Berechnung des Zuschlags an Entgeltpunkten
Geringfügig entlohnte Beschäftigung vom 1.1. bis 31.12.2024 mit einem Arbeitsentgelt in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 538 EUR = insgesamt 6.456 EUR. Der Arbeitnehmer hat die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI beantragt:
A: Minijob im Privathaushalt
6.456 EUR : 45.358 EUR = 0,1423
0,1423 × 5 % : 18,6 % = 0,0383 Zuschlag an Entgeltpunkten
Hieraus ergibt sich unter Berücksichtigung des aktuellen Rentenwerts eine monatliche Rentenanwartschaft von derzeit 1,51 EUR (0,0383 × 39,32 EUR).
B: Gewerblicher Minijob
6.456 EUR : 45.358 EUR = 0,1423
0,1423 × 15 % : 18,6 % = 0,1148 Zuschlag an Entgeltpunkten
Hieraus ergibt sich unter Berücksichtigung des aktuellen Rentenwerts eine monatliche Rentenanwartschaft von derzeit 4,51 EUR (0,1148 × 39,32 EUR).