Fachbeiträge & Kommentare zu Familienversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einzugsstelle / 3.1 Praktikanten/Auszubildende

Teilnehmer an vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktika und Auszubildende, die ohne Arbeitsentgelt beschäftigt werden, werden nicht versicherungspflichtig zur Krankenversicherung, wenn bei ihnen eine gesetzliche Familienversicherung bei einer Kranken- und Pflegekasse besteht. Die in jedem Fall anfallenden Pflichtbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind für diese ...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rn 2). Die ehelichen Lebensverhältnisse markieren die Obergrenze des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / 3 Altersabhängige Leistungsansprüche

Viele Leistungsansprüche in der Sozialversicherung hängen vom Alter ab, wie etwa die Witwen- und Witwerrente, die Waisenrente usw. Auch der Anspruch aus der Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist für Kinder altersabhängig. Der Bezug von Altersrenten ist ebenfalls vom Geburtsdatum abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung / 1 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Familienversicherung endet mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Ein in der Krankenversicherung familienversicherter Ehegatte bzw. Lebenspartner verbleibt nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils bzw. der Aufhebung der Lebenspartnerschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. Allerdings besteht ein Austrittsrecht mit einer Frist von 2 Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 1.2 Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch

Auf Antrag werden auch Personen rentenversicherungspflichtig, die zwar im letzten Jahr vor Beginn einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsleistung in der Rentenversicherung zuletzt versicherungspflichtig waren, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie privat krankenversichert, nicht krankenversichert oder ohne Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 196 Einsich... / 2.2 Merkblatt über Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Die Regelung in Abs. 2 verpflichtet die Krankenkasse darüber hinaus, jedem Mitglied unentgeltlich ein Merkblatt über Beginn und Ende der Mitgliedschaft bei Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung, über Beitrittsrechte sowie die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen und über die Beiträge auszuhändigen. Anders als in § 325 Abs. 1 RVO, der den kostenlos...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für den neu in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommenen Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung auf die Regelungen für freiwillig Versicherte nach § 240 . Nach § 240 Abs. 2 Satz 1 ist dabei sicherzustellen, dass bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen sind, die bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.6.4 Sozialversicherung

Rz. 647 Im Grundsatz berührt der Eintritt einer Sperrzeit den Krankenversicherungsschutz für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitslosen nicht. Für den ersten Monat der Sperrzeit in Fällen der Sperrzeitdauer von 6 oder 12 Wochen besteht nachgehender Versicherungsschutz gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Allerdings bestimmt § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V das Ruhen des Anspruchs auf Kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.2 Rentennachzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Beitragspflicht unterliegen neben den laufenden Rentenzahlungen auch Nachzahlungen einer Rente i. S. d. Abs. 1. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachzahlungen für einen Zeitraum geleistet werden, in dem der Rentner Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V hat. Ob es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft i. S. d. § 5 oder ...mehr

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Kindesunterhalt / 1.3 Leitlinien der Oberlandesgerichte und Tabellen

Alle Oberlandesgerichte haben Leitlinien herausgegeben, aus denen sich die bisherige Unterhaltsrechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichts ergibt. Diese Leitlinien sind eine wertvolle Hilfe bei der Beratung, sie dienen dem Ziel der Erleichterung und Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags hat sich im Jahr 2003 a...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.4 Pflichten bei der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 159 Was für die gemeinsame steuerliche Veranlagung gilt, ist letztlich auch auf das begrenzte Realsplitting nach § 10 Abs. 1 a Nr. 1 EStG anzuwenden. Nach dieser Vorschrift sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Damit unterliegen allerdings auf S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 7 Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes

Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Betroffen sind nicht nur privat versic...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 7 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989) vorliegt. Nicht ausreichend ist hingegen eine Familienversicherung (§ 10 SGB V bzw. § 7 KVLG 1989). Bei einer Familienversicherung ist d...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 66 Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 haben nur Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das sind Frauen, die nach § 6 SGB V versicherungsfrei sind, etwa weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) oder weil sie Beamtinnen, Richterinnen oder Beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Bund ist an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Er leistet die entsprechenden Zahlungen an den Gesundheitsfonds. Damit werden die versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen (z. B. für die Familienversicherung, § 10) pauschal aus Steuermitteln abgegolten (BT-Drs. 16/3100 S. 170). Die Höhe der Leistungen sind gesetzlich geregelt. E...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.1 Anspruchsinhalt

Rz. 3 Leistungen zur Empfängnisverhütung bzw. Empfängnisregelung können männliche und weibliche Versicherte in dem von ihnen zu bestimmenden Bedarfsfall in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen gilt als der Versicherungsfall. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss daher ein Versicherungsverhältnis (Mitgliedschaft oder Familienversicherung) oder ein nachgehen...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 3 Der Bund leistete 2013 11,5 Mrd. EUR an den Gesundheitsfonds. Vom Jahr 2014 an war ein jährlicher Zuschuss von 14 Mrd. EUR geplant. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde der Zuschuss aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts für 2014 auf 10,5 Mrd. EUR und für 2015 auf 11,5 Mrd....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.1 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V

Rz. 9 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V erhalten "weibliche Mitglieder" einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.[1] Rz. 10 Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich nach §§ 186 ff. i. V. m. §§ 5, 9 SGB V. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG (§ 10 Abs. 4 EStG)

Rz. 268 Für sonstige Versicherungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 und 3a wird gem. § 10 Abs. 4 EStG ein zusätzlicher Höchstbetrag von 2.800 EUR jährlich gewährt. Der Betrag ist ab Vz 2005 in voller Höhe abziehbar, anders als nach § 10 Abs. 3 EStG erfolgt also kein Anwachsen von 60 % auf 100 %. Der Höchstbetrag ermäßigt sich auf 1.900 EUR, wenn der Stpfl. ganz oder teilweise ohne eig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 3 Bundeszuschuss aus Steuermitteln

Der jährliche Bundeszuschuss wird aus Steuermitteln pauschal für sog. versicherungsfremde Leistungen an die GKV (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen bei Mutterschaft oder Schwangerschaft) gezahlt.[1] Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss 14 Mrd. EUR. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde der Bundeszuschuss 2013 auf 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten / 3 Kranken- und Pflegeversicherung

Ehegatten sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, wenn der andere Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.[1] Das gilt auch in der Pflegeversicherung.[2] Eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine Familienversicherung ist das Fehlen einer eigenen Versicherung. Wird die Ehe geschieden, erlöschen die An...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 7 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Leistungsumfang und Leistungsgrundsätze

Rz. 8 Alle werdenden Mütter bzw. Wöchnerinnen, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zum Leistungsumfang zählen eine umfassende medizinische Betreuung durch einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und für die Zeit der Nachsorge einschließlich medizinischer Vor- und Nachsorgeuntersuchungen (vgl. §...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.4 Gewährung einer laufenden Geldleistung

Rz. 27 Abs. 1 umfasst auch die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen. Der Gesetzgeber hat mit der Modifizierung durch das KiföG nunmehr klargestellt, dass der Anspruch auf das Kindertagespflegegeld der Kindertagespflegeperson zusteht (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Ein Anspruch auf Leistungen entsteht nur, wenn tatsächlich ein Kind im Rahmen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 96 Gemeins... / 2.1 Zulässigkeit der gemeinsamen Datenverarbeitung

Rz. 2 Eine gemeinsame Datenerhebung (zum Begriff der Datenerhebung vgl. Art. 4 Nr. 2 DSGVO) zu Zwecken der Errichtung eines gemeinsamen Datenpools sieht das Gesetz nicht vor. Eine gesetzliche Lücke wird man aber deshalb nicht annehmen können, da mit Rücksicht auf die Identität des betreuten Versichertenkreises und die weitgehende Deckungsgleichheit der von den Pflegekassen u...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsversorgungsstärk... / 2 Umsetzung

Die Ziele sollen durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: Stärkung der Vertretungen: Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe und der Patienten werden gestärkt, und die Mitsprachemöglichkeiten der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und anderer relevanter Akteure werden ausgebaut. Effizientere Selbstverwaltung: Die Möglichkeit zur Durchführung hybrider und di...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.9 Berücksichtigung von Absetzungsbeträgen für Kinder (Abs. 5 ab 1.1.2009)

Rz. 50 Sofern bei der Beitragsbemessung Einnahmen eines privat versicherten Ehegatten zu berücksichtigen sind, können auch Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Bestehen zugleich Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern, für die eine Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 ausgeschlossen ist, sieht Satz 1 eine Kürzung des zu berücksichtigen Ehegatteneinkommens um e...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 27a Mit Art. 5 Nr. 8, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist zum 1.1.2005 für die Versicherungspflicht von Beziehern von Bürgergeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a ein eigenständiger Beginn der Mitgliedschaft in den Abs. 2a eingefügt worden. Seit dem 1.1.2009 ist die Krankenversicherungspflicht bei Bezu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.2 (Klein-)Rentner

Rz. 44 Die Mindesteinnahmegrenze nach Abs. 4 Satz 1 gilt nicht für eine bestimmte Gruppe von Rentnern, die freiwillig versichert sind. Hier sind Personen gemeint, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellu...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.13 Beginn der Mitgliedschaft der Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Abs. 11)

Rz. 58 Der mit Wirkung zum 1.4.2007 angefügte Abs. 11 nimmt die ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflichtigen ohne Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Auffang-Versicherungspflicht) in Bezug. Dieser Personenkreis der Unversicherten wird kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht einbezogen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfüllt sin...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.4 Entgeltersatzleistungen

Rz. 31 Nach § 224 besteht Beitragsfreiheit für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nach § 224 Satz 2 allerdings lediglich auf die in § 224 Satz 1 genannten Leistungen. Werden während des Bezuges einer Entgeltersatzleistung beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. § 23 c SGB IV bezogen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 137 des GStruktG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde Abs. 2 Satz 2 (jetzt Satz 3) mit Wirkung zum 1.1.1993 nach dem Hinweis auf § 229 Abs. 2 um die Angabe "§ 238 a" ergänzt, Mit gleichem Gesetz wurde nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt: "Für Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.8 Studenten (Abs. 7)

Rz. 37 Die Versicherungspflicht von Studenten, soweit diese nicht wegen Überschreitens der Alters- oder Semestergrenzen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der KVdS ausgeschlossen sind, beginnt grundsätzlich mit Semesterbeginn, wobei dabei das Datum entscheidend ist, nicht jedoch der Beginn oder die Teilnahme am Studienbetrieb für dieses Semester. Da die Versicherungspflicht jedoch von...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 186 fasst die früheren Regelungen der RVO (§§ 306, 443) über den Beginn der Mitgliedschaft zusammen und übernimmt diese inhaltlich. An Stelle des allgemeinen Grundsatzes des § 306 Abs. 1 RVO ist jedoch für jede Gruppe der Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 2a und 4 bis 13 eine eigenständige Regelung über den Mitgliedschaftsbeginn ge...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.9 Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt (Abs. 8)

Rz. 41 Die Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen Praktikanten, die ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, beginnt mit dem Tag der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit. Auch hier ist, wie früher bei den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, der tatsächliche Beginn der berufspraktischen Tätigkeit erforderlich, damit die Mitgl...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 2001 S. 129, 193, 257. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Klose, Versicherungspflicht nur bei Eintritt in die Beschäftig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3) oder eine Familienversicherung nach § 10 reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lang...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.1 Beiträge

Rz. 7 Beiträge werden von Mitgliedern und Arbeitgebern entrichtet (§ 3 Satz 2). Berechnungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei versichert (§ 3 Satz 3). Der Beitrag ist eine zweckgebundene Einnahme, um die Kosten der Versicherung zu decken. Er orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkei...mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.1.1 Gewährung bei Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Beitragszuschuss ist auch für die private Krankenversicherung der Familienangehörigen zu gewähren, wenn diese Familienangehörigen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung hätten. Dazu zählen beispielsweise die Ehefrau und Kinder sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf den Beitragszuschuss besteht nur, wenn Vertragsleistungen beansprucht werden können, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Anspruchsbegründend ist jeweils die Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers bzw. ggf. zusätzlich seiner Angehörigen. Die Voraussetzungen für den Beitragszuschuss sind also auch dann erfüllt, we...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.2 Kein erweiterter Anspruch auf Beitragszuschuss für Familienangehörige

Es besteht kein erweiterter Anspruch auf den Beitragszuschuss, wenn beide Ehegatten als Arbeitnehmer privat versichert sind und der eine Ehegatte während der Mutterschutzfristen[1] oder wegen Elternzeit kein Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr erhält. Für die weiterlaufende PKV-Versicherung des vorübergehend nicht mehr tätigen Ehegatten kann der andere Ehegatte keinen ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 408 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Rz. 409 Mit Erfolg wandte sich die Revision dagegen, dass das Berufungsgericht einen Übergang des Schadensersatzanspruchs der Geschädigten auf die Klägerin gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X bereits für den Zeitpunkt des Unfalls angenommen und den übergegangenen Anspruch mit Rücksicht darauf für nicht ...mehr