Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / (2) Ausübungskontrolle

Rz. 563 Ist der Vertrag grundsätzlich wirksam geschlossen, schließt sich die Ausübungskontrolle an: Hätte der Vertrag insbesondere angesichts der konkreten, ggf. von der früheren Planung abweichenden Entwicklung der Ehe und angesichts der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Prüfung, also aus heutiger Sicht, eine evident einseitige Lastenverteilung zur Folge und ist es deshalb unv...mehr

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§ 15 Familienrecht / q) Selbstbehalt oder Eigenbedarf des Schuldners

Rz. 364 Dem Schuldner steht gegenüber dem Anspruch des geschiedenen Ehegatten gemäß § 1581 BGB der kleine Selbstbehalt oder notwendige Eigenbedarf zu, also der Betrag, der für den eigenen, wenn auch bescheidenen Lebensunterhalt erforderlich ist.[565] Auf der Basis der DT, Stand 1.1.2025, macht er monatlich 1.600 EUR aus, bei fehlender Erwerbstätigkeit 1.475 EUR.[566] Der Sel...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Ausschluss bei Scheitern der Ehe

Rz. 134 Ist die Ehe endgültig gescheitert, findet danach ein Zugewinnausgleich nicht – mehr – statt. Gescheitert ist eine Ehe nach dem Gesetz endgültig erst, wenn ein Scheidungsverfahren mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss abgeschlossen ist. Zuvor ist es immer noch – wenn auch theoretisch – denkbar, dass sich die Beteiligten wieder versöhnen. Diese Sichtweise ist jedoch e...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Checkliste: Unterhalt wegen Alters

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§ 15 Familienrecht / d) Dauer des Anspruchs

Rz. 454 Der Anspruch besteht nur für die übliche Dauer einer[749] Ausbildung und endet nach dieser üblichen Dauer unabhängig davon, ob die Ausbildung beendet ist.[750] Fragen der Befristung des Unterhalts gemäß § 1578b BGB stellen sich wegen dieser von vornherein nur eingeschränkten Dauer des Anspruchs nicht; eine Begrenzung der Höhe nach ist aber durchaus denkbar. Findet de...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Allgemeines

Rz. 691 Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 A...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Weiter einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, aber kein Rückforderungsantrag mehr

Rz. 528 Beachten! Obwohl die einstweilige Anordnung keinen Rechtsgrund i.S.d. § 812 BGB darstellt, ist dringend zu empfehlen, mit dem negativen Feststellungsantrag einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 242 FamFG, § 769 ZPO (die antragsbegründenden Tatsachen sind gemäß § 31 FamFG glaubhaft zu machen!) zu verbinden; so kann es dem Schuldner ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Zweckentsprechende Verwendung geschuldet

Rz. 488 Der Altersvorsorgeunterhalt muss zweckentsprechend verwendet werden: Der Gläubiger kann Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder in anderer Weise Altersvorsorge betreiben, z.B. durch Zahlung auf einen Kapitallebens- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag.[798] Die Anlage auf einem Sparbuch ist nicht zulässig.[799] Laut BGH[800] besteht kei...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs

Rz. 732 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.82: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs [Zuständigkeit:] Familiengericht [örtliche Zuständigkeit, falls keine Ehesache anhängig gem. § 262 Abs. 2 FamFG: gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners] [Antrag:] bestellen wir uns unter Überreichung einer auf uns lautenden Vollmacht zu V...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Rundungen von Höhe und Beginn des Unterhalts

Rz. 179 Der Unterhalt ist auf einen vollen EUR-Betrag aufzurunden. Das gilt gemäß § 1612a Abs. 2 S. 2 BGB jedenfalls beim dynamisierten Unterhalt des minderjährigen Kindes, sollte aber bei jeder Form des Unterhalts praktiziert werden. Erreicht ein Kind die nächste Altersstufe gemäß § 1612a BGB und der DT – wie fast immer – nicht genau am Monatsanfang, so kann der erhöhte Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / (1) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. 2. Wird jedoch die Ehe auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, so findet...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 368 Wenn es einen Unterhaltsbeschluss im Scheidungsverbund gibt, so muss bei ausreichend hoher Titulierung nichts unternommen werden. Gemäß § 1585 Abs. 2 BGB gilt § 1613 Abs. 1 BGB auch für den nachehelichen Unterhalt. Deshalb reicht auch beim nachehelichen Unterhalt das Auskunftsverlangen, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Beachten! Wenn nicht ohnehin im Scheidungsver...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Anwendung deutschen Rechts

Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.12.2010 (sog. ROM III-VO), und zwar unabhängig davon, ob das nach dieser Verordnung anzuwendende Recht nicht das Recht eines teilnehmenden Mitgliedstaates ist (sog. universelle Anwendung, Art. 4). Maßgebend ist in erster Lini...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anhängigkeit – nicht Rechtshängigkeit – eines Scheidungsverfahrens

Rz. 287 Mit Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens, also mit Einreichen eines Scheidungsantrags, wird gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG für alle Verfahren betreffend Ehegattenunterhalt das Familiengericht ausschließlich zuständig, bei dem das Scheidungsverfahren anhängig ist oder (bei laufendem Rechtsmittelverfahren) in erster Instanz anhängig war. Wird ein Scheidungsantrag nu...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Ausbildungsunterhalt nach § 1575 BGB

Rz. 451 Hat ein – nunmehr geschiedener – Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1575 Abs. 1 BGB, wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung so bald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Inhalt des Antrags

Rz. 692 Die einstweilige Anordnung kann enthalten. Rz. 693 Dem Umgangsberechtigten können im Zuge einer Anordnung bestimmte Weisungen im Umgang mit dem K...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 237 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich des Kindesunterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert?[379] Wenn ja: In welcher Form (Beschluss als Endentscheidung, Festsetzungsbeschluss gemäß § 253 FamFG, gerichtlicher Vergleich, in einem früheren Unterhaltsverfahren ergangene einst...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 635 Ehegatten sind während bestehender Ehe einander verpflichtet, bei vorliegender Voraussetzung im Rahmen des Familienunterhalts dem anderen Partner die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten zu ermöglichen und hierfür Prozesskostenvorschüsse zu leisten. Bei zusammenlebenden Ehepartnern regelt § 1360a Abs. 4 BGB diese Vorschusspflicht, im Falle des Getrenntlebens verweist...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Vorschusspflicht bei sonstigen Familienstreitsachen

Rz. 649 In § 112 FamFG wird der Begriff der Familienstreitsachen auf Unterhaltssachen (§ 231 FamFG), güterrechtliche Verfahren (§ 261 FamFG), sonstige Familiensachen (§ 266 FamFG) und die hierzu entsprechenden Vorschriften für Lebenspartnerschaften (§ 269 Abs. 1 und 2 FamFG) ausdrücklich beschränkt. Angesprochen sind hier also die Verfahren, in denen sich die Parteien wie in...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 60 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[100] F ist darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M,[101]...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 325 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt s...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 286 Wenn kein Scheidungsverfahren und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes anhängig sind, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig. Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Seit dem 18.6.2011 gilt die Europäische Unterhaltsverordnung (VO (EG) Nr. 4/2009...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Weitere Beispiele

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§ 15 Familienrecht / cc) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 416 Nach § 1573 Abs. 2 BGB besteht der Aufstockungsunterhalt der Höhe nach im Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen Unterhalt und den Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit. Er erlischt, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigkeit den vollen Unterhalt decken. Wieder aufleben kann der Anspruch dann, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigke...mehr

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§ 15 Familienrecht / (4) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der Ehe

Rz. 144 Um Auslegungsprobleme und Streit ggf. der – anderweitigen – Erben mit dem überlebenden Partner der gescheiterten Ehe zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Begriff der "Beendigung der Ehe" im Ehevertrag auf das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB auszudehnen. Eine mögliche – zusätzliche – Formulierung wäre die folgende: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen M...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Ende des nachehelichen Unterhalts

Rz. 373 Der Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt endet gemäß § 1586 BGB beim Tod des Gläubigers. Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger erneut heiratet. Jedoch kann der durch eine neue Ehe erloschene Anspruch gegen den früheren Ehegatten auf Betreuungsunterhalt (wegen eines aus der früheren Ehe stammenden gemeinsamen Kindes) gemäß § 1586a BGB mit der Scheidung der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Sonderfall: Aufhebung der Ehe

Rz. 9 Eine Ehe kann nicht nur durch Scheidung aufgelöst werden, sondern auch durch Aufhebung der Ehe, §§ 1313 ff. BGB. Ist eine Eheschließung durch wesentliche formale oder materiellrechtliche Mängel behaftet, kann sie aufgehoben werden. Die Gründe für eine Aufhebbarkeit sind abschließend in § 1314 BGB aufgezählt und betreffen entweder Voraussetzungen zur Eheschließung oder ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.2: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben [Rubrum wie Muster „Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung“ (Rdn 10 )] [I. wie Muster „Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung“ (Rdn 10 )] II. Ehescheidung Der Scheidungsantrag wird auf §§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 2 BGB gestützt. Die Beteiligten le...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 289 Ist ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes – Unterhalts-Hauptsacheantrag oder vereinfachtes Verfahren – anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des K...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 239 Für ein aussichtsreiches Unterhaltsverfahren kann das Kind als Sonderbedarf vom Schuldner (ggf. von beiden Eltern anteilig) einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Verfahrenskosten verlangen.[380] Dieser Anspruch kann über §§ 119, 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden.mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Beispiele

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag

Rz. 650 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.70: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _______...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / bb) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 491 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[807] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt gemäß § 1612a BGB

Rz. 184 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es aber sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der DT Rechnung. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Der Antragsgegner ist ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Einsatzzeitpunkt

Rz. 414 § 1573 Abs. 1 BGB, der den Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit behandelt, enthält im Wortlaut den Einsatzzeitpunkt "Scheidung". Ein solcher Hinweis fehlt in § 1573 Abs. 2 BGB. Der BGH verweist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass die in § 1573 Abs. 3 und 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch nach § 1573 Abs. 2 ande...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 418 Die Begründung des Zahlungs- und Auskunftsverlangens (siehe Rdn 398) ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.55: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, außergerichtlich Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1573 Abs. 2 BGB (Aufstockungsunterhalt). Denn sie verdient deutlich weniger als Sie, näm...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 145 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig die E...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 146 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.23: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns 1. Für den Fall, dass unser Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines von uns beendet wird, insbesondere durch Scheidung der Ehe, schließen wir den Ausgleich des Zugewinns vollständig aus. Dies gilt auch bei einem vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / d) Einstweilige Anordnung

Rz. 378 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. Die einstweilige Anordnung ist gemäß § 246 Abs. 1 FamFG weder zeitlich noch der Höhe nach beschränkt.mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Checkliste: Unterhalt für ein volljähriges Kind

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§ 15 Familienrecht / 18. Vorsorgeunterhalt

Rz. 461 Ab Rechtskraft der Scheidung ist der nicht sozialversicherungspflichtig tätige Gläubiger, dessen geschiedener Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist, nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung des Schuldners mitversichert (§ 10 SGB V).[758] Schon für die Zeit ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1587 Abs. 2 BGB) ist der Gläubiger fern...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Allgemeines

Rz. 697 Zu den Kindschaftssachen zählt gemäß § 151 Nr. 3 FamFG auch der gesamte Bereich der Kindesherausgabe. Hierzu gehört nicht nur die Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil gemäß § 1632 BGB.[1014] Ebenso sind hier die Verfahren einzuordnen, bei denen es um den Verbleib eines Kindes in der Familienpflege geht, oder aber die Herausgabe an einen Pfleger betroffen ist.[...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 244 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, sodass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab dem Monatsanfang vor Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es für die Unterhaltsermittlung Auskunft zu verlangen. Dennoch ist es als Hinweis an den Schuldner zu empfehlen, den Unterhalt unbeziffert geltend zu machen in Form einer "Stufenmahnung" analog...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 735 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1051] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 15 Familienrecht / jj) Behandlung von (unbenannten) Zuwendungen von Verwandten an beide Ehegatten und Zurechnung zum Anfangsvermögen als privilegierter Erwerb

Rz. 96 Machen Verwandte eines Ehegatten Zuwendungen an beide Ehegatten, indem sie z.B. ein unbebautes Grundstück zum Zwecke der Bebauung auf beide Ehegatten übertragen oder Beiträge zum Bau oder zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie leisten, ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Zuwendungen nur im Verhältnis zu dem leiblichen Verwandten zu einer von dem B...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Leistungsunfähigkeit des Schuldners

Rz. 189 Meint ein Elternteil, den verlangten Unterhalt nicht zahlen zu können, muss er dies gemäß § 1603 BGB nachweisen. Gegenüber einem minderjährigen Kind besteht allerdings eine gesteigerte Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 BGB, sodass unter Berücksichtigung auch des Arbeitszeitgesetzes [295] ggf. Überstunden zu leisten sind,[296] eine zusätzliche Erwerbstätigkeit – au...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 581 Nach dem zum 1.7.2017 reformierten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann für ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UVG). Der Vorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 S. ...mehr