Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.5 Private-Equity-Gesellschaften

Tz. 237 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Private-Equity-Investitionen ist die Anwendung der Zinsschranke str und vor allem, was den EK-Quoten-Vergleich anbelangt, völlig unklar (s Töben/Fischer GmbHR 2007, 532, 534 und Ubg 2008, 149, 154 ff; ebenfalls s Eilers, Ubg 2008, 197, 200, der die Escape-Möglichkeiten insges als zu komplex und planungsunsicher bezeichnet). Tz. 237a Stan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arzthonorar

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird es von einer privatärztlichen Verrechnungsstelle eingezogen, fließt es dem Arzt mit dem Zufluss bei der Verrechnungsstelle zu, denn sie tritt als sein Vertreter (§ 164 BGB) auf; ebenso bei Einziehung durch das Krankenhaus im Namen des Arztes, vgl R 11 EStR 2012; FG Niedersachsen v 15.10.2008, 3 K 345/07, DStRE 2009, 1289. Rn. 2 Stand: EL ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Damnum

Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.10.2003, BStBl I 2003, 546 (Geschlossene Fonds: Neuregelung 2003); BMF v 05.04.2005, BStBl I 2005, 617 (Anwendungszeitpunkt einzelner Gesetzesänderungen aufgrund des Richtlinien-UmsetzungsG); BMF v 15.12.2005, BStBl I 2005, 1052 (Anwendung des § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG auf Damnum und Disagio). Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Damnum (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Ermittlung der Eigenkapitalquote bei Personengesellschaften

Tz. 157 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Ermittlung der EK-Quote kann insbes bei Unternehmen problematisch sein, die nach IFRS bilanzieren. Pers-Ges weisen ihre Kap-Konten hier häufig als FK aus. Dies folgt aus IAS 32.16 ff im Hinblick auf die nicht abdingbare Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter. Denn nach IAS 32.18b ist eine Verbindlichkeit auszuweisen, wenn dem Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2020

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.3 Änderungen im Investmentsteuerrecht

Mit dem Standortfördergesetz (Stand Regierungsentwurf v. 3.11.2025) sollen insbesondere die investmentsteuerlichen Rahmenbedingungen (durch Anpassungen bei den Anlagemöglichkeiten von Investmentfonds in gewerbliche Personengesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften) verbessert sowie Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) und direk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 2 Anwendungsvoraussetzungen

Die Begünstigung nicht entnommener Gewinne gilt nach § 34a Abs. 1 EStG nur für Gewinne, die aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit stammen, durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt werden und von Einzelunternehmern, natürlichen Personen als Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften sowie von persönlich haftenden Gesells...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile[1] in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d. Vorschrift bewirkt.[2...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Nachhaltigkeit entlang der ... / 4 Lieferantenauditierung

Zur Beurteilung der Einhaltung bestimmter Regelwerke oder Normen bietet sich weiterhin eine Lieferantenauditierung an.[1] Derartige Audits basieren nicht nur auf Sekundärdaten, sondern v. a. auf Primärerhebungen, um originäre Daten gewinnen zu können. In diesem Zusammenhang können insb. "Sozial-Audits" ("Corporate Social Audits") oder "Nachhaltigkeits-Audits" durchgeführt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 132. Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Flutopfersolidaritätsgesetz) v 19.09.2002, BStBl I 2002, 865

Rn. 152 Stand: EL 58 – ET: 09/2003 Infolge von Änderungen des § 52 EStG Abs 40, 40e, 41, 42, 46, 47, 52, 59c ergeben sich im weiteren folgende Auswirkungen: § 32 Abs 4 S 2 EStG: Für den VZ 2004 (nicht für den VZ 2003 wie bisher) tritt an die Stelle des Betrags von 7 188 EUR zulässiger eigener Einkünfte bzgl des Kindes ein Betrag von 7 680 EUR. Entsprechend werden die VZ 2003 und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer Komplementä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 147. Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683

Rn. 167 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die Bundesregierung hatte bereits durch Kabinettsbeschluss v 04.05.2005 die Verabschiedung eines § 15b EStG in die Wege geleitet, die an die Stelle von § 2 EStG tritt. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ansturm auf ua Medienfonds u Wertpapierfonds ständig zunehme u diese Fondsmodelle ihren Anlegern im Erstjahr einen hohen Verlust zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treuhänderische Absicherung von Altersvorsorgeverpflichtungen (§ 36a Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn die KapErtr einem Treuhandvermögen (Pensionstreuhand) zustehen, welches die Altersvorsorgeverpflichtungen eines ArbG absichern soll, fallen wirtschaftliches und zivilrechtliches Eigentum auseinander. Missbrauchsgefahren sieht der Gesetzgeber bei einer solchen Konstellation nicht und betrachtet deshalb Treuhänder und Treugeber für die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderung privater Investit... / Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)

Der Gesetzesentwurf des Standortfördergesetzes sieht zudem vor, die Investitionsmöglichkeiten von Fonds wesentlich zu erweitern, z.B. durch unbegrenzte Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften oder in alle Arten von anderen Fonds wie "European Long Term Investment Funds" (ELTIF). Um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen zu vermeiden, die erneuerbare Energie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 18 Berechnung der Veräußerungsgewinne und -verluste → Anlage KAP-INV Zeilen 46–56

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes ist für jeden Fonds getrennt vorzunehmen. Sollten Fondsanteile von mehr als 3 Fonds veräußert worden sein, so sind entsprechend viele Anlagen KAP-INV einzureichen. Hierzu ist in Anlage KAP-INV Zeile 3 eine laufende Nummer der jeweiligen Anlage zu vergeben. In der Zeile 46 ist die internationale Wertpapierkennnummer ISIN (...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

