Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang

Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TVöD (Bund) zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang der gesamten auszuübenden Tätigkeit. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Grundlage für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist die Arbeitsplatzbeschreibung. Dies...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2.1 Einführung der EG 1

Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund in Verbindung mit Anlage 4 als Übergangsregelung fort. Sie fanden nach § 17 Abs. 1 Satz 3...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgte nur auf Antrag. Das Antragserfordernis diente zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen musste, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten war. Nachteilige Auswirkung...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.3 § 9 TVÜ-Bund (Vergütungsgruppenzulagen)

Die Frist zum Erreichen der Besitzstandszulage des § 9 TVÜ-Bund wurde bis zum 31.12.2013 verlängert. Ab dem 1.1.2014 kann der Anspruch auf eine Vergütungsgruppenzulage nicht mehr erworben werden.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.6 § 18 TVÜ-Bund (Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit)

In § 18 TVÜ-Bund wurden die Abs. 1 und 3 aufgehoben.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.1 Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Bund ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Differenzierung und "Feineinstellung" bei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.3 Keine Berücksichtigung mehr von Einarbeitungszeiten

Nach früherem Eingruppierungsrecht wurde bei manchen Tätigkeitsmerkmalen während einer Einarbeitungszeit von bis zu einem Jahr eine geringere Vergütungsgruppe vorgesehen. Eine derartige Differenzierung ist entfallen. Die Beschäftigten sind nunmehr von Anfang an entsprechend dem Niveau eingruppiert, das sie nach altem Recht erst nach Ablauf der Einarbeitungszeit erreicht haben.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.7 Mitbestimmung

Höhergruppierungen auf Antrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund unterlagen der Mitbestimmung. Kein Mitbestimmungsrecht bestand jedoch hinsichtlich der besonderen Überleitungsregelungen des § 27 TVÜ-Bund sowie bzgl. des Neuanspruchs auf eine Entgeltgruppenzulage gem. § 28 TVÜ-Bund.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9 Weitere wichtige Änderungen des TVÜ- Bund

14.9.1 Techniker-, Meister- und Programmierzulagen Die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund betreffend der Fortgeltung der Techniker-, Meister- und Programmierzulagen wurde aufgehoben und durch die neue Besitzstandszulage in § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund abgelöst. 14.9.2 § 8 TVÜ-Bund (Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg) Die Besitzstandszulage des § 8 TVÜ-Bund wurde letztmal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.14.3 Ständiger Vertreter

Diesbezüglich wird auf die Darlegungen unter Punkt 4.1.4 verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.2 § 8 TVÜ-Bund (Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg)

Die Besitzstandszulage des § 8 TVÜ-Bund wurde letztmalig bis zum 31.12.2013 verlängert. Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.5 § 17 TVÜ-Bund (Übergangsrecht)

Das Übergangsrecht des § 17 TVÜ-Bund zur Eingruppierung einschl. der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund wurde zum 1.1.2014 aufgehoben. Lediglich die bisherige Regelung des § 17 Abs. 7 Satz 2 TVÜ-Bund betreffend die Neueinstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst blieb aufrechterhalten.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2 Einfachste Tätigkeiten

9.2.1 Einführung der EG 1 Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund in Verbindung mit Anlage 4 als Übergangsregelung fort. Sie fande...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 7 Heimzulage

Die Heimzulage ist in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Unterabschnitten in Teil II Abschn. 20 der Entgeltordnung geregelt. Das gilt sowohl, wenn die anspruchsbegründete Tätigkeit vor dem 1.1.2012 oder aber nach dem 31.12.2011 übertragen worden ist. Die Beträge der Heimzulage wurden zum 1.1.2024 erhöht.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.6 Entgeltgruppenzulagen

Ergab sich nach dem TV EntgO Bund erstmalig der Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage, erhielt die oder der Beschäftigte nach § 28 TVÜ-Bund auf Antrag diese Zulage. § 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TVÜ-Bund (Frist bei Höhergruppierung auf Antrag) gilt entsprechend.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.14 Weitere Tätigkeitsmerkmale mit erheblicher Praxisbedeutung

