Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / 6. Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen

a) Gesetzeslage Rz. 722 Mit dem zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11.12.2001 erwähnte der Gesetzgeber Möglichkeiten des – auch präventiven – Gewaltschutzes, welche bei Gewaltanwendung (widerrechtliche Körper, Gesundheits- oder Freiheit... mehr

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§ 15 Familienrecht / II. Güterstandsbezogene Auseinandersetzung zwischen Ehegatten

1. Zugewinnausgleich a) Typischer Sachverhalt Rz. 44 F und M, seit August 2005 ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M im August 2024 zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den hälftigen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen W... mehr

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§ 15 Familienrecht / A. Ehescheidungsantrag und Anträge zum Sorgerecht

I. Einführung Rz. 1 Eine Ehe wird nicht auf Zeit, sondern auf Dauer, für das gesamte weitere Leben, geschlossen. Und doch muss man dann feststellen, dass rund 33 % aller Ehen in Deutschland geschieden werden, wobei die Zahl der Scheidungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich sank.[1] Umso wichtiger ist es, sich mit den Folgen des Scheiterns einer Ehe auszukennen. II. Ehesche... mehr

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§ 15 Familienrecht / B. Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung

I. Abgrenzungsfragen Rz. 42 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratet... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Unterhaltshöhe

aa) Bedarf des Kindes Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus. Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2025, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 990 EUR zugebilligt.[356] Rz. 226 Unterhaltsrelevant sein können Alter, Schuljahr, voraussichtliche Beendigung der Schulzeit, beabsichtig... mehr

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§ 15 Familienrecht / III. Einzelne Eilentscheidungsbereiche

1. Allgemeines Verfahren in Unterhaltssachen Rz. 632 Wo nach der früheren Rechtslage an unterschiedlichsten Stellen Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz zu finden waren (vgl. § 127a ZPO, § 644 ZPO, §§ 620 Nr. 4 und 6 sowie 10 ZPO), sind nunmehr sämtliche Vorschriften zum Unterhalt einschließlich des einstweiligen Rechtschutzes im FamFG (§§ 246–248 FamFG) zusammengefasst.... mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Charakter der Unterhaltsvereinbarung

(1) Modifizierende Vereinbarung Rz. 572 Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung ist zu klären, ob die Beteiligten die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhaltsanspruch lediglich modifizieren wollen oder ob sie eine eigene vertragliche Grundlage für Zahlungen unabhängig von gesetzlichen Regeln zum nachehelichen Unterhalt treffen wollen, also eine novierende Vereinbar... mehr

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§ 15 Familienrecht / VIII. Besondere gerichtliche Verfahren

1. Unterhaltsantrag im Scheidungsverbund a) Typischer Sachverhalt Rz. 495 Die Eheleute F und M haben sich getrennt, der Scheidungsantrag ist zugestellt. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Einkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.600 EUR netto monatlich. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 496 Die verfahrensrec... mehr

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§ 15 Familienrecht / VI. Berechnungen Ehegattenunterhalt

1. Rechenweg Rz. 466 In allen Fallgestaltungen wird folgender Rechenweg praktiziert, der im Detail zu modifizieren ist: a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten Rz. 467 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[765] abzüglich mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Möglichkeiten des Gläubigers

(1) Antrag wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren Rz. 497 Vorteile: Umfassende Aufklärung und einheitliche Regelung des Gesamtunterhalts. Beschwerde ist möglich. Hinsichtlich des Kindesunterhalts (nicht Ehegattenunterhalt) gilt der Unterhaltsbeschluss über die Scheidung hinaus; insoweit ist also kein Verbundantrag im Scheidungsverfahren mehr n... mehr

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§ 15 Familienrecht / 14. Unterhalt wegen Krankheit

a) Rechtliche Grundlagen aa) Normzweck Rz. 423 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [681] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepartner ... mehr

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§ 15 Familienrecht / 11. Unterhalt wegen Kindesbetreuung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 382 Die Eheleute F und M befinden sich im Scheidungsverfahren. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von neun und fünf Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 383 Der Ehegatte, der ein gemeinsames Kind oder gemeinsame Kinder be... mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Vereinbarung zwischen den Eltern über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes

a) Typischer Sachverhalt Rz. 550 M und F leben getrennt und haben jeweils ein so hohes Einkommen, dass wechselseitige Unterhaltsansprüche ausscheiden. Bei F lebt das gemeinsame neunjährige Kind K. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 551 Die Eltern können beliebige Vereinbarungen über den Kindesunterhalt schließen. In einer solchen Vereinbarung darf jedoch weder ganz noch teilweise ein... mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Unterhaltsvereinbarung eines volljährigen Kindes mit seinen Eltern

a) Typischer Sachverhalt Rz. 553 M und F sind geschieden. Aus ihrer Ehe ist das Kind K hervorgegangen, 18 Jahre alt und Schüler; er lebt im Haushalt von F. M verdient monatsdurchschnittlich 2.500 EUR, F 1.300 EUR. Das Kindergeld bezieht F. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 554 Eine – isolierte – Vereinbarung über die Frage des Kindesunterhalts zwischen Eltern und deren volljährigem ... mehr

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§ 15 Familienrecht / k) Besondere Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung

aa) Vereinfachtes Verfahren gem. §§ 249 ff. FamFG Rz. 196 Wenn der Unterhalt für ein minderjähriges Kind erstmals tituliert werden soll und kein anderes gerichtliches Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für dieses Kind anhängig ist, kann ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren gestellt werden. Für dieses Verfahren ist, wenn das Kind und beide Elter... mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Außergerichtliches Vorgehen

a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _________________________) wird von ... mehr

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§ 15 Familienrecht / D. Einstweiliger Rechtsschutz nach dem FamFG

I. Einleitung Rz. 591 Gerichtliche Auseinandersetzungen in Familiensachen sind auf Seiten des Antragstellers häufig von Eilbedürftigkeit geprägt, sei es in Unterhaltssachen oder auch in Angelegenheiten elterlicher Sorge oder des Umgangs. Nachdem vom Gesetzgeber entschieden worden war, den Katalog der zu den Familiensachen gehörenden Angelegenheiten durch das am 1.9.2009 in Kra... mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Entstehen des Anspruchs

a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft Rz. 256 Mit der Trennung[404] werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[405] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelun... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Berechnung

aa) Unterhaltsrelevantes Einkommen des Schuldners Rz. 476 mehr

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§ 15 Familienrecht / II. Unterhalt für ein minderjähriges Kind

1. Typischer Sachverhalt Rz. 158 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. F ist halbtags erwerbstätig mit einem Monatsnettoeinkommen von 800 EUR, M ist ganztags erwerbstätig und verdient 1.600 EUR netto monatlich. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. Das Kindergeld in Höhe von je 255 EUR[249] wird an F ausgezahlt. 2. Rechtlic... mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Vereinbarung zur elterlichen Sorge

a) Grundlagen Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Elt... mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Schuldner hat Einkommen aus Arbeitstätigkeit, Gläubiger hat kein Einkommen

a) Typischer Sachverhalt Rz. 475 Die Eheleute F und M leben getrennt. F hat absprachegemäß kein Einkommen. M verdient monatlich netto 2.600 EUR; er muss auf einen von den Eheleuten gemeinsam aufgenommenen Kredit eine Monatsrate von 150 EUR leisten. M bekommt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttoeinkommens. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und ... mehr

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§ 15 Familienrecht / C. Unterhalt

I. Einführung Rz. 156 Am häufigsten und erbittertsten wird im Familienrecht über den Unterhalt gestritten. Das überrascht nicht. Beim Zugewinnausgleich geht es um eine einmalige Zahlung, und der Versorgungsausgleich wirkt sich in der Regel erst in ferner Zukunft aus. Durch die Festlegung des Unterhalts wird jedoch das Leben der Beteiligten häufig über Jahre, manchmal sogar Ja... mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

a) Zweck Rz. 556 In nicht wenigen Fällen häufen Eheleute während der Ehezeit Schulden an, zu deren Rückzahlung beide verpflichtet sind. Um den Umweg über einen Austausch der unterschiedlichen Leistungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich über eine – zeitweise – Aussetzung der Zahlungspflicht hinsichtlich des Kindesunterhalts zu verständigen. Dies kann in geeigneten Fäl... mehr

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§ 15 Familienrecht / 8. Vereinbarungen

Rz. 374 Für die Zeit ab Ehescheidung sind gemäß § 1585c BGB Unterhaltsvereinbarungen möglich bis hin zum teilweisen oder völligen Verzicht, soweit diese einer Inhaltskontrolle standhalten.[610] Wird die Vereinbarung vor Rechtskraft der Scheidung getroffen, muss sie gemäß § 1585c S. 2 BGB notariell beurkundet oder in einem gerichtlichen Vergleich protokolliert werden.[611] mehr

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§ 15 Familienrecht / 15. Unterhalt wegen Alters

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 436 Die nacheheliche Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt sich auch auf altersbedingte Problemlagen. Ist wegen Alters eine Erwerbstätigkeit unzumutbar, besteht unter den Voraussetzungen des § 1571 BGB unter Berücksichtigung bestimmter Einsatzzeitpunkte ein Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nicht nur dann, wenn ... mehr

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§ 15 Familienrecht / III. Unterhalt für ein volljähriges Kind

Rz. 220 Insoweit wird ebenfalls üblicherweise die DT angewandt, die auch Unterhaltsbeträge für volljährige Kinder gesondert ausweist. 1. Grundsätze zur Ausbildung des volljährigen Kindes Rz. 221 Für jedes Kind besteht die Obliegenheit, sich ausbilden zu lassen.[341] Kommt es einer Ausbildungsobliegenheit in dem Zeitraum der Minderjährigkeit nicht nach, sind die Eltern verpflic... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Erkrankungen des Gläubigers

Rz. 443 Häufig werden beim älteren Gläubiger zusätzlich Erkrankungen vorliegen. Wenn diese für sich allein noch keinen Anspruch aus § 1572 BGB begründen, können sie Bedeutung für einen Anspruch auf Altersunterhalt gemäß § 1571 BGB haben, sodass sich der Anspruch möglicherweise aus beiden Grundlagen zusammen ableiten lässt. mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bestehen eines Elementarunterhaltsanspruchs

Rz. 484 Gibt es keinen Anspruch auf Elementarunterhalt, kann auch kein Vorsorgeunterhalt verlangt werden. Das Gleiche gilt, wenn nur nachehelicher Ausbildungsunterhalt gemäß § 1575 BGB geschuldet wird; denn § 1575 BGB ist in § 1578 Abs. 3 BGB nicht erwähnt. mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Typischer Sachverhalt

Rz. 222 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. Sie haben ein Kind im Alter von 18 (K1) und 16 Jahren (K2), die sich beide noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Beide Eltern sind ganztags erwerbstätig, wobei F monatsdurchschnittlich 1.600 EUR verdient und M 2.000 EUR. Das Kindergeld in Höhe von insgesamt 510 EUR wird an F ausgezahlt. mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Einstweiliger Rechtsschutz in Kindschaftssachen (§ 111 Nr. 2 i.V.m. § 151 FamFG)

a) Allgemeines Rz. 681 Die früher in § 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO erwähnten Familiensachen befinden sich nunmehr in § 151 Nr. 1 bis 3 FamFG. Die in § 151 Nr. 4 bis 8 FamFG erwähnten weiteren Bereiche wie Vormundschaft, Pflegschaft, gerichtliche Bestellung eines Vertreters, Genehmigung bzw. Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen, sowie die Aufga... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 398 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.51: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Si... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 482 F und M sind getrenntlebende Eheleute, das Scheidungsverfahren ist rechtshängig. F verfügt über kein Einkommen. M verdient aus einer Ganztagstätigkeit monatlich netto 3.800 EUR. mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Bedarfskontrollbetrag

Rz. 175 Dieser soll gewährleisten, dass dem Schuldner nicht nur der Selbstbehalt verbleibt: Würde der Kindesunterhalt nach der DT festgesetzt und behielte der Schuldner nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen nur noch weniger als den Bedarfskontrollbetrag, so muss der Kindesunterhalt niedriger angesetzt werden, bis der Bedarfskontrollbetrag gewährleistet ist. mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Einführung

Rz. 1 Eine Ehe wird nicht auf Zeit, sondern auf Dauer, für das gesamte weitere Leben, geschlossen. Und doch muss man dann feststellen, dass rund 33 % aller Ehen in Deutschland geschieden werden, wobei die Zahl der Scheidungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich sank.[1] Umso wichtiger ist es, sich mit den Folgen des Scheiterns einer Ehe auszukennen. mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einstweiliger Rechtsschutz im Bereich der elterlichen Sorge

aa) Allgemeines Rz. 685 § 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt die Verfahren betreffend mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 318 Zum Auskunfts-/Stufenantrag siehe zunächst Rdn 304. Die dortigen Gründe sind zu modifizieren (siehe Rdn 320). mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Beispiele

aa) Muster: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs Rz. 732 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.82: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs [Zuständigkeit:] Familiengericht [örtliche Zuständigkeit, falls keine Ehesache anhängig gem. § 262 Abs. 2 FamFG: gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners] [Antra... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Ausschluss bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 131 Durch ehevertragliche Vereinbarungen kann – in Kernsätzen – das Folgende vereinbart werden:[229] (1) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatten soll es beim Zu... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Zeitliche Begrenzung

Rz. 566 Durch Vereinbarung kann der Unterhalt gemäß § 1578b Abs. 2 BGB zeitlich begrenzt werden, sodass er nach Zeitablauf wegfällt. mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Einschränkungen und Ende des nachehelichen Unterhalts

a) Einschränkung gem. § 1578b BGB Rz. 371 § 1578b BGB stellt eine Kernbestimmung des seit dem 1.1.2008 geltenden Rechts dar, mit der – beruhend auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung – eine Einschränkung des Unterhalts ermöglicht werden soll.[579] Die Unterhaltspflicht beruht auf dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität. Diese Solidarität verlangt es in der Regel nicht, ... mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Vor Beantragung einer Ehescheidung ist zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und sodann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe vorliegen. a) Anwendung deutschen Rechts Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.1... mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Kein Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 455 Zum Ausbildungsunterhalt gehören auch die Kosten der Krankenversicherung. Jedoch kann gemäß § 1578 Abs. 3 BGB kein Altersvorsorgeunterhalt verlangt werden. mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 325 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu mach... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Während des Scheidungsverfahrens und nach der Scheidung möglich

Rz. 529 Der negative Feststellungsantrag kann sowohl während des Scheidungverfahrens als auch nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden. mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht

aa) Allgemeines Rz. 691 Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dr... mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster/Beispiel

aa) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag Rz. 650 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.70: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag Amtsgericht – Familienger... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Checkliste: Unterhalt wegen nur geringen Einkommens

Rz. 417 Zusätzlich zur Checkliste betr. Unterhalt wegen Kindesbetreuung (Rdn 386) ist zu beachten: mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Höhe und Dauer

Rz. 460 Wenn die Voraussetzungen des § 1576 BGB ausnahmsweise erfüllt sind, ist im Rahmen der Billigkeitsüberlegungen zu prüfen, in welcher Höhe und für welche Dauer der Unterhalt zugesprochen werden kann. Auch in diesem Zusammenhang muss bedacht werden, dass § 1576 BGB einen eng auszulegenden Ausnahmetatbestand darstellt. mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Eilentscheidungen bei Kindesherausgabe

aa) Allgemeines Rz. 697 Zu den Kindschaftssachen zählt gemäß § 151 Nr. 3 FamFG auch der gesamte Bereich der Kindesherausgabe. Hierzu gehört nicht nur die Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil gemäß § 1632 BGB.[1014] Ebenso sind hier die Verfahren einzuordnen, bei denen es um den Verbleib eines Kindes in der Familienpflege geht, oder aber die Herausgabe an einen Pfleger ... mehr