Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 03/2026, Die Rechtstellung des Kindes im Wechselmodell - Ein Rechtsvergleich mit der alternierenden Obhut in der Schweiz

Daniela Schröder Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 269 1. Aufl. 2022, Gieseking-Verlag Bielefeld, 308 S., brosch., 74 EUR ISBN 978-3-7694-1263-5 Das Wechselmodell ist ein Reizthema, dass bereits seit einer ganzen Reihe von Jahren die breite Öffentlichkeit polarisiert und die rechtswissenschaftliche Fachdiskussion ...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.4 Das Nebengüterrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23)

Sie[88] divergiert erheblich von derjenigen des Bundesgerichtshofs und darf nicht dazu verleiten, sie ungeprüft zur Begründung oder Abwehr familienrechtlicher nebengüterrechtlicher Ansprüche zu übernehmen. Dies betrifft vor allem den Begriff der Schenkung. Nach § 7 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung,...mehr

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FF 03/2026, Umkehr der bish... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Kindesmutter) und der Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Kindesvater) sind die rechtskräftig geschiedenen Eltern ihres im April 2015 geborenen Sohnes. Dieser verblieb nach der Trennung seiner Eltern im Dezember 2022 bei seiner Mutter und hatte bis April 2023 regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Kontakte gerieten ins Stocken, a...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / 2. Die juristische Echternacher Springprozession des BGH bei der Erlösverteilung

Oftmals werden Teilungsversteigerungen[37] gerade und nur deswegen eingeleitet, um "Bewegung" in die ins Stocken geratenen Verhandlungen über die wechselseitigen familienrechtlichen Ausgleichsansprüche zu bringen. Regelmäßig hofft zumindest einer der Beteiligten dabei, seine Ansprüche, insbesondere solche aus dem Güterrecht durchsetzen zu können. Nachdem ursprünglich der BGH...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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FF 02/2026, Berufsrechtsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Aus der beendeten Beziehung der Beteiligten sind die beiden Kinder M. und N. hervorvorgegangen, die von der Kindesmutter betreut und versorgt werden. Das Sorgerecht üben die Beteiligten in gemeinschaftlicher Verantwortung aus. Der Antragsteller begehrt die Anordnung des Wechselmodells. … II. 1. [10] Auf den Antrag des Vaters ist der Umgang in der aus dem Tenor e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Lohnsteuerabzug beim Hauspersonal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Steht die Haushaltshilfe in einem Dienstverhältnis (> Arbeitnehmer), unterliegt der > Arbeitslohn grundsätzlich dem üblichen LSt-Abzug (§§ 39b bis 39 f EStG; ergänzend > Steuerabzugsverfahren). Für teilzeit- und geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen können die Steuerabzüge nach § 40a EStG pauschaliert werden (zu Einzelheiten > Pauschalieru...mehr

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ZErb 02/2026, Anwaltformula... / III. Teil 3: Gestaltungstypen

Zuletzt enthält das Werk acht Kapitel zur Testamentsgestaltung nach Fallgruppen. Abgehandelt werden: Einzeltestament (§ 22, Allmendinger), Ehegattentestament (§ 23, Sikora/Krug), Erbvertrag, Geschiedenen- und Patchworkfamilientestament (§ 24 und § 25, Roglmeier/Sikora), Behindertentestament (§ 25, Horn/Lente-Poertgen/Poertgen), Unternehmertestament (§ 26, Pranzo), Testament ...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 8

Auf einen Blick Das Gesetz gibt dem Ergänzungsberechtigten einen Anspruch, lässt ihn bei der Durchsetzung aber weitestgehend im Stich. Um den Anspruch auch nur schlüssig darzulegen, braucht er Informationen, die ihm (a) der Auskunftsanspruch im Zweifel nicht erwirken kann, da er komplett auf den guten Willen des Erben, des Beschenkten oder des Notars angewiesen ist; (b) die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Halbteilungsgrundsatz ist ein Prinzip in einigen Bereichen des deutschen Rechts, insbesondere im Familienrecht, das eine gerechte Aufteilung von Vermögen, Aufwendungen oder Vorteilen gewährleisten soll. Zum Steuerrecht hat das BVerfG entschieden, dass eine Vermögensteuer nur erhoben werden darf, wenn die steuerliche Gesamtbelastung von > ...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / 5. Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat es in einer der wichtigsten Entscheidungen zur ehebezogenen Zuwendung klar ausgedrückt: Die Umstände "sprechen dafür, den Ausgleich der (ehebezogenen, Ergänzung vom Verf.) Zuwendungen in das Güterrecht zu integrieren und mit dem Ausgleich des Zugewinns in einem Akt durchzuführen".[25] Nunmehr geht es darum, diesen Weg weiterzugehen und überzeugende g...mehr

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FF 02/2026, Wirkung einer b... / 2 Anmerkung

Trotz seiner nur wenigen Normen stellt das GewSchG die Praxis vor teils erhebliche rechtliche Schwierigkeiten. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es sowohl Verfahrensvorschriften (§§ 1, 3) als auch materielles bürgerliches Recht (§ 2) und Strafrecht (§ 4) enthält. Demnächst kommen wohl neben datenschutzrechtlichen Vorschriften mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung n...mehr

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FF 02/2026, Deutscher Famil... / II. Güterrecht und Nebengüterrecht

1. Es sollte im Rahmen der bevorstehenden EuGüVO-Reform klargestellt werden, dass Art. 25 (Schriftformerfordernis) für die Ehegatteninnengesellschaft und den familienrechtlichen Kooperationsvertrag nicht gilt (AK 16). 2. Der Gesetzgeber sollte das Nebengüterrecht im Rahmen eines allgemeinen Billigkeitsausgleichs für erbrachte Arbeitsleistungen und Vermögensbeiträge regeln. Di...mehr

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FF 02/2026, Anerkennung ein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller (im Folgenden: Kindesvater) begehrt die Anerkennung einer zu seinen Gunsten erfolgten Sorgerechtsentscheidung eines bulgarischen Gerichts nebst Vollstreckbarerklärung der Verpflichtung der Kindesmutter zur Herausgabe des Kindes. [2] Die Beteiligten waren verheiratet. Aus ihrer Ehe ging das Kind M., geboren am 18.2.2015, hervor. Die Familie leb...mehr

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FF 02/2026, Wirkung einer b... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller ist Hauptpächter einer Kleingartenparzelle auf dem Vereinsgelände eines Gartenvereins. Er nimmt den Antragsgegner, den ehemaligen Pächter einer anderen Parzelle auf dem Gelände des Gartenvereins, auf Unterlassung in Gestalt von Betretungs- und Näherungsverboten in Anspruch. [2] Am 19.2.2021 verschaffte sich der Antragsgegner unbefugten Zutritt...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / 1. § 313 BGB (Geschäftsgrundlagenlösung)

Sie ist zwar auch für dieses Problem überwiegend anerkannt und wurde daher vom Oberlandesgericht Koblenz herangezogen. Sie ist aber nicht unproblematisch. Welches ist die Geschäftsgrundlage? Die beiden vorliegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs[10] und des Oberlandesgericht Köln[11] betreffen nur Wertschöpfungen in der Verlobungszeit. Begründung: die Verlobten stehen ...mehr

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ZErb 01/2026, Familienrecht

Eheaufhebung bei Geschäftsunfähigkeit, Ausschluss des Ehegattenerbrechts Die Eheschließung ist das stärkste Instrument, einer anderen Person ein Erbrecht sowie ein Pflichtteilsrecht zuzuweisen. Im praktischen Beratungsalltag stellt sich bei sog. Pflegeheim-Ehen häufig die Frage, wie das Ehegattenerbrecht nach Eintritt des Erbfalls ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann...mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / I. Einleitung

Seit[1] 1950 und mithin seit 75 Jahren entscheidet der Bundesgerichtshof letztinstanzlich in Zivil- und Strafsachen – eine Zeitspanne, die sich von den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland über die Wirtschaftswunderzeit hin zur Wiedervereinigung Deutschlands bis heute erstreckt, aber von der schlichten Jahresanzahl eher überschaubar erscheint. Doch in diesen siebeneinhalb...mehr

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FF 01/2026, Vertrauen als Auftrag: Was wir 2026 gestalten wollen!

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Moment meiner Wiederwahl in den Geschäftsführenden Ausschuss bleibt mir in besonderer Erinnerung. Zehnmal nun haben mir die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht ihr Vertrauen ausgesprochen, und erneut durfte ich den Vorsitz übernehmen. Seit 2007 begleitet mich dieses Ehrenamt, und doch fühlt sich jeder Wahlgang n...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 2. Fortbestehende Probleme der Tabellenstruktur

Der mittlere deutsche Bruttomonatsverdienst einschließlich eventueller Sonderzahlungen lag 2024 bei ca. 4.346 EUR (Median).[24] Bei Steuerklasse I entspricht das einem Nettomonatslohn von grob etwa 2.800 EUR.[25] Mit Blick auf die Düsseldorfer Tabelle bedeutet das, dass die Hälfte aller Unterhaltsfälle an der oberen Grenze der 3. Einkommensgruppe der Tabelle – einem Monatsnet...mehr

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ZErb 01/2026, Einlage eines... / 2 Anmerkung

Der II. Senat des BFH hat mit Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23 [1] entschieden, dass die Schenkungsteuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann Anwendung findet, wenn ein Ehegatte das Familienheim, das in seinem alleinigen Eigentum steht, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringt, an der beid...mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / 1. Gleichberechtigung von Mann und Frau und das gesetzliche Rollenbild

Eine augenfällige Entwicklung hat die Frage der Emanzipation genommen. Zwar war die Gleichberechtigung von Männern und Frauen bereits mit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 durch Art. 3 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankert. Doch im Familienrecht war dies anfänglich in keiner Weise umgesetzt. Im Gegenteil: Die vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorausgesetzte Rollenve...mehr

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Autorenverzeichnis

Katharina Bellmann ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und seit 2016 geprüfte Rechtsfachwirtin. Nach ihrer Ausbildung und mehreren Jahren beruflicher Tätigkeit in verschiedenen Hamburger Rechtsanwaltskanzleien zog es sie nach Bremen, wo sie als Rechtsfachwirtin in einem Anwaltsnotariat tätig ist. Daneben ist sie Vorstandsmitglied des RENO Bremen e.V. und engagiert sich ...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / b) Reformüberlegungen: Regionalisierung der Wohnkostenansätze?

Der großen Bandbreite der im forensischen Alltag anzutreffenden Wohnkosten könnte durch eine Regionalisierung des Wohnkostenansatzes in den Selbstbehaltssätzen begegnet werden; ein radikaler Eingriff in die grundsätzliche Tabellenstruktur, der von manchen Interessenverbänden immer wieder einmal gefordert wird.[49] Folgt man diesen Forderungen, würde der Selbstbehaltssatz kün...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 38 Viele Auftraggeber sind rechtsschutzversichert. Der Auftraggeber glaubt dann oftmals, dass die Vergütung des von ihm beauftragten RA "unproblematisch" ist, weil er davon ausgeht, dass seine Rechtsschutzversicherung die Zahlung der Vergütung vollständig übernimmt. Rz. 39 Genau das ist aber aus vielerlei Gründen oftmals gerade nicht der Fall. So kann es sein, dass der Au...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / a) Auskunftsanspruch der nach § 1685 BGB Umgangsberechtigten

§ 1685 BGB enthält keinen Auskunftsanspruch der Dritten, die nach dieser Vorschrift umgangsberechtigt sind. Der Auskunftsanspruch der Eltern aus § 1686 BGB beruht unmittelbar auf dem Elternrecht,[111] das Dritten, auch den in § 1685 BGB genannten umgangsberechtigten Dritten, nicht zukommt, so dass diese keinen Auskunftsanspruch haben. Argumentiert wird damit, dass es auch de...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 2. Vorgehen bei Uneinigkeit der Eltern

Bei Uneinigkeit der Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge bietet § 1628 BGB eine Möglichkeit zur Konfliktlösung. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich tatsächlich um eine situative, einzelne Angelegenheit oder einen konkret abgrenzbaren Bereich von Angelegenheiten der elterlichen Sorge handelt,[6] die...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 1. Exkurs: Regelung für Eltern und Pflegeltern

Nach Trennung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern müssen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemäß § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB weiter gemeinsam getroffen werden. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens darf gemäß § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB hingegen der Elternteil allein treffen, bei das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[139] Diese "Alltagssorge" umfasst auch...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 1. Elterliche Sorge und Umgangsrechte Dritter

Die Befugnis, über den Umgang eines minderjährigen Kindes zu entscheiden, ist Teil der elterlichen (Personen-)Sorge nach § 1626 Abs. 1 BGB. § 1632 Abs. 2 BGB legt insoweit fest, dass die Personensorge das Recht umfasst, den Umgang des Kindes zu bestimmen und zwar auch mit Wirkung für und gegen Dritte. Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bedarf es zu einer wirksamen Umgang...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 2. Umgangspfleger

Verletzen umgangsberechtigte Dritte die auch sie gemäß §§ 1685 Abs. 3 S. 1, 1686a Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 1684 Abs. 2 BGB treffende Wohlverhaltenspflicht[127] nachhaltig, kommt grundsätzlich zwar die Anordnung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 bis 5 BGB in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB erfüllt sind, mithin das U...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / I. Allgemeines

Rz. 4 Das Familienrecht ist ein Teil der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit (§ 12 GVG), das jedoch eine eigene Verfahrensordnung besitzt. Das Verfahrensrecht ist seit dem 1.9.2009 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Das FamFG hat somit insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der f...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / I. Einführung

Auch wenn man nach vielen Jahren Tätigkeit als Familienrichterin[1] den Eindruck gewinnen könnte, dass es ausschließlich von Konflikten beherrschte Familien gibt, werden gerade die Umgänge eines Kindes mit den Großeltern vielfach einvernehmlich geregelt. Die Eltern sind froh über die Unterstützung und Entlastung bei der Kinderbetreuung, die Enkel freuen sich auf die beim Spi...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / IV. Fazit

Das Unterhaltsrecht – namentlich das aktuell besonders im Fokus stehende Kindesunterhaltsrecht – ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet, bei dessen Fortentwicklung die wirtschaftlichen Rahmendaten, aber insbesondere auch gesellschaftliche Veränderungen und gewandelte Auffassungen stets zu berücksichtigen sind. Die Hilfsmittel, um das verhältnismäßig weite Ermessen, dass der U...mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / III. Fazit

Die vorstehenden Bereiche sollen und können lediglich exemplarisch beleuchten, wie sich gesellschaftliche Veränderungen im Recht und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung abbilden. Ebenso gut wie die gewählten Beispiele hätten dies etwa Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, zur Rechtsstellung der Mutter eines nichtehelichen Kindes, zu Fragen des Internationalen Fam...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / a) Aktuelle Regelung

Da die Selbstbehaltssätze im Jahr 2026 unverändert geblieben sind, bestand keine Veranlassung, die Wohnkostenansätze in den einzelnen Selbstbehaltssätzen anzupassen. Dies gilt umso mehr, als sich die Unterhaltskommission mittlerweile den Rechtsgedanken aus § 43 Abs. 1 WoGG zu eigen gemacht hat und die Wohngeldansätze der Unterhaltstabelle im gleichen Turnus wie der Wohngeld-...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tötungsfälle sind in der Praxis bei der Bearbeitung von Personenschäden äußerst "unbeliebt", da sie sehr kompliziert zu rechnen sind, viel Zeitaufwand in der Bearbeitung bedeuten und für den Anwalt vergütungsrechtlich wenig lukrativ sind. Rz. 2 Bis dato gab es keine umfangreichen Berechnungsmuster, in denen die einzelnen Tötungsfälle mit ihren verschiedenen Konstell...mehr

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ZErb 01/2026, Deutsches Erbrecht-Symposium

Am 26. und 27.9.2025 fand das 28. Deutsche Erbrecht Symposium der DVEV traditionell in Heidelberg statt. Durch zwei interessante und mit Praxisthemen gefüllte zwei Tage führten die Moderatoren Michael Rudolf und Jan Bittler. Einführend in den ersten Tag stellte FAStR und StB Matthias Weidmann das ABC des Steuersparens im erbrechtlichen Mandat vor und führte sein Publikum durc...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Unterhaltsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung

Entgegen den im November 2024, mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts als Diskussionsentwurf[2] geweckten Hoffnungen, dass trotz des jähen Bruchs der "Ampelkoalition" im Spätherbst 2024 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Arbeiten an der Reform zügig weiter vorantreiben wird, herrschte...mehr

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ZErb 01/2026, Betreuungsrecht

Verhältnis zwischen Betreuer und Testamentsvollstrecker Grundsätzlich ist die Kombination der Ämter als Betreuer und Testamentsvollstrecker zulässig, führt aber häufig zu erheblichen praktischen Problemen, insbesondere bei der erforderlichen Trennung und Verwaltung der unterschiedlichen Vermögensmassen, die juristischen Laien in aller Regel nicht bewusst ist. Der Betreuer verw...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.4 Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Unterbringung

Der Entlastungsbetrag wird auch Alleinerziehenden gewährt, zu deren Haushalt ein Kind gehört, das zur Schul- und Berufsbildung auswärts untergebracht ist. Die Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz in der Wohnung des Alleinerziehenden ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Berücksichtigung eines studierenden Kindes Der 20-jährige Sohn, der auswärts studiert, ist bei seiner alle...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. PKH und der sog. Mehrvergleich

Rz. 515 Beabsichtigen die Parteien einen Vergleich zu schließen, in dem sie nicht rechtshängige Ansprüche mit berücksichtigen wollen (sog. Mehrvergleich), so erstreckt sich die bisher für das Verfahren bewilligte PKH nicht automatisch auf den Mehrvergleich. Vielmehr ist eine ausdrückliche Erstreckung darauf notwendig, damit der RA die durch den Mehrvergleich ausgelösten Gebü...mehr

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ZErb 01/2026, Familienunternehmen

Hölscher/Becker/Bonefeld (Hrsg.) 2025 849 Seiten, 149 EUR Nomos, ISBN 978-3-7560-0833-9 Das von Nikolas Hölscher, Arnd Becker und Michael Bonefeld herausgegebene und im Nomos Verlag in der Reihe der Nomos Formulare erschienene Werk "Familienunternehmen" schließt eine erhebliche Lücke des seit jeher relevanten und an Bedeutung zunehmenden Rechtsbereichs der Familienunternehmen, d...mehr

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Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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Elternunterhalt / 6.1 Zusammensetzung des Unterhaltsbedarfs der Eltern

Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte Elternteil bereits in einem Pflegeheim befindet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Elternunterhalt bereits ein Thema ist, bevor Eltern in einem Heim untergebracht werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben und ihnen Hilfe zum Lebe...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige / Zusammenfassung

Begriff Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige. Die Qualifizierung der Tätigkeit von Angehörigen erfordert die Zuordnung bzw. Abgrenzung zwischen Familienrecht und Arbeitsrecht, die auch über die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften entscheidet. Für die entgelt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.2 Ähnliche Tätigkeit

Selbstständig erwerbstätige Personen dürfen im Rahmen einer Entsendung im anderen Mitgliedsstaat ausschließlich "ähnliche Tätigkeiten" ausüben. Dies bedeutet, dass es sich bei der im anderen Mitgliedsstaat ausgeübten Tätigkeit um eine Tätigkeit in derselben Branche handeln muss. Praxis-Beispiel Ein Bäckermeister möchte eine Metzgerei eröffnen Ein in Deutschland selbstständige...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / V. Fazit

Bei der verfestigen Lebensgemeinschaft ist davon auszugehen, dass während des Trennungsstadiums der Verwirkungstatbestand bereits verwirklich werden kann. Ist dies der Fall ist, gilt das auch für den nachehelichen Unterhalt; die einmal eingetretene Verwirkung ist entscheidend.[23] Maßgebliches Kriterium für die Behandlung sämtlicher Fälle des § 1579 BGB ist die Solidarität. D...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr