Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / c) Vorrang des Anspruchs nach § 1575 BGB

Rz. 453 Neben dem Anspruch nach § 1575 BGB kann der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach §§ 1574 Abs. 3, 1573 Abs. 1 BGB bestehen. Der Anspruch nach § 1575 BGB ist jedoch in jedem Fall vorrangig, da für die Dauer der Ausbildung keine Erwerbsobliegenheit besteht, die § 1573 Abs. 1 BGB grundsätzlich voraussetzt. Erst die Erwerbsobliegenheit kann zu einem Unterhaltsanspruch na...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Vollstreckung und Aussetzung der Vollstreckung (§§ 53, 55 FamFG)

Rz. 619 Die gesetzliche Formulierung zur Vollstreckung entspricht der Vorschrift des § 929 Abs. 1 ZPO, wonach eine Vollstreckungsklausel nur dann als notwendig erachtet wird, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den im Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. Rz. 620 Für Gewaltschutzsachen finden sich in § 53 Abs. 2 FamFG Sonderregelungen, wonach d...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Notwendige anwaltliche Vertretung

Rz. 629 Gem. § 114 Abs. 1 FamFG findet sich für die Vertretung der Beteiligten vor dem Familiengericht und OLG die Vorschrift, dass die Eheleute in allen Ehe- und Folgesachen und die Beteiligten in selbstständigen Familienstreitsachen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Dies bedeutet, dass sich auch im selbstständigen Unterhaltsverfahren vor Einleitung eine...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Nicht bei einstweiliger Anordnung im Unterhaltsverfahren

Rz. 527 Ist im Rahmen eines Hauptsache-Unterhaltsverfahrens eine einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG erlassen worden, so ist ein dagegen gestellter negativer Feststellungsantrag unzulässig. Denn hier ist ein Hauptsacheverfahren anhängig; eine Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren stellt eine anderweitige Regelung i.S.d. §§ 119, 56 FamFG. Für einen negative...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 130 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tod, jedoch keine Teilungspflicht im Falle de...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Wertsicherungsklausel

Rz. 570 Es ist auch daran zu denken, § 238 FamFG auszuschließen und stattdessen eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren. Das kommt allerdings im Regelfall nur in Betracht, wenn von einer Einkommenssteigerung des Schuldners ausgegangen werden kann und sich die – tatsächliche und fiktive – wirtschaftliche Situation des Gläubigers nicht wesentlich verändern wird. Rz. 571 Beac...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Ausbildungsunterhalt nach § 1574 Abs. 3 i.V.m. § 1573 Abs. 1 BGB

Rz. 450 § 1574 Abs. 3 BGB normiert die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, soweit dies zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Dabei muss ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten sein. An die Stelle der ansonsten bestehenden Erwerbsobliegenheit tritt die Ausbildungsobliegenheit.[742] Diese Ob...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Regelungsbedürfnis

Rz. 688 Ein Regelungsbedürfnis besteht regelmäßig dann, wenn das Kindeswohl eine einstweilige Regelung zur Abwendung von Nachteilen gebietet.[997] Dies kann aber nur in Ausnahmefällen gegeben sein. Sofern das Kindeswohl gefährdet ist, bleibt die Möglichkeit, ein Verfahren nach § 1666 BGB anzuregen.[998] Zudem stehen solche (Hauptsache-)Verfahren ohnehin unter dem Beschleunig...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Minderjähriges Kind wird während des Verfahrens volljährig

Rz. 236 Hatte der betreuende Elternteil den Unterhaltsantrag in Verfahrensstandschaft (§ 1629 Abs. 3 BGB) für das noch minderjährige Kind gestellt und wird das Kind während des Verfahrens volljährig, so tritt das Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel in das Verfahren ein. Eine Zustimmung des in Anspruch genommenen Elternteils ist hierfür nicht erforderlich.[378]mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 524 F und M sind seit drei Jahren nach kinderloser Ehe rechtskräftig geschieden. Bei der Scheidung hatte F wegen Krankheit kein Einkommen, während M im Monatsdurchschnitt 2.100 EUR netto verdiente. Auf Antrag der F war während des Scheidungsverfahrens eine einstweilige Anordnung ergangen, wonach M monatlichen Ehegattentrennungsunterhalt in Höhe von 900 EUR (3/7 von 2.100...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Allgemeines Verfahren in Unterhaltssachen

Rz. 632 Wo nach der früheren Rechtslage an unterschiedlichsten Stellen Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz zu finden waren (vgl. § 127a ZPO, § 644 ZPO, §§ 620 Nr. 4 und 6 sowie 10 ZPO), sind nunmehr sämtliche Vorschriften zum Unterhalt einschließlich des einstweiligen Rechtschutzes im FamFG (§§ 246–248 FamFG) zusammengefasst. Rz. 633 Für die weiteren Unterhaltssachen, w...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit oder Alters

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 525 Eine Endentscheidung über den Trennungsunterhalt wird mit Rechtskraft der Scheidung gegenstandslos, ebenso jeder andere Unterhaltstitel und jede Unterhaltsvereinbarung,[851] allerdings mit einer Ausnahme: Die erlassene einstweilige Anordnung gilt über die Scheidung hinaus, obwohl sie nach einer nur summarischen Prüfung erlassen wird und es gegen sie kein Rechtsmittel...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Berechnungsstichtage

Rz. 59 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbs im R...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Berechnungsmethode

Rz. 489 Vorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt werden bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen der Beteiligten[802] auf der Basis der Bremer Tabellein folgenden Schritten berechnet: (1) Zunächst wird der vorläufige Elementarunterhalt in der üblichen Weise ermittelt, und zwar ohne Berücksichtigung des Vorsorgeunterhalts; dieser vorläufige Elementarunterhalt wird in der...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 492 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[808] Für das obige Beispiel (Rdn 483) ergibt sich somit folgende Berechnung (ausgehend von den für das Jahr 2025 geltend...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Weitere Beispiele für einstweilige Anordnungen

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§ 15 Familienrecht / VII. Mangelfall

Rz. 493 Ein Mangelfall[811] liegt vor, wenn aus dem Einkommen des Schuldners sein eigener notwendiger Bedarf (Selbstbehalt derzeit[812] von 1.600 EUR beim nicht erwerbstätigen und 1.475 EUR beim erwerbstätigen Schuldner) sowie der notwendige Bedarf der – gleichrangigen – Unterhaltsgläubiger nicht erfüllt werden können. Nach jetzigem Recht gibt es Mangelfallberechnungen im Wes...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Statischer oder dynamisierter Unterhalt?

Rz. 180 Der Unterhalt kann in unterschiedlicher Form geltend gemacht werden, entweder als fester Betrag (statisch) oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB, einer sich bei Veränderung des Kinderfreibetrags gemäß § 32 Abs. 6 S. 1 EStG ohne Zutun der Beteiligten ändernden Bezugsgröße (dynamisiert). aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterha...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 186 Für die Vergangenheit kann gemäß § 1613 Abs. 1 BGB Unterhalt verlangt werden ab dem Anfang des Monats, in dem entwedermehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 369 Der Gläubiger hat darzulegen und zu beweisen:mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltshöhe

Rz. 568 Man kann Vereinbarungen über die Unterhaltshöhe treffen.[902]mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Rechtsfolgen

Rz. 143 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsausgleich...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 572 Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung ist zu klären, ob die Beteiligten die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhaltsanspruch lediglich modifizieren wollen oder ob sie eine eigene vertragliche Grundlage für Zahlungen unabhängig von gesetzlichen Regeln zum nachehelichen Unterhalt treffen wollen, also eine novierende Vereinbarung schließen wollen, wie dies ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / c) Rechtshängigkeit – nicht Anhängigkeit – eines Scheidungsverfahrens nach vorherigem Unterhaltsantrag

Rz. 288 Ist zunächst ein Unterhaltsantrag gestellt und erst im Anschluss hieran von einem Ehegatten der Scheidungsantrag eingereicht worden, so bleibt trotz Anhängigkeit der Ehesache das für den Unterhaltsantrag angerufene Gericht zuständig, bis der Scheidungsantrag zugestellt ist (§ 261 Abs. 3 ZPO). Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags muss das Familiengericht, bei de...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung Vermögenssorge

Rz. 690 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.75: Einstweilige Anordnung Vermögenssorge An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Erlass einer einstweiligen Anordn...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht

Rz. 694 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.76: Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht [Zuständigkeit] Familiengericht [Rubrum] Beteiligte Eltern (auch nicht Verheiratete) [Antrag:] _________________________ im Wege der einstweiligen Anordnung, wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandl...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Gewöhnlicher Aufenthalt beider Eltern für den Fall, dass gegen beide Eltern geklagt werden muss

Rz. 238 § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthalt des minderjährigen Kindes) gilt nicht für den Unterhalt eines volljährigen Kindes; zuständig ist deshalb das Familiengericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners oder der Schuldner. Eltern eines volljährigen Kindes haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern anteilig. Müsste gegen jeden Elternteil ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 457 Nach § 1576 BGB kann so weit und so lange vom anderen geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangt werden, wie aus "sonstigen schwerwiegenden Gründen" eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfange erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider früherer Ehegatten grob unbillig wäre. Die positive Billigkeitsklausel...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Einstweilige Anordnung zum Umgang des Kindes mit dritten Personen

Rz. 695 Während der Dauer des Umgangs bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil, mit wem das Kind während dieser Zeit umgeht (§ 1684 Abs. 3 S. 1 BGB). Sieht der andere Elternteil als Mitsorgeberechtigter mit diesem Umgang eine Gefährdung, kann er in einem selbstständigen Verfahren nach § 1684 Abs. 3 BGB eine Beschränkung des Umgangsrechts beantragen und insoweit selbstständ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

Rz. 326 Für die Vergangenheit kann Unterhalt nur geltend gemacht werden, wenn der Schuldner zur Einkommensauskunft aufgefordert worden (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 BGB) oder ohne ein solches Auskunftsverlangen in Verzug gekommen ist. Verzug liegt bei bekanntem Schuldnereinkommen nur vor, wenn er zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts aufgefordert worden ist (BG...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Negativer Feststellungsantrag

Rz. 531 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.62: Unterhalt, Negativer Feststellungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Antrag des Herrn _________________________, _________________________ (Anschrift), – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Frau _________________________, _...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Kranken- und Pflegevorsorgeunterhalt

Rz. 490 Die Berechnung des Krankenvorsorgeunterhalts ist grundsätzlich in zwei Stufen wie folgt vorzunehmen, wobei zu beachten ist, dass sich der Krankenvorsorgeunterhalt im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht nach einem hochgerechneten fiktiven Bruttoeinkommen, sondern allein nach dem errechneten Elementarunterhalt bemisst. Dieser ist mit dem entsprechend...mehr

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§ 15 Familienrecht / F. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 742 In allen denjenigen Fällen, in denen Partner einer Lebenspartnerschaft nicht gem. § 20a LPartG die Umwandlung in eine Ehe vornehmen, bleibt es bei den Regeln des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Hinweis Für die anwaltliche Beratung ist von großer Bedeutung, ob gleichgeschlechtliche Partner die Umwandlung der eingetragenen Lebensgemeinschaft in eine ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf

Rz. 187 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt. Dieser Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Einkommen des Schuldners etwas vorgetragen oder bewiesen werden müsste. Die Unterhaltshöhe richtet sich aber weiterhin gemäß § 1603 BGB nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners, sodass zu geringes Einkommen des Schuldners zu einer Reduzierung fü...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Antrag auf Aufhebung der Ehe

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.3: Antrag auf Aufhebung der Ehe An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Eheaufhebungsantrag In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – Verfa...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Weitere Beispiele

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§ 15 Familienrecht / c) Besonderheiten bei Kindern nicht verheirateter Eltern

Rz. 648 Aufgrund der allgemeinen Verweisungen bei Kindern nicht verheirateter Eltern (§ 1615a BGB) auf die Regelungen der Unterhaltsbestimmung unter Verwandten (§§ 1601 ff. BGB) ergibt sich sowohl im Zusammenhang mit dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB (vgl. § 248 Abs. 1 FamFG) wie auch für die Verfahren im Zusammenhang mit § 1615l BGB (§ 247 FamFG) die B...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / ee) Auskunftsverlangen gegen M

Rz. 65 Die Auskunftsverpflichtung des M nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB beinhaltet voraussetzungslos die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, auch wenn diese nur zu Kontrollzwecken verlangt werden.[115] Die Auskunft muss alle wertbildenden Faktoren beinhalten und den berechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände ungefähr selbst zu e...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 328 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, sodass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab dem Monatsanfang vor Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 Abs. 1 BGB aus, Auskunft für die Unterhaltsermittlung zu verlangen. Eine "Stufenmahnung" analog dem Stufenantrag gemäß § 254 ZPO (BGH v. 15.12.1...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Pflichten und Obliegenheiten des Schuldners

Rz. 542 Der Schuldner hat die Obliegenheit, das Realsplitting geltend zu machen, wenn der Gläubiger zustimmt. Soweit er sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wegen des Realsplittings eintragen lassen kann, muss er das ebenfalls tun; er hat ggf. auch einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen zu stellen.[872] Diese Verpflichtungen bestehen ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt mit Altersstufen

Rz. 185 Ist das Kind noch sehr jung, empfiehlt es sich, zur Vermeidung späterer Nachforderungen oder Änderungswünsche zur Urkunde, die Altersstufen nach der DT bereits einzubeziehen. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen Der Antragsgegner ist verpflichtet,...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Ausreichende eigene Erwerbstätigkeit des Gläubigers

Rz. 415 Der Anspruch besteht nur insoweit, wie der Gläubiger eine i.S.d. § 1574 BGB angemessene, seiner Erwerbsobliegenheit voll entsprechende Tätigkeit ausübt und dennoch nicht genug verdient, um den angemessenen Lebensbedarf gemäß § 1578 BGB decken zu können. Erfüllt der Gläubiger seine Erwerbsobliegenheit nicht, so ist ihm bei der Berechnung ein fiktives Einkommen in der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / h) Auslandsbezug

Rz. 190 Art. 18 EGBGB gilt seit dem 18.6.2011 nicht mehr, sondern stattdessen das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007.[303] Das anzuwendende Recht richtet sich gemäß Art. 3 HUnterhProt unabhängig von der Staatsangehörigkeit grds. nach dem jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Der Unterhaltsanspruch des in Deutschland l...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 419 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 405) ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.56: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Auskunftsantrag/Stufenantrag Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe den ihr aus §§ 1573 Abs. 2, 1580, 1605 BGB zustehenden Auskunftsanspruch und sodann ihren U...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 375 Ist ein Scheidungsverfahren nicht oder nicht mehr anhängig und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig (§ 232 Abs. 3 FamFG, § 13 ZPO). Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Ab dem 18.6.2011 gilt die Europäis...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 291 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten hinsichtlich des Unterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja: In welcher Form (früher Urteil, jetzt Beschluss, gerichtlicher Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntnis, einstweilige Anordnung im Verfahren über Trennungs...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 379 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich oder privatschriftlich und damit, wenn vor der Scheidung getroffen, unwirksam, oder in der Form des § 1585c BGB) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja: In welcher Form (Unterhaltsbeschluss, früher Urteil, gerichtlicher V...mehr