Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Teil I der Entgeltordnung d... / 2 Die Entgeltgruppen 1 bis 4

Die Tätigkeitsmerkmale erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Länder übernommen. Der dort ausgebrachte, nicht abschließend... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9b in Fg. 1 enthalten. Diese Fallgruppe bildet lediglich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Drittel (Entgeltgruppe 10) oder mindestens zur Hälfte (Entgeltgruppe 11) die besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit hinzutritt. F... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9 Fg. ... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 6, 8, 9a des Teil I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Entgeltgruppe 7 ist im Teil I nicht besetzt. In der Entgeltgruppe 6 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit (nur) gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Zusätzliche selbstständige Leistungen sind nicht erforder... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.5 Gründliche Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 4 Fg. 2 und Entgeltgruppe 5 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Beschäftigte, deren Tätigkeit mindestens zur Hälfte gründliche Fachkenntnisse erfordern, sind in der EG 5 eingruppiert. Die EG 5 bildet wie bisher schon die Grundeingruppierung für Eingruppierung bis einschl. der EG 9a. "Fachkenntnisse... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2 Einfache Tätigkeit (EG 2)

Das Tätigkeitsmerkmal in EG 2 ersetzt die Tätigkeitsmerkmale "mit einfacheren Arbeiten" der Vergütungsgruppe IXb Fg. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXa Fg. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT und "mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit" der Vergütungsgruppe X Fg. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXb Fg. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT. Die ... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.12.2 Rechtsprechung: Der akademische Zuschnitt wurde verneint:

Leitung einer Galerie und Kunstsammlung [1] Das BAG konnte bereits das Erfordernis eines einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulabschlusses für die Tätigkeit nicht feststellen. Ob eine einer akademischen Ausbildung entsprechende Tätigkeit vorliegt, ist nur dann feststellbar, wenn im Einzelnen darlegt wird, aus welchen Gründen ohne das Urteilsvermögen, wie es ein einschlägig... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.4.1.1 LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 2.3.2017, 5 Sa 422/16

Für die Zuordnung einer Bürotätigkeit als "schwierig" im Sinne der Entgeltgruppe 4 des TV EntgO Bund ist entscheidend, ob es sich lediglich um die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeit in Anlehnung an ähnliche Vorgänge handelt und eine durchzuführende Zuordnung von Gesundheitsunterlagen rein mechanisch erfolgt (dann EG 3), oder ob die Tätigkeit eine eigenständige Subsumt... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1.2 BAG v. 16.10. 2019, 4 AZR 284/18

Gründliche Fachkenntnisse“ setzen unter Berücksichtigung der Klammerdefinition der VergGr. VII Fallgr. 1b der Anlage 1a zum BAT nähere Kenntnisse von ua. Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen des fraglichen Aufgabenkreises voraus. Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz “usw.“ zu... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.1 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden bejaht:

bei einem Sachbearbeiter im Bereich eines städtischen Versorgungsbetriebs [1] mit folgenden Arbeitsvorgängen: Entscheidung über Einstellung bzw. Wiederaufnahme der Versorgung, über Sicherheiten und Kautionen, über Teilzahlungen Mahnverfahren Pfändung strafrechtliche Verfolgung von Strom-, Gas- und Wasserdiebstählen Niederschlagungen Bearbeitung von Sonderabnahmeverträgen bei einem S... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.1 Tätigkeitsbeispiel: Essens- und Getränkeausgeber

Aus dem Wort "Ausgabe" ergibt sich, dass hier der letzte Akt des Gesamtprozesses der Essensherstellung/-zubereitung und -bereitstellung erfasst wird. Beispiel hierfür ist die Herausgabe von Essen und Getränken an einer Bedientheke auf mögliche Anforderung hin. Aber hierauf ist das Tätigkeitsmerkmal nicht beschränkt. Erfasst sind auch sämtliche in einem inneren Zusammenhang m... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.5 Tätigkeitsbeispiel: Wärter von Bedürfnisanstalten

