Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / IV. Vereinbarungen zum Unterhaltsrecht

Rz. 480 Um eine zutreffende Unterhaltsvereinbarung gestalten zu können, ist es angesichts der bereits geschilderten Rspr. zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen sehr wichtig, zunächst die relevanten Daten der Beteiligten, aber auch ihre Vorstellung über die zukünftige Lebensplanung zu erfassen und zu hinterfragen. Neben den allgemein in jede Vereinbarung bzw. Urkunde aufzuneh...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Rückstellungen

Rz. 324 Hat der Unternehmer Rückstellungen gebildet, die von der Steuerverwaltung anerkannt wurden, so sind diese gleichwohl unterhaltsrechtlich infrage zu stellen, wenn während bestehender Ehe keine Rückstellungen für vergleichbare Fälle gebildet wurden.[771] Eine besondere Stellung nehmen die Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ein, weil bei ihnen als steuerpolitischem...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Hypothetische Einkünfte

Rz. 260 Besteht eine Erwerbsobliegenheit, nimmt der Unterhaltsberechtigte jedoch eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit nicht auf, so sind ihm die fiktiven Einkünfte i.R.d. Bedürftigkeit zuzurechnen, welche er bei der Erwerbstätigkeit hätte erzielen können. Bei der Frage, ob eine Erwerbsobliegenheit zur Annahme einer i.S.d. § 1574 BGB angemessenen Erwerbstätigkeit besteht, sind ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB)

Rz. 401 I.R.d. Wirksamkeitskontrolle prüft der BGH zunächst jeden einzelnen Verzicht bzw. Teilverzicht daraufhin, ob er sittenwidrig ist. Entsprechend seiner Kernbereichslehre geht der BGH von den am wenigsten disponiblen zu den eher verzichtbaren Ansprüchen über. Rz. 402 Anschließend stellt der BGH i.R. einer Gesamtschau aller bereits einzeln überprüften Klauseln, fest, ob s...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Konkurrenz gegenüber dem Güterrecht

Rz. 160 Das Verhältnis der Ehegatteninnengesellschaft zu den Regelungen des Güterstandes ist umstritten. Der BGH leitet seine Ausführungen mit der Fragestellung ein, wie ein gerechter Vermögensausgleich bei Eheauflösung stattfinden könne, wenn das Güterrecht keine befriedigende Lösung gewähre.[395] Dies spricht klar für eine Nachrangigkeit ggü. dem Güterrecht. Allerdings sind...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 265 Der Unterhaltspflichtige ist grds. unterhaltspflichtig, sofern beim Berechtigten die entsprechende Bedürftigkeit festgestellt wurde. Er kann allerdings nach § 1581 BGB einwenden, dass er nicht leistungsfähig sei. Die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten beschränkt daher den Unterhalt nach oben. Rz. 266 Nach § 1581 BGB sind bei der Frage, ob der Verpflichtete leistung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Anwaltskanzlei

Rz. 122 Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Empfehlungen zur Bewertung von Anwaltskanzleien herausgegeben.[287] Danach wird der Praxiswert, wie vorstehend geschildert, aus Substanzwert und "Goodwill" nach der Umsatzmethode bemessen. Es sind die Umsätze[288] – einschließlich USt[289] – der letzten drei Kalenderjahre vor dem Stichtag zu betrachten, wobei das letzte Jahr doppelt ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Gesamtnichtigkeit eines Unternehmerehevertrages

Rz. 399 Nach Auffassung des BGH ist ein Unternehmerehevertrag[941] aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt, selbst wenn der Ausschluss der einzelnen...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 61 Die Bewertung von Vermögen für die Zwecke des Zugewinnausgleichs ist dann besonders schwierig, wenn es sich um Sachgesamtheiten handelt, denen ein anderer Wert zuzumessen ist, als er sich durch die Addition der Werte der einzelnen Sachen ergeben würde. Die Bewertung von Unternehmen ist in diesem Zusammenhang ein komplexes Thema, das sich zudem – je nach vorherrschende...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 407 Grds. trägt der durch die Vereinbarung benachteiligte Ehegatte die Darlegungs- und Beweislast für die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages.[953] Allerdings trifft das Gericht eine Amtsermittlungspflicht, wenn sich das Vorliegen einer Unwirksamkeitsfallgruppe aufdrängt (wie etwa in dem jüngst vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall Globalverzicht, Migrationshintergrund, w...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Korrekturkriterien

Rz. 121 Eine Korrektur des so gefundenen Ergebnisses kann aufgrund des Bewertungsziels, einen familien-/erbrechtlichen Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert zu finden,[286] erforderlich sein, insb. wenn der Unternehmer-Ehegatte durch Mitarbeit in der Praxis seinen Lebensunterhalt und den des geschiedenen Ehegatten bestreitet. Es kann auch eine Rolle spielen, welche steuerl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Höchstdauer der Unterhaltspflicht

Rz. 491 Der Unterhaltsverzicht kann so ausgestaltet sein, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte zunächst für eine Übergangsphase Unterhalt erhält, der Unterhaltsanspruch aber mit einer festen Frist versehen ist, nach deren Ablauf der Unterhaltsanspruch erlischt. Ggf. kann für den Unterhalt wegen Kindesbetreuung eine Ausnahme gemacht werden. Rz. 492 Muster in Ihr Textverarbe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vorsorgeaufwendungen

Rz. 330 Ein Selbstständiger kann Beiträge für eine regelmäßig freiwillige Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, berufsständische Versorgungswerke, aber auch eine angemessene Altersversorgung abziehen. Letztere hat sich an der gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren, allerdings mit der Besonderheit, dass der Selbstständige für den Arbeitgeber- un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Nachteilsausgleich

Rz. 340 Wird die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Zusammenveranlagung mit dieser Anspruchsgrundlage begründet, dann korrespondiert damit grds. eine Pflicht desjenigen Ehegatten, der hieraus einen Vorteil erzielt, dem anderen Ehegatten die ggü. einer getrennten Veranlagung höhere steuerliche Belastung auszugleichen.[799] Steuerberatungskosten fallen nur darunter, wenn sie...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Steuerberaterkanzlei

Rz. 124 Für die Steuerberaterpraxis hat der BGH gebilligt,[293] die Bewertung entsprechend den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer vorzunehmen. Danach ist der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre heranzuziehen und mit einem Faktor von 0,8–1,4 zu multiplizieren. Der konkrete Unternehmerlohn und latente Ertragsteuern sind in Abzug zu bringen.[294] Die Bundess...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Einvernehmliches Betreuungskonzept

Rz. 191 Ein von den Ehegatten vor der Scheidung gemeinsam vereinbartes Betreuungskonzept ist auch i.R.d. Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen.[471] Maßgeblich ist die tatsächliche und dauerhafte Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (vgl. § 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB).[472] Allerdings kann i.R.d. dreijährigen Basisunterhalts auch eine bisher schon praktizierte Fremdbetre...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Prognose aus vergangenen Erträgen

Rz. 76 Die Summe künftiger Erträge wird durch eine Prognose auf der Grundlage der vergangenen Erträge (in der Regel auf Basis der letzten drei bis fünf Jahre) ermittelt unter der Annahme, dass die Entwicklung in der Zukunft in gleicher Weise verläuft.[149] Bei dieser Zukunftsprognose sind die Erträge aus der Vergangenheit als Grundlage zu nehmen. Diese sind um einmalige, nic...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Präambel

Rz. 414 Der 15. Deutsche Familiengerichtstag[964] gibt folgende Empfehlung: Zitat "Die Vertragsgrundlagen in Bezug auf die Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (jeweilige berufliche Tätigkeit des Ehegatten, Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes, Führung einer kinderlosen Ehe) sind im Ehevertrag so konkret wie möglich festzuhalten." Rz. 415 Nach Auffassung des BGH hat...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter gem. § 1609 BGB

Rz. 280 Die Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljährig privilegierter (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) Kinder haben absoluten Vorrang. Rz. 281 Im zweiten Rang werden alle Elternteile gleichgestellt, die wegen Kindesbetreuung unterhaltsberechtigt sind oder bei Scheidung wären, unabhängig davon, ob sie mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet sind oder waren, und die Ehegatte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Unterhalt bis zu angemessener Erwerbstätigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB)

Rz. 199 Unterhalt wird nach § 1573 Abs. 1 BGB gewährt, wenn der Berechtigte keine angemessene, d.h. den Kriterien des § 1574 Abs. 2 BGB entsprechende[497] Tätigkeit finden kann, obwohl er sich ernsthaft um eine solche bemüht. Rz. 200 Nach der Reform des Unterhaltsrechts hat § 1574 Abs. 1 BGB die Anforderungen an die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöht, indem diese Regelung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. "Güterstandsschaukel"

Rz. 437 Die Gütertrennung kann schließlich i.R.d. sog. "Güterstandsschaukel" vereinbart werden, um Die Güterstandsschaukel hat in d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Reichweite des Versorgungsausgleichs

Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von Anrechten (Anwartschaften auf Versorgun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall

Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses des Zugewinns lediglich im Scheidungsfall liegen darin, dass der Zugewinn im Erbfall erhalten bleibt, insb. also die Erbteilserhöhung um ein Viertel nach § 1371 Abs. 1 BGB eintritt. Damit bleiben die Pflichtteile der Kinder niedriger. Den Ehegatten kommt bei dieser Modifikation im Todesfall die Steuerfreistellung des § 5 ErbStG zugute, d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns

Rz. 15 Bei Ehescheidung, bei Aufhebung der Ehe nach §§ 1313 ff. BGB, bei Klage auf vorzeitigen Zugewinn nach §§ 1385 ff. BGB, bei Eingreifen der güterrechtlichen Lösung im Todesfall und bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Güterstandswechsel erfolgt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB. Zugewinn bezeichnet den Betrag, um den das Endvermögen eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Grds. Dispositionsfreiheit der Ehegatten und ihre Grenzen

Rz. 377 Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2004 [880] unterliegen die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinn und den Versorgungsausgleich grds. der vertraglichen Dispositionsfreiheit. Der BGH betont, es gelte grds. die Ehevertragsfreiheit, die ihre Grenze erst dort finde, wo die Vereinbarung den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bewertungsvereinbarungen

Rz. 451 In der Praxis werden oftmals auch Bewertungsvereinbarungen geschlossen. Sie sind insb. dann ratsam, wenn unternehmerisches Vermögen im Zugewinn verbleibt. In einem solchen Fall können die Ehegatten die Wertfestlegung durch Bezugnahme auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zuvor vereinbaren.[1015] Hinweis Empfehlenswert sind allein Verweise auf allgemein anerkannte Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Entnahmen

Rz. 314 Im Regelfall kommt es nicht auf tatsächlich aus dem Betrieb entnommene Gelder an – also weder auf verschwenderische noch auf vorsichtige Entnahmen –, sondern auf das verteilungsfähige und damit für den Konsum zur Verfügung stehende Einkommen.[746] Entnahmen können nur als Indiz für die Höhe des effektiv zur Verfügung stehenden Einkommens angesehen werden.[747] Dennoc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des unternehmerischen Vermögens

Rz. 456 Zunächst besteht die Schwierigkeit für den Vertragsgestalter bereits bei der Bezeichnung des vom Zugewinn ausgenommenen Vermögens. Der konkrete Gewerbebetrieb oder die konkrete Praxis sollte im Vertrag benannt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Denn jedenfalls an folgende Entwicklungen im "Unternehmensleben" muss gedacht werden:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Eheliche Lebensverhältnisse

Rz. 231 Entscheidend sind die Lebensverhältnisse, welche für die Ehe prägend waren. Aufgrund der Rspr. des BGH und der gesetzlichen Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform, insb. des § 1578b BGB und der gesteigerten Erwerbsobliegenheiten in § 1574 BGB ist mit dem Unterhaltsanspruch heute keine Lebensstandsgarantie mehr verbunden. Konkret zu ermitteln ist die Einkommens- ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Krankheitsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Versorgungsausgleich

Rz. 391 Gemeinsam auf der zweiten Stufe der Disponibilitätsrangfolge werden der Krankheitsunterhalt, der Unterhalt wegen Alters und der Versorgungsausgleich eingestuft. Diese Tatbestände gehören noch mit zum Kernbereich. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann schon für sich genommen nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte kompensati...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert

Rz. 112 Zu diesen Fragen der Abstimmung der Bewertung auf die Rechtsgebiete des Familien- oder Erbrechts ist im Jahre 2016 der Standard IDW S 13[250] erlassen worden, der sich mit der Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht befasst. Der Standard IDW S 13 hängt an die Unternehmensbewertung einen zweiten Schritt an, um einen Ausgleichs- oder Auseinandersetzungswert zu ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 6. Höchstgrenze

Rz. 474 Darüber hinaus kann aber auch eine Begrenzung der Zugewinnforderung vereinbart werden. Dies kann etwa erfolgen durch Solche Begrenzungen lassen sich oft dann vereinbaren, wenn für die Ehegatten der entscheidende Ma...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Ausgleichsanspruch bei Scheitern der Ehe

Rz. 165 Das Zusammenwirken der Ehegatten findet mit der Trennung der Ehegatten sein Ende. Dieses ist also – abweichend vom Güterrecht – nach der Rspr. des BGH[415] der Stichtag für die Bewertung von Ausgleichsansprüchen, denn ab diesem Zeitpunkt kann unabhängig von der Rechtshängigkeit eines späteren Scheidungsantrages nicht mehr von einer gemeinsamen Vermögensbildung ausgeg...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Vermögen

Rz. 261 Das Vermögen des Unterhaltsberechtigten kann seine Bedürftigkeit mindern. Hierbei ist zwischen dem Vermögensstamm und den Vermögenserträgen zu differenzieren. Der Bedürftige muss grds. nach § 1577 Abs. 1 BGB auch sein Vermögen verwerten. Er muss jedoch seinen Vermögensstamm nach § 1577 Abs. 3 BGB nicht verwerten, sofern die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Imparität

Rz. 397 Eine Benachteiligung als solche wird noch von der Vertragsfreiheit der Parteien gedeckt.[928] Der BGH überprüft jedoch auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Vertragsfreiheit, ob Imparität zu der Benachteiligung geführt hat; diese subjektiven Aspekte erlangen zunehmend Bedeutung und entscheiden verstärkt, ob der Ehevertrag Bestand hat oder nicht.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Ausübungskontrolle (§ 242 BGB)

Rz. 404 An die Wirksamkeitskontrolle schließt sich die Ausübungskontrolle an, die der BGH auf § 242 BGB stützt. In der Praxis hat die Ausübungskontrolle zunehmend an Bedeutung gewonnen.[947] I.R.d. Ausübungskontrolle ist zu prüfen, ob sich nunmehr, d.h. im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe, der Ausschluss der Scheidungsfolgen als eine evident einseitige, unzumutbare Lastenver...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Unterhaltshöchstgrenze

Rz. 488 Eine der gebräuchlichsten Vereinbarungen im Unterhaltsrecht ist die Vereinbarung einer Höchstgrenze für den Unterhalt. Da es keine "Sättigungsgrenze" für den Unterhalt gibt, begrenzt die Rspr. die Unterhaltszahlungen dadurch, dass bei überdurchschnittlichem Einkommen kein Quotenunterhalt mehr gezahlt wird, sondern der Bedarf beim Unterhaltsberechtigten konkret berech...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Sicht der Gesellschaft

Rz. 498 Angesichts der Bewertung im Zugewinn können Unternehmen oder deren Inhaber in ernsthafte Liquiditätskrisen geraten, wenn der Zugewinn für das betriebliche Vermögen gezahlt werden muss. Aus diesem Grunde wurden Überlegungen zur Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn angestellt. Probleme bereitet ferner die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB. Bei größere...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Nachteilsausgleich

Rz. 350 Der Verpflichtete hat von vornherein nur einen Anspruch auf Zustimmung Zug um Zug gegen die Verpflichtung zur Freistellung von den entstehenden steuerlichen Nachteilen.[827] Die Aufforderung zur Zustimmung muss die Form richtig bezeichnen, in der die Zustimmung zu erfolgen hat. So besteht keine Pflicht zur Unterzeichnung der Anlage U und die Zustimmungserklärung kann...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) § 1376 BGB

Rz. 62 Mit der Unternehmensbewertung zur Berechnung des Zugewinnausgleichs beschäftigt sich lediglich § 1376 BGB . Nach § 1376 BGB ist für die Berechnung des Anfangsvermögens (Abs. 1) und des Endvermögens (Abs. 2) der Wert zugrunde zu legen, den das bei Eintritt bzw. Beendigung des Güterstandes vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt hat.[109] Lediglich für land- oder forstwi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Beginn der Erwerbsobliegenheit

Rz. 186 Nach einhelliger Auffassung in Rspr. und Lehre ist das bisherige Altersphasenmodell so nicht mehr praktizierbar und wird durch eine umfassende Einzelfallprüfung ersetzt.[462] Dies gibt für die gerichtliche und auch die notarielle Praxis einen wesentlichen Vorteil vorhersehbarer Erwerbsobliegenheit auf. Rz. 187 Auch nach der Regelung des § 1570 BGB besteht jedoch keine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / V. Versorgungsausgleichsregelungen im Unternehmerehevertrag

Rz. 494 Grundgedanke des Versorgungsausgleichs ist, dass die Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Phase der Erwerbstätigkeit im Kern eine Versorgungsgemeinschaft ist, in der beide Ehegatten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleiche Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vermögen einschließlich der erworbenen Anteile von Anrech...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / III. Zusammenveranlagung und Realsplitting

Rz. 334 Zentrale Vorschrift für die Veranlagungsarten des Einkommensteuerrechts ist § 26 EStG . Diese erlaubt die Wahl zwischen Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung, wenn diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraumes vorliegen oder im Laufe des Veranlagungs...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Innenverhältnis

Rz. 341 Eine solche Nachteilsausgleichspflicht besteht nur, wenn zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart ist. Das hierfür maßgebliche Innenverhältnis der Ehegatten richtet sich nach § 426 Abs. 1 BGB . Die hälftige Teilung erfolgt nur, soweit nichts anderes bestimmt ist, z.B. durch ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung.[803] Regelmäßig haftet im Verhältnis zuein...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Wechsel in die Selbstständigkeit

Rz. 273 Ein Unterhaltspflichtiger darf seinen Arbeitsplatz zwar nicht ohne hinreichenden Grund aufgeben.[662] Allerdings prüft die Rspr. nur, ob die Verschlechterung der Situation verantwortungslos, mindestens aber leichtfertig herbeigeführt worden ist. Sofern sich ein Erwerbstätiger selbstständig macht und hohe Anfangsverluste hat, kann die Verminderung der Leistungsfähigkei...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Verpflichtungen

Rz. 277 Nach § 1581 BGB sind die Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für die Frage der Leistungsfähigkeit zu beachten. Dafür ist eine umfassende Abwägung der Interessen von Unterhaltsverpflichtetem, -berechtigtem und Drittgläubiger erforderlich.[675] Der Unterhalt darf gem. § 1581 BGB nicht dazu führen, dass dem Unterhaltsberechtigten ein höherer Betrag zum Leben ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 79 Allgemein wird angenommen, dass zu dem Zukunftsüberschusswert der Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen hinzuzuzählen ist.[157] Nach der höchstrichterlichen Rspr. ist – gleich bei welcher Bewertungsmethode – nicht betriebsnotwendiges Vermögen von der Gesamtbewertung ausgenommen und mit dem Liquidationswert zu bewerten.[1...mehr