Fachbeiträge & Kommentare zu Familienversicherung

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44.940 EUR – monatlich 3.745 EUR (+ 210 EUR). 2025 gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmalig eine bundeseinheitliche Bezugsgröße ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 9.3 Krankenversicherung

Dem Gründer stehen i. d. R. 2 Möglichkeiten offen, sich für den Krankheitsfall abzusichern: Zum einen als freiwilliges Mitglied in seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) oder mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Berücksichtigen sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung die Familienplanung/-situation, d. h. ob Kinder mitversichert sind....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 86 Ungeachtet der weitgehenden Versicherungsfreiheit sind im Falle der geringfügig entlohnten Beschäftigung hingegen in aller Regel Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung zu entrichten. Rz. 87 Diese muss ganz überwiegend der Arbeitgeber allein aufbringen, und zwar i.S.v. Pauschbeträgen. Das Gesetz verwendet durchgehend diesen Begriff. Außerhalb des Gesetzestexte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Krankenversicherung

Rz. 15 In der Krankenversicherung reduziert sich gem. § 249b S. 2 SGB V der vom Arbeitgeber zu tragende pauschale Beitrag auf 5 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung. Der Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V fällt nicht an. Der Pauschalbeitrag fällt auch für solche geringfügig entlohnte Arbeitnehmer an, die aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Renten- und Krankenversicherungspflicht

Rz. 755 Die Regelung über die Beteiligung des Krankenhausträgers an der gesetzlichen Altersversorgung des Chefarztes in § 14 Abs. 1 des Musters geht davon aus, dass der Chefarzt regelmäßig Mitglied eines von der für ihn zuständigen Ärztekammer getragenen berufsständischen Versorgungswerks sein wird. Aufgrund dessen wird die Verpflichtung des Krankenhausträgers zur Beteiligun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 819 Während der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig und daher auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig ist,[1810] unterfällt der Fremdgeschäftsführer und der lediglich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / a) Einordnung der Unfallversicherung

Rz. 393 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Es geht zunächst um eine Gesundheitsschädigung eines Menschen, Sachschäden sind grundsätzlich nicht versichert.[214] Die private Unfallversicherung ist zudem als Summenversicherung ausgestaltet; es gelten die Prinzipien der abstrakten Bedarfsdeckung. Ein Versicherter kann mehrere private Unfallversicherunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 61 Gerade in Fällen eher plötzlich auftretenden Pflegebedarfs und des damit einhergehenden zeitkritischen Organisationsaufwands und wegen der Komplexität der Regelungsmaterie wird von Arbeitnehmerseite aus oft übersehen, welche negativen sozialversicherungsrechtlichen Folgen die Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach sich ziehen kann.[43] Rz. 62 § 7 Abs. 3 S. 4 SGB IV stel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Muster, Checklisten, F... / I. Muster: Fragebogen für geringfügig Beschäftigte (Langfassung)

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.3 Hilfebedürftigkeit allein durch Beiträge zur Kanken-/Pflegeversicherung

Personen, die gerade so viel Einkommen erzielen, dass sie kein Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten, können hilfebedürftig sein, wenn sie als Selbstzahler ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Auf Antrag übernimmt das Jobcenter im erforderlichen Umfang den Beitrag. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejeni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.1 Gesetzlich Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur für Bezieher von Bürgergeld n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Sparer-Pauschbetrag / 4 Verlagern von ­Einkünften auf Kinder

Der Sparer-Pauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, auch minderjährigen oder studierenden Kindern. Das macht es besonders interessant, Einkünfte in Form von Kapitaleinnahmen auf Kinder zu verlagern: Diese können dann neben dem Grundfreibetrag auch den ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag nutzen. Führen die gesamten Einkünfte bei dem Kind nicht zum Entstehen einer Steu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.5.2.1 Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung

Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen ab dem Beginn der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung ( § 10 SGB V, § 25 SGB XI ). Regelmäßig dürfte hierbei die Familienversicherung über den Ehe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.5.2.3 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Um die Beitragsbelastung während der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegezeit für die Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 1 finanziell abzufedern, erhalten die pflegenden Angehörigen auf Antrag gemäß § 44a Abs. 1 SGB XI einen Zuschuss zu den von ihnen zu zahlenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen und den Beit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.5.2.2 Freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflichtversicherung in der sozialen Pflegeversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung (siehe 4.5.2.1) nicht in Betracht (beispielsweise weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung ( § 9 SGB V ), sofern die dafür notwendige Vorversicherungszeit erfüllt ist. Gefordert wird, dass der pflegende Angehörige vor dem Ausscheid...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.6 Doppelte Absicherung in der Basiskrankenversicherung

Besteht neben einer Basiskrankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeitgleich eine zusätzliche Basisabsicherung bei einer privaten Kranken­versicherung, werden bei pflichtversicherten Steuer­pflichtigen nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Beiträge zur Basiskrankenversicherung[1] berücksichtigt.[2] Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeb...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.6 Wahl der Krankenkasse der Familienversicherung (Abs. 5)

Rz. 87 Sind die Eltern von familienversicherten Kindern Mitglieder verschiedener Krankenkassen, wären grundsätzlich auch beide Krankenkassen für Familienversicherte leistungspflichtig. Unter Berücksichtigung auch von Stiefkindern und Enkeln können sogar mehr als 2 Krankenkassen potenziell für die Durchführung der Familienversicherung zuständig sein, da es an einer Rangfolge ...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.4 Beginn und Ende der Familienversicherung

Rz. 80 Die Familienversicherung ist streng akzessorisch von der Mitgliedschaft einer anderen Person (Stammversicherter). Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine pflichtige oder freiwillige Mitgliedschaft handelt. Auch die fingierte Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (§ 189) ist eine Mitgliedschaft, welche die Familienversicherung vermitteln kann. Aufgrund der Akzessori...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.1 Familienversicherung

Rz. 3 Mit der Einführung der Familienversicherung durch das GRG wurde für die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern) eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenständiger Versichertenstatus, die Familienversicherung, begründet. Es handelt sich um eine eigene und eigenständig Leistungsansp...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familienversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 m...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.3 Keine eigene Mitgliedschaft (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 24 Eine aus einer fremden Mitgliedschaft abgeleitete Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn eine eigene Mitgliedschaft besteht. Damit ist die Familienversicherung grundsätzlich nachrangig gegenüber einer eigenen Pflichtversicherung/-mitgliedschaft oder einer freiwilligen Mitgliedschaft. Letzteres gilt jedoch nur für eine tatsächlich bestehende freiwillige Mitglied...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.4 Keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die krankenversicherungsfrei (§ 6) oder von der Versicherungspflicht befreit (§ 8) sind. Lediglich bei Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) ist eine Familienversicherung nicht ausgeschlossen. Rz. 33 Diese krankenversicherungsfreien oder bef...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.5 Zuständige Krankenkasse

Rz. 86 Die Familienversicherung ist von der Krankenkasse durchzuführen, bei der die Mitgliedschaft des Stammversicherten besteht. Diese ist für die Leistungen und die Feststellung und Überprüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung zuständig. Wechselt der Stammversicherte die Krankenkasse, ist diese ab Beginn der Mitgliedschaft auch für die Familienversicherung zust...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.7 Meldepflichten (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 91 § 10 Abs. 6 ist durch Art. 1 Nr. 3 GSG v. 21.12.1992 mit Wirkung ab 1.1.1993 angefügt worden. Danach ist der Stammversicherte zur Meldung seiner Angehörigen nach § 10 Abs. 1 bis 4 verpflichtet. Die Meldepflicht knüpft an das Bestehen der Familienversicherung an, begründet diese jedoch nicht erst und ist keine notwendige Voraussetzung dafür. Meldefristen sind nicht vor...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.3 Ausbildung: 25. Lebensjahr (Nr. 3)

Rz. 63 Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Kinder versichert sein, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Hier ist, jedenfalls vom Grundsatz her, die tatsächliche Ausbildung erforderlich, die die Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Eingeschlossen in die Ausbildung sind auch die Zeiten der Schul- oder Semesterferien. Die Ausbildu...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.5 Ausschlusstatbestand Ehegatten-/Lebenspartnereinkommen (Abs. 3)

Rz. 73 Für Kinder gibt es, unabhängig von den Altersgrenzen, den zusätzlichen Ausschlusstatbestand des Ehegatten-/Lebenspartnereinkommens. Danach ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2 Allgemeine Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 7 Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind überwiegend i. S. v. negativ formulierten Ausschlusstatbeständen geregelt. Jeder einzelne Tatbestand von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5, Abs. 3 schließt dabei die Familienversicherung aus, soweit nicht wiederum Ausnahmen von den Ausschlusstatbeständen geregelt sind (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Nr. 4). Rz. 8 Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.4 Behinderung: Ohne Altersgrenze (Nr. 4)

Rz. 70 Ab 1.7.2001 ist § 10 Abs. 2 Nr. 4 neu gefasst und an den Sprachgebrauch des SGB IX angepasst worden. Ohne Altersgrenzen sind Kinder danach familienversichert, wenn sie als Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) außerstande sind, sich zu unterhalten. Nach der Definition des § 2 Abs. 1 SGB IX, auf die verwiesen wird, weisen Menschen eine Behinderung auf, ...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.9 Verfahren

Rz. 94b Wird die Aufnahme in die Familienversicherung abgelehnt, ist sowohl eine Klage des Stammversicherten als auch der Person, die familienversichert sein möchte, gerichtet auf Erteilung eines die Familienversicherung feststellenden Bescheides bei gleichzeitiger Aufhebung des Ablehnungsbescheides, als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zulässig. Wird die Klage vom Stamm...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.2 Inlandswohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 22 Die Familienversicherung besteht nur für Angehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz über die Geltung des SGB nur für diesen Personenkreis. Für die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt gilt die Definition des § 30 Abs. 3 SGB I, so dass auf die Kommentierung und Rechtsprechung zu § 30 S...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen der beitragsfreien (§ 3 Satz 3) Mitversicherung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienversicherung. Diese stellt eine eigenständige Form der Versicherung dar. Sie ist zwar von der Mitgliedschaft eines Stammversicherten abhängig, besteht aber kraft Gesetzes, wen...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.5 Keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 42 Mit dem Ausschluss hauptberuflich selbstständig erwerbstätiger Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder von der Familienversicherung wird an die Rechtsprechung des BSG zur Familienkrankenhilfe angeknüpft (vgl. BSG, Urteil v. 29.1.1980, 3 RK 38/79), die in diesen Fällen bereits die Familienkrankenhilfe als ausgeschlossen angesehen hatte, weil Selbstständige nicht zu dem ge...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3 Altersgrenzen für Kinder (Abs. 2)

Rz. 58 In § 10 Abs. 2 werden für die Familienversicherung von Kindern besondere Altersgrenzen genannt, woraus sich ergibt, dass Kinder auch unabhängig von den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 nicht zeitlich unbegrenzt familienversichert sind. Insoweit ist auch unerheblich, ob die Kinder gegenüber dem Stammversicherten noch über die Altersgrenzen hinaus Unterhaltsansprüche hät...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.2 Nicht erwerbstätig: Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (Nr. 2)

Rz. 60 Nicht erwerbstätige Kinder scheiden bei Erreichen der Altersgrenze von 23 Jahren aus der Familienversicherung aus. Die Gründe für die Nichterwerbstätigkeit spielen keine Rolle. Bis zum 23. Lebensjahr können auch die Kinder familienversichert sein, die sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sondern auf einen Ausbildungsplatz warten. Rz. 61 Nicht erwe...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.1 Vollendung des 18. Lebensjahres (Nr. 1)

Rz. 59 Kinder sind vom Grundsatz her längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, also bis einen Tag um 24:00 Uhr vor dem 18. Geburtstag, familienversichert. Die Familienversicherung besteht über diesen Zeitraum hinaus nur dann weiter, wenn die besonderen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 vorliegen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2 Rechtspraxis

2.1 Familienversicherung Rz. 3 Mit der Einführung der Familienversicherung durch das GRG wurde für die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern) eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenständiger Versichertenstatus, die Familienversicherung, begründet. Es handelt sich um eine eigene und ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.8 Meldeverfahren und Vordrucke (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 94 Den Spitzenverbänden der Krankenkassen war durch Art. 1 Nr. 3 GSG mit Wirkung ab 1.1.1993 die Verpflichtung auferlegt worden, sowohl für die Meldungen des Mitgliedes als auch für das Meldeverfahren untereinander ein einheitliches Verfahren und einheitliche Vordrucke zu verwenden. Rz. 94a Mit dem GKV-WSG ist Satz 2 mit Wirkung zum 1.7.2008 neu gefasst worden. Danach hat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004, 1322. Bieback, Sozialrechtliche Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten und Europarecht, NZS 2017, 801 Bienert, Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Mitgliedstaat der EU, Sperrzeit nach Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland, info also 2020, 147 Fenge, Der räumliche Geltungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.3 Krankenversicherungszuschlag

Wenn der Student nicht mehr über seine Eltern krankenversichert ist[1] (i. d. R. ab dem 25. Lebensjahr), sondern eine eigenständige Krankenversicherung hat, erhöht sich der Bedarf um max. 102 EUR monatlich, für über 30-jährige Studenten auf max. 167 EUR. Deren höhere Kosten müssen nachgewiesen werden. Auch privatversicherte über 30-jährige Studierende können den höheren nach...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.3.1 Ausscheiden aus der Familienversicherung

Rz. 28 Zum Beitritt zur freiwilligen Mitgliedschaft sind auch solche Personen berechtigt, die aus der zuvor beitragsfreien Familienversicherung ausscheiden oder wegen § 10 Abs. 3 nicht in der Familienversicherung versichert sein können. Obwohl diese Personen zuvor keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hatten, wird diesen ein Beitrittsrecht eingeräumt. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.12.2 Frist nach Ende Familienversicherung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 107 Die Beitrittsfrist von 3 Monaten für bisher Familienversicherte richtet sich nach dem Ende der Familienversicherung oder in den Fällen des Nichtzustandekommens einer Familienversicherung wegen § 10 Abs. 3 nach dem Geburtsdatum des Kindes. Rz. 108 Die taggenaue Bestimmung der Beitrittsfrist im Anschluss an eine Familienversicherung bereitet in einigen Fällen (z. B. Übe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.3 Weiterversicherung nach Familienversicherung (Abs. 1 Nr. 2)

2.3.1 Ausscheiden aus der Familienversicherung Rz. 28 Zum Beitritt zur freiwilligen Mitgliedschaft sind auch solche Personen berechtigt, die aus der zuvor beitragsfreien Familienversicherung ausscheiden oder wegen § 10 Abs. 3 nicht in der Familienversicherung versichert sein können. Obwohl diese Personen zuvor keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hatte...mehr