Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Entfallene Regelungen

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung wurde das Übergangsrecht zur vorübergehenden Eingruppierung (§ 17 TVÜ-VKA sowie Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA ) obsolet. Allerdings wird die Anlage 3 TVÜ-VKA in modifizierter Form als neue Anlage 3 zum TVÜ-VKA vereinbart, um weiterhin eine Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Vergütungsordnung (VKA) wurde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.1 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage

Die Techniker-, Meister- und Programmiererzulage ist aufgrund der Vereinbarung höherer Eingruppierungen entfallen. Für Bestandsfälle gilt für die Dauer der Ausübung der anspruchsbegründenden Tätigkeit Bestandsschutz (§ 29a Abs. 3 TVÜ-VKA). Bei einer Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung entfällt die Zulage (§ 29b Abs. 4 TVÜ-VKA).mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.10 Ausbildung zur Intensivpflegekraft

Beschäftigte, die ohne vorherige 3-jährige Pflegeausbildung und anschließender DKG-Fachweiterbildung eine gesetzlich nicht geregelte 3-jährige Ausbildung zur Intensivpflegekraft absolviert haben, sind nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen des Teils B Abschn. XI, Ziffer 1 der Entgeltordnung eingruppiert.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5 Protokollerklärungen, Klammerzusätze, Niederschriftserklärungen

6.5.1 Protokollerklärungen Protokollerklärungen sind an zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Si...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.1 Protokollerklärungen

Protokollerklärungen sind an zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich seinerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (VKA) nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nach der Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit (§ ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 20 Anhang: Regelungskompetenzen

Im Anhang zur Entgeltordnung werden grundsätzliche Regelungen darüber getroffen, für welche Bereiche und in welchem Umfang die Kommunalen Arbeitgeberverbände auf landesbezirklicher Ebene Tarifverträge abschließen dürfen. Nach Abs. 1 des Anhangs zur Entgeltordnung liegt die Regelungskompetenz grundsätzlich auf der Bundesebene, d. h. bei der VKA. Nach Abs. 2 liegt die Regelungsk...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.2 Zeitanteil des Arbeitsvorgangs

Wie bereits erläutert, ist für jeden Arbeitsvorgang das Tätigkeitsmerkmal zu ermitteln, dessen Anforderungen er entspricht. Danach sind die zeitlichen Anteile der Arbeitsvorgänge, bei denen gleiche Anforderungen erfüllt sind bzw. die demselben Tätigkeitsmerkmal (z. B. selbstständige Leistungen basierend auf gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen) entsprechen, zusammenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.8 Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern

Nach der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 finden auf Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern oder Einrichtungen, die aufgrund Erfüllung der Anforderung des Buchstabens a der Protokollerklärung Nr. 4 (Tätigkeit in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)K...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.1 Allgemeines

In Abschn. XI Ziffer 2 ist in der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten in der Pflege vereinbart. Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege (Vorbemerkung Nr. 3). Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.5 Leitungskräfte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung

Darüber hinaus erfolgt die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in die Entgeltgruppen 13 bis 15 der Anlage A zum TVöD. Auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach der ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.4 Abschn. XXII: Beschäftigte im Rettungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXII Ziffer 1 – Beschäftigte im Rettungsdienst beruhen auf den Tätigkeitsmerkmalen des Teils "Rettungssanitäter, Rettungsassistenten" der Anlage 1a zum BAT. Ergänzt wird diese Regelung durch ein neues Merkmal für den seit dem Jahr 2014 neu geschaffenen Beruf des Notfallsanitäters. Für diese Eingruppierung wurde eine eigene Entgeltgruppe N kre...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.6 Erschwerniszulagen/-zuschläge

Nach § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA gelten die landesbezirklichen Tarifverträge über Erschwerniszuschläge für Arbeiter und Erschwerniszulagen für Angestellte auch im TVöD fort. Sofern die Laufzeit dieser Tarifverträge auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung befristet war und die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG nicht ausgeschlossen wurde, finden die Regelungen zu Erschwe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.2 Abschn. XXV: Beschäftigte in Sparkassen

In diesem Abschnitt sind abweichend von allen anderen Abschnitten des Besonderen Teils der Entgeltordnung auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst und der Entgeltgruppen 13 bis 15 des Allgemeinen Teils der Entgeltordnung aufgeführt. Bei den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für den Sparkassenbereich wurde die Un...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.5 Hygienefachkraft

Der Gruppenausschuss der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hatte in seiner 2./93-Sitzung am 19.11.1993 keine Bedenken erhoben, wenn Krankenschwestern mit erfolgreich abgeschlossener Fortbildung zur Hygieneschwester übertariflich in VergGr. Kr Va/Kr VI eingruppiert werden. In der Entgeltordnung VKA ist ab 1.1.2017 für Beschäftigte der Entgeltgruppe P 7 Fg. 1 (Pfleg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.2 Abschn. XIV: Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst

In Ziffer 1 wird die Eingruppierung der Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst geregelt. Die Regelungen beruhen auf dem Teil "Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst" der Anlage 1a zum BAT. Allerdings wird das Eingruppierungsniveau deutlich angehoben. So steigt die Mindesteingruppierung von der Vergütungsgruppe VII BAT entsprechend Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.7 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29c Abs. 1 TVÜ-VKA)

Beschäftigte der VergGr. II mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 30.9.2005 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 1 TVÜ-VKA unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TVöD übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.10.2005 bis zum 31.12.2016 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusätzlich e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.1 Allgemeines

Nach § 9 PflBG müssen Pflegeschulen folgende Mindestanforderungen erfüllen: hauptberufliche Leitung der Schule durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau, Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessenen Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.3 Niederschriftserklärungen

Niederschriftserklärungen sind übereinstimmende Erklärungen der Tarifvertragsparteien, die im Rahmen des Abschlusses eines Tarifvertrages in einer Verhandlungsniederschrift zusammengefasst werden. Sie sind nicht Bestandteil des Tarifvertrags. Sie geben Hinweise auf das Verständnis, von dem die Tarifvertragsparteien zum Inhalt der Tarifnorm oder im Zusammenhang damit ausgegan...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.2 Vergütungsgruppen-, Entgeltgruppenzulagen

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen in der Vergütungsordnung hatten die Tarifvertragsparteien als tarifliches Merkmal ein Fußnotenzeichen eingefügt. Hierbei konnten von der Zielrichtung 2 Arten von Vergütungsgruppenzulagen unterschieden werden: Bewährungszulagen In der jeweiligen Fußnote ist eine Zulage vereinbart, die nach Ablauf eines Zeitraums in der Tätigkeit der j...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.2 Gruppenleiter/Teamleiter

Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. a die unterste Leitungsebene dar. Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind i. d. R. nicht mehr als 9 Beschäftigte unterstellt. Nach Nr. 9 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung VKA zählen bei der Zahl der unterstellten oder i. d. R. unterstellten bzw. beaufsi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.19 Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für medizinische Berufe (Schulen) (Ziffer 21)

Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für Lehrkräfte für medizinische Hilfsberufe des Teils "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche nach den verschiedenen Berufsgruppen in unterschiedlichen Vergütungsgruppen geregelt waren, wurden mit der Entgeltordnung einheitlich geregelt. In Anlehnung an die Tätigkeits...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Die Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten ergeben sich insbesondere aus den Ziffern 2–7 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA). ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.1 Allgemeines

Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Datenverarbeitung waren völlig überholt und daher für die Praxis nicht mehr geeignet. Aufgrund dessen wurde im November 2002 durch Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA den Mitgliedern freigestellt, statt nach den speziellen Merkmalen in der Datenverarbeitung nach den allgemeinen Merkmalen der Fallgruppen 1 einz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.1 Vorbemerkung zu medizinischen Hilfsberufen

Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in medizinischen Hilfsberufen wurden überwiegend aus den bisherigen Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernommen. Für Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Dermoplastiker (Moulageure), medizinisch-technische Gehilfen, Motopä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4.1 Allgemeines

