Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.2.1.1 Bemessungssatz

Die Jahressonderzahlung beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKAfallen, im Kalenderjahr 2024 des im Bemessungszeitraum Juli, August und September durchschnittlich gezahlten E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts

Der Arbeitgeber ist bei Geltung des TV COVID tarifvertraglich nach § 5 Abs. 1 TV COVID verpflichtet, das von der Bundesagentur für Arbeit zu erwartende Kurzarbeitergeld aufzustocken und zwar für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 10 (Anlage A zum TVöD) auf 95 % für Beschäftigte der Entgeltgruppen 11 – 15 sowie 15Ü[1] (Anlage A zum TVöD) auf 90 % des Nettomonatsentgelts, das di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Eine allgemein gültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 6 Änderung der Entgeltordnung, persönliche Zulage bei fehlender Verwaltungsprüfung

Die Zulagenregelung in den Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Ziffer 7 der Entgeltordnung VKA – Ausbildungs- und Prüfpflicht – wurde zugunsten der Beschäftigten geändert. Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein sind Beschäftigte im ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 4 Erhöhung der dynamisch ausgestalteten Zulagen und der Wertguthaben bei Altersteilzeit

Zulagen Tarifliche Zulagen, die im TVöD dynamisch ausgestaltet sind und sich somit bei einer allgemeinen Entgeltanpassung automatisch erhöhen, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht. Somit erhöhen sich insbesondere der kinderbezogene Besitzstand nach § 11 TVÜ-VKA/-Bund die Pflegezulage nach § 15 Abs. 2.7 TVöD-K bzw. § 15 Abs. 2.3b TVöD-B (seit 1.1.2023 dyn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.1 Pflegezulage nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD

Die Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD hat folgenden Wortlaut: Beschäftigte der Entgeltgruppen P5 bis P9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patientinnen oder Patienten (z. B. Tuberkulose-Patientinnen oder -Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.3 Protokollerklärung zu § 11 TVHöD

Mit der Protokollerklärung zu § 11 TVHöD haben die Tarifvertragsparteien sichergestellt, dass die Studierenden auch dann einen Anspruch auf die (jeweilige) Zulage haben, wenn diese den Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung aufgrund der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 (Beschäftigte in der Pflege), der Protokollerklärung zu § 29a Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9 Sonstige Entgeltregelungen (§ 11 TVHöD)

Die Regelung des § 11 TVHöD ist wegen der vielen in Bezug genommenen Paragraphen anderer Tarifverträge nicht einfach zu handhaben. Im Ergebnis läuft sie darauf hinaus, dass die Studierenden eine Zulage für bestimmte Tätigkeiten erhalten, wenn auch den Beschäftigten der für sie verantwortlichen Praxiseinrichtung hierfür eine Zulage zusteht. Bei den Beschäftigten der verantwort...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.3.2 Bereich VKA

Nach § 8b Abs. 6 TVSöD erhalten Studierende im Bereich der VKA unter denselben Voraussetzungen, wie sie für die Beschäftigten i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD gelten, die Zulagen gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD oder gem. § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Buchst. c un...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tariferhöhung im öffentlich... / 6.4 Eingruppierung und Entgeltordnung

Zentrale Eingruppierungsnorm ist § 12 TV-L. Danach ist für die Bestimmung der Entgeltgruppe das Bilden von Arbeitsvorgängen notwendig. Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart Gespräche aufzunehmen, um dies weiter zu konkretisieren. Ferner wurden einige Änderungen der Entgeltordnung vorgenommen.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.2 Inhalt der Auskunft

Die zu erteilende Auskunft muss den Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 1 EntgTranspG informieren über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung bezüglich seines Entgeltes Angaben zum Vergleichsentgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechtes (§ 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG) über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt bis zu 2 weitere einzelne vom Arbeitnehmer zu benennen...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.2.2 Sonstige Zulagen

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten eine Vielzahl weiterer zum Teil unüberschaubarer Zulagen. Dies sind u. a. nach § 14 TVöD / TV-L persönliche Zulagen bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 19 TVöD / TV-L Erschwerniszuschläge, Gefahrenzulagen nach der Entgeltordnung zum TVöD / TV-L Entgeltgruppenzulagen Schichtführerzulagen Zulagen für An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.2 Vereinfachung von Eingruppierung und Stellenbewertung

