Fachbeiträge & Kommentare zu Familienversicherung

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.7 Ehegatten/Lebenspartner

Für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Regelfall keine gute Wahl. Einkommensteuer fällt bereits dann an, wenn das von beiden Partnern erzielte zu versteuernde Einkommen im Jahr insgesamt 24.696 EUR (doppelter Grundfreibetrag für das Jahr 2026[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Praktikant / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis wird der Begriff des Praktikanten relativ weit und unbestimmt verwendet. Ein Praktikant ist im allgemeinen Sprachgebrauch praktisch jede "günstige" Arbeitskraft, die noch in einer anderweitigen Ausbildung bzw. Studium ist, oder den Berufseinstieg nach einem Studium sucht. Rechtlich ist ein "Praktikant" äußerst unterschiedlich einzuordnen, je nachdem, ob...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2026 beträgt die Bezugsgröße 47.460 EUR – monatlich 3.955 EUR (+ 210 EUR).mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.5 Elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in Abkommensstaaten

Bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommensstaaten), erfolgte die Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen durch Arbeitgeber bislang in Papierform über entsprechende Antragsformulare. Die Prüfung und Ausstellung erfolgte abhängig vom Entsendestaat entweder durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der de...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2025 bis zum 29.9.2025, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 2 Beitragszuschuss für eine freiwillige Versicherung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Gehalt i. H. v. 8.000 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, deren Zusatzbeitrag 2,4 % beträgt. Der Arbeitnehmer hat ein Kind. Sein monatlich zu entrichtender Beitrag zur Krankenversicherung beträgt seit dem 1.1.2025 auf der Basis der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze ((5.512,50 EUR x 14,6 % = ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.2 Familienversicherung

Eine obligatorische Anschlussversicherung ist für Personen, deren Versicherungspflicht endet ausgeschlossen, wenn sich lückenlos daran eine Familienversicherung anschließt.[1] Dies gilt auch in atypischen Fällen, in denen eine kraft Gesetzes beendete Familienversicherung durch eine aus der anderen Stammversicherung abgeleitete Familienversicherung abgelöst wird (z. B. Ende d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Honorare / 3 Familienversicherung

Honorare gelten für die Feststellung der Familienversicherung als zu berücksichtigendes Einkommen. Wird dadurch die Einkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung überschritten, ist eine eigene freiwillige Krankenversicherung erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.2 Ende der Familienversicherung

Die obligatorische Anschlussversicherung tritt auch ein, wenn eine Familienversicherung aus Gründen, die in der Person des – bisher familienversicherten – Familienangehörigen liegen (z. B. rechtskräftige Ehescheidung), geendet hat. Die Gründe für das Erlöschen der Familienversicherung sind grundsätzlich unerheblich. Eine obligatorische Anschlussversicherung nach dem Ende der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 2 Vorrang einer Familienversicherung

Die Familienversicherung geht dem nachgehenden Anspruch nach § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V vor. Daher sind bei Versicherten mit Anspruch auf Familienversicherung jegliche Leistungsansprüche im Rahmen eines nachgehenden Anspruchs gesetzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass in keinem Fall Krankengeld im Rahmen eines nachgehenden Anspruchs zu zahlen ist, wenn gleichzeitig ein Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 1.1 Weiterversicherung nach Ende der Familienversicherung

Die Kasse muss den Versicherten über das Ende der Familienversicherung informieren. Für Kinder, deren Familienversicherung z. B. wegen Erreichen einer Altersgrenze endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort (obligatorische Anschlussversicherung). Dies gilt nicht, wenn innerhalb von 2 Wochen nach H...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 1 Familienversicherung

Kinder sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei bei einem "Stammversicherten" mitversichert.[1] Dabei sind verschiedene Altersgrenzen und Ausschlusstatbestände zu beachten. Der Anspruch auf eine Familienversicherung wird von der zuständigen Krankenkasse (Kasse des Stammversicherten) geprüft. Achtung Keine Meldepfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufstiegs-BAföG / 2 Familienversicherung oder freiwillige Krankenversicherung

