Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

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Bulgarien / 1. Erste Erbordnung

Rz. 11 Die erste Erbordnung besteht aus den Kindern des Erblassers. Diese erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind des Erblassers vor dem Erbfall gestorben oder erbunwürdig geworden sein, so greift das Repräsentationsprinzip ein: Es erben die hinterbliebenen Abkömmlinge dieses Kindes anteilig anstatt seiner. Beispiel: A hat drei eigene Kinder (B, C und D) und ein Adoptivkind (E...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 01/2025, ZErberus gratuliert auch im Namen der DVEV und des zerb verlags ganz herzlich zum 80. Geburtstag!

Auf den Namen des Jubilars stieß ich das erste Mal bei der Auswahl meines Wahlfachs zum zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg, stammt von ihm doch das Werk "Erbrecht- Examenskurs für Rechtsreferendare". Dieses Werk blieb auch Rechtsanwalt Karl Ludwig Kerscher, Vorstand der DVEV, nicht verborgen. Er kontaktierte den Autor und man verabredete eine Zusammenarbeit für ein Bu...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 2. Segmentierung und Pluralisierung von Elternschaft

Die Pluralisierung der Familienformen führt unweigerlich zu vielfältigen, teils neuen Elternschafts- und Kindschaftskonstellationen.[11] Die Sozialwissenschaft beschreibt dieses Phänomen treffend mit den Begriffen der Segmentierung und Pluralisierung von Elternschaft.[12] Segmentierung meint hierbei, dass sich die Elternschaft je nach Begründungszusammenhang in unterschiedli...mehr

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Belgien / Literaturtipps

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Bosnien und Herzegowina / f) Kreis der erbberechtigten Personen

Rz. 31 In der Republik Srpska gehören zum Kreis der gesetzlichen Erben nur Blutsverwandte, Adoptivkinder und -eltern und, soweit vorhanden, der Ehegatte des Erblassers. Andere Verbindungen zwischen dem Erblasser und bestimmten Personen, wie z.B. zwischen nichtehelichen Partnern, Pflegeeltern oder -kindern, Stiefeltern und -kindern, reichen nicht aus, um diese Personen in den...mehr

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FF 01/2025, Gemeinsamer Appell: Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform!

Pressemitteilung vom 24.10.2024 Im Vorfeld der für den 25.10.2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Dr. Marco Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen. Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Sch...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2021 Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Auflage 2024 Bäck, Familien- und Erbrecht – Europas Perspektiven, Wien 2007 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 von Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Band 1: Allgemeine Lehren, 2. Auflage 2003 Band 2: Besonderer Teil, 2. Auf...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / b) Checkliste der unvertretbaren Handlungen

Rz. 84 In der Rechtsprechung zeigt sich eine breite Kasuistik, wann eine vertretbare und wann eine unvertretbare Handlung anzunehmen sein soll. Gekennzeichnet sind alle Entscheidungen von dem Grundsatz, dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend sind. Nachfolgend soll eine an der praktischen Relevanz orientierte Auswahl vorgestellt werden, die die Abg...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / a) Zuordnung des Elternteils (erste Elternstelle)

Als Elternteil sollte die Person zugeordnet werden, die das Kind geboren hat.[164] Für diese Zuordnung spricht erstens, dass im Regelfall die Zuordnung über die Geburt zu einer Übereinstimmung sozialer, genetischer und biologischer Elternschaft führen wird. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle werden heute Kinder auf natürlichem Wege gezeugt und geboren, so dass diese Zu...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Hintergrund

Rz. 88 Die Unterstellung der Erbfolge unter das am gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers geltende Recht war aus politischen Gründen vorgegeben. Es sei hier dahingestellt, ob die Vorteile der gefundenen Regelung ihre Nachteile aufwiegen. Es bleibt auf der Ebene des internationalen Erbrechts bei folgenden Schwächen:mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 4. Rechtliche Ausgangslage: Orientierung am Primat der genetischen Abstammung

Im geltenden Recht finden sich die beschriebenen Entwicklungen bestenfalls partiell wieder: Zunächst gilt im Abstammungsrecht das sog. "Zwei-Eltern-Prinzip". Dies bedeutet, dass einem Kind abstammungsrechtlich maximal zwei rechtliche Eltern zugeordnet werden können.[50] Auch in Fällen der Pluralisierung von Elternschaft ist die abstammungsrechtliche Zuordnung damit auf zwei ...mehr

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Türkei / Literaturtipps

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Niederlande / IX. Der ordre public

Rz. 30 Wie die anderen Haager Übereinkommen enthält auch das Haager ErbrechtÜbk. in seinem Art. 18 eine ordre-public-Klausel. Sie besagt, dass die Anwendung des durch das Übereinkommen verwiesenen Rechts nur verweigert werden kann, wenn diese offensichtlich dem ordre public zuwiderlaufen würde. Dabei handelt es sich um den ordre public des Forumstaates. Die ordre-public-Klau...mehr

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Rumänien / 3. Auswirkungen des Ehegüterrechts auf die Nachlassteilung

Rz. 14 Gesetzlicher Güterstand in Rumänien ist die gesetzliche Gütergemeinschaft (sog. Errungenschaftsgemeinschaft, Art. 339 CCN).[2] Danach werden alle während der Ehe von den Ehepartnern erworbenen Vermögensgegenstände gemeinsames Eigentum der Eheleute. Abweichende vertragliche Vereinbarungen von dieser Regelung sind nach der Neuregelung des Familienrechts durch den CCN nu...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Problematik

Rz. 150 In einigen Staaten gilt kein einheitliches Recht auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts, sondern es gibt mehrere parallele Rechtsordnungen nebeneinander. Rz. 151 So kann es eine interterritoriale Rechtsspaltung geben, bei der in einzelnen Gebieten dieses Staates unterschiedliches Recht gilt. In Europa ist das z.B. im Vereinigten Königreich (England und Wales, Scho...mehr

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L / 2 Lügendetektor [Rdn 3151]

Rdn 3152 Literaturhinweise: Achenbach, Polygraphie pro reo?, NStZ 1984, 350 Artkämper, Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen – Teil 1, Krim 2009, 349 Frister, Der Lügendetektor – Zulässiger Sachbeweis oder unzulässige Vernehmungsmethode?, ZStW 1994, 303 (Band 106), 303 R. Hamm, Monokeltest ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Das Deutsch-Persische Niederlassungsabkommen

Rz. 210 Art. 8 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien (Deutsch-Persisches Niederlassungsabkommen) vom 17.2.1929[160] lautet wie folgt: Zitat Art. 8 (1) Die Angehörigen jedes vertragsschließenden Staates genießen im Gebiet des anderen Staates in allem, was den gerichtlichen und behördlichen Schutz ihrer Personen und Güter angeht, die...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Einstweilige Einstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG

Rz. 596 Eine einstweilige Einstellung des Verfahrens nach § 180 Abs. 3 ZVG (Muster siehe Rdn 669) erfordert eine Einstellung zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes und dass die Miteigentümer des Grundstücks der Ehegatte oder frühere Ehegatte des Antragstellers oder sein Lebenspartner oder sein früherer Lebenspartner ist. Die Rege...mehr

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Griechenland / 2. Erbrecht – Ehegüterrecht

Rz. 19 Die Anknüpfung im internationalen Erbrecht und Ehegüterrecht ist bei gemischtnationalen Ehen oft nicht identisch. Wie schon erwähnt, unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen der lex patriae des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, während die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten sich nach dem Recht richten, das ihre persönlichen Rechtsverhältnisse unmit...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / II. Stand gegenwärtiger Reformbemühungen

Dass das geltende Abstammungsrecht einer Reform bedarf, ist in der abstammungsrechtlichen Literatur allgemein Konsens.[79] Eine Reform wird seit langem vorbereitet: Im Jahre 2017 hat der bereits 2014 eingesetzte Arbeitskreis Abstammungsrecht seinen Abschlussbericht mit umfangreichen Reformvorschlägen an das Bundesjustizministerium (damaliges BMJV) übermittelt.[80] Im Jahre 2...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 4. Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung?

