Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vorgesellschaften (z.B. Vor-GmbH, Vor-AG)

Rz. 324 [Autor/Stand] In Bezug auf die Entstehung der Kapitalgesellschaften sind zwei Phasen zu unterscheiden: Vor Abschluss des förmlichen Gesellschaftsvertrages oder der Aufstellung der Satzung besteht eine Vorgründungsgesellschaft und danach – bis zur Erlangung der Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Handelsregister – eine Vorgesellschaft.[2] Rz. 325 [Autor/Stand] Die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sofern feststeht, dass rechtsfähige (eingetragene) oder nichtrechtsfähige (nicht eingetragene) Verbände/Vereine wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger bzw. kirchlicher Zwecke die Vorteile der Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen können, wird von Seiten der Finanzämter das steuerliche Einkommen (zu versteuerndes Einkommen), welches der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 15. Personengesellschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Alt. 2 BewG i.V.m. § 1a Abs. 1 KStG

Rz. 1030.1 [Autor/Stand] Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021[2] erweiterte den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die in § 1a Abs. 1 KStG aufgeführten Gesellschaften, die von ihrem dort vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, wie eine Kapitalgesellschaft der Körperschaf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Gründung einer Gesellschaft oder Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 72 Die Übertragung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns, die Gründung einer OHG oder die Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine bestehende OHG stellt nach der Rechtsprechung des BGH und Stimmen im Schrifttum grundsätzlich keine ergänzungspflichtige Schenkung dar, auch wenn die Aufnahme unter besonders günstigen Bedingungen für den Eintretenden, ja auc...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Fortsetzungsklausel – Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 9 Fortsetzungsklauseln bilden im Grunde den (aktuellen) gesetzlichen Regelfall nach, indem sie eine Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern unter gleichzeitigem (todesbedingtem) Ausscheiden des Verstorbenen vorsehen.[24] Seit dem Inkrafttreten des HRefG 1998 beschränkte sich die praktische Bedeutung im Wesentlichen auf GbRs, wo sie aber – jed...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / IV. Gesellschaftsvertragliche Lösungen

Rz. 142 Das Schlagwort "Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht" scheint zu suggerieren, dass es in diesem Kontext "Schleichwege am Erbrecht vorbei"[249] gibt, die zu einer Reduzierung der Pflichtteilsbelastung genutzt werden können. Wichtig sind im gesellschaftsrechtlichen Bereich in diesem Zusammenhang vor allem folgende Fragen:[250]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Beispiele für Personengesellschaften ohne gewerbliche Prägung:

Rz. 962 OHG oder GbR aus Kapitalgesellschaften und natürlichen Personen. Dagegen liegt die gewerbliche Prägung unzweifelhaft vor, wenn sämtliche Gesellschafter der OHG oder GbR Kapitalgesellschaften sind.[1] KG, wenn persönlich haftende Gesellschafter neben Kapitalgesellschaften auch natürliche Personen sind. KG, wenn die Kapitalgesellschaft als einzige persönlich haftende Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 762 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage für diese Gesellschaftsform ist das PartGG v. 25.7.1994[2], zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.8.2021.[3] Dadurch sollte den Angehörigen der freien Berufe (§ 1 Abs. 2 PartGG) eine besondere Gesellschaftsform zur gemeinsamen Berufsausübung in Gestalt der "Partnerschaft" zur Verfügung gestellt werden.[4] Rz. 763 [Autor/Stand] Die Partnersc...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / I. Anfall eines einzelkaufmännischen Unternehmens an eine Erbengemeinschaft

Rz. 57 Gehört zum Nachlass ein Einzelunternehmen und wird der Erblasser von einer Erbengemeinschaft beerbt, kann diese das Einzelunternehmen ohne zeitliche Begrenzung in ungeteilter Erbengemeinschaft fortführen.[177] Der Erbfall führt also nicht zu einer Änderung der Rechtsform, insbesondere nicht zur (automatischen) Entstehung einer GbR oder OHG.[178] Auch das nachträgliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Arbeitsgemeinschaften

Rz. 724 [Autor/Stand] Arbeitsgemeinschaften gewerblicher Unternehmer sind im Regelfall zivilrechtlich als GbR und einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft ("andere Gesellschaft" i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) zu qualifizieren.[2] Erschöpft sich allerdings ihr Zweck lediglich in der Erfüllung eines einzigen Werk- oder Werklieferungsvertrages, gelten sie gewerb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Einheitliche und gesonderte Feststellungen

Tz. 67 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schließen sich mehrere Vereine zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. §§ 705ff. BGB (Anhang 12e) zusammen und werden von ihnen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit partieller Steuerpflicht unterhalten, sind einheitliche und gesonderte Feststellungen für Zwec...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 12 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[5] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB,[6] nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer GbR eine "dem Wert seines Anteils an...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 82 Die Vereinbarung disquotaler Gewinnbeteiligungen, also eine vom Umfang der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen bzw. Kapital abweichende Beteiligung an Gewinnen und Ausschüttungen, ist gesellschaftsrechtlich ohne Weiteres möglich. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber selbst in § 709 Abs. 3 BGB (vor dem MoPeG in § 722 BGB a.F.) vorgesehen hat, dass in der GbR die G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Partenreederei

Rz. 706 [Autor/Stand] Diese Rechtsform ist durch das Seehandelsreformgesetz v. 20.4.2013[2] abgeschafft worden. Partenreedereien, die bis zum 24.4.2013 entstanden sind, bestehen allerdings fort; für sie sind die §§ 489 ff. HGB a.F. weiterhin anwendbar (Art. 71 EGHGB).[3] Zivilrechtlich wird die Partenreederei als eine Personengesellschaft eigener Art angesehen. Ihr Zweck ist ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 110 Für Personenhandelsgesellschaften sieht § 134 HGB (§ 140 HGB a.F.) vor, dass Gesellschafter, in deren Person ein wichtiger Grund vorliegt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Da auch § 134 HGB dispositiven Charakter hat, sind abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag möglich.[280] Erschwerungen sowie die völlige Streichung einer Ausschlussmögl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 583 [Autor/Stand] In § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 waren die Personengesellschaften aufgeführt, für die ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen war. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG wurden die OHG, KG und die ähnlichen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, aufgeführt. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchs...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Fortsetzung der Gesellschaft mit Ausschluss oder Beschränkung der Abfindungsansprüche

Rz. 78 Wenn im Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung bestimmt ist, wird beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft unter den Mitgesellschaftern fortgesetzt (gesetzliche Regelung bei der OHG und KG, vgl. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB; § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB); die Gesellschaftsbeteiligung gehört nicht zum Nachlass. Sie kann daher nicht unmittelbar Gegenstand des ordentliche...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 103 Bei Personengesellschaften ging der Gesetzgeber davon aus, dass (einzelne) Mitgliedschaftsrechte nicht ohne weiteres übertragbar sein sollten, § 717 BGB a.F. Allerdings wurde durch das MoPeG in § 711 Abs. 1 S. 1 BGB die Übertragbarkeit des Anteils (insgesamt) unter der Bedingung zugelassen, dass die Mitgesellschafter ihr zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Mitgliedscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Atypische stille Unterbeteiligung

Rz. 738 [Autor/Stand] Zivilrechtlich ist die Unterbeteiligungsgesellschaft als Innengesellschaft (GbR) anzusehen. Zwischen dem Hauptgesellschafter und dem Unterbeteiligten bestehen lediglich schuldrechtliche Beziehungen. Der Zweck der Unterbeteiligungsgesellschaft besteht darin, den Unterbeteiligten an einem Teil der Rechte und Pflichten des Hauptbeteiligten aus dem Hauptges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Rz. 677 [Autor/Stand] Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff. HGB [2] geregelt. Die dortigen Vorschriften regeln das Recht der stillen Gesellschaft nur fragmentarisch. Ergänzend gelten die §§ 705 ff. BGB über die GbR. Die stille Gesellschaft erfordert den vertraglichen Zusammenschluss zwischen dem Unternehmensträger ("Inhaber des Handelsgeschäfts") und einem anderen (de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 16. Gesellschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG mit statuarischem Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht als Personengesellschaft zu behandeln sind

Rz. 1030.36 [Autor/Stand] Zeitgleich mit der Erweiterung des Kreises der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Gesellschaften i.S.v. § 1a Abs. 1 KStG durch Art. 7 KöMoG vom 25.6.2021[2] dehnte der Gesetzgeber den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG umfassten Personenmehrheiten du...mehr

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AGS 08/2024, Mock, Forderungsvollstreckung von A-Z Online - Taktische Ausfüllhilfen für die neuen Pflichtformulare

Von Dipl.-RPfl. Peter Mock. Deubner-Verlag. 29,95 EUR mtl. Pünktlich mit der seit dem 1.9.2024 bestehenden Pflicht zur Verwendung der neuen Zwangsvollstreckungsformulare hat der Zwangsvollstreckungsrechtspezialist Dipl.-RPfl. Peter Mock einen simplen, aber genialen Einfall gehabt und ein Zwangsvollstreckungstool entwickelt, welches für die Praxis eine enorme Arbeitserleichter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Insbesondere: GmbH & Co. KG

Rz. 636 [Autor/Stand] Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Sonderform der KG. Sie unterscheidet sich von der herkömmlichen KG darin, dass als Komplementär keine natürliche Person, sondern eine juristische Person, und zwar eine GmbH, fungiert. Hierdurch wird erreicht, dass die unbeschränkte Haftung des Komplementärs auf das Gesellschaftsvermögen der juristischen Pers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 246 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in den §§ 230 bis 236 fragmentarisch geregelte stille Gesellschaft gehört als eine besondere Ausprägung der GbR zu den PersG i. S. d. § 705 BGB. Eine gesetzliche Definition der stillen Gesellschaft existiert nicht; vielmehr konzentrieren sich die Regelungen der §§ 230ff. auf einzelne Merkmale und Rechtsfolgen, die zudem teilweise abdingb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 100 Abs. 1 S. 4 FGO – besonderes Feststellungsinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

Die Klägerin ist Alleinerbin und Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Mutter. Die Mutter war Gesellschafterin einer GbR, die einen Betrieb führte. Zwischen den Gesellschaftern traten erhebliche Differenzen auf. Der Mitgesellschafter entzog der Mutter die eingeräumte Einzelvertretungsmacht sowie die Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Die Mutter wiederum schloss den Mitge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hauptsache irgendwo? – Die Eintragung des Rechtsformzusatzes "eGbR"

Zusammenfassung Der Rechtsformzusatz einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("eGbR") kann innerhalb der Gesellschaftsbezeichnung an beliebiger Stelle stehen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Rechtsformzusatz am Ende ihres Namens zu führen. Seit Inkrafttreten des MoPeG ist eine Gesellschaft nach § 707a Abs. 2 S. 1 BGB mit ihrer Eintragung ins Gesellsc...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Anderes Unternehmen gemäß Rundschreiben 11/2001

Rz. 116 Für die Definition eines anderen Unternehmens im Sinne der MaRisk kann weiterhin auf das Rundschreiben 11/2001 zurückgegriffen werden. Danach ist unter einem anderen Unternehmen jede andere Stelle, Einheit oder Person zu verstehen, die in Bezug auf die ausgelagerte Funktion oder Tätigkeit nicht dem auslagernden Institut zuzurechnen und organisatorisch von ihm abgegre...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.6 Änderungen des Zivilrechts für Personengesellschaften

Am 1.1.2024 ist das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Hierfür sollen die Vorschriften auf das Leitbild einer auf Dauer angelegten ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 und Satz 2 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.1 Optionsfähige Gesellschaften

Rz. 20 Nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG konnten den Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften stellen. Ab Geltung des § 1a KStG i.d.F des Wachstumschancengesetzes ab dem 28.3.2024 können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts einen Optionsantrag ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.2 Verfassungs- und europarechtliche Fragen

Rz. 5 Die Einführung einer Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf, die im Ergebnis m. E. aber nicht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. Gleichheitsrechtlich bedenklich könnte sein, dass nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Option berechtigt sind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 3. Entstehungszeitpunkt

Bei einer ausschließlich vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG entsteht diese erst mit Eintragung im Handelsregister (§ 161 Abs. 2, § 123 Abs. 1, § 105 Abs. 2 HGB). Vor der Eintragung besteht die GmbH & Co. KG i.G. nur in der Rechtsform der GbR (Heckschen / Freier, Das MoPeG in der Notar -und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 4 Rz. 181). Zwar soll schon die Erklärung der Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 7 Reale Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft, Abs. 4 S. 7

Rz. 400 § 1a Abs. 4 S. 7 KStG behandelt den Fall, dass die fiktive Kapitalgesellschaft in eine reale Körperschaft umgewandelt wird. Die Umwandlung einer optierenden Gesellschaft in eine reale Kapitalgesellschaft führt im Ausgangspunkt dazu, dass die persönlichen Voraussetzungen zur Optionsausübung entfallen. Die dann reale Kapitalgesellschaft ist weder eine Personenhandelsge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.3 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 13 Nach § 34 Abs. 1a KStG ist § 1a KStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag erstmals für nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Wirtschaftsjahre gestellt werden kann. Die Wirkung der Option, d. h. die Besteuerung der Personengesellschaft als fiktive Kapitalgesellschaft, tritt also erstmals für ein nach dem 31.12.2021 begi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.3 § 1a Abs. 4 S. 6 KStG: Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG nicht

Rz. 397 Erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die in Rz. 389ff. beschriebenen, persönlichen Voraussetzungen, treten anstelle der Folgen der Verschmelzung nach § 1a Abs. 4 S. 6 KStG diejenigen der Liquidation entsprechend § 11 KStG ein.[1] Davon sind insbesondere Fallgestaltungen betroffen, in denen der verbleibende Rechtsträger eine Stiftung, ein Verein oder eine GbR...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.3 Entfallen der Optionsvoraussetzungen, Abs. 4 S. 4

Rz. 375 Nach § 1a Abs. 4 S. 4 KStG kehrt die Gesellschaft kraft Gesetzes, also ohne Antrag, zur transparenten Besteuerung zurück, wenn die Voraussetzungen der Option nach § 1a Abs. 1 KStG entfallen. Da § 1a Abs. 1 KStG nur wenige materielle Voraussetzungen für die Option aufstellt, können diese Voraussetzungen nur in Einzelfällen entfallen. Der Wegfall der formellen Vorausse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Testamentsvollstreckung... / c) Zwischenergebnis

Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Beteiligung an der Personengesellschaft schließt damit im Fall des Zusammentreffens eines eigenen und eines ererbten Anteils eine Testamentsvollstreckung am ererbten Anteil nicht aus. Der eine Testamentsvollstreckung anordnende Erblasser verstößt damit nicht gegen ein gesetzliches Verbot. Seine Anordnung ist wirksam und lediglich in die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Land- und Forstwirte

Rz. 10 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung nach § 141 AO wird ebenfalls für Land- und Forstwirte begründet.[1] Entscheidend ist, dass Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13 EStG erzielt werden.[2] Auch hierbei ist es unerheblich, in welcher Rechtsform das Unternehmen ausgeübt wird. Die Pflicht besteht sowohl für Einzelunternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Testamentsvollstreckung... / c) Zustimmung der Mitgesellschafter

Fraglich ist zunächst, ob die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil anders als die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Geschäftsanteil die Zustimmung der Mitgesellschafter voraussetzt (BGH v. 13.6.1995 – IX ZR 121/94, NJW 1995, 2551, 2552; Dutta in Staudinger, Bearb. 2021, § 2205 Rz. 181, Bommert, BB 1984, 178, 183). Nach einer in der Literatur vertretenen Meinu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sic...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.2 Mittelbare Beteiligungen bereiten Probleme

Da mittelbare Beteiligungen in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfen, hat die LFD Thüringen mit Erlass vom 11.5.2009[1] zu dieser Frage Stellung genommen. Praxis-Beispiel Mittelbare Beteiligung Zum Vermögen der A-GbR gehört ein Grundstück. An der A-GbR ist W mit 6 % und die X-GmbH mit 91 % beteiligt. Alleingesellschafter der X-GmbH ist Y. Dieser überträgt alle seine GmbH-An...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.1 Unter welchen Voraussetzungen auch der Wechsel des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer unterliegt

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren (bis 30.6.2021 5 Jahre) der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % (bis 30.6.2021 95 %) der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.12 Kein einheitliches Vertragswerk bei Leistungen mehrerer Unternehmen

Mit Vorlage einer Beschwerde wurde dem BFH die abstrakte Rechtsfrage vorgelegt, ob im Falle des Vorliegens einer personellen Verflechtung zwischen einer grundstücksübertragenden Person (= natürliche Person im vorgelegten Fall) und einer bauwerkserrichtenden Person (= GbR im vorgelegten Fall) eine einheitliche Leistung anzunehmen ist, welche in der Folge auch zu einer durchgä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr