Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Ehegattenunterhalt / 3.4 Erteilung der Auskunft

Für die Erteilung der Auskunft verweist das Gesetz auf die §§ 260, 261 BGB; daraus folgt, dass die Auskunft nicht in einzelnen Teilen erteilt werden darf. Sie muss für den anderen Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage für die Feststellung der Höhe seines Unterhaltsanspruchs sein. Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung al...mehr

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ZErb 07/2025, Betreuungsrecht: Erbe unter Betreuung

Ausschlagung der Erbschaft Mit dem Eintritt des Erbfalls eines unter Betreuung stehenden Erben ergeben sich zahlreiche Fragen. In vielen Fällen ist zunächst zu entscheiden, ob die Erbschaft möglicherweise auszuschlagen ist und wer die Ausschlagung vornehmen darf. Sofern der Betreute geschäftsfähig ist, darf er selbst ausschlagen. In diesem Fall wird die Ausschlagung, wie in jed...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.2 Altersunterhalt gemäß § 1571 BGB

Gemäß § 1571 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwer...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung ...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / II. Zustimmung des Vertragserben zur Schenkung des Erblassers an einen Dritten

Rz. 30 Vielleicht kann G den Erbvertrag nicht, auch nicht teilweise, aufheben, weil der Vertragspartner M, vertreten durch seine Eltern, damit nicht einverstanden ist. Der Erblasser will jedenfalls erreichen, dass der Vertragserbe N nach dem Erbfall wegen dieser Schenkung an X keine Ansprüche nach § 2287 BGB hat. Mit einer Zustimmung des N entfiele eine Beeinträchtigung im S...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / B. Zur familiengerichtliche Genehmigung für die Ausschlagung

Rz. 63 Beispiel Nach dem gemeinschaftlichen Testament der Eltern ist der überlebende Ehegatte alleiniger Vorerbe, Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Nacherbfall ist der Tod des Vorerben. Die Mutter stirbt, als die Kinder noch minderjährig sind. Rz. 64 Es kann der Vater die Nacherbschaft für die Kinder, weil diese "nur" Nacherben sind (§ 2306 Abs. 2 BGB), ausschlagen, so d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[1] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.4 Corona-Sonderzahlungen, Energiepreispauschale und Inflationsausgleich

Nach § 3 Nr. 11a und Nr. 11b EStG konnten arbeitgeberseits zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR und 4.500 EUR steuerfrei geleistet werden. Diese Sonderzahlungen bleiben bei der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahme...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.5 Kindergeldanrechnung

Gemäß § 1612b Abs. 1 Satz 2 BGB ist beim Wechselmodell nur das hälftige Kindergeld anzurechnen. Das hälftige Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und kommt den Eltern im Ergebnis entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugute. Die auf die Betreuung entfallende Kindergeldhälfte verbleibt dagegen zunächst bei dem das Kindergeld beziehenden Elternteil und bedarf wegen der g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Vor allem Verwandte in gerader Linie sowie Ehe- bzw. Lebenspartner schulden einander Unterhalt. Verwandte in gerader Linie sind u. a. Eltern und deren Kinder. Seit 1.1.2008 gilt ein gesetzlich definierter bundesweit einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

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Güterrecht / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[1] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer a...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.2 Vermögensverschwendungen

Rz. 97 Unter einer Vermögensverschwendung ist das ziellose und unnütze Ausgeben von Geld in einem Maße zu verstehen, das in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Ehegatten steht.[1] Sinn und Zweck der Vorschrift ist es nicht, die Lebensführung generell zu überprüfen. Ein großzügiger Lebensstil oder ein Leben über die Verhältnisse reicht zur Begr...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3.4.2 Ausschluss des Zugewinnausgleichs nur für den Fall der Scheidung

Rz. 19 Eine sinnvolle Alternative zur Gütertrennung ist oftmals die Variante, dass vereinbart wird, den Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung auszuschließen. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall (§ 1371 BGB) und auch der Freibetrag des § 5 Abs. 1 ErbStG unberührt bleibt. Empfehlung: Es könnte wie folgt formuliert werden[1]...mehr

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Güterrecht / 18.4.2 Ausschluss des Zugewinnausgleichs nur für den Fall der Scheidung

Rz. 344 Eine sinnvolle Alternative zur Gütertrennung ist oftmals die Variante, dass vereinbart wird, den Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung auszuschließen. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall (§ 1371 BGB) und auch der Freibetrag des § 5 Abs. 1 ErbStG unberührt bleibt. Empfehlung: Es könnte wie folgt formuliert werden[1...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.3 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB

Rz. 34 Bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) entsteht ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Hinweis Die Feststellung eines Getrenntlebens von Eheleuten unter einem gemeinsamen Dach setzt voraus, dass die Lebensgemeinsc...mehr

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FF 06/2025, Reformstau und Nachwuchssorgen

David W. Oertel Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr schreitet voran, doch im Familienrecht scheinen die Reformbestrebungen zum Erliegen gekommen zu sein. Nachdem im letzten Jahr Diskussionen und Vorträge rund um die anstehende und weit fortgeschrittene Neugestaltung des Unterhaltsrechts allgegenwärtig waren, ist nach...mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Höhe der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Amtsgericht. I. [2] Mit Antrag vom 15.4.2019 beantragte die Antragstellerin für sich Trennungs- und für ihre am xx.xx.2010 und xx.xx.2014 geborenen Kinder Kindesunterhalt. [3] Im Einzelnen beantragte sie, den Antragsgegner zu verpflichten, ihr ab 1.5.2019 Trennungsunterha...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BVerfG, Beschl. v. 13.1.2025 – 1 BvR 1454/24

1. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit ist nach § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 <209 f.>). 2. Die Fachgerichte müssen bei einem länger andauernden oder ein...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / VI. Ergebnis

Es gibt verschiedene Aspekte der Begründung, die jeweils zu der vom Bundesgerichtshof letztlich gefundenen Lösung führen. Gutdeutschs Begründung soll zuerst genannt werden, weil sie als mathematischer Beweis nichts Anderes zulässt und daher auch für die Beteiligten die höchste Akzeptanz haben wird. Dem entspricht letztlich – im Ergebnis ohnehin, aber auch vom Grundgedanken her...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Unwahrer Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs führt zu vollständiger Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs. Die Beteiligten hatten zunächst 2020 einen Vergleich abgeschlossen, der Ehegattenunterhalt für die Dauer des Getrenntlebens in Höhe von 1.434 EUR vorsah. Im vorliegenden Verfahren ging es vor dem Amtsgericht Böblingen (BeckRS 2024, 40574) um die Abänderung des Trenn...mehr

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FF 06/2025, Kein Verfahrens... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind Eheleute, aus deren Ehe drei minderjährige Kinder hervorgegangen sind. Sie leben seit dem September 2022 dauerhaft, zunächst innerhalb der auf einem landwirtschaftlichen Hof gelegenen Ehewohnung, voneinander getrennt. Kurz nach der Trennung suchte die Antragstellerin ihre erstinstanzliche Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin N. auf, um...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.3.1.2 Vermögensverschwendungen

Rz. 97 Vermögensverminderung durch Verschwendung sind solche Ausgaben, die unnütz und übermäßig sind, weil sie zum Vermögen in keinem Verhältnis stehen, deren Sinn und Zwecklosigkeit von vornherein feststeht.[1] Sinn und Zweck der Vorschrift ist es nicht, die Lebensführung generell zu überprüfen. Ein großzügiger Lebensstil oder ein Leben über die Verhältnisse reicht zur Begr...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[1] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer a...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.3 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB

Rz. 34 Bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) entsteht ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Hinweis Die Feststellung eines Getrenntlebens von Eheleuten unter einem gemeinsamen Dach setzt voraus, dass die Lebensgemeinsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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FF 05/2025, Verantwortung f... / 1 2902: Familienrecht

1.1 2903 – 2909: Familienrechtsreform Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Bei künftigen Änderungen im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese ni...mehr

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FF 05/2025, Das KostBRÄG - Danke Ampel und Tschüss …

Katrin Bender Der Koalitionsvertrag steht! Und doch dürfen wir uns heute – viele Wochen nach den Bundestagswahlen im Februar – noch bei der alten Regierung bedanken, die unmittelbar bevor die Ampel "auf Rot" sprang, die letzte Hürde für das Inkrafttreten der lange erwarteten RVG-Reform genommen hat. Kurz vor den Wahlen hatte der Bundestag am 31.1.2025 noch das Kosten- und Betr...mehr

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FF 05/2025, Verantwortung f... / 1.3 2912 – 2913: Namensrecht

Wir strukturieren und vereinfachen das Namensrecht.mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / A. Einleitung

Der seit 1949 im Wortlaut unverändert gebliebene Art. 6 GG spielt durch die Verzahnung zum materiellen Familienrecht eine bedeutende Rolle. Doch im Wandel der Zeit haben sich die Vorstellungen von Familie, Ehe und Elternschaft verändert.[1] Auf die Transformation der Gesellschaft muss auch das Recht reagieren, damit Eltern und Kinder nicht die Konsequenzen veralteter Rechtss...mehr

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FF 05/2025, Verantwortung f... / 1.1 2903 – 2909: Familienrechtsreform

Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Bei künftigen Änderungen im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese nicht zulasten der Kinder oder hauptlas...mehr

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FF 05/2025, Verantwortung f... / 1.2 2910 – 2011: Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Wir werden missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden.mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

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FF 05/2025, Verantwortung f... / 1.4 2914 – 2935: Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und schutzbedürftige Personen und Stärkung von Frauenrechten

1.4.1 2916 – 2935: Gewalt gegen Frauen Wir wollen Gewaltkriminalität bekämpfen und insbesondere Frauen besser schützen. Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefähr...mehr

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FF 05/2025, Verantwortung f... / 1.4.2 2936 – 2942: Digitales Gewaltschutzgesetz

Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen. Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten automatisiert und schnell abgerufen werden können. Aus Gründen des Opfer- und Zeugensch...mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / 8

Auf einen Blick Viele privatschriftliche Testamente scheitern schon an den formalen Vorgaben. Noch schlimmer sind die Fälle der inhaltlichen Unzulänglichkeiten: Die Texte sind oft widersprüchlich, unklar und missverständlich. Nachlassgerichte und Oberlandesgerichte müssen dann, wie der Verf. anhand von 23 Fallbeispielen darlegt, ihre Ressourcen für die Erforschung des Willen...mehr

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FF 05/2025, Anspruch auf Nu... / 1 Aus den Gründen

Hinw. d. Red.: S. Beitrag von Dr. Wolfram Viefhues, Zum Verhältnis von Nutzungsentschädigung und Unterhalt, in diesem Heft, S. 179 ff. Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben seit Januar 2020 getrennt. Aus ihrer Ehe ist ein im Jahr 2008 geborener Sohn hervorgegangen. Die Ehegatten sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Reihenhauses in M. mit...mehr

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ZErb 05/2025, Die Doppelaus... / 2. Nebeneinanderstehende Berufung

Entbehrlich wird die obige Problematik – jedenfalls in der Praxis –, wenn aufgrund von § 1643 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 BGB ohnehin eine Genehmigungspflicht besteht. Dies ist der Fall, wenn der Elternteil neben dem Kind berufen war. Wenngleich viele dieser Fälle bereits unter die Genehmigungspflicht nach §§ 1643 Abs. 1, 1851 Nr. 1 BGB fallen,[51] verbleibt diesem Halbsatz insbesonde...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / E. Fazit

Das Urteil des BVerfG stellt einen entscheidenden Fortschritt zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht-rechtlichen Vaters dar. Es bietet die Möglichkeit, die Rolle biologischer Väter im Abstammungsrecht neu zu bewerten und erweitert deren verfassungsrechtlichen Schutz. Das Urteil in seiner Länge und Vielschichtigkeit lädt allerdings nachgerade dazu ein, einzelne Aussagen...mehr

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FF 05/2025, Verantwortung f... / 1.4.1 2916 – 2935: Gewalt gegen Frauen

Wir wollen Gewaltkriminalität bekämpfen und insbesondere Frauen besser schützen. Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem R...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / 1. Problematik zur Abwägungslösung im Abstammungsrecht

Zu hinterfragen ist die Billigkeitsprüfung gem. § 1597i BGB-E zwischen Bestands- und, Anfechtungsinteresse sowie dem Kindeswohl im Abstammungsrecht. Bei dieser sollen die Bemühungen des leiblichen Vaters, alle Umstände des Einzelfalls und die Bewertung, welche Vaterschaft dem Kindeswohl "besser" entspricht, berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall soll die gelebte Familie Vorr...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 3. Spezialgebiet: Bioethik

Bioethische Fragen stellen sich nicht nur im Medizin- und im Familienrecht, sondern auch in anderen Rechtsbereichen. Im Bereich des Versicherungsrechts gibt es hauptsächlich drei große bioethische Fragen: Die gewaltigen Fortschritte in der Gendiagnostik ermöglichen die Risikoprognose so sehr zu individualisieren, dass denjenigen mit den schlechtesten Gesundheitsprognosen von ...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / c) Staatliche Wächterfunktion und Gewährleistungsverantwortung

Das dem Kindeswohl dienende Wächteramt des Staates aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG habe die Aufgabe, das Kindeswohl zu schützen und sicherzustellen, dass die elterlichen Pflichten und Rechte im Einklang mit dem Wohl des Kindes ausgeübt werden.[36] Bezüglich der Gewährleistungsverantwortung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sei der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung ...mehr

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FF 04/2025, Ihre AG Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag 2025

Donnerstag, 5.6.2025 – Berlin11:00 – 17:45 Uhr: Anwaltstags-Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft und des Ausschusses Familienrecht Das Motto "Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren" ist besonders im Familienrecht zentral. Die AG Familienrecht und der DAV-Familienausschuss widmen sich auf dem Deutschen Anwaltstag der Entwicklung der BVerfG-Rechtsprechung zu Art. ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / d) Ausländisches Ehe- und Familienrecht

Rz. 97 Gilt für die güterrechtlichen Beziehungen der Eheleute ausländisches Ehe- und Familienrecht, ist die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung davon abhängig, ob das ausländische Rechtsinstitut mit der deutschen Zugewinngemeinschaft vergleichbar ist. Ist diese Frage zu bejahen, ist § 5 Abs. 1 ErbStG mit allen seinen in den Sätzen 2 bis 5 geregelten Einschränkungen grundsät...mehr

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FF 04/2025, Zum Anspruch au... / 2. Inhalt der Entscheidung

Das KG hat die Beschwerde des Kindesvaters zurückgewiesen. Zwar seien die "tatsächlichen Voraussetzungen" für einen Anspruch auf Überlassung eines Fotos nach § 1686 BGB gegeben. Allerdings stehe das Wohl des Kindes dem Anspruch entgegen. Insofern betont das Gericht – im Einklang mit der herrschenden Meinung in Literatur[3] und Rechtsprechung[4] – zu Recht, dass das Wohl des ...mehr