Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.15 Gesellige Zusammenkünfte von untergeordneter Bedeutung (§ 58 Nr 7 AO)

Tz. 122 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 58 Nr 7 AO enthält (ebenso wie die Nr 6, 8 und 9) eine Regelung über eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs. Danach ist die Durchführung geselliger Zusammenkünfte, die im Vergleich zur st-begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind, zulässig. Hierzu gehören die Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.8 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 68 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorschrift des § 55 Abs 1 Nr 4 AO enthält den Grundsatz der Vermögensbindung als wes Voraussetzung für die Selbstlosigkeit. Nach S 1 der Vorschrift darf das Vermögen der Kö bei ihrer Auflösung (Aufhebung) oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Nach dem BFH-Urt v 26.08.2021 (DStR 2022, 196)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen. Einrichtungen zur Eingliederung von behinderten Menschen und Inklusionsbetriebe iSd § 215 Abs 1 SGB IX (§ 68 Nr 3 AO)

Tz. 232 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 3 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66, Nr 1 zu § 68). Die Fin-Verw hat im AEAO Nr 6–9 zu § 68 Nr 3 ausführlich zu folgenden Punkten Stellung genommen: Nachw der Eigenschaft als Inklusionsbetriebe (Beschäftigungsquote von mind 40 vH der im Gesetz genannten...mehr

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zfs 03/2025, Psychische Bei... / 2 Aus den Gründen:

[…] I. [3] Das LG hat – soweit hier von Bedeutung – die folgenden Feststellungen und Wertungen getroffen: Der Angeklagte K. hatte am 19.7.2021 aus nicht aufklärbaren Gründen einen hochmotorisierten Pkw im Besitz. Gemeinsam mit dem Angeklagten Y. entfernte er von einem geparkten fremden Kraftfahrzeug die amtlichen Kennzeichen und brachte sie an dem von ihm genutzten Pkw an. Am...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Namibia

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Namibia (Hauptstadt: Windhoek; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat im Süden von Afrika. Namibia grenzt an > Angola im Norden, an > Sambia im Nordosten, an > Botsuana im Osten, an > Südafrika im Osten und Süden sowie an den Atlantik im Westen. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.12.1993 nebst Protoko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Tz. 37 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mildtätige Zwecke werden gem § 53 AO verfolgt, wenn Pers unterstützt werden, diemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Aufhebung des sog Endowment-Verbots (§ 58 Nr 3 AO)

Tz. 99 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter "Endowment" versteht man die Weiterleitung von Mitteln an eine andere st-begünstigte Kö als Ausstattungs-Kap. Das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.32012 (BGBl I 2013, 556) hat eine neue Möglichkeit für Stiftungen geschaffen, in besonderer Weise nachhaltig zu wirken. Durch die Aufhebung des sog Endowment-Verbots ist es (seit 01.01.2014) mö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Kriterien der Selbstlosigkeit

Tz. 41 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Selbstlosigkeit (s § 55 AO) ist bereits unmittelbarer Bestandteil der Definition der gemeinnützigen, mildtätigen bzw kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1, § 53, § 54 Abs 1 AO). Selbstlosigkeit erfordert, dass durch die Tätigkeit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt werden (s § 55 Abs 1, 1. Hs AO); die Mittel der Kö nur für die sat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensionsfonds

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl 2001 I, 1310 = BStBl 2001 I, 420) wurde als 5. Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung der Pensionsfonds zugelassen; > Betriebliche Altersversorgung Rz 30 ff. Eine Definition ergibt sich aktuell aus § 236 VAG. Zur Vorgeschichte vgl Horlemann, FR 1999, 20 ua zum Gerke-Guta...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorstandsmitglieder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vorstandsmitglieder einer KapGes (zB > Aktiengesellschaft, > Familienstiftung, > Genossenschaften, > Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) sind im Steuerrecht > Arbeitnehmer (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185; BFH 100, 25 = BStBl 1970 II, 824; BFH 114, 535 = BStBl 1975 II, 358; BFH 114, 556 = BStBl 1975 II, 400); ihre Bezüge unterliegen dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Umstrukturierungen iSd UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung – sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs 1 KStG stfreien Kö große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum einen als Konzentrationsmaßnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Begriff der sportlichen Veranstaltung

Tz. 222 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Als sportliche Veranstaltungen iSd § 67a AO sind nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 154; s Beschl des BFH v 07.05.1997, BFH/NV 1998, 96; v 30.03.2000, BStBl II 2000, 705; s Beschl des BFH v 20.11.2008, BFH/NV 2009, 430; Urt des BFH v 09.08.2007, BFH/NV 2007, 2713) organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) und der Auff der FinVerw (s AEAO Nr 6 zu § 55 Abs 1 Nr 1) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.7 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen (§ 68 Nr 7 AO)

Tz. 240 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 7 AO sind kulturelle Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen. Beispielhaft genannt werden in der Vorschrift als kulturelle Einrichtungen Museen und Theater, als kulturelle Veranstaltungen Konzerte und Kunstausstellungen (s auch AEAO Nr 13 zu § 68 Nr 7). Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen iSd § 68 Nr 7 AO können...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Fritz, Änderungen des Gemeinnützigkeits-StR zu Fördervereinen, Werbebetrieben, Totalisatoren, Blutspendediensten und Lotterien, DB 2001, 2062. Tz. 238 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Katalog des § 68 AO ist die unter Nr 6 enthaltene Befreiung für Lotterien und Ausspielungen nicht systemgerecht, weil durch die Verwendung der Überschüsse aus diesen Veranstaltungen für die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. BFH-Definition

Rz. 12 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den BFH enthält der Begriff "Werbungskosten" nicht nur eine Abgrenzung zu den Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 EStG (> Rz 16), sondern beschränkt den WK-Begriff auch auf Ausgaben, denen besteuerbare > Einnahmen gegenüberstehen, die mithin durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH/NV 2006, 1068 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO)

Tz. 126 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die St-Befreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zwecke (s § 53 AO) oder/und kirchliche Zwecke (s § 54 AO)...mehr

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AGS 03/2025, Verwirkung des... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das LSG Schleswig befasst sich mit einem verfahrensrechtlichen Problem, das bei den Rechtsbehelfen der Staatskasse gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung in der Praxis nicht selten auftaucht. Vertiefenswert sind auch die gebührenrechtlichen Probleme. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG Schleswig, die Erinner...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 220 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 § 241 BewG regelt i. V. m. den Anlagen 34 und 35 BewG die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierzucht/-haltung von der gewerblichen Tierzucht/-haltung. § 263 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und mit Zustimmung des Bundesrates im Wege einer Rechtsverordnung di...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.2 Arbeitsmarktpolitischer Effekt der Förderung

Rz. 34 In arbeitsmarktpolitischer Hinsicht ist für eine Förderung nach Abs. 2 weiterhin Voraussetzung, dass der Zuschuss erforderlich ist, um eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern. In Bezug darauf bedarf es wiederum einer Prognose der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Sie hat festzustellen, ob eine dauerhafte Teilhab...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.3 Höhe der Förderung

Rz. 36 Die Förderung wird durch einen Zuschuss erbracht. Die Höhe des Zuschusses wird durch die Agentur für Arbeit festgelegt. Rz. 37 Dabei wird sich die Agentur für Arbeit auch an den Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers orientieren und die Gesamtkosten berücksichtigen. Der Zuschuss kann die Aufwendungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühzeitige Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsm...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.3 Umfang der Förderung

Rz. 11 Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann seit dem 1.8.2022 ein Kinderbetreuungsbetrag von 160,00 EUR monatlich übernommen werden (zuvor bis 31.7.2022 150,00 EUR monatlich). Der Förderbetrag ist vom Gesetzgeber pauschaliert worden. Dies hat er durch Einfügung des Wortes "pauschal" mit Wirkung zum 1.1.2023 in den Wortlaut der Vorschrift bestätigt. Teilbeträge kommen ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 6 Unterstützung oder Förderung politischer Parteien durch Berufsverbände

Vor Zeilen 74–75 Berufsverbänden ist es untersagt, ihre Mittel für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien zu verwenden. Tun sie dies dennoch, treten nachteilige steuerliche Konsequenzen ein. In den Zeilen 74–75 sind Angaben zur Durchführung dieser steuerlichen Konsequenzen zu machen.[1] Zeile 74 In dieser Zeile ist der Betrag der Mitt...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.2 Arbeitsmarktpolitischer Effekt der Förderung

Rz. 18 Abs. 1 enthält 2 weitere Voraussetzungen für eine Kostenerstattung der Probebeschäftigung, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. Die Voraussetzungen werden unabhängig von dem Arbeitgeber gefordert, sie sind in der Person des zu fördernden Menschen mit Behinderungen bedingt, um dessen berufliche Eingliederung i. S. einer Teilhabe am Arbeitsleben es ja geht. Rz. ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.8 Förderung des Arbeitgebers

Rz. 47 Nach Abs. 5 konnte bis zum 31.12.2018 ein Arbeitsentgeltzuschuss an den Arbeitgeber geleistet werden, die den an der Maßnahme teilnehmenden Arbeitnehmer weiterhin im Rahmen eines wirksamen Arbeitsverhältnisses beschäftigten. Die Regelung ist in § 82 aufgegangen und konnte daher aufgehoben werden.mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsmarktpolitische Regelinstrumentarium auch für gestattete Ausländer überführt. Nach der Gesetzesbegründung umschreibt § 39a den zuvor in § 131 enthaltenen Grundsatz, dass die Leistungen des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels auch für gestattete Pers...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtsrahmen des § 39a Rz. 3 Die Vorschrift betrifft gestattete Ausländer. Eine Aufenthaltsgestattung ist das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Die Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl wird ebenso als Aufenthaltsgestattung bezeichnet. Sie wird jedem Asylbewerber ausgehändigt. Die Aufenthalts...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.6 Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 39g Eine Förderung von Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen i. S.v. Abs. 3a ist für die Teilnahme durch Arbeitnehmer bereits seit dem 1.8.2016 möglich. Die Förderungsregelung gilt unbefristet. Die Voraussetzungen des Abs. 1 für eine Förderung des teilnehmenden Arbeitnehmers gelten uneingeschränkt. Rz. 39h Bis zum 30.6.2023 sollte eine Weiterbildungsmaßnahme zum Erwer...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.3 Übernahme von Kosten für auswärtige Unterbringung

Rz. 12 Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, werden die Kosten nach Maßgabe des § 86 pauschal übernommen. Im Regelfall besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Teilnehmer und einem Vermieter. Auf die tatsächliche Höhe der monatlichen Miete kommt es für die Förderung nicht an. Rz. 13 Eine auswärtige Unterbringung wird bei kurzen Maßnahmen, die weniger als einen Monat ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.1 Bedeutung der beruflichen Weiterbildung

Rz. 11 Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentrales Instrument der aktiven Arbeitsförderung, weil es anders als die meisten anderen Instrumente die Eingliederungsprobleme von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern an der Wurzel beseitigt. Es wird weder die Eignung von Arbeitsuchenden durch Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber so...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.1.2 Förderungsausschluss (§ 22, § 82a Abs. 5)

Rz. 30 Die Förderung von Fortbildungen ist schon nach § 22 Abs. 1a Satz 1 grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Weiterbildungsmaßnahme auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet. Abweichend davon dürfen nach einer entsprechenden Rechtsänderung des § 22 Abs. 1a durch Anfügung eines Abs. 1a Satz 2 nach § 82a Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2.2 Bleibeperspektive

Rz. 9 Zu den nicht sicheren Herkunftsstaaten gehören Eritrea, Somalia, Afghanistan und Syrien. Ausländer, die aus diesen Staaten stammen, haben eine sog. gute Bleibeperspektive. Bei ihnen ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt i. S. v. Satz 1 zu erwarten (seit August 2019 nicht mehr bei Ausländern aus den Herkunftsstaaten Irak, Iran und vorübergehend auch Somalia). ...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2.1 Rechtsrahmen des § 39a

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft gestattete Ausländer. Eine Aufenthaltsgestattung ist das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Die Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl wird ebenso als Aufenthaltsgestattung bezeichnet. Sie wird jedem Asylbewerber ausgehändigt. Die Aufenthaltsgestattung darf nicht mit ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.21 Selbsthilfe beim öffentlich geförderten Wohnungsbau (Nr. 16)

Rz. 162 Der Gesetzeszweck der Regelung nach Nr. 16 besteht in der versicherungsrechtlichen Absicherung der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums, da diese Tätigkeit auch öffentlichen Interessen dient. Die Selbsthilfe wird als schutzwürdig angesehen, da Personen, die geförderten Wohnraum schaffen, zur Durchführung eigener Bauvorhaben typischerweise auf fremde Hilfe angew...mehr