bzw. unvorhersehbares Ü...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.3 Verzicht durch den Arbeitnehmer

Hat der Arbeitnehmer auf die Zahlung einer einmaligen Einnahme (z. B. Weihnachtsgeld) im Voraus schriftlich verzichtet, ist die einmalige Einnahme vom Zeitpunkt des Verzichts an bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Die arbeitsrechtliche Zulässigkeit eines Verzichts ist dabei unerheblich.mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / Sozialversicherung

1 Entgeltgrenze bei Teilmonaten Eine Beschäftigung ist geringfügig entlohnt, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig monatlich die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR (2025: 556 EUR) nicht übersteigt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschäftigung während des ganzen Kalendermonats oder nur für einen Teilmonat besteht. Praxis-Beispiel Entgeltgrenze bei Teilmonat Ein Kfz-Mechatronik...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Ermittlung des Arbeitsentgeltes

Für die Pauschalierung mit 2 % ist als Bemessungsgrundlage das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt anzusetzen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache). Die Höhe des Stundenlohnes ist für diese Lohnsteuerpauschalierungen unerheblich.[1] Neben dem sozialrechtlichen Ent...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3.1 Unterjähriger Wechsel zulässig

Während des Kalenderjahres ist der Wechsel von der Lohnsteuerpauschalierung mit 20 % zum Lohnsteuerabzug nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder umgekehrt zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Wechsel durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist. So kann z. B. ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis – wenn der Arbe...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 13.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Bestimmungen jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden, alle von den Arbeitnehmern vorgelegten Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht anzuzeigen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hieraus erwächst für den Arbeitgeber die Verpflichtung, das Ver...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.2 Bemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt

Für die Pauschalierung mit 20 % ist als Bemessungsgrundlage das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt anzusetzen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache).[1]mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.2 Nachweis der Pauschalierungsvoraussetzungen

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Pauschalierungsvoraussetzungen vorgelegen haben. Dazu dienen die Aufzeichnungen im Lohnkonto und die dazugehörigen Belege (z. B. Arbeitsvertrag, Aufzeichnungen über die Tätigkeit). Bei fehlenden oder fehlerhaften Aufzeichnungen ist die Lohnsteuerpauschalierung nur zulässig, wenn die Pauschalierungsvoraussetzungen auf andere Weise nac...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 6.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Soweit geringfügig entlohnte Beschäftigungen durch Zusammenrechnung[1] versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung sind, besteht zu diesen Versicherungszweigen auch Beitragspflicht. Hierfür gelten die üblichen beitragsrechtlichen Regelungen.[2]mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei Option zur vollen Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Eine Reinigungskraft ist seit 2009 geringfügig entlohnt für monatlich 160 EUR beschäftigt. Sie erhält weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin übt daneben keine weiteren Beschäftigungen aus. Um sich die Riester-Zulage zu sichern, hat sie im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zur Rentenversicherungspflicht optiert. Sie stockt demnach aus eigenen M...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 3 Monatliche Arbeitsentgeltgrenze

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt seit 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 490 EUR aus. Die Beschäftigung endet am 15.11. dieses Jahres. Im November erhält die Arbeitnehmerin das Entgelt in voller Höhe. Weitere Beschäftigungen werden nicht ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung im November sozialversicherungsrechtlich zu beurt...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.6 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts

Sachverhalt Ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer ist seit dem vergangenen Jahr gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 580 EUR geringfügig beschäftigt. Er unterliegt in dieser Beschäftigung der Rentenversicherungspflicht. Am 30.9. wird rückwirkend zum 1.6. eine Tariferhöhung vereinbart. Beginnend mit dem Monat Juni steht dem Arbeitnehmer nunmehr ein Arbeitsentgelt...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.2 Beginn und Ende innerhalb eines Kalendermonats

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist in der Zeit vom 1.12. bis 8.12. gegen ein Arbeitsentgelt i. H. v. 270 EUR als Krankheitsvertretung in einem Supermarkt beschäftigt. Anschließend arbeitet sie vom 11.12. bis 23.12. auf dem Weihnachtsmarkt. In dieser Beschäftigung erzielt sie ein Arbeitsentgelt i. H. v. 440 EUR. Der diesbezügliche Arbeitsvertrag wurde bereits im November ges...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4 Umwandlung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Ob durch die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns von 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR) oder weil der zeitliche Umfang einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht ausreicht, um die anfallende Arbeit im Betrieb abzudecken: Wenn die Verdienstgrenze nur knapp eingehalten werden kann, ist es durchaus überlegenswert, Aushilfen auch sozialversicherungspflichtig gegen ein Entg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abfindung / 4 Abfindung bei geringfügig entlohnter Beschäftigung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen eines in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfreien geringfügig entlohnten Minijobs eine Abfindung, führt dies nicht zum Eintritt von Versicherungspflicht. Hinweis Keine pauschale Lohnsteuer für Abfindungszahlungen bei Minijob Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl be...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 17 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.3 Krankenversicherungsfreie Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

In den Fällen, in denen ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist diese geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Allerdings sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.3 Mehrarbeit/Überstunden

Eine gesetzliche Definition für "Mehrarbeit" oder "Überstunden" gibt es nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden darunter regelmäßig die Arbeitsstunden verstanden, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet, wen...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 3 Jahren als Hausmeister für 430 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.2 Privat Krankenversicherte

Sachverhalt Eine Aushilfe erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Entgelt von 520 EUR. Die Tätigkeit wird neben einer Haupttätigkeit ausgeübt. Die Aushilfe ist privat krankenversichert und beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wie ist die Aushilfsbeschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als g...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

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Pensionär / 2.3.4 Pauschalbeiträge für Minijobber

Rentenversicherung Für in der Rentenversicherung von der Versicherungspflicht befreite bzw. versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abführen.[1] Hat der Pensionär auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zahlt er einen eigenen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Krankenversicherung...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.4 Urlaub

Der geringfügig entlohnte Beschäftigte hat wie jeder Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d.h. der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts.[1] Wie bei anderen Teilzeitarbeitsverhä...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 4 Geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit entfällt die versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung. Wird daher während der Elternzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung tritt Versicherungspflicht ein, soweit kein Befreiungsantrag gestel...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 750 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.1 Nur eine geringfügige Beschäftigung

Wird neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, werden diese in der Sozialversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ist möglich.mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung nach Personengruppen

1.1 Gesetzlich Krankenversicherte Sachverhalt Eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin ist gesetzlich krankenversichert und erhält für ihre Tätigkeit 400 EUR monatlich. Darüber hinaus hat sie keine weiteren Beschäftigungen. Wie ist die Beschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als geringfügig entlohnte Beschäftigu...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2 Arbeitsentgelt

2.1 Weihnachtsgeld Sachverhalt Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 500 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 900 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 600 EUR. Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig entlohnte Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob die geringfügig entlohnte Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für ger...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.1 Eintritt der Versicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch flexible Arbeitszeitregelungen

Seit Inkrafttreten des sog. Flexi II-Gesetzes zum 1.1.2009 ist die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (etwa im Rahmen betrieblicher Zeitkontenregelungen) auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Es kann also auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt gezahlt werde...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 4.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 450 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2026 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.3 Studenten

Sachverhalt Eine Studentin wird ab 1.1. befristet für 1 Jahr als Aushilfe eingestellt. Der Stundenlohn beträgt 15 EUR und die Arbeitszeit 20 Stunden pro Monat. Pro Arbeitstag sind i. d. R. 2 Arbeitsstunden abzuleisten. Es ergibt sich ein monatliches Entgelt von 300 EUR. Im November erhält die Aushilfskraft Weihnachtsgeld i. H. v. 120 EUR. Die Mitarbeiterin legt eine Immatrik...mehr

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Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 3.6.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sollten mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen parallel ausgeübt werden, die insgesamt jedoch nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, muss der Befreiungsantrag bei allen Arbeitgebern einheitlich gestellt werden. Der einmal gestellte Befreiungsantrag ist für die Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung/en bindend.mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.1 Weihnachtsgeld

Sachverhalt Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 500 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 900 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 600 EUR. Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis? Ergebnis Urlaubs- ...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.4 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Mit Beschäftigungsbeginn vereinbart eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung i. H. v. 150 EUR zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 730 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Entgelt...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.5 Sachbezüge

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.4. eine Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 580 EUR auf. Im Rahmen des Mitarbeiter-PC-Programms (MPP) überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab Beschäftigungsbeginn ein Tablet, welches dieser auch privat nutzen darf. Während der Leasingdauer verzichtet der Arbeitnehmer auf 60 EUR seines monatlichen Bru...mehr