Kurzinformation zu ausländischen Einkünften Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 17 Ermittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13 → Anlage KAP-INV Zeilen 30-45

In den Zeilen 30 bis 45 werden die Vorabpauschalen ermittelt, soweit keine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Höhe der Vorabpauschalen vorliegt. Am 1.1.2025 gelten die Vorabpauschalen für die Fonds als zugeflossen, die am 31.12.2024 im Bestand waren. Die Zeilen 30 bis 45 sind für jeden Investmentfonds getrennt auszufüllen. Investmentanteile, die im Jahr 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 13 Anlage KAP-INV

Allgemeines In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Die Anlage muss auch abgegeben werden, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, da insoweit eine Erklärungspflicht beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / a) Verwaltungskostenpauschale

70 %-Regelung: Nach § 18 Abs. 1 InvStG ist der Basiszins i.S.d. § 18 Abs. 4 InvStG zu 70 % anzusetzen (s. in der obigen Tabelle die Spalte "Zinssatz gekürzt"). Der Grund für den Abschlag von 30 % liegt darin, der Basiszinssatz als pauschale Berechnungsgrundlage unberücksichtigt lässt, dass der Anleger i.Erg. die Fondserträge abzgl. der Verwaltungskosten des Fonds erhält. Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 2.1 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Der Sparvertrag (z. B. Fondssparplan) ist abzuschließen mit einer inländischen Bank oder Sparkasse, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut oder einer Verwaltungsgesellschaft in EU-Mitgliedstaaten i. S. d. Richtlinie 2009/65/EG. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, vom Arbeitgeber begünstigte vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen. Der Sparve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Anwendung ja

Rz. 133 Die Vorschrift des § 2084 BGB ist zum einen auf die Einzelverfügung, d.h. wenn es sich um eine Erbeinsetzung oder um ein Vermächtnis handelt, anwendbar. Auch für die Fälle, in denen sich die Frage stellt, ob eine Verfügung von Todes wegen oder ein Rechtsgeschäft unter Lebenden vorliegt, gilt § 2084 BGB nach h.M. analog.[371] Ob es sich um eine Verfügung von Todes weg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / ee) Grenzen der Aufgabenwahrnehmung

Rz. 83 Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des oder der Erben und hat als solcher die Hauptaufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses (vgl. Rdn 63 ff.). Hiervon ausgehend bestimmen sich die Grenzen der Aufgabenwahrnehmung. Außerhalb des Aufgabenbereichs des Nachlasspflegers liegen damit Geschäfte mit höchstpersönlichem Charakter.[232] So gehört es nicht zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeine Folgen

Rz. 3 Der Erbe verliert mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Anordnung der Nachlassverwaltung die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über den Nachlass zu verfügen (Abs. 1 S. 1). Das gilt auch für den Testamentsvollstrecker, dessen Amt zwar bestehen bleibt, dessen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse jedoch ebenfalls erlöschen; seine Befugnisse erhält er nach Aufhebung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 4.1 Aktuelle und potenzielle Anteilseigner

Aktuelle Anteilseigner Die Veröffentlichung von Rechnungslegungsdaten erbringt gegenüber den aktuellen Anteilseignern keine Veränderung, da diese ohnehin in Abhängigkeit von der konkreten Rechtsform mehr oder weniger stark gesetzlich zugesicherte Einblicksrechte in die Unternehmensdaten haben. Spätestens zur Gesellschafterversammlung, auf der der Beschluss über die Gewinnvert...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Muster: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs"

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.2: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs" An die XY-Bank Anschrift Mandantenname ./. XY-Bank Z-Filmfonds Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir Ihnen hiermit an, dass wir Ihre...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 1. Aufklärungsverpflichtung über Rückvergütungen (sog. "kick-backs")

Rz. 7 Die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen war nicht unvorhersehbar. Bereits das Reichsgericht hatte sich mit der Frage befasst, ob der Bankier eine Emissionsbonifikation für sich behalten darf.[47] Es widersprach, nach zutreffender Auffassung des Reichsgerichts dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Bankier gegenläufige Interessen wahrnimmt und zudem seinem Kun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / V. Muster: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.1: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten An die XY Bank betrifft Ihren Kunden _________________________ Kunden-Nr.: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass uns Ihr Kunde _________________________ mit der Wahrnehmung seiner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / 5. Pflichten des Reisenden

Rz. 44 Der Reisende ist verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen. Nach der gesetzlichen Grundregel ist der Reisepreis nach Reiseende fällig (§§ 641, 646, 220 BGB). Da diese Regelung wenig attraktiv ist, wird stets in AGB der Fälligkeitszeitpunkt vorverlagert. Auch von der Rechtsprechung beständig anerkannt ist eine Anzahlungsquote von 20 %,[30] die allerdings nur statthaft ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 263 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [480] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Pensionsrückstellung für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung

Verwaltungsauffassung: Gemäß BMF-Schreiben vom 17.2.2002[18] kann eine Pensionsrückstellung nur insoweit gebildet werden, als der Versorgungsanspruch auf eine garantierte Mindestleistung entfällt. Baut eine Altersvorsorge hingegen auf einer Versorgungszusage auf, die einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen unter der aufschiebenden Bedingung einräumt, das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.5 Liquiditätsdarlehen des Bundes (Abs. 3)

Rz. 24 Wenn die Mittel des Gesundheitsfonds einschließlich der Liquiditätsreserve nicht ausreichen, die Zuweisungen nach den §§ 266, 268, 270 und 270a zu leisten, gewährt der Bund dem Fonds ein nicht zu verzinsendes Darlehen (Satz 1). Das Darlehen ist im selben Haushaltsjahr zurückzuzahlen (Satz 2). Die jahresendliche Rückzahlung ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen...mehr