Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / c) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 465 In der Trennungszeit wird gemäß §§ 1361 Abs. 1 S. 2, 1587 Abs. 2 BGB für die Zeit ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags Altersvorsorgeunterhalt geschuldet. Ab Rechtskraft der Scheidung ergibt sich der Anspruch aus § 1578 Abs. 3 BGB; besteht nur ein Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt gemäß § 1575 BGB, gibt es keinen Altersvorsorgeunterhalt. mehr

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§ 15 Familienrecht / IX. Steuerrechtliche Hinweise

1. Realsplitting Rz. 533 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grundsätzlich steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[857] Wenn Unterhalt für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt!), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machen mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 496 Die verfahrensrechtliche Besonderheit besteht hier darin, dass das Scheidungsverfahren rechtshängig ist. aa) Möglichkeiten des Gläubigers (1) Antrag wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren Rz. 497 Vorteile: Umfassende Aufklärung und einheitliche Regelung des Gesamtunterhalts. Beschwerde ist möglich. Hinsichtlich des Kindesunterhalts (nich... mehr

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§ 15 Familienrecht / II. Aufhebung

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 744 Das LPartG spricht in § 15 LPartG nur von Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ohne – wie im Eherecht – zwischen Aufhebung und Ehescheidung zu unterscheiden. Seit dem 1.1.2005 sieht das Gesetz allerdings in § 15 Abs. 2 LPartG auch die Möglichkeit der Aufhebung wegen eines Willensmangels unter Verweis auf § 1314 Abs. 2 Nr. 1–4 BGB vor. Die eingetr... mehr

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§ 15 Familienrecht / XI. Leistungen aus dem Bereich der öffentlichen Hand

1. Unterhaltsvorschussgesetz Rz. 581 Nach dem zum 1.7.2017 reformierten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann für ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UVG). Der Vorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterh... mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechenweg

Rz. 466 In allen Fallgestaltungen wird folgender Rechenweg praktiziert, der im Detail zu modifizieren ist: a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten Rz. 467 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[765] abzüglich mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 151 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen ... mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 422 Krankenvorsorgeunterhalt kann nicht verlangt werden, da F als Folge ihrer Erwerbstätigkeit selbst gesetzlich krankenversichert ist. Sofern Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden soll, siehe Rdn 436 ff. mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 297 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu mache... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Unterhaltsquote

Rz. 468 Vom verbleibenden Restbetrag wird dem Ehegatten mit dem geringeren 45 % – als Elementarunterhalt zugebilligt. Dem Schuldner stehen also 55 % des Arbeitseinkommens zur Verfügung und damit 10 % – mehr als dem Gläubiger; damit soll ihm ein Anreiz zur Arbeit gegeben werden. Soweit das Einkommen des Schuldners nicht aus aktueller Arbeitsleistung erzielt wird (z.B. Kapital... mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Auskunftserteilung Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefr... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Rechtsbehelfe und Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

aa) Einschränkung der Rechtsbehelfe Rz. 664 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlungen erne... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 382 Die Eheleute F und M befinden sich im Scheidungsverfahren. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von neun und fünf Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 475 Die Eheleute F und M leben getrennt. F hat absprachegemäß kein Einkommen. M verdient monatlich netto 2.600 EUR; er muss auf einen von den Eheleuten gemeinsam aufgenommenen Kredit eine Monatsrate von 150 EUR leisten. M bekommt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttoeinkommens. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F lebe... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Erbschaft, Schenkungen

(1) Motivation Rz. 154 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m2, das i... mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Alter und Gesundheitszustand des Gläubigers

Rz. 345 Je älter ein geschiedener Ehegatte und/oder je schlechter sein Gesundheitszustand ist, umso weniger ist ihm möglicherweise eine Erwerbstätigkeit zumutbar.[507] mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 550 M und F leben getrennt und haben jeweils ein so hohes Einkommen, dass wechselseitige Unterhaltsansprüche ausscheiden. Bei F lebt das gemeinsame neunjährige Kind K. mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 553 M und F sind geschieden. Aus ihrer Ehe ist das Kind K hervorgegangen, 18 Jahre alt und Schüler; er lebt im Haushalt von F. M verdient monatsdurchschnittlich 2.500 EUR, F 1.300 EUR. Das Kindergeld bezieht F. mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Allgemeine Grundsätze zum einstweiligen Rechtsschutz nach dem FamFG

a) Verfahren aa) Antragserfordernis Rz. 601 § 51 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass einstweilige Anordnungen nur auf Antrag erlassen werden, wenn auch ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Der Antrag ist bei einer beabsichtigten einstweiligen Anordnung auf Leistung (z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Unterhalt des betreuenden nicht v... mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Muster: Sorgerechtsantrag

a) Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB An das Amtsgericht – Familiengericht –____________________... mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 35 Siehe die Anmerkungen zum Muster "Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB" (Rdn 33). mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 158 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. F ist halbtags erwerbstätig mit einem Monatsnettoeinkommen von 800 EUR, M ist ganztags erwerbstätig und verdient 1.600 EUR netto monatlich. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. Das Kindergeld in Höhe von je 255 EUR[249] wird an F ausgezahlt. mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Unterhalt bei minderjährigen Kindern und Ehegattenunterhalt

aa) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG Rz. 668 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.72: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte __... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gesetz

Rz. 266 Eine gesetzliche Regelung zur Unterhaltshöhe gibt es nicht. § 1361 Abs. 1 BGB bestimmt nur, der nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen angemessene Unterhalt sei geschuldet. mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einkommen der F

Rz. 478 F hat kein Einkommen. Sie ist, wie vereinbart, wegen der Kinder noch nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, sodass ihr auch kein fiktives Einkommen angerechnet werden kann. mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Zweck

Rz. 556 In nicht wenigen Fällen häufen Eheleute während der Ehezeit Schulden an, zu deren Rückzahlung beide verpflichtet sind. Um den Umweg über einen Austausch der unterschiedlichen Leistungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich über eine – zeitweise – Aussetzung der Zahlungspflicht hinsichtlich des Kindesunterhalts zu verständigen. Dies kann in geeigneten Fällen im K... mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 395 Der Gläubiger hat die Tatsachen, die die Anspruchsvoraussetzungen ausfüllen, vorzutragen und zu beweisen. Er muss deshalb auch präzise und substantiiert darlegen, welche Bemühungen um eine Arbeitsstelle er über einen längeren Zeitraum unternommen hat. Diese Darlegungen müssen mit einer exakten Dokumentation belegt werden. mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 314 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.45: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie ge... mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Gesamt-Unterhaltsverpflichtung des M

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§ 15 Familienrecht / 4. Vereinbarung über Ehegattenunterhalt für die Zeit vor der Scheidung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 558 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unte... mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Pflegevorsorgeunterhalt

a) Typischer Sachverhalt Rz. 482 F und M sind getrenntlebende Eheleute, das Scheidungsverfahren ist rechtshängig. F verfügt über kein Einkommen. M verdient aus einer Ganztagstätigkeit monatlich netto 3.800 EUR. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 483 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der Gläubiger nicht mehr über den Versorgungsa... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Nur auf bezifferten Antrag

Rz. 485 Vorsorgeunterhalt wird neben Elementarunterhalt nicht automatisch zugebilligt, sondern nur auf Antrag. Dieser Antrag muss beziffert geltend gemacht werden. Im Unterhaltsbeschluss und in jeder Unterhaltsvereinbarung ist der Vorsorgeunterhalt gesondert auszuweisen;[795] das Gericht ist bei seiner Entscheidung nicht an die vom Gläubiger vorgenommene Aufteilung in Elemen... mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Einstweilige Anordnung in Güterrechtsangelegenheiten

a) Anwendbare Vorschriften Rz. 728 Für den Erlass der einstweiligen Anordnung in Güterrechtssachen kommen die Vorschriften der §§ 49 bis 57 FamFG zur Anwendung, wobei die Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 FamFG (folglich für Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG, Entsprechendes gilt für die Lebenspartnerschaftssachen i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 2 FamFG) § 945 ZPO zur Anwen... mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Rechtliche Grundlagen

Rz. 223 Die Rechtsgrundlagen für den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes sind im Wesentlichen identisch mit dem Minderjährigenunterhalt (siehe Rdn 159 ff.). a) Unterschiede Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt Rz. 224 mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Nur zur "angemessenen Versicherung"

Rz. 487 Vorsorgeunterhalt kann nur zur "angemessenen Versicherung" geltend gemacht werden. Hat der Gläubiger – unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs – eine etwa gleich hohe Altersversorgung zu erwarten wie der Schuldner, so ist kein Altersvorsorgeunterhalt geschuldet (Rechtsgedanke des § 27 VersAusglG).[797] mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 401 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, sodass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es nach der Änderung des § 1585 Abs. 2 BGB nunmehr aus, nur Auskunft zu verlangen. mehr

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§ 15 Familienrecht / II. Ehescheidungsantrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Vor Beantragung einer Ehescheidung ist zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und sodann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe vorliegen. a) Anwendung deutschen Rechts Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-V... mehr

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§ 15 Familienrecht / 16. Unterhalt wegen Ausbildung

Rz. 449 Da der Ausbildungsunterhalt in der Praxis nur geringe Bedeutung hat, erfolgen hier lediglich einige Hinweise auf die Rechtslage. a) Ausbildungsunterhalt nach § 1574 Abs. 3 i.V.m. § 1573 Abs. 1 BGB Rz. 450 § 1574 Abs. 3 BGB normiert die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, soweit dies zur Aufnahme einer angemessen... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Verfahrensrechtlich relevante Daten

aa) Minderjähriges Kind wird während des Verfahrens volljährig Rz. 236 Hatte der betreuende Elternteil den Unterhaltsantrag in Verfahrensstandschaft (§ 1629 Abs. 3 BGB) für das noch minderjährige Kind gestellt und wird das Kind während des Verfahrens volljährig, so tritt das Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel in das Verfahren ein. Eine Zustimmung des in Anspruch genom... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Zugewinnausgleich

aa) Berechnungsstichtage Rz. 59 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vol... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Festschreibung zunächst auf Zeit

Rz. 567 Man kann den Unterhalt auch zunächst nur für einen gewissen Zeitraum festlegen und die Frage offenlassen, ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe danach noch Unterhaltsansprüche bestehen. mehr

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§ 15 Familienrecht / 17. Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Rz. 456 Weil auch § 1576 BGB in der Praxis nur geringe Bedeutung hat, erfolgen hier ebenfalls lediglich einige Hinweise auf die Rechtslage. a) Anspruchsvoraussetzungen Rz. 457 Nach § 1576 BGB kann so weit und so lange vom anderen geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangt werden, wie aus "sonstigen schwerwiegenden Gründen" eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang... mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Wirksamkeit des Feststellungsbeschlusses

Rz. 530 Der negative Feststellungsbeschluss, der eine gegenüber der einstweiligen Anordnung geringere Unterhaltspflicht feststellt, wird i.S.d. §§ 119, 56 FamFG nicht schon mit vorläufiger Vollstreckbarkeit wirksam, sondern gemäß § 56 Abs. 1 S. 2 FamFG erst bei Rechtskraft. mehr

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§ 15 Familienrecht / 8. Einstweilige Anordnung in "sonstigen Familiensachen" (§§ 266–268 FamFG)

a) Allgemeine Grundsätze Rz. 735 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1051] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass ... mehr

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§ 15 Familienrecht / 13. Unterhalt wegen nur geringen Einkommens (Aufstockungsunterhalt)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 410 Ein geschiedener Ehegatte kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB haben, wenn er, obwohl er seine Erwerbsobliegenheit voll erfüllt, nicht genug verdient, um seinen Unterhaltsbedarf gemäß § 1578 BGB zu decken.[666] Rz. 411 Die Aufgabe einer sicheren Arbeitsstelle mit geringem Einkommen zugunsten einer unsicheren Arbeitsstelle mit h... mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Darlegungs- und Beweislast

aa) Bedarf Rz. 187 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt. Dieser Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Einkommen des Schuldners etwas vorgetragen oder bewiesen werden müsste. Die Unterhaltshöhe richtet sich aber weiterhin gemäß § 1603 BGB nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners, sodass zu geringes Einkommen des Schuldners zu einer Redu... mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Grundlagen festhalten

Rz. 569 In jedem Fall sollten in der Vereinbarung für zukünftige Änderungen die Grundlagen festgehalten werden, und zwar nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Beteiligten, sondern auch den Berechnungsweg. mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 738 In allen vorgenannten Bereichen ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 119 Abs. 1 FamFG nach den §§ 49 bis 57 FamFG möglich, wobei einstweiliger Rechtschutz gem. § 119 Abs. 2 FamFG auch durch Arrest (§§ 916 bis 934, 943 bis 945 ZPO) erfolgen kann. mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 495 Die Eheleute F und M haben sich getrennt, der Scheidungsantrag ist zugestellt. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Einkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.600 EUR netto monatlich. mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Begründung

Rz. 743 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich. Die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner hat die eingetragene Lebenspartnerschaft ersetzt. Die Regeln der eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten daher nur noch für denjenig... mehr