Fachbeiträge & Kommentare zu Familienversicherung

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.9 Pflegeversicherungsreform 2027

Gesetzestitel: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) Wesentliche Inhalte Änderungen zum 1.1.2027 Einmalig zusätzliche Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbeme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.7 GKV-Reform zur Beitragssatzstabilisierung

Gesetzestitel: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentlic...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.12 Pflegeversicherungsreform 2027

Gesetzestitel: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen zum 1.1.2027 Einmalig zusätzliche Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 EUR jährlich bzw. 300 EUR m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.10 GKV-Reform zur Beitragssatzstabilisierung

Gesetzestitel: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzt) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Ände...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.2 Aus der Familienversicherung ausgeschiedene Personen

Für Personen, deren Familienversicherung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung erlischt oder die nur deswegen nicht besteht, weil der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner nicht gesetzlich krankenversichert ist und ein Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 EUR, 2025: 73.800 EUR) erzielt, kommt ebenfalls die "obligatorische"...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung

Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsmöglichkeiten zu informieren. Der Versicherte kann der Überleitung in die f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.5 Beitragsfreiheit für versicherungspflichtige Waisenrentner

Für ab 1.1.2017 versicherungspflichtige Waisen ist die Waisenrente bis zum Erreichen der Altersgrenze in der Familienversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei. Die Altersgrenze in der Familienversicherung gilt in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Aus der Waisenrente ist in diesem Fall auch kein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld nach § ... / 1.3 Hilfebedürftigkeit allein durch Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung

Personen, die gerade so viel Einkommen erzielen, dass sie kein Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten, können hilfebedürftig sein, wenn sie als Selbstzahler ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Auf Antrag übernimmt das Jobcenter im erforderlichen Umfang den Beitrag. Diesen Zuschuss erhalten ebenfall...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld nach § ... / 1.1 Gesetzlich Versicherte

Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur für Bezieher von Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.4 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter beginnt regelmäßig mit dem Tag des Beitritts zur freiwilligen Versicherung. Wird die Mitgliedschaft wegen des Ausscheidens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder nach dem Ende einer Familienversicherung begründet, beginnt sie am Tag nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Ende der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 1.6 Nachgehender Leistungsanspruch

Im Ausnahmefall kann Krankengeld nach beendeter Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen für längstens 1 Monat beansprucht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit danach entsteht.[1] Eine Erwerbstätigkeit darf nicht ausgeübt werden. Der nachgehende Leistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn sich an die vorhergehende Mitgliedschaft eine Familienversicherung[2] oder eine obli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.3 Antragsfrist

Wenn sich nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft – obligatorisch – fortsetzt, ist keine Antragsfrist vorgesehen. Lediglich für Personen, in denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind, ist eine Antragsfrist zu beachten. Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.1 Aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Personen

Personen mit zwischen- oder überstaatlichen Sachverhalten Die Vorversicherungszeit wird nur noch für die Personen, bei denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind (z. B. Rückkehrer nach einem Auslandsaufenthalt, für den keine Versicherung im Inland bestanden hat) gefordert. Bei allen anderen Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1 Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft ist ein umfassendes Rechtsverhältnis, das aufgrund der Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung für den Versicherungspflichtigen oder Versicherungsberechtigten begründet wird. Personen, die in der Krankenversicherung mitversichert sind[1], erwerben keine Mitgliedschaftsrechte. Sie haben gegenüber der Krankenkasse, bei der sie kostenfrei mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2 Beitragsfreiheit von Rentenantragsstellern

Ein Rentenantragsteller ist beitragsfrei bis zum Beginn der Rente, wenn er als hinterbliebener Ehegatte eines krankenversicherungspflichtigen Rentners, der bereits Rente bezogen hat, Hinterbliebenenrente beantragt, als Waise vor Vollendung des 18. Lebensjahres Waisenrente beantragt oder ohne die Krankenversicherungspflicht als Rentner als Familienangehöriger versichert wäre.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 8 Freiwillige Versicherung

Rentner, die die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der KVdR nicht erfüllen und aus der Versicherungspflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes oder aus der Familienversicherung oder als Mitglieder aus der KVdR ausgeschieden sind, werden freiwillig versichert.[1] Grundlage für die freiwillige Versicherung können § 9 SGB V oder § 188 Abs. 4 SGB V (obligatorische ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haftentlassener / 4 Versicherungsschutz beim Bezug von Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Sofern der Haftentlassene nicht die Voraussetzungen für den Anspruch auf Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfüllt und nach der Haftentlassung Sozialhilfe bezieht, wird der Versicherungsschutz entweder über eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den o. g.[1] Voraussetzungen sichergestellt od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haftentlassener / 3 Versicherungsschutz ohne Vorliegen einer anderweitigen Absicherung