Das Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG) zählt nicht zum Gesamteinkommen und ist daher nicht auf die Einkommensgrenze für die Familienversicherung anzurechnen.[1] Der Bezieher von Aufstiegs-BAföG kann sich daher bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern. Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Meisterschüler die Mitgliedscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 1.2 Neugeborene ohne Anspruch auf Familienversicherung

Neugeborene, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, weil ein Elternteil nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des anderen Elternteils ist[1], können der Versicherung freiwillig beitreten. 1.2.1 Vorversicherungszeit für f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / 3 Familienversicherung/freiwillige Krankenversicherung

Der Fach- oder Berufsfachschüler kann sich bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern. Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Fach- oder Berufsfachschüler seine Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen.[1] Freiwillig krankenversicherte Fach- oder Berufsfachschüler sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sprachkurs

Begriff Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen oder Studienkollegs oder sonstigen Vorbereitungskursen gelten nicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. Dieser Personenkreis unterliegt in keinem Sozialversicherungszweig der Versicherungspflicht. Bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen kann eine Familienversicherung durchgeführt werden. Gesetze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 1.2.1 Vorversicherungszeit für freiwilligen Beitritt

Für die freiwillige Versicherung ist erforderlich, dass ein Elternteil in den letzten 5 Jahren vor der Geburt mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate gesetzlich krankenversichert war. Um diese Vorversicherungszeit zu erfüllen, können Zeiten der Pflichtversicherung, einer freiwilligen Versicherung und Zeiten einer Familienversicherung berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 1.2.2 Antragsfrist für freiwillige Versicherung

Der Beitritt ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes schriftlich anzuzeigen. Die Frist von 3 Monaten ist eine Ausschlussfrist, d. h. wird diese versäumt, ist ein freiwilliger Beitritt nicht mehr möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.3 Freiwillige Krankenversicherung bei einer anderen Krankenkasse

Für Personen, deren Familienversicherung kraft Gesetzes endet, bestehen im Hinblick auf die Fortführung der Versicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft 2 Optionen. Einerseits können sie unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V jeder nach § 173 SGB V wählbaren Krankenkasse beitreten. Andererseits unterliegen sie grundsätzlich den Regelungen der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversichertennummer / 2 Aufbau

Die Krankenversichertennummer besteht aus den folgenden Bestandteilen: Unveränderbarer, 10-stelliger Teil, z. B. Max Mustermann A123456789 Veränderbarer, 9-stelliger Teil (Institutionskennzeichen), z. B. 100696012 Da bei verschiedenen Anwendungen datentechnisch nur ein Feld zur Verfügung steht, erhält die komplette Krankenversichertennummer eine zusätzliche Prüfziffer, sodass s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entlastungsbetrag für Allei... / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Der im Lohnsteuerrecht zu beanspruchende Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Für Arbeitnehmer ist das Bruttoarbeitsentgelt – ohne Berücksichtigung des Entlastungsbetrags – die Bemessungsgrundlage für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Auch die Beiträge freiwillig Versicherter werden nach den gesamten Einkünften – ohne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 5 Beginn

Die obligatorische Anschlussversicherung entsteht, im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung nach § 9 SGB V, ohne Antragstellung. Für das Zustandekommen wird also keine Willenserklärung des Betroffenen gefordert. Die obligatorische Anschlussversicherung entsteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sie schließt sich immer nahtlos an die vorangegangene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 1.1.1 Versicherungsrecht

Ein Ausscheiden aus einer gesetzlichen Versicherung im Ausland wird dem Ausscheiden aus einer deutschen Krankenversicherung gleichgestellt. Die im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, soweit beispielsweise Vorversicherungszeiten gefordert sind. Zudem spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 4 Abgrenzung zur freiwilligen Mitgliedschaft als obligatorische Anschlussversicherung

Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden als freiwillige Mitgliedschaft fort. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt erklärt. Auch gilt dies nicht für Personen, deren Versicherungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lebensalter / Zusammenfassung