Der Geltungsbereich dieses Abschnitts wird in der Vorbemerkung mit der Definition eines Meisters festgelegt. Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes ausgehend von einer einschlägigen mindestens 3-jährigen Ausbildung bestanden haben. Dies gilt auch für Beschäftigte mit bestandener Meisterprüfung und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung

Es muss sich um eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung handeln. Die bisher in der Protokollerklärung Nr. 2 zu den Fallgruppen 1 aufgeführte Definition ist in der Entgeltordnung in Nummer 3 für alle Sparten einheitlich definiert. Die Nummer 3 enthält 2 im Alternativverhältnis stehende Definitionen zur wissenschaftlichen Hochschulbildung. Eine wissenschaftliche ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.2 Entgeltgruppen 6 bis 9b

Der Anwendungsbereich der Tätigkeitsmerkmale ist in der neuen Vorbemerkung konkretisiert worden. Die Entgeltgruppen 6 bis 9b decken den Bereich des vergleichsweise mittleren Dienstes ab. Hierbei sind neue Tätigkeitsmerkmale mit neuen Anforderungen geregelt worden, die sich von den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte im Verwaltungsdienst mit Ausnahme der Entgeltg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.1 Prüfung der "Heraushebungsmerkmale"

Die Entgeltordnung enthält eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen, die stufenweise aufeinander aufbauen. Derartige echte Aufbaufallgruppen werden in der Entgeltordnung als solche ausdrücklich gekennzeichnet ("Herausheben" aus der niedrigeren Entgeltgruppe).[1] So ist z. B. in Entgeltgruppe 9c Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung der Beschäftigte eingruppiert, dessen Täti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.3 Stationsleiter

Die Station ist gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. b die kleinste organisatorische Einheit. Einer Stationsleitung sind i. d. R. nicht mehr als 12 Beschäftigte unterstellt. Zur Unterstellung siehe oben unter 17.3.2. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Station als kleinste organisatorische Einheit in der Entgeltordnung VKA nicht definiert. Das BAG[1] hat zum Begrif...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.1 Tarifliche Einbettung und Überblick

Die Eingruppierung der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen ist in der Entgeltordnung VKA im Teil B (Besonderer Teil) Abschn. XI – Beschäftigte in Gesundheitsberufen – tariflich vereinbart. Tarifvertraglich vereinbart ist die Eingruppierung in folgende Unterabschnitte:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9 Teil A Abschn. I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Überblick

In Teil A Abschn. I finden sich – in 4 Ziffern untergliedert – die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für einfachste Tätigkeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Tätigkeitsmerkmale im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst und Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 13 bis 15. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale sind durch Verwendung von u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.2 Pflegehelfer

Pflegehelfer unterstützen die Pflegefachkräfte bei der Versorgung von Patienten. Ihre Ausbildung ist landesrechtlich geregelt. Nach der Vorbemerkung Nr. 1 Satz 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA umfasst die Bezeichnung "Pflegehelfer" auch Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelfer. Landesrechtliche Regelungen zur Ausbildung von Pflegehelfern lie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.3 Zusammenfassende Beurteilung von Arbeitsvorgängen

Praxis-Beispiel Bei einer Einzelbetrachtung der im vorstehenden Beispiel genannten 5 Arbeitsvorgänge ist nach dem stufenweisen Aufbau der Tätigkeitsm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Teil B Besonderer Teil – Allgemeines und Überblick

In Teil B, Besonderer Teil sind in insgesamt 32 Abschnitten (I–XXXII) Tätigkeitsmerkmale von einzelnen Berufs- bzw. Beschäftigtengruppen aufgenommen. Sie sind alphabetisch und nicht nach Sparten gegliedert. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden insbesondere die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in technischen Berufen jeweils in mehrere Absch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.2 Betonung des Ausbildungsbezuges

Der zunehmenden Bedeutung qualifizierter Beschäftigter und ihrer Ausbildung wurde in der Entgeltordnung mehrfach Rechnung getragen. In Teil A Abschn. I Ziff. 3 wird in der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit aufgenommen. Dieser Ausbildungsbezug ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5 Wesentliche Neuregelungen

