Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Entgelt / 3.5.1 Durchschnittliche Stufenlaufzeit

Die erforderliche Zeit für das Aufrücken in die nächsthöhere Stufe ist in den Entgeltgruppen 2 bis 15 degressiv ausgestaltet, d. h., die Zeit verlängert sich von Stufe zu Stufe um jeweils 1 Jahr. Aus den Stufenlaufzeiten ergibt sich, dass ein Beschäftigter ohne Veränderung der Entgeltgruppe u...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.3 Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung – Rückwirkende Höhergruppierung

Es sind aber Fälle denkbar, dass Beschäftigte unabhängig vom Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund oder VKA eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben. Unter Umständen kann diese Überprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen (z. B. weil tägliche Arbeitsplatzaufzeichnungen ausgewertet werden müssen). Gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund/VKA i. V. m. § 22 BAT/BAT-O bzw...mehr

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Entgelt / 2.3.3 Struktur der Entgelttabelle – Anlage C

Die in der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B für die Beschäftigten kommunaler Arbeitgeber im Sozial- und Erziehungsdienst geregelte Entgelttabelle enthält 16 Entgeltgruppen. Die Entgelttabelle beginnt mit der Entgeltgruppe S 2 und endet bei Entgeltgruppe S 18. Die Entgeltgruppen S 13Ü und S 16Ü sind nicht in der Anlage C abgebildet. Diese Entgeltgruppen resultieren aus der Übe...mehr

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Entgelt / 2.2.6.2 Notfallsanitäter

Des Weiteren wurde für Notfallsanitäter mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eine Entgeltgruppe N geschaffen. Die Tabellenwerte der Entgeltgruppe N finden sich in Nr. 2 Satz 1 der Anlage D.14 zum TVöD-V (entspricht § 58 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BT-V); sie verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um denselben Prozentsatz bzw. im selben Umfang wie die Tabellenwerte der Ent...mehr

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Entgelt / 2.5.8.5.1 Zulage für Fachärztinnen/Fachärzte

Die in die Entgeltgruppe 15 eingruppierten Ärtzinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil B Abschnitt II Ziffer I der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 300,00 EUR.mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.2 Auswirkungen von Tariferhöhungen

Nach Tarifsteigerungen ist bei Beschäftigten, die noch einen (seit 1.2.2017 statischen) Garantiebetrag erhalten, eine Anpassung des Entgelts vorzunehmen. Praxis-Beispiel Eine Beschäftigte wurde zum 1.11.2015 aus EG 9 Stufe 4 (3.383,71 EUR) in EG 10 Stufe 3 (3.468,92 EUR) höhergruppiert. Die Entgeltdifferenz betrug 85,21 EUR, sodass gem. § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD ein Anspruch au...mehr

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Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2...mehr

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Entgelt / 12.1.1 Grundlage

Der Bund hat mit Rundschreiben vom 7.1.2009[1] für die Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 zugelassen, dass in den Entgeltgruppen 10 bis 15 eine außertarifliche "IT-Fachkräftezulage" bis zu einer Höhe von 1.000 EUR monatlich für bis zu 5 Jahren gezahlt werden kann. Der Zeitraum zur Anwendung der IT-Fachkräftezulage wurde mit Rundschreiben vom 12.12.2012 bis zum 31....mehr

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Entgelt / 2.5.9.5 Weitere Regelungen

Die Tatbestände zur Arbeitsbefreiung in § 29 TVöD wurden dahingehend erweitert, dass Beschäftigten für Lehr- und Prüfungstätigkeiten an den kommunalen Studieninstituten und Verwaltungsschulen auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD gewährt werden kann. In der Vorbemerkung Nr. 7 der Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung – VKA) wurde die 3-Monats-F...mehr

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Entgelt / 3.7.1.3.2 Sonderfälle

Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA galten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b bis zum 31.3.2019 Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert waren und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeit...mehr

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Entgelt / 3.7.4.3 Automatische Herabgruppierung

Änderungen der Eingruppierung, die zu einer Herabgruppierung führen könnten, setzen in der Regel eine Änderung der Tätigkeit oder eine Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung voraus. Der Arbeitgeber kann eine fehlerhafte Eingruppierung korrigieren, wenn diese nicht den tariflichen Vorgaben entspricht. Dies ist jedoch keine automatische Herabgruppierung, sondern eine korr...mehr

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Entgelt / 3.1.1 § 16 TVöD

Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TVöD der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich 6 Stufen zugeordnet. Innerhalb der Stufen...mehr

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Entgelt / 3.7.5 Tabellenwechsel – Wechsel aus dem Sozial- und Erziehungsdienst bzw. dem Pflegedienst in den Verwaltungsdienst und umgekehrt

Zum 1.11.2009 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gesonderte Eingruppierungsbestimmungen (Anlage zu Abschn. VIII. Sonderregelungen [VKA], § 56 BT-V) und eine gesonderte Tabelle (Anlage C zu § 15 TVöD) geschaffen. Die Beschäftigten wurden aus den Entgeltgruppen, denen sie bei Inkrafttreten des TVöD gem. Anlage 1 bzw. 3 zu § 17 ...mehr

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Entgelt / 2.4.1 Entgeltgruppe 1

Mit der EG 1 ist im TVöD eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Seit dem 1.4.2025 beträgt das Einstiegsentgelt 2.465,52 EUR im Monat (ab 1.5.2026: 2.534,55 EUR). Im Bereich des Bundes waren die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 bis zum 31.12.2013 in der Anlage 4 TVÜ-Bund geregelt. Seit dem 1.1.2014 finden sich diese Tätigkeitsmerkmale im ...mehr

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Entgelt / 2.6 Sonstige Entgelte

Der TVöD, der TVÜ-Bund/VKA und die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und für den Bereich der VKA weisen neben dem Tabellenentgelt noch weitere Entgelte aus, die den Beschäftigten unter den jeweiligen tarifvertraglichen Voraussetzungen zustehen. Bei allgemeinen Entgeltanpassungen werden diese Entgelte nur erhöht, soweit sich ihre Dynamisierung bereits unmittelbar au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einen einheitlichen Vorgang der Einordnung in die Entgeltgruppe verbunden mit der Zuordnung d...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.4 Tarifvertrag

Tarifverträge sind das Ergebnis der grundrechtlich gesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese beinhaltet die Befugnis der Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen mit zwingender und unmittelbarer Wirkung für ihre Mitglieder zu vereinbaren. Die Regelungen der Tarifverträge können daher auch den verbandsgebundenen Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrech...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.8 Weisungsrecht als Tatbestandserfordernis

Das Weisungsrecht selbst kann auch Voraussetzung für tarifvertragliche Ansprüche des Weisungsbefugten sein. Insbesondere im Hinblick auf Eingruppierungstatbestände ist die Übertragung von einem qualifizierten Weisungsrecht von besonderer Bedeutung. Praxis-Beispiel Die Eingruppierung eines Arztes als Oberarzt i. S. d. EG Ä 3 erste Fallgruppe TV-Ärzte setzt u. a. voraus, dass d...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.3 Entgeltbestandteile, die von der Tariferhöhung unberührt bleiben

Nicht dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie bleiben von Tariferhöhungen unberührt. Zulagen für ständige Schichtarbeit bzw. ständige Wechselschichtarbeit Diese Zulagen (§ 8 Abs. 5 und Abs. 6 TVöD) sind noch nicht dynamisch ausgestaltet. Die Tarifvertragsparteien haben jedoch eine Erhöhung der Zulagen zum 1.7.2025 vereinb...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 9 Ausgeschiedene Beschäftigte

Zur Frage, für welche Beschäftigten die tariflichen Änderungen gelten, ist der Stichtag 6.4.2025 von großer Bedeutung. Sind Beschäftigte spätestens mit Ablauf des 6.4.2025 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, gelten die Änderungen nur, wenn sie dies bis spätestens zum 30.9.2025 schriftlich beantragen. Sind diese Beschäftigten jedoch aus eigenem Verschulden ausgeschieden,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tariferhöhung im öffentlich... / 2.1 Erhöhung des Tabellenentgelts

Die Entgeltsteigerungen im TVöD werden in der Regel in Form einer prozentualen Erhöhung des Tabellenentgelts vereinbart. Selten erfolgen Erhöhungen mit einem so genannten "Sockelbetrag", bei dem sich die Entgelte um einen bestimmten, von den Tarifvertragsparteien festgelegten EUR-Betrag erhöhen. In der Tarifrunde 2025 ist eine Tariferhöhung mit einem "Mindestbetrag" vorgesehe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.3 Agile Vergütung

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Arbeitnehmers stellt sich ebenso die Frage nach der Vergütung. Auch diese ist im Arbeitsvertrag zu benennen. In den meisten Fällen bezieht sich die Vergütung auf eine bestimmte Arbeitsleistung. Wenn ein Unternehmen nunmehr dahingehend agil ist, dass Mitarbeiter Tätigkeiten ausüben, die unterschiedliche Wertigkeiten haben, stellt sich d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingruppierung eines Leiters einer staatlich anerkannten Lehranstalt für medizinische Berufe

Leitsatz Für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TVöD/VKA ist entscheidend, ob die konkret ausgeübte Tätigkeit ohne die im Studium vermittelten wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann. Bei Lehrtätigkeiten muss diese demnach einen sog. akademischen Zuschnitt haben, d.h. eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung und nicht nur wissenschaftliche Grundkenntnisse, wie sie z.B. im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs erworben werden, erfordern. ...mehr

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Urlaub / 11.2.1.5 Überleitungsvorschrift in § 23 TVÜ-VKA (maßgebend bis 31.12.2016)

Besonderheiten sind zu beachten hinsichtlich der vor dem 1.10.2005 eingestellten und auf den TVöD übergeleiteten Beschäftigten, die bis zum 30.9.2005 dem Geltungsbereich des Tarifvertrags betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte vom 1.7.1981 bzw. dem TV Schichtzulagen Ang-O vom 8.5.1991 bzw. als Arbeiter dem TV zu § 24 BMT-G (Schichtlohnzuschlag) vom 1.7...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung[1] auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Hö...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 2.2 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. § 14 TVöD bei Beschäftigten, die zum 1.1.2017 in die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA übergeleitet worden sind, § 29 ff. TVÜ-VKA

Die Höhe der persönlichen Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD ist nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzustellen.[1] Dami...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 1 Einleitung

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sowie die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA sind durch die Änderungstarifverträge Nr. 11 zum TVöD und Nr. 10 zum TVÜ-VKA vom 29.4.2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Bereich des Bundes sind die zentralen Eingruppierungsgrundsätze ebenfalls in den §§ 12 und 13 TVöD (Bund) geregelt und bere...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingruppierung (Entgeltgruppe) ergibt. Die infrage stehende Tätigkeit muss somit einer höheren Entgeltgruppe in der Entgeltordnung zugeordnet sein als die Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte vor Übertragung der anderen Tätigkeiten eingruppiert war. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach § 14 Abs. 3 TV...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 3 § 14 TVöD

§ 14 TVöD regelt die nur vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und die Bemessung einer entsprechenden persönlichen Zulage für einen Beschäftigten nach Übertragung einer anderen Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung als seiner Eingruppierung entspricht. Außerdem kann nach § 14 Abs. 2 TVöD durch landesbezirklichen ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6 Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD

Wie bereits oben ausgeführt, ist die Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzu...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.6 Überleitung

Für die in die Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) übergeleiteten Beschäftigten ist die Entgeltgruppe, in der sie am 31.12.2016 eingruppiert waren, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit besitzstandsgesichert (§ 29a Abs. 1 TVÜ-VKA). Die besitzstandsgesicherte Entgeltgruppe ist Ausgangspunkt der Prüfung, ob eine höherwertige Tätigkeit vorliegt. Eine nur vorübergehend...mehr

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TVöD – Tarifgebiet Ost / 5.5 Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Die Vorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Nr. 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)) gelten jeweils nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein. Somit gelten diese Vorschriften u....mehr

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TVöD – Tarifgebiet Ost / 3 Entgeltregelungen

Sowohl der TV-V als auch der TVöD haben zunächst Differenzierungen beim Tabellenentgelt dergestalt vorgenommen, dass im Tarifgebiet Ost ein bestimmter Bemessungssatz (Prozentsatz) bezogen auf die jeweiligen West-Tabellen zur Anwendung kam. Diese Differenzierung wurde schrittweise aufgehoben und endgültig ab dem Jahr 2010 beseitigt. Auch Differenzierungen bei Entgeltzulagen (z....mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Befristung eines geförderten Arbeitsverhältnisses

Leitsatz Die nach § 16i Abs. 8 SGB II zulässige Befristung eines nach § 16i Abs. 1 SGB II zuschussgeförderten Arbeitsverhältnisses mit einer zugewiesenen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person setzt nicht voraus, dass diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Arbeitgeber bereits förmlich zugewiesen ist. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob ein nach § 16i SGB II durch einen Eingliederungszuschuss gefördertes Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befrist...mehr

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Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers

Leitsatz In den Vorbemerkungen Nr. 7 zur Entgeltordnung VKA haben die Tarifvertragsparteien nicht nur nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Ausnahmeregelung, sondern auch unter Berücksichtigung des tarifvertraglichen Gesamtzusammenhangs davon abgesehen, die Berufserfahrung zu der Eingruppierungsregelung in Beziehung zu setzen, deren Voraussetzungen der jeweilige Arbeitnehmer erfüllt. Die Tarifvertragsparteien gehen ersichtlich davon aus, dass eine mindestens zwanzigjährige berufliche Tätigkeit im...mehr

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DRK-TV / 5 Anlage 6: Entgeltordnung

Tätigkeitsmerkmale zum DRK Reformtarifvertrag 5.1 Allgemeines Die neue Entgeltordnung ist zum 1.1.2013 in Kraft getreten. Mit dem 38. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Tarifvertrag) sowie des 6. Tarifvertrages zur Änderung des Tarifvertrages zur Überleitung der Mitar...mehr

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DRK-TV / 5.1 Allgemeines

Die neue Entgeltordnung ist zum 1.1.2013 in Kraft getreten. Mit dem 38. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Tarifvertrag) sowie des 6. Tarifvertrages zur Änderung des Tarifvertrages zur Überleitung der Mitarbeiter des DRK in die Entgeltgruppen des DRK Reformtarifvert...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.5 37. Änderungstarifvertrag v. 23.5.2012

37. Änderungstarifvertrag vom 23.5.2012 (Inkrafttreten rückwirkend zum 1.1.2012 Der 37. Änderungstarifvertrag regelt eine Entgelterhöhung der Entgelttabelle, die gemäß der § 5 und § 9 der Sonderregelung 1, Anlagen 1 und 2 maßgebenden Bereitschaftsdienstentgelte bzw. Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte, die Entgelttabelle der Anlage zu § 2 der Sonderregelung 8 Sozial- und E...mehr

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DRK-TV / 3.2.2.3 Abweichende Regelung bei bereits gewährter Besitzstandszulage nach § 7 TVÜ-DRK

Mitarbeiter, denen nach § 7 TVÜ-DRK bereits eine Besitzstandszulage zusteht (ehemalige Vergütungsgruppenzulage), werden in eigene Ü-Tabellen übergeleitet. In diese Ü-Tabellen ist die Besitzstandszulage bereits eingerechnet. Die gesonderte Zahlung dieser Zulage fällt mit dem Zeitpunkt der Überleitung in die SuE-Tabelle weg. Folgende Mitarbeiter sind hiervon betroffen: Entgeltgr...mehr

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DRK-TV / 5.3 Überleitung

5.3.1 Neu eingestellte Mitarbeiter zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2012 Für die Mitarbeiter, die zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 neu eingestellt wurden, haben die Tarifvertragsparteien folgende Systematik angewandt: Erfolgte die Eingruppierung in die Entgeltgruppen 2 bis 8 sah die jeweilige Fallgruppe der bisherigen Vergütungsgruppe nach Anlage 2 Teil B TVÜ-DRK einen B...mehr

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DRK-TV / 5.3.2 Übergeleitete Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2007 eingestellt wurden

Diejenigen Mitarbeiter, die bereits aus dem alten DRK Tarifvertrag in den Reform – Tarifvertrag zum 1.1.2007 übergeleitet wurden, und davor oder bis zum 31.12.2011 aufgrund eines Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs höhergruppiert wurden, verbleiben für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit grundsätzlich in der ihnen nach § 3 zugeordneten Entgeltgruppe. Die ...mehr

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DRK-TV / 6.1.1 Eingruppierungsvorschriften

In dem Anhang zu der Anlage 8 sind die Eingruppierungsmerkmale für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes aufgenommen worden. Diese gelten bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des DRK–Reformtarifvertrages einschließlich der Entgeltordnung. Die Entgeltordnung für den Allgemeinen Teil ist bereits zum 1.1.2013 in Kraft getreten. Die Tarifvertragspa...mehr

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DRK-TV / 4.1.6 Entgelt

Gem. § 2 der Anlage 5 wird für diese rotkreuzspezifischen Hilfstätigkeiten ein Stundenentgelt (Arbeitnehmerbrutto) in Höhe von 8,00 EUR ab dem 1.7.2013 8,50 EUR ab dem 1.1.2014 gezahlt. Dieses Stundenentgelt kann bis zur Grenze der geringfügigen Beschäftigung gem. § 8 SGB IV im Monat erzielt werden. Geringfügig Beschäftigte, die andere Tätigkeiten verrichten als vorstehend aufgef...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.6 38. Änderungstarifvertrag v. 14.12.2012

38. Änderungstarifvertrag vom 14.12.2012 (Inkrafttreten am 1.1.2013) Wesentliche Neuerung im 38. Änderungstarifvertrag ist die Verabschiedung der Entgeltordnung gemäß dem Eckpunktepapier aus dem vorhergehenden Tarifabschluss. Der Vorläufigkeitscharakter der bisherigen Eingruppierungen (sowohl der Neueinstellungen als auch bei den übergeleiteten Mitarbeitern in den Reform-Tari...mehr

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DRK-TV / 5.3.1 Neu eingestellte Mitarbeiter zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2012

Für die Mitarbeiter, die zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 neu eingestellt wurden, haben die Tarifvertragsparteien folgende Systematik angewandt: Erfolgte die Eingruppierung in die Entgeltgruppen 2 bis 8 sah die jeweilige Fallgruppe der bisherigen Vergütungsgruppe nach Anlage 2 Teil B TVÜ-DRK einen Bewährungsaufstieg bis zu 2 Jahren vor, wurde die Fallgruppe unmittelbar...mehr

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DRK-TV / 5.2 Anlagen

Die Tätigkeitsmerkmale ergeben sich aus folgenden Anlagen: Die Tätigkeitsmerkmale sind nach Entgeltgruppen und innerhalb der Entgeltgruppen nach Ziffern (ehemals Vergütungs- bzw. Fallgruppen) sortiert. Die Tätigkeitsmerkm...mehr

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DRK-TV / 5.3.3 Besonderheiten für Rettungsdienstmitarbeiter

Im Allgemeinen Teil des DRK-TV sind in § 21 die allgemeinen Regelungen zu den Stufenlaufzeiten und Aufstiegen geregelt. Mit dem 38. Änderungstarifvertrag ist in § 21 ein neuer Absatz hinzugefügt worden, der die Stufenlaufzeit bei Rettungsassistenten nicht mehr als reinen Zeitaufstieg versteht, sondern an zusätzliche Qualifikationsmerkmale koppelt (Teilnahme an Fortbildungsve...mehr

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DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr