Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Historie der Eingruppierung / 2 Die neue Entgeltordnung: Was bleibt und was ist neu im Vergleich zur Vergütungsordnung

Die Entgeltordnung ist aus der Allgemeinen Vergütungsordnung und dem Lohngruppenverzeichnis hervorgegangen. Daher kann im Wesentlichen auch die bisherige Rechtsprechung zu diesen Werken weiterhin herangezogen werden. 2.1 Teile I und II: Zuordnung berufsgruppenbezogener Merkmale in Teil II Teil II der Entgeltordnung enthält die redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale bes...mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.3 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale bei der Einführung der Entgeltordnung im Jahr 2012

Die neue Entgeltordnung verfolgt in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Dies beschränkt sich jedoch nicht darauf, lediglich die bisherigen Tätigkeitsmerkmale sprachlich zu überarbeiten, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütungsgruppe" oder "Lohngruppe". Vielmehr wurden einige veraltete Berufe und ihre Bezeichnung durch...mehr

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Historie der Eingruppierung / 2.4.4 Integrierung der Entgeltgruppen 1 bis 3 in den Teil II der Entgeltordnung

Das Merkmal der Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeit) ist in Teil I und III ausdrücklich enthalten. In den Teilen II und IV ist es nicht ausdrücklich enthalten, gilt jedoch auch dort aufgrund der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Teilen der Entgeltordnung. Darüber hinaus wurden für die Beschäftigtengruppen des Teils II auch die Merkmale der Entgeltgruppen 2 und 3 des Teils I nutzb...mehr

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Historie der Eingruppierung / 1.6 Von der Tarifreform im Jahr 2006 bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung im Jahr 2012

Die Tarifvertragsparteien hatten sich in der Prozessvereinbarung vom 9.1.2003 darauf verständigt, das öffentliche Dienstrecht grundlegend neu zu gestalten, und waren sich zugleich einig, dass der größte und dringendste Reformbedarf im Bereich des Eingruppierungsrechts besteht. Als Zeitrahmen setzten sie sich den Zeitraum bis zum 31.1.2005. Schnell wurde jedoch in den Verhand...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 3.2 Eingruppierung mit Ausbildungsbezug (sog. zweiter Strang)

In Teil I der Entgeltordnung mit den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst wurde ab dem 1. Januar 2020 in den Entgeltgruppen 5 und 9b ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal mit Ausbildungsbezug eingeführt: In der Entgeltgruppe 5 wurde die Fallgruppe 2 mit dem Tätigkeitsmerkmal "Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung und entsp...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.4 Schwierige Tätigkeit (EG 4)

Dieses neu geschaffene Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 4 Fg. 1 enthalten. Nach der Protokollerklärung Nr. 8 zu Teil 1 der Entgeltordnung sind schwierige Tätigkeiten solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. d. Entgeltgruppe 3 erfordern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit. Es müssen sonach T...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5 Die Tätigkeitsmerkmale des Teil 1

Teil I der Entgeltordnung enthält zahllose unbestimmte Rechtsbegriffe. Diese sog. unbestimmten Rechtsbegriffe, z. B. "einfachste Tätigkeit", "einfache Tätigkeit", "schwierige Tätigkeit", "gründliche Fachkenntnisse", "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse", "selbstständige Leistungen" sind auslegungsbedürftig. Ihrem Charakter entsprechend können unbestimmte Rechtsbegriffe...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 3.1 Eingruppierung ohne Ausbildungsbezug (sog. erster Strang)

Die Eingruppierung knüpft ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Das Vorliegen eines Bachelorabschlusses ist nicht erforderlich. Die Ausgestaltung der Tarifmerkmale ließ auch vor der Einführung des sog. zweiten Strangs zum 1.1.2020 – in Abgrenzung zu den EG 1 bis 4 – deutlich erkennen, dass Tätigkeiten erfasst werden, die im Regelfall mindestens eine 3-jährige Berufs...mehr

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Teil I der Entgeltordnung des TV-L

1 Vorbemerkung Einen kurzen Abriss über in sich abgeschlossene tarifrechtliche Veränderungen seit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung am 1.1.2012 enthält der Beitrag "Historie der Eingruppierung". 2 Die Entgeltgruppen 1 bis 4 Die Tätigkeitsmerkmale erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knü...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde verneint:

bei Auszahlung von Schlüsselzuweisungen [1] Die Auszahlung von Schlüsselzuweisungen erfüllt nicht das Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit", obwohl der Sachbearbeiter rein rechnerisch einen sehr großen Betrag verwaltet. Maßgeblich hierfür ist, dass sich die Höhe der mischhockzugewiesenen Mittel genau aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Der Sachbe...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.11.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "Maß der Verantwortung" wurde verneint:

Sachbearbeiter in einem Ministerium [1] Keine Verantwortung in Grundsatzfragen allgemeiner oder richtungsweisender Bedeutung, wenn der Beschäftigte Verwaltungsvorschriften aus seinem Zuständigkeitsbereich “nur“ vorbereitet und wie es in der ministerialen Verwaltung üblich ist, auf dem Dienstweg vorlegt, dieser innerhalb der Behörde durch die weiteren Vorgesetzten geprüft und ...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1.4 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse wurden verneint:

bei einem Sachbearbeiter in der Straßenverkehrszulassungsstelle eines Kreises [1] hinsichtlich der Bearbeitung von Vorgängen, die sich insbesondere auf Zulassung, Umschreibung und Stilllegung von Kraftfahrzeugen und auf die Bearbeitung von Versicherungsanzeigen gem. § 29c der Straßenverkehrszulassungsordnung beziehen, weil nur ein begrenzter Kreis von Bestimmungen zu beachten...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fg. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. In der Protokollerklärung Nr. 4 Teil I der Entgeltordnung ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" wie folgt erläutert: "gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 und 8 sowie in der Entgeltgruppen 9a geforderten ...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 8, 9 Fg. 2 und 9 Fg. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Entgeltgruppe 7 ist im Teil I nicht besetzt. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil I definiert. Dort heißt es: “Selbstständige Leistungen erfordern ein den ...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3.1.1 BAG, Urteil v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05

Bei einer Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Qualifikation, die im Regelfall außerhalb des Arbeitsverhältnisses erworben wird und ggf. Bestandteil des Anforderungsprofils für die konkrete Tätigkeit ist. Der Erwerb bzw. das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis beruht somit nicht auf einer eingehenden fachlichen Einarbeitung im Tarifsinn.mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.12 akademischer Zuschnitt einer Tätigkeit

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.12.1 Rechtsprechung: Der akademische Zuschnitt wurde bejaht: Freilandartenschützer [1] Führt ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durch, bei welcher er die "besten einschlägig...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.6.1.1 BAG v. 23.9.2009, 4 AZR 308/08 Vielseitige Fachkenntnisse erfordern demgegenüber eine Erweiterung des Fachwissens seinem Umfang nach. Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschr...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.7.1.1 Selbstständige Leistungen wurden bejaht: Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg[1] Feststellung von Ordnungswidrigkeiten sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung der Ordnung...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.9 Ausgewählte Rechtsprechung zur EG 1

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.1.9.1 BAG; Urteil v. 28.1.2009, 4 ABR 92/07 Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim ausführt, übt keine einfachsten Tätigkeiten nach EntgGr. 1 TVöD aus, wenn sie bei der von ihr vorgenommene...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2.1 Rechtsprechung zur EG 2

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.2.1.1 BAG, Beschluss v. 1.7.2009, 4 ABR 18/08 Die Tätigkeit in einem gewerblich geprägten Wäschereibetrieb, in dem ein umfangreicher Maschinenpark eingesetzt wird und in dem am Tag weit über 10.000 Textilteile an d...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3.1 Rechtsprechung zur EG 3

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.3.1.1 BAG, Urteil v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05 Bei einer Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Qualifikation, die im Regelfall außerhalb des Arbeitsverhältnisses erworben wird und ggf. Bestandteil des Anforderungsprofils für die konkrete Tätigkeit ist. Der Erwerb bzw...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.4.1 Rechtsprechung zur EG 4

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.4.1.1 LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 2.3.2017, 5 Sa 422/16 Für die Zuordnung einer Bürotätigkeit als "schwierig" im Sinne der Entgeltgruppe 4 des TV EntgO Bund ist entscheidend, ob es sich lediglich um die Erledigu...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.8.1.1 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden bejaht: bei einem Sachbearbeiter im Bereich eines städtischen Versorgungsbetriebs [1] mit folgenden Arbeitsvorgängen: Entscheidung über Einstellung bzw. Wiederaufnah...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.6 Tätigkeitsbeispiel: Servierer

"Servieren" bedeutet das Auf- wie Abtragen von Speisen und Getränken,[1] bei Tisch bedienen.[2] Servierer wird umschrieben als Person, die [als Angestellter in einer Gaststätte] den Gästen Speisen und Getränke serviertPerson, die jemanden betreut, auf jemanden oder etwas aufpasst.[3] Zum Aufgabengebiet gehört auch das Aufnehmen von Bestellungen.mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.9.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde bejaht: bei einem Vertragssachbearbeiter eines Universitätsbauamtes [1] Hier wurde das Vorliegen des Heraushebungsmerkmals bejaht mit der Hö...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.10.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde bejaht: bei einem Sachbearbeiter für Eigentumswohnungen im Kommunaldienst.[1] Dieser war zuständig für Mittelzuweisung und Aufteilung der M...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.9.1 BAG; Urteil v. 28.1.2009, 4 ABR 92/07

Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim ausführt, übt keine einfachsten Tätigkeiten nach EntgGr. 1 TVöD aus, wenn sie bei der von ihr vorgenommenen Sicht- und Unterhaltsreinigung Hygienevorschriften, für die sie mehrstündig geschult wurde und einen umfangreichen Desinfektionsplan zu beachten hat, der die selbstständige Kontrolle der von ihr zu reinige...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.11.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.11.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "Maß der Verantwortung" wurde bejaht: Leitung einer (großen) Station [1] Es ist möglich, dass eine Abteilung, bei der der Stationsleitung nicht mehr als 12 Vollzeitbeschäftigte unterstel...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 2 Die Entgeltgruppen 1 bis 4

Die Tätigkeitsmerkmale erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Länder übernommen. Der dort ausgebrachte, nicht abschließend...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9b in Fg. 1 enthalten. Diese Fallgruppe bildet lediglich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Drittel (Entgeltgruppe 10) oder mindestens zur Hälfte (Entgeltgruppe 11) die besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit hinzutritt. F...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9 Fg. ...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 6, 8, 9a des Teil I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Entgeltgruppe 7 ist im Teil I nicht besetzt. In der Entgeltgruppe 6 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit (nur) gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Zusätzliche selbstständige Leistungen sind nicht erforder...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.5 Gründliche Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 4 Fg. 2 und Entgeltgruppe 5 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Beschäftigte, deren Tätigkeit mindestens zur Hälfte gründliche Fachkenntnisse erfordern, sind in der EG 5 eingruppiert. Die EG 5 bildet wie bisher schon die Grundeingruppierung für Eingruppierung bis einschl. der EG 9a. "Fachkenntnisse...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2 Einfache Tätigkeit (EG 2)

Das Tätigkeitsmerkmal in EG 2 ersetzt die Tätigkeitsmerkmale "mit einfacheren Arbeiten" der Vergütungsgruppe IXb Fg. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXa Fg. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT und "mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit" der Vergütungsgruppe X Fg. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXb Fg. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT. Die ...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.12.2 Rechtsprechung: Der akademische Zuschnitt wurde verneint:

Leitung einer Galerie und Kunstsammlung [1] Das BAG konnte bereits das Erfordernis eines einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulabschlusses für die Tätigkeit nicht feststellen. Ob eine einer akademischen Ausbildung entsprechende Tätigkeit vorliegt, ist nur dann feststellbar, wenn im Einzelnen darlegt wird, aus welchen Gründen ohne das Urteilsvermögen, wie es ein einschlägig...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.4.1.1 LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 2.3.2017, 5 Sa 422/16

Für die Zuordnung einer Bürotätigkeit als "schwierig" im Sinne der Entgeltgruppe 4 des TV EntgO Bund ist entscheidend, ob es sich lediglich um die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeit in Anlehnung an ähnliche Vorgänge handelt und eine durchzuführende Zuordnung von Gesundheitsunterlagen rein mechanisch erfolgt (dann EG 3), oder ob die Tätigkeit eine eigenständige Subsumt...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1.2 BAG v. 16.10. 2019, 4 AZR 284/18

Gründliche Fachkenntnisse“ setzen unter Berücksichtigung der Klammerdefinition der VergGr. VII Fallgr. 1b der Anlage 1a zum BAT nähere Kenntnisse von ua. Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen des fraglichen Aufgabenkreises voraus. Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz “usw.“ zu...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.1 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden bejaht:

bei einem Sachbearbeiter im Bereich eines städtischen Versorgungsbetriebs [1] mit folgenden Arbeitsvorgängen: Entscheidung über Einstellung bzw. Wiederaufnahme der Versorgung, über Sicherheiten und Kautionen, über Teilzahlungen Mahnverfahren Pfändung strafrechtliche Verfolgung von Strom-, Gas- und Wasserdiebstählen Niederschlagungen Bearbeitung von Sonderabnahmeverträgen bei einem S...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.1 Tätigkeitsbeispiel: Essens- und Getränkeausgeber

Aus dem Wort "Ausgabe" ergibt sich, dass hier der letzte Akt des Gesamtprozesses der Essensherstellung/-zubereitung und -bereitstellung erfasst wird. Beispiel hierfür ist die Herausgabe von Essen und Getränken an einer Bedientheke auf mögliche Anforderung hin. Aber hierauf ist das Tätigkeitsmerkmal nicht beschränkt. Erfasst sind auch sämtliche in einem inneren Zusammenhang m...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.5 Tätigkeitsbeispiel: Wärter von Bedürfnisanstalten

Der Begriff "Wärter" meint eine Person, die jemanden betreut, auf jemanden oder etwas aufpasst.[1] Dies beinhaltet sowohl die Bedeutung "auf etwas Acht haben" wie auch "Warten" i. S. v. instand halten, pflegen. Beides sind Erscheinungsformen eines "Wärters von Bedürfnisanlagen". Es umfasst sowohl die Beaufsichtigung der Benutzer, das Kassieren von Entgelt sowie typischerweise...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.3 Tätigkeitsbeispiel: Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich

Spülen ist das Reinigen von beweglichen Sachen, insbesondere von Geschirr, Gläsern und Besteck unter Einsatz von Wasser und Spülmittel. Die nähere Art des Spülens ist nicht dargestellt. Erfasst ist daher das Spülen von Hand aber auch unter Verwendung entsprechender Geräte. Damit ist auch erfasst das Bestücken und Leeren derartiger Geräte wie auch deren Reinigung sowie Aufräu...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.7 Tätigkeitsbeispiel: Hausarbeiter

Der Begriff ist im Tarifvertrag nicht näher erläutert. Er hat auch in der Rechtsterminologie keinen allgemein anerkannten, fest umrissenen Inhalt. Daher ist auf den allgemeinen Sprachgebrauch zu rekurrieren. Hausarbeiter ist eine Person, die Hausarbeiten verrichtet. Hierunter fallen jedoch nicht Reinigungstätigkeiten im Innenbereich.[1] Dem Tätigkeitsbeispiel unterfallen son...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde bejaht:

bei einem Sachbearbeiter für Eigentumswohnungen im Kommunaldienst.[1] Dieser war zuständig für Mittelzuweisung und Aufteilung der Mittel; unterschriftsreife Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von öffentlichen Wohnungsbaumitteln, von Aufwendungsdarlehen des Landes und des Bundes bis zur Anerkennung der Schlussabrechnungsanzeige. Das BAG hat u. a. ausgeführt, dass das tarif...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.9.2 BAG, Urteil v. 20.5.2009, 4 AZR 315/08

Bei der Einarbeitungszeit ist zu unterscheiden, ob diese erforderlich ist, um allein ein gewisses Maß an Arbeitsgeschwindigkeit zu erreichen (Erwerb von Routine bei feststehenden Tätigkeitsabläufen) oder um die Arbeitsabläufe als solche zu beherrschen (etwa, wenn verschiedenartige Details der Tätigkeit zu erfassen sind); im letzteren Fall spricht der Umstand einer mehrtägige...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2.1.2 LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 21.3.2023, 2 TaBV 20/22

Die Tätigkeit einer Pflegeservicekraft erfordert nur eine fachliche, nicht aber eine eingehende fachliche Einarbeitung und hebt sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2, Teil II, Ziffer 25.3 der Anlage A nicht heraus. Die Einarbeitung ist nach dem Leitfaden zur Einarbeitung der Pflegeservicekräfte auf 4 Wochen ausgelegt. Hierbei erfolgt eine Einweisung in organisatorische Prozess...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.11.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "Maß der Verantwortung" wurde bejaht:

Leitung einer (großen) Station [1] Es ist möglich, dass eine Abteilung, bei der der Stationsleitung nicht mehr als 12 Vollzeitbeschäftigte unterstellt sind, trotzdem groß im Tarifsinn ist, wenn weitere Strukturen vorliegen, die die Station als groß erscheinen lassen, wie etwa eine besonders große Anzahl an unterstellen Teilzeitbeschäftigten mit einem besonders hohen Koordinie...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3.1.2 BAG, Urteil v. 13.12.2013, 4 AZR 317/22

Zur Eingruppierung eines Service-Agents am Flughafen: Der Begriff der "Vor- und Ausbildung" erfasst nicht nur Kenntnisse, die dem Lesen und Schreiben vergleichbar sind, sondern auch darüberhinausgehende Kenntnisse und Fertigkeiten, z. B. Fremdsprachenkenntnisse. Im Rahmen der Vollzeitschulfpflicht sind Sprachkenntnisse für die erste Fremdsprache auf dem Niveau A 2 eine Quali...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.12.1 Rechtsprechung: Der akademische Zuschnitt wurde bejaht:

Freilandartenschützer [1] Führt ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durch, bei welcher er die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" berücksichtigen muss und somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" vorausgesetzt wird (BVerwG 28. März 2013 – 9 A 22/11), bestehen Anhaltspunkte dafür, dass er e...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1.1 BAG v. 23.9.2009, 4 AZR 308/08

Vielseitige Fachkenntnisse erfordern demgegenüber eine Erweiterung des Fachwissens seinem Umfang nach. Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben. Denkbar ist auch, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird. Nach Auffassung des BA...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 3 Die Entgeltgruppen 5 bis 12

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 5-12 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und weisen seit dem 1.1.2020 jeweils 2 Fallgruppen auf – eine mit und eine ohne Ausbildungsbezug. Beide Fallgruppen sind gleichwertig. Umgangssprachlich wird auch von den zwei "Strängen" im Teil I in den Entgeltgruppen 5 bis 12 gesprochen. Der...mehr