5.1 Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7 Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 1 und 3 des TVÜ-VKA ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Diff...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28 Höhergruppierung § 17 Abs. 4 TVöD

28.1 Voraussetzungen Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29 Herabgruppierung (Rückgruppierung)

29.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung Eine Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Es sind 3 Fallkonstellationen denkbar: Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Die Herabgruppierung kann aber auch gesch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.9 Medizinische Dokumentarinnen und Dokumentare (Ziffer 11)

Medizinische Dokumentare sind Beschäftigte, die Ärzte bei der Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie Wissenschaftler bei der Therapieforschung unterstützen. Sie erfassen, strukturieren und verschlüsseln medizinische Informationen und verwalten und pflegen die medizinischen Datenbestände. Für diese Tätigkeiten finden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.15 Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 17)

Präparationstechnische Assistenten sind Beschäftigte, die unter Nutzung verschiedener Konservierungstechniken Präparate für Forschung, Lehre und zur Dokumentation herstellen. Die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale des Teils "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT wurden nicht wieder vereinbart. An ihrer Stell...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.8 Nummer 8: Geltungsausschluss für Lehrkräfte

Wie bereits in Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT geregelt, gilt auch die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte – auch wenn sie nicht unter Abschn. VIII Sonderregelungen (VKA) § 51 BT-V fallen – beschäftigt sind, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.10 Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (Ziffer 12)

Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sind Beschäftigte, die Ärzten bzw. Zahnärzten bei Untersuchungen und Behandlungen assistieren. Sie empfangen und betreuen die Patienten und organisieren und verwalten die Praxisabläufe. Mit der Berufsbezeichnung "Medizinischer Fachangestellter" wurde die Berufsbezeichnung "Arzthelfer" abgelöst. Die bisherigen speziellen Tätigke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.2 Klammerzusätze

Klammerzusätze enthalten häufig Definitionen einzelner Tätigkeitsmerkmale. So werden z. B. sämtliche abstrakten Tätigkeitsmerkmale in Teil A Abschn. I Ziffer 3 wie z. B. "einfache Tätigkeiten", schwierige Tätigkeiten”, "gründliche Fachkenntnisse", selbstständige Leistungen", in Klammerzusätzen definiert. Sie haben den Sinn, das Verständnis der Tarifvertragsparteien vom Inhal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.4 Leitungskräfte Pflegeschulen

Entgeltgruppe 14: Stellvertretende Leiterinnen einer Pflegeschule. Entgeltgruppe 14: Fachbereichsleiterinnen einer Pflegeschule. Entgeltgruppe 15: Leiterinnen einer Pflegeschule. Anders als bei den Lehrkräften erfordert das Tätigkeitsmerkmal "Leiter einer Pflegeschule" selbst keine abgeschlossene Hochschulbildung. Jedoch müssen nach § 9 PflBG Pflegeschulen Mindestanforderungen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.4 Eingruppierung bei einem speziellen Tätigkeitsmerkmal

Wird ein Arbeitsvorgang von einem speziellen Tätigkeitsmerkmal erfasst, findet dieses auch dann Anwendung, wenn der Beschäftigte außerhalb des Geltungsbereichs des Besonderen Teils des TVöD beschäftigt ist, zu dem dieses Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist.[1] Praxis-Beispiel Für die Erzieherinnen im Betriebskindergarten eines Krankenhauses finden die Tätigkeitsmerkmale für Erzi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.2 Kardiotechnikerinnen und Kardiotechniker (Ziffer 4) sowie Alltagsbegleiter/-innen, Betreuungs- und Präsenzkräfte (Ziffer 4a)

Kardiotechniker sind Beschäftigte, die z. B. die Herz-Lungen-Maschinen und andere ähnlich komplexe Maschinen wie z. B. Herzersatzsysteme bedienen, überwachen, steuern und weiterentwickeln. Zur Eingruppierung der Kardiotechniker finden die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Techniker (Teil A Abschn. II Ziffer 5 der Entgeltordnung) entsprechende Anwendung. Diese Tätigkeitsmerkmal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.1 Voraussetzungen

Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäftigten geschuldeten...mehr