Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Historie der Eingruppierung / 2.4.5 Überlappungsbereiche

Für eine Vielzahl von Tätigkeiten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen, waren Tätigkeitsmerkmale sowohl im Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O als auch in der Anlage 1a zum BAT/BAT-O (hier oft mit dem Zusatz "Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind") vereinbart, die bei vergleichbarer Tätigkeit zu Lohn bzw. Vergütung in zum Teil... mehr

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Strukturausgleich / 1.7 Ärzte (Abs. 6)

Ärzte haben keinen Anspruch auf einen Strukturausgleich. Dies beruht darauf, dass für diese Berufsgruppe in § 51 BT-K in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung eine eigene Entgeltordnung enthalten war (die ab 1. Januar 2017 in Teil B Abschnitt II Ziffer 2 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zu finden ist), die die Eingruppierung der vorhandenen sowie der neu eingest... mehr

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Strukturausgleich / 2 TVÜ-Bund

Die Regelungen in § 12 TVÜ-Bund sind inhaltsgleich mit folgenden Maßgaben: 1. Regelung in § 12 Abs. 1 In Abs. 1 Satz 1 ist der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt, da dieser Tarifvertrag nur im Bereich der VKA Gültigkeit hatte. Die Strukturausgleichstabelle ist nicht die Anlage 2, sondern die Anlage 3. Dies beruht darauf, dass im TVÜ-Bund als zusätzliche Anlage (nämlic... mehr

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Strukturausgleich / 1.4 Höhergruppierung (Abs. 4)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 3) können sich niedrigere Zahlungen nach Abs. 1 oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Höhergruppierungsgewinne (ggf. einschl. des Garantiebetrags nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD in der bis zu... mehr

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Strukturausgleich / 1.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen in den TVöD übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt"... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.2 Weitergeltung vereinbarter Tätigkeitsmerkmale (Satz 1)

Hintergrund der Regelung ist, dass die bestehenden landesbezirklichen Tarifverträge und der Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) sehr umfangreiche und detaillierte Eingruppierungsregelungen für Arbeiter enthalten. Diese sind für die Betriebe wichtige Rechtsgrundlagen. Da sich die Anlage 1 auf relativ wenige Beispiele beschränkt, um den Betrieben mögli... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.6 Auszubildende

Nach § 8b Abs. 2b TVAöD – Besonderer Teil BBiG – kann Auszubildenden, die im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt werden, für die Arbeitnehmern im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD (also ehemaligen Arbeitern) Erschwerniszuschläge zustehen, im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr ein monatlicher Pauschalzuschlag in Höhe von 10 EUR gezahlt werd... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.4 Bestandteile des Vergleichsentgelts (Absatz 1 Satz 4)

Absatz 1 Satz 4 enthält eine abschließende Aufzählung der Bestandteile des Vergleichsentgelts. Wesentlicher (ggf. einziger) Bestandteil ist nach Buchst. a das Tabellenentgelt bzw. eine individuelle Zwischen- oder Endstufe. Alle anderen Bestandteile des Vergleichsentgelts (Buchst. b bis e) werden nur dann berücksichtigt, wenn im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen h... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 25.3 Datenverarbeitung

Die Anlage 1 enthält verschiedene Beispiele, die Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in der Datenverarbeitung betreffen, nämlich mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.3 Keine Weitergeltung von Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiegen (Satz 2)

Die Weitergeltung des bestehenden Eingruppierungsrechts ist außerdem nach Satz 2 insofern eingeschränkt, als tarifvertragliche Regelungen zu Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiegen keine Anwendung mehr finden. Diese Einschränkung ist deshalb notwendig, weil auch der TV-V bei unveränderter Tätigkeit keine Aufstiegsmöglichkeit in die nächsthöhere Entgeltgruppe in Form eines Bewäh... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 25.2 Eingruppierungskatalog

Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist mit Wirkung vom 1.3.2014 erstmals seit dem Inkrafttreten des TV-V der Eingruppierungskatalog geändert worden. 8.8.4: "Tätigkeiten als Bilanzbuchhalter" ist gestrichen worden. Der Oberbegriff 9.2 ist um die Bachelorausbildung ergänzt worden. In Entgeltgruppe 10 sind 2 neue Beispiele hinzugekommen, nämlich 10.3.6 ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.1 Vorbemerkungen

Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttre... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.4 Zuordnung von Lohngruppen (Satz 3)

Satz 3 regelt die Zuordnung, wenn ein Betrieb nach bisherigem Recht eingruppiert. Die in diesem Fall gefundene Lohngruppe muss einer Entgeltgruppe zugeordnet werden. Die Zuordnung entspricht weitgehend § 22 Abs. 1 Satz 2, allerdings mit 2 Abweichungen: Zum einen werden die Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe 9 in den Fällen des § 23 der Entgeltgruppe 7 und nicht der Entgeltgru... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.1 Vorbemerkung

Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen inhalts... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.1 Vorbemerkungen

Der 6. Änderungstarifvertrag vom 22. November 2009 enthält im Wesentlichen Regelungen zur Überleitung aus dem TVöD in den TV-V (§ 22a). Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, sind so weit wie möglich in Anlehnung an § 22 erfolgt, der die Überleitung aus dem BAT/BMT-G in den TV-V regelt. Aufgrund des Inkrattretens der Entgeltordnung zum TVöD für d... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 25.1 Vorbemerkungen

Nr. 1 der Vorbemerkungen enthält Aussagen zu der rechtlichen Bedeutung der Bestandteile der Entgeltordnung. Die Oberbegriffe enthalten allgemeine Umschreibungen der Tätigkeiten, zum Teil auch mit konkreten Voraussetzungen (z. B. 9.2: Arbeitnehmer mit abgeschlossener Fachhochschul- oder Bachelorausbildung). Zu den Entgeltgruppen 1 bis 3 ist jeweils nur ein Oberbegriff vereinb... mehr

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Teil II der Entgeltordnung des TV-L

1 Gliederung Teil II enthält 26 Abschnitte (davon seit dem 1.1.2020 zwei nicht belegt), in denen bestimmte Beschäftigungsgruppen aufgeführt werden. Sehr große Abschnitte werden in Unterabschnitte gegliedert. Das betrifft die Abschnitte Beschäftigte in Gesundheitsberufen (Abschn. 10), Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure (Abschn. 15), Besch... mehr

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Teil II der Entgeltordnung ... / 2.3 Systematik, Aufbau des Abschnitts 11

Ab 1. Januar 2021 ist Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L (EntgO) nicht mehr in Unterabschnitte gegliedert, sodass die dort ausgebrachten Tätigkeitsmerkmale einheitlich für sämtliche Tätigkeiten in der IKT gelten. Die neue Systematik besteht aus einem "Ausbildungsstrang" und einem "Tätigkeitsstrang". Beide "Stränge" ermöglichen durch aufeinander aufbauende Heraus... mehr

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Teil II der Entgeltordnung ... / 1 Gliederung

Teil II enthält 26 Abschnitte (davon seit dem 1.1.2020 zwei nicht belegt), in denen bestimmte Beschäftigungsgruppen aufgeführt werden. Sehr große Abschnitte werden in Unterabschnitte gegliedert. Das betrifft die Abschnitte Beschäftigte in Gesundheitsberufen (Abschn. 10), Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure (Abschn. 15), Beschäftigte im R... mehr

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Teil II der Entgeltordnung ... / 2 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik

2.1 Geltungsbereich In Satz 3 der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II, Abschnitt 11 EntgO wird der Geltungsbereich mit dem Begriff "Lebenszyklus" eines IKT-Systems definiert. Dieser Lebenszyklus beschreibt die Tätigkeiten von der Planung über die Implementierung bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb und schließt u. a. auch die Nutzerbetreuung sowie die Update- und Upgr... mehr

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Teil II der Entgeltordnung ... / 2.1 Geltungsbereich

In Satz 3 der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II, Abschnitt 11 EntgO wird der Geltungsbereich mit dem Begriff "Lebenszyklus" eines IKT-Systems definiert. Dieser Lebenszyklus beschreibt die Tätigkeiten von der Planung über die Implementierung bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb und schließt u. a. auch die Nutzerbetreuung sowie die Update- und Upgrade-Verwaltung ein.... mehr

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Teil II der Entgeltordnung ... / 2.2 Bildung von Arbeitsvorgängen im Bereich der IT

Der Arbeitsvorgang ist die zentrale Bezugsgröße für die tarifrechtliche Bewertung einer Tätigkeit. Die Bildung der Arbeitsvorgänge erfolgt gemäß den Vorgaben des § 12 TV-L. Entscheidend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist der Begriff des "Arbeitsergebnis". Alle Einzeltätigkeiten und Arbeitsschritte, die diesem Arbeitsergebnis dienen, ihm voran- und nachgehen, sind zus... mehr

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Teil II der Entgeltordnung ... / 2.4 Beschlüsse der TdL zu Abschn. 11

Die Beschlüsse bzw. Festlegungen der Mitgliederversammlung der TdL zur Eingruppierung von Fachinformatikern in der 2./2001 Sitzung der Mitgliederversammlung der TdL am 27. März 2001, TOP 18, zur Eingruppierung von IT-System-Kaufleuten und Informatikkaufleuten in der 5./2001 Sitzung der Mitgliederversammlung der TdL am 25. Oktober 2001, TOP 7 sowie zur Eingruppierung von IT-Syst... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.2 Bemessungssatz bis zum Kalenderjahr 2025

Die Höhe der Jahressonderzahlung bis zum Jahr 2025 ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TVöD in der Fassung bis 31.12.2025). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz ist gem. § 20 Abs. 2 TVöD-VKA in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 am höchsten, sieht bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a b... mehr

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Praktikanten / 2.8.4 Zulagen im Heimerziehungsdienst

Für den Fall, dass Beschäftigten Zulagen im Heimerziehungsdienst gezahlt werden, erhalten die Praktikantinnen/Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe (§ 9 Abs. 3 TVPöD). Die Praktikantin/der Praktikant muss sonach eine Tätigkeit verrichten, die bei den Beschäftigten die Zahlung einer Zulage i. S. d. Protokollerklärung Nr. 1 zum Te... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.1 Struktur der Entgeltordnung

Die neue Entgeltordnung zum TVöD für die Sparkassen ist in den §§ 12, 13 TVöD sowie in der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) abgebildet. Sie ist wie folgt untergliedert: 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD) Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die der ihm übertrag... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4 Die Entgeltordnung (VKA)

Am 1.1.2017 ist die neue Entgeltordnung (VKA) in Kraft getreten. Wie auch der Tarifvertrag selbst ist auch die Entgeltordnung spartenorientiert aufgebaut. Neben dem allgemeinen Teil gelten spartenspezifische Regelungen. In diesem Teil der Kommentierung wird nur auf die sparkassen-spezifischen Besonderheiten eingegangen und im Übrigen auf die allgemeine Kommentierung verwiesen... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.1.4 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des "Allgemeinen Teils" der neuen Entgeltordnung sind wie folgt untergliedert: Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten) Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innen- und Außendienst) Entgeltgruppen 13 bis 15 Wichtig In Nr. 2 der Vorbemerkung zu den speziellen Tätigkeitsmerkmal... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD)

Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die der ihm übertragenen Tätigkeit entspricht. Dazu ist die dem Beschäftigten übertragene Tätigkeit in Arbeitsvorgänge zu untergliedern. Ein Arbeitsvorgang ist die kleinste, nicht mehr weiter aufspaltbare Arbeitseinheit. Er bezieht sich jeweils auf ein konkr... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.1.3 Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil der Entgeltordnung (VKA) enthält die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale und die in allen Sparten Anwendung findenden speziellen Tätigkeitsmerkmale (z. B. Bezügerechner, Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, Ingenieure, Meister, Techniker oder Vorlesekräfte für Blinde). mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.1.5 Besonderer Teil

Der Besondere Teil enthält die speziellen Tätigkeitsmerkmale für die einzelnen Beschäftigtengruppen. Für den Bereich der Sparkassen sind alle speziellen Tätigkeitsmerkmale in dem Abschnitt XXV "Beschäftigte in Sparkassen" zusammengefasst. In den Durchgeschriebenen Fassungen wird jeweils das für die einzelnen Sparten maßgebliche Eingruppierungsrecht abgebildet. mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.1.2 Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)

Die grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) finden auf alle Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung Anwendung. Hier werden u. a. der Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale (Nr. 1) sowie die Folge von Tätigkeitsmerkmalen mit Anforderungen in der Person (Nr. 2) geregelt. In den Nr. 3 – 6 werden die Anforderungen an Ausbildungsabschlüsse und in Nr. 7 die Regelun... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.3.2 Neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung

In der Entgeltordnung (VKA) sind ab der Entgeltgruppe 5 spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung vereinbart. In der bisherigen Vergütungsordnung des BAT war der "Kundenberater" nur als Beispiel ab der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 genannt. Mit den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung ab der Entgeltgruppe 5 wird dem Ums... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.3 Beschäftigte in der Kundenberatung

Für Beschäftigte in der Kundenberatung sind in der neuen Entgeltordnung erstmals eigenständige Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Damit finden die Tätigkeitsanforderungen dieser in Sparkassen bedeutenden Beschäftigtengruppe bei der Eingruppierung besser Berücksichtigung. 4.3.1 Vorbemerkung Vorbemerkung Nr. 2 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für "Beschäftigte in Sparkassen" (T... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.2.3 Entfallende Tätigkeitsmerkmale

Überholte Tätigkeitsmerkmale, wie z. B. "Kassenbote" (alt: Vergütungsgruppe VIII) oder "Geldzähler" (alt: Vergütungsgruppe VIII) sind gestrichen worden. Ebenso wurden für "Kassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VII) bzw. "Terminalkassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VIb) keine neuen Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Je nach Umfang des Kassenverkehrs gingen die Tätigkeitsmerkmale ... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.2.2 Übernommene Tätigkeitsmerkmale EG 2-15

Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst sowie der Entgeltgruppen 13 bis 15 sind wertgleich als spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Sparkassen übernommen worden. Dies erfolgte insbesondere in Abgrenzung zu den Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung (siehe Pkt. 4.3). Bei den "allgemeine... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.2 "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale" für die Beschäftigten in Sparkassen

4.2.1 Entgeltgruppe 1 Für die Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt. 4.2.2 Übernommene Tätigkeitsmerkmale EG 2-15 Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendien... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.2.1 Entgeltgruppe 1

Für die Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt. mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.3.1 Vorbemerkung

Vorbemerkung Nr. 2 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für "Beschäftigte in Sparkassen" (Teil B, Abschnitt XXV): Für Beschäftigte, deren Tätigkeit in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte in der Kundenberatung aufgeführt ist, gelten die Tätigkeitsmerkmale anderer Fallgruppen weder in der Entgeltgruppe, in der sie aufgeführt sind, noch in einer höheren Entgeltg... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.4.3 Abteilungsleiter, Bereichsleiter oder Leiter von vergleichbaren strukturellen Einheiten

Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 4: Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung einer Abteilung, eines Bereichs oder einer vergleichbaren strukturellen Einheit übertragen ist. Die Erweiterung dieses Tätigkeitsmerkmals auf Bereichsleiter und Leiter vergleichbarer struktureller Einrichtungen ist dem Umstand geschuldet, dass in den Sparkassen teilweise unterschiedlic... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.4 Führungskräfte in Sparkassen

Bei den Tätigkeitsmerkmalen für Führungskräfte in Sparkassen wird zwischen Gruppen-, Geschäftsstellen- und Abteilungsleitern unterschieden. Die Tätigkeitsmerkmale für Abteilungsleiter finden auch auf Bereichsleiter oder Leiter von vergleichbaren strukturellen Einheiten Anwendung. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass in Sparkassen auf dieser Hierarchieebene z. T. unterschied... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.4.2 Geschäftsstellenleiter

Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 4 Leiterinnen und Leiter von Geschäftsstellen, denen mindestens drei Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Dieses Merkmal ist neu und erfordert, dass dem Beschäftigten zusätzlich zu der Leitung der Geschäftsstelle auch die Führung von mindestens drei Beschäftigten der Geschäftsstelle übertragen ist. Da Teilzeitbeschäft... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 4.4.1 Gruppenleiter

Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3: Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung von Gruppen übertragen ist. Um eine Gruppe handelt es sich, wenn dem Beschäftigten mindestens zwei Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 3: Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3, denen mindestens zwei Beschäftigte mindeste... mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 1 Allgemeines und Tarifhistorie

Am 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT und BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für den ... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Vergütungsanpassung, wenn später eingestellte ... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.6 Teil VI der Entgeltordnung

Teil VI der Entgeltordnung enthält besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern. mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3.2 Rechtscharakter der Entgeltordnung

Nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält die Entgeltordnung Rechtsnormen und ist Gesetz im materiellen Sinne. Hingegen haben Eingruppierungsrichtlinien der Arbeitgeberverbände bzw. des Bundes in seinen Rundschreiben weder eine tarifrechtliche noch eine arbeitsrechtliche Bedeutung, da es sich hierbei lediglich um einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ih... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (Bund) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). In der Anlage zu diesem Tarifvertrag ist die Entgeltordnung enthalten. Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.3 Teil III der Entgeltordnung

In Teil III der Entgeltordnung sind die Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen geregelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist Teil III in alphabetischer Reihenfolge in 48 Abschnitte unterteilt nach Berufs- und Beschäftigtengruppen. Große Abschnitte sind wiederum in Unterabschnitte gegliedert wie z. B. Abschn. 16 (Fremdsprachendienste) oder Abschn. 21 (Gesundh... mehr