Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Leistungsaustausch und wirt... / a) Sachverhalt

Errichtung und Vermietung: Eine Stadt X errichtete von 2010 bis 2014 eine Sporthalle mit Gaststätte. Die Sporthalle wurde zum einen für Zwecke des Schulsports genutzt, zum anderen sollte sie auch für Zwecke des Erwachsenensports an Vereine überlassen werden. Für die Überlassung der Sporthalle an die Vereine (Umfang ca. 15 % der Gesamtnutzung) erhob die Stadt X Entgelte nach ...mehr

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Strukturausgleich / 7 Höhergruppierung (Abs. 5)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 4) können sich niedrigere Zahlungen oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Nach § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder wird bei einer Höhergruppierung der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt a...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2 Die Grundprinzipien der Entgeltordnung

Die wichtigsten teil- bzw. abschnittsübergreifenden Strukturprinzipien der Entgeltordnung lauten: Vollständigkeitsprinzip Spezialitätsgrundsatz Baukastensystem, Heraushebungsmerkmale Hälftigkeitsprinzip die Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit der Ausbildungsbezug (Minus-Eins-Regelung, der sonstige Beschäftigte) Diese Prinzipien werden in erster Linie aus den Vorbemerkungen zu a...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 1 Aufbau der Entgeltordnung

Die Rechtsgrundlage für die Eingruppierung bildet § 12 TV-L. § 12 TV-L beinhaltet neben den rechtlichen Grundlagen der Eingruppierung, insbesondere der Tarifautomatik, auch die wichtigen Grundprinzipien für das Bewertungverfahren. In § 12 Abs. 1 Satz 1 TV-L wird auf die Anlage A – die Entgeltordnung – verwiesen. Einbindung der Entgeltordnung in den TV-L 1.1 Teile, Abschnitte u...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.2 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TV-L anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universale Ch...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.3 Spezialitätsgrundsatz: Das Verhältnis der 4 Teile der Entgeltordnung zueinander

Das Verhältnis der Teile I und II zueinander ist in Nr. 1 der Vorbemerkungen geregelt. Sofern für die Tätigkeit von Beschäftigten besondere/spezielle Tätigkeitsmerkmale in Teil II der Entgeltordnung ausgewiesen sind, gilt ausschließlich dieser Teil. Für diese Beschäftigten gelten die Tätigkeitsmerkmale des Teils I weder in der Entgeltgruppe, in der ihre Tätigkeit in Teil II ...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 3 Weitere Grundbegriffe der Entgeltordnung

3.1 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung Bei manchen Tätigkeitsmerkmalen ist die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig, wie z. B. in Teil I EG 14 Fg. 4, EG 15 Fg.2, Teil II Abschnitt 2.1 EG 15, Abschnitt 2.2 EG 15 Fg. 1,5,6,7, Abschnitt 2.3 EG 15, Abschnitt 4 EG 9 Fg.6, Abschnitt 11.1 EG 12, Abschnitt 11.4 EG 12, EG 11, ...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.1 Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung

Wie schon der Vergütungsordnung sind auch der Entgeltordnung "Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung" vorangestellt. Übersicht zum Regelungsinhalt der Vorbemerkung zu allen Teilen der Entgeltordnung Vorbemerkung Nr. 1 Die Vorbemerkung Nr. 1 regelt das Verhältnis der Teile I und II zueinander. Danach stehen die beiden Teile grundsätzlich selbstständig nebeneinander. S...mehr

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Aufbau-, Struktur und allgemeine Grundsätze der Entgeltordnung

1 Aufbau der Entgeltordnung Die Rechtsgrundlage für die Eingruppierung bildet § 12 TV-L. § 12 TV-L beinhaltet neben den rechtlichen Grundlagen der Eingruppierung, insbesondere der Tarifautomatik, auch die wichtigen Grundprinzipien für das Bewertungverfahren. In § 12 Abs. 1 Satz 1 TV-L wird auf die Anlage A – die Entgeltordnung – verwiesen. Einbindung der Entgeltordnung in den ...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 1.1 Teile, Abschnitte und Unterabschnitte, Vorbemerkungen

Die Entgeltordnung ist in die Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung sowie in 4 Teile gegliedert: Die Teile sind in Abschnitte und zum Teil in Unterabschnitte gegliedert. Ausbau Entgeltordnung: Teile, Abschnitte Zudem enthält die Entgeltordnung vorangestellte Vorbemerkungen, die für alle Teile der Entgeltordnung gilt, zum anderen gibt es in den Teilen II bis IV Vorbe...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 1.3 Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen

An zahlreichen Stellen des TV-L wie der Entgeltordnung sind Protokollerklärungen angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.4 Baukastensystem und Heraushebungsmerkmale

Das Baukastenprinzip bedeutet, dass die Entgeltgruppen aufeinander aufbauen. Die Differenzierung erfolgt durch ein System steigender Anforderungen. Wichtig Bei der Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe müssen stets die Anforderungen der Grundeingruppierung (und ggf. der darauf aufbauenden Entgeltgruppen) erfüllt sein! Praxis-Beispiel Auszugehen ist von der Ausgangsentgel...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 3.2 Ständiger Vertreter

Sieht eine Eingruppierungsnorm als tarifliche Anforderung die Funktion eines "ständigen Vertreters" vor, ist hierunter gemäß der Vorbemerkungen Nr. 7 zu allen Teilen der Entgeltordnung nicht die Vertretung im Urlaub oder sonstiger Abwesenheit zu verstehen. In solchen Fällen handelt es sich um einen "ständigen Abwesenheitsvertreter", auf den ggf. § 14 TV-L Anwendung findet. D...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.7 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung, Minus-Eins-Regelung

Die Tarifvertragsparteien können die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen. Das kann zur Folge haben, dass Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten. Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigk...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 3.1 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung

Bei manchen Tätigkeitsmerkmalen ist die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig, wie z. B. in Teil I EG 14 Fg. 4, EG 15 Fg.2, Teil II Abschnitt 2.1 EG 15, Abschnitt 2.2 EG 15 Fg. 1,5,6,7, Abschnitt 2.3 EG 15, Abschnitt 4 EG 9 Fg.6, Abschnitt 11.1 EG 12, Abschnitt 11.4 EG 12, EG 11, Abschnitt 11.5 EG 9, Abschnitt 13 EG 9 Fg. 4. Die jeweili...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 1.2 Tätigkeitsmerkmale

Die weitere Gliederung erfolgt nach Entgeltgruppen, die die sog. Tätigkeitsmerkmale enthalten. Einige Entgeltgruppen werden in 2 oder mehr Fallgruppen unterteilt. Bei den Fallgruppen handelt es sich innerhalb einer Entgeltgruppe um eine Binnendifferenzierung; die jeweiligen Fallgruppen zu einer Entgeltgruppe sind gleichwertig. In der EntgO zum TV-L sind die Tätigkeitsmerkmale...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.5 Das Hälftigkeitsprinzip als zeitliches Maß

Der für die Bewertung maßgebliche Zeitanteil beträgt im Regelfall 50 v. H.: Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen. Ein abweichendes zeit...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.6 "entsprechende Tätigkeit"

Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Für eine Vielzahl von Eingruppierungen wird neben der subjektiven Tätigkeit zusätzlich eine "entsprechende Tätigkeit" gefordert. Praxis-Beispiel Beispiele für Tätigkeitsmerkmale, die neben subjektiven Voraussetzungen eine entsprechende Tätigkeit fordern Teil I EntgO, EG 13 bis EG 15: neben der wissenschaftlichen Hochschulbi...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.8 Der "sonstige Beschäftigte"

Viele Tätigkeitsmerkmale enthalten das Tatbestandsmerkmal "sonstige Beschäftigte", die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Der Begriff des "sonstigen Beschäftigten" wurde im Vergleich zur Vergütungsordnung materiell nicht verändert, daher sind die hierzu von der Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelten (strengen) Maß...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.2 Geltungsbereich des § 12 TV-L und der Entgeltordnung

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TV-L gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen. § 12 TV-L i. V. m. der Anlage A kommt bei beidseitiger Tarifgebundenheit unmittelbarer und zwingend gem. § 4 Abs. 1 TVG sowie im Übrigen kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme zur Anwendung. Es handelt sich um nicht verzichtbare Mindestarbeitsbedingunge...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.5 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Arbeitsvorgänge pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusamm...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang

Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TV-L zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Praxis-Tipp Bewertet wird also nicht der abstrakte Aufgabenkreis des Beschäftigten, d. h. Sie müssen zuerst aus der auszuübende Tät...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.6 Einstufung über- oder untergeordneter Mitarbeiter

Die Eingruppierung über- oder untergeordneter Mitarbeiter spielt i. d. R. keine Rolle, es sei denn, dass das Tätigkeitsmerkmal selbst die Eingruppierung von der Anzahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abhängig macht.[1] Praxis-Beispiel Entgeltgruppe 14 Fg. 4 Teil I der Entgeltordnung. Hier werden Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbil...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Herr F. ist Sekretär an einer von der katholischen Kirche getragenen Schule und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Schulleiter Herrn M...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.1 Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Tabellenentgelt des Beschäftigten. Die Entgeltgruppe wird nicht frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nach der Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L). Zur Feststellung dieser Wertigkeit sieht § 12 Abs. 1 Sätze 4-8 ein eigenes Bewertungsverfahren vor. Am ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.3 Eingruppierungsrichtlinien der TdL

Die Eingruppierungsrichtlinien der Arbeitgeberverbände stellen dagegen eine einseitige Empfehlungen an ihre Mitglieder dar, die durch die im Verband organisierten Arbeitgeber aufgrund satzungsrechtlicher Vorgaben verbindlich anzuwenden sind. Somit fehlt ihnen der Sonderrechtscharakter von Tarifnormen. Im Arbeitsverhältnis erlangen diese Richtlinien durch die vertragliche Inb...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 4.1.2 Herabgruppierung bei variablen Tarifmerkmalen

Einige Eingruppierungsnormen enthalten Merkmale, die von sich aus ohne weiteres Zutun des Arbeitgebers Schwankungen und Veränderungen unterworfen sind. So heißt es z. B. in EG 9 Teil II Abschn. 20.2 der Entgeltordnung: "Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen". Und in der Vorbemerkung Nr. 2 heißt es hierzu: "Der Ermittlung der Dur...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.4.1.1 Baukastensystem und Heraushebungsmerkmale

Die Entgeltordnung enthält eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen, die stufenweise aufeinander aufbauen. Der Prüfungseinstieg erfolgt bspw. im Teil I der EntgO in der Entgeltgruppe 5 für die Entgeltgruppen 5 bis einschließlich 9a. Heraushebungen werden in der Entgeltordnung als solche ausdrücklich gekennzeichnet ("Herausheben" aus der niedrigeren Entgelt- bzw. Fallgruppe).[1] Bei...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.4 Auslegung von Eingruppierungsnormen

Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche, in ihrer Wertigkeit abgestufte Tätigkeitsmerkmale, die eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen enthalten. Unbestimmter Rechtsbegriffe haben keinen "fest umrissenen" Sachverhalt bzw. auf den ersten Blick erkennbaren Inhalt. Der Bedeutungsgehalt muss also näher bestimmt werden. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden von den Tarifv...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 3.2 Zuordnung der Stufe

Im Falle der Höhergruppierung erfolgt die Zuordnung zur Tabellenstufe in der höheren Entgeltgruppe nicht stufengleich, sondern die Zuordnung zur Stufe erfolgt nach dem Entgelt im Wege des betragsmäßigen Vergleichs. Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Untergrenze für die Zuordnun...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 3.1 Voraussetzungen

Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäftigten geschuldeten...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 4.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar (siehe hierzu auch Ziff. 1.2.)....mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.4.1.2 Zeitliche Anteil

Bei Tätigkeitsmerkmalen mit mehreren Anforderungen muss gemäß § 12 Abs. 2 Satz 4 TV-L jede Anforderung in dem für die Bewertung der gesamten Tätigkeit geforderten zeitlichen Maß erfüllt sein. Eine Differenzierung danach, zu welchem zeitlichen Anteil innerhalb eines Arbeitsvorgangs die Anforderungen erfüllt werden, ist unzulässig. Anforderungen, die durch den Arbeitsvorgang e...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.9 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. In dieser werden die Tätigkeiten nach einzelnen Anforderungsarten wie z. B. Können, Erfahrung, geistige und körperliche Belastbarkeit, Grad der Selbstständigkeit, Grad der Verantwortung etc. gegliedert. So hat das BAG klargest...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 4.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung

Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Hinweis Der Bewertungsirrtum wird in der Regel in der Ausbringung einer unzutreffenden Entgeltgruppe liegen, kann aber auch in d...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.5 Die §§ 12, 13 TV-L als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2012 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Die §§ 12 und 13 TV-L sind an die Regelungen in den §§ 22, 23 BAT/BAT-O angelehnt und enthalten im Vergleich zum bisherigen Recht keine inhaltlichen Änderungen. Deswegen können bei Eingruppierungen die bisherigen Auslegungs- und Rechtsprechungsgrundsätze weiter herangezogen w...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.1.2 Der Begriff des Arbeitsvorgangs in der neueren Rechtsprechung des BAG (Rechtsprechungsänderung)

Das BAG definiert den Arbeitsvorgang wie folgt: Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis. Die tarifliche Wertigkeit der verschiedenen Einzeltätigkeiten oder Arbeitsschritte bleiben dabei zunächst außer Betracht. Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten. Bei der Z...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.1.1 Begriff des Arbeitsvorgangs aus Sicht der TdL

Nur wenn Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit von vorneherein zu trennen und auch tatsächlich getrennt sind, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst. Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte dann nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist.[1] Auch reicht ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.4.3.1 Zusammenfassende Beurteilung

Kann bei einer Einzelbewertung das Vorliegen einer tariflichen Anforderung nicht festgestellt werden, ist zu prüfen, ob das Tätigkeitsmerkmal durch eine zusammenfassende Betrachtung aller infrage kommenden Arbeitsvorgänge bejaht werden kann, § 12 Abs. 1 Satz 5 TV-L. Einige Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung enthalten Anforderungen, die nach der Natur der Sache bzw. nach ih...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.4.4 Entgeltgruppenbetrachtung

Die Entgeltgruppenbetrachtung kommt bei Mischtätigkeiten (siehe auch Ziff. 2.4.1) zur Anwendung. Sie erfolgt unabhängig davon, welchen Teilen, Anschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung die Arbeitsvorgänge zugeordnet sind. Die Rechtsgrundlage bildet § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L und die darauf basierende Rechtsprechung durch das BAG.[1] Prüfschema Entgeltgruppenbetrachtun...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Mit Ausnahme einiger weniger Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschn. 8 (Beschäftigte im Fremdsprachendienst) – sind Einarbeitungszeiten , die zu einer niedrigeren Eingruppierung in dieser Zeit führen, in der Entgeltordnung nicht enthalten. Die Beschäftigten sind von Anfang an der zutreffenden Entgeltgruppe zuzuordnen. Rechtswidrig ist die Personalpraxis, dass ein Beschäftigter ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 1 TV-L sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis des/der Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eines Wi...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.9.1 Exkurs: Direktionsrecht in der Entgeltgruppe 9 zwischen dem 1.11.2006 und dem 31.12.2018

In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob unterschiedliche Entgeltverläufe in den Entgeltgruppen eine übergreifende und entgeltwirksame Zuweisung rechtfertigen können. Praxis-Beispiel Dem Beschäftigten, der in der ‹großen› Entgeltgruppe 9 Fg. 2 eingruppiert ist, sollen Tätigkeiten der sog. ‹kleinen› Entgeltgruppe 9 Fg. 3 zugewiesen werden. Die ‹kleine› Entgeltgr...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 1 Vorbemerkung

Einen kurzen Abriss über in sich abgeschlossene tarifrechtliche Veränderungen seit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung am 1.1.2012 enthält der Beitrag "Historie der Eingruppierung".mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde bejaht:

bei einem Vertragssachbearbeiter eines Universitätsbauamtes [1] Hier wurde das Vorliegen des Heraushebungsmerkmals bejaht mit der Höhe des Bauvolumens, der Höhe der Honoraraufwendungen, der Vielfalt der abzuschließenden Verträge, dem weitgehenden Fehlen von Musterverträgen und dem Umstand, dass der Leiter des Universitätsbauamts die Verträge nur oberflächlich überprüfte. Recht...mehr

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Historie der Eingruppierung / 2 Die neue Entgeltordnung: Was bleibt und was ist neu im Vergleich zur Vergütungsordnung

Die Entgeltordnung ist aus der Allgemeinen Vergütungsordnung und dem Lohngruppenverzeichnis hervorgegangen. Daher kann im Wesentlichen auch die bisherige Rechtsprechung zu diesen Werken weiterhin herangezogen werden. 2.1 Teile I und II: Zuordnung berufsgruppenbezogener Merkmale in Teil II Teil II der Entgeltordnung enthält die redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale bes...mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.3 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale bei der Einführung der Entgeltordnung im Jahr 2012

Die neue Entgeltordnung verfolgt in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Dies beschränkt sich jedoch nicht darauf, lediglich die bisherigen Tätigkeitsmerkmale sprachlich zu überarbeiten, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütungsgruppe" oder "Lohngruppe". Vielmehr wurden einige veraltete Berufe und ihre Bezeichnung durch...mehr