Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Stellplatz-Mietzahlungen und Dienstwagennutzung

Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. FG Köln v. 20.4.2023 – 1 K 1234/22, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 7/23mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.4.2 Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht steuerbare Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst sind, liegen vor, wenn betrieblich veranlasste Maßnahmen zwar auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs der Arbeitnehmer zur Folge haben, diese Folge aber durch die mit den Maßnahmen angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert wird. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / L. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 308 Dem Fall liegen zwei betriebsbedingte Kündigungen zugrunde, die im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen worden sind. Der (rechtzeitige) Zugang war streitig. Weil eine Betriebsänderung vorliegt und die ordnungsgemäße Durchführung eines Interessenausgleichs bestritten wird, werden Nachteilsausgleichsansprüche geltend gema...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Umsätze, die der Lotteriesteuer unterliegen

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lotteriesteuer unterliegen gem. § 26 Abs. 1 RennwLottG im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lotterien und Ausspielungen (zur Definition s. § 22 RennwLottDV) handelt es sich um Spiele, bei denen der Spieler durch einen glücklichen Zufall begünstigt wird. In beiden Fällen wird e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.11 Personengesellschaften als Organgesellschaften?

Rz. 118 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) führt umsatzsteuerlich v. a. immer dann zu echten ("geldwerten") Vorteilen, wenn Unternehmen(steile) gem. § 15 Abs. 2 bis 4 UStG nicht oder nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (bspw. §§ 4 Nr. 8, 10, 14 UStG). Die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge auf konzerninterne Leistungsbezie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.1 Überlassung eines Pkw für Privatfahrten des Arbeitnehmers

Entgeltliche Überlassung Rz. 511 Die Überlassung von Personenkraftwagen an das Personal für dessen privaten Bedarf ist nach der Auffassung der Finanzverwaltung[1] regelmäßig als entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG anzusehen.[2] Der Arbeitnehmer soll üblicherweise auch dann einen Teil seiner Arbeitsleistung für die Überlassung des Pkw erbringen, wenn es k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 60 bis 64 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Führerscheinkosten, Übernah... / 3.4 Wann bei Übernahme der Führerscheinkosten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt

Grundsätzlich ist kein Arbeitslohn anzunehmen, wenn die seitens des Arbeitgebers überlassenen geldwerten Vorteile im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das dürfte grundsätzlich der Fall sein, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Auswahl des Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grundstück

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Veräußert der > Arbeitgeber ein Grundstück an einen > Arbeitnehmer unter dem Marktwert (üblicher Endpreis am Abgabeort, § 8 Abs 2 Satz 1 EStG), ist ein geldwerter Vorteil gegeben, der idR stpfl > Arbeitslohn ist (§ 19 EStG, § 2 Abs 1 LStDV; > Sachbezüge). Dies gilt auch, wenn der ArbN das Grundstück von einer Tochtergesellschaft des ArbG erwi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Privatnutzung von Firmenwagen

Rz. 49 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine vertraglich nicht geregelte private Nutzung des Firmenwagens durch den GesGf kann > Arbeitslohn oder vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Besonders beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) müssen die Einzelheiten der Überlassung eines Firmenwagens b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Aufwendungen zur Ehrung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 83 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Gibt die Gesellschaft aus Anlass eines "runden" Geburtstags ihres GesGf einen Empfang, so geht die Rechtsprechung im Prinzip davon aus, dass die Aufwendungen selbst dann vGA sind, wenn nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde teilnehmen (BFH 166, 251 = BStBl 1992 II, 359; BFH 206, 431 = BStBl 2011 II, 285 mwN; ebenso FinMin SH vom 01.11.2010, ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.5 Geldwerter Vorteil bei Fahrergestellung

Rz. 161c Der BFH[1] hat offengelassen, ob weiterhin daran festzuhalten ist, dass die arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet. Laut BMF ist der Vorteil nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten, somit ist das der Endpreis einer von ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.1 Allgemeines und Verhältnis zu den Abs. 1 und 2

Rz. 200 § 8 Abs. 3 EStG erfordert wie Abs. 2 eine steuerbare Einnahme nach Abs. 1, schafft also keinen eigenen Einkünftetatbestand.[1] Die Vorteilsgewährung muss daher – im weitesten Sinne – als Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten sein. Preisnachlässe, die nicht durch die Leistung des Arbeitnehmers veranlasst sind, sind daher nicht steuerbar. Dies wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 15 ABC der Sachbezüge

Rz. 250 Aktien, Vermögensbeteiligungen Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte aufgrund des Dienstverhältnisses, ergibt sich die Frage, wann dieser Vorgang steuerlich relevant ist. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen handelbaren Aktienoptionsrechten, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, und anderen Aktienoptionsrechten. Bei beiden Forme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.1 Begriff

Rz. 72 Unter Gütern in Geldeswert sind Wirtschaftsgüter aller Art zu verstehen. Anders als der Einlagebegriff gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Einnahmebegriff gem. § 8 Abs. 1 EStG aber nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hinaus alle Sachleistungen und Vorteile, auch bloße Nutzungsvorteile, die einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.3 Freie Wohnung (§ 2 Abs. 4 SvEV)

Rz. 178 Der einkommensteuerliche Wohnungsbegriff ist auch für § 2 Abs. 4 SvEV maßgebend. Dieser ist in Anlehnung an die bewertungsrechtliche Definition der Wohnung zu bestimmen. Eine Wohnung erfordert eine in sich geschlossene Einheit von Räumen mit einem eigenen Zugang, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist das Vorhandensein von Wasserver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.1 Wirtschaftliche Güter

Rz. 57 Nur wirtschaftliche Güter kommen als Einnahmen in Betracht. Das sind alle Sachen, Rechte oder sonstigen Vorteile, die selbst Geld sind oder einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen. Anders als der Begriff der Einlage gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Begriff der Einnahme i. S. v. § 8 EStG nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.6 Rabattfreibetrag

Rz. 223 Der um 4 % gekürzte Letztverbraucherpreis abzüglich des vom Arbeitgeber gezahlten Entgelts bildet den steuerlich maßgeblichen geldwerten Vorteil (R 8.2 Abs. 2 S. 8 LStR 2023). Mit dem Abschlag sollen Bewertungsungenauigkeiten, die zulasten des Arbeitnehmers gehen könnten, ausgeglichen werden.[1] Dieser Personal- oder Belegschaftsrabatt ist steuerfrei, soweit er bei d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.5 Veräußerungserlöse

Rz. 84 Der Erlös aus der Veräußerung eines zu Erwerbszwecken genutzten Wirtschaftsguts führt begrifflich zwar zu einer Einnahme. Er rechnet aber, von den Sonderfällen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG abgesehen – da kein Vermögensvergleich stattfindet und bei den Überschusseinkünften mithin kein dem Betriebsvermögen vergleichbares Vermögen vorliegt – nicht zu stpfl. Einnahmen im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 13 Freigrenze (Abs. 2 S. 11)

Rz. 193 Nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG waren bis 2021 Sachbezüge bis 44 EUR im Monat steuerfrei. Die Freigrenze wurde durch das JStG 2020 ab Vz 2022 auf 50 EUR im Monat erhöht.[1] Rz. 193a Die Regelung wurde 1996 zur Steuervereinfachung (Bagatellregelung) für die Fälle eingeführt, in denen der Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG) nicht anwendbar ist. Für sie bestand ein dringender ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.3 Folgerungen der Finanzverwaltung

Rz. 160a Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen. Die Regelung beinhaltet bereits Urlaubs- oder Krankheitszeiten, in denen eine Nutzung nicht erfolgen kann. Das BMF erkennt jedoch die Möglichkeit zur Einzelbewertung der tatsächlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.1 Gesamtkostenermittlung

Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1] Dies kann bei hohen Listenp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3.2 Leistung vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rz. 209 Abs. 3 verlangt nach h. M. (zur abweichenden Auffassung Rz. 209b), dass der Arbeitnehmer die ihm zugeflossenen geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber erhalten hat, der die Waren selbst hergestellt oder die Dienstleistungen selbst erbracht hat. Vorteile, die der Arbeitnehmer, aufgrund des Dienstverhältnisses oder auf Veranlassung des Arbeitgebers, von dritter Seite erhäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.1 Listenpreis

Rz. 158 § 8 Abs. 2 S. 2 EStG enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf die 1-%-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG [1], erfordert somit zunächst die Existenz eines geldwerten Vorteils. Dementsprechend sind lediglich die Rechtsfolgen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ansatz i. H. v. monatlich 1 % des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises) anzuwenden. Aus § 8 Abs. 2 EStG ergibt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.7 Doppelte Haushaltsführung (Abs. 2 S. 5)

Rz. 165b Wird das überlassene Fahrzeug zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt, ist der geldwerte Vorteil für jede Fahrt pauschaliert mit 0,002 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands anzusetzen, soweit nicht die Fahrtenbuchmethode gewählt wird (§ 8 Abs. 2 S. 5 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 117 § 8 Abs. 1 EStG sagt nichts darüber aus, unter welchen Voraussetzungen Einnahmen "im Rahmen" einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Ob ein geldwerter Vorteil "im Rahmen" einer der aufgezählten Überschusseinkünfte bezogen ist und welcher Einkunftsart er zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den Vorschriften über die einzelnen Einkunftsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.1 Aufbewahrung

Rz. 92 Güter, die der Stpfl. zur Aufbewahrung erhält, führen nicht zu einer Vermögensvermehrung (Zufluss) und damit nicht zu Einnahmen. Das Vermögen des Stpfl. ist mit dem Rückgabeanspruch des Hinterlegers belastet. Anders verhält es sich, wenn die Rückgabeverpflichtung nicht ernsthaft besteht oder wenn bereits in der Gebrauchsüberlassung ein geldwerter Vorteil zu sehen ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.2 Ersparnis von Aufwendungen

Rz. 76 Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG sind nur tatsächliche, nicht lediglich fiktive Wertzugänge. Die Einsparung von Ausgaben führt grundsätzlich nicht zu Einnahmen.[1] Die Ersparnis von Aufwendungen durch eigene Leistung bleibt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben unberücksichtigt. Einnahmen müssen von außen tatsächlich zufließen. Ersparte Aufwendungen kön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.2 Üblicher Endpreis

Rz. 144 Der Wert der Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist anhand der tatsächlichen Endpreise zu ermitteln. Der Endpreis entstammt dem Wettbewerbsrecht. Maßgebend für die Preisauszeichnung ist gem. § 1 PAngV der Preis, der einschließlich USt zu zahlen ist. Der Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von dem Letztverbraucher (Endverbraucher) am Markt al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.8 Zusage von Leistungen

Rz. 102 Forderungen gehören zwar zu den Gütern, die in Geldeswert bestehen, fallen jedoch erst dann unter den Einnahmebegriff, wenn ihr Wert zugeflossen ist.[1] Nur tatsächliche Zuflüsse sind Einnahmen. Deshalb führt die Zusage künftiger Leistungen als solche nicht zu Einnahmen. Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses (z. B. wegen des günsti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.1 Endpreis des Arbeitgebers

Rz. 212 Bietet der Arbeitgeber die nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellten, vertriebenen oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, kann dieser Preis zugrunde gelegt werden. Maßgebend ist der Letztverbraucherpreis (Konsumentenpreis). Nicht entscheidend sind die Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 42 Nach dem eindeutigen Wortlaut in Abs. 1 gilt § 8 EStG nur für die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG), nicht für die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, § 2 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 156 Die 1-%-Methode ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 S. 2 auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Allerdings begründen weder § 8 Abs. 2 S. 2 EStG noch § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen eigenen steuerbaren Tatbestand[1], zumal dies bereits auf § 8 Abs. 1 (Rz. 10) und Abs. 3 EStG (Rz. 200) nicht zutrifft. Während es sich insoweit aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin um abzugsfäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 8 Abs. 1 EStG gilt, von einer redaktionellen Verweisungsänderung durch das EStReformG v. 5.8.1974[1] abgesehen, unverändert seit dem EStG 1934. Rz. 2 § 8 Abs. 2 S. 1 EStG galt ebenfalls seit dem EStG 1934 unverändert bis zum Inkrafttreten des StReformG 1990 v. 25.7.1981.[2] Danach wird für die Bewertung der Sachbezüge anstelle der "Mittelpreise des Verbrauchsorts" auf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.5 Forderungserlass

Rz. 97 Der Erlass einer Forderung durch den Stpfl., bei deren Begleichung Einnahmen anfallen würden, führt – wie bei einem Verzicht auf Einnahmen im Vorhinein (Rz. 80ff. und Rz. 100) – i. d. R. nicht zu einem Zufluss.[1] Verzichtet der Stpfl. aber aus rein persönlichen, der Lebensführung zuzurechnenden Gründen auf eine bestehende und realisierbare Forderung im betrieblichen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr