Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdkapital

Beitrag aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.2 Erfolgsabhängigkeit der Vergütung

Rz. 34 Die Eigenkapitalgeber sind im Unterschied zu den Fremdkapitalgebern an den Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt.[1] Aus diesem Grund dient das Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung zur Dokumentation der Teilhabe des mezzaninen Kapitalgebers an den Chancen und Risiken des Unternehmens. Dieses Kriterium ist im Schrifttum jedoch nicht unumstritten.[2]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital in der R... / 3.6 Ausweis mezzaniner Finanzinstrumente innerhalb eines Mezzanine-Spiegels

Rz. 43 Aufgrund der Notwendigkeit der Zuordnung mezzaniner Finanzinstrumente zum bilanziellen Eigenkapital oder zum bilanziellen Fremdkapital ist die Bereitstellung von detaillierten Angaben über die Ausgestaltung der jeweiligen mezzaninen Finanzierungsform im Anhang erforderlich.[1] Hierzu fordert die Expertgroup 1 des DVFA-Committee "Rating Standards" die Verankerung eines...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital in der R... / 3.3.1 Bilanzieller Eigenkapitalbegriff

Rz. 18 Zwar ist der Begriff des Eigenkapitals bspw. in der für alle Kaufleute geltenden Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB enthalten, eine nähere Umschreibung bzw. eine Legaldefinition für den Begriff des Eigenkapitals ergibt sich allerdings weder aus dieser Vorschrift noch aus den sonstigen Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts.[1] Das Eigenkapital stellt vielmehr ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.2 Besondere Regelungen für einen konzernzugehörigen Betrieb als mezzaniner Kapitalgeber

Rz. 57 § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) EStG beinhaltet als weitere Ausnahme neben der Freigrenze (siehe Rz. 56) die sog. Stand-alone-Klausel. Danach kann die Zinsschranke vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige keiner Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG (bei Personengesellschaften i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG) nahesteht und über keine Betriebsstätte außerhalb des Staates ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.6 Fremdkapital

Sie kennen jetzt die Höhe Ihres Eigenkapitals. Wenn diese Mittel für eine erfolgreiche Gründung nicht ausreichen, dann nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das "Fremdkapital" bieten kann. Fremdkapital wird nach der Laufzeit in kurz-, mittel- oder langfristig eingestuft. Kurzfristig (bis zwölf Monate Laufzeit) können Sie folgende Kreditmöglichkeiten nutzen: Kontokorrentkredit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.5 Eigenkapital

Im Kapitalbedarfsplan haben Sie ermittelt, wie viel Geld Sie für Ihre Gründung benötigen. Das Geld können Sie im Kern aus folgenden Finanzierungsquellen beziehen: Eigenkapital (EK), eigenes Geld und Beteiligungskapital Fremdkapital (FK), Bankkredite, auch Fördermittel Für die Gründung eines kleinen Lohn- und Buchführungsbüros sind die Kosten überschaubar. Vielen ist es erfolgre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital

Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[1] Übereinstimmend anerkannt ist lediglich der Ansatz der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters auf der Passivseite der Bilanz des Geschäftsinhabers.[2] Höchst umstritten ist dagegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft in der ... / 5 Schlussbemerkungen

Rz. 86 Die handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft ist zwar gesetzlich nicht explizit geregelt. Die Bilanzierungspraxis sollte aber die Stellungnahme 1/1994 des HFA des IDW "Zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften" auf die handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft analog anwenden. Liegen alle vier in dieser Stel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft in der ... / 4.2 Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft im Steuerrecht

Rz. 58 Die Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft ist im Steuerrecht von großer Tragweite, da sich daraus die Trennlinie zwischen dem steuerrechtlichen Eigen- und Fremdkapital ergibt.[1] Grundsätzlich wird die typische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Fremdkapital und die atypische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Eigenkapital...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.2 Ausweis der stillen Vermögenseinlage in der Bilanz und Anhangangaben

Rz. 46 Bei einer Einordnung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital (s. Rz. 45) bietet sich der Ausweis der stillen Vermögenseinlage als Sonderposten mit der Bezeichnung "Einlagen stiller Gesellschafter" oder einer vergleichbaren Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals nach dem "Gezeichneten Kapital", nach den "Gewinnrücklagen" oder als letzter Posten der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

Rz. 63 Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft ermittelt in Abhängigkeit von der Rechtsform, in der das Handelsgewerbe betrieben wird, seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb entweder nach den Vorschriften des EStG oder des KStG.[1] Da sich die steuerrechtliche Berücksichtigung der typischen stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber auf die Einordnung der typis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Soll die energetische Sanierung nicht ausschließlich aus Fremdkapital finanziert werden, kann auch eine Änderung der Rechtsform für die Schaffung von Eigenkapital sorgen. Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden nämlich nur mit 15 % Körperschaftsteuer zzgl. einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % versteuert. Bei einem Einzelunternehmen, dessen Betriebsgebäude energetisch sa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Das negative Einlagenkonto beim Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters

Leitsatz Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist in der Bilanz des Geschäftsinhabers als Fremdkapital als "sonstige Verbindlichkeit" auszuweisen. Negative Einlagenkonten der stillen Beteiligten gehören beim Geschäftsinhaber nicht zu den auszuweisenden Vermögensgegenständen. Sie gehen auch bei Beendigung der stillen Gesellschaft nicht auf den Geschäftsinhaber übe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Schuldzinsen, betriebliche / 14.1 Anschaffung eines Gebäudes: Optimale Finanzierungsgestaltung

Errichtet der Unternehmer eine Immobilie, die er für seine betrieblichen Zwecke und als Privatwohnung nutzt, sollte er seine Eigenmittel für die Privatwohnung verwenden und das Darlehen möglichst für den Gebäudeteil, den er betrieblich nutzt. Der Unternehmer kann die Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dem er den betrieblich genutzten Gebäudeteil finanziert, steuerlich abziehen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 4.1.1 Einordnung von Genussrechtskapital als Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 65 Die vorangestellten Ausführungen zur Abbildung von Genussrechten in der Handelsbilanz der emittierenden Gesellschaft lassen sich nicht vollständig auf die Abbildung von Genussrechten in deren Steuerbilanz übertragen. Mit dem Schreiben vom 11.4.2023[1] stellt das BMF klar, dass für die steuerrechtliche Einordnung von Genussrechtskapital als Eigen- oder Fremdkapital zun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.1 Kriterien zur Einordnung von Genussrechtskapital als bilanzielles Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 40 Einleitende Bemerkungen Hinsichtlich der Abbildung von kapitalersetzenden Genussrechten enthält die Stellungnahme HFA 1/1994 keine Vorgaben. Sie bezieht sich vielmehr ausschließlich auf diejenigen Genussrechte, die bei der emittierenden Gesellschaft eine Kapitalzuführung darstellen. In solchen Fällen ist das bereitgestellte Genussrechtskapital in Abhängigkeit von der j...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 5 Schlussbemerkungen zu Genussrechten

Rz. 88 Genussrechte stellen ein äußerst interessantes Instrument der Unternehmensfinanzierung dar. Insbesondere die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Genussrechten ermöglichen eine unternehmensindividuelle Anwendung. Zudem können Genussrechte nicht nur von Aktiengesellschaften, sondern auch von Gesellschaften anderer Rechtsformen ausgegeben werden. Rz. 89 Die hande...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.3 Abbildung von Genussrechten in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung der emittierenden Gesellschaft

Rz. 57 Das Genussrechtskapital wird aufgrund der Kapitalzuführung grundsätzlich erfolgsneutral, also ohne dass dabei die Gewinn- und Verlustrechnung tangiert wird, entsprechend seiner Qualifizierung entweder als Eigen- oder Fremdkapital eingebucht.[1] Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich in dem Fall, in dem ein Rückforderungsanspruch des Genussrechtsinhabers nicht gegeben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 4.1.3 Gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung

Rz. 73 Grundlagen Sofern es sich bei der Zuführung von Genussrechtskapital um eine Überlassung von Fremdkapital handelt (obligationsähnliches Genussrechtskapital),[1] sind gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital Betriebsausgaben i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG.[2] Dies ist unabhängig davon, ob das als Fremdkapital überlassene Genussrechtskapital in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 4.1.2 Ansatz einer Genussrechtsverbindlichkeit in der Steuerbilanz

Rz. 68 Die Einstufung des Genussrechtskapitals als steuerrechtliches Fremdkapital hat zur Folge, dass dieses in der Steuerbilanz grundsätzlich als Verbindlichkeit zu passivieren ist (erfolgsneutraler Vorgang), da eine dem Inhalt und der Höhe nach bereits bestimmte Leistungspflicht vorliegt, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Bei Vorliegen zwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.2 Ausweis des Genussrechtskapitals in der Bilanz der emittierenden Gesellschaft und Anhangangaben

Rz. 54 Bei einer Qualifizierung als bilanzielles Eigenkapital ist das Genussrechtskapital gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB innerhalb des Passivpostens "A. Eigenkapital" in einem separaten Posten anzusetzen.[1] Dieser eigenständige Posten kann entweder nach dem gezeichneten Kapital, den Gewinnrücklagen oder als letzter Posten des Eigenkapitals eingefügt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 3.3 Handelsrechtliche Behandlung von Genussrechten beim Genussrechtsinhaber gemäß der Stellungnahme HFA 1/1994

Rz. 61 Die Bereitstellung des Genussrechtskapitals durch den Genussrechtsinhaber führt in seiner Handelsbilanz unabhängig von der Form der Kapitalüberlassung zur Aktivierung eines eigenständigen Vermögensgegenstands "Genussrecht".[1] Als Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltete Genussrechte sind bei Dauerhalteabsicht gemäß § 247 Abs. 2 HGB bei einer Zugrundelegung des Bilanz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital in der Handels- und Steuerbilanz

2.4.1 Bilanzierung in der Handelsbilanz Tz. 120 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hr-lich kann ein Genussrecht bei der emittierenden Gesellschaft sowohl als FK oder auch als EK auszuweisen sein. Das Interesse liegt aber zumeist in einem Ausweis als EK, weil damit die Finanzierungssituation der Gesellschaft insges verbessert wird ("Rating"). Dazu s auch Feldgen (in vGA/vE, F 4, Genus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital?

Tz. 121 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In den letzten Jahren war streitig, inwieweit allein die og hr-liche Einordnung eines Genussrechts als EK dazu führt, dass die dafür an den Genussrechtsinhaber gezahlten Vergütungen nicht als BA abzb sind. Wäre dies der Fall, müsste § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG in diesen Fällen nicht mehr geprüft werden. In der Lit war schon seit jeher weitge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Abgrenzung in der Steuerbilanz

2.4.3.1 Allgemeines Tz. 125 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nachdem nun klar ist (s Tz 124), dass es auch nach (geläuterter) Verw-Auff für die st-bilanzielle Abgrenzung von EK und FK nicht auf die Behandlung in H-Bil ankommt, lautet der Grundsatz zunächst, dass Genussrechtskap in der St-Bil als FK anzusehen ist. Es sind nun aber Folgefragen zu klären, deren Ergebnis einer Passivie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 125 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nachdem nun klar ist (s Tz 124), dass es auch nach (geläuterter) Verw-Auff für die st-bilanzielle Abgrenzung von EK und FK nicht auf die Behandlung in H-Bil ankommt, lautet der Grundsatz zunächst, dass Genussrechtskap in der St-Bil als FK anzusehen ist. Es sind nun aber Folgefragen zu klären, deren Ergebnis einer Passivierung in der St-Bil ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit

Tz. 131 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kommt eine Passivierung nach den og Kriterien entweder wegen fehlender wirtsch Belastung oder wegen der Anwendung von § 5 Abs 2a EStG nicht in Betracht, führt der Zugang des Kap (sofern die Voraussetzungen bereits von vornherein nicht vorliegen) oder der Wegfall des Passivierungsverpflichtung (falls die Voraussetzungen erst nach der Kap-Zufüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Wirtschaftliche Belastung durch Rückzahlungsverpflichtung?

Tz. 126 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zunächst ist für die Zuordnung der Kap-Zuführung zu prüfen, ob das zugeführte Kap dauerhaft in das Vermögen der empfangenden Kap-Ges übergehen sollte und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt ist; dazu s Rn 8ff des Schr des BMF v 11.04.2023 (BStBl I 2023, 672). Die FinVerw geht dabei davon aus, dass es sich bei einer Kap-Zuführung von einem f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3 Anwendung von § 5 Abs 2a EStG?

Tz. 128 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 5 Abs 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Zur Anwendung des § 5 Abs 2a EStG hat die FinVerw mit Schr des BMF v 08.09.2006 (BStBl I 2006, 497) Stellung genommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Bilanzierung in der Handelsbilanz

Tz. 120 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hr-lich kann ein Genussrecht bei der emittierenden Gesellschaft sowohl als FK oder auch als EK auszuweisen sein. Das Interesse liegt aber zumeist in einem Ausweis als EK, weil damit die Finanzierungssituation der Gesellschaft insges verbessert wird ("Rating"). Dazu s auch Feldgen (in vGA/vE, F 4, Genussrechte, Rn 8). Nach Auff des IDW (dazu ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 5 Weitere Angaben

In Zeile 36a sind außerhalb der Berechnung der abzugsfähigen Zinsaufwendungen und des verbleibenden Zinsvortrags 2 Werte einzutragen, die für die Ermittlung der abziehbaren Zinsaufwendungen notwendig sind. Bei Organschaften ist diese Zeile nur vom Organträger auszufüllen; dann müssen die Eintragungen aber auch die jeweiligen Werte aller Organgesellschaften umfassen. Zeile 36a I...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 3.4 Equity Swaps

Im Rahmen von Equity Swaps ist mindestens ein Zahlungsstrom an die Entwicklung einer Aktie oder eines Aktienportfolios gekoppelt. Dem Equity Swap liegt, ebenfalls wie dem Zinsswaps, ein Nominalbetrag zugrunde, der nicht ausgetauscht wird. Zur Berechnung der zu leistenden Zahlung des einen Swappartners wird die innerhalb einer bestimmten Periode erzielte Performance einer Akt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kreditwürdigkeit und Kredit... / 5 Patronatserklärung

Unter den Begriff Patronatserklärung fallen eine Vielzahl von Erklärungen unterschiedlichen Gehalts, die auch in ihrer Sicherungsqualität differenziert zu beurteilen sind. Gemeinsames Merkmal der Patronatserklärungen ist, dass sie von einer Muttergesellschaft gegenüber dem Kreditgeber einer abhängigen Tochtergesellschaft abgegeben werden und Handlungen oder Unterlassungen zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Zeilen 73–74 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 75 In dieser Zeile sind verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnen. In der Handels- und Steuerbilanz hat eine verdeckte Gewinnausschüttung (Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung) den Bilanzgewinn gemindert, sei es durch den Abfluss von Vermögen, sei es bei der nicht abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttung durc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

Vor Zeilen 26-41 In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anz...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.3 Grundschuld

Die Grundschuld[1] ist im Gegensatz zu einer Hypothek ein Grundpfandrecht, das nicht das Bestehen einer persönlichen Forderung des Gläubigers voraussetzt. Die Grundschuld ist damit nicht akzessorisch. Demzufolge ist der Nachweis einer Forderung zur Geltendmachung der Grundschuld nicht erforderlich. Sie bleibt damit auch dann erhalten, wenn die zugrundeliegende Schuld vorüber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kreditwürdigkeit und Kredit... / 11.2 Arten von Sicherungsklauseln

Voraussetzung für die Wirksamkeit von Sicherungsklauseln ist die Offenlegung von Finanzinformationen durch den Kreditnehmer. Diese Informationen umfassen häufig neben typischen bilanziellen Größen auch interne Unternehmensdaten und ratingspezifische Informationen. Die Berichtspflichten des Kreditnehmers stellen das Grundgerüst zur Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.4 Bilanzierung von Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Rz. 184 Wandelschuldverschreibungen sind Gläubigerrechte; sie verleihen dem Gläubiger das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und zu bestimmten Konditionen Anteile zu beziehen, die Gläubigerstellung also in eine Gesellschafterstellung umzuwandeln. Optionsanleihen unterscheiden sich von Wandelschuldverschreibungen dadurch, dass bei Ausübung der Option zum Bezug der Anteile an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 6 Bruttomethode bei Zinsaufwendungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 101 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde in § 4h EStG sowie § 8a KStG eine allgemeine Regelung zur Beschränkung des Abzugs von Zinsen (Zinsschranke) und in § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG eine besondere Regelung hierzu für die Organschaft eingeführt. Diese Regelung ist, wie auch die Zinsschranke selbst[2], erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 beginnen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.3 Voraussetzungen der 90-%-Grenze

Rz. 279 Für die Ermittlung der 90-%-Grenze ist der gemeine Wert des Verwaltungsvermögens[1] ins Verhältnis zu setzen zum gemeinen Wert des begünstigungsfähigen Vermögens.[2] Rz. 280 Beträgt die Quote 90 % oder mehr, ist der Erwerb insgesamt nicht begünstigt. Bei einer Quote von weniger als 90 % kommt der (normale) Verwaltungsvermögenstest nach § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG zur Anw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.9 Finanzierung des Kaufpreises

Das Unternehmen kann gegen eine Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Zahlungen (Raten, Renten) verkauft werden. Beim Kauf gegen Einmalzahlung ist der Kapitalbedarf für den Käufer entsprechend hoch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kaufpreis mit zinsgünstigen und in den ersten Jahren tilgungsfreien öffentlichen Existenzgründungsdarlehen finanziert werden. Der Verkä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzliche Änderungen bei ... / 8. Anpassung des Begriffs der Zinsaufwendungen

Nach der bisherigen Definition in § 4h Abs. 3 S. 2 EStG sind Zinsaufwendungen "Vergütungen für Fremdkapital". Die Finanzverwaltung fasste durch einen weiten Zinsbegriff darunter auch Vergütungen, die "zwar nicht als Zins berechnet werden, aber Vergütungscharakter haben" (z.B. Gebühren an den Darlehensgeber).[15] Der BFH [16] hat dieser weiten Sichtweise widersprochen. Danach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzliche Änderungen bei ... / b) Neue Rechtslage des § 8a Abs. 3 KStG n.F.

Die grundsätzliche Konzeption des § 8a Abs. 3 KStG wurde beibehalten und im Gegensatz zu § 8a Abs. 2 KStG nicht abgeschafft. Es wurde aber zum einen durch die gesetzliche Umformulierung des § 8a Abs. 3 S. 1 KStG n.F. die Auffassung der Finanzverwaltung gesetzlich festgeschrieben, wonach die Vergütungen für Fremdkapital an alle qualifizierten Zinsempfänger bei Prüfung der 10 %-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzliche Änderungen bei ... / a) Bisherige Rechtslage nach § 8a Abs. 3 KStG a.F.

Die Zinsschranke ist bei konzernzugehörigen Betrieben nicht anzuwenden, wenn deren Eigenkapitalquote nicht geringer ist als die Konzerneigenkapitalquote (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG). Diese Regelung gilt durch die Generalverweisung des § 8 Abs. 1 KStG im Grundsatz auch für Körperschaften. Jedoch schränkt § 8a Abs. 3 KStG a.F. diese Ausnahme wieder ein (Rückausnahme). Ähnl...mehr