Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.6.4 "Fachinformatiker" und "IT-System-Elektroniker" mit übertariflicher Eingruppierung

Fachinformatiker konnten bis zum 31.12.2020 übertariflich[1] nach den Tätigkeitsmerkmalen für staatlich geprüfte Techniker eingruppiert werden. Entsprechendes galt für IT-System-Elektroniker.[2] Mithin unterfällt diese Beschäftigtengruppe nicht dem Geltungsbereich des § 29f TVÜ-L. Hinweis Überblick Entwicklung der Eingruppierung dieser Personengruppe bis zum 31.12.2020 Aufgrun...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.2 Einstellungen vom 1.1.2019 bis zur Unterzeichnung der Änderungstarifverträge

Aufgrund der rückwirkenden Änderung der Stufenregelungen zum 1.1.2019 sind Einstellungen zumindest zwischen dem 1.1.2019 und dem 2.3.2019 in die "kleine" Entgeltgruppe 9 vorgenommen worden. Aufgrund der bis Anfang September 2019 fehlenden tarifvertraglichen Umsetzung dürften viele Arbeitgeber sogar über diesen Zeitpunkt hinaus – bis zur Unterzeichnung und Veröffentlichung de...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 3 Geltungsbereich des TVÜ-L

Der TVÜ-Länder gilt für alle Beschäftigten der Bundesländer (außer Berlin und Hessen) bzw. der Mitgliedsunternehmen eines Mitgliedsverbandes der TdL), deren Arbeitsverhältnis über den 31.10.2006 hinaus fortbesteht und die am 1.11.2006 unter den Geltungsbereich des TV-L fielen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Unterbrechungen von bis zu ei...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.1 Entgeltgruppen 3 bis 8

Ist bei Angestellten der Entgeltgruppen 3, 5, 6 oder 8 am Stichtag der Einführung des neuen Tarifrechts die Hälfte der Zeitdauer für einen Aufstieg in die nächst höhere BAT-Vergütungsgruppe erfüllt, erfolgte der "Aufstieg" in die nächst höhere Entgeltgruppe zum jeweiligen individuellen Aufstiegszeitpunkt. Beispiel 1 Eine Angestellte, eingruppiert in BAT VII mit Bewährungsaufs...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.1 Überleitungssystematik

Betroffen sind Beschäftigte der bisherigen Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 3 in Teil I sowie in Teil II , die Fallgruppen mit den Zusätzen "ohne Stufen 5 und 6" und mit einer Stufenlaufzeit in Stufe 2 von 5 bzw. in Stufe 3 von 9 Jahren aufweisen. Die neue EG 9a entstand auf der Basis der Tabellenentgelte 2018: Die seinerzeitigen Stufen 1 und 2 blieben betragsmäßig unverändert. Es ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.4 Absatz 3

Absatz 3 erweitert die Berücksichtigung von Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegen nach der Überleitung. Zunächst war geregelt, dass Beschäftigte mit relativ kurzer Aufstiegszeit in dem Zeitraum 1.12.2006 und 31.10.2008 höhergruppiert worden wären. , Der Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltgruppe wäre ohne Berücksichtigung der sog. 50-v. H.-Klausel nachgeholt worden. Diese Reg...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.3 Absatz 2

§ 9 Abs. 2 TVÜ-L regelt die Berücksichtigung einer Vergütungsgruppenzulage ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg. Dies betrifft Angestellte, die aufgrund ihrer Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungs- und Fallgruppe nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder Bewährungszeit keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung hatten, sondern unmittelbar auf eine Vergü...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.5 Absatz 4

In § 9 Abs. 4 Satz 1 TVÜ-L ist geregelt, wie lange die Besitzstandszulage nach den vorangegangenen Absätzen zu zahlen ist. Dies ist von zwei Voraussetzungen abhängig: Zum einen muss die Tätigkeit, die den Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Tarifrecht begründet, auch weiterhin ausgeübt werden, und zwar ununterbrochen. Dies knüpft – bezogen auf die Tätigkei...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 11.1 TVÜ-Länder

Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um Besitzstand im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, die auf der Fortgeltung des bisherigen Tarifrechts beruhten, insoweit kompensiert werden, als die künftigen Gehaltsentwicklungen in der Entgelttabelle des TV-L nicht berücksichtigt worden sind oder nicht abgebildet werden konnten (sog. Exspektanz...mehr

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Musikschullehrer / 4.2 Eingruppierung

Musikschullehrer werden nach Abschnitt XX. der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert. Die Eingruppierung erfolgt, je nach Einsatzgebiet, ab Entgeltgruppe 9a bis Entgeltgruppe 15.mehr

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Musikschullehrer / 3 Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich wird durch die Nr. 1 des § 51 zum TVöD BT-V (VKA) bestimmt. Danach ist die Sonderregelung für alle Beschäftigten, die als Musikschullehrer an Musikschulen beschäftigt sind, anzuwenden. Ergänzt wird die Vorschrift durch die Protokollerklärung zu Abschnitt XX. der Entgeltordnung (VKA). 3.1 Musikschule Die Nr. 1 enthält auch eine Legaldefinition des ...mehr

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Musikschullehrer / 3.2 Musikschullehrer

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Lehrkraft in der Protokollnotiz zu § 51 Nr. 1 TVöD BT-V definiert. Prägend für die Tätigkeit als Lehrkraft ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Musikschullehrer bilden ihre Schüler im Gegensatz zu Musiklehrern an allgemeinbildenden Schulen im Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen in den Bereichen Gesang, Ins...mehr

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Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit

Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten beträgt. Hierbei wird berücksichtigt, dass neben dem reinen Unterricht von der ...mehr

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Entgelt / 3.4 Ausnahmen zur Eingruppierung und Entgeltordnung

§ 17 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 7 Satz. 2 TVÜ-Länder hat nach der Einführung der Entgeltordnung (Anlage A) und der Entgeltordnung für Lehrkräfte seine praktische Bedeutung jenseits des Überleitungsrechts verloren.mehr

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Entgelt / 3 Eingruppierung (Entgeltordnung)

3.1 Grundsatz Bei Vereinbarung des TV-L ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. In der Tarifrunde 2011 haben sich die TdL und die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IGBau und dbb tarifunion auf die Grundlagen für eine neue Entgeltordnung verständigt. Die Entgeltordnung ist zum 1.1.2012 in Kraft ...mehr

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Entgelt / 5.5.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2018

In Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 Abs. 4 Satz 3 TV-L). Vor Inkrafttreten der Entgeltordnung gab es für bestimmte Vergütungsgruppen und Fallgruppen des BAT/BAT-O Abweichungen in den Stufen. Diese waren bisher im Anhang zu § 16 TV-L aufgelistet. Die besonderen Stufenregelungen wurden mit Inkrafttreten der Entgeltordn...mehr

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Entgelt / 5.1.2.1 Rechtsentwicklung bis zum 31.12.2018

Die Differenzierung zwischen den EG 1 bis 8 mit 6 Stufen und EG 9 bis 15 mit 5 Stufen bis zum 31.12.2017 beruhte darauf, dass auch in der vor Inkrafttreten des TV-L geltenden Vergütungstabelle unterschiedliche Tabellenwerte vorhanden waren, die im TV-L entsprechend nachgebildet wurden. Hinsichtlich der mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführten Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis ...mehr

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Entgelt / 3.6 Eingruppierung übergeleiteter Beschäftigter

Grundsätzlich wurden alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist, über den 31.12.2011 fortbestand und die am 1.1.2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fielen, gem. § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung übergeleitet. Gem. § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder werden die vor genannten Beschäf...mehr

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Entgelt / 3.1 Grundsatz

Bei Vereinbarung des TV-L ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. In der Tarifrunde 2011 haben sich die TdL und die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IGBau und dbb tarifunion auf die Grundlagen für eine neue Entgeltordnung verständigt. Die Entgeltordnung ist zum 1.1.2012 in Kraft getreten. Am ...mehr

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Entgelt / 1.1 Einheitliche Tabelle

Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich seit dem 1. Januar 2012 gem. §§ 12, 13 TV-L nach der auf Tätigkeitsmerkmalen basierenden Eingruppierung (Entgeltordnung) und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TV-L). In der Entgelttabelle des TV-L sind dementsprechend Entgeltgruppen und Stufen geregelt. Die neue Entg...mehr

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Entgelt / 3.2 Eingruppierung der Lehrkräfte

Anlässlich der Tarifverhandlungen vom 28.3.2015 wurde der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L) einschließlich der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage A zum TV EntgO-L) verhandelt. Der Tarifvertrag ist zum 1.8.2015 in Kraft getreten.mehr

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Entgelt / 5.5.2.2 Rechtslage ab 1.1.2019

In Entgeltgruppe 1 verbleibt es bei einer Stufenlaufzeit von je 4 Jahren (§ 16 Abs. 4 Satz 3 TV-L). In den Entgeltgruppen 2 bis 15 erreichen die Beschäftigten die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlau...mehr

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Entgelt / 3.3 Grundsätze der Eingruppierung, §§ 12, 13 TV-L

Die Eingruppierung der Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L bestimmt sich seit dem 1.1.2012 für alle Eingruppierungsvorgänge nach den §§ 12, 13 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung. Die §§ 12, 13 TV-L gelten für alle Beschäftigten unabhängig davon, ob sie nach altem Recht Arbeiter oder Angestellte gewesen wären (§ 38 Abs. 5 Sätze 1 und 2 TV-L). In den §§ 12, 13 TV-L haben di...mehr

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Entgelt / 5.4.1.3 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 5 TV-L

Es treffen Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammen: Rechtsanwendung Der Arbeitgeber prüft, ob einer der folgenden Gründe für eine Stufenvorweggewährung/Zulagenzahlung vorliegt (Prüfung der Tatbestandsmerkmale): regionale Differenzierung, Deckung des Personalbedarfs, Bindung von qualifizierten Fachkräften oder Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten. Fehler auf der Tatbestandss...mehr

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Entgelt / 1.5 Einführung einer Niedriglohngruppe

Mit der EG 1 ist im TV-L zum 1.1.2016 eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Da die Tarifentgelte im niedrigsten Qualifikationssegment häufig nicht konkurrenzfähig sind und entsprechende Tätigkeiten in der Folge verstärkt outgesourct, d. h. auf private Anbieter außerhalb des Geltungsbereichs der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verlagert wurden, bestand Bedar...mehr

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Entgelt / 5.10.10.2 Exkurs: Herabgruppierung in Entgeltgruppen mit besonderen Endstufe

Bei der Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe, für welche eine besondere Endstufe entsprechend der Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung festgelegt ist, erfolgt grundsätzlich auch eine stufengleiche Herabgruppierung. Lediglich in den Fällen, in welchen zum Zeitpunkt der Herabgruppierung die für die Stufe maßgebliche Stufenlaufzeit bereits erreicht oder überschritten wurd...mehr

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Entgelt / 5.2.11 Sonderfall: Nichtärztliche Beschäftigte in Universitätskliniken und Krankenhäusern (§ 43 TV-L)

Regelungen zu den Stufen für Pflegekräfte enthält § 43 Nr. 5a TV-L i. V. m. der Entgeltordnung. Die Entgeltgruppen KR 5 und KR 6 umfassen 6 Stufen. Die Entgeltgruppen KR 7 bis KR 17 umfassen lediglich 5 Stufen, nämlich die Stufen 2 bis 6. Abweichungen sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung geregelt. Demzufolge erfolgt bei Neueinstellungen in die Entgelt...mehr

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Entgelt / 4.2 Monatliches Tabellenentgelt und Tarifautomatik (§ 15 TV-L)

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TV-L bestimmt sich die Höhe des Tabellenentgelts nach der Entgeltgruppe, in die der Beschäftigte eingruppiert ist. Damit hält auch der TV-L an der Tarifautomatik des BAT fest. Die Eingruppierung ist kein konstitutiver Akt, sondern lediglich eine Feststellung des anzuwendenden Rechts. Der Beschäftigte wird nicht eingruppiert, sondern seine Eingruppier...mehr

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Entgelt / 5.10.3.1 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen

Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt immer betragsmäßig, und zwar unabhängig davon, ob die Höhergruppierung um nur eine oder mehrere Entgeltgruppen erfolgt. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen erfolgt die Ermittlung der zutreffenden Stufe gem. § 17 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L in mehreren Zügen, also in Zwischenstufen von Entgeltgruppe zu Ent...mehr

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Entgelt / 3.5 Fortgeltung über- bzw. außertariflicher Eingruppierungen

In besonderen Fällen hatte die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Beschlüsse bzw. Ermächtigungen zur über- und außertariflichen Eingruppierung gefasst sowie Richtlinien zur Eingruppierung (vgl. bspw. Ziff. 4.1.1 Eingruppierungsrichtlinien der TdL) bestimmter Beschäftigter erarbeitet, welche zur Umsetzung der Zustimmung des für Tarifrecht jewei...mehr

