Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

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Elternunterhalt / 6.1 Zusammensetzung des Unterhaltsbedarfs der Eltern

Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte Elternteil bereits in einem Pflegeheim befindet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Elternunterhalt bereits ein Thema ist, bevor Eltern in einem Heim untergebracht werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben und ihnen Hilfe zum Lebe...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / V. Fazit

Bei der verfestigen Lebensgemeinschaft ist davon auszugehen, dass während des Trennungsstadiums der Verwirkungstatbestand bereits verwirklich werden kann. Ist dies der Fall ist, gilt das auch für den nachehelichen Unterhalt; die einmal eingetretene Verwirkung ist entscheidend.[23] Maßgebliches Kriterium für die Behandlung sämtlicher Fälle des § 1579 BGB ist die Solidarität. D...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / I. Einleitung

Bei Streitigkeiten im Familienrecht und gerade im Unterhaltsrecht zwischen getrenntlebenden Ehegatten aber auch zwischen geschiedenen Ehegatten stellt sich häufig die Frage, warum Ansprüche überhaupt bestehen und wie weit sich Ansprüche zeitlich auswirken, wie sie möglicherweise auch eingegrenzt, beschränkt oder komplett versagt werden können. Im Familienrecht hat der Gesetz...mehr

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FF 12/2025, Influencen statt spielen- Kinderrechte zwischen Klicks und Kamera

Silke Morsch Klicks, Likes, Follower – das Kinderzimmer wird zum Content-Studio und die süße Sechsjährige zur ökonomischen Schlüsselfigur fürs elterliche Konto. Alles harmlos? Damit beschäftigt sich ein vom Deutschen Kinderhilfswerk und Campact e.V. beauftragtes aktuelles Rechtsgutachten zur Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos ...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / IV. Fazit

Die sekundäre Altersvorsorge ist in der Sache primäre Altersvorsorge. Es besteht nach wie vor eine sachliche Rechtfertigung für diese, da die Erwägungen des Gesetzgebers, die Anlass zur Einführung dieser Rechtsprechung gegeben haben, weithin hoch aktuell sind. Die Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden. Zukünftig sollte si...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / X. Sonstiges

Verschweigt ein Ehegatte im Versorgungsausgleichsverfahren ein kapitalgedecktes Anrecht und wird dieses Anrecht deshalb bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht berücksichtigt, kann ein Schadensersatzanspruch gegenüber diesem Ehegatten bestehen.[59] Übergeht ein Familiengericht ein bereits beauskunftetes Anrecht in der Entscheidung, kann ein Schadensersatzanspruch...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter...mehr

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zfs 12/2025, Viel los in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, das Jahr neigt sich dem Ende zu und man kann resümieren, dass ganz schön viel los war in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Wie jedes Jahr begann auch 2025 mit dem (diesmal 63.) Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31.1.2025 in Goslar. Die Teilnahme ermöglichte es, direkt zu Beginn des Jah...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / II. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

Die Ehegatten haben während des Bestehens der Ehe die gegenseitige Verpflichtung zum Unterhalt der Familie beizutragen. Dieser Familienunterhalt deckt während der laufenden Ehe vor allem den Unterhaltsanspruch des schwächeren Ehegatten ab. Von Trennungsunterhalt ist zu sprechen, wenn die Eheleute sich getrennt haben. Hierbei wird von der praktischen Aufhebung der ehelichen Le...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.5 Bestimmung des zuständigen Registergerichts im Familienrecht

Zuständig für Eintragungen in das Güterrechtsregister ist das Amtsgericht, an dem auch nur einer der Eheleute/eingetragenen Lebenspartner den gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] In das Güterrechtsregister sind beispielsweise Änderungen des gesetzlichen Güterstands von Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnern einzutragen, um auch Dritten von dieser Änderung in Kenntnis zu setzen.[2...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / VIII. Erledigungsklausel/salvatorische Klausel

Rz. 157 Die allgemeine Erledigungsklausel hat zumindest dann einen gesonderten Wert, wenn vorher weitere Ansprüche zwischen den Parteien streitig gewesen sind.[182] Allerdings sollte auch eine salvatorische Klausel mit einem Mehrwert berücksichtigt werden, wenn keine weiteren Ansprüche streitig gewesen sind. Die Erledigungsklausel führt zu einer umfassenden Beendigung aller ...mehr

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FF 11/2025, Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht

Grundlagen | Qualitätsstandards | Mustergutachten Helen A. Castellanos 4. Aufl. 2024, Nomos, 370 S., 49 EUR ISBN 978-3-7560-1061-5 Inhaltlich knüpft das Werk von Castellanos an die bisherigen Auflagen an, erfasst neben aktuellen Forschungsständen aber auch sich aus der neueren Gesetzgebung ableitende Konsequenzen Das thematisch gut gegliederte Inhaltsverzeichnis gibt einen ras...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter

Stellungnahme Nr.: 46/2025 vom 14.8.2025 des Deutschen Anwaltvereins, vorbereitet durch den Ausschuss Familienrecht 1 Zusammenfassung Der DAV begrüßt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E i.V.m. § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunäch...mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über Kindesunterhalt für die Antragstellerin. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 482 EUR sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von insgesamt 9.016 EUR zu zahlen. Der Beschluss, der der Antragsgegnerin am 6.9.2024 zugestellt worden ist, enthält folge...mehr

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FF 11/2025, Herbst der Reformen

Gabriele Ey Die Bundesregierung hat einen Herbst der Reformen angekündigt. Es ist die Rede davon, endlich der digitalen Revolution Rechnung zu tragen; man spricht von einer Zukunft durch Wandel, einem neuen Aufbruch. Das Bundeskabinett hat sich in den vergangenen Wochen mit einer Reihe von Themen rund um den modernen Sozialstaat und eine effiziente und bürgerfreundliche Sozia...mehr

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FF 11/2025, Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

3. Auflage 2025, Deutscher Psychologenverlag GmbH, BerlinISBN 978-3-942761-92-5 Für Gutachten zu Kindschaftssachen stellen sich immer öfter auch komplexe Datenschutzfragen. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher ihre Qualitätsstandards überarbeitet und um Hinweise zum Datenschutz ergänzt. Dabei wirkten Expertinnen und Experten der BRAK intensiv mit. Die Arbei...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [15] Die zulässige Klage ist begründet. [16] Die Klage ist zulässig. Der Schaden ist derzeit nicht bezifferbar, sodass der Vorrang der Leistungsklage der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegensteht. Auch hat die Klägerin, insbesondere da Verjährung drohte, ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO. [17] Die Klage ist auch begründet. [18] Die Klägerin hat ge...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VI. Die modifizierte Ertragswertmethode

Werden im außergerichtlichen Schriftverkehr Unterlagen zu einer Praxis oder zu einem mittelständischen Betrieb vorgelegt, sieht sich der Berater des Verpflichteten gutachtlichen Stellungnahmen von Steuerberatern ausgesetzt. Dabei verwenden die steuerberatenden Berufe in aller Regel die Vorschriften zur Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften unter Anw...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Abkömmlinge

Rz. 4 Abkömmlinge des Erblassers sind die mit ihm in gerader absteigender Linie verwandten Personen, seine Kinder, Enkel und Urenkel. Maßgebend für die ehelichen, nichtehelichen und adoptierten Kinder ist die rechtliche Abstammung[2] nach dem jeweils geltenden Familienrecht.[3] Änderungen im Familienrecht wirken sich daher auch unmittelbar auf das Erbrecht aus.[4]mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Schondorf a.A. Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Uwe Gottwald Rechts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines und verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Rz. 1 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaftlicher Betriebe für die Volkswirtschaft besteht ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an ihrer Erhaltung. Die Entstehung einer Erbengemeinschaft, die auf die Auseinandersetzung und Aufteilung des Nachlasses gerichtet ist, wird diesem allgemeinen Interesse nicht gerecht. Vielmehr gefährdet die Auseinandersetzung einer Erbengemei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Abkömmling

Rz. 2 Der Begriff des Abkömmlings wird im BGB nicht definiert. Die Verwandtschaft wird in § 1589 S. 1 BGB beschrieben, nach welcher eine Person von der anderen abstammt. Abkömmlinge sind also die Kinder, Enkel, Urenkel usw. des Erblassers bzw. des Verzichtenden. Die rechtliche Abstammung bestimmt sich nach dem jeweiligen Familienrecht (vgl. zudem § 1924 Rdn 4 ff.). Nichtehel...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Weitere Beispiele

Rz. 17 Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten fallen bei objektiver Unentgeltlichkeit unter Abs. 2, auch wenn sie im Familienrecht nicht mehr als Schenkung qualifiziert werden.[80] Auch in einem Vergleich kann eine unentgeltliche Verfügung liegen; maßgebend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.[81] Die Grenze zur Unentgeltlichkeit ist jedenfalls überschritten, wenn der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Typenzwang und Wahlfreiheit

Rz. 10 Das Gesetz zählt in den §§ 1937–1940 BGB nur die wichtigsten Inhalte letztwilliger Verfügungen auf. Diese Regelungen haben jedoch keinen abschließenden Charakter.[12] Auch das vierte Buch des BGB (Familienrecht) nennt zahlreiche weitere Anordnungen, die durch letztwillige Verfügungen getroffen werden können. Aus der Einzelaufzählung ergibt sich allerdings, dass Verfüg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / G. Angrenzende Rechtsgebiete

Rz. 62 Das Pflichtteilsrecht ist, nicht zuletzt im Hinblick auf die Abhängigkeit der Erbquoten vom ehelichen Güterrecht, sehr stark mit dem Familienrecht verzahnt. Taktische Überlegungen des überlebenden Ehegatten sind ohne eine genaue Analyse der güterrechtlichen Situation praktisch gar nicht denkbar. Aber auch gesellschaftsrechtliche Bezüge spielen immer wieder eine erhebl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Pfändung und Insolvenz

Rz. 21 Der Pflichtteilsanspruch kann als in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch bereits gepfändet werden, bevor er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig wurde.[55] § 852 Abs. 1 ZPO steht dem nicht entgegen.[56] Der Anspruch ist dann ohne Einschränkung mit einem Pfandrecht belegt, darf aber erst verwertet werden, wenn die Voraussetzungen des...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 34 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen. Diese Norm gilt für seit dem 1.7.1977 geschiedene Eheleute.[40] Die Forderung ist auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 35 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, die eine...mehr

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§ 15 Familienrecht / C. Unterhalt

I. Einführung Rz. 156 Am häufigsten und erbittertsten wird im Familienrecht über den Unterhalt gestritten. Das überrascht nicht. Beim Zugewinnausgleich geht es um eine einmalige Zahlung, und der Versorgungsausgleich wirkt sich in der Regel erst in ferner Zukunft aus. Durch die Festlegung des Unterhalts wird jedoch das Leben der Beteiligten häufig über Jahre, manchmal sogar Ja...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht

A. Ehescheidungsantrag und Anträge zum Sorgerecht I. Einführung Rz. 1 Eine Ehe wird nicht auf Zeit, sondern auf Dauer, für das gesamte weitere Leben, geschlossen. Und doch muss man dann feststellen, dass rund 33 % aller Ehen in Deutschland geschieden werden, wobei die Zahl der Scheidungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich sank.[1] Umso wichtiger ist es, sich mit den Folgen...mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Einführung

Rz. 156 Am häufigsten und erbittertsten wird im Familienrecht über den Unterhalt gestritten. Das überrascht nicht. Beim Zugewinnausgleich geht es um eine einmalige Zahlung, und der Versorgungsausgleich wirkt sich in der Regel erst in ferner Zukunft aus. Durch die Festlegung des Unterhalts wird jedoch das Leben der Beteiligten häufig über Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, bes...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Verzicht

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 578 Mit einem Unterhaltsverzicht erlischt mit dem Unterhaltsanspruch auch das sog. Stammrecht, das auch im Falle eines zukünftigen Unterhaltsbedürfnisses nicht wieder auflebt.[912] Ein vollständiger Verzicht auf sämtliche gesetzliche Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt ist – nur dann – gerechtfertigt, wenn die Ehegatten die gegenseitige Verantwor...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Außergerichtliches Vorgehen

a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 242 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihr Sohn/Ihre Tochter _________________________ hat uns beauftragt, seinen/ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu mac...mehr

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§ 15 Familienrecht / 16. Unterhalt wegen Kindesbetreuung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 294 Die Eheleute F und M leben seit drei Monaten getrennt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 295 Der getrenntlebende Ehegatte, der ein gemeinsames Kind oder gemeinsame Kinder betreut, ist...mehr

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§ 15 Familienrecht / IV. Unterhalt für einen getrenntlebenden Ehegatten

1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, b...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Abänderungsantrag gem. § 238 FamFG

a) Typischer Sachverhalt Rz. 507 Die Eheleute F und M leben seit fünf Jahren getrennt. Sie haben zwei Kinder im Alter von jetzt 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Einkommen, während M im Monatsdurchschnitt 2.600 EUR netto verdient. Kurz nach der Trennung war M, der seinerzeit beim gleichen Arbeitgeber 2.000 EUR netto verdient hatte, auf der Basis der seinerzeit gelte...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

aa) Normzweck Rz. 423 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [681] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepartner eine nacheheliche Solida...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Rechtsbehelfe und Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

aa) Einschränkung der Rechtsbehelfe Rz. 664 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlungen erne...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Muster: Sorgerechtsantrag

a) Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB An das Amtsgericht – Familiengericht –____________________...mehr

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§ 15 Familienrecht / 17. Unterhalt wegen fehlenden oder nur geringen Einkommens

a) Typischer Sachverhalt Rz. 310 Die Eheleute F und M leben getrennt. Ihre Kinder sind volljährig und nicht mehr unterhaltsbedürftig. Beide Eheleute sind ganztags erwerbstätig, wobei F monatsdurchschnittlich 1.300 EUR verdient und M 2.400 EUR. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 311 Allein die Tatsache, dass ein Ehegatte weniger verdient als der andere, kann einen Unterhaltsanspruch (...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster

aa) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge § _________________________ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernun...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen

a) Gesetzeslage Rz. 722 Mit dem zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11.12.2001 erwähnte der Gesetzgeber Möglichkeiten des – auch präventiven – Gewaltschutzes, welche bei Gewaltanwendung (widerrechtliche Körper, Gesundheits- oder Freiheit...mehr

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§ 15 Familienrecht / II. Güterstandsbezogene Auseinandersetzung zwischen Ehegatten

1. Zugewinnausgleich a) Typischer Sachverhalt Rz. 44 F und M, seit August 2005 ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M im August 2024 zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den hälftigen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen W...mehr

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§ 15 Familienrecht / A. Ehescheidungsantrag und Anträge zum Sorgerecht

I. Einführung Rz. 1 Eine Ehe wird nicht auf Zeit, sondern auf Dauer, für das gesamte weitere Leben, geschlossen. Und doch muss man dann feststellen, dass rund 33 % aller Ehen in Deutschland geschieden werden, wobei die Zahl der Scheidungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich sank.[1] Umso wichtiger ist es, sich mit den Folgen des Scheiterns einer Ehe auszukennen. II. Ehesche...mehr