Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die GbR als Gesellschafteri... / 8. Inkrafttreten der Neuregelung

Die Neuregelung gilt für alle Gesellschafterlisten, die nach dem 1.1.2024 in den Registerordner aufgenommen werden – auch, wenn die Einreichung noch im Vorjahr erfolgte.mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 2. Form der Anmeldung

Anmeldungen zur Eintragung in das Register sind gem. § 707b Nr. 2 BGB, § 12 HGB elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zu übersenden. Der Notar muss vor der Eintragung prüfen, ob die Anmeldungen eintragungsfähig sind (§ 378 Abs. 3 S. 1 FamFG). Erstanmeldung durch alle Gesellschafter: Die Erstanmeldung erfolgt durch alle Gesellschafter; grundsätzlich gilt dies auch für s...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.3 Beteiligung an einer KG

Durchaus denkbar und daher geeignet für die Beteiligung von Mitarbeitern scheint auf den ersten Blick auch die Einlage von Kommanditkapital zu sein. Negativ tritt hier jedoch ein steuerlicher Effekt in Erscheinung: Da die KG eine Personengesellschaft ist, werden die als Kommanditisten beteiligten Mitarbeiter automatisch zu Mitunternehmern. In Folge sind Gehaltszahlungen an d...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.1 Rechtlicher Status der Träger

Rz. 3 § 21 erkennt natürliche und juristische Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts als Träger an (rechtsfähige Personen). Eine natürliche Person ist der Mensch von der Geburt bis zu seinem Tod. Er ist als Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten. § 21 stellt keine weiteren Bedingungen, die einschlägigen Qualitätsanforderungen müssen jedoch erfüllt werden. Ei...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 128 Das Grundbuch ist wegen § 899a S. 2 BGB bis zum 1.1.2024 auch dann als unrichtig anzusehen, wenn es den Gesellschafterbestand der (zutreffend) als Berechtigte eingetragenen Gesellschaft unzutreffend abbildet.[318] Unter dem reformierten Recht spielt dagegen der Gesellschafterbestand keine Rolle mehr, da nur noch die GbR selbst als Berechtigte im Grundbuch vermerkt wi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) GbR im Prozess

Rz. 20 Mit der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR verbunden ist auch ihre Prozessfähigkeit.[47] Wenn die BGB-Gesellschaft selbst in der Lage ist, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein, dann muss sie auch im Prozess als solche klagen und verklagt werden können. Dem Gedanken von Wertenbruch[48] folgend, dass § 736 ZPO a.F., der zur Zwangsvollstreckung in das gesamthänderisch ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 13 Bei einer BGB-Gesellschaft (auch GbR genannt) war nach dem bis 31.12.2023 geltenden Abs. 1 Buchst. c die Gesellschaft mit namentlicher Nennung der Gesellschafter einzutragen. Mit den Änderungen zum Personengesellschaftsrecht und der Einführung des Gesellschaftsregisters für die BGB-Gesellschaft (§§ 707 ff. BGB) zum 1.1.2024 ist Abs. 1 Buchst. c weggefallen.[31] Da dur...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nun: Registerfähigkeit der GbR

Rz. 43 Ab dem 1.1.2024 steht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts die Möglichkeit ihrer Registrierung im Gesellschaftsregister zur Verfügung. An dieses knüpfen sich sodann Registerbescheinigungen entsprechend dem Handelsregister an mit dem einzigen (unmaßgeblichen) Unterschied, dass die GbR auch als eGbR lediglich einen Namen und keine Firma führt. Die Registrierung ist de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfähigkeit der GbR

Rz. 13 Kaum eine Frage im Gesellschaftsrecht war derart umstritten wie die nach der Rechtsfähigkeit der GbR. Die dogmatische Herausforderung dieser Frage beruhte auf dem Umstand, dass der historische Gesetzgeber des BGB dem Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Innengesellschaft folgte. Ihre praktische Relevanz resultierte aus Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens, ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Beendigung der GbR

1. Auflösung a) Überblick aa) Terminologie Rz. 427 Der Begriff der Auflösung der GbR wird oftmals falsch verstanden und verwendet. Unter Auflösung ist nicht die Vollbeendigung der Gesellschaft zu verstehen, sondern das Ende der Verfolgung des gemeinsamen Zwecks. Die Gesellschaft ist damit ihrer Grundlage entzogen. Zwischen Auflösung und Vollbeendigung liegt allerdings bei der r...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Einrichtung eines Gesellschaftsregisters für die GbR

Rz. 32 Weitere maßgebliche Grundentscheidung des MoPeG ist die Einrichtung eines Gesellschaftsregisters für die GbR in enger Anlehnung an das Handelsregister (§§ 707 ff. BGB n.F.). aa) Fakultative Eintragung Rz. 33 Den Gesellschaftern steht es jedoch nach § 707 Abs. 1 BGB n.F. frei, ob sie ihre GbR zum Gesellschaftsregister anmelden. Eine GbR kann auch außerhalb des Registers ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Haftung der GbR

Rz. 23 Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR konnte auch die Frage, wen die Haftung für etwaige Verbindlichkeiten der Gesellschaft trifft, eindeutig beantwortet werden. Ist die BGB-Gesellschaft Inhaberin ihres Vermögens, so ist sie auch Schuldnerin der sie treffenden Verbindlichkeiten.[54] Unzutreffend war es demnach, von einer Haftung des Gesellschaftsvermögens...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Vollstreckungstitel für und gegen die GbR

Rz. 54 Soll eine Eintragung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen, muss die GbR als Gläubigerin oder als betroffene Schuldnerin seit 1.1.2024 grundsätzlich mit ihrem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen und den vertretungsberechtigten Gesellschaftern im Vollstreckungstitel bezeichnet sein.[140] Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Die Vertretung der GbR

Rz. 43 Die Vertretung der GbR erfolgte durch alle Gesellschafter gemeinsam. Eine abweichende Vertretungsregelung war in der Form des § 29 GBO nachzuweisen durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag oder übereinstimmende Erklärung aller Gesellschafter. § 899a BGB beinhaltete die gesetzliche Vermutung, dass die eingetragenen Gesellschafter in Ansehung des Rechts, bei wel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) GbR als schuldrechtlicher Vertragstyp

Rz. 3 Der historische Gesetzgeber hat die GbR als schuldrechtlichen Vertragstyp konzipiert, bei dem das Gesellschaftsvermögen nicht der Gesellschaft selbst, sondern den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet ist.[4] Folgerichtig war das Bestehen eines Gesellschaftsvertrages unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer BGB-Gesellschaft. An der Voraussetzung eines G...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Erscheinungsformen der GbR

Rz. 63 Die GbR ist die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform, da sie aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung für ein sehr breites Spektrum möglicher Zwecke eingesetzt werden kann. a) Außengesellschaften (rechtsfähige Gesellschaften) Rz. 64 Die Außengesellschaften (d.h. rechtsfähige Gesellschaften i.S.d. § 705 Abs. 2 Alt. 1 BGB n.F.) sind naturgemäß wesentlich stärker im Fok...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Die Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 44 Abs. 2 in der seit 1.1.2024 geltenden Fassung setzt die Teilrechtsfähigkeit der GbR voraus, geht über die Regelung des § 707 BGB aber insoweit hinaus, als die Grundbuchfähigkeit nur dann anerkannt wird, wenn die GbR als solche im Gesellschaftsregister eingetragen ist; sie führt dann den Rechtsformzusatz "eGbR" (dazu auch Einl. § 4 Rdn 52 ff.). Damit wird ein faktische...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Änderung des gesetzlichen Leitbilds der GbR

Rz. 28 Das Leitbild des historischen Gesetzgebers von der nicht rechtsfähigen Gelegenheitsgesellschaft wird durch das neue Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, rechtsfähigen Außengesellschaft ersetzt.[73] Die in den §§ 705–740c BGB n.F. enthaltenen Neuregelungen sind konsequent an der rechtsfähigen Außen-GbR ausgerichtet. Dies ermöglicht es, die Außen-GbR als Grundfo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) GbR als Gegenstand des Gesellschaftsrechts

Rz. 4 Die GbR war und ist der Grundtypus der Personengesellschaft. Dies wird schon daran deutlich, dass in all den Fällen, in denen die besonderen Qualifikationserfordernisse eines anderen Personengesellschaftstyps – bspw. der Betrieb eines Handelsgewerbes bei OHG und KG oder die Eintragung im Partnerschaftsgesellschaftsregister für die Partnerschaftsgesellschaft[8] – nicht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründung einer GmbH unter Beteiligung einer GbR als Gesellschafterin

Rz. 310 Unproblematisch ist GmbH-Gründung unter Beteiligung einer bereits im Gesellschaftsregister eingetragenen GbR. Diese kann in die Gesellschafterliste übernommen und die aktualisierte Liste beim Handelsregister eingereicht werden. Rz. 311 Finden die Gründung der nicht voreingetragene GbR und die Gründung der GmbH vor demselben Notar in einem Termin statt, besteht für den...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen durch eine GbR

Rz. 313 Im Fall des beabsichtigten Erwerbs von GmbH-Geschäftsanteilen durch eine nicht registrierte GbR sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschaftsrechtliche Gegenüberstellung mit der GbR

Rz. 1273 Der ursprüngliche Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft lag darin, dass ihr im Gegensatz zur GbR die Rechtsfähigkeit nach § 7 PartGG gesetzlich zugeordnet ist. Dieser Vorteil ist durch das Urteil des BGH vom 29.1.2001[1633] weggefallen, da seither die Außen-GbR rechtsfähig und mittlerweile auch passiv registerfähig ist. Mit dem MoPeG ist nunmehr die Möglichkeit der...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Die GbR nach dem Leitbild des historischen Gesetzgebers und Transformation durch Rspr. und Praxis

a) GbR als schuldrechtlicher Vertragstyp Rz. 3 Der historische Gesetzgeber hat die GbR als schuldrechtlichen Vertragstyp konzipiert, bei dem das Gesellschaftsvermögen nicht der Gesellschaft selbst, sondern den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet ist.[4] Folgerichtig war das Bestehen eines Gesellschaftsvertrages unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer BGB-Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 12. Lebzeitiges Ausscheiden aus einer GbR

a) Überblick Rz. 382 Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR zu dessen Lebzeiten kann strukturell zwei verschiedene Ursachen haben. aa) Ausscheidungsvereinbarung Rz. 383 Ebenso wie die Gesellschafter ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grundbuchberichtigung bei Eintragung der GbR vor dem 1.1.2024

1. Grundsatz Rz. 59 Ist die GbR durch Nennung ihrer Gesellschafter im Grundbuch eingetragen, ist das Grundbuch zu berichtigen. Es soll die seit 1.1.2024 geltende Rechtslage herbeigeführt werden.[149] Dies regelt Art. 229 § 21 Abs. 3 EGBGB. Er erfasst drei Fälle:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Beteiligung der GbR an Umwandlungen nach dem UmwG

Rz. 47 Die Herstellung der Registerfähigkeit der GbR wirkt sich schließlich auf ihre Umwandlungsfähigkeit aus. Das MoPeG sieht dazu durch Änderung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG vor, dass eingetragene GbR in demselben Maße wie Personenhandelsgesellschaften als übertragende, übernehmende oder neue Gesellschaften an Verschmelzungen beteiligt sein können.[109] Über die Verweisung im...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Der Nachweis des Bestehens der GbR

Rz. 42 Das Bestehen der GbR als solcher musste nicht in Form des § 29 Abs. 1 S. 2 GBO nachgewiesen werden; es genügte, wenn die Gesellschafter erklärten, als GbR zu handeln und dass diese aus den genannten Gesellschaftern besteht.[112] Ebenso genügte es, wenn bei einem Eintragungsersuchen nach § 130 ZVG die GbR als Ersteherin in Gemäßheit des Abs. 2 bezeichnet wurde.[113]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. GbR infolge Nichtanerkennung ausländischer Rechtsform

Rz. 47 Der Pflicht zur vorgängigen Registrierung gem. § 47 Abs. 2 GBO unterliegen auch ausländische Briefkastengesellschaften, die wegen Nichtanerkennung des gründungsstaatlichen Gesellschaftsstatuts in Deutschland als GbR behandelt werden.[51] Allerdings wirkt sich die Vorgabe des § 47 Abs. 2 GBO für diese Gesellschaften mutmaßlich prohibitiv aus, weil dieselbe "Wirkeinheit...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 3. Veräußerung durch eine GbR

Rz. 77 Umstritten ist die Genehmigungsbedürftigkeit gem. § 1850 Nr. 1 (bis zum 31.12.2022: § 1821 Abs. 1 Nr. 1) BGB, wenn es um eine Verfügung über den Grundbesitz einer GbR geht, an welcher ein Minderjähriger beteiligt ist. Das OLG Hamburg hat bereits im Jahr 1957[178] entschieden, dass die Rspr. zu den Personenhandelsgesellschaften auch auf die GbR übertragbar sei, wenn die...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Die GbR seit Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.2024

Rz. 25 Das im 19. Jahrhundert kodifizierte Recht der GbR wurde der Rechtswirklichkeit seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Unter den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens entfernte sich das gelebte Recht immer weiter vom geschriebenen Recht. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung war die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR im Wege der höchstrichterlichen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Veräußerung eines GmbH-Anteils durch eine Bestands-GbR

Rz. 315 Möchte die nicht voreingetragene GbR ihren Geschäftsanteil an der GmbH veräußern und aus der Gesellschafterliste ausgetragen werden, ist ihr dies bis zur erfolgten Eintragung in das Gesellschaftsregister nicht möglich. Damit einher geht der Umstand, dass auch die Eintragung des Erwerbers in die Liste der Gesellschafter bis zur Registrierung der GbR nicht erfolgen kan...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / F. Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglicher Beteiligungsquote

Rz. 25 Einen knappen, in den Immobilienkaufvertrag integrierten Vertrag über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts enthält das folgende Formulierungsbeispiel: Muster 4.3: Kauf in GbR mit beweglichen Quoten Muster 4.3: Kauf in GbR mit beweglichen Quotenmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 56 Seit 1.1.2024[114] wird mit den umfangreichen Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB die am Rechtsverkehr teilnehmende (Außen-)Gesellschaft als rechtsfähig anerkannt (§ 705 Abs. 2 BGB).[115] Maßgebend für die Verfassung der GbR ist nach wie vor der Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter schließen, die §§ 708 ff. BGB sind grundsätzlich nachgiebige Regelungen. Sie beinh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Die Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

1. Neueintragung als Berechtigte a) Rechtserwerb nach dem 1.1.2024 Rz. 47 Die GbR ist nur dann grundbuchfähig und kann grundsätzlich nur dann als Berechtigte eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Abs. 2 bestimmt damit einen faktischen Registerzwang, auch wenn die Registereintragung nach § 705 Abs. 2 und § 707 Abs. 1 BGB selbst nicht Voraussetzu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Änderungen im Gesellschafterkreis einer GbR

Rz. 20 Gemäß § 47 Abs. 2 S. 2 GBO idF bis 31.12.2023 waren bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch die Gesellschafter im Grundbuch anzugeben. Da auf den Gesellschafter die für den Berechtigten geltenden Normen entsprechend anzuwenden sind, spricht dies für die Gesellschafter-GbR im Grundbuch für den Zwang zur Voreintragung bei zwischenzeitlichem Gesellschafterwechsel,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entstehung der GbR

Rz. 127 Das Entstehen einer jeden GbR (d.h. sowohl einer rechtsfähigen Gesellschaft als auch einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft) setzt voraus, dass sich mindestens zwei als Gesellschafter geeignete Rechtssubjekte darüber einigen, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und zu fördern.[218] Für die GbR reicht dies nach § 705 Abs. 1 BGB n.F. als Entstehungsvoraussetzung aus. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Unterscheidungsmerkmale der einzelnen GbR-Gesellschaftstypen

Rz. 5 Um die Vielzahl der möglichen Formen der GbR einzuordnen, ließen sich in der Vergangenheit zumindest drei wesentliche Unterscheidungsmerkmale finden, die im Übrigen durch das MoPeG ihre Bestätigung gefunden haben:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Veränderungen im Bestand der beteiligten GbR

Rz. 316 Finden Änderungen im Gesellschafterbestand einer an einer GmbH beteiligten GbR statt, sind diese nach § 12 Abs. 2 EGGmbHG nur noch im Gesellschaftsregister und nicht mehr in der Gesellschafterliste nachzuvollziehen. Somit muss sich die GbR vor Einreichung einer neuen Gesellschafterliste mit den aktuellen Gesellschaftern im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Frag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Formwechsel zwischen GbR und OHG

Rz. 559 Nach § 105 Abs. 1 HGB ist eine Gesellschaft, bei der sämtliche Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haften, dann eine OHG, wenn ihr Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Eine GbR und eine OHG unterschieden sich also im Wesentlichen dadurch, dass die OHG ein Handelsgewerbe betreibt. Entsprechend diesen gesetzli...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Partnerschaftsgesellschaft mbB als Alternative zur GbR

Rz. 1285 Die Partnerschaftsgesellschaft kann ihren Gesellschaftern ggü. der GbR erhebliche Vorteile bieten, ohne dass gleichzeitig das Kleid der Kapitalgesellschaft übergestreift werden müsste. Dies gilt in besonderem Maße für die PartG mbB, die im Jahr 2013 als deutsche Antwort auf die britische LLP eingeführt wurde, vor allem um einer Abwanderung deutscher Großkanzleien in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Die Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

I. Rechtsgeschichte und Rechtsgrundlagen 1. Die Teilrechtsfähigkeit und die Grundbuchfähigkeit bis 1.1.2024 a) Die Grundbucheintragung durch Nennung aller Gesellschafter Rz. 36 Mit den umfassenden Änderungen der §§ 705 ff. BGB ist die Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit 1.1.2024 gesetzlich geregelt (siehe Einl. § 4 Rdn 52 ff.). Der Begriff der Te...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

a) Rechtsgeschichtliche Entwicklung Rz. 52 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde ursprünglich als bloßes Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter i.S.d. § 47 GBO bewertet; demgemäß wurden die Gesellschafter als Berechtigte angesehen und in das Grundbuch eingetragen.[94] Der BGH hatte mit Urt. v. 29.1.2001 grundlegend die Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Gesellschaft bürgerlichen Rechts und WEG-Gemeinschaft als Sonderfälle

I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rz. 13 Bei einer BGB-Gesellschaft (auch GbR genannt) war nach dem bis 31.12.2023 geltenden Abs. 1 Buchst. c die Gesellschaft mit namentlicher Nennung der Gesellschafter einzutragen. Mit den Änderungen zum Personengesellschaftsrecht und der Einführung des Gesellschaftsregisters für die BGB-Gesellschaft (§§ 707 ff. BGB) zum 1.1.2024 ist Abs. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / A. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

I. Allgemeines Rz. 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft oder GbR) ist die Gesellschaftsform mit der größten praktischen Verbreitung. Dies liegt weniger daran, dass die BGB-Gesellschaft regelmäßig bewusst als Träger gesellschaftsrechtlicher Aktivitäten gewählt würde. Die Vielzahl ihres Auftretens beruht vielmehr darauf, dass gem. § 705 BGB i.d.F. bis z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Vertretungsnachweis der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

I. Vertretungsnachweis bis 31.12.2023 Rz. 40 Bei der nicht registrierten und bisher auch nicht registrierungsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet eine Anwendung von § 32 GBO bis zum 31.12.2023 aus. Eine für die GbR vorhandene Grundbucheintragung entsprechend den Vorgaben des § 47 Abs. 2 GBO ist nur Rechtsscheingrundlage gem. § 899a BGB für den beteiligten Persone...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Gesellschafterwechsel bei einer GbR, Satz 3 i.d.F. bis zum 31.12.2023

Rz. 11 Der bis zum 31.12.2023 geltende S. 3 GBO dehnt den Anwendungsbereich der Vorschrift auf die Fälle aus, in denen neben der GbR als Rechtsträger nach § 47 Abs. 2 S. 2 GBO deren Gesellschafter eingetragen sind. Denn gemäß dieser Vorschrift gelten für die Eintragung eines Gesellschafters die Vorschriften über die Eintragung des Berechtigten entsprechend. Die Bestimmung is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 6 Mehrere neu einzutragende Berechtigte können beantragen, sie als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zu buchen (§ 47 Abs. 2 GBO). Nach der Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum 1.1.2024 kann die Gesellschaft nur mit dem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen bezeichnet werden. Die Eintragung im Gesellschaftsregister ist damit faktisch zwingend...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Nicht rechtsfähige GbR

Rz. 479 Soll eine Gesellschaft nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nicht am Rechtsverkehr teilnehmen, sondern den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses untereinander dienen, so handelt es sich um eine nicht rechtfähige Gesellschaft (§ 705 Abs. 2 BGB n.F.). Für die nicht rechtsfähige Gesellschaft enthalten die §§ 740–740c BGB n.F. einige Spezi...mehr