9.14.1 Sonstige Beschäftigte In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen wird als personenbezogene Anforderung eine bestimmte Vor-/Ausbildung verlangt. Häufig haben die Tarifvertragsparteien – mit Ausnahme der medizinischen Berufe – gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den sonstigen Beschäftigten. In der jeweiligen Eingruppierungsnorm heißt ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1 Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften

Abschn. 1 enthält allgemeine Vorschriften und gliedert sich wie folgt: 4.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TV EntgO Bund) Der TV EntgO Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, die unter ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.8 Eingruppierung nach dem 1.1.2014

Für alle Eingruppierungen ab dem 1.1.2014 gelten ab diesem Zeitpunkt die §§ 12, 13 TVöD (Bund) sowie der TV EntgO Bund.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.1 Techniker-, Meister- und Programmierzulagen

Die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund betreffend der Fortgeltung der Techniker-, Meister- und Programmierzulagen wurde aufgehoben und durch die neue Besitzstandszulage in § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund abgelöst.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.2.7 Vorgehen bei mehreren Arbeitsvorgängen

Besteht die auszuübende Tätigkeit aus mehreren Arbeitsvorgängen (s. hierzu Punkt 8.3), erfolgt die Prüfung der Geltung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Teile der Entgeltordnung für jeden Arbeitsvorgang gesondert (Protokollerklärung zu § 3 TV EntgO Bund). Die Tarifvertragsparteien haben dies anhand eines Beispiels in den Niederschriftserklärungen näher erläutert. Beispiel...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.2 Zuordnung der Beschäftigten in Entgeltgruppe 3 evtl. der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer 3-jährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen wurden nun auch dem Bereich der Angestellten eröffnet. Die Entgeltgruppe 4 ist i. d. R. nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 19 Außertarifliche Fachkräftezulage

Die TdL[1] hat beschlossen, dass zur Gewinnung oder Bindung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten (Teil II Abschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L), Beschäftigten in der IT (Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitte 1 bis 4 der Entgeltordnung zum TV-L sowie Fachinformatiker) und Ingenieuren (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L) im begründeten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.3 Voraussetzungen in der Person

Abschn. II des TV EntgO Bund enthält Definitionen zu Voraussetzungen in der Person. Nach § 6 TV EntgO Bund handelt es sich bei den in Abschn. II definierten Ausbildungen und Voraussetzungen in der Person i. S. d. § 12 (Bund) Abs. 2 Satz 6 TVöD, die für die Eingruppierung erfüllt sein müssen, wenn ein Tätigkeitsmerkmal eine solche Anforderung enthält. In dem Abschn. sind die ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.10 Entgeltgruppe 2Ü

Die im Überleitungsrecht geschaffene Entgeltgruppe 2Ü sieht die Entgeltordnung nicht mehr vor. Diese Tätigkeiten sind in der Entgeltordnung nunmehr entweder der Entgeltgruppe 3 (also höher) oder im Ausnahmefall der Entgeltgruppe 2 (also niedriger) zugeordnet worden. Zur Höhergruppierung der in den TV EntgO Bund übergeleiteten Beschäftigten war ein Antrag gem. § 26 Abs. 1 TVÜ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (Bund) nach der Regelung des TV EntgO Bund nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nach der Werti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.5 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale – redaktionelle Änderungen

Die neue Entgeltordnung verfolgte im Vergleich zur alten Vergütungsordnung BAT in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale wurden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütungsgru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.1 Beschäftigte mit Eingruppierung in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit "kurzen" Aufstiegen

Seit 1.10.2005 gibt es (außer im Rahmen der Besitzstandsregelungen des TVÜ-Bund) keine Aufstiege mehr (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Bund). Ab EG 9 wurden die Aufstiege in den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 berücksichtigt. Nicht hingegen in den EG 2 bis 8. Hier weichen die Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund bei der Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe voneinander ab. Die Ta...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.5 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung

Der zunehmenden Bedeutung qualifizierter Beschäftigter und ihrer Ausbildung wurde in der Entgeltordnung mehrfach Rechnung getragen. In Teil I wird in der Entgeltgruppe 5 in der Fallgr. 1 ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit aufgenommen. Dieser Ausbildungsbezug zieht sich dan...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.1 Allgemeines

Die Entgeltordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Tätigkeitsmerkmalen. Diese sog. unbestimmten Rechtsbegriffe, z. B. "einfachste Tätigkeit", "einfache Tätigkeit", "schwierige Tätigkeit", "gründliche Fachkenntnisse", "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse", "selbstständige Leistungen" sind auslegungsbedürftig. Ihrem Charakter entsprechend können unbestimmte Rechts...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3 Die Zuordnung zu der neuen Entgeltgruppe 9b (§ 27 Abs. 2 TVÜ-Bund)

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die nach dem Anhang zu § 16 TVöD (Bund) keine besonderen Stufenregelungen gegolten haben – sog. "große Entgeltgruppe 9" –, wurden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 9b zugeordnet. Praxis-Tipp Es empfiehlt sich aus Gründen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.11 Wegfall der Beschränkung in den Stufen

Die bisherigen beschränkenden Stufenregelungen in § 16 (Bund) Abs. 4 Satz 2 TVöD einschließlich des Anhangs zu § 16 TVöD (Bund) sind zum 1.1.2014 aufgehoben worden. Für alle Entgeltgruppen der Entgelttabelle – Anlage A TVöD (Bund) – gelten nunmehr einheitlich die regulären Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) und keine gesonderten Endstufen mehr. In der Entgeltordnun...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.14 Lehrkräfte

Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. a TV EntgO Bund gilt der TV EntgO Bund grundsätzlich nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte beschäftigt werden. Etwas anders gilt, soweit in der Entgeltordnung ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart worden für Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer (Teil III Abschn. 16 Unterabschn. 5), Lehrkr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4 Die Regelungen des TV EntgO Bund

Im TV EntgO Bund sind die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgeblichen Regelungen zentral zusammengefasst und "vor die Klammer" gezogen worden. Damit erhält der Anwender ohne großes Suchen einen vollständigen Überblick und eine schnelle Orientierung über die von ihm zu beachtenden Anwendungshinweise. Der Tarifvertrag gliedert sich wie folgt:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.2.2 Geltungsbereich des Teils II

Teil II enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Nach der Definition in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten des Teils II gelte...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.4 Die §§ 12, 13 TVöD (Bund) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge sind grundsätzlich nach §§ 12, 13 TVöD (Bund) vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2013 schon und am 1.1.2014 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (Bund) sind an die Regelunge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.2.8 Tätigkeitsmerkmale mit Voraussetzungen in der Person in den Teilen II bis VI

Nach der Niederschriftserklärung Nr. 6 zu § 3 TV EntgO Bund ist wie folgt zu verfahren: Ist einem Beschäftigten eine Tätigkeit übertragen worden, die unter ein Tätigkeitsmerkmal der Teile III, IV, V oder VI zu subsumieren ist, das eine Voraussetzung in der Person enthält (§ 6 TV EntgO Bund), die der Beschäftigte aber nicht erfüllt, finden dennoch die Tätigkeitsmerkmale des j...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.2.6 Verhältnis von den Teilen I und II zu den Teilen III bis VI

Das Verhältnis der beiden allgemeinen Teile I und II einerseits und der besonderen Teile III bis VI andererseits ist durch den Grundsatz der Spezialität bestimmt. Die Tätigkeitsmerkmale in den Teilen III, IV, V und VI sind für die in den dortigen Tätigkeitsmerkmalen geregelten Tätigkeiten jeweils abschließend. Erfüllt die Tätigkeit einer oder eines Beschäftigten ein Tätigkei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.7 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

In der neuen Nr. 10 der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund sind die Regelungen für die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden. Die Regelung gilt bis zu einer Aufnahme der Tätigkeitsmerkmale in die Entgeltordnung. Sie gilt für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 1.1.2014. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 3 Vergütungsgruppenzulagen

Beschäftigte, die bis zum 31.10.2012 einen Anspruch auf eine Besitzstandszulage gem. § 9 TVÜ-Länder erworben haben, haben weiterhin ausschließlich einen Anspruch auf diese Zulage. Die Besitzstandszulage wird so lange gezahlt, wie die anspruchsbegründete Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulagen nach bisherigem Re...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6 Materielle Veränderung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale und Wertigkeiten

Anders als im TV-L, wo man sich weitgehend mit redaktionellen Änderungen begnügte, geht die Entgeltordnung Bund über diesen redaktionellen Ansatz weit hinaus. Alle Regelungen, Tätigkeitsmerkmale und Zulagen standen nicht nur redaktionell auf dem Prüfstand, sondern sind in vielen Fällen auch materiell überarbeitet worden. So wurde die Anzahl der Tätigkeitsmerkmale im Bereich ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.4 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich)

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst und bei Restauratoren) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der früheren Vergütungsordnung überholt und kaum noch anwendbar. Aufgrund dessen kamen sämtliche Tätigkeitsmer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.2 "Abbildung" der kurzen Bewährungsaufstiege in den EG 2 bis 8

Nach der Überleitung in den TVöD wurden in den Entgeltgruppen 2 bis 8 nach bisherigem Recht bestehende Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege nicht mehr berücksichtigt. Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 mit ehemaligen Angestelltentätigkeiten, die seit dem 1.10.2005 neu eingestellt wurden, waren i. d. R. niedriger eingruppiert als die aus dem BAT/BAT-O in den TVöD übe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3 Abschnitt III – Zulagen

Bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L sind die bislang bestehenden Zulagen wie z. B. die Techniker-, Meister- und Programmierzulage, die Vorhandwerker-, Vorabeiter- und Lehrgesellenzulage oder auch Funktionszulagen übergangsweise grundsätzlich fortgeführt worden bzw. als Besitzstand erhalten geblieben, wie z. B. die Vergütungsgruppenzulage. Bei der Einführung der Entgelto...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.4 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (§ 18 TV EntgO Bund)

Beschäftigte im Pflegedienst sind geregelt in Teil IV Abschn. 25 für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Durch Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018 zum TV EntgO Bund wurde die Regelung über den Pflegedienst aus Abschnitt XI Unterabschnitt 1 bis 3 Teil B der Entgeltordnung (VKA) übernommen und damit auch die Pflegezulagen in den Protokollerklärungen Nr. ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2 Entgeltgruppe 13 + Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Bund

Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13, die nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Bund eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Entgelt ihrer Stufe nach Entgeltgruppe 13 und der entsprechenden Stufe der Entgeltgruppe 14 erhalten, wurden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufenlauf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.3.1 Struktur des Teils III

Die Entgeltgruppe 1–3 wie auch die Entgeltgruppen 4 und 7 wurden in den Teil III integriert, um so die ganze Bandbreite der Entgeltgruppen weitgehend zu nutzen und Differenzierungen in der Wertigkeit der Tätigkeiten zu ermöglichen. Auch wurden die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 4 zur Behebung von Abgrenzungsschwierigkeiten neu strukturiert. Die Berufsbilder wurde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.2.1 Geltungsbereich des Teils I

Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst. Die Tätigkeitsmerkmale des Teils I gelten nur, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten keines der Tätigkeitsmerkmale der Teile III, IV, V oder VI erfüllt und es sich auch nicht um eine körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeit handelt (§ 3 Abs. 4 Satz 1 TV EntgO Bund). Teil I besitzt damit eine beschränk...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.2.5 Verhältnis der Teile IV bis VI zu Teil III

Nach Ziffer 1 der Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 3 TV EntgO Bund ist der jeweilige Teil für die in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen der Teile IV, V oder VI geregelten Tätigkeiten abschließend. Soweit die Tätigkeit keines der in dem jeweiligen Teil aufgeführten Tätigkeitsmerkmale erfüllt, sind die Teile IV, V und VI nicht abschließend. In diesem Fall ist zunächst zu prüf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei galt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr