Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9 Sonstige Entgeltregelungen (§ 11 TVHöD)

Die Regelung des § 11 TVHöD ist wegen der vielen in Bezug genommenen Paragraphen anderer Tarifverträge nicht einfach zu handhaben. Im Ergebnis läuft sie darauf hinaus, dass die Studierenden eine Zulage für bestimmte Tätigkeiten erhalten, wenn auch den Beschäftigten der für sie verantwortlichen Praxiseinrichtung hierfür eine Zulage zusteht. Bei den Beschäftigten der verantwort...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.3.2 Bereich VKA

Nach § 8b Abs. 6 TVSöD erhalten Studierende im Bereich der VKA unter denselben Voraussetzungen, wie sie für die Beschäftigten i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD gelten, die Zulagen gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD oder gem. § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Buchst. c un...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.2 Weitergeltung vereinbarter Tätigkeitsmerkmale (Satz 1)

Hintergrund der Regelung ist, dass die bestehenden landesbezirklichen Tarifverträge und der Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) sehr umfangreiche und detaillierte Eingruppierungsregelungen für Arbeiter enthalten. Diese sind für die Betriebe wichtige Rechtsgrundlagen. Da sich die Anlage 1 auf relativ wenige Beispiele beschränkt, um den Betrieben mögli...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.6 Auszubildende

Nach § 8b Abs. 2b TVAöD – Besonderer Teil BBiG – kann Auszubildenden, die im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt werden, für die Arbeitnehmern im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD (also ehemaligen Arbeitern) Erschwerniszuschläge zustehen, im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr ein monatlicher Pauschalzuschlag in Höhe von 10 EUR gezahlt werd...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.4 Bestandteile des Vergleichsentgelts (Absatz 1 Satz 4)

Absatz 1 Satz 4 enthält eine abschließende Aufzählung der Bestandteile des Vergleichsentgelts. Wesentlicher (ggf. einziger) Bestandteil ist nach Buchst. a das Tabellenentgelt bzw. eine individuelle Zwischen- oder Endstufe. Alle anderen Bestandteile des Vergleichsentgelts (Buchst. b bis e) werden nur dann berücksichtigt, wenn im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen h...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 25.3 Datenverarbeitung

Die Anlage 1 enthält verschiedene Beispiele, die Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in der Datenverarbeitung betreffen, nämlichmehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.3 Keine Weitergeltung von Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiegen (Satz 2)

Die Weitergeltung des bestehenden Eingruppierungsrechts ist außerdem nach Satz 2 insofern eingeschränkt, als tarifvertragliche Regelungen zu Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiegen keine Anwendung mehr finden. Diese Einschränkung ist deshalb notwendig, weil auch der TV-V bei unveränderter Tätigkeit keine Aufstiegsmöglichkeit in die nächsthöhere Entgeltgruppe in Form eines Bewäh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.1 Vorbemerkungen

Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 23.4 Zuordnung von Lohngruppen (Satz 3)

Satz 3 regelt die Zuordnung, wenn ein Betrieb nach bisherigem Recht eingruppiert. Die in diesem Fall gefundene Lohngruppe muss einer Entgeltgruppe zugeordnet werden. Die Zuordnung entspricht weitgehend § 22 Abs. 1 Satz 2, allerdings mit 2 Abweichungen: Zum einen werden die Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe 9 in den Fällen des § 23 der Entgeltgruppe 7 und nicht der Entgeltgru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.1 Vorbemerkung

Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen inhalts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.1 Vorbemerkungen

Der 6. Änderungstarifvertrag vom 22. November 2009 enthält im Wesentlichen Regelungen zur Überleitung aus dem TVöD in den TV-V (§ 22a). Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, sind so weit wie möglich in Anlehnung an § 22 erfolgt, der die Überleitung aus dem BAT/BMT-G in den TV-V regelt. Aufgrund des Inkrattretens der Entgeltordnung zum TVöD für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 25.1 Vorbemerkungen

Nr. 1 der Vorbemerkungen enthält Aussagen zu der rechtlichen Bedeutung der Bestandteile der Entgeltordnung. Die Oberbegriffe enthalten allgemeine Umschreibungen der Tätigkeiten, zum Teil auch mit konkreten Voraussetzungen (z. B. 9.2: Arbeitnehmer mit abgeschlossener Fachhochschul- oder Bachelorausbildung). Zu den Entgeltgruppen 1 bis 3 ist jeweils nur ein Oberbegriff vereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.2 Inhalt der Auskunft

Die zu erteilende Auskunft muss den Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 1 EntgTranspG informieren über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung bezüglich seines Entgeltes Angaben zum Vergleichsentgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechtes (§ 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG) über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt bis zu 2 weitere einzelne vom Arbeitnehmer zu benennen...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.4 Bedeutung der Unterscheidung zwischen tarifgebundenen, -anwendenden Arbeitgebern und anderen Arbeitgebern

Das EntgTranspG unterscheidet in den §§ 14, 15 bezüglich des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers für die Verfahrensweise danach, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist bzw. zumindest einen Tarifvertrag durch Verweisung anwendet oder ob das Entgelt unabhängig von einer tariflichen Entgeltordnung ausschließlich einzelvertraglich vereinbart ist.[1] Weitere Bereiche, in denen sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.2.2 Sonstige Zulagen

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten eine Vielzahl weiterer zum Teil unüberschaubarer Zulagen. Dies sind u. a. nach § 14 TVöD / TV-L persönliche Zulagen bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 19 TVöD / TV-L Erschwerniszuschläge, Gefahrenzulagen nach der Entgeltordnung zum TVöD / TV-L Entgeltgruppenzulagen Schichtführerzulagen Zulagen für An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.2 Gesamtbetrachtung des Tarifvertrags

Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des TVöD verdeutlichen: Hinsichtlich der befristeten Verträge gelten für die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West auch weiterhin Tarifregelungen, die die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten einschränken. Beispielsweise darf ein sachgrundlos befristeter Vertrag unter 6 Monaten nicht abgeschlossen werden. Im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.2 Vereinfachung von Eingruppierung und Stellenbewertung

Wegen der sehr aufwendigen Stellenbewertung wird die Eingruppierung des Mitarbeiters, insbesondere bei nicht alltäglichen Aufgabenfeldern, in kleineren Verwaltungen/Einrichtungen/Betrieben ohne entsprechende Fachleute nicht selten nur grob geschätzt. Das Ziel der Tarifvertragsparteien, ein objektivierbares Eingruppierungssystem zu gewährleisten, ist durch die Komplexität der ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4 Die neue Entgeltordnung (VKA)

Am 1. Januar 2017 ist die neue Entgeltordnung (VKA) in Kraft getreten. Wie auch der Tarifvertrag selbst ist auch die Entgeltordnung spartenorientiert aufgebaut. Neben dem allgemeinen Teil gelten spartenspezifische Regelungen. In diesem Teil der Kommentierung wird nur auf die sparkassen-spezifischen Besonderheiten eingegangen und im Übrigen auf die allgemeine Kommentierung ver...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1 Struktur der neuen Entgeltordnung

Die neue Entgeltordnung zum TVöD für die Sparkassen ist in den §§ 12, 13 TVöD sowie in der neuen Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) abgebildet. Sie ist wie folgt untergliedert: 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD) Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte wie bisher in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.3 Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil der Entgeltordnung (VKA) enthält die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale und die in allen Sparten Anwendung findenden speziellen Tätigkeitsmerkmale (z. B. Bezügerechner, Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, Ingenieure, Meister, Techniker oder Vorlesekräfte für Blinde).mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD)

Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte wie bisher in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die der ihm übertragenen Tätigkeit entspricht. Dazu ist die dem Beschäftigten übertragene Tätigkeit in Arbeitsvorgänge zu untergliedern. Ein Arbeitsvorgang ist die kleinste, nicht mehr weiter aufspaltbare Arbeitseinheit. Er bezieht sich jeweils au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.4 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des "Allgemeinen Teils" der neuen Entgeltordnung sind wie folgt untergliedert: Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innen- und Außendienst) Entgeltgruppen 13 bis 15 Wichtig In Nr. 2 der Vorbemerkung zu den speziellen Tätigkeitsmerkmal...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.5 Besonderer Teil

Der Besondere Teil enthält die speziellen Tätigkeitsmerkmale für die einzelnen Beschäftigtengruppen. Für den Bereich der Sparkassen sind alle speziellen Tätigkeitsmerkmale in dem Abschnitt XXV "Beschäftigte in Sparkassen" zusammengefasst. In den Durchgeschriebenen Fassungen wird jeweils das für die einzelnen Sparten maßgebliche Eingruppierungsrecht abgebildet.mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.2 Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)

Die grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) finden auf alle Tätigkeitsmerkmale der neuen Entgeltordnung Anwendung. Hier werden u. a. der Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale (Nr. 1) sowie die Folge von Tätigkeitsmerkmalen mit Anforderungen in der Person (Nr. 2) geregelt. In den Nr. 3 – 6 werden die Anforderungen an Ausbildungsabschlüsse und in Nr. 7 die R...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.3.2 Neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung

In der neuen Entgeltordnung (VKA) sind nunmehr ab der Entgeltgruppe 5 spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung vereinbart. In der bisherigen Vergütungsordnung des BAT war der "Kundenberater" nur als Beispiel ab der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 genannt. Mit den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung ab der Entgeltgruppe ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2.2 Übernommene Tätigkeitsmerkmale EG 2-15

Entgeltordnung für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst sowie der Entgeltgruppen 13 bis 15 wertgleich als spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Sparkassen übernommen worden. Dies erfolgte insbesondere in Abgrenzung zu den neu eingefügten Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung (siehe Pkt. 4.3). Bei den "all...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.3 Beschäftigte in der Kundenberatung

Für Beschäftigte in der Kundenberatung sind in der neuen Entgeltordnung erstmals eigenständige Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Damit finden die Tätigkeitsanforderungen dieser in Sparkassen bedeutenden Beschäftigtengruppe bei der Eingruppierung besser Berücksichtigung. 4.3.1 Vorbemerkung Vorbemerkung Nr. 2 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für "Beschäftigte in Sparkassen" (T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2.3 Entfallende Tätigkeitsmerkmale

Überholte Tätigkeitsmerkmale, wie z. B. "Kassenbote" (alt: Vergütungsgruppe VIII) oder "Geldzähler" (alt: Vergütungsgruppe VIII) sind gestrichen worden. Ebenso wurden für "Kassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VII) bzw. "Terminalkassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VIb) keine neuen Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Je nach Umfang des Kassenverkehrs gingen die Tätigkeitsmerkmale ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2.1 Entgeltgruppe 1

Für die Entgeltgruppe 1 ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2 "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale" für die Beschäftigten in Sparkassen

4.2.1 Entgeltgruppe 1 Für die Entgeltgruppe 1 ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt. 4.2.2 Übernommene Tätigkeitsmerkmale EG 2-15 Entgeltordnung für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst sowie der Entgeltgruppen 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.4.2 Geschäftsstellenleiter

Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 4 Leiterinnen und Leiter von Geschäftsstellen, denen mindestens drei Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Dieses Merkmal ist neu und erfordert, dass dem Beschäftigten zusätzlich zu der Leitung der Geschäftsstelle auch die Führung von mindestens drei Beschäftigten der Geschäftsstelle übertragen ist. Da Teilzeitbeschäft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.3.1 Vorbemerkung

Vorbemerkung Nr. 2 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für "Beschäftigte in Sparkassen" (Teil B, Abschnitt XXV): Für Beschäftigte, deren Tätigkeit in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte in der Kundenberatung aufgeführt ist, gelten die Tätigkeitsmerkmale anderer Fallgruppen weder in der Entgeltgruppe, in der sie aufgeführt sind, noch in einer höheren Entgeltg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.4.3 Abteilungsleiter, Bereichsleiter oder Leiter von vergleichbaren strukturellen Einheiten

Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 4: Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung einer Abteilung, eines Bereichs oder einer vergleichbaren strukturellen Einheit übertragen ist. Die Erweiterung dieses Tätigkeitsmerkmals auf Bereichsleiter und Leiter vergleichbarer struktureller Einrichtungen ist dem Umstand geschuldet, dass in den Sparkassen teilweise unterschiedlic...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 1 Allgemeines und Tarifhistorie

Am 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT und BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD-AT) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für d...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 4.4 Führungskräfte in Sparkassen

Bei den Tätigkeitsmerkmalen für Führungskräfte in Sparkassen wird wie bisher zwischen Gruppen-, Geschäftsstellen- und Abteilungsleitern unterschieden. Neu ist, dass die Tätigkeitsmerkmale für Abteilungsleiter nunmehr auch auf Bereichsleiter oder Leiter von vergleichbaren strukturellen Einheiten Anwendung finden. Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs trägt dem Umstand Rech...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.4.1 Gruppenleiter

Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3: Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung von Gruppen übertragen ist. Um eine Gruppe handelt es sich, wenn dem Beschäftigten mindestens zwei Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 3: Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3, denen mindestens zwei Beschäftigte mindeste...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.6 Teil VI der Entgeltordnung

Teil VI der Entgeltordnung enthält besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.2 Rechtscharakter der Entgeltordnung

Nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält die Entgeltordnung Rechtsnormen und ist Gesetz im materiellen Sinne. Hingegen haben Eingruppierungsrichtlinien der Arbeitgeberverbände bzw. des Bundes in seinen Rundschreiben weder eine tarifrechtliche noch eine arbeitsrechtliche Bedeutung, da es sich hierbei lediglich um einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ih...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (Bund) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). In der Anlage zu diesem Tarifvertrag ist die Entgeltordnung enthalten. Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2 Verhältnis der 6 Teile der Entgeltordnung zueinander

Das Verhältnis der einzelnen Teile der Entgeltordnung zueinander ist in § 3 TV EntgO Bund ausdrücklich geregelt. Der Regelung liegt der Grundsatz der Spezialität zugrunde. 4.2.1 Geltungsbereich des Teils I Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst. Die Tätigkeitsmerkmale des Teils I gelten nur, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten keines der Täti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1 Aufbau des TV EntgO Bund und der Entgeltordnung

Anders als im Bereich der VKA und im TV-L wird die neue Entgeltordnung nicht als Anlage zum TVöD konzipiert. Vielmehr gibt es einen eigenständigen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Der Tarifvertrag enthält zentral zusammengefasst und "vor die Klammer gezogen" im Wesentlichen die Regelungen, die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgeblic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgeltordnung von etwa 2 Jahren aus. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BAT/BAT-O einschließlich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.5 Teil V der Entgeltordnung

Teil V der Entgeltordnung enthält die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie waren bisher in Teil II Abschn. M und in Teil III Abschn. B und D der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2d, 2e und 2f des Lohngruppenverzeichnisses des Bundes enthalten. Dementsprechend sind auch in d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8 Die Entgeltordnung (Anlage 1 zum TV EntgO Bund)

In der Entgeltordnung sind die Tätigkeitsmerkmale vereinbart worden, nach der sich die Eingruppierung richtet (§ 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD-Bund). Jedem Tätigkeitsmerkmal ist unmittelbar eine Entgeltgruppe zugeordnet. Nach der Entgeltgruppe richtet sich zusammen mit der Stufenregelung in den §§ 16,17 TVöD die Höhe des Entgelts gemäß der Entgelttabelle. Die Tätigkeitsmerkmale der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.4 Teil IV der Entgeltordnung

Teil IV der Entgeltordnung enthält die besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die bisher in Teil III der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2a und 2b des Lohngruppenverzeichnisses enthalten waren. In dem Teil sind also in gleicher Weise frühere Angestellten- und Arbeitermerkmale aufgegangen. Teil IV der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.3 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TVöD-Bund anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2 Teil II der Entgeltordnung

Die Tätigkeitsmerkmale des Teils II finden gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 TV EntgO Bund nur Anwendung auf körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Definiert sind die körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund. Teil II der Entgeltordnung enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Es werden hier nahezu unv...mehr