Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauabweichung / 2 Abgrenzung Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum

Von Bedeutung sind Abweichungen, die die Abgrenzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums betreffen. Weicht die Bauausführung vom Aufteilungsplan der Gestalt ab, dass die zeichnerische Darstellung in der Örtlichkeit nicht mehr mit der nötigen Sicherheit festzustellen ist, so entsteht insoweit kein Sondereigentum, falls die Abweichung wesentlich ist. Hier f...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauabweichung / 4 Innerhalb Gemeinschaftseigentum

Wurde Gemeinschaftseigentum planwidrig errichtet, ist zunächst zu beachten, dass Ansprüche auf erstmalige Herstellung entsprechend den ursprünglichen Bauplänen nicht der Verjährung unterliegen. Sie können aber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn die tatsächliche Bauausführung nur unwesentlich von dem Aufteilungsplan abweicht[1] oder ihre Erfüllu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauabweichung / 3 Abgrenzung von Sondereigentum

Weicht die Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum ab, so ist wie folgt zu differenzieren: Wird ein Raum des Sondereigentums teilweise baulich in das andere Sondereigentum einbezogen, so gehört dieser Raumteil nicht zum anderen Sondereigentum. Vielmehr hat der insoweit beeinträchtigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige plangerecht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterlassungsansprüche / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterlassungsansprüche / 1 Unterlassungsanspruch bei Besorgnis über rechtswidrigen Eingriff

Bereits die Besorgnis eines rechtswidrigen Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum kann zu Unterlassungsansprüchen führen. Beantragt beispielsweise ein Wohnungseigentümer bei der Baubehörde die Genehmigung von Baumaßnahmen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen und nicht durch entsprechenden Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG legitimiert sind, ist i. d. R. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauabweichung / 5 Zusätzlich gebaute Räume

Werden Räumlichkeiten errichtet, die im Aufteilungsplan nicht vorgesehen waren, entsteht Gemeinschaftseigentum.[1] Wird das ganze Gebäude abweichend vom Aufteilungsplan an anderer Stelle auf dem Grundstück, im Übrigen aber gemäß Plan errichtet, dann steht dies der Entstehung von Wohnungseigentum nicht entgegen, wenn Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zweifelsfrei gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauabweichung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Bauabweichung ist die tatsächliche Bauausführung bewusst oder unbewusst abweichend von dem zur Begründung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufteilungsplan durchgeführt. Die Folgen der Abweichungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Bereiche der Wohnanlage betroffen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 16.5.2025, V ZR 270/23...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterlassungsansprüche / 2 Anspruchsinhaber

Unter bestimmten Voraussetzung kann jeder Eigentümer Individualanspruch durchsetzen Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Eigentümer gerichtlich geltend gemacht werden, so er durch das Verhalten bzw. eine zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Wohnungseigentümers konkret in seinem ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / 1 Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung

Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat einen klagbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. [1] Der Anspruch nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da dieser nach § 18 Abs. 1 WEG seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Verwaltung des Gemeinschaftseige...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / 3.1 Generalklausel

Die Wohnungseigentümer können die Veräußerung des Wohnungseigentums von einem Wohnungseigentümer verlangen, wenn dieser sich einer so schweren Verletzung seiner ihm gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder den anderen Wohnungseigentümern obliegenden Pflichten schuldig gemacht hat, dass den übrigen Mitgliedern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / 2 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtlich unauflösbar. Als Korrektiv muss also ein Mittel gefunden werden, um untragbare Zustände, die von einem Wohnungseigentümer ausgehen, beenden zu können. Als sog. ultima ratio – als letztes und äußerstes Mittel – steht der Gemeinschaft die Entziehung des Wohnungseigentums eines ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Entziehung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung und Gemei... /   Ziergarten (Gemeinschaftsordnung)

In der Gemeinschaftsordnung von 1990 wurde unter Benutzungsregelung § 15/1 zur alleinigen Nutzung ausgegeben (Sondernutzungsrechte). Weiter heißt es, die Sondernutzungsrechte sind für die ordentliche Instandhaltung und Unterhaltungslast angewiesen. Die Nutzungsfläche darf nur als Ziergarten genutzt werden. Kann in diesem Fall ein Beschluss gefasst werden, dass hier eine an...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftungsfragen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Überblick Das Haftungssystem im Wohnungseigentumsrecht umfasst im Wesentlichen drei Hauptakteure: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), den einzelnen Wohnungseigentümer und den Verwalter. Die Gemeinschaft haftet für Schäden, die aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums resultieren, beispielsweise bei mangelhafter Erhaltung oder Verletzung von Verkehrssicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2025, Haftung des V... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht Rechtsschutzbedürfnis: unmittelbarer und mittelbarer Störer Die Klage ist – mit ihrem Haupt- und Hilfsantrag – zulässig. Der Klägerin fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für ihre gegen die Beklagten gerichtete Klage, weil sie bereits einen gerichtlichen (Unterlassungs-)Titel gegen die Mieterin, gegen deren behauptete Störungen sie sich wendet, erwirkt hat. Insoweit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Rechte und Pflichten des Beirats

Das WEG regelt nicht viel zu den Rechten und Pflichten der Verwaltungsbeiräte. Gibt es hier Besonderheiten zu beachten? Ein Beirat hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie jeder andere Wohnungseigentümer auch. Durch seine Wahl greifen die Eigentümer letztlich lediglich den Vorschlag des Gesetzgebers auf, ein fakultatives Organ neben dem Verwalter und der Eigentümerversamml...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Umlageschlüssel

Wonach richtet sich die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben? Die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf die einzelnen Wohnungen richtet sich grundsätzlich nach der Gemeinschaftsordnung. Ist dort kein Umlageschlüssel vereinbart, sind die Einnahmen und Ausgaben gemäß § 16 Abs. 2 WEG nach den Miteigentumsanteilen umzulegen. Kann der Kostenverteilerschlüssel von der Eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Ausgaben

Sind die Ausgaben in der Jahresabrechnung wie die Einnahmen aufzuschlüsseln? Auch hinsichtlich der Ausgaben soll der Eigentümer erkennen können, welche Ausgaben im Einzelnen im Abrechnungsjahr angefallen sind. Die Ausgaben sind deshalb ebenfalls aufzuschlüsseln. Da die Jahresabrechnung für vermietende Eigentümer die Grundlage für die Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Nichterstellen der Jahresabrechnung

Was gilt, wenn der Verwalter die Jahresabrechnung gar nicht erstellt? Erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung nicht, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege einer Leistungsklage auf Erstellung der Jahresabrechnung in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass sich die Klage nicht mehr gegen den Verwalter richten kann, da die Verwaltung des Gemeinschaftseig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftseigentum (FAQs)

Zusammenfassung Überblick Fragen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum gehören zu den zentralen Themen des Wohnungseigentumsrechts. Sie betreffen nicht nur die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum im Einzelfall, sondern auch Regelungen und deren Auslegung in der Teilungserklärung, Nutzung und Gebrauch, die Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch etc. Die in di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / Zusammenfassung

Überblick Fragen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum gehören zu den zentralen Themen des Wohnungseigentumsrechts. Sie betreffen nicht nur die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum im Einzelfall, sondern auch Regelungen und deren Auslegung in der Teilungserklärung, Nutzung und Gebrauch, die Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch etc. Die in diesem Beitrag be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Dachflächenfenster

Sind Dachflächenfenster grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum? Ja, mit allen Bauteilen. Bei Schäden ist es richtig, nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zu beschließen. Ist die Bleischürze am Dachfenster Sonder- und Gemeinschaftseigentum, sprich gehört diese zum Dachfenster? Sie gehört zum Fenster. Bei Schäden ist es richtig, nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zu beschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Steckdosen

Sind Steckdosen Teil des Sondereigentums? Ja.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Sondernutzungsrecht

In der Gemeinschaftsordnung wird der Gebrauch der vor dem Erdgeschoss liegenden Grundstücksflächen in der Weise geregelt, dass je zum ausschließlichen Gebrauch zustehen: dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung Nr. XX die vor seiner Wohnung liegende im Aufteilungsplan farbig umrandete Grundstücksfläche. Die Pflege und Instandhaltung der vorbezeichneten Flächen obliegt dem jew...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Teilungserklärung

Wonach muss sich die GdWE richten: Nach der Teilungserklärung oder dem geltenden Recht? Die Teilungserklärung beantwortet die Frage, welche Räume im Sondereigentum und damit welche Räume im gemeinschaftlichen Eigentum stehen. Soweit ist allein die Teilungserklärung maßgeblich mit der Einschränkung, dass sie keine Räume zum Sondereigentum erklären kann, die nicht sondereigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Öffnungsklauseln – Eintragung von Altbeschlüssen

1 Allgemeine Fragen Was meinen Sie damit, dass Dritte ggf. zustimmen müssen, wenn ein Beschluss zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden soll? Eine Eintragung erfolgt nach § 19 GBO, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dies sind die Wohnungseigentümer aber auch bestimmte Grundpfandrechtsgläubiger. Lesen Sie auch § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG: "Ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / 6 Stimmrechte

In der Gemeinschaftsordnung wurden zwei unterschiedliche Stimmrechtsverteilungen festgelegt. Über die vorliegende Öffnungsklausel wurde ein Beschluss gefasst, dass eine Klausel zur Stimmverteilung ersatzlos gestrichen wird. Muss dies im Grundbuch eingetragen werden? Ja!mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Etagenheizung

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es Gasetagenheizungen. In wessen Eigentum stehen die einzelnen Bauteile? In der Regel stehen Gasetagenheizungen und ihre Bauteile nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 WEG im Sondereigentum. Im Einzelfall kann es wegen der baulichen Gegebenheiten anders sein. Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Kugelhahn

Wir haben immer wieder die Diskussion wegen Kugelhähnen, die für die Absperrung des Wassers bei Tausch der Wasseruhren notwendig sind. Wer bezahlt den Tausch des defekten Kugelhahns, der sich in Bad oder Küche der Wohnung befindet? Nach § 5 Abs. 2 WEG sind die Kugelhähne gemeinschaftliches Eigentum. Den Austausch zahlt also die GdWE und damit alle Wohnungseigentümer. Nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Wasserzähler

Steht der Anschluss für den Wasserzähler im gemeinschaftlichen Eigentum? Die Frage ist nicht ganz klar. Klar ist aber: Der Anschluss für den Wasserzähler bzw. das Eckventil für den Wasserzähler sind grundsätzlich nach § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum. Wie sieht es bei einem defekten Wasserzähler aus, der vorher gekauft wurde? Ein Wasserzähler dürfte nach § 5 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Absperreinrichtung

Sind Absperreinrichtungen, die nicht mit dem Zähler verbunden sind, dem Sondereigentum zuzuordnen? Absperreinrichtungen sind gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie Teil eines wasserzuführenden Strangs sind. Im Übrigen dürften sie im Sondereigentum stehen, soweit der Strang im Sondereigentum steht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Aufputzleitungen

Wo beginnt das gemeinschaftliche Eigentum/Sondereigentum bei Aufputzleitungen? Hier gilt nichts Anderes als für Rohrleitungen, die unter Putz gelegt worden sind.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Durchlauferhitzer

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es Durchlauferhitzer. In wessen Eigentum stehen diese? Durchlauferhitzer und ihre Bauteile stehen nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 WEG im Sondereigentum.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Terrasse

Bei einem so genannten Terrassenbau (treppenförmig am Hang) wurden in den Erdgeschosswohnungen größere Räume "in den Hang" gebaut. Diese Räume kommen in Plänen und in der Teilungserklärung nicht vor. Stehen diese im Sondereigentum oder im gemeinschaftlichen Eigentum? Räume, die nach der Teilungserklärung nicht dem Sondereigentum zugewiesen sind, stehen im gemeinschaftlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   FI-Schalter

Ist der FI-Schalter im Stromsicherungskasten, der sich in der Wohnung befindet, Sonder- oder gemeinschaftliches Eigentum? Ich würde ihn nach § 5 Abs. 2 WEG als gemeinschaftliches Eigentum ansehen. Bei Schäden ist es richtig, nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zu beschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Mehrhausanlage

Eine Gemeinschaft besteht aus Reihenhäusern, jeweils sechs Einheiten pro Reihe, insgesamt drei Gebäude. Wem gehört jeweils das Dach? In der Teilungserklärung steht, dass die Wohnungen so behandelt werden sollen, als wenn sie eigenständige Gebäude wären. Jedes Dach gehört allen Wohnungseigentümern. Es handelt sich bei jedem Dach um gemeinschaftliches Eigentum.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Versorgungsleitungen

Nach der BGH-Rechtsprechung gehören die Leitungen zu dem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Versorgungsnetz nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit. Wo fängt das "bis" an? Vorher (= ohne Absperrventil) oder erst dan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Bauträger "abgetaucht"

Ein Bauträger ist Eigentümer eines Reihenhauses, das nie gebaut wurde und auf das er Schulden bei der Sparkasse aufgenommen hat. Danach ist er in die Schweiz abgetaucht. Einstimmige Beschlüsse, wie die Änderung der Teilungserklärung, sind praktisch unmöglich. Hausgeld zahlt er nicht. Wie kommt die Gemeinschaft aus dieser Nummer wieder raus? Die GdWE kann nach § 17 WEG vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Gebrauch einer Terrasse (Sperrmüll)

Die Terrasse eines Mieters ist – ohne Genehmigung – vor der Terrassentür mit einem großen Tuch von Unterkante Balkon bis zum Terrassenboden zugehängt und mit vielen Gegenständen wie z. B. Holz, Pflanzensteinen, ausrangierten Elektrogeräten unter einer Decke, Arbeitsmaterialen, Plastikwanne, Bollerwagen, Kunststoffrasenmatten, Rasenmäher-Fangkorb und anderem zugestellt. Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Hundehaltung

In der Gemeinschaftsordnung steht, dass der Verwalter die Hundehaltung ggf. zu genehmigen hat. Diese wurde erteilt. Im Nachgang gibt es nunmehr Probleme mit dem Tier. Angeblich kann die GdWE die Genehmigung nicht aufheben. Ist das korrekt? Wie wäre das konkrete Vorgehen? Nein, das ist nicht korrekt. Die Gemeinschaftsordnung ist voraussichtlich so zu verstehen, dass die Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Lärmbelästigung

In einem Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung spielt ein Friseursalon tagsüber laute Musik ab. Zwei Eigentümer fühlen sich gestört, da sie täglich im Homeoffice arbeiten. Nachdem die Beschwerden vermehrt ignoriert worden sind, stellt sich die Frage, wie nun (als Hausverwalter oder Eigentümer) vorzugehen ist. Zunächst muss die Verwaltung klären, ob es in der entsprechenden A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Öffentliche Beglaubigung

Wie läuft eine öffentliche Beglaubigung ab? Reicht dazu eine Personalausweis-Kopie? Das Verfahren einer öffentlichen Beglaubigung regelt § 40 BeurkG. Die unterzeichnende Person muss sich gegenüber dem Notar mit einem entsprechenden gültigen Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) ausweisen. Wenn die unterzeichnende Person das erforderliche Dokument bereits unterzeichnet...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / 2 Fenster

Muss ein Beschluss, dass Fenster gemeinschaftliches Eigentum sind und bleiben, aber die Kosten künftig vom Sondereigentümer getragen werden müssen, nach § 5 Abs. 4 Satz 1, 7 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden? Nein. Der zweite Beschlussteil "Kosten künftig vom Sondereigentümer getragen werden müssen" beruht auf einer gesetzlichen Öffnungsklausel und ka...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Absperrhahn (Wasserleitung)

Bei den Absperrhähnen für Wasser stellt sich häufig das Problem, dass sie "festgehen", wenn sie vom Wohnungsinhaber nicht regelmäßig bewegt werden. Kann man einen Beschluss fassen, dass die Sondereigentümer die Kosten für den Tausch der Absperrhähne zu tragen haben? Um diese Frage zu beantworten ist zu klären, in wessen Eigentum der Absperrhahn (= Ventil) steht. Dient der Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / 4 Nichteintragung von Altbeschlüssen

Wenn ein Altbeschluss (also vor 1.12.2020 gefasst), der auf einer Öffnungsklausel beruht, nicht nach § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht wird, sind diese dann für alle Eigentümer nicht mehr umsetzbar bzw. bindend oder nur für Sondernachfolger, eingetreten nach dem Beschluss? Also gilt wieder, was ursprünglich vor dem Beschluss galt? Genau geklärt is...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Fußbodenheizung

Bei einer Fußbodenheizung muss die Verteilung (inkl. Thermostate) der Stränge geändert werden. Die "Verteilung" befindet sich im Bereich des Sondereigentums. Ist die Verteilung gemeinschaftliches Eigentum oder Sondereigentum? In der Teilungserklärung steht hierzu nichts. Auf die Teilungserklärung kommt es nicht an. Dort kann ein wesentlicher Gebäudebestandteil nicht zum Son...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Parkplatz (Nutzung)

Darf die Verwaltung Mietern und Wohnungseigentümern die Nutzung eines als "Gästeparkplatz" ausgewiesenen Parkplatzes verbieten oder bedarf es eines Beschlusses? Für die Beantwortung der Frage ist zu klären, in wessen Eigentum der Stellplatz steht und ob es für diesen eine Gebrauchsbestimmung gibt. Steht der Stellplatz im gemeinschaftlichen Eigentum und haben die Wohnungseige...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Tiefgaragenstellplatz

Kann ein Tiefgaragenstellplatz zum Sondereigentum erklärt werden. Darf ein Eigentümer diesen Stellplatz dann separat ohne Wohnung im Gebäude erwerben? Für Stellplätze der Tiefgarage fingiert das Gesetz seit dem Jahr 1973, dass sie ein Raum sind. Ein Tiefgaragenstellplatz kann daher nach §§ 3, 8 WEG als "Raum" zum Sondereigentum erklärt werden. Dieser Raum kann ein selbststän...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Waschküche (Nutzung)

In einem Altbau ist in der Waschküche kein ausreichender Platz, um für alle Wohnungen Waschplätze einzurichten. Im Laufe der Jahre haben einige Eigentümer sich Anschlüsse für Wasser- und Strom geschaffen und Waschmaschinen aufgestellt. Eine Regelung ist bisher nicht erfolgt. Im Zuge von zeitgleichen Mieterwechseln in zwei Wohnungen hat ein Miteigentümer, der bisher keinen ...mehr