Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.3 Anerkennung der Mutterschaft

Rz. 16 Mutter eines Kindes ist gemäß § 1591 BGB die Frau, die es geboren hat. Die Anerkennung der Mutterschaft bedarf nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ebenso wie nach § 29 PStG (ab 1.1.2009: § 44 PStG) der öffentlichen Beurkundung, obwohl das deutsche Familienrecht sie als einen feststellungsbedürftigen Tatbestand nicht vorsieht. Vielmehr wird damit das Übereinkommen über die Festst...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.1 Überblick

Rz. 40 Vollzeitpflegeverhältnisse spielen in der gerichtlichen Praxis, und zwar sowohl der familiengerichtlichen als auch der verwaltungsgerichtlichen Praxis, eine zahlenmäßig große Rolle. Denn das Aufeinandertreffen der Förderung und Unterstützung der leiblichen Eltern einerseits und den entwicklungspsychologischen Folgen des Aufwachsens eines Kindes in einer Pflegefamilie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.2 Erkenntnisse der Bindungsforschung

Rz. 41 Die Situation der Pflegekinder ist in einer Vielzahl der Fälle davon gekennzeichnet, dass ihr Sorgerechtsstatus und ihre soziale Zuordnung auseinanderfallen (so bereits die gesetzgeberischen Überlegungen, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 71. Der Gesetzgeber hat punktuell versucht, die spezielle Situation der Pflegekinder zu verbessern, etwa durch Schaffung der §§ 1630 Abs. 3, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.3 Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB

Rz. 42 § 1632 Abs. 4 BGB gibt Pflegeeltern ein eigenes Antragsrecht, um zu verhindern, dass ein Pflegekind zur Unzeit aus der Pflegefamilie herausgenommen wird. In § 1632 Abs. 2 Satz 2 BGB wird im Übrigen die sog. Dauerverbleibensanordnung geregelt, die einen Gleichlauf mit dem Kinder- und Jugendhilferecht erzielt, das in § 33 schon immer die Pflegekindschaft als eine "zeitl...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.3.1 Funktionale Stellung

Rz. 24 Die Urkundsperson kann Beamter oder Angestellter des Jugendamtes sein, wie aus dem Wortlaut des § 60 Satz 1 hervorgeht. Das Jugendamt ist gemäß Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, geeignete Beamte oder Angestellte für die Tätigkeit als Urkundspersonen zu ermächtigen. Die zu ermächtigenden Personen müssen geeignet sein. Die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdien...mehr

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Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 2.1 Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Rz. 4 Gemäß Abs. 1 Satz 1 entfällt die Leistungspflicht nach dem AsylbLG, soweit der erforderliche Lebensunterhalt anderweitig sichergestellt ist. Erforderlicher Lebensunterhalt ist gleichbedeutend mit dem Bedarf der leistungsberechtigten Person nach den Vorschriften des AsylbLG (Groth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., AsylbLG. § 8 Rz. 18). Dazu gehören die L...mehr

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FF 02/2025, Familienrecht Quo vadis?

Klaus Schnitzler Nach dem Ampel-Aus am 6.11.2024 und der inzwischen gestellten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident am 27.12.2024 das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den 23.2.2025 angesetzt. Im Familienrecht fällt die Bilanz der Ampel äußerst mager aus. Gesetze gab es lediglich zur Minderjährigen-Ehe (vgl. die kritische Stellungahme von Prof. Dr. Je...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 2. Persönliches Fehlverhalten

Ob der Ausgleich des Zugewinns auch wegen persönlichem Fehlverhalten grob unbillig sein kann, ist problematisch. Der Wortlaut des Gesetzes, der wirtschaftliches Fehlverhalten als ein "insbesondere" die grobe Unbilligkeit begründenden Umstand nennt, gibt beides her. Man kann das "insbesondere" so lesen, dass immer ein wirtschaftliches Fehlverhalten gefordert ist, man kann es a...mehr

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FF 02/2025, Auskunft und Be... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten machen im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens wechselseitig Zugewinnausgleichsansprüche im Wege von Stufenanträgen geltend, wobei sie im Rechtsbeschwerdeverfahren nur über den Umfang der Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung und Belegvorlage streiten. [2] Die Beteiligten heirateten am 17.9.2010 und trennten sich am 1.9.201...mehr

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ZErb 02/2025, Norddeutsches Erbrechtsforum, 7./8.11.2024

Am 7. und 8.11.2024 fand, online und in Präsenz im Hotel Hafen Hamburg, symbolhaft den Horizont erweiternd mit Blick über die Elbe, das Norddeutsche Erbrechtsforum nun schon zum 17. Mal statt, eine für Erbrechtler in ganz Deutschland feste Institution, um mit den Entwicklungen im Erbrecht Schritt zu halten. Die wissenschaftliche Leitung lag erstmals bei RA, FA ErbR und Notar...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / V. Fazit

Das Verzichtsverbot des § 1614 BGB wurde in den vergangenen Jahren gelockert. Es sind nunmehr Verzichte bis zu 20 %, im Einzelfall auch bis zu einem Drittel des jeweils geschuldeten Unterhalts zulässig. Der teilweise Verzicht auf den eigentlich geschuldeten Kindesunterhalt sollte nur aus kindeswohldienlichen Gründen erfolgen. Denn Kindesunterhalt soll nicht nur den Bedarf des...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Hamm überzeugt, was die "Verwirkung" von Altersvorsorgeunterhalt angeht – und nur darum geht es in diesem Kurzbeitrag – nicht, weder im Ergebnis noch in der Begründung. A. Sachverhalt und Entscheidung des Oberlandesgerichts Der getrenntlebende Ehemann (M) war am 4.6.2020 rechtskräftig zur Zahlung laufenden Altersvorsorgeunterhaltes[1] in Höhe von 416,00 E...mehr

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FF 01/2025, Digitalisierung im Familienrecht - Chancen und strategische Perspektiven

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Jahreswechsel bietet sich die Gelegenheit, sowohl einen Blick zurück als auch nach vorne zu werfen. Auf unserer Herbsttagung Ende November 2024 in München hat Tom Braegelmann mit seinem Vortrag über Künstliche Intelligenz im Familienrecht die Teilnehmenden inspiriert und zum Nachdenken angeregt. Die Dynamik, mit der Digi...mehr

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ZErb 01/2025, Familienrecht

Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter, also Familien-, Trennungs-, Verwandten- und Kindesunterhalt, mit dem Tod des Verpflichteten gem. § 1615 BGB – mit Ausnahme schon fälliger Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit.[1] Gesetzlicher Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten Dies gi...mehr

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FF 01/2025, Jugendamt muss nicht umgangsberechtigtem Vater Auskunft geben

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaften – Familienrecht vom 3.12.2024 Bremen/Berlin (DAV). Ein nicht umgangsberechtigtes Elternteil kann gegenüber dem Jugendamt als Ergänzungspfleger Anspruch auf Auskünfte über sein Kind haben. Über den Umfang muss unter Umständen das Gericht befinden. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mi...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Erben erster Ordnung

Rz. 37 Zur ersten Erbordnung zählen die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehegatte; in der Föderation BuH und BD BuH auch sein nichtehelicher Partner. Innerhalb der ersten Erbordnung erben Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte zu gleichen Teilen, Art. 10 ErbG FBuH, Art. 8 ErbG RS, Art. 10 ErbG BD BuH. Bezüglich der Abkömmlinge tritt die Repräsentation nach Stämmen ein....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Katalonien / Literaturtipps

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FF 01/2025, Qualität der Verfahrensbeistände und Familienrichter

Interview mit Prof. Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt/M. Prof. Dr. Ludwig Salgo Schnitzler/FF: Sie beschäftigen sich seit Jahren mit dem Verfahrensbeistand, früher "Anwalt des Kindes" und hatten seinerzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Studie erstellt, die sich mit der Frage der eigenständigen Kindesvertretung in möglichst allen Verfahren beschäftigte, in denen K...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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Schweiz / Literaturtipps

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 1. Vorüberlegungen

Hierzu zunächst einige notwendige Vorüberlegungen: Abstammungsrecht ist Statusrecht.[89] Als Statusrecht hat es die Aufgabe, einem Kind seinen Platz in der Rechtsordnung mit allen ihren Bezügen zuzuweisen.[90] Dass das Abstammungsrecht diese Zuordnung, d.h. die Zuordnung des Kindes zu seinen Eltern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu bewerkstelligen hat, ist offensichtlic...mehr

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Türkei / c) Güterrechtliche Ansprüche des Ehegatten im Erbfall beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 26 Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.[51] Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt.[52] Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb, die Leistungen von Einrichtungen der sozialen Sicher...mehr

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Ungarn / c) Überblick über das Ehegüterrecht

Rz. 56 Die Regelungen des Ehegüterrechts sind in Buch IV des Ptk. (Familienrecht) enthalten.[56] Der gesetzliche Güterstand ist weiterhin die Gütergemeinschaft.[57] Nach den Vorschriften dieses Güterstandes gehört jeder Vermögensgegenstand zum Gesamtgut, mit Ausnahme desjenigen, der durch das Gesetz[58] als Sondervermögen eines der Ehegatten betrachtet wird. Zum Sondervermög...mehr

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FF 01/2025, Bundesgerichtsh... / 1 Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden können. 1.1 Sachverhalt: Der Antragsteller ist Sozialhilfeträger. Er nimmt den Antragsgegner aus übergegangene...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / Literaturtipps

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen

Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem eher niedrigen Niveau. Die neue "Rechtsprechungslinie" des Bundesgerichtshofs im Unterhaltsrecht, wonach im Falle eines gemeinsamen, im Residenzmodells betreuten Kindes beim betreuenden E...mehr

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Slowakei / 1. Erbeinsetzung

Rz. 29 Das slowakische Erbrecht kennt lediglich eine Art der Verfügung von Todes wegen – die Erbeinsetzung durch Testament. Die in anderen Rechtsordnungen bekannten Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. Vermächtnis, Nacherbschaft, Erbverträge, Auflagen oder trusts, gegenseitiges Testament mehrerer Personen oder gemeinschaftliches Testament der Erblasser, sind der slowakischen Re...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Nasciturus

Rz. 21 Die Voraussetzung für die Erbfolge ist, dass der Erbe das Ableben des Erblassers erlebt hat bzw. in diesem Moment gezeugt war und danach lebendig geboren wurde, Art. 157 Abs. 1 und 2 ErbG FBuH, Art. 147 Abs. 1 und 2 ErbG RS, Art. 1162 Abs. 1 und 2 ErbG BD BuH. In welchem Zeitraum seit dem Ableben des Erblassers dies geschehen sollte, schreiben die Erbgesetze nicht vor...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / Einführung

Seit die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV im Jahre 2016 ihr Forum Abstammungsrecht in Berlin veranstaltet hat, ist gesetzgeberisch nicht sehr viel passiert. Bereits damals ist jedoch deutlich geworden, dass es im Abstammungsrecht Reformbedarf gibt.[2] Der vorliegende Beitrag widmet sich vor dem Hintergrund des aktuellen Scheiterns der Ampel-Koalition und ihrer Refor...mehr

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Griechenland / 1. Anknüpfung

Rz. 4 Art. 21 Abs. 1 EuErbVO sieht eine autonome "Allgemeine Kollisionsnorm" vor, nach der die gesamte Rechtsnachfolge[2] von Todes wegen dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Somit wird der primäre Anknüpfungspunkt auf den Aufenthalt des Erblassers verschoben. Ausnahmsweise ist (nach Art. 21 Ab...mehr

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Belgien / 2. Zuwachsklausel

Rz. 94 Im Rahmen der Vereinbarung einer Zuwachsklausel (früher auch tontine genannt) erwerben zwei oder mehr Personen einen Vermögensgegenstand, i.d.R. eine Immobilie, aber z.B. auch einen Gesellschaftsanteil, gemeinschaftlich, mit der Maßgabe, dass der Anteil des Zuerstversterbenden dem oder den übrigen Beteiligten mit seinem Tode zufällt.[122] Hierbei handelt es sich grund...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / IV. Zusammenfassender Ausblick

Abschließend lässt sich Folgendes festhalten: Das geltende Abstammungsrecht wird an vielen Stellen den gegenwärtigen gesellschaftlichen Anforderungen nicht gerecht. Ein Konzept für eine moderate Reform, die die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung modern und den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechend gestaltet, ist vorstehend skizziert worden. Es hat sich gezeigt, dass re...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / I. Aktueller Stand des Unterhaltsrechts

Aus unterhaltsrechtlicher Sicht glich das vergangene Jahr einer wilden Achterbahnfahrt:[1] 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem eher niedrigen Niveau. Die neue "Rechtsprechungslinie" des B...mehr

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AGS 01/2025, Verfahrenswert... / III. Wert des Stundungsantrags

Der Wert des Stundungsantrags nach § 1832 Abs. 5 BGB ist gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Beschwerde weist zu Recht darauf hin, dass nicht der Wert der Forderung, sondern das Interesse des Antragstellers, die Kosten der Finanzierung der Zugewinnausgleichsforderung zu ersparen, maßgeblich sei (OLG Köln BeckRS 2015, 09491; BeckOK Streitwert/Dürb...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / b) Anmerkung A VII: Berücksichtigung der anteiligen, auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Wohnkosten im Selbstbehalt

Die Anmerkung A VII – bislang A V (alt) – wurde inhaltlich weiter geschärft und im letzten Absatz die Wortfolge "auf den Unterhaltspflichtigen entfallenden" eingefügt. Damit soll noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt erst dann zu erhöhen sind, wenn der konkret auf den Unterhaltspflichtigen entfallende Anteil an den Wohnkoste...mehr

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FF 01/2025, Ansprüche gegen... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien streiten über die Zuständigkeit der angerufenen Zivilkammer. [2] Der Kläger und die Tochter des Beklagten zu 2, die am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligte Beklagte zu 1, sind seit März 2015 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Der Kläger ist Gläubiger titulierter Forderungen gegen seine geschiedene Ehefrau. Ausweislich einer von ihm eingereic...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung eines deutschen Erbscheins neben einem ausländischen Europäischen Nachlasszeugnis?

Rz. 53 Trotz der einheitlichen Bestimmung des Erbstatuts in den Art. 21 ff. EuErbVO ist eine einheitliche Rechtsanwendung noch nicht gewährleistet. So wird aufgrund der Lücken im vereinheitlichten europäischen IPR z.B. das Bestehen eines für die Erbfolge maßgeblichen familienrechtlichen Statusverhältnisses (Ehe, Abstammung, Adoption etc.) in den Mitgliedstaaten der EU weiter...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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Türkei / I. Gesetzliche Grundlage für das materielle Erbrecht

Rz. 13 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Nach der Gründung der türkischen Republik (1923) hat die Türkei einen wichtigen Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Anstelle des bisher gültigen islamischen Rechts (Scharia) wurde ein neues Rechtssystem geschaffen, mit dem man den neuen Entwicklungen in der Welt besser Rechnung trag...mehr

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Nordmazedonien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das materielle Erbrecht ist in dem am 20.9.1996 in Kraft getretenen Erbgesetz (mazErbG) enthalten, welches das vormalige Erbgesetz aus dem Jahre 1973 abgelöst hat.[6] Rz. 4 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind gem. Art. 13 mazErbG die Kinder und der Ehegatte. Für Abkömmlinge der Kinder gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen. Nichtehelic...mehr

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Luxemburg / 1. Erbstatut nach dem luxemburgischen Internationalen Privatrecht

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (IPR) Luxemburgs ist nur marginal kodifiziert, ein Gesetz über das Internationale Privatrecht, vergleichbar dem deutschen EGBGB, gibt es nicht. Rz. 2 Neben der Grundregel des Art. 3 Abs. 2 Cciv wurden durch den luxemburgischen Gesetzgeber nach und nach Einzelregelungen vor allem im Internationalen Familienrecht in das luxemburgische Bürger...mehr

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Katalonien / I. Das katalanische Zivilrecht in Spanien als Staat mit mehreren Gesetzgebungsorganen

Rz. 2 In Spanien bestehen für das Zivilrecht mehrere Gesetzgebungskompetenzen. Die Spanische Verfassung (Constitución Española – CE) von 1978 anerkennt und gewährleistet diese Vielfalt der Gesetzgebung in Art. 149.1.8 insofern, als sie den Autonomen Regionen mit eigenem Zivilrecht die alleinige Kompetenz für dessen Erhaltung, Änderung und Weiterentwicklung mit Ausnahme einig...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Erbrecht aufgrund nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 53 In einer zunehmenden Anzahl von Staaten, z.B. Israel, Kroatien, Neuseeland, Australien und Slowenien, entsteht ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht schon aufgrund einer formlos begründeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, soweit diese durch eine bestimmte Mindestdauer, die Geburt gemeinschaftlicher Kinder oder andere Faktoren eine bestimmte Stabilität erreicht ha...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / Literaturtipps

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Frankreich / Literaturtipps

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 5. Rechtliche Problemkonstellationen (Auswahl)

Das geltende Abstammungsrecht wird schon aufgrund seiner an der Genetik ausgerichteten Grundsystematik den gegenwärtigen Anforderungen nicht gerecht.[60] Dies soll anhand dreier ausgewählter Beispiele veranschaulicht werden, die sich freilich um viele weitere problematische Fallkonstellationen ergänzen ließen:[61] a) Deutlich wird die Unzulänglichkeit des geltenden Rechts bei...mehr

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Schweden / IX. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 125 Ein Erbscheinsverfahren wie in Deutschland ist dem schwedischen Erbrecht an sich fremd und ein solches war bisher im Rahmen einer Nachlassabwicklung auch nicht bekannt. Demgegenüber folgt man einem für alle Nachlassbeteiligten transparenten Nachlassabwicklungsverfahren, bei dem man nach einem Todesfall im Rahmen gesetzlich vorgegebener Fristen das Vermögen des Erblas...mehr