Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.2 Tätigkeitsbeispiel: Gaderobenpersonal

"Garderobe" bezeichnet den Ort, meist ein abgetrennter Raum, an dem Kleidung abgelegt wird. Die Tätigkeit des Garderobepersonals besteht in der Verwahrung dieser abgelegten Kleidung d. h. in der Annahme, Aufbewahrung und Herausgabe von Bekleidung sowie der Wahrnehmung der hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben wie z. B. Ausgabe und Entgegennahme von Kontrollmarken für di...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.8 Tätigkeitsbeispiel: Hausgehilfe

Das Tatbestandsmerkmal wird allgemein umschrieben als eine Person, die stundenweise bei der Hausarbeit unterstützt und bei der Erledigung der Hausarbeiten mithilft oder als Person, die gegen Entgelt im Haushalt beschäftigt wird.[1] Für den Begriff prägend ist ein Helfen bei Hausarbeiten. Die Tätigkeiten des Hausgehilfen besteht im Zuarbeiten zu dem Tätigkeitskreis der Hausar...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2.1.1 BAG, Beschluss v. 1.7.2009, 4 ABR 18/08

Die Tätigkeit in einem gewerblich geprägten Wäschereibetrieb, in dem ein umfangreicher Maschinenpark eingesetzt wird und in dem am Tag weit über 10.000 Textilteile an den verschiedenen Maschinen zur Bearbeitung anfallen, wird bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr vom Begriff der "Hausarbeit" erfasst. Erfordert eine Teiltätigkeit (hier: Tätigkeit an einer Klei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 1.7 Eingruppierung in der Zeit vom 1.11.2006 bis zum 1.1.2012

In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TV-L am 1.11.2006 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BATBAT-O einschließlich der Vergütungsordnung, die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 5 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb/MTArb-...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht (EG 3)

Das Tätigkeitsmerkmal ist abzugrenzen gegenüber der "einfachen Tätigkeit" der EG 2. Das bedeutet, dass die Tätigkeit eine Einarbeitung erfordert, die über den Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten hinausgeht, die für die bloße Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind. Zu fordern sind strukturierte, vertiefte Vermittlung von fachbezogenen Kenntniss...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 4 Entgeltgruppen 13 bis 15

In den Entgeltgruppen 13-15 knüpfen die Tätigkeitsmerkmale nicht nur an die auszuübende Tätigkeit an. Sie erfordern grundsätzlich zusätzlich auch als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2 zu Teil I vor, wenn das Studium mit einer erste...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.11 Maß der Verantwortung

Das Heraushebungsmerkmal "Maß der damit verbundenen Verantwortung" ist in der Entgeltgruppe 12 enthalten. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. III Fg. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O. Des Weiteren ist das Heraushebungsmerkmal in der Entgeltgruppe 15 Fg. 1 enthalten. Das in EG 12 angesprochene Maß der Verantwortung kann nur in...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1.3 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse wurden bejaht:

bei einem Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei einem Bauverwaltungsamt eines Kreises, der folgende Arbeitsvorgänge zu erledigen hatte: Führung einer Kaufpreissammlung Zusammenfassung und Auswertung der Kaufpreise zu Bodenrichtwerten Fertigung von Bodenrichtwertkarten Vorbereitung und Abwicklung des Gutachterausschusses[1] bei einem Wohngeldsachbearbeiter mit de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1.2 Selbstständige Leistungen wurden verneint

Bei folgenden Arbeitsvorgängen wurde das Tarifmerkmal "selbstständige Leistungen" verneint: Ermittlungsdienst im Ordnungsamt (VergGr. VIb).[1] Sachbearbeitung in Kfz-Zulassungsstelle (VergGr. VIb).[2] Beschäftigte, die im Messdienst der Verkehrsüberwachung eigenverantwortlich eingesetzt ist, da ihr kein eigener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum nennenswerter Art eingeräumt ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1.1 Selbstständige Leistungen wurden bejaht:

Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg[1] Feststellung von Ordnungswidrigkeiten sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung der Ordnungswidrigkeit. Es werden Abwägungsprozesse verlangt, in deren Rahmen Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt werden. Dabei müssen für eine Entscheidung unterschiedliche Informationen verknüpft und untere...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1 Einfachste Tätigkeiten (EG 1)

Bei den in der EG 1 aufgeführten Tätigkeitsbeispielen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. [1] Wird die ausgeübte Tätigkeit nicht unmittelbar von einem Tätigkeitsbeispiel erfasst, ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit dem Oberbegriff "einfachste" Tätigkeit unterfällt. Ausgangspunkt ist der Maßstab der Beispieltatbestände.[2] "Einfachst" ist die höchste Steigerun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.4 Tätigkeitsbeispiel: Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks

Oberbegriff ist "Reiniger" in Außenbereichen. Damit sind weder sämtliche Reinigungstätigkeiten im Außenbereich umfasst noch ist die Reinigung im Innenbereich ausgeschlossen. Der Geltungsumfang dieses Tätigkeitsbeispiels ist im Lichte des Oberbegriffs "einfachst" sowie im Hinblick auf die konkretisierenden nicht abschließend angeführten Beispiele zu ermitteln, da diese beispie...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.2 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden verneint

bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit[1] Um im Bereich der Gesetzesanwendung von gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen zu sprechen, ist es erforderlich, dass neben den genauen Kenntnissen der Rechtsvorschriften auch rechtliche Zusammenhänge erkannt und Rechtsprechung analysiert und verarbeitet werden muss. Ein Fachwissen, dass sich auf Grundtatbestände und deren Zusam...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde verneint:

bei einem Abteilungsleiter im Sozialamt (Wohngeldstelle) einer Stadt (9 Bedienstete)[1] bei einem Sachbearbeiter im Sozialamt (Unterhaltsansprüche)[2] bei einem Sachbearbeiter für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde bei der Außenstelle M des Bundesamtes für Güterverkehr. Grundlage waren zwei Arbeitsvorgänge, nämlich die Bearbeitung ordnungswidrigkeitsrechtlicher ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.9 Lehrkräfte

Gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen gilt die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte tätig sind. Dies entspricht der bisherigen Regelung. Für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen blieb es nach Einführung des TV-L zunächst weiterhin bei der Eingruppierung auf der Grundlage der Lehrer-Richtlinien der TdL. In der Tarifrunde 2015/2016 wurde m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.8 Datenverarbeitung, Informationstechnik

Die erste Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik (IT) erfolgte erst mit Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 23.8.2012 rückwirkend zum 1.1.2012. Aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der Tarifvertragsparteien konnten die Merkmale der "Angestellten in der Datenverarbeitung" der Anlage 1a zum BAT lediglich redaktionell bereinigt werd...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.7 Gesundheitsberufe, Wirtschaftspersonal

In diesen Bereichen hat man sich zunächst im Zuge der redaktionellen Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale damit begnügt, die Berufsbezeichnungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Im Bereich der Gesundheitsberufe wurde in der Vorbemerkung zu Teil II Abschn. 10 ausdrücklich festgelegt, dass mit den dort aufgeführten Berufsbezeichnungen auch die dort genannten Vorläuferausbil...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.1 Teile I und II: Zuordnung berufsgruppenbezogener Merkmale in Teil II

Teil II der Entgeltordnung enthält die redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale besonderen Tätigkeitsmerkmale aus dem Teil I sowie die bisherigen, für den Länderbereich geltenden Teile II und IV der Anlage 1a zum BAT/BAT-O. Die ursprünglich in Teil I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen Tätigkeitsmerkmale wurden in eigene Abschnitte des Teils II überführt. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.10 Nicht mehr vereinbarte Tätigkeitsmerkmale

Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung haben die Tarifvertragsparteien zum 1.1.2012 eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen nicht mehr vereinbart, z. T., weil sie als überholt erachtet wurden, z. T. weil eine gesonderte spezielle Darstellung nicht mehr als notwendig erachtet wurde. Beispiele hierfür sind: Wagenwäscher, Hilfsarbeiter in Laboratorien, Beschäftigte im Schreibdienst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.2 Beibehaltung der Tätigkeitsmerkmale für Pflegekräfte in Teil IV

In den Teil IV wurden zum 1. Januar 2012 die ausschließlich redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale für Pflegekräfte aus der Anlage 1b zum BAT aufgenommen; sie wurden wie folgt gegliedert: Vorbemerkungen zu Teil IV der Entgeltordnung Abschn. 1 – Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen sowie Pflegehelferinnen Abschn. 2 – Hebammen in...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.1 Abschnittsübergreifende Veränderungen im Jahr 2012 und im Jahr 2019

Im Jahr 2012 wurden über den redaktionellen Ansatz hinaus auch die Wertigkeiten verändert: Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7 Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Länder ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestellt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4 Ausnahmen: Materielle Veränderung der bisherigen Wertigkeiten

2.4.1 Abschnittsübergreifende Veränderungen im Jahr 2012 und im Jahr 2019 Im Jahr 2012 wurden über den redaktionellen Ansatz hinaus auch die Wertigkeiten verändert: Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7 Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Länder ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.3 Neustrukturierung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2-4

Bei den Tätigkeitsmerkmalen in den unteren Entgeltgruppen hat es in der Vergangenheit z. T. erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Um dem zu begegnen, haben die Tarifvertragsparteien die Tätigkeitsmerkmale der EG 2 bis EG 4 neu strukturiert. Nunmehr ergibt sich folgender Aufbau: Entgeltgruppe 1: Einfachste Tätigkeiten, Entgeltgruppe 2: Einfache Tätigkeiten (mehr als se...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.2 Neufassung und Aufwertung der Tätigkeitsmerkmale in Teil II, Abschn. 11, 18, 20 sowie in Teil IV

Zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes der Länder sind die Tätigkeitsmerkmale nachfolgender Beschäftigtengruppen grundlegend überarbeitet und aufgewertet worden: Beschäftigte in der Informationstechnik (vormals Datenverarbeitung) zum 1.1.2021, Beschäftigte im Rettungsdienst zum 1.1.2020, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1.1.2020 und Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.6 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29a Abs. 5 TVÜ-Länder)

Beschäftigte der VergGr. IIa mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 31.10.2006 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 2 TVÜ-Länder unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TV-L übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.11.2006 bis zum 31.12.2011 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 4 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 1.5 Die Zeit von 1961 bis Anfang der 2000er Jahre (BAT und BAT-O)

Seit dem 1.4.1961 bestimmte der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) die Rechtsverhältnisse der Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Hinweis Als Anlage 1a zum BAT wurde die "Allgemeine Vergütungsordnung" vereinbart. Die Rechtsverhältnisse der Arbeiter in den Kommunen wurden im Bundesmanteltarifver...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 1.2 RAT und TAR

Dies änderte sich nach dem 1. Weltkrieg grundlegend. In Art. 159 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919 wurde erstmals die Koalitionsfreiheit verfassungsrechtlich verankert. Damit war der Weg zu Tarifverträgen eröffnet. Am 1.4.1924 trat der Reichsangestellten-Tarifvertrag (RAT) in Kraft, der umfassende manteltarifvertragliche Regelungen für die Angestellten im Reichsdie...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2.4.5 Überlappungsbereiche

Für eine Vielzahl von Tätigkeiten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen, waren Tätigkeitsmerkmale sowohl im Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O als auch in der Anlage 1a zum BAT/BAT-O (hier oft mit dem Zusatz "Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind") vereinbart, die bei vergleichbarer Tätigkeit zu Lohn bzw. Vergütung in zum Teil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 23.2 Weitergeltung vereinbarter Tätigkeitsmerkmale (Satz 1)

Hintergrund der Regelung ist, dass die bestehenden landesbezirklichen Tarifverträge und der Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) sehr umfangreiche und detaillierte Eingruppierungsregelungen für Arbeiter enthalten. Diese sind für die Betriebe wichtige Rechtsgrundlagen. Da sich die Anlage 1 auf relativ wenige Beispiele beschränkt, um den Betrieben mögli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.6 Auszubildende

Nach § 8b Abs. 2b TVAöD – Besonderer Teil BBiG – kann Auszubildenden, die im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt werden, für die Arbeitnehmern im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD (also ehemaligen Arbeitern) Erschwerniszuschläge zustehen, im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr ein monatlicher Pauschalzuschlag in Höhe von 10 EUR gezahlt werd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.4 Bestandteile des Vergleichsentgelts (Absatz 1 Satz 4)

Absatz 1 Satz 4 enthält eine abschließende Aufzählung der Bestandteile des Vergleichsentgelts. Wesentlicher (ggf. einziger) Bestandteil ist nach Buchst. a das Tabellenentgelt bzw. eine individuelle Zwischen- oder Endstufe. Alle anderen Bestandteile des Vergleichsentgelts (Buchst. b bis e) werden nur dann berücksichtigt, wenn im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 25.3 Datenverarbeitung

Die Anlage 1 enthält verschiedene Beispiele, die Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in der Datenverarbeitung betreffen, nämlichmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 23.3 Keine Weitergeltung von Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiegen (Satz 2)

Die Weitergeltung des bestehenden Eingruppierungsrechts ist außerdem nach Satz 2 insofern eingeschränkt, als tarifvertragliche Regelungen zu Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiegen keine Anwendung mehr finden. Diese Einschränkung ist deshalb notwendig, weil auch der TV-V bei unveränderter Tätigkeit keine Aufstiegsmöglichkeit in die nächsthöhere Entgeltgruppe in Form eines Bewäh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 25.2 Eingruppierungskatalog

Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist mit Wirkung vom 1.3.2014 erstmals seit dem Inkrafttreten des TV-V der Eingruppierungskatalog geändert worden. 8.8.4: "Tätigkeiten als Bilanzbuchhalter" ist gestrichen worden. Der Oberbegriff 9.2 ist um die Bachelorausbildung ergänzt worden. In Entgeltgruppe 10 sind 2 neue Beispiele hinzugekommen, nämlich 10.3.6 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.1 Vorbemerkungen

Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 23.4 Zuordnung von Lohngruppen (Satz 3)

Satz 3 regelt die Zuordnung, wenn ein Betrieb nach bisherigem Recht eingruppiert. Die in diesem Fall gefundene Lohngruppe muss einer Entgeltgruppe zugeordnet werden. Die Zuordnung entspricht weitgehend § 22 Abs. 1 Satz 2, allerdings mit 2 Abweichungen: Zum einen werden die Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe 9 in den Fällen des § 23 der Entgeltgruppe 7 und nicht der Entgeltgru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.1 Vorbemerkung

Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen inhalts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.1 Vorbemerkungen

Der 6. Änderungstarifvertrag vom 22. November 2009 enthält im Wesentlichen Regelungen zur Überleitung aus dem TVöD in den TV-V (§ 22a). Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, sind so weit wie möglich in Anlehnung an § 22 erfolgt, der die Überleitung aus dem BAT/BMT-G in den TV-V regelt. Aufgrund des Inkrattretens der Entgeltordnung zum TVöD für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 25.1 Vorbemerkungen

Nr. 1 der Vorbemerkungen enthält Aussagen zu der rechtlichen Bedeutung der Bestandteile der Entgeltordnung. Die Oberbegriffe enthalten allgemeine Umschreibungen der Tätigkeiten, zum Teil auch mit konkreten Voraussetzungen (z. B. 9.2: Arbeitnehmer mit abgeschlossener Fachhochschul- oder Bachelorausbildung). Zu den Entgeltgruppen 1 bis 3 ist jeweils nur ein Oberbegriff vereinb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil II der Entgeltordnung des TV-L

1 Gliederung Teil II enthält 26 Abschnitte (davon seit dem 1.1.2020 zwei nicht belegt), in denen bestimmte Beschäftigungsgruppen aufgeführt werden. Sehr große Abschnitte werden in Unterabschnitte gegliedert. Das betrifft die Abschnitte Beschäftigte in Gesundheitsberufen (Abschn. 10), Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure (Abschn. 15), Besch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil II der Entgeltordnung ... / 2.3 Systematik, Aufbau des Abschnitts 11

Ab 1. Januar 2021 ist Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L (EntgO) nicht mehr in Unterabschnitte gegliedert, sodass die dort ausgebrachten Tätigkeitsmerkmale einheitlich für sämtliche Tätigkeiten in der IKT gelten. Die neue Systematik besteht aus einem "Ausbildungsstrang" und einem "Tätigkeitsstrang". Beide "Stränge" ermöglichen durch aufeinander aufbauende Heraus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil II der Entgeltordnung ... / 1 Gliederung

Teil II enthält 26 Abschnitte (davon seit dem 1.1.2020 zwei nicht belegt), in denen bestimmte Beschäftigungsgruppen aufgeführt werden. Sehr große Abschnitte werden in Unterabschnitte gegliedert. Das betrifft die Abschnitte Beschäftigte in Gesundheitsberufen (Abschn. 10), Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure (Abschn. 15), Beschäftigte im R...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil II der Entgeltordnung ... / 2 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik

2.1 Geltungsbereich In Satz 3 der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II, Abschnitt 11 EntgO wird der Geltungsbereich mit dem Begriff "Lebenszyklus" eines IKT-Systems definiert. Dieser Lebenszyklus beschreibt die Tätigkeiten von der Planung über die Implementierung bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb und schließt u. a. auch die Nutzerbetreuung sowie die Update- und Upgr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil II der Entgeltordnung ... / 2.1 Geltungsbereich

In Satz 3 der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II, Abschnitt 11 EntgO wird der Geltungsbereich mit dem Begriff "Lebenszyklus" eines IKT-Systems definiert. Dieser Lebenszyklus beschreibt die Tätigkeiten von der Planung über die Implementierung bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb und schließt u. a. auch die Nutzerbetreuung sowie die Update- und Upgrade-Verwaltung ein....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil II der Entgeltordnung ... / 2.2 Bildung von Arbeitsvorgängen im Bereich der IT

Der Arbeitsvorgang ist die zentrale Bezugsgröße für die tarifrechtliche Bewertung einer Tätigkeit. Die Bildung der Arbeitsvorgänge erfolgt gemäß den Vorgaben des § 12 TV-L. Entscheidend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist der Begriff des "Arbeitsergebnis". Alle Einzeltätigkeiten und Arbeitsschritte, die diesem Arbeitsergebnis dienen, ihm voran- und nachgehen, sind zus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil II der Entgeltordnung ... / 2.4 Beschlüsse der TdL zu Abschn. 11

Die Beschlüsse bzw. Festlegungen der Mitgliederversammlung der TdL zur Eingruppierung von Fachinformatikern in der 2./2001 Sitzung der Mitgliederversammlung der TdL am 27. März 2001, TOP 18, zur Eingruppierung von IT-System-Kaufleuten und Informatikkaufleuten in der 5./2001 Sitzung der Mitgliederversammlung der TdL am 25. Oktober 2001, TOP 7 sowie zur Eingruppierung von IT-Syst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.2.1.2 Bemessungssatz bis zum Kalenderjahr 2025

Die Höhe der Jahressonderzahlung bis zum Jahr 2025 ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TVöD in der Fassung bis 31.12.2025). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz ist gem. § 20 Abs. 2 TVöD-VKA in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 am höchsten, sieht bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.8.4 Zulagen im Heimerziehungsdienst

Für den Fall, dass Beschäftigten Zulagen im Heimerziehungsdienst gezahlt werden, erhalten die Praktikantinnen/Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe (§ 9 Abs. 3 TVPöD). Die Praktikantin/der Praktikant muss sonach eine Tätigkeit verrichten, die bei den Beschäftigten die Zahlung einer Zulage i. S. d. Protokollerklärung Nr. 1 zum Te...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.1 Struktur der Entgeltordnung

Die neue Entgeltordnung zum TVöD für die Sparkassen ist in den §§ 12, 13 TVöD sowie in der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) abgebildet. Sie ist wie folgt untergliedert: 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD) Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die der ihm übertrag...mehr