Mehr Wunschdenken als berechtigte Hoffnung dürfte die Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung z.B. durch eine Anfügung in § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG mit der Formulierung "[...]; latente Steuern bleiben hierbei unberücksichtigt." sein, weil einerseits der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrssteuer prägen...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 8. Beratungsrechtsschutz im Familienrecht/Lebenspartnerschaftsrecht/Erbrecht (§ 2k ARB 2010)

Rz. 32 Dieser Beratungsrechtsschutz besteht nur, wenn ein Versicherungsfall (§ 4 Abs. 1 b ARB 2010) eingetreten ist. Die vorsorgliche Beratung ist weiterhin nicht versichert. Der Beratungsrechtsschutz entfällt ersatzlos, wenn die Beratung unmittelbar einer gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit vorausgeht. Rz. 33 Da dieses Ergebnis nur schw...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / I. Ausgangspunkt und Relevanz

"Transmortale Überraschungen einer Vorsorgevollmacht" titelte ein jüngst erschienener Aufsatz.[1] Überraschungen kann es eigentlich nur geben, wenn eine Situation nicht ausreichend bekannt und vorbereitet ist. Die klassische Juristenausbildung spielt solchen Überraschungen im Bereich von Vorsorgevollmachten und Testamentsvollstreckung in die Hände. Sowohl im Familienrecht al...mehr

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Autorenverzeichnis

Nadine Braband Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Leipzig Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Dr. Cathrin Krämer Richterin, Berlin Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesel...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 A. Kommentare

Altmeppen, GmbHG, 11. Auflage 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Auflage 2024 Andres/Leithaus, Insolvenzordnung: InsO, Kommentar, 4. Auflage 2018 Bamberger/Roth/Haul/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 5: §§ 1922–2385, CISG, IPR, EGBGB, 5. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck, (zit. BeckOK BGB/...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / I. Bundesrepublik Deutschland

Rz. 33 In der Bundesrepublik Deutschland wurden das Erbrecht und auch das Recht der Erbengemeinschaft wiederholt geändert.[114] Doch waren die Änderungen regelmäßig mehr das Nachvollziehen von Entwicklungen im Familienrecht. Durch die Reformen beim Recht der nichtehelichen und der adoptierten Kinder veränderten sich auch die personalen Zusammensetzungen von Erbengemeinschaft...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / II. Beratungsrechtsschutz

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Familienrecht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Versicherungsnehmer hat mich in einer familienrechtlichen Angelegenheit um Rat und Auskunft gebeten. Ihr Versicherungsnehmer lebt seit dem _________________________ von seiner Ehefrau getrennt. Er hat sich beraten lassen, welchen Ehegatten- und Kindesunte...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 B. Lehr- und Handbücher, Monographien

Ann, Die Erbengemeinschaft (Habil.-Schr.), 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 8. Auflage 2024 (zit. BeckNotar-HdB/Bearbeiter, § Rn) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2024 Bonefe...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 390 Für die private Unfallversicherung ist zunächst das VVG als Spezialgesetz für Versicherungsverträge einschlägig, hier neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften), insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG. In der Praxis relevant sind darüber hinaus die Vorschriften des BGB, insbesondere ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 3 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3, 4 ff. EGBGB kodifiziert. Daneben existierten und existieren noch staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates üb...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 14 Beispiel Im Beispiel (siehe Rdn 11) beschließt die Erbenmehrheit zwei Verpflichtungsgeschäfte: den Verkauf des Grundstücks (§ 1850 Nr. 5 BGB), mit dessen Erlös Schulden getilgt werden sollen, und die Aufnahme eines Kredits, d.h., eines nach § 1854 Nr. 2 BGB hinsichtlich des Minderjährigen durch das Familiengericht zu genehmigenden Geschäfts.[14] Rz. 15 Nach außen kann ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 78 Es ist umstritten, ob und wann eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[190] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderl...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / H. DDR

Rz. 28 In der DDR galt bis zum Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1.1.1976 das Bürgerliche Gesetzbuch weitgehend fort.[108] Das Erbrecht blieb also zunächst unverändert. Änderungen insbesondere im Familienrecht (Adoption, uneheliche Kinder etc.) wirkten sich auf das Erbrecht indirekt aus.[109] Das ZGB von 1976 war insgesamt deutlich einfacher gefasst als das BGB. Er...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / A. Grundlagen

Rz. 1 Befindet sich im Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb, hat dies nachhaltigen Einfluss auf die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Landwirtschaftliche Betriebe unterliegen sowohl im allgemeinen Erbrecht des BGB als auch aufgrund von Landesrecht Sonderregelungen, die sie von sonstigem Nachlassvermögen unterscheiden. Rz. 2 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaft...mehr

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zfs 12/2024, Wann kommt die Inflation des Schmerzensgeldes?

Liebe Leserinnen und Leser, die Inflationsrate in Deutschland stieg ab Juli 2021 an und erreichte in den Jahren 2022 und 2023 ein Rekordniveau. Alles wurde merklich teurer und das führte naturgemäß zu Unsicherheiten und Sorgen bei den Menschen. Aber was ist eigentlich mit den Schmerzensgeldbeträgen, sollte hier nicht auch endlich einmal eine "merkliche Inflation" erfolgen? Bekan...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.6 Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings

Rz. 31 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976, BGBl. I S. 1421) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG, bis zum 31.8.2009 § 1587 Abs. 2 BGB) erworbenen Anwartschaften auf Versorgung – insbesondere auch aus...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / IV. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen. Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Bes...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 2 Anmerkung

Der Fall ist nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Begründung außergewöhnlich. Sowohl Familiengericht als auch Kammergericht haben den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorgesehen, weil die Ehefrau sich besonders schäbig und ehefeindlich verhalten hat (Plünderung eines gemeinschaftlichen Kontos der Ehegatten durch die Ehefrau, die im Innenverhältnis dazu nicht berechtig...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 7. Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 2g bzw. Nr. 3.2.10 ARB 2012

Rz. 208 § 3 Abs. 2 g ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts (vor den ARB 2000: nur des Familien- und Erbrechts) vom Rechtsschutz aus, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k ARB besteht. Maier [236] definiert den Begriff des Familienrechts wie folgt: "Familienrecht ist die Gesamtheit der st...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / C) Regelung des notwendigen Selbstbehalts im Gesetz

Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH gerecht zu werden, legen die Oberlandesgerichte und das Kammergericht in ihren Leitlinien (Ziff. 21.2 der einheitlichen Leitlinienstruktur) regelmäßig die Höhe des notwendigen Selbstbehalts fest. Dabei orientieren sie sich an dem Existenzminimum, das jedem Unterhaltspflichtigen sel...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 5. Arrest

Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung, also auch eines Anspruchs gerichtet auf Zugewinnausgleich, statt. Erweist sich später aber die Anordnung eines Arrestes als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu erse...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / III. Absehen von der persönlichen Anhörung bzw. von der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks

Bei den in § 159 Abs. 2 S. 1 FamFG genannten Fällen handelt es sich um einen abschließend geregelten Ausnahmekatalog.[40] Lediglich in den dort genannten Beispielen kann von der persönlichen Anhörung bzw. von der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks abgesehen werden. 1. Schwerwiegender Grund Von der persönlichen Anhörung bzw. der persönlichen Inaugenscheinnahme eines Kind...mehr

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FF 11/2024, Durchsetzbarkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt für ihre Kinder L. und A. [2] Im Sorgerechtsverfahren des Amtsgerichts Kreuzberg einigten sich die Eltern im Termin am 8.6.2023 auf eine teilweise Abänderung des am 14.1.2022 im Verfahren … ergangenen Umgangsbeschlusses. [3] Ferner hat das Amtsgericht das hiesige einstweilige Anordnungsverfahren nach § 1666 BGB eingeleit...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / 3. Die persönliche Inaugenscheinnahme nach § 159 Abs. 1 FamFG

Die Pflicht zur Verschaffung des persönlichen Eindrucks kommt nur zum Tragen, wenn "das Kind mangels verbaler Ausdrucksmöglichkeiten offensichtlich nicht in der Lage ist, sich im Rahmen einer persönlichen Anhörung zu äußern".[31] Das OLG Frankfurt[32] hat in Fällen des § 159 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 FamFG ausgeführt, dass "das Kind zumindest kurz in seinem Verhalten zu beobachten i...mehr