Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / e) Differenz- und Anrechnungsmethode

Rz. 351 Der nach der Differenzmethode [524] ermittelte Unterhalt macht nach den Leitlinien (Nr. 15.2) 45 % der Differenz der beiderseitigen, unterhaltsrelevanten Arbeitseinkünfte aus. Hat ein Ehegatte Einkommen ohne aktuelle Erwerbstätigkeit (z.B. Rente, Pension, Vermögenseinkommen), so werden insoweit 50 % angesetzt. mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

Rz. 555 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung § 1 Ausgangslage Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _________________________ in _________________________ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. De... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Verhältnisse i.S.d. § 238 FamFG

Rz. 512 Dies sind alle Umstände, die für die Unterhaltsbemessung maßgeblich sein können. Beispiele: Gesetzesänderung, beim Kindesunterhalt Änderung der DT, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (tatsächliches oder fiktives Einkommen und/oder Vermögen), jetzt anzusetzendes fiktives Einkommen, Versorgungsbeginn, Wegfall oder Hinzukommen von anderen Unterha... mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 433 Die Gründe unter Rdn 405 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.58: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Auskunftsantrag/Stufenantrag Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe ihren Auskunftsanspruch aus §§ 1572, 1580, 1605 BGB und sodann ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB g... mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 209 Wenn das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen der Unterhalt beziffert geltend gemacht wird (siehe Rdn 205 f.), ist der Antrag als Zahlungsantrag zu stellen: Rz. 210 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.36: Kindesunterhalt Minderjährige, Zahlu... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 387 § 1573 BGB erfasst zwei unterschiedliche Unterhaltstatbestände: Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1, 3, 4 BGB besteht dann, wenn ein Unterhaltsanspruch nach den vorrangigen §§ 1570, 1571, 1572 BGB nicht besteht und der Betroffene trotz notwendiger Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dasselbe gilt nach § 1573 Abs. 3 BGB, w... mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 592 Die Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Anordnung finden sich in den Vorschriften der §§ 49 ff. FamFG, wobei nach dem Gesetzestext gem. § 49 Abs. 1 FamFG durch einstweilige Anordnung das Gericht eine vorläufige Maßnahme treffen kann, damit also klargestellt ist, dass mit einem solchen Verfahren nicht die Hauptsache vorweggenommen werden soll.[923] Da der... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Folge unzureichender Arbeitssuche

Rz. 393 Der Unterhaltsanspruch fällt nicht zwingend weg. Es ist vielmehr zu prüfen, ob der Gläubiger bei größeren Bemühungen eine angemessene Stelle hätte finden können. Nur wenn das der Fall ist, kann ihm fiktiv ein Einkommen entgegengehalten werden.[658] Entscheidend ist, ob es eine nur theoretische oder eine reale Beschäftigungsmöglichkeit gibt;[659] hierbei sind nicht nu... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Antragserfordernis

Rz. 601 § 51 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass einstweilige Anordnungen nur auf Antrag erlassen werden, wenn auch ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Der Antrag ist bei einer beabsichtigten einstweiligen Anordnung auf Leistung (z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Unterhalt des betreuenden nicht verheirateten Elternteils, § 1615l ... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / a) Grundlagen

Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können di... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Ge- und Verbote

Rz. 713 Mit der einstweiligen Anordnung können beantragt und erlassen werden. Da insgesamt keine Familienstreitsachen vorliegen, greifen für den einstweiligen Rechtschutz die § 49 ff. FamFG, da keine Spezialregelu... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsarten

Rz. 160 Es gibt zwei Arten des Unterhalts für minderjährige Kinder: Gemäß § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB leistet der betreuende Elternteil den Unterhalt im Regelfall durch Pflege und Erziehung des Kindes (Naturalunterhalt). Der nicht betreuende Elternteil hat gemäß § 1612 BGB Barunterhalt zu leisten durch Zahlung einer monatlich im Voraus fälligen Geldrente.[251] Dies schließt allerd... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.16: Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes: 1. Mit Ehevertrag des Notars _________________________ in _________________________ vom _________________________ haben wir den Güterstand der Gütertrennung vereinbart, in dem wir h... mehr

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§ 15 Familienrecht / k) Einkommen des Schuldners

Rz. 358 Maßgeblich ist beim abhängig Tätigen das Durchschnittseinkommen eines Jahres einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifikation, nicht verbrauchter Spesenanteil usw. Beim Selbstständigen kommt es im Regelfall auf das Durchschnittseinkommen der letzten drei Kalenderjahre an. Steuererstattungen, die sich aus bei der Unterhal... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Nur entsprechende Anpassung

Rz. 515 Stehen die dem abzuändernden Titel zugrunde liegenden Verhältnisse fest, kann der Unterhalt nicht völlig neu ermittelt werden, es ist nur eine entsprechende Anpassung an die geänderten Verhältnisse möglich. Lässt sich nicht mehr feststellen, welche tatsächlichen Verhältnisse und welcher Rechenweg zu dem abzuändernden Titel geführt haben, ist der Unterhalt ohne Bindun... mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 435 Die Gründe unter Rdn 409 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.59: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin hat kein eigenes Einkommen. Sie ist jedenfalls auf absehbare Zeit auch nic... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Unterhaltsumfang nach Einleitung des Ehescheidungsverfahren

Rz. 669 Ab Anhängigkeit des Ehescheidungsverfahren gelten als materiellrechtliche Anspruchsgrundlage zwischen den Eheleuten für den Trennungsunterhalt §§ 1361 ff. BGB. Zum Trennungsunterhalt gehört auch ein möglicher Sonderbedarf.[977] Rz. 670 Der Antrag ist auf eine bestimmte Zahlung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zu richten. Die Geltendmachung von Rückständen ist ausgeschlossen, ... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Einsatzzeitpunkt

Rz. 441 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB. Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss ... mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Anwendungsbereich

Rz. 677 In Unterhaltsangelegenheiten entstünde dann, wenn Regelungen allein über den Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich wären, eine Lücke, weil insoweit nur der laufende, fällige Unterhalt erfasst wird. Für aufgelaufene Unterhaltsrückstände wie auch für künftige, noch nicht fällige Unterhaltsbeträge bliebe ein nicht zu sichernder zeitlicher Bereich. Hier leisten die... mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 519 Der Antragsteller muss die dem abzuändernden Titel zugrunde liegenden Verhältnisse und deren wesentliche Veränderung darlegen sowie beweisen. Wird eine Erhöhung des titulierten Unterhalts begehrt, trägt der Antragsteller auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Schuldners die Darlegungs- und Beweislast. Wird gegen den Gläubiger ein Abänderungsantrag gestellt mit d... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 268 Hat der Gläubiger Arbeitseinkommen, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, so wird es im Regelfall von dem Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen, das zuvor um den vollen Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[415] gekürzt worden ist; der Gläubiger erhält 45 % – des Differenzbetrags (Differenzmethode).[416] Nach der Entscheidung des BGH vom 13.11.2019[41... mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Besonders hohes Einkommen des Schuldners

Rz. 272 Bei außerordentlich hohen Einkommensverhältnissen ist der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen konkret darzulegen. Nach der überwiegenden Anzahl der Leitlinien der OLG in den Ziff. 15.3. ist dies der Fall, wenn das gemeinsame Einkommen den Betrag der höchsten Einkommensgruppe der DT übersteigt, derzeit also höher ist als 11.200 EUR.[425] mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 483 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der Gläubiger nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen weiteren Anwartschaften auf Altersversorgung beteiligt. Deswegen steht dem Gläubiger gemäß § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB für die Trennungszeit und gemäß § 1578 Abs. 3 BGB für die Zeit... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gesetz

Rz. 161 Basis für die Berechnung des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB ist der verdoppelte steuerliche Kinderfreibetrag, der 2025 für jeden Elternteil 3.336 EUR ausmacht. Wird der steuerliche Kinderfreibetrag künftig erhöht, so passt sich damit der Mindestunterhalt automatisch an geänderte Lebenshaltungskosten an. Der Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Ein... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gütertrennung

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung § _________________________ Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes: 1. Als Güterstand für unsere Ehe soll die Gütertrennung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennung mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Muster: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss

Rz. 125 Die Alternative zur Rückwirkung stellt die Aufhebung "ab Vertragsschluss" dar: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.18: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss 2. Hiermit heben wir diesen Güterstand der Gütertrennung auf und vereinbaren für unsere Ehe den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Aufhebung der Gütertrennung wirkt ab dem he... mehr

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§ 15 Familienrecht / m) Fiktives Einkommen des Schuldners

Rz. 360 Ist eine zumutbare Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten zu bejahen, können ihm erzielbare Nettoeinkünfte aus einer entsprechenden Erwerbstätigkeit fiktiv zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass er sich nicht ernsthaft um eine entsprechende Arbeitsstelle bemüht und bei ernsthaften Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. Die Höhe fiktiv... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 560 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getroffene Vereinbarung über... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 436 Die nacheheliche Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt sich auch auf altersbedingte Problemlagen. Ist wegen Alters eine Erwerbstätigkeit unzumutbar, besteht unter den Voraussetzungen des § 1571 BGB unter Berücksichtigung bestimmter Einsatzzeitpunkte ein Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nicht nur dann, wenn der Ehegatte während der... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 674 (...) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung zu verpflichten, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Ehegattenunterhalt in Höhe von (...)... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Nur noch Teilzeitbeschäftigung wegen Alters

Rz. 444 Ist dem Gläubiger allein schon wegen seines Alters keine Erwerbstätigkeit zuzumuten, so folgt sein Anspruch ausschließlich aus § 1571 BGB und weder ganz noch teilweise aus § 1573 BGB.[731] Führt das Alter aber lediglich dazu, dass der Gläubiger nur noch teilzeitbeschäftigt sein kann, so kann er gemäß § 1571 BGB Unterhalt bis zur Höhe eines fiktiven Ganztagseinkommens... mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Muster: Antrag auf Arrestanordnung

Rz. 680 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.74: Antrag auf Arrestanordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werde... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Checkliste: Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 397 Zusätzlich zur Checkliste betr. Unterhalt wegen Kindesbetreuung (Rdn 386) ist zu beachten: mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Mündliche Verhandlung

Rz. 611 Das Gericht kann über den Erlass der einstweiligen Anordnung gem. § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dem Betroffenen einer so ergangenen Entscheidung bleiben die Rechte aus § 54 Abs. 2 FamFG (siehe weiter unten), wonach über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist. Besonderhe... mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Rechtsmittel (§ 57 FamFG)

Rz. 622 In § 57 S. 1 FamFG verweist der Gesetzgeber darauf, dass Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nicht anfechtbar sind. Dies gilt gem. S. 2 nicht, wenn es sich um Entscheidungen aufgrund mündlicher Verhandlungen über mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils § _________________________ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M ... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

Rz. 315 Für die Vergangenheit kann Unterhalt nur geltend gemacht werden, wenn der Schuldner zur Einkommensauskunft aufgefordert worden (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 BGB) oder ohne ein solches Auskunftsverlangen in Verzug gekommen ist. Verzug liegt bei bekanntem Schuldnereinkommen nur vor, wenn er zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts aufgefordert worden ist (BG... mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Aussetzung der Kürzung, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 521 Beachten! Geht es um nachehelichen Unterhalt und bezieht der Schuldner bereits jetzt oder in Kürze eine Versorgung,[846] während der Gläubiger erst später versorgungsberechtigt wird, müssen – besonders, wenn der Schuldner deutlich älter als der Gläubiger ist, – §§ 33, 34 VersAusglG berücksichtigt werden.[847] Hiernach wird der Versorgungsausgleich auf Antrag, über de... mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Fiktives Einkommen des Gläubigers

Rz. 270 Hat der Gläubiger kein Einkommen, obwohl ihm eine Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar wäre, so kann ihm ein fiktives Einkommen in der Höhe entgegengehalten werden, wie es in zumutbarer Weise erzielbar wäre. Besonderheiten des Einzelfalles sind dabei zu berücksichtigen.[420] Auch kann ein fiktives Einkommen nicht allein mit der Begründung angesetzt werden, der Gläub... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Kreis der Berechtigten

Rz. 724 Das Gewaltschutzgesetz betrifft nicht nur den familienrechtlichen Bereich, sondern bezweckt den Schutz jeder natürlichen Person, welche in die Lage versetzt werden soll, gerichtliche Schutzanordnungen für sich geltend zu machen. Im Fall der Überlassung von Wohnräumen ist jede Person geschützt, die mit dem Täter zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung in einem auf Dauer... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 168 Besitzt das minderjährige Kind Vermögen, so ist es nicht zum Verbrauch dieses Vermögens verpflichtet;[258] es muss sich nur den Vermögensertrag auf den Barunterhalt anrechnen lassen (§ 1602 Abs. 2 BGB), im Regelfall jedoch lediglich zu ½.[259] Rz. 169 Eigenes Einkommen des Kindes deckt seinen Bedarf; es wird jedoch beim minderjährigen Kind nur zur Hälfte vom Barunterh... mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Selbstbehalt oder Eigenbedarf des Schuldners

Rz. 174 Wenn der Schuldner alle verfügbaren Mittel i.S.d. § 1603 Abs. 2 BGB eingesetzt hat, muss ihm noch der sog. kleine Selbstbehalt oder notwendige Eigenbedarf bleiben, also der Betrag, der für den eigenen, wenn auch bescheidenen Lebensunterhalt erforderlich ist. Dieser Selbstbehalt orientiert sich an den Sozialhilfesätzen. Nach der DT, Stand 1.1.2025, macht er für den be... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 559 Eine Vereinbarung zur Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass derzeit kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Beide Ehegatten sind vollschichtig berufstätig. Nach Abzug beruf... mehr

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§ 15 Familienrecht / o) Sonstige Belastungen des Schuldners

Rz. 362 Notwendige berufsbedingte Kosten, die sich eindeutig von Kosten der privaten Lebensführung abgrenzen lassen[561] (z.B. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle), sind vom Einkommen abzuziehen.[562] Leistungen zur Vermögensbildung spielen im Regelfall bei den Einkommensverhältnissen, die der DT, Stand 1.1.2025, zugrunde liegen (bis monatlich netto 11.200 EUR... mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Wirksamkeitskontrolle

Rz. 562 Zunächst ist eine Wirksamkeitskontrolle durchzuführen: Hatte der Vertrag schon bei seinem Abschluss auf der Basis der geplanten Gestaltung der Ehe eine unzumutbar einseitige Lastenverteilung zur Folge und ergibt sich daraus, dass der benachteiligte Ehegatte wegen einer unterlegenen Verhandlungsposition seine Interessen nicht ausreichend wahrnehmen konnte (keine Verha... mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

Rz. 626 Wie schon früher in § 620f ZPO a.F. geregelt, tritt die einstweilige Anordnung in jedem Falle bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft. Dies gilt dann nicht, wenn das Gericht bei der erlassenen einstweiligen Anordnung bereits für den Wegfall der einstweiligen Anordnung einen früheren Zeitpunkt bestimmt hat. Für die Annahme einer "anderweitigen Regel... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 317 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, sodass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab dem Monatsanfang vor Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 Abs. 1 BGB aus, Auskunft für die Unterhaltsermittlung zu verlangen. Eine "Stufenmahnung" analog dem Stufenantrag gemäß § 254 ZPO (BGH v. 15.12.1... mehr