Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Widerlegbare Typisierung

Rn. 1096 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Schon immer war in der Besteuerungspraxis das Thema der privaten Nutzung eines im BV befindlichen Kfz ein "heißes Eisen". Mit Wirkung ab 1996 hat der Gesetzgeber für diese Form der Nutzungsentnahme eine Spezialregelung folgenden Inhalts getroffen: typisierende Festlegung des privaten Nutzungsanteils ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilung der ID-Nr des Kindergeldberechtigten durch die zuständige Familienkasse auf Anfrage an denjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat (§ 67 S 5 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 67 S 5 EStG teilt die zuständige Familienkasse (s Rn 46) demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat, auf seine Anfrage die ID-Nr des Kindergeldberechtigten mit, wenn dieser seiner Verpflichtung nach § 67 S 4 EStG, dem Dritten seine ID-Nr mitzuteilen, nicht nachkommt. Rn. 121 Stand: EL 188 – ET: 04/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Widerlegung der Teilwertvermutung

Rn. 734 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine Widerlegung der Teilwertvermutung gelingt am ehesten durch den Nachweis einer Fehlmaßnahme. Vgl hierzu unter s Rn 443 die tabellarische Übersicht über die BFH-Rspr. Die dort angeführten Urt sind überwiegend auf die Teilwertermittlung von Beteiligungen an KapGes ausgerichtet. Besonders praxisrelevant ist dabei das Urt BFH BStBl II 1979,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die anschließenden Bewertungsprozesse (Abgrenzung Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Aufteilung AK)

Rn. 530 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die vorstehende Darstellung des Abgrenzungserfordernisses zwischen Gebäude einerseits und anderen WG im bilanzrechtlichen Sinn sollte klargemacht haben, dass weit mehr als sonst vor dem eigentlichen Bewertungsprozess eine Definition des WG, auf welches sich die Bewertungsgrößen beziehen sollen, erfolgen muss. Ist dann einmal das Bewertungso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 114 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach ständiger Rspr kann ein Feststellungsbescheid eine Vielzahl selbstständiger und damit auch selbstständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können: s BFH vom 19....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Antragsberechtigung (§ 67 S 2 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Neben dem in § 62 EStG (s Erläut zu § 62 (Pust)) definierten Anspruchsberechtigten, der nach § 67 S 2 EStG Alt 1 antragsberechtigt ist, räumt § 67 S 2 EStG auch demjenigen ein Antragsrecht ein, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung auf Kindergeld hat, ohne selbst anspruchsberechtigt zu sein. Durch dieses Antragsrecht wird keine eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Haltedauer über 10 Jahre und Veräußerung nach erheblicher Modernisierung/Sanierung oder Errichtung eines Erweiterungsbaus

Rn. 132d Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Erhebliche Modernisierung/Sanierung Die Grenze zur gewerblichen Betätigung wird auch bei langjährigem Besitz (selbst bei über 10-jähriger Haltedauer) oder Erwerb bebauten Grundbesitzes dann überschritten, wenn der StPfl in nicht unerheblichem Maße (im Verhältnis zum Kaufpreis oder zum Verkehrswert der Altsubstanz) Modernisierungsmaßnahmen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Autodidakten

Rn. 128c Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wegen der Schwierigkeiten von Autodidakten, die nicht über einen förmlichen Abschluss (Bachelor soll ausreichend sein; FG BBg EFG 2014, 456) als Absolvent einer Hochschule/Fachhochschule/Fachschule verfügen s BFH 19.01.2017, BFH/NV 2017, 732; BFH v 05.04.2011, BFH/NV 2011, 1133; BFH v 14.07.2007, BFH/NV 2007, 2091; BFH v 19.09.2002, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zw...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Finanzgerichtsordnung

a) § 40 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 FGO: Zulässigkeit einer "Konkurrentenklage" In dem zu entscheidenden Verfahren begehrt die Klägerin u.a., das beklagte FA zu verurteilen, die im Laufe des Verfahrens beigeladene gemeinnützige GmbH mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz i.H.v. 19 % besteuern. Die Klägerin hatte bereits vor Klageerhebung einen Änderungsantrag bzgl. der Umsatzssteuerv...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 116 Abs. 3 S. 1 FGO: Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

Der BFH hat erneut bekräftigt, dass die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 113 Abs. 3 S. 1 FGO von zwei Monaten vollständig zu erfolgen hat. Insbesondere müssen in der Begründung die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden. Nach Ablauf dieser Begründungsfrist können keine weiteren Zulassungsgründe nachgeschoben werden. Danach k...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 40 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 FGO: Zulässigkeit einer "Konkurrentenklage"

In dem zu entscheidenden Verfahren begehrt die Klägerin u.a., das beklagte FA zu verurteilen, die im Laufe des Verfahrens beigeladene gemeinnützige GmbH mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz i.H.v. 19 % besteuern. Die Klägerin hatte bereits vor Klageerhebung einen Änderungsantrag bzgl. der Umsatzssteuervoranmeldung der Beigeladenen gestellt und erfolglos ein Rechtsbehelfsverf...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO: Versand eines elektronischen Dokumentes ohne qualifizierte Signatur

Das FG München hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Klageschrift auch dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem elektronischen Postfach i.S.d. § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO eingereicht wird, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument nicht selbst versendet. Die von einem Dritten elektronisch übermittelte Klage betraf eine...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 96 Abs. 1 S. 1 FGO: Würdigung des protokollierten Vorbringens des Klägers

Der Kläger, ein nicht eingetragener Verein, wollte u.a. Motorradfahrer als Ersthelfer und zur Unfallprävention einsetzen. Hierzu wollte er auch Fahrtraining anbieten. Das FA vertrat die Ansicht, dass der Kläger seine satzungsmäßigen Zwecke nicht verwirkliche und versagte die Steuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft. Das FG wies die dagegen gerichtete Klage u.a. deshalb ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) § 116 Abs. 3 S. 3 FGO: Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

Im Fall hatte das Instanzgericht die Klage bzgl. der Feststellung der Nichtigkeit (hilfsweise Anfechtung) der Rücknahme einer Anrechnungsverfügung als unzulässig abgewiesen. Die Beschwerdeführerin strebte mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde u.a. die Klärung von Rechtsfragen an, die die Begründetheit der Klage betrafen. Insoweit hat der BFH in der zurückweisenden Entscheidung...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 2. Rechtsrahmen: Abweichende Auffassung zulässig, Offenbarungspflichten aber unklar

Zunächst ist ganz deutlich herauszustellen, dass nach wie vor keine Vorschrift existiert, nach der sich die Steuerpflichtigen bei der Steuererklärung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder an der Ansicht der Finanzverwaltung zu orientieren hätten. Somit ist das Vertreten einer abweichenden Meinung grundsätzlich zulässig. Gleichwohl darf der Steuerpflichtige der F...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2025 (AO-StB 2025, 377) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im ...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 9. Die Kernfrage: Freiwillige Option oder (faktische) Verpflichtung?

An die grundsätzliche Funktion anknüpfend ist die seit Einführung des Freitextfelds im Schrifttum diskutierte Frage aufzugreifen und zu erörtern, ob das Aussteuerungsinstrument zwingend zu verwenden ist. Eine diesbezügliche kontroverse Diskussion war bereits in der Ausarbeitungs- und Gesetzgebungsphase des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu konstatiere...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Anhörungsmaxime des § 91 Abs. 1 AO

Restriktive Verwaltungsauffassung: Rückenwind bekommen die FÄ und v.a. deren Veranlagungsdienststellen dadurch, dass die Finanzverwaltung insgesamt eine zuweilen immer restriktivere Anhörungspraxis vorgibt. Hierzu widmet sich der Verfasser exemplarisch einer Verfügung der OFD Karlsruhe v. 22.3.2024 – S 0226. § 91 Abs. 1 AO nur für Sachverhalts- und Tatsachenfragen?: Zunächst ...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Exkurs: Amtshaftungsansprüche im Fall rechtswidriger Nichtanhörung

Amtshaftungsansprüche denkbar: Muss aufgrund rechtswidrig unterlassener Anhörung ein Einspruchs- oder gar Klageverfahren betrieben werden und erwachsen dem Beteiligten hierfür z.B. notwendige, aber vermeidbare Aufwendungen für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zur Rechtsverfolgung, so können die Aufwendungen im Rahmen eines zivilrechtlichen Amtshaftungsanspruchs (Art. 34...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 254 AO, § 66 GKG, § 21 Abs. 1 GKG: Unzulässigkeit der Erinnerung gegen das Leistungsgebot zur Kostenrechnung bei fehlender Beschwer

Mit einer von ihm neben der Erinnerung gegen die gerichtliche Kostenrechnung zusätzlich erhobenen Erinnerung gegen das Leistungsgebot zur Kostenrechnung begehrte der Erinnerungsführer den Kostenerlass hinsichtlich aller seiner Ansicht nach unnötig eröffneten gerichtlichen Verfahren und die Zurückstellung der Gerichtskostenrechnungen bis die Lohnpfändungen des FA abgeschlosse...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Gegenseitige Rechte und Pflichten

Umfangreiche Mitwirkungs- und Auskunftspflichten für Beteiligte: Aufgrund der Amtsermittlungspflicht des FA und der regelmäßig asymmetrischen Wissensverteilung hinsichtlich (potentiell) steuererheblicher Tatsachen, die grundsätzlich nur in der Wissenssphäre des Beteiligten liegen, resultieren für Beteiligte insb. aus den §§ 90, 93 AO im Allgemeinen, aber auch nach den §§ 200...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Problemaufriss

Anhörung als Sollvorschrift und Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfestsetzung als konkretisierendes Regelbeispiel: Es ist der gesetzlich vorgesehene Regelfall, dass vor Erlass belastender oder nur teilbegünstigender VA angehört werden soll (§ 91 Abs. 1 S. 1 AO). Hierzu führt der Gesetzgeber als konkretisierendes Regelbeispiel der intendierten Ermessensausübung ...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anfechtungshinweise und mögliche Rechtsbehelfe

Anfechtung von Verwaltungsakten vor allem bei materiellen Fehlern geboten: Ist ein VA in materieller Hinsicht zutreffend und erweist sich in dieser Hinsicht als rechtmäßig, bringt eine Anfechtung regelmäßig keinen Mehrwert, da alleine die in formeller Hinsicht zur Rechtswidrigkeit führende unterbliebene Anhörung als Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht zur Aufhebung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Tatbestandserweiterung auf Strafverfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 44 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der Tatbestand der Öffnungsnorm durch Einfügung eines S. 2 in Abs. 1 des § 31a AO ergänzt. Danach ist nunmehr die Offenbarung der geschützten Daten aus dem Besteuerungsverfahren auch zulässig, wenn sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.2 Geschützte Daten

Rz. 4 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31a Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO geschützte Daten der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in "geschützte Daten" zum 25.5.2018 (s. zu Rz. 2) verbindet sich eine durchaus bedeutende Erweiterung der Öffnungsbefugnis. Anders als in § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO, wo mi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Weiterleitungsbefugnis der zuständigen Stelle (Abs. 1 S. 3)

Rz. 51 Mit dem JStG 2024[1] hat der Gesetzgeber einen neuen S. 3 in § 31a Abs. 1 AO eingefügt. Danach ist es der für die Verwaltung einer Leistung aus öffentlichen Mitteln zuständigen Stelle erlaubt, auch von den Finanzbehörden erhaltene geschützte Daten an die für Straftaten im Zusammenhang mit der von ihr bewilligten Leistung zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Prüfung des Vorliegens oder Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Die gesonderte Regelung in Abs. 1 Nr. 2 hat einen nur eingeschränkten Wirkungsbereich. Sie bildet in Ergänzung zu Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb auch die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs auf zivilrechtlichem Wege ab und entspringt dem Bedürfnis, unberechtigt aus öffentlichen Mitteln gewährte Leistungen unabhängig davon zurückfordern zu können, auf w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen SchwarzArbG. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbestände definiert. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.3 Betroffene Person

Rz. 6 Nach § 31a Abs. 1 AO besteht eine Offenbarungsbefugnis – und nach Abs. 2 S. 1 eine Offenbarungspflicht – nur für die Daten der betroffenen Person. Der Begriff der betroffenen Person ist derselbe wie in § 30 AO.[1] Danach ist betroffene Person nicht nur der Beteiligte des Verfahrens, zu dessen Durchführung die Mitteilung erfolgen soll, sondern auch jeder andere, dessen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Schadensersatz (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 37 Nicht unter die Regelung des § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO fallen zivilrechtliche Leistungs- oder Erstattungsansprüche des Staates aus anderen Gründen. Ein Schadensersatzanspruch stellt keinen Anspruch auf Rückgewähr von Leistungen aus öffentlichen Mitteln dar.[1] Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem JStG 2024[2] eine Nr. 3 in die Regelung zur Öffnung des Steuergeheimnisse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.5 Erforderlichkeit der Offenbarung

Rz. 8 Die Mitteilung muss, um erlaubt zu sein, auch erforderlich sein. Der Grad der dafür zu fordernden Notwendigkeit der Datenweitergabe zum Verfahrenserfolg ist streitig. Man wird aber mehr als die bloße (möglicherweise sogar nur potenzielle) Eignung zur Durchführung eines entsprechenden Verfahrens[1] fordern müssen.[2] Die Datenweitergabe muss vielmehr erforderlich sein, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.1 In Betracht kommende Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 vorangestellter Regelungsteil)

Rz. 12 Die Offenbarung ist in den Fällen der Nr. 1 zulässig, soweit diese entweder für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder eines anderen Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit oder von bestimmten Entscheidungen über eine Erlaubnis nach dem Arbeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Grundsätzliche Verpflichtung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 57 Die durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31a Abs. 1 AO eingeräumte Zulässigkeit der Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person wird durch Abs. 2 S. 1 zu einer Mitteilungspflicht. Die Finanzbehörden haben danach in den Fällen des Abs. 1 der jeweils zuständigen Stelle (s. Rz. 7) die von ihr benötigten Tatsachen mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Offenbarung auf Antrag der betroffenen Person (Abs. 2 S. 2)

Rz. 58 Auf Antrag der betroffenen Person ist die Finanzbehörde in den Fällen des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ebenfalls zur Mitteilung verpflichtet. Die Befugnis hierzu folgt bereits aus § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO.[1] Während aber ein Antrag der betroffenen Person zur Offenbarung i. R.d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO nur einen Anspruch auf ermessensgerechte Entscheidung, aber noch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3 Einschränkung der Mitteilungspflicht (Abs. 2 S. 3)

Rz. 61 Die Pflicht zu Mitteilungen durch die Finanzbehörde an die zuständige Stelle wird allerdings in § 31a Abs. 2 S. 3 AO sowohl für die grundsätzliche Mitteilungspflicht nach Abs. 2 S. 1, als auch in den Fällen des Antrags der betroffenen Person nach Abs. 2 S. 2 für die Fälle aufgehoben, in denen die Pflichterfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Finanzbeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.1 Offenbarungsbefugnis

Rz. 3 § 31a AO sieht lediglich die Mitteilung – also Offenbarung – der geschützten Daten der betroffenen Person vor. Im Zuge der Anpassung auch des § 31a Abs. 1 AO an die Begrifflichkeiten der DSGVO (s. dazu Rz. 2) wurde in § 30 Abs. 4 AO die normierte Öffnungsbefugnis neben der Offenbarung auch auf die Verwertung der geschützten Daten erstreckt.[1] Diese Erweiterung hat der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa)

Rz. 20 Nach dem AÜG bedürfen Arbeitgeber (Verleiher), die Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, einer Erlaubnis.[1] Werden Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen und übernimmt der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko, gilt die Vermutung für eine überlassende ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Automationsgestützte operative Datenanalyse (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 43a § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO wurde mit Wirkung ab dem 30.12.2025 mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] als weitere Norm zur Öffnung des Steuergeheimnisses in die AO eingefügt. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll das Risikomanagement bei der FKS dadurch gestärkt werden, dass auch die geschützt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.1.2 Erfordernis der "Anwendung" des § 2 Abs. 1 S. 1

Rz. 65 Der in § 4 Abs. 1 AStG tatbestandliche Rechtsgrundverweis stellt darauf ob, ob bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG "anzuwenden war". Es ist im Schrifttum umstritten, welche Anforderungen an das "Anzuwenden-sein" zu stellen sind. Einer Auffassung zufolge – die auch der Verwaltungsauffassung entspricht[1]- soll es lediglich darauf ankommen, ob die Tat...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 4.1.5 Beschluss des Gerichts

Rz. 89 Das Gericht kann die Sprungklage „durch Beschluss“ an die Behörde abgeben. Der Beschluss hat die Vorgaben des § 113 FGO zu beachten.[1] Rz. 90 Zuständig für den Beschluss ist „das Gericht“, also grds. nach § 5 Abs. 3 Satz 2 FGO der zuständige Senat ohne ehrenamtliche Richter, nach erfolgter Übertragung auf der Grundlage von § 6 FGO der Einzelrichter. Bei Vorliegen des ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.1 Zuständige Behörde

Rz. 36 Zuständig für die Zustimmung ist „die Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat“. Nach § 367 Abs. 1 und 3 AO ist das die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, die für den Steuerfall nachträglich zuständig geworden ist oder – in den Fällen des Auftragshandelns – nach § 367 Abs. 3 AO die Behörde, die für den Streitfall zustän...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 4.1.6 Frist

Frist Rz. 93 § 45 Abs. 2 Satz 1 FGO bestimmt, dass das Gericht die zulässige Sprungklage „innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Akten der Behörde bei Gericht, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Klagezustellung, durch Beschluss an die zuständige Behörde zur Durchführung des Vorverfahrens abgeben“ kann. Rz. 94 Für die Fristberechnung gilt § 54 Abs. 2 FGO i. V. m....mehr