Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / e) Negative Feststellungsklage

Rz. 624 Es stellt sich die Frage, ob im Zusammenhang mit der fehlenden Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen in Familienstreitsachen, insbesondere im Zusammenhang mit Unterhaltsanordnungen (§ 620 Nr. 4 und 6 ZPO a.F.) wie auch nach früherem Recht gegen solche Beschlüsse im Wege der negativen Feststellungsklage vorgegangen werden kann. Bedenken hiergegen könnten sich daraus... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Vollmacht betr. ein Kind

Rz. 41 Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[67] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Hierdurch bevollmächtige ich, _________________________, die Kindsmutter, Frau __________... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen

Rz. 725 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.81: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem Verfahren der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Erlass einer einstweiligen Ano... mehr

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§ 15 Familienrecht / 10. Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 278 Für die Vergangenheit kann gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 Abs. 1 BGB Unterhalt verlangt werden ab dem Anfang des Monats, in dem entweder mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Elementarunterhalt hat Vorrang

Rz. 486 Der Elementarunterhalt geht dem Alters- und Pflegevorsorgeunterhalt vor. Würde als Folge eines zu zahlenden Vorsorgeunterhalts der Elementarunterhalt unter den notwendigen Eigenbedarf (zurzeit 1.200 EUR) sinken, so ist zunächst der Elementarunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts zu sichern und nur ein etwa verbleibender Betrag kann als Vorsorgeunterhalt zugebilligt ... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Anwendbare Vorschriften

Rz. 728 Für den Erlass der einstweiligen Anordnung in Güterrechtssachen kommen die Vorschriften der §§ 49 bis 57 FamFG zur Anwendung, wobei die Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 FamFG (folglich für Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG, Entsprechendes gilt für die Lebenspartnerschaftssachen i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 2 FamFG) § 945 ZPO zur Anwendung kommt, also sich für ... mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Modifizierung des gesetzlichen Güterstands

Rz. 128 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausgle... mehr

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§ 15 Familienrecht / p) Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder durch den Schuldner

Rz. 363 Auch bei dem Schuldner ist zu prüfen, inwieweit er sein Einkommen aus einer neben der Betreuung von Kindern unzumutbaren Tätigkeit erzielt. Es gelten die gleichen Regeln wie beim Unterhaltsgläubiger. Erzielt der Schuldner Arbeitseinkommen, obwohl er eigentlich zu einer Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in diesem Umfang verpflichtet wäre, so ist sein Einkommen jedenfa... mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Ausübungskontrolle

Rz. 563 Ist der Vertrag grundsätzlich wirksam geschlossen, schließt sich die Ausübungskontrolle an: Hätte der Vertrag insbesondere angesichts der konkreten, ggf. von der früheren Planung abweichenden Entwicklung der Ehe und angesichts der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Prüfung, also aus heutiger Sicht, eine evident einseitige Lastenverteilung zur Folge und ist es deshalb unv... mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB

Rz. 133 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.21: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB Jeder Ehegatte ist berechtigt, auch ohne Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen und über die ihm gehörenden Gegenstände des ehelichen Haushalts frei zu verfügen; wir schließen §§ 1365, 13609 BGB aus. Zu beachten ist alle... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Checkliste: Unterhalt wegen Alters

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§ 15 Familienrecht / cc) Selbstbehalt oder Eigenbedarf der Eltern

Rz. 235 Jedem Elternteil muss der sog. große Selbstbehalt oder angemessene Eigenbedarf bleiben.[376] Nach der DT, Stand 1.1.2025, macht er gegenüber volljährigen Kindern monatlich 1.750 EUR aus; ist das Kind noch nicht 21 Jahre alt und befindet es sich noch in der allgemeinen Schulausbildung, beläuft sich der Selbstbehalt wegen § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB aber nur auf 1.450 EUR b... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Vorrang des Anspruchs nach § 1575 BGB

Rz. 453 Neben dem Anspruch nach § 1575 BGB kann der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach §§ 1574 Abs. 3, 1573 Abs. 1 BGB bestehen. Der Anspruch nach § 1575 BGB ist jedoch in jedem Fall vorrangig, da für die Dauer der Ausbildung keine Erwerbsobliegenheit besteht, die § 1573 Abs. 1 BGB grundsätzlich voraussetzt. Erst die Erwerbsobliegenheit kann zu einem Unterhaltsanspruch na... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Vollstreckung und Aussetzung der Vollstreckung (§§ 53, 55 FamFG)

Rz. 619 Die gesetzliche Formulierung zur Vollstreckung entspricht der Vorschrift des § 929 Abs. 1 ZPO, wonach eine Vollstreckungsklausel nur dann als notwendig erachtet wird, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den im Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. Rz. 620 Für Gewaltschutzsachen finden sich in § 53 Abs. 2 FamFG Sonderregelungen, wonach d... mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Notwendige anwaltliche Vertretung

Rz. 629 Gem. § 114 Abs. 1 FamFG findet sich für die Vertretung der Beteiligten vor dem Familiengericht und OLG die Vorschrift, dass die Eheleute in allen Ehe- und Folgesachen und die Beteiligten in selbstständigen Familienstreitsachen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Dies bedeutet, dass sich auch im selbstständigen Unterhaltsverfahren vor Einleitung eine... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Nicht bei einstweiliger Anordnung im Unterhaltsverfahren

Rz. 527 Ist im Rahmen eines Hauptsache-Unterhaltsverfahrens eine einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG erlassen worden, so ist ein dagegen gestellter negativer Feststellungsantrag unzulässig. Denn hier ist ein Hauptsacheverfahren anhängig; eine Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren stellt eine anderweitige Regelung i.S.d. §§ 119, 56 FamFG. Für einen negative... mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Zweckentsprechende Verwendung geschuldet

Rz. 488 Der Altersvorsorgeunterhalt muss zweckentsprechend verwendet werden: Der Gläubiger kann Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder in anderer Weise Altersvorsorge betreiben, z.B. durch Zahlung auf einen Kapitallebens- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag.[798] Die Anlage auf einem Sparbuch ist nicht zulässig.[799] Laut BGH[800] besteht kei... mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Wertsicherungsklausel

Rz. 570 Es ist auch daran zu denken, § 238 FamFG auszuschließen und stattdessen eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren. Das kommt allerdings im Regelfall nur in Betracht, wenn von einer Einkommenssteigerung des Schuldners ausgegangen werden kann und sich die – tatsächliche und fiktive – wirtschaftliche Situation des Gläubigers nicht wesentlich verändern wird. Rz. 571 Beac... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Ausbildungsunterhalt nach § 1574 Abs. 3 i.V.m. § 1573 Abs. 1 BGB

Rz. 450 § 1574 Abs. 3 BGB normiert die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, soweit dies zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Dabei muss ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten sein. An die Stelle der ansonsten bestehenden Erwerbsobliegenheit tritt die Ausbildungsobliegenheit.[742] Diese Ob... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Regelungsbedürfnis

Rz. 688 Ein Regelungsbedürfnis besteht regelmäßig dann, wenn das Kindeswohl eine einstweilige Regelung zur Abwendung von Nachteilen gebietet.[997] Dies kann aber nur in Ausnahmefällen gegeben sein. Sofern das Kindeswohl gefährdet ist, bleibt die Möglichkeit, ein Verfahren nach § 1666 BGB anzuregen.[998] Zudem stehen solche (Hauptsache-)Verfahren ohnehin unter dem Beschleunig... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Minderjähriges Kind wird während des Verfahrens volljährig

Rz. 236 Hatte der betreuende Elternteil den Unterhaltsantrag in Verfahrensstandschaft (§ 1629 Abs. 3 BGB) für das noch minderjährige Kind gestellt und wird das Kind während des Verfahrens volljährig, so tritt das Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel in das Verfahren ein. Eine Zustimmung des in Anspruch genommenen Elternteils ist hierfür nicht erforderlich.[378] mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Inhalt des Antrags

Rz. 692 Die einstweilige Anordnung kann enthalten. Rz. 693 Dem Umgangsberechtigten können im Zuge einer Anordnung bestimmte Weisungen im Umgang mit dem K... mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Allgemeines Verfahren in Unterhaltssachen

Rz. 632 Wo nach der früheren Rechtslage an unterschiedlichsten Stellen Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz zu finden waren (vgl. § 127a ZPO, § 644 ZPO, §§ 620 Nr. 4 und 6 sowie 10 ZPO), sind nunmehr sämtliche Vorschriften zum Unterhalt einschließlich des einstweiligen Rechtschutzes im FamFG (§§ 246–248 FamFG) zusammengefasst. Rz. 633 Für die weiteren Unterhaltssachen, w... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 525 Eine Endentscheidung über den Trennungsunterhalt wird mit Rechtskraft der Scheidung gegenstandslos, ebenso jeder andere Unterhaltstitel und jede Unterhaltsvereinbarung,[851] allerdings mit einer Ausnahme: Die erlassene einstweilige Anordnung gilt über die Scheidung hinaus, obwohl sie nach einer nur summarischen Prüfung erlassen wird und es gegen sie kein Rechtsmittel... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Berechnungsstichtage

Rz. 59 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbs im R... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Weitere Beispiele für einstweilige Anordnungen

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§ 15 Familienrecht / VII. Mangelfall

Rz. 493 Ein Mangelfall[811] liegt vor, wenn aus dem Einkommen des Schuldners sein eigener notwendiger Bedarf (Selbstbehalt derzeit[812] von 1.600 EUR beim nicht erwerbstätigen und 1.475 EUR beim erwerbstätigen Schuldner) sowie der notwendige Bedarf der – gleichrangigen – Unterhaltsgläubiger nicht erfüllt werden können. Nach jetzigem Recht gibt es Mangelfallberechnungen im Wes... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Weitere Beispiele

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§ 15 Familienrecht / e) Statischer oder dynamisierter Unterhalt?

Rz. 180 Der Unterhalt kann in unterschiedlicher Form geltend gemacht werden, entweder als fester Betrag (statisch) oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB, einer sich bei Veränderung des Kinderfreibetrags gemäß § 32 Abs. 6 S. 1 EStG ohne Zutun der Beteiligten ändernden Bezugsgröße (dynamisiert). aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterha... mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 186 Für die Vergangenheit kann gemäß § 1613 Abs. 1 BGB Unterhalt verlangt werden ab dem Anfang des Monats, in dem entweder mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 369 Der Gläubiger hat darzulegen und zu beweisen: mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltshöhe

Rz. 568 Man kann Vereinbarungen über die Unterhaltshöhe treffen.[902] mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Rechtsfolgen

Rz. 143 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsausgleich... mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 572 Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung ist zu klären, ob die Beteiligten die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhaltsanspruch lediglich modifizieren wollen oder ob sie eine eigene vertragliche Grundlage für Zahlungen unabhängig von gesetzlichen Regeln zum nachehelichen Unterhalt treffen wollen, also eine novierende Vereinbarung schließen wollen, wie dies ... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / c) Rechtshängigkeit – nicht Anhängigkeit – eines Scheidungsverfahrens nach vorherigem Unterhaltsantrag

Rz. 288 Ist zunächst ein Unterhaltsantrag gestellt und erst im Anschluss hieran von einem Ehegatten der Scheidungsantrag eingereicht worden, so bleibt trotz Anhängigkeit der Ehesache das für den Unterhaltsantrag angerufene Gericht zuständig, bis der Scheidungsantrag zugestellt ist (§ 261 Abs. 3 ZPO). Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags muss das Familiengericht, bei de... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Gewöhnlicher Aufenthalt beider Eltern für den Fall, dass gegen beide Eltern geklagt werden muss

Rz. 238 § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthalt des minderjährigen Kindes) gilt nicht für den Unterhalt eines volljährigen Kindes; zuständig ist deshalb das Familiengericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners oder der Schuldner. Eltern eines volljährigen Kindes haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern anteilig. Müsste gegen jeden Elternteil ... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 457 Nach § 1576 BGB kann so weit und so lange vom anderen geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangt werden, wie aus "sonstigen schwerwiegenden Gründen" eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfange erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider früherer Ehegatten grob unbillig wäre. Die positive Billigkeitsklausel... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Einstweilige Anordnung zum Umgang des Kindes mit dritten Personen

Rz. 695 Während der Dauer des Umgangs bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil, mit wem das Kind während dieser Zeit umgeht (§ 1684 Abs. 3 S. 1 BGB). Sieht der andere Elternteil als Mitsorgeberechtigter mit diesem Umgang eine Gefährdung, kann er in einem selbstständigen Verfahren nach § 1684 Abs. 3 BGB eine Beschränkung des Umgangsrechts beantragen und insoweit selbstständ... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

Rz. 326 Für die Vergangenheit kann Unterhalt nur geltend gemacht werden, wenn der Schuldner zur Einkommensauskunft aufgefordert worden (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 BGB) oder ohne ein solches Auskunftsverlangen in Verzug gekommen ist. Verzug liegt bei bekanntem Schuldnereinkommen nur vor, wenn er zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts aufgefordert worden ist (BG... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Negativer Feststellungsantrag

Rz. 531 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.62: Unterhalt, Negativer Feststellungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Antrag des Herrn _________________________, _________________________ (Anschrift), – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Frau _________________________, _... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 491 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[807] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic... mehr

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§ 15 Familienrecht / F. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 742 In allen denjenigen Fällen, in denen Partner einer Lebenspartnerschaft nicht gem. § 20a LPartG die Umwandlung in eine Ehe vornehmen, bleibt es bei den Regeln des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Hinweis Für die anwaltliche Beratung ist von großer Bedeutung, ob gleichgeschlechtliche Partner die Umwandlung der eingetragenen Lebensgemeinschaft in eine ... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt gemäß § 1612a BGB

Rz. 184 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es aber sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der DT Rechnung. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Der Antragsgegner ist ... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf

Rz. 187 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt. Dieser Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Einkommen des Schuldners etwas vorgetragen oder bewiesen werden müsste. Die Unterhaltshöhe richtet sich aber weiterhin gemäß § 1603 BGB nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners, sodass zu geringes Einkommen des Schuldners zu einer Reduzierung fü... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 145 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig die E... mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Antrag auf Aufhebung der Ehe

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.3: Antrag auf Aufhebung der Ehe An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Eheaufhebungsantrag In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – Verfa... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Besonderheiten bei Kindern nicht verheirateter Eltern

Rz. 648 Aufgrund der allgemeinen Verweisungen bei Kindern nicht verheirateter Eltern (§ 1615a BGB) auf die Regelungen der Unterhaltsbestimmung unter Verwandten (§§ 1601 ff. BGB) ergibt sich sowohl im Zusammenhang mit dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB (vgl. § 248 Abs. 1 FamFG) wie auch für die Verfahren im Zusammenhang mit § 1615l BGB (§ 247 FamFG) die B... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / ee) Auskunftsverlangen gegen M

Rz. 65 Die Auskunftsverpflichtung des M nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB beinhaltet voraussetzungslos die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, auch wenn diese nur zu Kontrollzwecken verlangt werden.[115] Die Auskunft muss alle wertbildenden Faktoren beinhalten und den berechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände ungefähr selbst zu e... mehr