Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / bb) Übertragung der elterlichen Sorge auf den antragstellenden Ehegatten

Rz. 30 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrechtzuerhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[51] sind dabei zu prüfen, ohne dass eine Rangfolge besteht:[52]mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 299 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Abzuändernde Titel

Rz. 509 Der Abänderungsantrag kann gestellt werden gegen eine Unterhalts-Endentscheidung (§ 238 Abs. 1 FamFG), gegen einen gerichtlich protokollierten Vergleich (§ 239 FamFG, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), gegen einen Anwaltsvergleich mit Vollstreckungsunterwerfung (§ 239 FamFG, § 796a ZPO), gegen eine vollstreckbare Unterhaltsvereinbarung (§ 239 FamFG, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO), ge...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 301 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Obliegenheit des Gläubigers zur Erwerbstätigkeit

Rz. 352 Jeder Ehegatte ist in der Regel nach Ablauf eines Trennungsjahres zur Erwerbstätigkeit verpflichtet sowie für die Zeit ab Scheidung gemäß § 1569 BGB verpflichtet, sich selbst zu unterhalten. Nur soweit ihm das objektiv nicht möglich ist, kann er gemäß §§ 1570 bis 1576 BGB nachehelichen Unterhalt verlangen. § 1569 stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vor...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Altersgrenze

Rz. 438 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[725] Dies gilt in den Fällen des § 38 SGB VI (65. Lebensjahr oder Wartezeit von 45 Jahren erfüllt) ebenso wie in den Fällen des § 36 SGB VI (67. Lebensjahr oder Wartezeit von 35 Jahren erfüllt). Für die Z...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Zuständigkeit

Rz. 595 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts ist in § 50 FamFG geregelt.[926] Weitere Zuständigkeitsregelungen für besondere Verfahren finden sich in § 98 ff. FamFG (internationale Zuständigkeit)[927] und § 122 FamFG (Scheidungssachen und Verbund). Für den zu stellenden Antrag ist demnach das Gericht zuständig, welches für die Hauptsache im erste...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 307 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. Rz. 308 Wenn das Einkommen des anderen Ehegatten bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen d...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

Rz. 557 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erklärten vorab: § 1 Ausgangslage Wir sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _________________________ in _______________...mehr

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§ 15 Familienrecht / l) Besonders hohes Einkommen des Schuldners

Rz. 359 Bei außerordentlich hohen Einkommensverhältnissen ist der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen konkret darzulegen. Nach der überwiegenden Anzahl der Leitlinien der OLG in den Nr. 15.3. ist dies der Fall, wenn das gemeinsame Einkommen den Betrag der höchsten Einkommensgruppe der DT übersteigt, derzeit also höher ist als 11.200 EUR.[547] Unterhalt dient nicht ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / bb) Düsseldorfer Tabelle

Rz. 162 Auf dem Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB basiert die Düsseldorfer Tabelle (im Folgenden: DT).[254] Sie stellt keine Rechtsnorm dar, sondern ist lediglich eine Orientierungshilfe, die eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung bewirken soll. Zusätzlich zur DT sind bei der Bemessung des Kindesunterhalts die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen O...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Inhaltskontrolle

Rz. 561 Beachten! Bei jeder Vereinbarung[892] müssen zusätzlich die hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG[893] und des BGH[894] berücksichtigt werden. Hiernach ist zu prüfen, ob eine Vertragspartei "in unangemessener Weise belastet wird" oder die Vereinbarung die Folge einer "besonderen Situation der Unterlegenheit eines Vertragsteils" ist. Das kann z.B. gegeben sein, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 316 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag

Rz. 522 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Abänderungsantrag der Frau _________________________, _________________________ (Anschrift), – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 400 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterschiede Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt

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§ 15 Familienrecht / I. Abgrenzungsfragen

Rz. 42 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratete eingehen können.[6...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs – und Vormundschaftsrechts,[74] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Alter des Gläubigers

Rz. 322 Unabhängig von einer Erkrankung kann ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn dem Gläubiger aus Altersgründen die Aufnahme oder die Ausweitung einer Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob der Gläubiger erst während der Ehe so alt geworden ist, dass er zumutbar nicht mehr arbeiten kann. Vielmehr kann der Unterhaltsanspruch au...mehr

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§ 15 Familienrecht / 12. Ende des Trennungsunterhalts

Rz. 280 Der Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt endet gemäß § 1615 BGB mit dem Tod des Gläubigers oder des Schuldners, ferner nach der Rechtsprechung des BGH[434] taggenau mit Rechtskraft der Scheidung. Mit diesem Tag werden grds. alle den Trennungsunterhalt betreffenden Titel (früher Urteil, jetzt Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntn...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Anteilige Barunterhaltspflicht bei wechselnder Betreuung

Rz. 177 Praktizieren die Eltern das sog. Wechselmodell [282] mit dem Inhalt, dass das Kind beiderseits hälftig betreut wird, so tragen sie den aus dem Gesamteinkommen beider Elternteile zu errechnenden Barunterhalt anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.[283] Zu dem aufzuteilenden üblichen Unterhaltsbetrag müssen jedoch durch das Wechselmodell bedingte Mehrkosten (z.B. d...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 402 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es beim Stufenantrag gemäß § 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wird auch der – z...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 365 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen Versorgungsanwartschaften beteiligt. Deshalb kann er gemäß § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt "für den Fall des Alters sowi...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Formelle Voraussetzungen nach § 1933 BGB

Rz. 136 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[231] Hinweis Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidungsverfah...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 407 Beachten! Es kann entweder im Zusammenhang mit einem Unterhalts-Hauptsacheverfahren, beim nachehelichen Unterhalt außerhalb des Scheidungsverbunds, eine einstweilige Anordnung beantragt werden oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG. Gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG gilt kein Anwaltszwang, während im Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einschränkung oder Ausschluss gemäß § 1579 BGB

Rz. 372 Der Unterhaltsanspruch kann wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 BGB ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.[598] Das scheidet aber häufig aus, wenn gemeinsame minderjährige Kinder von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten betreut werden müssen.[599] Soweit sich ein Unterhaltsausschluss zum Nachteil eines solchen Kindes auswirken würde, darf der Unterhalt weder ausg...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Scheitern der Ehe

Rz. 4 Einziger Scheidungsgrund ist nach § 1565 Abs. 1 BGB das Scheitern der Ehe. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 BGB. Dabei wird für die Aufhebung der Lebensgemeinschaft, die Trennung, i.d.R. eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr ve...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorschusspflicht unter Ehegatten

Rz. 638 Unter Ehegatten einer wirksam geschlossenen Ehe bestehen wechselseitig Prozesskostenvorschussansprüche dann, wenn der den Vorschuss fordernde Ehepartner außerstande ist, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Als Prüfungsmaßstab dürften hier nicht die Ansätze der Verfahrenskostenhilfe nach § 76 ff. FamFG oder in Familienstreitsachen und Ehesachen gem. § 113 A...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 61 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung beschaffen. Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[104] getroffen werden. F muss ermitteln, ob und inwieweit das gemeinsame Hausgrundstück belastet ist, inwieweit sie für etwaige Kredite gesamtschuldnerisch ...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwerts, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[133] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 330 Die Gründe des Zahlungsantrags (vgl. Rdn 309) sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bere...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 410 Ein geschiedener Ehegatte kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB haben, wenn er, obwohl er seine Erwerbsobliegenheit voll erfüllt, nicht genug verdient, um seinen Unterhaltsbedarf gemäß § 1578 BGB zu decken.[666] Rz. 411 Die Aufgabe einer sicheren Arbeitsstelle mit geringem Einkommen zugunsten einer unsicheren Arbeitsstelle mit höherem Einkommen kann in...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung über Ehegattenunterhalt

Rz. 576 Eine – bei Abschluss vor Ehescheidung nur in notariellem Vertrag oder gerichtlich protokolliertem Vergleich[911] wirksame – Vereinbarung hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.67: Vereinbarung über Ehegattenunterhalt a) M verpflichtet sich, ab dem M...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Einstweilige Anordnung

Rz. 290 Es kann entweder im Zusammenhang mit einem Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung beantragt werden oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, sodass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt ...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Auskunftsverlangen

Rz. 240 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[381] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Arbeitgeberbescheinigung...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihr Sohn/Ihre Tochter _________________________ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu machen. Für die Höh...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 92 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 336 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Sascha Borow...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Mandatsbeschränkung

Rz. 11 Besteht eine Verbindung zu einem ausländischen Staat (siehe Rdn 4) muss zunächst geprüft werden, ob es zu einer Anwendung ausländischen Rechts auf der Grundlage des im Inland geltenden Kollisionsrechts kommt. Führt diese Prüfung zur Anwendung eines fremden Sach- oder Kollisionsrechts (dazu gehört nicht das Unionsrecht oder das für Deutschland geltende Völkervertragsre...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Grundlagen der Parteiautonomie (Rechtswahlmöglichkeiten)

Rz. 33 Die Zulässigkeit und Reichweite einer Rechtswahl bestimmt das Kollisionsrecht des Forums. Gegenwärtig bestehen aus der Sicht des deutschen Kollisionsrechts[99] die folgenden Rechtswahlmöglichkeiten geordnet nach Sachgebieten:[100]mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / A. Einführung

Rz. 1 Gegenstand des internationalen Zivilprozessrechts (IZPR) sind sämtliche Sonderregeln des Verfahrensrechts des zur Streitentscheidung berufenen Gerichts (sog. lex fori), die dem inländischen Richter vorschreiben, wie er in Fällen mit Auslandsberührung zu verfahren hat.[1] In der Praxis spielen insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung und...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / Literaturtipps

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Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils (Satz 2)

Rz. 5 Der Bezug von Elterngeld durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil und durch Personen, die nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elterngeld haben, bedarf der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. § 4d Satz 2 stellt insofern den Einklang mit den Vorschriften des Familienrechts, insbesondere der Regelungen zum Sorgerecht, her.[1] Es ergebe...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / M. Begriffe

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§ 10 Ehe und Erbe / D. Begriffe

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