Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Verhältnis von Steuerrecht und Zivilrecht

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das allg Verhältnis zwischen ZivR und StR war in der Lit lange umstritten. So ist nach Tipke/Lang (StR, 24. Aufl, 6ff) das ZivR zwar das rechtliche Instrument für den Rechtsverkehr, an dessen wirtsch Ergebnisse das StR anknüpft. Gleichwohl sei es aber "irreführend, das ZivR als Mutterrecht des StR zu bezeichnen oder von einem Primat des ZivR...mehr

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AGS 09/2024, Immer wieder: ... / I. Sachverhalt

Gegen die Beschuldigte war als Gesellschafterin einer GbR nach einer Steuerprüfung vom 12.3.2019 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung für die Jahre 2015–2017 ein Strafverfahren durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen eingeleitet und am 13.3.2019 die Bekanntgabe hierüber angeordnet worden. Die Beschuldigte wurde mit Schreiben vom 21.2.2020, ihr zugestellt am 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.7 Betriebsaufspaltung

Tz. 62 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Betriebsaufspaltung ist idR gekennzeichnet durch die Verbindung einer Betriebs-Kap-Ges und einer Besitz-Pers-Ges (s H 15.7 Abs 4ff EStH). Zur Betriebsaufspaltung bei der GbR zweier VVaG s Urt des BFH v 08.08.1995 (BFH/NV 1996, 360). Handelt es sich bei der Betriebsgesellschaft um eine Kap-Ges mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl, ist si...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Überlassung nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei ist, sind in § 3 Nummer 39 Satz 1 EStG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Weitere Informationen zu den begünstigten Vermögensbeteiligungen finden sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Körperschaftsteuerpflicht vor Erlangung der Rechtsfähigkeit

Tz. 104 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unstreitig ist, wie in Tz 103 ausgeführt, dass die StPflicht spätestens mit Beginn der Rechtsfähigkeit einsetzt. Ein KSt-Subjekt kann jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt, dh quasi im pränatalen Stadium des Rechtsgebildes, vorliegen. Die Rspr unterscheidet hier im Wes zwischen zwei Phasen, der sog Vorgründungsgesellschaft und der sog ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.8 Kartelle und Syndikate

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kartelle (s Urt des BFH v 03.07.1974, BStBl II 1974, 695) sind Zusammenschlüsse selbständig bleibender Unternehmen zur Regelung des zwischen ihnen bestehenden Wettbewerbs. Für die kstliche Qualifizierung kommt es auf ihre Rechtsform an, die GbR, Verein oder Kap-Ges sein kann (s § 3 KStG Tz 25ff). Als Verein (s § 1 Abs 1 Nr 4 oder 5 KStG) bzw...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Allgemein

Rz. 56 Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die nach dem Gesetz oder der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag durch mehrere Personen gesetzlich vertreten werden, sind nicht alle Vertretungsberechtigten vorzuladen; es genügt vielmehr die Vorladung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 455, 449 ZPO).[65] Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein ...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / 2. Ermittlung des Aufenthaltsorts

Rz. 19 Aufgrund der Reform zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 und der weiteren Änderungen zu § 755 ZPO kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher zur Informationsgewinnung mit erweiterten Befugnissen einschalten.[10] Allerdings ist dies nur mit einem Vollstreckungsauftrag möglich, der eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme bezeichnet.[11] Isolierte Aufenthaltser...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Optierende Gesellschaften nach § 1a KStG

Tz. 33b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit dem KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) wird Pers-Handels- (OHG und KG) und Partnerschaftsgesellschaften auf unwiderruflichen Antrag ermöglicht, wie eine Kap-Ges behandelt zu werden, legaldefiniert als "optierende Gesellschaft" (s § 1a KStG). Die Antragstellung (sog "Optionsmodell") ist möglich für ab dem 01.01.2022 beginnende Wj (s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Zwangsweise Rückoption bei Wegfall der Voraussetzungen des § 1a Abs 1 KStG (§ 1a Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 144 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 1a Abs 4 S 4 KStG endet die Option kraft Ges, wenn die Voraussetzungen des § 1a Abs 1 KStG entfallen. Dabei sind folgende Fälle denkbar (s auch Rn 91 des Schr des BMF v 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212): Die Pers-Ges ist keine Personenhandelsgesellschaft (s Tz 26) mehr. Dies kann zB Folge einer Umwandlung (zB Formwechsel einer Personenha...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Vor der Vollstreckung

Rz. 6 Vor Einleitung konkreter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollte der Gläubiger auch an andere Möglichkeiten denken, die Anschrift, den Arbeitgeber oder Vermögenswerte des Schuldners zu erfahren. Um sich ein Bild über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners zu machen, kann der Inhalt eines Vermögensverzeichnisses zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Hilfe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Vergleichskriterien für den Rechtstypenvergleich

Tz. 88 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Einordnung ausl Gesellschaften erfolgt auf Basis der durch die Rspr des RFH und BFH (s Tz 87b) entwickelten Grundsätze eines zweistufigen Rechtstypenvergleichs (zum Typenvergleich zuletzt s BFH v 18.05.2021, BStBl II 2021, 875 und BFH v 14.02.2023, BStBl II 2023, 557). Die FinVerw hat im sog LLC-Erl (BMF v 19.03.2004, BStBl I 2004, 411) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Regelungen

