Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.8.2 Übernahme der bisherigen Eingruppierung

Auch nach Inkrafttreten der Entgeltordnung besteht weiterhin die Möglichkeit, der erweiterten Anrechnung einer vorherigen Eingruppierung und vorherigen Stufe aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis nach § 17 Abs. 7 Satz 3 TVÜ-Länder. Die Anlage 4 zum TVÜ-Länder berücksichtigte ein etwaiges vorangegangenes Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, bei dem ebenfalls ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2.29.4.1 Weitergewährung von Vergütungsgruppenzulagen

Alle Vergütungsgruppenzulagen, die nach den Besitzstandsregelungen des § 9 TVÜ-Länder bis zum 31. Oktober 2012 zu zahlen sind, werden dynamisch auch über den 1.1.2012 hinaus fortgezahlt, solange die bisherigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Soweit eine Vergütungsgruppenzulage gewährt wird, kann nicht darüber hinaus noch zusätzlich ab dem 1.1.2012 eine Entgeltgruppe...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.3.2 Information der Beschäftigten

Es bietet sich an, alle Beschäftigten über ihre Zuordnung zur Entgeltgruppe 9a mit Hinweis auf die Stufenzuordnung und den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs in Textform zu unterrichten.mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10 Übergangsrecht

Neben dem vorgehend skizzierten Überleitungsrecht, enthält der TVÜ-Länder auch Übergangsrecht, das nicht nur die Arbeitsverhältnisse der am 1.11.2006 überzuleitenden Beschäftigten betrifft. Schwerpunkt des Übergangsrechts ist die Eingruppierung für die Zeit, bis sich die Tarifvertragsparteien auf eine (neue) Entgeltordnung zum TV-L verständigt hatten.mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.1 Geltungsbereich

Der Überleitungsregelung unterfallen alle Beschäftigte, deren Eingruppierung sich nach Teil IV der Entgeltordnung richtet – unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 31.10.2006 eingestellt wurden, § 29c Abs. 5 TVÜ-L. Ferner muss das Arbeitsverhältnis am und über den 31.12.2018 hinaus zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL ist, bestehen und am 1.1.2019 dem Geltungsbereic...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.2 Absatz 1

§ 8 Abs. 1 TVÜ-L betrifft nur die Angestellten der Vergütungsgruppen VIII (Überleitung in Entgeltgruppe 3), VII (Überleitung in Entgeltgruppe 5), VIb (Überleitung in Entgeltgruppe 6), Vc (Überleitung in Entgeltgruppe 8). Eine Überleitung von Angestellten in die Entgeltgruppen 4 und 7 ist nach § 4 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 2 TVÜ-L Teil A und B nicht vorgesehen. § 8 Abs. 1 Satz 1 T...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2 Der TVÜ-Länder

Letztlich entstand eine Textfassung des TVÜ-Länder, die in vielen Punkten auf den Überleitungsverträgen bei Bund und VKA vom 13.9.2006 beruht, jedoch an ebenso vielen Stellen hiervon abweichende Regelungen trifft. Dies liegt darin begründet, dass sich die Ausgangssituation der TdL von der des Bundes und VKA unterschied. So gab es auch bereits im BAT verschiedene Abweichungen ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2.36.2 Geltungsbereich des § 29h TVÜ-L

Ein Beschäftigter ist antragsberechtigt, wenn er am 31.12.2024 in Teil III Abschnitt 3 Unterabschnitt 7 EntgO TV-L eingruppiert ist, sein Arbeitsverhältnis zu einem TdL-gebundenen Arbeitgeber über den 31.12.2024 hinaus fortbesteht und am 1.1.2025 unter den Geltungsbereich des TV-L fällt. Hinweis Auf Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis erst am oder nach dem 1.1.2025 begründet w...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34 Überleitung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik am 1.1.2021

In der Tarifeinigung vom 2.3.2019 haben sich die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) auf neue Eingruppierungsregelungen in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L (EntgO) verständigt[1], die am 1.1.2021 in Kraft getreten sind. Die Tätigkeitsmerkmale sind im Bereich der Entgeltgruppen 6 bis 9a gänzlich neu ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 33.4.1 Regelfall (§ 29e Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Länder)

Die Stufenlaufzeiten für den Regelfall sind in der in § 29e Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Länder enthaltenen Tabelle geregelt. Dabei wird der Beschäftigte mit der am 31.12.2019 bisher erreichten Stufe unter Mitnahme der bisherigen Stufenlaufzeit der Stufe der neuen S-Entgeltgruppe zugeordnet, die er erreicht hätte, wenn er die bisherige Zeit in der S-Tabelle verbracht hätte. Schematisch ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 33.4.5 Sonderfall: individuelle Endstufe

§ 29e Abs. 2 Satz 8 TVÜ-Länder regelt den Fall, dass Beschäftigte sich am 31.12. 2019 in einer individuellen Endstufe befunden haben. In einem ersten Schritt ist hier ist zunächst festzustellen, welcher Betrag am 1.1.2020 ohne die Änderungen in Teil II Abschn. 20 der Entgeltordnung als individuelle Endstufe zugestanden hätte. Dazu ist der bisherige Betrag nach dem Stand vom 3...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.6.5 IT-Systemkaufleute und Informatikkaufleute

IT-Systemkaufleute und Informatikkaufleute sind ab 1.1.2021 nach Abschn. 11 eingruppiert, wenn sie in eingruppierungsrelevantem Umfang Tätigkeiten auszuüben haben, die der Vorbemerkung Nr. 1 zum Abschn. 11 entsprechen. Für vorhandene IT-Systemkaufleute und Informatikkaufleute, die bis zum 31.12.2020 tariflich nach Teil I der Entgeltordnung eingruppiert wurden[1], sind aufgrun...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.1 Überblick

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TV-L keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben soll. Dies ist in § 17 Abs. 5 Satz 1 ausdrücklich geregelt. Allerdings wurde dies in der neuen Entgeltordnung nicht uneingeschränkt umgesetzt. So enthalten die Fallgruppen 2 und 3 der Entg...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 32.5 Höhergruppierung als Rechtsfolge des Antrags

Der fristgemäß gestellte Antrag wirkt gem. § 29d Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz TVÜ-L auf den 1.1.2020 zurück. Damit ist für die Rechtsfolgen immer auf die tatsächlichen Verhältnisse am 1.1.2020 abzustellen, das gilt insbesondere für die Stufenzuordnung und den Anspruch auf Strukturausgleich. Ergibt sich ausschließlich aufgrund der zum 1.1.2020 in Kraft tretenden Änderungen in de...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 32.3 Überleitung

Vorhandene Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2019 hinaus fortbesteht und die am 1.1.2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, verbleiben gemäß § 29d Abs. 1 Satz 1 TVÜ-L für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe; die besonderen Stufenregelungen gelten – mit Ausnahme der vormaligen EG 9 – fort. Insoweit wird...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.3 Neue Bemessungsgrundlage für Sonderformen der Arbeit

Zeitzuschläge werden auf Basis der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet, § 8 Abs. 1 Satz 2 TV-L. Dies führt bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9a aufgrund der neu "dazwischen geschobenen" Stufe 3 am 1.1.2019 zu einer unterproportionalen Erhöhung der Bemessungsgrundlage und daher auch zu einer geringeren Erhöhung der Zeitzuschläge als es ohne die Einführung der Ent...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.3.5 Beschäftigte als Ingenieure

Im Bereich der Ingenieure (Teil II Abschnitt 22) wird das in den Heraushebungsmerkmalen geforderte zeitliche Maß generell auf ein Drittel abgesenkt. Ingenieure, die das Heraushebungsmerkmal mit einem Drittel erfüllen, sind im Vergleich zur bisherigen Eingruppierung somit eine Entgeltgruppe höher eingruppiert. Das daneben weiterhin vorhandene Heraushebungsmerkmal "mit mindest...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.3.3 Beschäftigte der Entgeltgruppe 2Ü evtl. in die EG 3

Die Entgeltgruppe 2Ü wurde aufgelöst. Die ihr zugeordneten Tätigkeitsmerkmale wurden entsprechend der durch die Tarifvertragsparteien beurteilten Wertigkeiten entweder der Entgeltgruppe 2 oder der Entgeltgruppe 3 zugeordnet. Für ab dem 1.1.2012 neu eingestellte Beschäftigte war eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 2Ü somit nicht mehr möglich. Vorhandene Beschäftigte verblieb...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 33.4.2 Sonderfall : Beschäftigte in einer Tätigkeit mit der Endstufe 4 (§ 29e Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 TVÜ-Länder)

Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen oder Heilerzieherinnen (bisher Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 in Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6) sind der Entgeltgruppe S 4 Fallgruppe 2 des Teils II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 zugeordnet. Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern (bisher Entgeltgruppe 8 des Teils II Abschnitt 20 Unter...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.7 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage (§ 17 Abs. 6 TVÜ-Länder)

Diese Regelung korrespondiert mit der Regelung in der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3. Danach wurden am Stichtag 31.10.2006 gewährte Zulagen als Besitzstandszulage weiter gewährt. Auch bei Neuübertragung einer nach den zuvor geltenden tariflichen Regelungen anspruchsbegründenden Tätigkeit nach dem 31.10.2006 wurde eine entsprechende Zulage bis zu einer Überarbeitung ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.2 Einstellungen vom 1.1.2019 bis zur Unterzeichnung der Änderungstarifverträge

Aufgrund der rückwirkenden Änderung der Stufenregelungen zum 1.1.2019 sind Einstellungen zumindest zwischen dem 1.1.2019 und dem 2.3.2019 in die "kleine" Entgeltgruppe 9 vorgenommen worden. Aufgrund der bis Anfang September 2019 fehlenden tarifvertraglichen Umsetzung dürften viele Arbeitgeber sogar über diesen Zeitpunkt hinaus – bis zur Unterzeichnung und Veröffentlichung de...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 11.1 TVÜ-Länder

Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um Besitzstand im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, die auf der Fortgeltung des bisherigen Tarifrechts beruhten, insoweit kompensiert werden, als die künftigen Gehaltsentwicklungen in der Entgelttabelle des TV-L nicht berücksichtigt worden sind oder nicht abgebildet werden konnten (sog. Exspektanz...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 4.1 Regelungsinhalt

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gemäß § 5 ist der zweite Schritt der Überleitung in den TV-L. Absatz 1 (Vergleichsentgelt) Gemäß Absatz 1 war für alle überzuleitenden Beschäftigten ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im Oktober 2006 erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Das Vergleichsentgelt war die Basis für die Stufenzuordnung (§§ 6 und 7). Absatz 2 (Ermittlung des Ver...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 3 Geltungsbereich des TVÜ-L

Der TVÜ-Länder gilt für alle Beschäftigten der Bundesländer (außer Berlin und Hessen) bzw. der Mitgliedsunternehmen eines Mitgliedsverbandes der TdL), deren Arbeitsverhältnis über den 31.10.2006 hinaus fortbesteht und die am 1.11.2006 unter den Geltungsbereich des TV-L fielen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Unterbrechungen von bis zu ei...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.1 Überleitungssystematik

Betroffen sind Beschäftigte der bisherigen Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 3 in Teil I sowie in Teil II , die Fallgruppen mit den Zusätzen "ohne Stufen 5 und 6" und mit einer Stufenlaufzeit in Stufe 2 von 5 bzw. in Stufe 3 von 9 Jahren aufweisen. Die neue EG 9a entstand auf der Basis der Tabellenentgelte 2018: Die seinerzeitigen Stufen 1 und 2 blieben betragsmäßig unverändert. Es ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.1 Entgeltgruppen 3 bis 8

Ist bei Angestellten der Entgeltgruppen 3, 5, 6 oder 8 am Stichtag der Einführung des neuen Tarifrechts die Hälfte der Zeitdauer für einen Aufstieg in die nächst höhere BAT-Vergütungsgruppe erfüllt, erfolgte der "Aufstieg" in die nächst höhere Entgeltgruppe zum jeweiligen individuellen Aufstiegszeitpunkt. Beispiel 1 Eine Angestellte, eingruppiert in BAT VII mit Bewährungsaufs...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.6.4 "Fachinformatiker" und "IT-System-Elektroniker" mit übertariflicher Eingruppierung

Fachinformatiker konnten bis zum 31.12.2020 übertariflich[1] nach den Tätigkeitsmerkmalen für staatlich geprüfte Techniker eingruppiert werden. Entsprechendes galt für IT-System-Elektroniker.[2] Mithin unterfällt diese Beschäftigtengruppe nicht dem Geltungsbereich des § 29f TVÜ-L. Hinweis Überblick Entwicklung der Eingruppierung dieser Personengruppe bis zum 31.12.2020 Aufgrun...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.4 Absatz 3

Absatz 3 erweitert die Berücksichtigung von Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegen nach der Überleitung. Zunächst war geregelt, dass Beschäftigte mit relativ kurzer Aufstiegszeit in dem Zeitraum 1.12.2006 und 31.10.2008 höhergruppiert worden wären. , Der Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltgruppe wäre ohne Berücksichtigung der sog. 50-v. H.-Klausel nachgeholt worden. Diese Reg...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.3 Absatz 2

§ 9 Abs. 2 TVÜ-L regelt die Berücksichtigung einer Vergütungsgruppenzulage ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg. Dies betrifft Angestellte, die aufgrund ihrer Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungs- und Fallgruppe nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder Bewährungszeit keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung hatten, sondern unmittelbar auf eine Vergü...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.5 Absatz 4

In § 9 Abs. 4 Satz 1 TVÜ-L ist geregelt, wie lange die Besitzstandszulage nach den vorangegangenen Absätzen zu zahlen ist. Dies ist von zwei Voraussetzungen abhängig: Zum einen muss die Tätigkeit, die den Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Tarifrecht begründet, auch weiterhin ausgeübt werden, und zwar ununterbrochen. Dies knüpft – bezogen auf die Tätigkei...mehr

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Musikschullehrer / 4.2 Eingruppierung

Musikschullehrer werden nach Abschnitt XX. der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert. Die Eingruppierung erfolgt, je nach Einsatzgebiet, ab Entgeltgruppe 9a bis Entgeltgruppe 15.mehr

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Musikschullehrer / 3 Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich wird durch die Nr. 1 des § 51 zum TVöD BT-V (VKA) bestimmt. Danach ist die Sonderregelung für alle Beschäftigten, die als Musikschullehrer an Musikschulen beschäftigt sind, anzuwenden. Ergänzt wird die Vorschrift durch die Protokollerklärung zu Abschnitt XX. der Entgeltordnung (VKA). 3.1 Musikschule Die Nr. 1 enthält auch eine Legaldefinition des ...mehr

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Musikschullehrer / 3.2 Musikschullehrer

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Lehrkraft in der Protokollnotiz zu § 51 Nr. 1 TVöD BT-V definiert. Prägend für die Tätigkeit als Lehrkraft ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Musikschullehrer bilden ihre Schüler im Gegensatz zu Musiklehrern an allgemeinbildenden Schulen im Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen in den Bereichen Gesang, Ins...mehr

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Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit

Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten beträgt. Hierbei wird berücksichtigt, dass neben dem reinen Unterricht von der ...mehr

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Entgelt / 3.4 Ausnahmen zur Eingruppierung und Entgeltordnung

§ 17 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 7 Satz. 2 TVÜ-Länder hat nach der Einführung der Entgeltordnung (Anlage A) und der Entgeltordnung für Lehrkräfte seine praktische Bedeutung jenseits des Überleitungsrechts verloren.mehr

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Entgelt / 3 Eingruppierung (Entgeltordnung)

3.1 Grundsatz Bei Vereinbarung des TV-L ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. In der Tarifrunde 2011 haben sich die TdL und die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IGBau und dbb tarifunion auf die Grundlagen für eine neue Entgeltordnung verständigt. Die Entgeltordnung ist zum 1.1.2012 in Kraft ...mehr

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Entgelt / 3.6 Eingruppierung übergeleiteter Beschäftigter

Grundsätzlich wurden alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist, über den 31.12.2011 fortbestand und die am 1.1.2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fielen, gem. § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung übergeleitet. Gem. § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder werden die vor genannten Beschäf...mehr

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Entgelt / 5.5.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2018

In Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 Abs. 4 Satz 3 TV-L). Vor Inkrafttreten der Entgeltordnung gab es für bestimmte Vergütungsgruppen und Fallgruppen des BAT/BAT-O Abweichungen in den Stufen. Diese waren bisher im Anhang zu § 16 TV-L aufgelistet. Die besonderen Stufenregelungen wurden mit Inkrafttreten der Entgeltordn...mehr

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Entgelt / 3.1 Grundsatz

Bei Vereinbarung des TV-L ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. In der Tarifrunde 2011 haben sich die TdL und die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IGBau und dbb tarifunion auf die Grundlagen für eine neue Entgeltordnung verständigt. Die Entgeltordnung ist zum 1.1.2012 in Kraft getreten. Am ...mehr

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Entgelt / 5.1.2.1 Rechtsentwicklung bis zum 31.12.2018

Die Differenzierung zwischen den EG 1 bis 8 mit 6 Stufen und EG 9 bis 15 mit 5 Stufen bis zum 31.12.2017 beruhte darauf, dass auch in der vor Inkrafttreten des TV-L geltenden Vergütungstabelle unterschiedliche Tabellenwerte vorhanden waren, die im TV-L entsprechend nachgebildet wurden. Hinsichtlich der mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführten Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis ...mehr

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Entgelt / 1.1 Einheitliche Tabelle

Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich seit dem 1. Januar 2012 gem. §§ 12, 13 TV-L nach der auf Tätigkeitsmerkmalen basierenden Eingruppierung (Entgeltordnung) und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TV-L). In der Entgelttabelle des TV-L sind dementsprechend Entgeltgruppen und Stufen geregelt. Die neue Entg...mehr

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Entgelt / 5.5.2.2 Rechtslage ab 1.1.2019

In Entgeltgruppe 1 verbleibt es bei einer Stufenlaufzeit von je 4 Jahren (§ 16 Abs. 4 Satz 3 TV-L). In den Entgeltgruppen 2 bis 15 erreichen die Beschäftigten die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlau...mehr

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Entgelt / 3.2 Eingruppierung der Lehrkräfte

Anlässlich der Tarifverhandlungen vom 28.3.2015 wurde der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L) einschließlich der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage A zum TV EntgO-L) verhandelt. Der Tarifvertrag ist zum 1.8.2015 in Kraft getreten.mehr

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Entgelt / 3.3 Grundsätze der Eingruppierung, §§ 12, 13 TV-L

Die Eingruppierung der Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L bestimmt sich seit dem 1.1.2012 für alle Eingruppierungsvorgänge nach den §§ 12, 13 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung. Die §§ 12, 13 TV-L gelten für alle Beschäftigten unabhängig davon, ob sie nach altem Recht Arbeiter oder Angestellte gewesen wären (§ 38 Abs. 5 Sätze 1 und 2 TV-L). In den §§ 12, 13 TV-L haben di...mehr

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Entgelt / 5.4.1.3 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 5 TV-L

Es treffen Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammen: Rechtsanwendung Der Arbeitgeber prüft, ob einer der folgenden Gründe für eine Stufenvorweggewährung/Zulagenzahlung vorliegt (Prüfung der Tatbestandsmerkmale): regionale Differenzierung, Deckung des Personalbedarfs, Bindung von qualifizierten Fachkräften oder Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten. Fehler auf der Tatbestandss...mehr

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Entgelt / 4.2 Monatliches Tabellenentgelt und Tarifautomatik (§ 15 TV-L)

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TV-L bestimmt sich die Höhe des Tabellenentgelts nach der Entgeltgruppe, in die der Beschäftigte eingruppiert ist. Damit hält auch der TV-L an der Tarifautomatik des BAT fest. Die Eingruppierung ist kein konstitutiver Akt, sondern lediglich eine Feststellung des anzuwendenden Rechts. Der Beschäftigte wird nicht eingruppiert, sondern seine Eingruppier...mehr

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Entgelt / 5.10.10.2 Exkurs: Herabgruppierung in Entgeltgruppen mit besonderen Endstufe

Bei der Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe, für welche eine besondere Endstufe entsprechend der Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung festgelegt ist, erfolgt grundsätzlich auch eine stufengleiche Herabgruppierung. Lediglich in den Fällen, in welchen zum Zeitpunkt der Herabgruppierung die für die Stufe maßgebliche Stufenlaufzeit bereits erreicht oder überschritten wurd...mehr

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Entgelt / 5.2.11 Sonderfall: Nichtärztliche Beschäftigte in Universitätskliniken und Krankenhäusern (§ 43 TV-L)

Regelungen zu den Stufen für Pflegekräfte enthält § 43 Nr. 5a TV-L i. V. m. der Entgeltordnung. Die Entgeltgruppen KR 5 und KR 6 umfassen 6 Stufen. Die Entgeltgruppen KR 7 bis KR 17 umfassen lediglich 5 Stufen, nämlich die Stufen 2 bis 6. Abweichungen sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung geregelt. Demzufolge erfolgt bei Neueinstellungen in die Entgelt...mehr

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Entgelt / 5.10.3.1 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen

Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt immer betragsmäßig, und zwar unabhängig davon, ob die Höhergruppierung um nur eine oder mehrere Entgeltgruppen erfolgt. Bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen erfolgt die Ermittlung der zutreffenden Stufe gem. § 17 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L in mehreren Zügen, also in Zwischenstufen von Entgeltgruppe zu Ent...mehr

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Entgelt / 1.5 Einführung einer Niedriglohngruppe

Mit der EG 1 ist im TV-L zum 1.1.2016 eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Da die Tarifentgelte im niedrigsten Qualifikationssegment häufig nicht konkurrenzfähig sind und entsprechende Tätigkeiten in der Folge verstärkt outgesourct, d. h. auf private Anbieter außerhalb des Geltungsbereichs der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verlagert wurden, bestand Bedar...mehr