Der Begriff "Wärter" meint eine Person, die jemanden betreut, auf jemanden oder etwas aufpasst.[1] Dies beinhaltet sowohl die Bedeutung "auf etwas Acht haben" wie auch "Warten" i. S. v. instand halten, pflegen. Beides sind Erscheinungsformen eines "Wärters von Bedürfnisanlagen". Es umfasst sowohl die Beaufsichtigung der Benutzer, das Kassieren von Entgelt sowie typischerweise... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.3 Tätigkeitsbeispiel: Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich

Spülen ist das Reinigen von beweglichen Sachen, insbesondere von Geschirr, Gläsern und Besteck unter Einsatz von Wasser und Spülmittel. Die nähere Art des Spülens ist nicht dargestellt. Erfasst ist daher das Spülen von Hand aber auch unter Verwendung entsprechender Geräte. Damit ist auch erfasst das Bestücken und Leeren derartiger Geräte wie auch deren Reinigung sowie Aufräu... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.7 Tätigkeitsbeispiel: Hausarbeiter

Der Begriff ist im Tarifvertrag nicht näher erläutert. Er hat auch in der Rechtsterminologie keinen allgemein anerkannten, fest umrissenen Inhalt. Daher ist auf den allgemeinen Sprachgebrauch zu rekurrieren. Hausarbeiter ist eine Person, die Hausarbeiten verrichtet. Hierunter fallen jedoch nicht Reinigungstätigkeiten im Innenbereich.[1] Dem Tätigkeitsbeispiel unterfallen son... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde bejaht:

bei einem Sachbearbeiter für Eigentumswohnungen im Kommunaldienst.[1] Dieser war zuständig für Mittelzuweisung und Aufteilung der Mittel; unterschriftsreife Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von öffentlichen Wohnungsbaumitteln, von Aufwendungsdarlehen des Landes und des Bundes bis zur Anerkennung der Schlussabrechnungsanzeige. Das BAG hat u. a. ausgeführt, dass das tarif... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.9.2 BAG, Urteil v. 20.5.2009, 4 AZR 315/08

Bei der Einarbeitungszeit ist zu unterscheiden, ob diese erforderlich ist, um allein ein gewisses Maß an Arbeitsgeschwindigkeit zu erreichen (Erwerb von Routine bei feststehenden Tätigkeitsabläufen) oder um die Arbeitsabläufe als solche zu beherrschen (etwa, wenn verschiedenartige Details der Tätigkeit zu erfassen sind); im letzteren Fall spricht der Umstand einer mehrtägige... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2.1.2 LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 21.3.2023, 2 TaBV 20/22

Die Tätigkeit einer Pflegeservicekraft erfordert nur eine fachliche, nicht aber eine eingehende fachliche Einarbeitung und hebt sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2, Teil II, Ziffer 25.3 der Anlage A nicht heraus. Die Einarbeitung ist nach dem Leitfaden zur Einarbeitung der Pflegeservicekräfte auf 4 Wochen ausgelegt. Hierbei erfolgt eine Einweisung in organisatorische Prozess... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.11.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "Maß der Verantwortung" wurde bejaht:

Leitung einer (großen) Station [1] Es ist möglich, dass eine Abteilung, bei der der Stationsleitung nicht mehr als 12 Vollzeitbeschäftigte unterstellt sind, trotzdem groß im Tarifsinn ist, wenn weitere Strukturen vorliegen, die die Station als groß erscheinen lassen, wie etwa eine besonders große Anzahl an unterstellen Teilzeitbeschäftigten mit einem besonders hohen Koordinie... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3.1.2 BAG, Urteil v. 13.12.2013, 4 AZR 317/22

Zur Eingruppierung eines Service-Agents am Flughafen: Der Begriff der "Vor- und Ausbildung" erfasst nicht nur Kenntnisse, die dem Lesen und Schreiben vergleichbar sind, sondern auch darüberhinausgehende Kenntnisse und Fertigkeiten, z. B. Fremdsprachenkenntnisse. Im Rahmen der Vollzeitschulfpflicht sind Sprachkenntnisse für die erste Fremdsprache auf dem Niveau A 2 eine Quali... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.12.1 Rechtsprechung: Der akademische Zuschnitt wurde bejaht:

Freilandartenschützer [1] Führt ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durch, bei welcher er die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" berücksichtigen muss und somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" vorausgesetzt wird (BVerwG 28. März 2013 – 9 A 22/11), bestehen Anhaltspunkte dafür, dass er e... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1.1 BAG v. 23.9.2009, 4 AZR 308/08

Vielseitige Fachkenntnisse erfordern demgegenüber eine Erweiterung des Fachwissens seinem Umfang nach. Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben. Denkbar ist auch, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird. Nach Auffassung des BA... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 3 Die Entgeltgruppen 5 bis 12

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 5-12 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und weisen seit dem 1.1.2020 jeweils 2 Fallgruppen auf – eine mit und eine ohne Ausbildungsbezug. Beide Fallgruppen sind gleichwertig. Umgangssprachlich wird auch von den zwei "Strängen" im Teil I in den Entgeltgruppen 5 bis 12 gesprochen. Der... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.2 Tätigkeitsbeispiel: Gaderobenpersonal

"Garderobe" bezeichnet den Ort, meist ein abgetrennter Raum, an dem Kleidung abgelegt wird. Die Tätigkeit des Garderobepersonals besteht in der Verwahrung dieser abgelegten Kleidung d. h. in der Annahme, Aufbewahrung und Herausgabe von Bekleidung sowie der Wahrnehmung der hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben wie z. B. Ausgabe und Entgegennahme von Kontrollmarken für di... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.8 Tätigkeitsbeispiel: Hausgehilfe

Das Tatbestandsmerkmal wird allgemein umschrieben als eine Person, die stundenweise bei der Hausarbeit unterstützt und bei der Erledigung der Hausarbeiten mithilft oder als Person, die gegen Entgelt im Haushalt beschäftigt wird.[1] Für den Begriff prägend ist ein Helfen bei Hausarbeiten. Die Tätigkeiten des Hausgehilfen besteht im Zuarbeiten zu dem Tätigkeitskreis der Hausar... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.9.1 BAG; Urteil v. 28.1.2009, 4 ABR 92/07

Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim ausführt, übt keine einfachsten Tätigkeiten nach EntgGr. 1 TVöD aus, wenn sie bei der von ihr vorgenommenen Sicht- und Unterhaltsreinigung Hygienevorschriften, für die sie mehrstündig geschult wurde und einen umfangreichen Desinfektionsplan zu beachten hat, der die selbstständige Kontrolle der von ihr zu reinige... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2.1.1 BAG, Beschluss v. 1.7.2009, 4 ABR 18/08

Die Tätigkeit in einem gewerblich geprägten Wäschereibetrieb, in dem ein umfangreicher Maschinenpark eingesetzt wird und in dem am Tag weit über 10.000 Textilteile an den verschiedenen Maschinen zur Bearbeitung anfallen, wird bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr vom Begriff der "Hausarbeit" erfasst. Erfordert eine Teiltätigkeit (hier: Tätigkeit an einer Klei... mehr

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Historie der Eingruppierung / 1.7 Eingruppierung in der Zeit vom 1.11.2006 bis zum 1.1.2012

In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TV-L am 1.11.2006 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BATBAT-O einschließlich der Vergütungsordnung, die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 5 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb/MTArb-... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht (EG 3)

Das Tätigkeitsmerkmal ist abzugrenzen gegenüber der "einfachen Tätigkeit" der EG 2. Das bedeutet, dass die Tätigkeit eine Einarbeitung erfordert, die über den Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten hinausgeht, die für die bloße Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind. Zu fordern sind strukturierte, vertiefte Vermittlung von fachbezogenen Kenntniss... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 4 Entgeltgruppen 13 bis 15

In den Entgeltgruppen 13-15 knüpfen die Tätigkeitsmerkmale nicht nur an die auszuübende Tätigkeit an. Sie erfordern grundsätzlich zusätzlich auch als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2 zu Teil I vor, wenn das Studium mit einer erste... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.11 Maß der Verantwortung

Das Heraushebungsmerkmal "Maß der damit verbundenen Verantwortung" ist in der Entgeltgruppe 12 enthalten. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. III Fg. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O. Des Weiteren ist das Heraushebungsmerkmal in der Entgeltgruppe 15 Fg. 1 enthalten. Das in EG 12 angesprochene Maß der Verantwortung kann nur in... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1.3 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse wurden bejaht:

bei einem Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei einem Bauverwaltungsamt eines Kreises, der folgende Arbeitsvorgänge zu erledigen hatte: Führung einer Kaufpreissammlung Zusammenfassung und Auswertung der Kaufpreise zu Bodenrichtwerten Fertigung von Bodenrichtwertkarten Vorbereitung und Abwicklung des Gutachterausschusses[1] bei einem Wohngeldsachbearbeiter mit de... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1.2 Selbstständige Leistungen wurden verneint

Bei folgenden Arbeitsvorgängen wurde das Tarifmerkmal "selbstständige Leistungen" verneint: Ermittlungsdienst im Ordnungsamt (VergGr. VIb).[1] Sachbearbeitung in Kfz-Zulassungsstelle (VergGr. VIb).[2] Beschäftigte, die im Messdienst der Verkehrsüberwachung eigenverantwortlich eingesetzt ist, da ihr kein eigener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum nennenswerter Art eingeräumt ... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1.1 Selbstständige Leistungen wurden bejaht:

Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg[1] Feststellung von Ordnungswidrigkeiten sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung der Ordnungswidrigkeit. Es werden Abwägungsprozesse verlangt, in deren Rahmen Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt werden. Dabei müssen für eine Entscheidung unterschiedliche Informationen verknüpft und untere... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1 Einfachste Tätigkeiten (EG 1)

Bei den in der EG 1 aufgeführten Tätigkeitsbeispielen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. [1] Wird die ausgeübte Tätigkeit nicht unmittelbar von einem Tätigkeitsbeispiel erfasst, ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit dem Oberbegriff "einfachste" Tätigkeit unterfällt. Ausgangspunkt ist der Maßstab der Beispieltatbestände.[2] "Einfachst" ist die höchste Steigerun... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.4 Tätigkeitsbeispiel: Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks

Oberbegriff ist "Reiniger" in Außenbereichen. Damit sind weder sämtliche Reinigungstätigkeiten im Außenbereich umfasst noch ist die Reinigung im Innenbereich ausgeschlossen. Der Geltungsumfang dieses Tätigkeitsbeispiels ist im Lichte des Oberbegriffs "einfachst" sowie im Hinblick auf die konkretisierenden nicht abschließend angeführten Beispiele zu ermitteln, da diese beispie... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.2 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden verneint

bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit[1] Um im Bereich der Gesetzesanwendung von gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen zu sprechen, ist es erforderlich, dass neben den genauen Kenntnissen der Rechtsvorschriften auch rechtliche Zusammenhänge erkannt und Rechtsprechung analysiert und verarbeitet werden muss. Ein Fachwissen, dass sich auf Grundtatbestände und deren Zusam... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde verneint:

bei einem Abteilungsleiter im Sozialamt (Wohngeldstelle) einer Stadt (9 Bedienstete)[1] bei einem Sachbearbeiter im Sozialamt (Unterhaltsansprüche)[2] bei einem Sachbearbeiter für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde bei der Außenstelle M des Bundesamtes für Güterverkehr. Grundlage waren zwei Arbeitsvorgänge, nämlich die Bearbeitung ordnungswidrigkeitsrechtlicher ... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.9 Lehrkräfte

Gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen gilt die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte tätig sind. Dies entspricht der bisherigen Regelung. Für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen blieb es nach Einführung des TV-L zunächst weiterhin bei der Eingruppierung auf der Grundlage der Lehrer-Richtlinien der TdL. In der Tarifrunde 2015/2016 wurde m... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.8 Datenverarbeitung, Informationstechnik

Die erste Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik (IT) erfolgte erst mit Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 23.8.2012 rückwirkend zum 1.1.2012. Aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der Tarifvertragsparteien konnten die Merkmale der "Angestellten in der Datenverarbeitung" der Anlage 1a zum BAT lediglich redaktionell bereinigt werd... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.7 Gesundheitsberufe, Wirtschaftspersonal

In diesen Bereichen hat man sich zunächst im Zuge der redaktionellen Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale damit begnügt, die Berufsbezeichnungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Im Bereich der Gesundheitsberufe wurde in der Vorbemerkung zu Teil II Abschn. 10 ausdrücklich festgelegt, dass mit den dort aufgeführten Berufsbezeichnungen auch die dort genannten Vorläuferausbil... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.1 Teile I und II: Zuordnung berufsgruppenbezogener Merkmale in Teil II

Teil II der Entgeltordnung enthält die redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale besonderen Tätigkeitsmerkmale aus dem Teil I sowie die bisherigen, für den Länderbereich geltenden Teile II und IV der Anlage 1a zum BAT/BAT-O. Die ursprünglich in Teil I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen Tätigkeitsmerkmale wurden in eigene Abschnitte des Teils II überführt. ... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.10 Nicht mehr vereinbarte Tätigkeitsmerkmale

Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung haben die Tarifvertragsparteien zum 1.1.2012 eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen nicht mehr vereinbart, z. T., weil sie als überholt erachtet wurden, z. T. weil eine gesonderte spezielle Darstellung nicht mehr als notwendig erachtet wurde. Beispiele hierfür sind: Wagenwäscher, Hilfsarbeiter in Laboratorien, Beschäftigte im Schreibdienst... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.2 Beibehaltung der Tätigkeitsmerkmale für Pflegekräfte in Teil IV

In den Teil IV wurden zum 1. Januar 2012 die ausschließlich redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale für Pflegekräfte aus der Anlage 1b zum BAT aufgenommen; sie wurden wie folgt gegliedert: Vorbemerkungen zu Teil IV der Entgeltordnung Abschn. 1 – Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen sowie Pflegehelferinnen Abschn. 2 – Hebammen in... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.1 Abschnittsübergreifende Veränderungen im Jahr 2012 und im Jahr 2019

Im Jahr 2012 wurden über den redaktionellen Ansatz hinaus auch die Wertigkeiten verändert: Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7 Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Länder ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestellt... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4 Ausnahmen: Materielle Veränderung der bisherigen Wertigkeiten

2.4.1 Abschnittsübergreifende Veränderungen im Jahr 2012 und im Jahr 2019 Im Jahr 2012 wurden über den redaktionellen Ansatz hinaus auch die Wertigkeiten verändert: Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7 Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Länder ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "A... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.3 Neustrukturierung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2-4

Bei den Tätigkeitsmerkmalen in den unteren Entgeltgruppen hat es in der Vergangenheit z. T. erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Um dem zu begegnen, haben die Tarifvertragsparteien die Tätigkeitsmerkmale der EG 2 bis EG 4 neu strukturiert. Nunmehr ergibt sich folgender Aufbau: Entgeltgruppe 1: Einfachste Tätigkeiten, Entgeltgruppe 2: Einfache Tätigkeiten (mehr als se... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.2 Neufassung und Aufwertung der Tätigkeitsmerkmale in Teil II, Abschn. 11, 18, 20 sowie in Teil IV

Zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes der Länder sind die Tätigkeitsmerkmale nachfolgender Beschäftigtengruppen grundlegend überarbeitet und aufgewertet worden: Beschäftigte in der Informationstechnik (vormals Datenverarbeitung) zum 1.1.2021, Beschäftigte im Rettungsdienst zum 1.1.2020, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1.1.2020 und Beschäftigte... mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.6 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29a Abs. 5 TVÜ-Länder)

Beschäftigte der VergGr. IIa mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 31.10.2006 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 2 TVÜ-Länder unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TV-L übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.11.2006 bis zum 31.12.2011 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 4 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusä... mehr

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Historie der Eingruppierung / 1.5 Die Zeit von 1961 bis Anfang der 2000er Jahre (BAT und BAT-O)

Seit dem 1.4.1961 bestimmte der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) die Rechtsverhältnisse der Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Hinweis Als Anlage 1a zum BAT wurde die "Allgemeine Vergütungsordnung" vereinbart. Die Rechtsverhältnisse der Arbeiter in den Kommunen wurden im Bundesmanteltarifver... mehr

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Historie der Eingruppierung / 1.2 RAT und TAR

Dies änderte sich nach dem 1. Weltkrieg grundlegend. In Art. 159 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919 wurde erstmals die Koalitionsfreiheit verfassungsrechtlich verankert. Damit war der Weg zu Tarifverträgen eröffnet. Am 1.4.1924 trat der Reichsangestellten-Tarifvertrag (RAT) in Kraft, der umfassende manteltarifvertragliche Regelungen für die Angestellten im Reichsdie... mehr