Tz. 7a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auf der Ebene der unter § 28 KStG fallenden Kö wirken sich Nennkap-Erhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und Nennkap-Herabsetzungen als st-neutrale Vorgänge auf der Vermögensebene nicht auf das Einkommen iSd § 8 KStG aus. Bei diesen Kap-Maßnahmen handelt es sich um Vorgänge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die zudem die wirtsch Leistung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.3 Zustimmung der Gesellschafter (§ 1a Abs 1 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Antrag muss nach § 1a Abs 1 S 1 KStG von der Pers-Handels-, Partnerschaftsgesellschaft oder (ab VZ 2024) eingetragenen GbR gestellt werden. Die Gesellschafter sind nicht antragsberechtigt. Der Antrag kann nur für die Pers-Ges als Ganzes und damit mit Wirkung für und gegen alle Gesellschafter gestellt werden (s Kölbl/Luce, Ubg 2021, 264, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Überlassung von Wohnungen an Mitglieder (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG)

Tz. 5 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG ist die zulässige Haupttätigkeit die Herstellung oder der Erwerb von Wohnungen und deren Gebrauchsüberlassung an die Mitglieder aufgr eines Mietvertrags oder eines gen Nutzungsvertrags. Tz. 6 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Praxishinw zum Gebot der "Wohnungsüberlassung" an Mitglieder: Den Wohnungen stehen Räume...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 79 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als Ausnahme von der Regelbewertung zum gW und auf Antrag als materiell-rechtliche Voraussetzung für eine Minderbewertung kommt der Ansatz von Bw oder Zwischenwerten in Betracht (s § 20 Abs 2 S 2 bzw § 21 Abs 1 S 2 UmwStG). Wegen Einzelheiten zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194ff. Wegen Einzelheiten zum Zwischenwertansatz s § 20 UmwStG Tz 205...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlage für Erwerbs- und Wirtschaftsgen ist das Ges betr die Erwerbs- und Wirtschaftsgen (GenG) v 01.05.1889 (RGBl I 1889, 55) in der Neufassung v 16.10.2006 (BGBl I 2006, 2230) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Danach sind Gen Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Allgemeines: Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG– eine attraktive Unternehmensform; WPg 1988, 128; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10 Gr 2, 733; Kopp, Religionsgemeinschaften als wirtsch Vereine iSv § ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Einkunftsart: Musiker können > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Ausprägung der Kommanditgesellschaft (KG), bestehend aus wenigstens je einer Komplementär-GmbH und einem Kommanditisten. Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer im Handelsregister verzeichneten Haftsumme für Verbindlichkeiten der KG. Dagegen muss der Komplementär, d. h. der persönlich haftende Gesellschafter, unbeschränkt mit se...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 2 Wirtschaftliche Bedeutung

Die GmbH & Co. KG ist nach wie vor eine beliebte Rechtsform. In Deutschland gab es laut Umsatzsteuerstatistik (Destatis, Statistisches Bundesamt 2018) mehr als 200.000 Unternehmen, die in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt werden. Damit nimmt sie unter den Personengesellschaften den zweiten Platz ein – hinter den GbR-Gesellschaften mit knapp 500.000 und deutlich vor de...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 10 Die GmbH & Co. KG im Erbfall

Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, gilt im Erbfall Folgendes: Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Der Geschäftsanteil wird auf mehrere Erben entsprechend ihrer Erbquote aufgeteilt (Sonderrechtsnachfolge). In Abweichung zum Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) geht der Kommanditanteil ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Bezüglich des Umfangs der Verpflichtung, einen Jahresabschluss zu erstellen, normierte das BGB bis Anfang 2024 nur sehr wenige Vorgaben. Nach § 721 Abs. 2 BGB a. F. bestand lediglich die Verpflichtung eines Rechnungsabschlusses durch alle zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter, wenn die Gesellschaft von längerer Dauer war.[1] Nach den gesetzlichen Vorgaben traf die Ve...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Personengesellschaften sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB bzw. der AO regelmäßig verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art von Personengesellschaft es sich handelt; aber auch die Art der wirtschaftlichen Aktivität sowie die Größe der Gesellschaft haben Bedeutung für die Art und d...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.2 Kapitalgesellschaften & Co.

Die zentrale Bestimmung für die Frage des anzuwendenden Rechts ist § 264a HGB. Hiernach finden die ergänzenden Regelungen über den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften Anwendung auf solche OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als Gesellschafter persönlich haften...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.3 Nettomethode: Negative Ergänzungsbilanz bei Ein- und Austritt eines Gesellschafters

Umstritten war, ob eine negative Ergänzungsbilanz, die anlässlich des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Geldeinlage zum Zwecke der Buchwertfortführung für den sein Einzelunternehmen einbringenden Steuerpflichtige unter Anwendung der Nettomethode gebildet worden ist, wieder aufzulösen ist, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Anpassungsbedarf im Steuerrecht aufgrund des MoPeG

Rz. 16 Die Anpassungen des Steuerrechts in den Art. 21-35 Kreditzweitmarktförderungsgesetz lassen sich in 3 Gruppen einteilen. Die erste Gruppe betrifft die Anpassungen der AO. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die Legaldefinition der Personenvereinigungen in § 14a Abs. 1 AO, die sich ihrerseits in rechtsfähige Personenvereinigungen in § 14a Abs. 2 AO (v.a. Personengesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Die Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)[1] ist ein neuer § 2a in das ErbStG eingefügt worden. Mit dieser Gesetzesänderung reagierte der Steuergesetzgeber auf die grundl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.3 Fortschreibung der positiven Ergänzungsbilanzen bei einem Gesellschafterwechsel

Die sich aufgrund von Anteilserwerben oder Einbringungen ergebenden Ergänzungsbilanzen sind so lange in den Folgejahren fortzuschreiben, bis die ausgewiesenen Mehr- bzw. Minderwerte entfallen oder der Mitunternehmer, für den die Ergänzungsbilanz geführt wird, aus der Personengesellschaft ausscheidet. Ein "Umdrehen" der Ergänzungsbilanz ist nicht möglich. Aus einer positiven ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 36 Gem. § 2a Satz 1 ErbStG gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen. Nach der Legaldefinition der rechtsfähigen Personengesellschaft in § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählen hierzu Gesellschaften bürgerlichen Rechts i. S. d. 3 705 BGB, Personenhandelsgesellschaften wie OHG un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanz / 1 Keine grundsätzliche Änderung bei der Besteuerung von Personengesellschaften durch das MoPeG

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung zugun... / 3 Das Problem

Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich mit dem Begriff der Familie im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Eigenbedarf kann danach nur zugunsten solcher Familienangehöriger geltend gemacht werden, denen aus persönlichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zustehe. Erwerb der Mietwohnung durch GbR In dem vom B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Gemeinschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Rz. 34 Zu den nach dieser Vorschrift begünstigten Unternehmern gehören die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG genannten Körperschaften. Solche Personenzusammenschlüsse werden im Allgemeinen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vorübergehenden Zwecken gebildet, z. B. um gemeinsame Sportfeste oder kulturel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Leitsatz 1. Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe ­gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Abs. 1 EStDV (seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG) fällt, greift diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein (Bestät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.3.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung können, sofern sie die Ansatzvoraussetzungen[1] erfüllen, auch als geringwertige Wirtschaftsgüter geführt werden. Hierfür ist erforderlich, dass die Gegenstände abnutzbar, beweglich, Anlagevermögen und selbständig nutzbarer sind. Betragen die Anschaffungskosten von Betriebs- und Geschäftsausstattungen zwischen 250 EUR und 800 EUR...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) GmbH & Co. GbR

Rz. 949 [Autor/Stand] Die GmbH & Co. GbR ist eine GbR (§§ 705 ff. BGB), bei welcher mindestens einer der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ist. Allein die GmbH fungiert als Geschäftsführerin und Vertreterin der GbR. Rz. 950 [Autor/Stand] Für das Steuerrecht war die GmbH & Co. GbR in der Zeit von 1986 bis etwa Mitte 1999 ein interessantes Gestaltungsmodell, um zur...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Steuerliche Beurteilung einer Sport-GbR

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Ausgangspunkt: Gesetzliche Vorgaben

Rz. 4 Für die nicht rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts i.S.v. § 740 BGB sieht § 740a Abs. 1 Nr. 3 BGB vor, dass diese durch den Tod eines Gesellschafters als aufgelöst gilt. Allerdings haben die Gesellschafter die Möglichkeit, gesellschaftsvertraglich andere Rechtsfolgen zu vereinbaren. Nach § 740 Abs. 2 BGB ist § 708 BGB, der den Gesellschaftern ausdrücklich Gest...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Das Schicksal von Anteilen an Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters hängt im Wesentlichen davon ab, ob bzw. welche Regelungen die Gesellschafter untereinander für diesen Fall im Gesellschaftsvertrag vereinbart haben. Je nach Art der dort vorgesehenen Nachfolgeregelung ergeben sich beim Ausscheiden eines von ihnen durch Tod völlig unterschiedliche Result...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Begriff des Gesellschaftsvermögens i.S.d. Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021

Rz. 1183 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Konzeption des BGB und des HGB kam der Personengesellschaft, insb. deren Grundform: der GbR, keine Rechtsfähigkeit zu. Demzufolge konnte die Personengesellschaft nicht Träger eigenen Vermögens sein. Das in der Personengesellschaft (GbR) gebundene gemeinschaftliche Vermögen gehörte aus dieser Sicht – anders als etwa bei den Kapit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19; Leuthe, D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts

Rz. 660 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021[2] hat der Gesetzgeber – großenteils mit Wirkung ab 1.1.2024 – die tradierten zivilrechtlichen Vorschriften über die Personengesellschaften, insb. zur GbR als deren Grundform (vgl. §§ 705 ff. BGB), grundlegend und umfassend reformiert. Im Einzelnen wird hierzu auf die...mehr