Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Gesellschafterliste und MoPeG

Rz. 309 Hinsichtlich der Beteiligung einer GbR als Gesellschafterin einer GmbH ergeben sich nach dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 zahlreiche rechtliche Probleme. Eintragung einer GbR in Gesellschaftsregister ist zwar nicht verpflichtend, in manchen Fällen bspw. aus Gründen der Transparenz der Gesellschaftsverhältnisse wird diese jedoch für bestimmte Vorgänge erforderl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Umwandlung/Aufnahme einer natürlichen Person als Vollhafter

Rz. 191 Ein überschuldeter Rechtsträger kann an Umwandlungsverfahren teilnehmen, wenn dadurch die Überschuldung beseitigt wird. Der Formwechsel in eine Personenhandelsgesellschaft mit natürlicher Person als Vollhafter oder die Verschmelzung auf den (natürlichen) Alleingesellschafter lassen nach dem Wortlaut des § 19 InsO den Insolvenzgrund Überschuldung entfallen. Beim Formw...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Nicht entziehbare Geschäftsführungsbefugnisse als Anknüpfungspunkt

Rz. 71 Wurde im Gesellschaftsvertrag die gemeinschaftliche Geschäftsführung abbedungen und einem Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen gem. § 181 BGB übertragen, waren die übrigen Gesellschafter bei einzelnen Gesellschaftsformen von der Geschäftsführung ausgeschlossen (vgl. z.B. § 710 BGB a.F.). Solange einem nach § 710 BGB a.F. berufenen Gesellschafter-Gesch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Rechtsformen

Rz. 540 Als Rechtsform kommt zunächst die Grundform der Personengesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in Betracht. Sie wird vielfach als die intensivste Form eines Pools verstanden.[675] Im Unterschied zum oben beschriebenen Stimmrechtspool in Form einer Innengesellschaft erfolgt eine Übertragung der Anteile an der Hauptgesellschaft auf die GbR, es kommt ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Außenverhältnis

Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform ist. Rz. 1067 Ist der Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes ausgerichtet (§ 1 Abs. 2 HGB), ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / f) Unvollständige Eintragung einer Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 46 In Fällen einer unvollständigen Eintragung einer Gesamthandsgemeinschaft ist gleichermaßen ein Verbleib eines Anteils (zur Gesamtgläubigerschaft siehe schon Rdn 37) beim Veräußerer oder sonst vormals Berechtigten ausgeschlossen. Dies ergibt sich neben den Gründen, die gegen eine solche Konstruktion bei einer Bruchteilsgemeinschaft sprechen (hierzu) zusätzlich daraus, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gründer

Rz. 10 Gründer einer GmbH können natürliche und juristische Personen sein. Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.2024 ist die im Gesellschaftsregister eingetragene GbR eindeutig rechtsfähig und kann somit auch als (Gründungs-)Gesellschafter der GmbH fungieren.[35] Die Aufnahme der GbR als (Gründungs-)Gesellschafterin in die Gesellschafterliste erfordert seit 1.1.2024 die vorhe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vermögensverwaltende KG

Rz. 625 Die vermögensverwaltende KG entsteht nur durch Handelsregistereintragung (§§ 161 Abs. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 HGB), so dass in diesem Fall die Eintragung konstitutiv für die Entstehung der KG ist. Wird die Gesellschaft ohne Registereintragung vermögensverwaltend tätig, handelt es sich um eine GbR. Die vermögensverwaltende KG hat sich als Alternative zur haftungsrechtlic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erbfolge bei (personen)gesellschaftsrechtlicher Beteiligung

Rz. 24 Soweit die Gesellschafter einer Personengesellschaft noch unmittelbar im Grundbuch eingetragen sind, wie es bei der GbR der Fall war (§ 47 Abs. 2 GBO a.F.), genügt im Hinblick auf mögliche Sondererbfolgen durch qualifizierte Nachfolgeklauseln die Vorlage des Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge nicht. Erforderlich waren zudem die Vorlage des Gesellschaftsvertrages und...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung

Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. Rz. 28 Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft gehen nicht automatisch auf die Vor-GmbH über, da zwischen Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH keine Identität besteht. Alle Rechte un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Bestand der Gesellschaft

Rz. 26 Ein isolierter Nachweis des Bestands einer Gesellschaft ist nur selten erforderlich. Aus einer erstellten Vertretungsbescheinigung ergibt sich der Bestand inzident. Wegen des Bewilligungsgrundsatzes werden (außerhalb von Auflassungen) das Vorhandensein des Berechtigten und dessen richtige Bezeichnung auch nicht geprüft.[29] Rz. 27 Wichtiger ist der Nachweis des Nichtbe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Neueintragung als Berechtigte

a) Rechtserwerb nach dem 1.1.2024 Rz. 47 Die GbR ist nur dann grundbuchfähig und kann grundsätzlich nur dann als Berechtigte eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Abs. 2 bestimmt damit einen faktischen Registerzwang, auch wenn die Registereintragung nach § 705 Abs. 2 und § 707 Abs. 1 BGB selbst nicht Voraussetzung der Anerkennung der Teilrecht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Zwangsvollstreckung für und gegen die Gesellschaft

a) Vollstreckungstitel für und gegen die GbR Rz. 54 Soll eine Eintragung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen, muss die GbR als Gläubigerin oder als betroffene Schuldnerin seit 1.1.2024 grundsätzlich mit ihrem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen und den vertretungsberechtigten Gesellschaftern im Vollstreckungstitel bezeichnet sein.[140] Zur Zwangsvollstreckung in...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesellschaftsvermögen

Rz. 471 § 35 InsO bestimmt, dass sämtliche dinglichen Berechtigungen und Rechte im weitesten Sinne, soweit sie i.S.d. ZPO pfändbar sind, dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Dazu gehören neben allen beweglichen und unbeweglichen Sachen auch die Forderungen und sonstigen Rechte, insb. auch Immaterialgüterrechte, Patente, Lizenzen, Urheberrechte u.Ä., schließlich grds. auch der ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Partiarisches Darlehen

Rz. 88 Das partiarische Darlehen ist durch eine vom Geschäftserfolg abhängige Vergütung für die Überlassung von Kapital gekennzeichnet und insofern wirtschaftlich der stillen Gesellschaft nahe. In Abgrenzung zu dieser mangelt es dem partiarischen Darlehen allerdings an der Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, was sich nach außen regelmäßig darin äußert, dass der Geldgeber ke...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Beteiligte

Rz. 341 Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine GbR erfolgt im Wege der Vertragsänderung des ursprünglichen Gesellschaftsvertrages.[563] Die Aufnahme erfolgt deshalb als Vertrag zwischen dem neuen und allen übrigen bisherigen Gesellschaftern, es sei denn, gesellschaftsvertraglich wären Vereinfachungen vereinbart. Für diesen Aufnahmevertrag gelten sämtliche Bestimmun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Gewinn- und Verlustbeteiligung

Rz. 100 Die Gewinn- und Verlustverteilung ist als reines Innenrecht der Gesellschaften sowohl bei den Personen- wie auch bei den Kapitalgesellschaften dispositiv. Die gesetzlichen Regelungen tragen dabei den unterschiedlichen Einsatzzwecken der Gesellschaftsformen Rechnung. So kennt die GbR grds. eine Gewinnverteilung erst nach Auflösung der Gesellschaft (§ 736d Abs. 6 BGB n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung aus wichtigem Grund und wegen Erreichen der Volljährigkeit

Rz. 394 Der Ausschluss der Kündigung aus wichtigem Grund ist unzulässig. Das entsprach bereits vor Inkrafttreten des MoPeG der ganz h.M.[635] und ist nunmehr in § 725 Abs. 6 BGB n.F. ausdrücklich normiert. Auch eine Beschränkung ist nach der Vorschrift unzulässig ist. Dies ist sachgerecht, denn immer dann, wenn ein wichtiger Grund anzunehmen ist, muss einem Gesellschafter au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 469 Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist streng zwischen der Vertretung der Gesellschaft als Insolvenzschuldner und der Verfügungsmacht über deren Vermögen zu unterscheiden. Nach § 80 Abs. 1 InsO geht das Recht, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und über dieses zu verfügen, mit Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter über. Verfügungen in gegenständlicher...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Kombinationsmöglichkeiten

Rz. 229 Schließlich besteht auch für die GbR die Möglichkeit, verschiedene Kombinationen von Geschäftsführungsbefugnissen vorzusehen. So kann einem Gesellschafter Einzelgeschäftsführungskompetenz eingeräumt werden, während andere nur gemeinsam mit anderen Geschäftsführern oder gar mit außenstehenden Dritten, insb. mit (dem handelsrechtlichen Prokuristen angenäherten) rechtsg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Recht der Gesellschafterleistungen

Rz. 473 Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG) ist das sog. "Eigenkapitalersatzrecht", das bis dahin maßgeblich für die Behandlung von Gesellschafterleistungen gewesen ist, und dessen Anwendung auf Personengesellschaften umstritten war, abgeschafft worden. Die Neuregelung hat einen konzeptionellen Wechse...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kapitalaufbringung

Rz. 94 Ggü. den Kapitalgesellschaften teilt die GbR mit den übrigen Personengesellschaften den Vorteil, keine Mindestkapitalausstattung zu kennen. Die Gesellschafter sind nicht gezwungen, der Gesellschaft bei Gründung ein bestimmtes Kapital zur Verfügung zu stellen. Besitzt die Gesellschaft Gesellschaftskapital, kann dieses unbeschränkt jederzeit entzogen werden. Kapitalgese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Zwangsvollstreckung

Rz. 171 Aus der Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur GbR (§ 713 BGB n.F.) folgt das zwangsvollstreckungsrechtliche Trennungsgebot, d.h. aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt (§ 722 Abs. 2 BGB n.F.). Umgekehrt ist zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 223 Der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis wird primär durch den Gesellschaftszweck bestimmt. Alle Maßnahmen, die nicht Grundlagengeschäft sind und der Zweckverwirklichung zu dienen geeignet sind, sind von der Geschäftsführungsbefugnis umfasst.[385] I.d.R. wird es sich empfehlen, im Gesellschaftsvertrag der GbR ausdrücklich vorzusehen, welche Maßnahmen der Geschäftsfüh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundsatz

Rz. 172 Im Grundsatz ließ bereits die Rspr. des BGH[304] generelle Haftungsausschlussregeln ggü. den Gläubigern der Gesellschaft nicht zu. Dies ergab sich schon daraus, dass bei Anwendung des § 128 Satz 2 HGB a.F. analog auf die GbR interne Vereinbarungen darüber, dass die Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen ist, im Außenverhältnis nicht durchgriffen.[305] Diese Rsp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Actio pro socio

Rz. 238 Bei der Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die aus dem Gesellschaftsverhältnis selbst resultieren, besteht eine besondere Geschäftsführungsbefugnis in Form der als actio pro socio bekannten Gesellschafterklage, d.h. das Vorgehen eines Gesellschafters gegen einen anderen aus gesellschaftsrechtlich begründeten Sozialansprüchen. D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Außengesellschaften (rechtsfähige Gesellschaften)

Rz. 64 Die Außengesellschaften (d.h. rechtsfähige Gesellschaften i.S.d. § 705 Abs. 2 Alt. 1 BGB n.F.) sind naturgemäß wesentlich stärker im Fokus sowohl der juristischen wie auch der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Dies liegt allein schon daran, dass sie als Außengesellschaft auch als solche, nämlich als Gesellschaften auftreten, während die Innengesellschaften (d.h. nicht r...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Übertragung aller Anteile auf eine Person

Rz. 353 Die Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf nur einen Gesellschafter ist rechtlich zulässig und seit Inkrafttreten des MoPeG in dem neu eingefügten § 712a BGB n.F. geregelt. Zwingende Folge einer solchen Übertragung ist, dass die Gesellschaft liquidationslos beendet wird (§ 712a Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.) und der verbleibende "Gesellschafter" Gesamtrechtsnachfolger i...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Beteiligungsverhältnis

Rz. 7 Was das Beteiligungsverhältnis betrifft, sind insbesondere folgende Erwerbsformen denkbar: Rz. 8 Weg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Kontrollrechte

Rz. 291 Es ist keine Besonderheit der GbR, sondern Merkmal praktisch jeder Gesellschaftsform, dass den Gesellschaftern in gewissem Umfang Informations- und Kontrollrechte zustehen. Dabei gilt der Grundsatz, dass, je ausgeprägter die Notwendigkeit der Mitwirkung der Gesellschafter an der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist, desto umfangreicher auch die Informations- un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Bauarbeitsgemeinschaften

Rz. 71 Von ungebrochen großer Bedeutung sind die Bauarbeitsgemeinschaften, sog. ARGE.[153] Schon bei kleineren Bauvorhaben tun sich oftmals mehrere Bauunternehmer deshalb zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, um so unterschiedliche Fachkenntnisse kombinieren zu können. Je nach Größe der Projekte lassen sich bestimmte Bauvorhaben auch nur mit mehreren Gesellschaftern verwirklich...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Gesellschaftsvertrag

Rz. 183 Nachdem vorstehend die rechtlichen Grundlagen der GbR behandelt wurden, soll in den nachfolgenden Abschnitten auf die möglichen Regelungsdetails des Gesellschaftsvertrages eingegangen werden. Rechtspraktisch spielen diese Gesellschaftsverträge nur bei solchen Gesellschaften eine Rolle, bei denen konkret über vertragliche Gestaltungen nachgedacht und dazu regelmäßig a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Hinweise auf den Unternehmensgegenstand

Rz. 187 Ebenso wenig wie in irreführender Weise auf eine nicht bestehende Gesellschaftsform hingewiesen werden darf, ist es bei der Namensbildung auch verboten, einen unzutreffenden Gegenstand anzugeben. Dies wird in der Praxis regelmäßig nur dort in Betracht kommen, wo höher qualifizierte Tätigkeiten suggeriert, in der Praxis aber nicht angeboten werden können oder dürfen. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Überschussverteilung

Rz. 453 Ist nach Durchführung der vorstehend genannten Maßnahmen noch Vermögen der Gesellschaft vorhanden, so ist dieses als Überschuss zu verteilen. Nach der gesetzlichen Grundregel des § 736d Abs. 6 BGB n.F. erfolgt die Verteilung nach dem Anteilsverhältnis der Gesellschafter am Gewinn und Verlust, welches sich nach der Neuregelung in § 709 Abs. 3 BGB n.F. vorrangig nach d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Vertragliche Regelung der Kontrollrechte

Rz. 301 Bei der GbR kommt eine Erweiterung der gesetzlichen Kontrollrechte auf vertraglicher Grundlage schon deshalb praktisch nicht in Betracht, da § 717 Abs. 1 BGB n.F. ein umfassendes Kontroll- und Einsichtsrecht gewährt. Gegenstand vertraglicher Regelungen sind folgerichtig nur Einschränkungen des Kontrollrechts. Rz. 302 Im Gesetz selbst findet sich eine Schranke der mögl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Innengesellschaften

Rz. 74 Innengesellschaften (d.h. nicht rechtsfähige Gesellschaften i.S.d. § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB n.F.) können in den verschiedensten Formen auftreten. So ist die Innengesellschaft nicht, was auf den ersten Blick vielleicht naheliegend erscheinen mag, auf die Gelegenheitsgesellschaften beschränkt. Im Gegenteil können Innengesellschaften durchaus sehr lange Zeiträume umspanne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Geschäftsführer

Rz. 236 Verletzt ein Geschäftsführer seine Verpflichtungen schuldhaft, so haftet er grds. der Gesellschaft auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Durch das MoPeG (s.o. Rdn 25 ff.) wurde die in § 708 BGB a.F. enthaltene Beschränkung der Haftung auf die "eigenübliche Sorgfalt" abgeschafft. Der Geschäftsführer haftet mithin bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Überschreit...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Haftung der Gesellschafter für Fehlbeträge

Rz. 455 Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter gem. § 737 Satz 1 BGB n.F. der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Gewinn und Verlust aufzukommen (Fehlbetragshaftung). Kann von einem Gesellschafter der auf ihn entfallende Betrag nicht erlan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger

Rz. 451 Nach § 736d Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. sind aus dem Vermögen der Gesellschaft zunächst die Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen, bevor die geleisteten Beiträge nach § 736d Abs. 5 BGB n.F. an die Gesellschafter zurückerstattet werden und etwaige Überschüsse gem. § 736d Abs. 6 BGB n.F. an sie verteilt werden. Dies gebietet bereits die persönliche Haftung der Gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Abgrenzung zur Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 85 Entscheidender Unterschied zwischen der Gesellschaft und der im Gesetz direkt nachfolgend unter den §§ 741 ff. BGB geregelten Gemeinschaft ist das Fehlen eines gemeinsam verfolgten Zwecks bei letzterer. Zwar mögen parallele Interessen vorliegen, die gemeinsame Verwirklichung eines bestimmten Zwecks ist aber nicht Gegenstand der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft entsteht ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Begriff

Rz. 193 Eine gesetzliche Definition zum Begriff des Beitrags gibt es ebenso wenig wie zur Einlage. Die §§ 709 und 710 BGB n.F. (vormals: §§ 706 und 707 BGB a.F.) stellen nur allgemeine Aussagen zur Behandlung der Beiträge auf, geben jedoch keine Auskunft darüber, was mit dem Begriff des Beitrags gemeint ist. Allgemein wird angenommen, dass die Beitragspflicht auf der in § 70...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Bestellgemeinschaften, Einkaufsgemeinschaften

Rz. 78 Schließen sich mehrere Personen zusammen, um durch den gemeinsamen Bezug von Waren oder Dienstleistungen Mengenvorteile zu erzielen, spricht man von Bestell- oder Einkaufsgemeinschaften. Diese können in verschiedenen Formen auftreten: zum einen organisiert als Gesellschaft, und zwar sowohl in der Form der Innen- als auch der Außengesellschaft, zum anderen aber auch de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Aussonderung des gesellschaftsfremden Vermögens

Rz. 449 Zunächst sind Gegenstände, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören und damit nicht Bestandteil der Liquidationsmasse sind, auszusondern. Dies ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, aber gleichwohl erforderlich.[732] Zu den herauszugebenden Gegenständen zählen auch solche, die ein Gesellschafter der Gesellschaft im Rahmen seiner Beitragspflicht nur zur Nu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausscheidungsvereinbarung

Rz. 383 Ebenso wie die Gesellschafter vertraglich die Aufnahme eines neuen Gesellschafters vereinbaren können, kann auch ein Vertrag über den Austritt geschlossen werden. Für eine entsprechende vertragliche Regelung gelten die allgemeinen Bestimmungen. In der Ausscheidungsvereinbarung sollten die Gesellschafter auch die Frage eines etwaigen Abfindungsentgelts klären, um inso...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 387 Das ordentliche Kündigungsrecht des § 725 Abs. 1 BGB n.F. besteht in den Fällen, in denen eine Gesellschaft auf unbestimmte Zeit eingegangen ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Befristung immer nur dann anzunehmen ist, wenn sie vertraglich – sei es auch konkludent – vereinbart wurde. Die Befristung muss dabei keinen bestimmten Qualifikationen genügen, sie muss n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Bedeutung des Akzessorietätsprinzips

Rz. 160 Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft akzessorisch (§§ 721–721b BGB n.F.).[273] Die Haftung besteht damit nur in Abhängigkeit von der Verbindlichkeit der Gesellschaft. Ohne Gesellschaftsverbindlichkeit besteht auch keine Gesellschafterhaftung; fällt die Gesellschaftsschuld weg, erlischt auch die Gesellschafterhaftung. Die Haftungsverbin...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Ausscheiden bei Insolvenz

Rz. 385 Vor Inkrafttreten des MoPeG führte nicht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, sondern auch diejenige über das Vermögen eines Gesellschafters grds. zur Auflösung der Gesellschaft (§ 728 Abs. 1 und Abs. 2 BGB a.F.). Dies war regelmäßig nicht gewollt. In den meisten Gesellschaftsverträgen findet sich dazu eine Fortsetzungsvereinb...mehr