In einigen Fällen tritt im Anschluss an die Haftentlassung kein Tatbestand ein, der für sich gesehen zum Eintritt von Sozialversicherungspflicht führt. Hier kommt für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Auffangregelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V zum Zuge. Danach tritt automatisch Krankenversicherungspflicht ein, wenn kein anderweitiger Anspruch auf Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter endet mit dem Tod des Versicherten oder dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft. Wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, besteht außerdem ein "Sonderkündigungsrecht".[1] In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.[2] Die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.3 Krankenversicherungszuschlag

Wenn der Student nicht mehr über seine Eltern krankenversichert ist[1] (i. d. R. ab dem 25. Lebensjahr), sondern eine eigenständige Krankenversicherung hat, erhöht sich der Bedarf um max. 102 EUR monatlich, für über 30-jährige Studenten auf max. 167 EUR. Deren höhere Kosten müssen nachgewiesen werden. Auch privatversicherte über 30-jährige Studierende können den höheren nach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 1.2 Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch

Auf Antrag werden auch Personen rentenversicherungspflichtig, die zwar im letzten Jahr vor Beginn einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsleistung in der Rentenversicherung zuletzt versicherungspflichtig waren, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie privat krankenversichert, nicht krankenversichert oder ohne Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 3 Bundeszuschuss aus Steuermitteln

Der jährliche Bundeszuschuss wird aus Steuermitteln pauschal für sog. versicherungsfremde Leistungen an die GKV (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen bei Mutterschaft oder Schwangerschaft) gezahlt.[1] Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss 14 Mrd. EUR. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde der Bundeszuschuss 2013 auf 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 7 Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes

Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Betroffen sind nicht nur privat versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 1.3 Versicherungsverhältnis des Kindes

Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dabei kann es sich um eine Versicherung aufgrund einer Familienversicherung nach § 10 SGB V der Beantragung einer Waisenrente nach § 189 SGB V des Bezugs einer Waisenrente nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V oder einer obligato...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld nach § ... / 6 Kranken-/Pflegeversicherung

Der Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zieht keine eigenständige Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung[1] nach sich. Allerdings dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine kostenfreie Familienversicherung bestehen. Diese muss nicht über einen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft bestehen, sie kann sich auch über einen Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3 Vorversicherungszeit

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sog. Vorversicherungszeit erfüllt. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Versicherung in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 2 Pflicht zur Versicherung in der privaten Pflegeversicherung

Versicherungspflichtig in der privaten Pflegeversicherung sind Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko der Krankheit mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind.[1] Sie sind verpflichtet, bei diesem oder einem anderen Unternehmen einen Pflegeversicherungsvertrag für sich und ihre Angehörigen oder Lebenspartner, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsicherungsgeld (Grunds... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukra...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.11 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 249b Satz 2 SGB V 5 % des Arbeitse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.1.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Argentinien entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Achtung Bei Anwartschaftsversicherung ist eine Familienversicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
China / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach China entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Rahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Albanien entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Rah...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.9 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Nachweispflicht (Satz 9)

Rz. 183 Von der Bindungsfrist des Satzes 1 und der Nachweispflicht einer Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nach Satz 4 werden für Versicherungsberechtigte in Satz 9 Ausnahmen bei Kündigungen für den Fall einer möglichen Familienversicherung nach § 10 oder des Verlassens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt diese Besonderheiten fü...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.7 Wahlrecht bei Familienversicherten (Abs. 6)

Rz. 160 Die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung an nach § 10 (Familienversicherte) bestimmt sich nach der Zuständigkeit für die die Familienversicherung vermittelnde Stammversicherung. Abs. 6 ordnet daher an, dass während der Familienversicherung kein eigenes Krankenkassenwahlrecht für das mitversicherte Familienmitglied besteht; es ist vielmehr an die Krankenkasse des ...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 177 Allgeier, Zuständige Krankenkasse bei unentdeckt gebliebener Auffangpflichtversicherung – Anm. zu BSG v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, jurisPR-SozR 4/2022 Anm. 3. Chandna-Hoppe, Krankenkassenwahlrecht bei Änderung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2019, 336. Debus, Mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch das GKV-FQW...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.7 Krankenkasse des Ehegatten oder Lebenspartners (Nr. 6)

Rz. 115 Nr. 6 räumt schließlich auch das Wahlrecht zu der Krankenkasse ein, bei der der Ehegatte oder der Lebenspartner versichert ist. Rz. 116 Das Wahlrecht zur Krankenkasse für Ehegatten ermöglicht es, die Krankenkasse des Partners zu wählen, wenn eine Familienversicherung endet oder ein Wechsel ansteht. Rz. 117 Die Wählbarkeit der Ehegatten-/Lebenspartnerkrankenkasse übersc...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.4 Weiter Kriterien des Elternkassenwahlrechts

Rz. 147 Die Wählbarkeit hängt darüber hinaus weder von einer vorherigen Familienversicherung noch von Alter, Unterhaltsberechtigung oder Zusammenleben ab. Rz. 148 Zur weiteren Voraussetzung der Wählbarkeit der Elternkasse: Die Krankenkasse ist wählbar, soweit die Versicherung eines Elternteils bei Eintritt der Versicherungspflicht oder Erklärung des Beitritts besteht, und bei...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.6.2 Familienmitversicherung (§ 10)

Rz. 112 Frei wählbar ist auch die Krankenkasse, bei der eine Familienmitversicherung nach § 10 bestanden hat. Rz. 113 Wenn eine beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V endet (z. B. durch Überschreiten der Altersgrenze, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ende des Studiums), beginnt für die betroffene Person eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenver...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.4.4 Anerkannter schwerbehinderter Mensch nach § 9 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 152 Auch die anerkannten schwerbehinderten Menschen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4) können für ihre freiwillige Versicherung die Krankenkasse eines Elternteils zusammen mit der erstmaligen Beitrittserklärung wählen oder als freiwillige Mitglieder zu dieser Krankenkasse wechseln. Hier ist jedoch für die Beitrittserklärung und die Wählbarkeit der Krankenkasse zusätzlich auf die satzung...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.3 Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern

Rz. 145 Als Eltern sind nur die leiblichen oder Adoptiveltern anzusehen. Rz. 146 Die in § 10 Abs. 4 für die Familienversicherung ausdrücklich vorgenommene Ausdehnung des Kindbegriffs auf Enkel, Stief- oder Pflegekinder kann nicht auf den Elternbegriff übertragen werden. Nicht erfasst sind daher insbesondere die Pflegeeltern nach dem Jugendhilferecht (SGB VIII), Stiefeltern od...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.2.1 Informationspflicht der gewählten Krankenkasse (Satz 1)

Rz. 36 Sofern bei einer anderen Krankenkasse bei Ausübung des Wahlrechts zuletzt eine Mitgliedschaft bestanden hat, trifft die neue Krankenkasse gegenüber der alten Krankenkasse eine Informationspflicht, die die neue Krankenkasse dadurch erfüllen kann, dass sie der bisherigen Krankenkasse im elektronischen Meldeverfahren unverzüglich die Wahlentscheidung des ausscheidenden M...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.3.5 Ende der Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung bei ausgeübten Wahlrecht

Rz. 144 Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse endet bei Ausübung des Wahlrechts mit dem Wirksamwerden der Kündigung; also nach Satz 3 i. d. R. mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Monat, in dem Versicherte seinen Beitrittsantrag bei der neuen Kasse stellt. Rz. 145 Für die freiwillige Mitgliedschaft ist die Sonder...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.6.1 Ermittlung der letzten Krankenkasse

Rz. 109 Die Wahl ist nicht davon abhängig, dass unmittelbar vorher eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bei dieser Krankenkasse bestand. Bei krankenversicherungspflichtig werdenden Personen oder dem Entstehen einer Beitrittsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 kann die letzte Krankenkasse auch nach längerer Zeit der Nichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.4.3 Freiwillig versicherte Rentner nach § 9

Rz. 151 Bei dem Wahlrecht zur Elternkrankenkasse für "nach § 9 versicherte Rentner", die es als solche nicht gibt, dürfte an die Fälle der (Hinterbliebenen)-Renten gedacht worden sein, bei denen mangels Erfüllung der Vorversicherungszeit keine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11, 12 besteht und die Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Nr. 5 überschritten und eine freiwil...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Der persönliche Anwendungsbereich für die Ausübung des Wahlrechts ist eröffnet für: Versicherungspflichtige nach § 5, Versicherungsberechtigte nach § 9. Rz. 46 Der persönliche Anwendungsbereich in Abs. 1 ist insoweit abschließend geregelt. Soweit in Abs. 6 auch die Familienversicherung thematisiert ist, wird Familienversicherten gerade kein eigenes Wahlrecht eingeräumt (...mehr