Wegen der sehr aufwendigen Stellenbewertung wird die Eingruppierung des Mitarbeiters, insbesondere bei nicht alltäglichen Aufgabenfeldern, in kleineren Verwaltungen/Einrichtungen/Betrieben ohne entsprechende Fachleute nicht selten nur grob geschätzt. Das Ziel der Tarifvertragsparteien, ein objektivierbares Eingruppierungssystem zu gewährleisten, ist durch die Komplexität der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.2 Gesamtbetrachtung des Tarifvertrags

Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des TVöD verdeutlichen: Hinsichtlich der befristeten Verträge gelten für die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West auch weiterhin Tarifregelungen, die die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten einschränken. Beispielsweise darf ein sachgrundlos befristeter Vertrag unter 6 Monaten nicht abgeschlossen werden. Im ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überblick über die Besonder... / 2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Entgeltordnung TV-L

2.1 Gemeinsamkeiten Die Entgeltordnung des TV-H lehnt sich an die Entgeltordnung des TV-L und deren Systematik an, sodass die für die Entgeltordnung des TV-L geltenden Ausführungen aus dem Haufe Handbuch TV-L auf die Entgeltordnung des TV-H weitgehend übertragen werden können. 2.2 Redaktionelle Unterschiede Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich die Entgeltordnung des TV...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.1 Gemeinsamkeiten

Die Entgeltordnung des TV-H lehnt sich an die Entgeltordnung des TV-L und deren Systematik an, sodass die für die Entgeltordnung des TV-L geltenden Ausführungen aus dem Haufe Handbuch TV-L auf die Entgeltordnung des TV-H weitgehend übertragen werden können.mehr

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Überblick über die Besonderheiten der Entgeltordnung TV-H

1 Einleitung Die Entgeltordnung des TV-H wurde mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TV-H vom 10.10.2014 als Anlage A zum TV-H vereinbart. Sie ist rückwirkend zum 1.7.2014 in Kraft getreten. Zuletzt wurde mit Änderungstarifvertrag Nr. 21 TV-H vom 7.10.2022 die Entgeltordnung in Teil III (3.7) geändert. 2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Entgeltordnung TV-L 2.1 Gemeinsamke...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.2 Redaktionelle Unterschiede

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich die Entgeltordnung des TV-H in redaktioneller Hinsicht insofern von der Entgeltordnung des TV-L unterscheidet, als sie an die hessischen Gegebenheiten angepasst wurde. So enthält die Entgeltordnung des TV-H deutlich weniger Eingruppierungsmerkmale (z. B. im Teil IV – Beschäftigte im Pflegedienst). Für das Land Hessen nicht relevan...mehr

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Überblick über die Besonder... / 1 Einleitung

Die Entgeltordnung des TV-H wurde mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TV-H vom 10.10.2014 als Anlage A zum TV-H vereinbart. Sie ist rückwirkend zum 1.7.2014 in Kraft getreten. Zuletzt wurde mit Änderungstarifvertrag Nr. 21 TV-H vom 7.10.2022 die Entgeltordnung in Teil III (3.7) geändert.mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3 Inhaltliche Unterschiede

Inhaltlich weicht die Entgeltordnung des TV-H in allen Teilen von der Entgeltordnung des TV-L ab. Im Teil I: Entgeltgruppe 16 Im Teil II handelt es sich um folgende Abschnitte: 2.2 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte 6. Beschäftigte in der Forschung 7. Technische Beschäftigte im Forstdienst 11. Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik 12.1 Beschäftigte...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.2 Technische Beschäftigte im Forstdienst – Teil II, 7. Abschnitt

Das Land Hessen ist für das im Landesbetrieb HessenForst beschäftigte Personal zuständig. Deshalb kann es auf die Bedürfnisse des Landesbetriebs zugeschnittene Regelungen mit den Gewerkschaften vereinbaren, vergleichbar mit einem Haustarifvertrag. Daher wurden sowohl in der Entgeltordnung zum TV-Forst Hessen als auch in der Entgeltordnung zum TV-H für die Beschäftigten des L...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.7 Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau – Teil III, 3.7 Abschnitt, § 50 TV-H

2.3.7.1 Eingruppierung ab 1.8.2023 Mit Wirkung vom 1. August 2023 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf umfassende Veränderungen der Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau. Die Neuregelungen sind maßgeschneidert auf die Anforderungen und Verhältnisse bei "Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement". Von den fast 1.000 Beschäfti...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.3 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik – Teil II, 11. Abschnitt

Im Rahmen der Tarifrunde 2019 haben sich die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1. Januar 2020 auf eine Überarbeitung des Abschnitts 11 der Entgeltordnung verständigt. Die bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Unterabschnitte 1 bis 5 wurden aufgehoben und durch einen neuen Abschnitt 11 ohne Unterabschnitte ersetzt. Der Abschnitt 11 lautet: "Beschäftigte in der Informations-...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.5 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte der Wachpolizei – Teil II, 18.2 Abschnitt

Mit Wirkung vom 1. Juni 2015 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf besondere Tätigkeitsmerkmale für die Beschäftigten der Wachpolizei. Vergleichbare Regelungen finden sich in der Entgeltordnung des TV-L nicht. Die Grundeingruppierung der Beschäftigten der Wachpolizei ist die Entgeltgruppe 8. Bei Vorliegen eines entsprechenden Heraushebungsmerkmals erfolgt die Eing...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.4 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte in der Schifffahrt – Teil II, 18.1 Abschnitt

Diese Beschäftigtengruppe war bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung des TV-H nach Teil IV Abschnitt D der Anlage 1a zum BAT eingruppiert (Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der TdL/Angestellte im nautischen und schiffsmaschinentechnischen Dienst der Länder). Die Eingruppierungsregelungen wurden auf die aktuell bestehende Situation im Land Hessen zugeschnitten,...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.1 Teil I: Entgeltgruppe 16

Die Formulierungen der Fallgruppen 1 und 2 der Entgeltgruppe 16 sind den Formulierungen der Fallgruppen 1a und 1b der Vergütungsgruppe I der Vergütungsordnung zum BAT entnommen worden. Aus diesem Grunde kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. In der Fallgruppe 1 sind Beschäftigte eingruppiert "deren Tätigkeit deutlich höher zu bewerten ist als ei...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.6 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte beim Landespolizeiorchester – Teil II, 18.3 Abschnitt

Musikerinnen und Musiker in der Grundtätigkeit sind in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert und bei langjähriger Tätigkeit [1] in der Entgeltgruppe 9a. Die Leiterin oder der Leiter des Landespolizeiorchesters ist in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert, deren oder dessen ständige Vertretung in der Entgeltgruppe 10[2].mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.7.1 Eingruppierung ab 1.8.2023

Mit Wirkung vom 1. August 2023 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf umfassende Veränderungen der Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau. Die Neuregelungen sind maßgeschneidert auf die Anforderungen und Verhältnisse bei "Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement". Von den fast 1.000 Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst von ...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.7.2 § 50 TV-H (Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Abs. 4 Satz 2 im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung)

In § 50 TV-H (Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Abs. 4 Satz 2 TV-H im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung) findet sich die wesentlichste Neuerung für die o. g. Beschäftigtengruppe. Die Regelungen stehen in Zusammenhang mit den entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen für diese Beschäftigtengruppe bei "Hes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.6 Teil VI der Entgeltordnung

Teil VI der Entgeltordnung enthält besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.2 Rechtscharakter der Entgeltordnung

Nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält die Entgeltordnung Rechtsnormen und ist Gesetz im materiellen Sinne. Hingegen haben Eingruppierungsrichtlinien der Arbeitgeberverbände bzw. des Bundes in seinen Rundschreiben weder eine tarifrechtliche noch eine arbeitsrechtliche Bedeutung, da es sich hierbei lediglich um einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ih...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (Bund) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). In der Anlage zu diesem Tarifvertrag ist die Entgeltordnung enthalten. Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2 Verhältnis der 6 Teile der Entgeltordnung zueinander

Das Verhältnis der einzelnen Teile der Entgeltordnung zueinander ist in § 3 TV EntgO Bund ausdrücklich geregelt. Der Regelung liegt der Grundsatz der Spezialität zugrunde. 4.2.1 Geltungsbereich des Teils I Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst. Die Tätigkeitsmerkmale des Teils I gelten nur, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten keines der Täti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1 Aufbau des TV EntgO Bund und der Entgeltordnung