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Entgelt / 5.2.9.2 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung ab 1.4.2011 bzw. ab 1.8.2015

Gem. § 44 Nr. 2a TV-L i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 TV-EntgO-L gilt bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L für ab 1.4.2011 neu begründete Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften: Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus mehreren Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber werden mit der nach Ziffer 4 Satz 1 angerechneten Zeit des Referendariats oder Vorbereitungsdienstes z...mehr

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Entgelt / 5.1 Allgemeines, Historie

Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TV-L der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TV-L seit dem 1.1.2018 6 Stufen zugeordnet. Innerhalb der St...mehr

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Entgelt / 5.2.3.2 Nicht gleichwertige (vertikale) Wiedereinstellung

Wird ein zuvor befristet Beschäftigter auf einem niedriger oder höher bewerteten Arbeitsplatz erneut befristet oder unbefristet eingestellt, so erfasst § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG diese vertikale Wiedereinstellung nicht.[1] Eine Anerkennung einer gleichartigen, aber nicht gleichwertigen Vortätigkeit als einschlägige Berufserfahrung ist in Ausnahmefällen möglich (siehe auch 5.2.1....mehr

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Entgelt / 5.2.12 Sonderfall: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 52 TV-L)

Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ist § 52 Nr. 3 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung anzuwenden. Seit dem 1.10.2024 gelten keine besonderen Stufenlaufzeiten; § 16 TV-L ist uneingeschränkt anwendbar. Hinweis § 52 Nr. 3 TV-L in der bis zum 30.9.2024 geltenden Fassung (mit besonderen Stufenlaufzeiten): "Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in...mehr

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Entgelt / 4.3 Sonstige Entgelte

Der TV-L weist neben dem Tabellenentgelt noch Zeitzuschläge (§ 8 Abs. 1 TV-L) aus. Hierunter fallen Zuschläge für Überstunden oder für die Arbeit zu besonderen Zeiten bzw. an besonderen Tagen (§ 8 Abs. 2 bis 4 TV-L). Geregelt werden darüber hinaus Pauschalen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (§ 8 Abs. 5 und 6 TV-L), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 7 un...mehr

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Entgelt / 4.1 Entgelttabellen

Seit der Einkommensrunde 2019 gibt es folgende Tabellen im Geltungsbereich des TV-L: ("allgemeine") Entgelttabelle für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 – Anlage B Entgelttabelle für Pflegekräfte – Anlage C Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L – Anlage D Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Anlage G Die Nor...mehr

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Entgelt / 5.10.3 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

Im Falle der Höhergruppierung erfolgt die Zuordnung zur Tabellenstufe in der höheren Entgeltgruppe nicht stufengleich, sondern die Zuordnung zur Stufe erfolgt nach dem Entgelt im Wege des betragsmäßigen Vergleichs. Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er wenigstens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält, mindestens jedoch der Stufe ...mehr

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Entgelt / 5.10.4.7 Höhe des Garantiebetrags bei Gewährung einer Angleichungszulage

Die im Tarifvertrag Entgeltordnung – Lehrkräfte vom 28.3.2015 vereinbarte Angleichungszulage wurde gemäß Nr. III der Tarifeinigung vom 2.3.2019 rückwirkend zum 1.1.2019 auf 105,00 EUR erhöht. Mangels tariflicher Regelung ist im Falle einer Höhergruppierung von Lehrkräften mit Angleichungszulage ab 1.1.2019 die Angleichungszulage bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags zwi...mehr

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Entgelt / 5.2.1.5 Grundbegriff: einschlägige Berufserfahrung

Gem. Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Abs. 2 TV-L ist einschlägige Berufserfahrung eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie kann nur in einem Arbeitsverhältnis erworben werden. Mithin erfolgt ein tätigkeitsbezogener Abgleich der in der bzw. in den Vorbeschäftigung(en) erlangten Kenntnissen und Fähigkeiten m...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2 Erhöhung der Stufe 4 in der Entgeltgruppe 9 Fallgr. 3 (ab 1.1.2019 EG 9a)

Bezüglich der sogenannten "kleinen" EG 9, bei welcher die Stufe 4 die Endstufe war, erhöhte sich das Tabellenentgelt in der Stufe 4 nach 5-jähriger Verweildauer in der Stufe 4 ab 1.1.2018 um 1,5 % (= 53,41 EUR) und ab 1.10.2018 um insgesamt 3,0 % (= 106,81 EUR). Auf die erforderliche Verweildauer wurde die bis zum 31.12.2017 in Stufe 4 oder einer individuellen Endstufe (Stuf...mehr

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Entgelt / 5.2.9 Sonderfall: Stufenzuordnung bei der Einstellung von Lehrkräften

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV-L vom 10.3.2011 wurde für den Geltungsbereich des § 44 TV-L ausdrücklich tarifvertraglich vereinbart, dass nach Ziffer 1 zu § 44 Nr. 2a TV-L bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen ab dem 1.4.2011 im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L die Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus mehreren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbe...mehr

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Entgelt / 5.10.7.4 Höhergruppierung: Beispiele (Durchführungshinweise der TdL vom 4.11.2019)

Beispiel 1: Tabellenwechsel (ungedeckelter Garantiebetrag) Wechsel aus der allgemeinen in die S-Tabelle (ungedeckelter Garantiebetrag) Eine ausgebildete Erzieherin ist in der Sozialverwaltung beschäftigt. Sie ist am 30.6.2020 als Verwaltungskraft in EG 9a eingruppiert und dort der Stufe 5 (3.781,78 EUR) zugeordnet. Sie wechselt am 15.7.2020 in die Funktion einer Kita-Leitung;...mehr

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Entgelt / 5.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt[1], es sei denn die landesrechtlichen Regelungen enthalten ausdrücklich ein Mitbestimmungsrecht, wie z. B. § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG-BW, d...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.7 Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD

Rz. 47a Bei der Überleitung von Beschäftigten zu den Entgeltgruppen und den Stufen der Entgelttabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach den Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) ist der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Die Einordnu...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.6 Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten

Rz. 47 Werden geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 SGB IV unter Begründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses eingestellt, besteht entgegen einer weit verbreiteten Ansicht die Pflicht zur Eingruppierung in die allgemeinen tariflichen oder betrieblichen Entgeltordnungen. Die geringfügige Beschäftigung ist keine besondere Kategorie einer Tätigkeit, die ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.6 Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten

Werden geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 SGB IV unter Begründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses eingestellt, besteht entgegen einer weit verbreiteten Ansicht die Pflicht zur Eingruppierung in die allgemeinen tariflichen oder betrieblichen Entgeltordnungen. Die geringfügige Beschäftigung ist keine besondere Kategorie einer Tätigkeit, die einer Eingr...mehr

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Tarifabschluss TV-H 2024 - ... / 3 Tarifgespräche zur Entgeltordnung zum TV-H

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Evaluierung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung verständigt. Nach dieser Evaluierung sollen Tarifgespräche über eine Anpassung der Entgeltordnung "an die aktuelle Arbeitswelt unter Berücksichtigung haushalterischer Vorgaben" aufgenommen werden. Zwischen dem Land Hessen und den Gewerkschaften wurde ein erstes Gespräch zum we...mehr

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Vergütungsformen: Möglichke... / 2.2 Neue agile Rollen – neue Karrieremöglichkeiten (und deren Eingruppierung)

Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führun...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.4 Bedeutung der Unterscheidung zwischen tarifgebundenen, -anwendenden Arbeitgebern und anderen Arbeitgebern

Das EntgTranspG unterscheidet in den §§ 14, 15 bezüglich des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers für die Verfahrensweise danach, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist bzw. zumindest einen Tarifvertrag durch Verweisung anwendet oder ob das Entgelt unabhängig von einer tariflichen Entgeltordnung ausschließlich einzelvertraglich vereinbart ist.[1] Weitere Bereiche, in denen sic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erweiterung des Direktionsrechts

Rz. 841 Problematisch sind die Klauseln, mit denen das Direktionsrecht des Arbeitgebers über den gesetzlich durch § 106 GewO gezogenen Rahmen hinaus erweitert werden sollen. Derartige Klauseln (siehe oben Rdn 838) unterliegen im vollen Umfang der AGB-rechtlichen Billigkeitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sowie der Unklarheitenregelung in § 305c Abs. 2 BGB und dem Transp...mehr