Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.6 Höhere Eingruppierungen

In der Entgeltordnung sind vielfach – im Vergleich zum früheren Recht – höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Höhergruppierungen bei nicht berufsspezifischen Tatbeständen wurden bereits in den obigen Darlegungen erörtert. Höhergruppierungen ergeben sich danach bei Berücksichtigung von Aufstiegen nach dem BAT in den Entgeltgruppen 2 bis 9a; neue Entgeltgruppen 4 und 7 bei A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.2 Klammerzusätze

Klammerzusätze enthalten häufig Definitionen einzelner Tätigkeitsmerkmale. So werden z. B. sämtliche abstrakten Tätigkeitsmerkmale in Teil A Abschn. I Ziffer 3 wie z. B. "einfache Tätigkeiten", schwierige Tätigkeiten”, "gründliche Fachkenntnisse", selbstständige Leistungen", in Klammerzusätzen definiert. Sie haben den Sinn, das Verständnis der Tarifvertragsparteien vom Inhal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.2 Geltungsbereich der Eingruppierungsregelungen

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (VKA) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (VKA) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (VKA), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2 TV...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.8 Nummer 8: Geltungsausschluss für Lehrkräfte

Wie bereits in Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT geregelt, gilt auch die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte – auch wenn sie nicht unter Abschn. VIII Sonderregelungen (VKA) § 51 BT-V fallen – beschäftigt sind, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrags auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Grund- und Hauptschule und erhält Entgelt nach EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs zwischen dem Schulleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide übere...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.2 Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. In Entgeltgruppe 6 wird das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b mit dem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe VIb Fal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.3 Auslegung von Eingruppierungsnormen

Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche, in ihrer Wertigkeit abgestufte unbestimmte Tätigkeitsmerkmale, die im Einzelfall auszufüllen sind. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe sind solche, deren Inhalt nicht durch einen feststehenden Sachverhalt bestimmt wird, sondern bei deren Anwendung auf den Einzelfall eine Fixierung erforderlich ist, die entweder im Bereich des Tatsäc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.1 Allgemeines

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.4 Operationstechnische Assistenten (OTA)/Anästhesietechnische Assistenten (ATA)

Ausbildung Mit dem am 1.1.2022 in Kraft getretenen Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G ) vom 20. Dezember 2019 (BGBl I, S. 2...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.3 Pflegefachkräfte

Die früheren umfangreichen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1b zum BAT wurden in der Entgeltordnung VKA neu geregelt. Mit dem am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2581) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 2.10.2018 (BGBl I, S. 1572) wurden die bisherigen 3 Ausbildung...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.2 Entgeltgruppen 3 und 4

Entgeltgruppe 3 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. Entgeltgruppe 4mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.4 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ziffer 6)

Ergotherapeuten sind Beschäftigte, die auf ärztliche Anordnung kranke, körperlich, geistig oder seelisch behinderte Personen jeden Alters zur Besserung ihres Gesamtzustands durch ablenkende, seelisch ordnende oder funktionelle Beschäftigung, psychische Aktivierung und handwerkliche oder musische Betätigung mit dem Ziel betreuen, die allgemeine Arbeits- und Leistungsfähigkeit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.6 Logopädinnen und Logopäden (Ziffer 8)

Logopäden sind Beschäftigte, die auf Anordnung des Arztes bei der Diagnostik und Therapie von Hör-, Stimm- und Sprachkrankheiten aller Altersgruppen und Formen tätig sind. Sie führen logopädische Untersuchungen bei Sprachentwicklungs-, Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen durch. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisierung der Beispiele für schwierige Aufgaben dem grunds...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.8 Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 10)

Mit der Bezeichnung Medizinisch-technischer Assistent (MTA) sind die 4 Berufsbilder der technischen Assistenten in der Medizin und Tiermedizin erfasst. MTAs werden in den Fachrichtungen Funktionsdiagnostik, Laboratoriumsassistent, Radiologieassistent oder veterinärmedizinisch-technischer Assistent ausgebildet. MTAs für Funktionsdiagnostik untersuchen Patienten nach ärztlichen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.14 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (Ziffer 16)

Physiotherapeuten sind Beschäftigte, die nach einem Therapieplan Patienten behandeln, deren körperliche Bewegungsmöglichkeiten altersbedingt oder aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung eingeschränkt sind. Im Jahr 1994 wurde durch das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG vom 26.5.1994) die Berufsbezeichnung "P...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.7 Hebammen und Entbindungspfleger

Gemäß § 1 des am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) vom 22.11.2019 (BGBl I S. 1759) umfasst der Hebammenberuf insbesondere die selbstständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die se...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.11 Pflegebachelor

Ebenfalls neu geregelt, aber nicht von der Entgelttabelle P (Anlage E zum TVöD) erfasst, ist die Eingruppierung der Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung im Bereich Pflege (sog. "Pflegebachelor"). Die Eingruppierung dieser Beschäftigten erfolgt in die Entgeltgruppen 9b bis 12 der Anlage A zum TVöD. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Hochschulbildung....mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.1 Allgemeines

Den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieure liegen die früher in Teil II der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für "technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen" zugrunde. Auf welche Beschäftigtengruppe die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure Anwendung finden, ist in Nr. 1 der Vorbemerkungen z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.1 Allgemeines

Nach der neu aufgenommenen Definition in der Vorbemerkung des Teils A Abschn. II Ziffer 5, welche die veraltete Definition in Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ersetzt, sind staatlich geprüfte Techniker diejenigen Beschäftigten, die nach dem Berufsordnungsrecht berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen. Staatlich geprüfte Technike...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.3 Diätassistentinnen und Diätassistenten (Ziffer 5)

Diätassistenten sind Beschäftigte, die ärztliche Diätverordnungen umsetzen, Diät- und Ernährungspläne sowie individuelle Diättherapien erstellen, spezielle Diätkostformen zubereiten und Patienten in Ernährungsfragen beraten. Die Tätigkeitsmerkmale gehen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4 Entgeltgruppen 9b bis 12

Entgeltgruppe 9b Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.2 Übersicht über das Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren ist im Wesentlichen in § 12 Abs. 2 Sätze 2 bis 6 TVöD (VKA) festgelegt. Ferner ist für die Bewertung einer Tätigkeit der im Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) festgelegte, folgendermaßen lautende Grundsatz wichtig: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich seiner Anforderungen zeitlich n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.5 HNO-Audiologieassistentinnen und -assistenten (Ziffer 7)

HNO-Audiologieassistenten sind Beschäftigte, die als Hilfskräfte eines Facharztes für Ohrenheilkunde diesen in seinen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unterstützen. Neben Hör- und Gleichgewichtsprüfungen führen sie Prüfungen des Geruchs- und Geschmackssinns, der Ventilationsfunktion der oberen Luftwege, der Stimmfunktion und der Funktion von Hirnnerven durch. Die ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.7 Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister (Ziffer 9)

Masseure und medizinische Bademeister sind Beschäftigte, die nach Therapieplänen bei Patienten Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung von Krankheiten anwenden. Die Tätigkeitsmerkmale wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernomme...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.13 Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 15)

Pharmazeutisch-technische Assistenten sind Beschäftigte, die unter Verantwortung eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausüben. Hierzu gehören die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisierung der Beispiele für schwierige Aufgaben entsprechend den generellen Änderungen dem grundsätzlichen Aufbauschema...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.11 Orthoptistinnen und Orthoptisten (Ziffer 13)

Orthoptisten sind Beschäftigte, die den Augenarzt bei seiner diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit unterstützen. Sie wirken bei der Vorsorge, Untersuchung und der Behandlung von Störungen des Einzelauges und Störungen im Zusammenwirken beider Augen, hervorgerufen durch Schielerkrankungen, Sehschwäche und Augenzittern mit. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisier...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.17 Zahntechnikerinnen und Zahntechniker (Ziffer 19)

Zahntechniker sind Beschäftigte, die herausnehmbare und festsitzenden Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierende Geräte fertigen und reparieren. Die Tätigkeitsmerkmale wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen entsprechend den generellen Änderungen aus dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT übernommen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.4 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (VKA): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.4 Die §§ 12, 13 TVöD (VKA) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2017 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2016 schon und am 1.1.2017 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sind an ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1 Allgemeines

Die Regelungen zur Eingruppierung der Arbeiter – dort "Einreihung" genannt – waren bislang regional in den landesbezirklichen Tarifverträgen enthalten und daher recht unübersichtlich. Allerdings waren die Tarifvertragsparteien auf bezirklicher Ebene nicht völlig frei, da der Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G Rahmenvorgaben enthielt, die zu beachten waren. Gleichwohl ga...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eine...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.2 Entgeltgruppen 5 bis 9b

Entgeltgruppe 5 Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 5 wurde inhaltlich unverändert aus der Vergütungsgruppe VII übernommen. Die Beschäftigten der Vergütungsgruppe VII sind auch bisher nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 6 beinhaltet die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppen 1 und 3. Die Beschäftigten de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2 Ziffer 1 – Beschäftigte in der Pflege

17.2.1 Begriff der Pflege Nach der Definition des International Council of Nurses (ICN) umfasst Pflege "die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituati...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.7 Zulage für Vorarbeiter und Vorhandwerker

Aufgrund der Fortgeltung der landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnisse (§ 29 Abs. 2 TVÜ-VKA) bleiben auch die Regelungen zur Vorarbeiter-, Vorhandwerker- und Fachvorarbeiterzulage bestehen. Auch der persönliche Geltungsbereich bleibt damit unverändert, weil diese Zulagen nur Beschäftigten mit handwerklich geprägten Tätigkeiten zustehen. Die Zulagen entsprechen den zuletzt ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13 Teil A Abschn. I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Ziffer 4 (Entgeltgruppen 13 bis 15)

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3 Nummer 3: Wissenschaftliche Hochschulbildung

Verschiedene Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 erfordern als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. in Teil A Abschn. I Ziffer 4, oder in Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 (Leitende Beschäftigte in der Pflege). Fehlt diese persönliche Voraussetzung, können Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13–15 nur eingruppiert werden, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23 Direktionsrecht des Arbeitgebers

23.1 Allgemeines Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das We...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.4 Abschn. XXVII: Beschäftigte an Theatern und Bühnen

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXVII beruhen inhaltlich unverändert auf dem Teil "Angestellte an Theatern und Bühnen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19 Teil B Besonderer Teil – Abschn. XII–XXXII

19.1 Abschn. XII und XIII: Beschäftigte in Häfen/Fährbetrieben und Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Häfen und Fährbetrieben waren bisher im Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT enthalten. Sie wurden unter Bezugnahme auf die neuen Ausbildungsvorschriften neu strukturiert, wodurch sich das Eingruppierungsniveau deutlich anh...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. 10.4.1 Essen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6 Weitere Verfahrenshinweise – Sonderfälle

27.6.1 Prüfung der "Heraushebungsmerkmale" Die Entgeltordnung enthält eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen, die stufenweise aufeinander aufbauen. Derartige echte Aufbaufallgruppen werden in der Entgeltordnung als solche ausdrücklich gekennzeichnet ("Herausheben" aus der niedrigeren Entgeltgruppe).[1] So ist z. B. in Entgeltgruppe 9c Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.6 Servierer/innen

"Servieren" bedeutet das Auf- wie Abtragen von Speisen und Getränken[1], bei Tisch bedienen.[2] Serviererin wird umschrieben als weibliche Person, die Gäste bedient[3] als Kellnerin, Bedienung in einem Speiselokal.[4] Zum Aufgabengebiet gehört auch das Aufnehmen von Bestellungen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.8 Abschn. XXXI: Vorsteher von Kanzleien

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXXI beruhen inhaltlich unverändert auf dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7 Unerhebliche Kriterien für die Eingruppierung

In der Praxis werden häufig Anträge auf Höhergruppierung unter Hinweis auf bestimmte Kriterien gestellt, wie z. B. Eingruppierung eines vergleichbaren Beamten oder Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbeitgeber. Es ist deshalb wichtig zu wissen, dass für die Prüfung der Frage, welchen Tätigkeitsmerkmalen die vom Beschäftigten auszuübende Tätigkeit zuzuordnen ist, fol...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4 Die Bewertung des Arbeitsvorgangs

27.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TVöD (VKA) zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang der gesamten auszuübenden Tätigkeit. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Grundlage für die Bestimmung de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16 Teil B Besonderer Teil – Abschn. I–X

16.1 Abschn. I und II: Apotheker, Ärzte und Zahnärzte Die Tätigkeitsmerkmale beruhen auf den Regelungen "Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte" der Anlage 1a zum BAT und wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen übernommen. Sie gelten nicht für Ärzte sowie Zahnärzte, die unter den Besonderen Teil Krankenhäuser des TVöD fallen, da für sie in Ziffer 2 spezielle Tätigkeitsmerkm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.7 Abschn. XXI: Reproduktionstechnische Beschäftigte

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXI – Reproduktionstechnische Beschäftigte beruhen inhaltlich unverändert auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.1 Abschn. XXIV: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale wurden unverändert aus dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD übernommen. Näher zu den Besonderheiten der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und zu deren Eingruppierung siehe die Darlegungen im Beitrag "Sozial- und Erziehungsdienst".mehr