Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.7.1 Mehr als geringfügige Beschäftigung

Für den Personenkreis der Altersvollrentner ist bei der Meldung die neue Personengruppe (PGR) "120" zu beachten. Dieser Meldeschlüssel ist für – mehr als geringfügige – Beschäftigungen neben einer Altersvollrente ab 1.1.2017 zu verwenden, soweit Rentenversicherungspflicht besteht. PGR "120" ist für versicherungspflichtige Altersvollrentner sowohl bezogen auf den Zeitraum bis...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.3 Altersvollrente bis zur Regelaltersgrenze

Altersvollrentner, die ab 1.1.2017 eine Beschäftigung aufnehmen, sind bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze "normal" rentenversichert. Das bedeutet konkret: Beschäftigter und Arbeitgeber tragen ihre Beitragsanteile – dies wirkt rentensteigernd. Hinweis Von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijobber Eine rentensteigernde Wirkung ergibt sich auc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach dem Beginn einer Altersrente werden nach den allgemeinen Regelungen zur Rentenberechnung bestimmt. Der versicherte Verdienst eines Kalenderjahres wird durch das (ggf. vorläufige) Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das entsprechende Kalenderjahr geteilt. Praxis-Beispiel Berechnung des Zuschlags Ein Rentner erhält ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 2.1 Vollrentenbezug

Wird eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, tritt die Versicherungsfreiheit erst mit Beginn des Kalendermonats nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Damit werden bei einer Beschäftigung während des Vollrentenbezugs bis einschließlich des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze weitere Rentenanwartschaften erworben, die in der Rente zu Zusch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 2 Entgeltpunkte für beitragsfreie/beitragsgeminderte Zeiten sowie Zuschläge an Entgeltpunkten

Neben den Entgeltpunkten für Beitragszeiten erhalten über die Gesamtleistungsbewertung auch bestimmte beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte und beitragsgeminderte Zeiten ggf. Zuschläge an Entgeltpunkten. Berücksichtigungszeiten erhöhen die Entgeltpunkte nicht unmittelbar, wohl aber dadurch, dass sie den Gesamtleistungswert verbessern. Schließlich kommen Entgeltpunkte als Zuschlä...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.1 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen bis Erreichen der Regelaltersgrenze

Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden erst mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Der Rententeil aus diesen Zuschlägen ist abschlagsfrei (Zugangsfaktor: 1,0), da er nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird. Rentenerträge für ein Jahr Minijob mit 556 EUR (Stand 1.7.2025)mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.2 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Der Zeitpunkt fällt also mit der Rentenanpassung zusammen. Maßgebend sind aber nur die Zuschläge, die aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des vorherigen Kalenderjahres resultieren. Erhöhter Rentenzuschlag nach Erreichen der Regelalters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, BA, Privatausgaben, gemischte Aufwendungen, DStJG 3 (1980), 13; Söhn, AK/HK und BA-Begriff, StuW 1991, 270; Peter, ABC der abzugsfähigen/nichtabzugsfähigen Ausgaben, NWB F 3c, 4851; Paus, Aufwendungen für den Betrieb des Ehegatten bei Abkürzung des Vertragswegs, DStZ 2000, 556; Hamacher/Balmes, Allerlei Eigenaufwand, unechter und echter Drittaufwand – Folgerungen für Steue...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3 Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB

Gemäß § 1572 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB an wegen Krankhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Regeln über Zuständigkeitszuweisungen (Art 11ff VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 105 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Regelungen über die Zuständigkeitszuweisungen, die sich aus den Art 11 ff der VO (EG) Nr 883/2004 ergeben, dienen dazu, dass die vom sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004 erfassten Fälle grundsätzlich nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats unterliegen, BFH v 31.03.2008, III B 132/07, BFH/NV 2008, ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3.5 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1, 3 BGB)

Ein Ehegatte kann, soweit er keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 BGB hat, gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. Der Ans...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.2 Altersunterhalt gemäß § 1571 BGB

Gemäß § 1571 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Kinder ohne Beschäftigung/Meldung als Arbeitssuchende (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 57 Das Kind, das über 18 Jahre alt und ohne Beschäftigung ist, muss sich grundsätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 138 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)., die die Arbeitslosmeldung bescheinigt. Eigenbemühungen und Verfügbarkeit ggü. der Agentur für Arbeit sowie Arbeitssuche sind nicht erforderlich.[1] Die Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit dient ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Berücksichtigung von Kindern nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (Abs. 4 S. 2)

Rz. 84 Kinder sind auch dann für das Kindergeld berücksichtigungsfähig, wenn sie nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weitere Ausbildungen beginnen oder wenn ein anderer Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit dem StVereinfG (Rz. 9) ab 2012 neu geregelt. In diesen Fällen sind Kinder nur b...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Abgrenzung zwischen allgemeiner und besonderer Lohnsteuertabelle

Für eine zutreffende Lohnsteuerermittlung muss der Arbeitgeber entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist im Wesentlichen zu verwenden für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Sie enthält die ungekürzte Vorsorgepauschale, die sich aus Teilbeträgen für die Renten-, Kranken- u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.2 Teilarbeitslosigkeit

Rz. 6 Abs. 2 Nr. 1 definiert die Teilarbeitslosigkeit. Die §§ 138 bis 140 sind eingeschränkt anwendbar. Zu unterscheiden ist Teilarbeitslosigkeit insbesondere von Arbeitslosigkeit. Versicherungspflicht nach Maßgabe der Entgeltgrenzen in § 8 SGB IV kann eintreten und entfallen; mit Eintritt von Arbeitslosigkeit aber entsteht der Anspruch auf Teil-Alg i. d. R. nicht oder er er...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 132 nach § 152 überführt. § 132 Abs. 2 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 redaktionell geändert. Abs. 1 wurde durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Das Bemessungsentgelt ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der konkreten Höhe des täglichen Alg. Bemessungsentgelt ist gemäß § 149 a...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld (Alg), das aus einer unselbstständigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit während des Bezuges von Alg erarbeitet worden ist, ohne dass hierdurch Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung entfallen wäre. Die Anrechnung von Nebeneinkommen soll den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbe...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.2 Wertguthaben

Rz. 32 Wertguthaben i. S. d. Abs. 2 Nr. 2 ist im Regelfall Entgelt nach einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7b SGB IV, das der Arbeitslose im Rahmen einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Zeiten der Arbeitsleistung und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung in der Phase der Arbeitsleistung für die Phase der Freistellung angespart hat, das aber nich...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.12 Vorruhestandsleistungen

Rz. 29 Das Ruhen bei Bezug von Vorruhestandsgeld regelt Abs. 4. Die Ruhensvorschrift greift den Aspekt auf, dass der Bezug von Vorruhestandsleistungen die Zeit vom Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bis zum Eintritt in den Bezug von Altersruhegeld überbrückt. Dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben i. S. d. Ruhensvorschrift steht nicht entgegen, dass der Arbeitslose dennoch wiede...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1 Anspruch auf Teil-Alg

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Teil-Alg. Der Anspruch auf Teil-Alg entsteht an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. durch Rückwirkung als erfüllt gelten. Teilarbeitslosigkeit (Abs. 1 Nr. 1) besteht nach Verlust einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen (Abs. 2 Nr. 1). Daneben muss eine versicherungspflic...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.13 Räum- und Streupflichten

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt zunächst eine konkrete Gefahrenlage durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen allgemeiner Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[1] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls. Keine Beschlusskompetenz für Turnusre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in diese ursprünglich der Gemeinschaft obli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (WEG) / 2.8 Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen

Nach § 35a Abs. 2 EStG kommt für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen eine Ermäßigung der Einkommensteuer in Höhe von 20 %, höchstens aber 600 EUR in Betracht. Der Steuerabzug kommt bei Handwerkerleistungen in Betracht, sofern es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Auch sog. "Kontrollaufwendungen" wie etwa Schornsteinfegergebühren und ins...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.3 Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 53 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitszeitumfang, bezogen auf die wöchentliche Arbeitszeit, genau zu vereinbaren. Ist eine Mindestdauer mit flexiblem Arbeitszeitanteil beabsichtigt[1], muss sowohl die Mindestdauer als auch der Umfang der abrufbaren Arbeitszeit vereinbart werden. Eine konkrete Stundenzahl ist sinnvoll, aber nicht erforderlich. Auch wenn die Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung[1] galt je Arbeitnehmer der Betrag von 3.000 EUR. Unerheblich war, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung [2] handelte. Begünstigt waren z. B. auch Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer in Kurzarb...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1.2 Nebenpflichten im Einzelnen

Die wichtigsten Nebenpflichten sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden. a) Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungspflichten Bei den Anzeige- und Auskunftspflichten ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Auskunftspflichten wie etwa aus § 5 Abs. 1 EFZG (Anzeige der Arbeitsunfähigkeit) und solchen, die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und der Treuepflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3.1 Jeder Arbeitnehmer

Der Begriff "Arbeitnehmer" in diesem Zusammenhang ist in § 1 LStDV definiert (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung). Wie in anderen arbeitsrechtlichen Zusammenhang kommt es hierbei im Detail zwar auf den Grad der Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit an. Unproblematisch sind jedoch folgende Gruppen Arbeitnehmer und damit potenzielle Begünstigte i. S. d. § 1 LStDV: jeder weisung...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigte Arbeitgeber

In Bezug auf die Arbeitgeber wurde nicht zwischen Leistungen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Arbeitgebern unterschieden.[1] Auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber konnten bei Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gleichermaßen steuerfreie Beihilfen oder Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die gestiegenen Verbraucherpreise gewähren wie pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 5 Mehrere Dienstverhältnisse

Arbeitnehmer konnten eine steuerfreie Sonderzahlung für jedes Dienstverhältnis gesondert erhalten. Folglich durfte der steuerfreie Höchstbetrag von 3.000 EUR bei einem Arbeitnehmer, der im begünstigten Zeitraum bei mehreren Arbeitgebern (Haupt- und Nebenarbeitgeber) beschäftigt war, von jedem Arbeitgeber ausgeschöpft werden. Dies galt auch dann, wenn es sich bei der weiteren...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / Zusammenfassung

Begriff Persönliche Entgeltpunkte werden als Bestandteil der Rentenformel für die Rentenberechnung ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten (einschließlich Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben), beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting mit dem Zugangsfaktor...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.4 Nettolohnvereinbarung

Rz. 42 Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hinsichtlich der pauschalierten Lohnsteuer.[1] Nettolohn wird vom Arbeitgeber nur kraft be...mehr

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Employer Branding: Erhöhung... / 2.5 Messung und Überwachung der Ergebnisse

Natürlich sollte, wie bei jedem Konzept, regelmäßig geprüft werden, ob es erfolgreich ist oder ob man Nachjustierungen vornehmen muss. Eine Erfolgskontrolle sollte monatlich oder quartalsweise durchgeführt werden und kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Beispielsweise kann mit Kennzahlen gearbeitet werden. Praxis-Tipp Nutzung von Kennzahlen und Formeln Bei der Nutzung von K...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2 Freiwilliger Zuschuss ist steuerpflichtig

Ein freiwillig gezahlter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist lohnsteuerpflichtig. Freiwillig kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, z. B. bei einer nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführerin. Wird der steuerpflichtige Zuschuss an eine Arbeitnehmerin gezahlt, die zu dem Arbeitgeber in einem pauschal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.3 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Der Vertragsarzt übermittelt die Daten einer Arbeitsunfähigkeit und ihre Fortsetzung elektronisch an die Krankenkasse. Die Daten werden aus dem Praxisverwaltungssystem über die TI an die Krankenkasse gegeben. Die Regelung gilt auch für Krankenhäuser und stationäre Reha-Einrichtungen. Der Versicherte ist aufgrund der elektronischen Übermittlung davon befreit, der Krankenkasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2.1 Voraussetzungen

Weibliche Mitglieder erhalten von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG kein Arbeitsentgelt erhalten. Anspruchsberechtigt sind demnach auch Bezieherinnen von Bürgergeld, Studentinnen, Rentnerinnen oder freiwillig Versicherte, die in einem Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraums: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt ermittelt sich nach der Nettovergütung der letzten 3 vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW: Wohneigentum für Famil... / 1.2 Begrenzung des Haushaltseinkommen

90.000 EUR + Damit der Förderzweck erfüllt werden kann, werden nur die Antragsteller gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen mit 1 Kind maximal 90.000 EUR betragen. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes weitere Kind, das bei Antragstellung unter 18 Jahren ist und im Haushalt des Antragstellers lebt, um jeweils 10.000 EUR. Alle Einkommen Bei der Ermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 2 Zuständige Krankenkasse

Mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Krankenkasse führen alle Krankenkassen das U2-Verfahren durch. Es besteht die Möglichkeit, die Durchführung auf eine andere Stelle zu übertragen. Im Einzelfall ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der die Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Liegt keine gesetzliche Krankenkasse vor, führt diejenige Kasse das Verfahren durch, die fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.3 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, erhöhte sich zum 1.1.2025 die Geringfügigkeitsgrenze. Seit diesem Zeitpunkt beträgt sie 556 EUR.[1] Das liegt an der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 EUR auf 12,82 EUR zum 1.1.2025[2] und der gesetzlich festgelegten Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn.[3] Die Jahresv...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr