Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.2 Lernende (Nr. 2)

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind die Lernenden während der beruflichen Aus- und Fortbildung in bestimmten Einrichtungen kraft Gesetzes versichert. Die berufliche Bildung soll als Vorstufe einer beruflichen Betätigung als Beschäftigter ebenfalls kraft Gesetzes geschützt sein (vgl. Bieresborn, in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 152). Eine Aus- bzw. Fortbildung vermittelt Kenntnisse...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Dieses Formular ist allerdings nur für Wirtschaftsjahre auszufüllen, die vor dem 14.12.2024 beginnen. Für Wirtschaftsjahre, die nach diesem Datum beginnen, ist ein gesondertes Formular auszufüllen. An diesem Tag ist das Gesetz zur Förderu...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.2 Erforderlichkeit der auswärtigen Unterbringung

Rz. 9 Die Förderung ist von der Erforderlichkeit einer auswärtigen Unterbringung abhängig. In diesem Fall können die Kosten pauschal übernommen werden. Das setzt zunächst voraus, dass der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme seinen bisherigen Wohnort als Lebensmittelpunkt beibehält. Ist das nicht der Fall, kann er lediglich mit Fahrkosten für Pendelfahrten von der auswär...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.4 Übernahme von Kosten für Verpflegung

Rz. 19 Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, können ohne weitere Prüfung auch Verpflegungskosten übernommen werden. Diese betragen pauschal täglich 24,00 EUR und sind auf 168,00 EUR monatlich begrenzt. Wie bei den Unterbringungskosten ist die Begrenzung auf den Kalendermonat zu beziehen (vgl. Rz. 13, Beispiel c). Tage mit Verpflegungskosten müssen nicht deckungsgle...mehr

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Benefits: Betreuung / 3 Betriebliche Mitbestimmung

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehört seit 2001 auch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.[1] Es handelt sich dabei um eine Zielvorgabe des Betriebsrats, welche nur im Rahmen der entsprechenden Mitbestimmungsrechte durchsetzbar ist.[2] Sowohl die Einführung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungskostenzuschüssen als a...mehr

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Benefits: Betreuung / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Kinderförderungsgesetz hat der Gesetzgeber einem Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege eingeräumt. Der Bundesgerichtshof (BGH) schlussfolgerte daraus 2016 den "Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz".[1] De...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1 Gemeinnützige GmbH

Eine gGmbH ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person in Form einer Non-Profit-Organisation. Sie unterliegt unter anderem den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie denen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und wird durch eine Geschäftsführung vertreten. Die gGmbH haftet gegenüber Dritten mit ihrem Vermögen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Das hei...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 2 Gemeinnützigkeit

Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen der Gemeinnützigkeit, hier muss die Gemeinnützigkeit eindeutig definiert sein. Das bedeutet unter anderem, dass erwirtschaftete Gewinne unvermindert den festgeschriebenen gemeinnützigen Zielen zukommen darf, dass keine Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden, dass die Einkommen der Mitarb...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 2. Befreiungen von der GewSt (§ 3 GewStG)

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG und § 3 Nr. 9 GewStG sind (u.a.) rechtsfähige Pensionskassen, die den Personen, denen die Leistungen der Kasse zugutekommen oder zugutekommen sollen (Leistungsempfängern), einen Rechtsanspruch gewähren, von der Körperschaftsteuer und GewSt befreit, wenn sich die Kasse – betriebsbezogen – auf bestimmte Personen beschränkt. § 5 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Satzungs-Update 2024 / 5 Gemeinnützigkeit: Probleme mit der Vermögensbindung § 61 AO

Bei gemeinnützigen Vereinen spielt die sogenannte Vermögensbindungsklausel eine wichtige Rolle. Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins regeln, an welchen anderen Verein oder an welche andere Organisation das Vermögen des Vereins fällt, wenn er aufgelöst wird. Fehlerhafte oder unvollständige Satzungsregelungen in diesem Pu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Steueranrechnung gem. § 26 KStG stellt die zentrale Vorschrift zur Verhinderung von rechtlichen Doppelbesteuerungen im unilateralen (und ggf. auch bilateralen Fall) dar.[1] Aufgrund des Welteinkommensprinzips[2] gem. § 1 Abs. 2 KStG [3], nach dem sämtliche Einkünfte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Gewährung von Beköstigung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 39 Unter Beköstigung ist die Versorgung der aufgenommenen Jugendlichen mit der im Zusammenhang der Aufnahme stehenden erforderlichen Verpflegung (Abgabe von Speisen und Getränken) zu verstehen. Wohl nicht begünstigt ist die Abgabe alkoholischer Getränke und von Tabakwaren, weil diese Umsätze nicht notwendigerweise mit der Aufnahme der Jugendlichen in Verbindung stehen.[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im UStG 1967/1973 war die Regelung aus § 4 Nr. 13 UStG 1951 übernommen worden. Dabei wurde der Kreis der aufzunehmenden Personen auf Jugendliche (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs) beschränkt. Neben den begünstigten Leistungen an das Erziehungs- und Pflegepersonal wurde die Steuerbefreiung auf die Beherbergungs-, Beköstigungs- und üblichen Naturalleistungen a...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.2.3 Förderung der freien Jugendhilfe

Rz. 23 Abs. 3 enthält einen Programmsatz. Im Jugendhilferecht gibt es für Träger der freien Jugendhilfe keinen strikten Rechtsanspruch auf Förderung. Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung der freien Jugendhilfe sind in § 74 geregelt. Aus der Zusammenschau von Abs. 3 und § 74 Abs. 1 und 3 ergibt sich kein strikter Rechtsanspruch auf eine Förderung in bestimmter Höhe...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.1 Förderung junger Menschen

Rz. 11 Abs. 3 Nr. 1 greift den in Abs. 1 aufgeführten Programmsatz auf (vgl. dazu Rz. 3) und erweitert ihn um das Gebot dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Dies findet seine Ausprägungen in zahlreichen Einzelvorschriften des SGB VIII. Beispielhaft seien dazu die Vorschriften des 3. Abschnitts zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.2 Förderung der Entwicklung

Rz. 5 Absatz 1 führt den Begriff der Förderung der Entwicklung ein. Dieser Begriff, der in einer Vielzahl einzelner Vorschriften des SGB VIII verwendet wird, macht deutlich, dass in erster Linie durch Hilfeangebote und Hilfeleistungen an die jungen Menschen und lediglich nachrangig durch staatliche Eingriffe das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel erreicht werden soll. Schon hi...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1 Zusammenarbeit, Rückkehroption und Förderung nach Abs. 1

2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage) Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern hingewirkt werden, wobei Ziel der Zusammenarbeit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1 Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung

Rz. 3 Abs. 1 formuliert einen Programmsatz, was der Funktion der Vorschrift insgesamt als Leitnorm entspricht. Nach herrschender Meinung begründet der Programmsatz kein einklagbares subjektiv-öffentliches Recht der Eltern (Wapler in:Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 1 Rz. 11). Dies geht mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/5948 S. 48) konform, die darauf verweist,...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.2 Anspruch auf Beratung und Unterstützung nach Satz 1 (neue Rechtslage)

Rz. 14 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein eigenständiger Anspruch der Eltern begründet. Die Vorschrift begründet insoweit einen Rechtsanspruch der Eltern im Sinne eines subjektiven Rechts auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Bezie...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.3 Erziehung

Rz. 6 Neben der Förderung der Entwicklung normiert Abs. 1 ein Recht auf Erziehung. Dieses Recht besteht jedoch primär nicht gegenüber dem Staat. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (dazu im Einzelnen Rz. 8). Demgemäß betont Abs. 2 den Vorrang des elterlichen Erziehungsr...mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 enthalten eine sehr umständliche und wenig verständliche Begriffsdefinition für selbstorganisierte Zusammenschlüsse i. S. d. SGB VIII. Gemeint sind selbstorganisierte (nicht-staatliche) Zusammenschlüsse Betroffener. Es soll sich um nicht in berufsständischen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen handeln. Es soll sich insbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.1 Das Subsidiaritätsprinzip als Ausgangspunkt

Rz. 14 Schon die Herleitung des Regelungsgehalts der Vorschrift ist nicht unumstritten. Historisch gesehen gründet der Programmsatz des Abs. 2 nach wohl einhelliger Auffassung im Subsidiaritätsprinzip. Dabei wird zumeist die Formulierung des Subsidiaritätsprinzips in der päpstlichen Sozialenzyklika "Quadragesimo anno" zugrunde gelegt. Sie geht ihrerseits auf die katholische ...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt unverändert seit Inkrafttreten des SGB VIII: Ihre Grundstruktur entspricht der Vorgängervorschrift des § 1 JWG. Durch die Wortwahl wird die Wandlung vom ordnungs- und eingriffsrechtlich geprägten Gesetzeswerk des JWG zum Sozial-Leistungsgesetz deutlich. § 1 Abs. 2 JWG statuierte zwar das Recht auf Erziehung, die Förderung der Entwicklung des jungen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.2 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren (karitative) Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Jedoch hatte auch weiterhin in keinem anderen sozialrechtlichen Berei...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Gesetzesbegründung ist § 1 Leitnorm und Generalklausel. Die Vorschrift zeichnet die verfassungsrechtlichen Vorgaben programmatisch nach. Dazu gehört das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das im Recht des jungen Menschen auf Erziehung und Entwicklung zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit seinen Ausdruck findet. Abs. 1 normiert das Recht jun...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.4 Förderungsverpflichtung nach Satz 3 (alte Rechtslage)

Rz. 28 Nach Satz 3 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll während dieser Zeit – vertretbarer Zeitraum i. S. d. Satz 2 – durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder des Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Solange die Rückkehroption besteht, ist das Jugendamt daher verpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und erleichtern

Rz. 11a Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des KJSG konkretisiert den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen. Es wird klargestellt, dass der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8.1 Kombinationsperspektive nach Satz 1

Rz. 74 Sofern i. S. v. Satz 1 mit der Eingliederungshilfe auch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 zu leisten ist, sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Mit der Kombinationsperspektive der Betreuung soll im Interes...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.1 Überblick

Rz. 40 Vollzeitpflegeverhältnisse spielen in der gerichtlichen Praxis, und zwar sowohl der familiengerichtlichen als auch der verwaltungsgerichtlichen Praxis, eine zahlenmäßig große Rolle. Denn das Aufeinandertreffen der Förderung und Unterstützung der leiblichen Eltern einerseits und den entwicklungspsychologischen Folgen des Aufwachsens eines Kindes in einer Pflegefamilie ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.3 Formen der Zusammenarbeit

Rz. 5 Verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe sind in einzelnen Vorschriften des SGB VIII ausdrücklich vorgesehen. Grundlegend ist die in § 71 normierte Zusammenarbeit im Jugendhilfeausschuss und im Landesjugendhilfeausschuss. Diese Gremien befassen sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe in Bezug auf die Erörterung bestimmt...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.1 Zweck der Vollzeitpflege

Rz. 4 Zweck der Vollzeitpflege ist die Kompensation des Entwicklungsdefizits des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie durch die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie. Die Vollzeitpflege ersetzt damit die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum und bietet dem Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Darin erschöpft sich auch regelmä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.1 Förderverpflichtung nach Satz 1

Rz. 38 Satz 1 konkretisiert die Verpflichtung des Jugendamtes, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungspersonen und den Eltern zu fördern, zu unterstützen und zu begleiten. Damit wird klargestellt, dass die Förderung der Zusammenarbeit in unterschiedlicher Form abgestimmt auf den jeweiligen Einzelfall und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation erfolgen muss. Auch w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.1 Berechtigte

Rz. 4 Als Berechtigte sind junge Menschen genannt. Nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 sind dies Personen, die noch nicht 27 Jahre alt sind. Der Gesetzgeber will deutlich machen, dass nicht nur die Minderjährigen Normadressaten sind. Das SGB VIII sieht allerdings nur ganz vereinzelt Leistungen für volljährige junge Menschen vor. Zu den Berechtigten gehören auch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.4 Erziehungsziel

Rz. 7 Als Erziehungsziel benennt Abs. 1 die eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit. Dies beinhaltet einerseits die Erziehung zu selbständigem Denken, Entscheiden und Handeln, um so die Individualität, die Unverwechselbarkeit und die Lebenskompetenz zu fördern. Andererseits sollen dem jungen Menschen die in der Gesellschaft geltenden Normen, Werte und Reg...mehr

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Teilzeitstudium: Wie können... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Revision des Finanzamts unbegründet ist und zurückgewiesen wird. Das Finanzgericht (FG) hat korrekt entschieden, dass der Kläger die Kosten für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Fernuniversität in Hagen nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern nach den Grundsätzen der Reisekosten als Werbungskosten gelte...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ebenso wie die übrigen Vorschriften des ersten Kapitels enthält auch § 4 Programmsätze. Die Regelung der Einzelheiten bleibt den nachfolgenden Vorschriften überlassen. Abs. 1 gebietet die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, wobei die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe gewährleistet werden muss. Abs. 2 normiert den Vorrang der freien Träger de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 26 BVerfG, Entscheidung v. 18.7.1967, 2 BvF 3/62 u. a. OVG Münster, Urteil v. 3.12.2001, ZfJ 2002, 305. OVG Lüneburg, Urteil v. 12.1.1999, RsDE 44, 81, 85. Rz. 27 Backhaus-Maul, Die Subsidiaritätsidee in den Zeiten der Kostenrechnung – Vertragsverhandlungen zwischen Sozialverwaltungen und Wohlfahrtsverbänden, ZfJ 2000, 161. Banafsche, Das Recht der Leistungserbringung in der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.3 Beratung und Unterstützung

Rz. 12 Abs. 3 Nr. 3 legt die Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter als Aufgabe der Jugendhilfe fest. Dies findet seine Ausprägungen in den Vorschriften des 2. Abschnitts zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21) und des 4. Abschnitts zur Hilfe zur Erziehung (§§ 27 bis 40). Der Begriff des Erziehungsberechtigten ist in § 7 Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.3 Rückkehroption – Vorrang der Herkunftsfamilie nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Im Interesse des Kindes und im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 GG präferiert ...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.3 Aufschlag (Abs. 3)

Rz. 18 Ab 2022 haben die Krankenhäuser bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 % neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen gestaffelten Aufschlag an die Krankenkassen zu zahlen (Satz 1). Der Aufschlag setzt neben der gestaffelten Prüfquote einen weiteren Anreiz für Krankenhäuser, regelkonforme Rechnunge...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 – (BGBl. I S. 378) mit Wirkung vom 1.4.2007 (wieder) eingefügt worden. Sie enthält Bestimmungen über die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung. Zuvor enthielt die Vorschrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.3 Verhältnismäßigkeit

Rz. 7 Bei der Fremdunterbringung handelt es sich um einen der stärksten Eingriffe in das Elternrecht. Vor der Vollzeitpflege wird daher sorgfältig aufzuklären sein, ob nicht andere Maßnahmen ausreichend sind, um die Gefährdungen aufzufangen. Dies folgt nicht zuletzt aus der allgemeinen Voraussetzung des § 27, wonach Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege geeignet und...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.3 Erhöhung des Pauschalbetrags im Einzelfall nach Satz 3

Rz. 90 Die Gewährung der laufenden Geldleistungen erfolgt gemäß § 39 Abs. 4 Satz 3 grundsätzlich in Form eines monatlichen Pauschalbetrags, der nach den Maßgaben des § 39 Abs. 5 näher zu bestimmen ist (zur Höhe vgl. die Komm. zu Abs. 5 Satz 1 und Satz 2), soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. Das sog. erhöhte Pflegegeld gilt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr