Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 22 Exkurs: Hauptstadtzulage

Beschäftigte des Landes Berlin (vgl. § 1 TV Hauptstadtzulage) mit einer Eingruppierung in den Entgeltgruppen 1 bis 13 (ohne E 13 Ü), in den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 sowie KR 5 bis KR 17 erhalten eine monatliche Hauptstadtzulage in Höhe von bis zu 150 Euro bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg angebotenes Firmenticket und e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.2 Höhe der Zulage

Für die Höhe der persönlichen Zulage ist § 14 Abs. 3 TVöD maßgebend. Dabei war zunächst zu differenzieren zwischen den Entgeltgruppen 1–8 einerseits und den Entgeltgruppen 9–14 andererseits. Diese Differenzierung ist mit Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 7.2.2017 zum TVöD mit Wirkung zum 1.3.2018 entfallen. Ziel der Tarifvertragsparteien war eine Gleichbehandlung aller Beschä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TV EntgO Bund)

Der TV EntgO Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Ausgenommen sind Beschäftigte als Lehrkräfte, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Insoweit wird auf die Darlegungen oben unter Punkt 2.6.14 verwiesen. Der TV EntgO Bund gilt nach § 1 Abs. 3 Buchst. b auch nicht für Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und a...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.3 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 5 Satz 2 TVöD). Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet. Ungeachtet dessen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.3 Technische Hochschulbildung (§ 9 TV EntgO Bund)

Eine abgeschlossene technische Hochschulbildung liegt vor, wenn von einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule ein Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH"), ein anderer nach § 18 HRG gleichwertiger Abschlussgrad oder ein Bachelorgrad verliehen wurde, der den Zugang zur Laufbahn ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung

Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Die Herabgruppierung kann aber auch geschehen durch Veränderung eines variablen Tarifmerkmals wie z. B. Durchschnittsbelegung be...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.5 Berufsbildung (§ 11 TV EntgO Bund)

Eine abgeschlossene Berufsbildung liegt vor, wenn eine Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mind. 3 Jahren erfolgreich bestanden wurde. Diese Definition in § 11 TV EntgO Bund lehnt an die Definition in Nr. 5 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu allen Lohngru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1.2 Herabgruppierung bei variablen Tarifmerkmalen

Einige Eingruppierungsnormen enthalten Merkmale, die von sich aus ohne weiteres Zutun des Arbeitgebers Schwankungen und Veränderungen unterworfen sind. So heißt es z. B. in EG 9b Fallgr. 1 in Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund Nr. 10 Abschn. 1: "Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen." Und in der Vorbemerkung Nr. 2 heißt es hierzu: "Der ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.7 Verwaltungseigene Prüfungen (§ 13 TV EntgO Bund und Anlage 2)

§ 13 TV EntgO Bund stellt Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten, die eine verwaltungseigene Prüfung nach den als Anlage 2 zum TV EntgO Bund vereinbarten Richtlinien bestanden haben, den Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung i. S. d. § 11 TV EntgO Bund gleich. Der Geltungsbereich dieser Regelung beschränkt sich auf Beschäftigte mit körper...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.7 Mitteilung über das Ergebnis einer internen Stellenbewertung

Die Eingruppierung eines Beschäftigten in eine Entgeltgruppe durch den Arbeitgeber ist tarifrechtlich nichts anderes als die Äußerung einer Rechtsmeinung. So darf ein Arbeitgeber eine fehlerhafte Rechtsauffassung gegenüber seinem Arbeitnehmer jederzeit berichtigen.[1] In einer Tätigkeitsbewertung legt die personalbearbeitende Stelle fest, welche Tätigkeitsmerkmale nach ihrer...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 10 Besitzstandszulage nach § 10 TV Zulagen

Die Besitzstandszulage nach § 10 des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte vom 17.5.1982 kann unter den dort genannten Voraussetzungen außertariflich[1] über den 31.12.2018 hinaus fortgezahlt werden. Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 TV-L haben. Sie steht nicht neben einer Zulage nach ...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 15 Weitere Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (Teil IV)

Abschnitt 4 enthält über die vorgenannten Zulagen hinaus eine Intensivzulage gem. Vorbemerkung Nr. 10 zu Abschn. 1 bzw. Vorbemerkung Nr. 7 zu Abschn. 2 und eine Zulage für die Pflege von Schwerbrandverletzten gem. Vorbemerkung Nr. 11 zu Abschn. 1. Zulage für leitende Beschäftigte in der Pflege, die Gesamtverantwortung tragen gem. Vorbemerkung Nr. 9 zu Abschn. 2. Die Voraussetzun...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 21 Exkurs: Zulage für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg

Pfleger und Pflegehelfer gem. Vorbemerkung 1 zu Teil IV, Abschn. 1 EntgO TV-L, die nach Teil IV, Abschn. 1 oder Abschn. 2 EntgO TV-L eingruppiert sind, erhalten eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IV Nr. 8 ("Universitätsklinikzulage"). Wegen der Einzelheiten vgl. Ziff. 11. Ergotherapeuten (Teil II, Abschn. 10.5 EntgO TV-L), Logopäden (Teil II, Abschn. 10.6. EntgO T...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 18 Funktionszulagen aus dem früheren Tarifrecht

Nach Inkrafttreten des TV-L zum 1.11.2006 besteht kein Anspruch auf Funktionszulagen, soweit deren Fortgewährung nicht ausdrücklich normiert ist. Dies hat das BAG zwischenzeitlich bestätigt. Zum Wegfall der Baustellenzulage[1], zur Auswärtszulage gem. Nr. 13 Abs. 1 Buchst. e der Sonderregelungen für die Besatzungen von Binnen- und Seefahrzeugen (Schiffen) und von schwimmende...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.3 Anrechnung auf den Strukturausgleich

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 7.2.2017 zum TVÜ-Bund haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD n. F. bei Beschäftigten, die einen Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund erhalten, für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf den Strukturausgleich angerechnet wird. Diese Regelung in § 12 Abs. 5 Satz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3 Der Arbeitsvorgang als Bewertungsgrundlage

Ursprünglich erfolgte die Eingruppierung gem. § 22 BAT nach der "überwiegend auszuübenden" Tätigkeit. Die hierzu bei angenommener "einheitlich zu bewertender Gesamttätigkeit" entwickelte Rechtsprechung des BAG führte 1975 zur Neufassung des § 22 BAT. Durch den 37. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 17.3.1975 ist der Begriff des Arbeitsvorgangs neu eingeführt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.2 Zusammenhangstätigkeiten bzw. Zusammenhangsarbeiten

Alle mit der Erledigung eines Arbeitsvorgangs in engem Zusammenhang stehenden sonstigen Arbeitsleistungen werden als Zusammenhangstätigkeiten bezeichnet. Diese sind dem Arbeitsvorgang zuzuordnen und dürfen nicht gesondert im Sinne einer Atomisierung bewertet werden. Eine getrennte Bewertung von Zusammenhangstätigkeiten würde, da es sich um meist "einfache" Arbeiten handelt, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.4 Ständige Vertreter (§ 4 TV EntgO Bund)

Ein paar wenige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe 9a Fallgr. 3 des Teils III Abschn. 5 [geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe]). Hierfür enthält § 4 TV EntgO Bund die Klarstellung, dass damit nicht die Vertreter in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen gemeint sind. In solche...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.6 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.5 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.4 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.5 Arbeitsplatzbeschreibung

Die Organisation der Ämter und die Verknüpfung der einzelnen Stellen ergibt sich aus den Geschäftsverteilungsplänen. Während Geschäftsverteilungspläne Aufgaben lediglich umfassend beschreiben, lassen sich aus den auf dieser Grundlage erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen die konkreten auszuübenden Tätigkeiten des Beschäftigten bestimmen. Der Geschäftsverteilungsplan in Verbin...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.5 Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

Es sind Fälle denkbar, dass Beschäftigte eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben und die Überprüfung ergibt, dass die Tätigkeit schon von Beginn an zu niedrig bewertet war. Es stellt sich die Frage, ob – wie nicht selten praktiziert – die Korrektur dieses Bewertungsirrtums nach den Regeln einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD zu erfolgen hat, mit der Folge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 5 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.9 Rechtswirkungen der Arbeitsplatzbewertung – irrtümliche Eingruppierung

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD (Bund))

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.6 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorganges konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung w...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomat...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Beschäftigte...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 3 Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung

Die Vorbemerkungen zu Teil III beruhen auf den §§ 1 bis 7 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb/MTArb-O sowie den Vorbemerkungen Nr. 1 bis 8 zum Lohngruppenverzeichnis. Insofern können die bisherigen Auslegungs- und Rechtsprechungsgrundsätze weiter herangezogen werden. Die Vorbemerkungen zu Teil III treffen abschnittsübergreifende Festlegunge...mehr

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Teil IV der Entgeltordnung des TV-L

Teil IV regelt abschließend die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Er gliedert sich in 3 Abschnitte: Abschnitt 1: Beschäftigte in der Pflege Abschnitt 2: Leitende Beschäftigte in der Pflege Abschnitt 3: Lehrkräfte in der Pflege Die Entgeltordnung differenziert – abweichend von der Entgeltordnung zum TVöD-VKA – weiterhin zwischen den Beschäftigten in Gesundheitsbe...mehr

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Teil III der Entgeltordnung des TV-L

1 Allgemeines Teil III enthält eine spezielle Regelung für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten. In diesen Teil wurden die – redaktionell überarbeiteten – bisherigen allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale für Arbeiter aus dem Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O aufgenommen. So bestimmt Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltor...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 4 Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen

Bestimmte Fallgruppen des Teils III der Entgeltordnung erfordern für die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe die erfolgreiche Ablegung einer verwaltungseigenen Prüfung. Dies ist z. B. in Abschn. 1 in Entgeltgruppe 5 Fg. 2, in Abschn. 3 Unterabschn. 5 in Entgeltgruppe 5 und in Abschn. 3 Unterabschn. 8 in Entgeltgruppe 5 der Fall. Ergänzend regelt Nr. 4 Abs. 3 der Vorbem...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 1 Allgemeines

Teil III enthält eine spezielle Regelung für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten. In diesen Teil wurden die – redaktionell überarbeiteten – bisherigen allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale für Arbeiter aus dem Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O aufgenommen. So bestimmt Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung: 2. Für ...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 2 Struktur und Gliederung

Teil III der Entgeltordnung zum TV-L gliedert sich wie folgt: Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung Abschn. 1 – Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Abschn. 2 – Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche Abschn. 3 – Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche Anhang zu Teil III – Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen Die bisherige Struktur des Lohngruppenver...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 5 Abschn. 1: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

In Abschn. 1 sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale geregelt. Sie kommen dann zur Anwendung, wenn eine Tätigkeit nicht von den Tätigkeitsmerkmalen der Abschn. 2 und 3 erfasst ist. Sie haben eine uneingeschränkte Auffangfunktion. Im Hinblick auf diese Auffangfunktion wurden Tätigkeitsmerkmale aus dem Lohngruppenverzeichnis, die lediglich eine allgemeine Tätigkeitsbenennung o...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 6 Die Abschnitte 2 und 3: Besondere Tätigkeitsmerkmale

Der Abschn. 2 enthält bereichsübergreifende Tätigkeitsmerkmale wie z. B. Facharbeiter, Hausmeister, Pförtner, Wachpersonal, die nicht nur in einzelnen speziellen Bereichen vorkommen. Sofern Tätigkeiten ausgeübt werden, die in einem besonderen Tätigkeitsmerkmal genannt sind, richtet sich die Eingruppierung ausschließlich nach diesem besonderen Tätigkeitsmerkmal, wie z. B. die...mehr

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Hausmeister / 5 Eingruppierung, Entgelt

Bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung des TV-L galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften auch für Hausmeister der Länder zunächst weiter. Für den Bereich der Länder waren für angestellte Hausmeister in der Anlage 1a zum BAT, Teil II, Buchst. O Eingruppierungsvorschriften sowohl für Schulhausmeister als auch für Hausmeister in Verwaltungsgebäuden vorgesehen. Die Tät...mehr

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Hausmeister / 6 Einsatz von Hausmeistern

Das BAG[1] hat entschieden, dass im Bereich des TVöD Schulhausmeister kraft Direktionsrecht an mehreren Schulen eingesetzt werden können; ein Grundsatz "Ein Schulhausmeister – Eine Schule" existiert nicht. Im konkreten Sachverhalt hatte der Arbeitgeber im Rahmen einer Organisationsuntersuchung festgestellt, dass der Bedarf an der Schule, an der der Kläger beschäftigt war, nur...mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 2.2 Erhöhung der dynamisch ausgestalteten Zulagen

Tarifliche Zulagen, die im TVöD dynamisch ausgestaltet sind und die sich somit bei einer allgemeinen Entgeltanpassung automatisch verändern, erhöhen sich ab dem 1. April 2025 um 3,11 Prozent und ab dem 1.5.2026 um weitere 2,8 %. Den Prozentsatz für die Erhöhung der Zulagen ab dem 1. April 2025 mussten die Tarifvertragsparteien gesondert vereinbaren, da sich die Mindestbetragser...mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.3 Eingruppierung von Hebammen und Entbindungspflegern

Zitat Nach Teil B Abschnitt XI, Ziffer 1 der Entgeltordnung werden seit 1.1.2025 eingruppiert: Entgeltgruppe P 11 Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. Hebammen und Entbindungspfleger der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 3, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausüben. Anmerkunge...mehr

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Hausmeister / 5.2.1 Schulhausmeister

In der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung TVöD-VKA sind im Teil B, Abschn. XXIII Entgeltordnung (VKA) – Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister – wiederum spezielle Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister vereinbart. Die Tätigkeitsmerkmale ersetzen die bisher in der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister. Unter Abkehr von den bish...mehr

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Hausmeister / 5.1 TVöD Bund

Im Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5.9.2013 sind in der Entgeltordnung (Anlage 1), Teil III Abschn. 23 zwei Tätigkeitsmerkmale vereinbart, und zwar für Hausmeister mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung in Entgeltgruppe 5 und ohne diese Ausbildung in Entgeltgruppe 4. Damit entsprechen die Tätigkeitsmerkmale für Hausmeister im TV E...mehr

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Hausmeister / 5.2.3 Theater und Bühnen

Im Abschn. XXVII Entgeltordnung (VKA) – Beschäftigte an Theatern und Bühnen – ist ein weiteres spezielles Tätigkeitsmerkmal für Hausmeister vereinbart: Hausmeister mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren sind in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Nach der Protokollerklärung...mehr

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Hausmeister / 5.2 TVöD Kommunaler Bereich

Die Eingruppierung der kommunalen Schulhausmeister war bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung TVöD-VKA nach dem Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31.10.1991 zu bewerten und abhängig von der Anzahl der verantwortlich zu betreuenden Unterrichtsräume i. S. d. Protokollerklärung Nr. 2. Verantwortliche Betreuung bis einschließlich 15 Unterric...mehr