Begriff Lebensalter ist die Zahl der vollendeten Lebensjahre. Die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres gehört in der Sozialversicherung vielfach zu den Voraussetzungen für eine Leistung (z. B. Altersrente) oder eine Berechtigung (z. B. Familienversicherung, freiwillige Versicherung). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zentrale Rechtsvorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegeversicherung / 1 Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Dies gilt für Arbeitnehmer, Studierende, Rentner als auch freiwillig Versicherte. Auch privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.[1] Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in Schul- bzw. Berufsausbildung sind im Rahmen der Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Deutschlandstipendium / 2 Beitragsrechtliche Behandlung

Das Deutschlandstipendium zählt bei familienversicherten Studenten nicht zum Gesamteinkommen[1], sofern es steuerfrei gezahlt wird. Damit kann durch das Stipendium die Einkommensgrenze in der Familienversicherung nicht überschritten werden; gehört bei pflichtversicherten Studenten nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.[2] Es ist damit unabhängig von seiner Höhe beitragsfr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.3 Freiwillige Krankenversicherung

Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Weiterversicherung abschließen. In diesen Fällen gilt eine Ausschlussfrist von 3 Monaten. Die Ausschlussfrist gilt auch für Personen, die sofort bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme mit ihrem regelmäßigen Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2 Voraussetzungen

Das Zustandekommen einer obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V setzt eine kumulative Erfüllung folgender Tatbestände voraus: Ende der Versicherungspflicht[1] oder der Familienversicherung[2] kraft Gesetzes keine Ausschlusstatbestände[3] keine Austrittserklärung[4]. 2.1 Ende der Versicherungspflicht Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.1 Versicherungspflicht

Eine obligatorische Anschlussversicherung ist ausgeschlossen, wenn sich an das Ausscheiden aus der Familienversicherung oder Versicherungspflicht nahtlos der Tatbestand einer anderen Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 SGB V anschließt. Der Nachweis dieses Ausschlusstatbestands vollzieht sich im Regelfall durch die Anmeldung der zur Meldung verpflichteten Stell...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 1 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht ein nachgehender Anspruch nur, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Erwerbstätigkeit ist sowohl eine gegen Entgelt ausgeübte Beschäftigung als auch eine selbstständige Tätigkeit. Ob eine geringfügige Beschäftigung ebenfalls als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Honorare / Zusammenfassung

Begriff Die Vergütung für Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter wird als Honorar bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise u. a. Journalisten, Musiker, Künstler, Steuerberater oder auch Dozenten. Das Honorar unterliegt weder der Lohnsteuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Der Honorar-Bezieher ist selbst verantwortlich für die Abführung der Einkommensteuer und evtl. der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 6 Ende der Mitgliedschaft durch Tod

Der nachgehende Anspruch für die Familienangehörigen des Versicherten durch den Tod des Versicherten besteht auch, wenn der Versicherte freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung war. Die Voraussetzungen für die Familienversicherung müssen im Zeitpunkt des Todes des Versicherten bestanden haben und dürfen nicht vor Ablauf des Monats, für den der nachgehende Anspruch besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländischer Student / 1 Studenten aus anderen EU-Staaten, der Schweiz und Abkommensstaaten

Ausländische Studenten aus anderen EU-Staaten, der Schweiz oder Abkommensstaaten sind als Studenten längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern sie sich zum Zweck des Studiums in Deutschland aufhalten und keine Sachleistungsansprüche zulasten des anderen EU-Staats, der Schweiz oder eines Abkommensstaats g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 6 Kranken-/Pflegeversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zieht keine eigenständige Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung[1] nach sich. Allerdings dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine kostenfreie Familienversicherung bestehen. Diese muss nicht über einen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft bestehen, sie kann sich auch über einen Versicherten au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.3 Persönlicher Anwendungsbereich gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer

Der persönliche Anwendungsbereich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfasst alle Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, unabhängig davon, ob sie pflicht-, freiwillig oder familienversichert sind. Entscheidend ist allein der Versicherungsstatus in der GKV, nicht die Art des Beschäftigungsverhältnisses oder die Mitgliedschaft a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / 1 Auskunftspflichten im Zusammenhang mit Sozialleistungen

Die Auskunftspflicht besteht nur im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen (Berücksichtigung der Einnahmen des Ehegatten oder des Lebenspartners bei der Berechnung des Beitrags für die freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung) gilt die Vorschrift nicht. Bei einer Familienversicherung gelten hinsichtlich der Auskunfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Deutschlandstipendium / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Deutschlandstipendium werden engagierte und begabte Studenten aller Nationalitäten mit 300 EUR monatlich gefördert. Das Fördergeld wird je zur Hälfte vom Staat und von privaten Förderern (z. B. Unternehmen) aufgebracht. Es wird einkommensunabhängig und ggf. zusätzlich zu BAföG-Leistungen für mindestens 2 Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 1 Typische Anwendungsfälle

Anwartschaftsversicherungen der PKV richten sich an Personen, die bereits privat krankenversichert sind und ihre Versicherung aus verschiedenen Gründen, wie etwa einem Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder einem verringerten Gehalt, vorübergehend unterbrechen möchten bzw. müssen. Dabei haben sie die Absicht, später wieder in ihre private Krankenversicherung zurückzukehren. Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werbungskosten / Sozialversicherung

Werbungskosten sind ein steuerrechtlicher Begriff. Es handelt sich um vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers, welche dazu dienen, Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Keine Auswirkung auf den Sozialversicherungsbeitrag Bei der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung aus dem Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer bleibe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsausschluss / 1 Krankenversicherung

Auf Leistungen soll immer dann kein Anspruch bestehen, wenn sich Personen in den Geltungsbereich des SGB V begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Versicherungspflicht von bestimmten zuvor nichtversicherten Personen) zu geraten oder aufgrund dieser Versicherung in der Familienversicherung missbräuchlich Leistungen in Anspruch nehmen. Mit dem Leistungsa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.4 Wechsel des Versicherungsverhältnisses

Der Anspruch auf Leistungen ruht nach § 16 Abs. 3a Satz 2 SGB V auch weiterhin, selbst wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der Versicherte in dem neuen Versicherungsverhältnis ebenfalls verpflichtet ist, die Beitrage selbst zu zahlen (z. B. freiwillige Mitglieder, Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, Studenten, ggf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 3 Gesetzliche und private Krankenversicherung

Beamte, Richter und beamtenähnliche Personen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern[1], können in der gesetzlichen Krankenversicherung keine auf den Beihilfeanspruch abgestimmte Versicherung (Restkostenversicherung) abschließen. Sie erwerben den vollen Versicherungsschutz. In der privaten Krankenversicherung kann dagegen eine Versicherung abg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1 Personenkreis

Der Leistungsanspruch ruht, wenn Versicherte mit Beitragsanteilen für 2 Monate im Rückstand sind. Betroffen sind die Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen haben. Dazu gehören freiwillige Mitglieder (einschl. der obligatorischen Anschlussversicherung), Studenten, Rentenantragsteller und Personen, die wegen einer fehlenden anderweitigen Absicherung im Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.4 Austrittserklärung

Beim Fehlen eines Ausschlusstatbestands setzt sich die bisherige Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als obligatorischen Anschlussversicherung fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / Zusammenfassung

Begriff Fach- bzw. Berufsfachschulen zählen nicht zu den anerkannten Ausbildungsstätten des Zweiten Bildungsweges. Es handelt sich dabei um Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: In der Pflegeversicherung werden Fach- und Berufs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 2 Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub hält dagegen die Versicherungspflicht längstens bis zur Dauer von einem Monat aufrecht[1], sofern das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht. Mangels Entgeltzahlung fallen für diese Zeit auch keine Beiträge an. Dauert der unbezahlte Urlaub länger, besteht in der Krankenversicherung für bisher Versicherungspflichtige noch ein nachgehender Leistungsanspruch für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 1.2.1 Versicherungsrecht

Verlegt eine in einem Abkommensstaat beschäftigte Person ihren Wohnsitz nach Deutschland und nimmt sie eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie in Deutschland freiwillig versichert werden kann. Voraussetzung ist immer, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und d...mehr