Anders als im Bereich der VKA und im TV-L wird die neue Entgeltordnung nicht als Anlage zum TVöD konzipiert. Vielmehr gibt es einen eigenständigen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Der Tarifvertrag enthält zentral zusammengefasst und "vor die Klammer gezogen" im Wesentlichen die Regelungen, die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgeblic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgeltordnung von etwa 2 Jahren aus. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BAT/BAT-O einschließlich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.5 Teil V der Entgeltordnung

Teil V der Entgeltordnung enthält die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie waren bisher in Teil II Abschn. M und in Teil III Abschn. B und D der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2d, 2e und 2f des Lohngruppenverzeichnisses des Bundes enthalten. Dementsprechend sind auch in d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.4 Teil IV der Entgeltordnung

Teil IV der Entgeltordnung enthält die besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die bisher in Teil III der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2a und 2b des Lohngruppenverzeichnisses enthalten waren. In dem Teil sind also in gleicher Weise frühere Angestellten- und Arbeitermerkmale aufgegangen. Teil IV der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8 Die Entgeltordnung (Anlage 1 zum TV EntgO Bund)

In der Entgeltordnung sind die Tätigkeitsmerkmale vereinbart worden, nach der sich die Eingruppierung richtet (§ 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD-Bund). Jedem Tätigkeitsmerkmal ist unmittelbar eine Entgeltgruppe zugeordnet. Nach der Entgeltgruppe richtet sich zusammen mit der Stufenregelung in den §§ 16,17 TVöD die Höhe des Entgelts gemäß der Entgelttabelle. Die Tätigkeitsmerkmale der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.3 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TVöD-Bund anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2 Teil II der Entgeltordnung

Die Tätigkeitsmerkmale des Teils II finden gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 TV EntgO Bund nur Anwendung auf körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Definiert sind die körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund. Teil II der Entgeltordnung enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Es werden hier nahezu unv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Teil I der Entgeltordnung

Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. Damit werden die Tätigkeitsmerkmale auf ihren Wesenskern beschränkt. Die ursprünglich in Teil I (Allgemeiner Teil) der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3 Teil III der Entgeltordnung

In Teil III der Entgeltordnung sind die Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen geregelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist Teil III in alphabetischer Reihenfolge in 48 Abschnitte unterteilt nach Berufs- und Beschäftigtengruppen. Große Abschnitte sind wiederum in Unterabschnitte gegliedert wie z. B. Abschn. 16 (Fremdsprachendienste) oder Abschn. 21 (Gesundh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.7 Integrierung der Entgeltgruppen 1 bis 3 in die Teile III bis VI der Entgeltordnung

Das Merkmal der Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeit) ist in Teil I und II ausdrücklich enthalten. In den Teilen III bis VI ist es nicht ausdrücklich enthalten, gilt jedoch auch dort aufgrund der Regelung in § 3 Abs. 5 TV EntgO Bund. Damit ist sichergestellt, dass in allen Teilen der Entgeltordnung eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 erfolgen kann. Die in den jeweiligen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.4 Aufbau der Entgeltordnung in Teile, Abschnitte, Unterabschnitte, Entgeltgruppen und Fallgruppen

Die Entgeltordnung ist in 6 Teile gegliedert wie folgt:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

4.1 Aufbau des TV EntgO Bund und der Entgeltordnung Anders als im Bereich der VKA und im TV-L wird die neue Entgeltordnung nicht als Anlage zum TVöD konzipiert. Vielmehr gibt es einen eigenständigen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Der Tarifvertrag enthält zentral zusammengefasst und "vor die Klammer gezogen" im Wesentlichen die Regelungen, die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6 Die Entgeltordnung – Allgemeine Grundsätze

6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (Bund) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). In der Anlage zu diesem Tarifvertrag ist die Entgeltordnung enthalten. Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.3 Geltung der einzelnen Teile der Entgeltordnung (§ 3 TV EntgO Bund)

Bezüglich der Geltung der einzelnen Teile und ihr Verhältnis zueinander wird auf obige Darlegungen unter Punkt 4.2 verwiesen.mehr