Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / 8. Einstweilige Anordnung in "sonstigen Familiensachen" (§§ 266–268 FamFG)

a) Allgemeine Grundsätze Rz. 735 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1051] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 13. Unterhalt wegen nur geringen Einkommens (Aufstockungsunterhalt)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 410 Ein geschiedener Ehegatte kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB haben, wenn er, obwohl er seine Erwerbsobliegenheit voll erfüllt, nicht genug verdient, um seinen Unterhaltsbedarf gemäß § 1578 BGB zu decken.[666] Rz. 411 Die Aufgabe einer sicheren Arbeitsstelle mit geringem Einkommen zugunsten einer unsicheren Arbeitsstelle mit h...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Darlegungs- und Beweislast

aa) Bedarf Rz. 187 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt. Dieser Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Einkommen des Schuldners etwas vorgetragen oder bewiesen werden müsste. Die Unterhaltshöhe richtet sich aber weiterhin gemäß § 1603 BGB nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners, sodass zu geringes Einkommen des Schuldners zu einer Redu...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster/Beispiel

aa) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag Rz. 650 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.70: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag Amtsgericht – Familienger...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 738 In allen vorgenannten Bereichen ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 119 Abs. 1 FamFG nach den §§ 49 bis 57 FamFG möglich, wobei einstweiliger Rechtschutz gem. § 119 Abs. 2 FamFG auch durch Arrest (§§ 916 bis 934, 943 bis 945 ZPO) erfolgen kann.mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Begründung

Rz. 743 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich. Die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner hat die eingetragene Lebenspartnerschaft ersetzt. Die Regeln der eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten daher nur noch für denjenig...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Checkliste: Unterhalt wegen nur geringen Einkommens

Rz. 417 Zusätzlich zur Checkliste betr. Unterhalt wegen Kindesbetreuung (Rdn 386) ist zu beachten:mehr

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§ 15 Familienrecht / 9. Verfahrensrechtlich relevante Daten

a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners Rz. 375 Ist ein Scheidungsverfahren nicht oder nicht mehr anhängig und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig (§ 232 Abs. 3 FamFG, § 13 ZPO). Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bed...mehr

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§ 15 Familienrecht / III. Sorgerecht

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB [12] kann das Familiengericht auf Antrag ei...mehr

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§ 15 Familienrecht / j) Fiktives Einkommen des Gläubigers

Rz. 357 Hinsichtlich des Unterhaltsschuldners ist zunächst zu prüfen, ob zur Bedarfsbestimmung ein früher erzieltes Einkommen angeknüpft werden kann, ohne dass es eines Rückgriffs auf ein fiktiv zurechenbares Einkommen bedarf. Ist dies nicht möglich, entscheiden hinsichtlich des Bedarfs ausschließlich die ehelichen Lebensverhältnisse, die auch durch die Erwerbspflicht des Un...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 744 Das LPartG spricht in § 15 LPartG nur von Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ohne – wie im Eherecht – zwischen Aufhebung und Ehescheidung zu unterscheiden. Seit dem 1.1.2005 sieht das Gesetz allerdings in § 15 Abs. 2 LPartG auch die Möglichkeit der Aufhebung wegen eines Willensmangels unter Verweis auf § 1314 Abs. 2 Nr. 1–4 BGB vor. Die eingetragene Lebenspartnerschaf...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Isolierter Auskunftsantrag

Rz. 504 Ein isolierter Auskunftsantrag im Scheidungsverbund ist unzulässig, weil mit einem reinen Auskunftsbeschluss die Scheidungsfolgesache Unterhalt nicht abschließend geregelt wird.[819] Im Scheidungsverbund kann daher bei unbekanntem Einkommen des Schuldners nur ein Stufenantrag gemäß § 254 ZPO gestellt werden. Das Gericht muss vorab einen Termin zur Verhandlung über de...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 420 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 409) ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 421 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.57: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin verdient ausweislich der beigefügten Verdie...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.24: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Sollte aufgrund der vorstehenden Vereinbarungen der Ehegatte, der wegen Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben hat, bei Scheidung der Ehe zum Ausgleich des Zugewi...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 376 Ist kein Scheidungsverfahren, wohl aber ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk das Kind oder der betreue...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 380 Für ein aussichtsreiches Unterhaltsverfahren kann der Gläubiger bis zur Rechtskraft der Scheidung [615] gemäß § 1360a Abs. 4 BGB vom Schuldner einen Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Kosten des Verfahrens verlangen. Dieser Anspruch kann über §§ 119, 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden.mehr

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§ 15 Familienrecht / 15. Auskunftsverlangen

Rz. 293 Der Schuldner muss gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[462] Außerdem hat der Schuldner, wenn das verlangt wird, Belege vorzulegen, insbeso...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Kindesbetreuung

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§ 15 Familienrecht / (1) Rechtliche Grundlagen

Rz. 703 Gemäß Art. 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verbind...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 701 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.77: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Frau ___...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache

Rz. 655 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.71: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache An das Amtsgericht – Familiengericht – Aktenzeichen des Eheverfahrens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ____________...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 101 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen. Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte anderersei...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einsatzzeitpunkte

Rz. 341 Besonders zu beachten sind die sog. Einsatzzeitpunkte. Auf diese Zeitpunkte ist abzustellen bei der Prüfung, ob ein Anspruch besteht. Nur wenn zu einem der Einsatzzeitpunkte die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs erfüllt sind, also noch innerhalb eines von der ehelichen Mitverantwortung erfassten Zeitraums, kann der Schuldner das Lebensrisiko des Gläubigers üb...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Antrag wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren

Rz. 497 Vorteile: Umfassende Aufklärung und einheitliche Regelung des Gesamtunterhalts. Beschwerde ist möglich. Hinsichtlich des Kindesunterhalts (nicht Ehegattenunterhalt) gilt der Unterhaltsbeschluss über die Scheidung hinaus; insoweit ist also kein Verbundantrag im Scheidungsverfahren mehr nötig. Nachteile: Lange Verfahrensdauer. Soweit es um den Ehegattenunterhalt geht, k...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Antrag im Ehescheidungsverbund gemäß § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt

Rz. 498 Vorteile: Umfassende Aufklärung mit Beschwerdemöglichkeit. Einheitliche Klärung des gesamten in der Zeit nach Ehescheidung zu zahlenden Unterhalts. Wegen der durch den Verbundantrag häufig eintretenden Verzögerungen des Scheidungsverfahrens Druck zur Einigung auf beide Beteiligten, wenn die Scheidung beiderseits erwünscht ist.[814] Nachteile: Der Unterhaltsbeschluss g...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt

Rz. 579 Ein – bei Abschluss vor Ehescheidung nur in notariellem Vertrag oder gerichtlich protokolliertem Vergleich wirksamer – Verzichtsvertrag kann im Kern folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.68: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt 1. Die Beteiligten verzichten wechselseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auch für...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Herstellen von Einvernehmen möglich?

Rz. 19 Nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat das Gericht dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht. Das Familiengericht ist also nach dem Gesetzeswort...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 297 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 B...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Einkommensveränderungen

Rz. 469 Hat sich das Einkommen des Schuldners seit der Trennung verändert, so ist im Regelfall das geänderte Einkommen maßgeblich.[776] Ergibt sich die Einkommensveränderung jedoch aus einer ungewöhnlichen, weder geplanten noch vorhersehbaren Entwicklung, die also die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt haben kann, ist das geänderte Einkommen für die Unterhaltsberechn...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Motivation

Rz. 152 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So kann bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll und bei dem Kinder Nachfolger im Unternehmen werden sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen Ausschlus...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen

Rz. 657 Aufgrund der Aufhebung der bis zum Inkrafttreten der Reform des Familienverfahrensrechts unterschiedlich gehandhabten Regelungen zum Erlass einstweiliger Anordnungen auf Zahlung von Unterhalt sind die zeitlichen Unterschiede innerhalb und außerhalb eines schon anhängigen Ehescheidungsverfahrens weggefallen. Da auch keine Abhängigkeit von einem Hauptverfahren mehr bes...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Personenkreis der Berechtigten

Rz. 658 Durch die Angleichung der Unterhaltsansprüche von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Eltern nach der Neuregelung durch das Kindesunterhaltsgesetz seit dem 1.7.1998 einschließlich der Einbeziehung von Ansprüchen nicht verheirateter Eltern untereinander nach den §§ 1615l ff. BGB sind alle durch Verwandtschaft begründeten Unterhaltspflichten nach den §§ 1601 ...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Anspruchsschreiben

Rz. 107 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.11: Zugewinnausgleich: Anspruchsschreiben Sehr geehrter Herr _________________________, auf der Grundlage der erteilten Auskünfte und der ermittelten Werte des beiderseitigen Vermögens beziffern wir den Zugewinnausgleichsanspruch Ihrer Ehefrau wie folgt: Wie sich aus der beigefügten Berechnung und Gegenüberste...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Normzweck

Rz. 423 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [681] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepartner eine nacheheliche Solidarität erwarte...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Einschränkung der Rechtsbehelfe

Rz. 664 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlungen erneut zu entscheiden (§ 54 Abs. 2 FamF...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Einsatzzeitpunkt

Rz. 388 Ein Anspruch nach § 1573 Abs. 1 BGB besteht nur, wenn der Betroffene zu bestimmten Einsatzzeitpunkten keine eheangemessene Arbeit gefunden hat. Solche Einsatzzeitpunkte sind: Der Begriff "nach der Scheidung" rü...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Vorläufige Regelung in der Ehewohnungssache

Rz. 708 Während in der Vorschrift des § 1568a BGB die endgültige Regelung hinsichtlich der Rechtsverhältnisse der Wohnung angesprochen wird, ergibt sich ein materiellrechtlicher Anspruch auf vorläufige Zuweisung der Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens in § 1361b BGB. aa) Begriff der Wohnung Rz. 709 Der Begriff der Ehewohnung ist weit auszulegen[1019] und erfasst alle zu W...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Einstweilige Anordnung auf Regelung hinsichtlich der Ehewohnung

Rz. 715 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.79: Einstweilige Anordnung auf Regelung hinsichtlich der Ehewohnung An das Amtsgericht – Familiengericht – Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte: _________________________ gegen Herrn ________________________...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 551 Die Eltern können beliebige Vereinbarungen über den Kindesunterhalt schließen. In einer solchen Vereinbarung darf jedoch weder ganz noch teilweise ein Verzicht auf zukünftigen Unterhalt erklärt werden. Da es im Regelfall den eindeutig richtigen Unterhalt nicht gibt, besteht jedoch ein gewisser Spielraum bei der Festlegung der Unterhaltshöhe: Ein unzulässiger Teilverz...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 111 Ist die Auskunft vorprozessual erteilt und besteht auch keine Veranlassung, eine Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen, kann unmittelbar Zahlungsantrag gestellt werden, über den wiederum im Verbund mit der Ehesache zu entscheiden ist. Der Antrag wird in aller Regel nur auf Zahlung des errechneten Zugewinnausgleichsbetrages zu richten...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit

Rz. 431 Zusätzlich zur Checkliste betr. Unterhalt wegen Kindesbetreuung (Rdn 386) ist zu beachten:mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / cc) Einzelfälle nach § 56 FamFG

Rz. 667 Die Vorschrift des § 56 FamFG geht für das Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf deren Unabhängigkeit von folgenden Voraussetzungen aus: in Verfahren...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Obliegenheit des Gläubigers zur Aus- oder Fortbildung

Rz. 392 Findet der Gläubiger wegen mangelnder Qualifikationen keine angemessene Arbeitsstelle, so ist er zu einer Ausbildung oder Weiterbildung gemäß § 1574 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Ausbildung muss notwendig sein, damit eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden werden kann.[657] Während der Dauer dieser Ausbildung ist er weiter unterhaltsberechtigt (gemäß § 1578 Abs. 2 ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 265 Der Trennungsunterhaltsanspruch besteht bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses und kann bis zu diesem Zeitpunkt noch geltend gemacht werden. Er erlischt mit der Rechtskraft der Scheidung oder alternativ bei Beendigung der Trennung durch Versöhnung.[411] Unter "Versöhnung" ist ein neuerliches Zusammenleben mindestens in eingeschränkter häuslicher Gemeinschaft z...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Unterhaltsrelevantes Einkommen des Schuldners

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens

Rz. 155 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.28: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wollen wir für unsere künftige Ehe ausdrücklich aufrechterhalten, ihn allerdings wie folgt modifizieren: Sämtliche Vermögenswerte, die ein jeder Ehegatte in der Vergangenheit oder zukünftig von Todes ...mehr