Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.3 Anpassungen ab 1.1.2017

Rz. 293 Die für das Jahr 2013 ermittelten regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben waren mit dem Mischindex nach § 28a SGB XII zum 1.1.2017 fortzuschreiben (vgl. Rz. 270 ff.). Abweichend von § 28a Abs. 2 SGB XII wurde dabei als Ausgangszeitraum für die Fortschreibung der auf Basis der EVS ermittelten regelbedarfsrelevanten Konsumausgaben anstatt eines 12-Monats-Zeitraums (J...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Amtlichen Statistik in Deutschland (EVS 2008) hat das BMAS den ab 2011 geltenden Regelbedarf für Erwachsene und einen betragsmäßig eigenständigen Regelbedarf für Kinder und Jugendliche errechnet. Lediglich für Partner wurde eine prozentuale Ableitung (je 90 %) beibehalten. Die Fortschreibung der Regelbedarfe richtet sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.10.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt [1] stellen.[2] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[3] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[4] D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3 Ärztliche/zahnärztliche Leistungen außerhalb der Gesamtvergütung

Rz. 37 Obwohl die Gesamtvergütung sich grundsätzlich auf das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen bezieht, gibt es Schnittstellen, welche Vergütungen inner- oder außerhalb der Gesamtvergütung zu finanzieren sind. 2.3.1 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen) Rz. 38 Vergütungen für Leistungen außerhalb der vertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.10.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Tschechien und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Tschechien nachz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.3 Arzneimittel

Rz. 21 Führt der Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Rehabilitation in stationärer oder ganztägig ambulanter Form durch, hat der Rentenversicherungsträger die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Hierzu zählt auch die Versorgung des Rehabilitanden mit Arzneimitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Warmwasserkosten / 1 Zentrale Warmwasserversorgung

Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung und die Kosten der Wassererwärmung. Dazugehören können außerdem die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser (u. a. entsprechend § 2 Nr. 5b BetrKV, also das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Verjährung / 3 Rückforderung einer Sonderzahlung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter ist vor 3 Jahren zum 30.9. aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Eine Ausscheidensvereinbarung wurde nicht getroffen. Jetzt stellt der Arbeitgeber fest, dass er dem Mitarbeiter versehentlich im Ausscheidensmonat eine Sonderzahlung überwiesen hat. Diese fordert er von dem ehemaligen Mitarbeiter zurück. Der Mitarbeiter teilt ihm mit, dass er zwar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vatikanstadt und Heiliger S... / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vietnam / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Taiwan / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.2 Vertragsausschluss für Familien- und Haushaltsangehörige

Rz. 8 Unzulässig ist nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 der Abschluss von Einzelverträgen mit Verwandten oder Verschwägerten des Pflegebedürftigen bis zum 3. Grad (Angehörige) sowie mit Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser – von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsgemäß erklärten (vgl. BSG, Urtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saudi-Arabien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigte Arabische Emirate / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.5 Kopfpauschale-System

Rz. 28 Das reine Kopfpauschale-System, welches heute ebenfalls nicht mehr üblich ist, orientierte sich daran, wie viele Leistungen ein Versicherter im Jahr durchschnittlich erhalten hatte. Der Jahresbedarf, der auch die Leistungen der mitversicherten Angehörigen einschloss, wurde für einen künftigen Ausgangszeitraum als Kopfpauschalbetrag fixiert, wobei als ergänzende, den B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malaysia / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sri Lanka / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Marokko / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.5 Geschäftsführungsorgane/nahestehende Personen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Usbekistan / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mexiko / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Argentinien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Monaco / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Katar / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordzypern / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Philippinen / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.6 Fallpauschale-System

Rz. 30 Beim Fallpauschale-Vergütungssystem legen die Gesamtvertragspartner für den einzelnen Behandlungsfall, d. h. für die vertragsärztliche Behandlung in einem Quartal, einen Pauschbetrag fest, der unabhängig von der Zahl der ärztlichen Leistungen in diesem Quartal zu zahlen ist. Die Gesamtvergütung ergibt sich, wenn die Zahl der Behandlungsfälle mit dem vereinbarten Pausc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Andorra / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.9 Organ- und Gewebespender (Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 49 Satz Nr. 3a begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Organ- und Gewebespender. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Rentenversicherungspflicht von Spendern von Organen und Geweben auch dann besteht, wenn der Empfänger privat krankenversichert ist. In diesen Fällen erhalten die Spender von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Empfänge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.5 Fortschreibung der Regelbedarfe für 2023

Rz. 297 § 28a SGB XII regelt die Fortschreibung der Regelbedarfe als Referenzsystem u. a. auch für das SGB II jeweils für die Jahre ohne Neuermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII für die Zeit ab 1.1.2023 neu. Das betrifft im Grundsatz alle Jahre, in denen die Regelbedarfe nicht aufgrund einer EVS in einem Regelbedarfsermittlungsgesetz neu festgelegt werden, sondern le...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 74 Bokeloh, Grenzüberschreitende Aspekte der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, DRV 2018 S. 192. Köhler, Rentenversicherungspflicht und Unfallversicherungsschutz der häuslichen Pflegekraft unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in der Landwirtschaft, AUR 2019 S. 122. Krome, Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Übergangsgeldzahlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.3 System der Einzelleistungsvergütung

Rz. 24 Beim System der Einzelleistungsvergütung erhält der Vertragsarzt/Psychotherapeut, das zugelassene medizinische Versorgungszentrum oder der Vertragszahnarzt jede einzelne Leistung vergütet, die im Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen bzw. im Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen (§ 87) enthalten und mit einer Punktzahl versehen ist. Diese Vergü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.1 Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Pflichtenkreis der Pflegedienste

Rz. 3 Nach der Systematik des SGB XI hat der Versicherte gegenüber seiner Pflegekasse für alle nach § 28 vorgesehenen Leistungsarten grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährung von Sachleistungen (Sachleistungsprinzip), zu denen auch die häusliche Pflegehilfe gehört (vgl. § 36). Zur Sicherstellung dieser Leistungen schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit den ambulan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzvermögen / 3 Bewertung und Erfolgserfassung nach dem Klassifizierungssystem von IFRS 9

Die Grundzüge der Bewertung und Erfolgserfassung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 ergeben sich wie folgt: Erste Aufgabe ist die Klassifizierung des Finanzvermögens nach der objektiven Art des Vermögenswerts und des Verwendungszwecks im Unternehmen. Abhängig von dieser Klassifizierung erfolgt die Bewertung entweder zu amortisierten Anschaffungskosten oder zum fair value . In F...mehr