Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.3 Entgeltgruppen 10 und 11

Entgeltgruppe 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Entgeltgruppe 11 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Die Entgeltgruppe 10 erfordert, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel dur...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.5 Nummer 5: Anerkannte Ausbildungsberufe

Anerkannte Ausbildungsberufe sind nur solche, die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung geregelt sind. Eine abgeschlossene Berufsbildung liegt danach vor, wenn eine Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsda...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.4 Bereichs-/Abteilungsleiter

Ein Bereich bzw. eine Abteilung umfasst gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. c i. d. R. mehrere Stationen. Einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind i. d. R. nicht mehr als 48 Beschäftigte unterstellt. Zur Unterstellung siehe oben unter 17.3.2. Eingruppierung Beschäftigte als Bereichsleiter oder als Abteilungsleiter: Entgeltgruppe P 14 Fg. 1. Beschäftigte als Bereichsleiter od...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.9 Nummer 9: Unterstellungsverhältnisse

Nummer 9 enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fg. 3 des Teils A Abschn. I Ziffer 4 der Entgeltordnung). Bisher war dies in der Vergütungsordnung an unterschiedlichen Stellen geregelt wie z. B. in den Protokollerklärungen Nr. 7 und Nr. 8 zu den Allgemei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2.1 Fallkonstellationen

Hierbei können verschiedene Konstellationen unterschieden werden. Das Tätigkeitsmerkmal führt die Alternative des "sonstigen Beschäftigten" nicht auf. In diesem Fall ist der Beschäftigte eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Das Tätigkeitsmerkmal enthält die Alternative des "sonstigen Beschäftigten", ohne dass der Beschäftigte die Anforderungen des "sonstigen Beschäftigten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Ein besonderes Ärgernis in der gängigen Tarifpraxis des BAT/BAT-O/ war der Umstand, dass ein Beschäftigter während eines längeren Zeitraums nach der Einstellung eine niedrigere Vergütung erhielt, als tariflich gerechtfertigt wäre. Die personalbearbeitenden Stellen rechtfertigten diese Praxis mit dem Hinweis darauf, dass der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Aufgabenfe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.2 Ausländischer Hochschulabschluss

Ein ausländischer Hochschulabschluss gilt nur dann als wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn er nach Maßgabe der Empfehlungen der bei der Kultusministerkonferenz eingerichteten Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) dem deutschen Hochschulabschluss gleichgestellt ist. Die Einstufung eines ausländischen Bildungsabschlusses durch die ZAB ist grundsätzlich durch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4.2 Entgeltgruppen 8 bis 9c

Das Grundmerkmal in Entgeltgruppe 8 entspricht der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 1 und 4 mit 4-jährigem Aufstieg nach Vc Fallgruppe 8 und 11 des Tarifvertrages für Meister, technische Angestellte für besondere Aufgaben. Die Merkmale dieser Vergütungsgruppen sind nach Anlage 1 TVÜ-VKA nach vollzogenem Bewährungsaufstieg der Entgeltgruppe 8 und nach Anlage 3 TVÜ-VKA der Entg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.18 Leitende Beschäftigte (Ziffer 20)

In Ziffer 20 des Teils B Abschn. XI wurden die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für leitende Beschäftigte, welche in der Vergütungsordnung im Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O jeweils nach den verschiedenen Berufsgruppen und mit unterschiedlicher Anzahl von unterstellten Beschäftigten aufgeführt ware...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.3 Entgeltgruppen 10 bis 13

Die Entgeltgruppe 10 bildet die Grundeingruppierung im vergleichsweise gehobenen Dienst. In Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 sind anders als nach den allgemeinen Merkmalen Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Über das ergänzende Merkmal des "sonstigen Beschäftigten" wird die Eingruppierung auch für Beschäftigte ohne abgesc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.4 Entgeltgruppe 12

Entgeltgruppe 12 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Die Entgeltgruppe 12 basiert auf der Entgeltgruppe 11. Das Tätigkeitsmerkmal erfordert, dass die Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Das Tätigkeitsmerkmal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist in Satz 2 der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) enthalten wie folgt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tätigkeiten, z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.9 Tätigkeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten

Nach der Vorbemerkung Nr. 6 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA gehört zu der entsprechenden Tätigkeit von Pflegehelfern bzw. von Pflegern auch die Tätigkeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten, soweit es sich nicht überwiegend um eine Verwaltungs- oder Empfangstätigkeit handelt. Die Regelung bezieht sich darauf, dass in den benannten Bereichen das Vor...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.2 Entgeltgruppen 10 bis 13

Die Entgeltgruppe 10 ist Grundeingruppierung für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. Beschäftigte ohne einen Abschluss i. S. d. Vorbemerkungen zu diesem Abschnitt sind bei Erfüllung des Merkmals "sonstiger Beschäftigter" ebenfalls in Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Das Merkmal "entsprechende Tätigkeit" haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 1 zu di...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.4 Abschn. XVIII: Beschäftigte in Leitstellen

Die speziellen Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XVIII – Beschäftigte in Leitstellen gelten sowohl für Rettungsleitstellen als auch für integrierte Leitstellen. Das bisherige Eingruppierungsniveau wurde angehoben. Die bisherige Mindesteingruppierung in der Vergütungsgruppe VIb BAT entsprechend Entgeltgruppe 6 wurde auf die Entgeltgruppe 9a angehoben, für Leiter Vergütungsgruppe V...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.3 Einstufung vergleichbarer Beschäftigter

Anträge auf Höhergruppierung werden häufig mit dem Hinweis begründet, dass ein Beschäftigter bei einer vergleichbaren Behörde mit dem gleichen Aufgabenbereich Entgelt z. B. nach der Entgeltgruppe 9b erhalte. In einem Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem Beschäftigten die Darlegungs- und Beweislast. So hat das Bundesarbeitsgericht[1] darauf hingewiesen, dass der Mitarbeite...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.7 Haushalts-/Stellenplan

Ohne Bedeutung für die Eingruppierung des Beschäftigten ist die jeweilige Ausweisung einer entsprechenden Stelle im Haushalts- bzw. Stellenplan. Somit kann der Arbeitgeber tarifliche Ansprüche auf Bezahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe nicht unter Berufung auf haushaltsrechtliche Vorschriften oder unter Berufung auf den Stellenplan zurückweisen. Nach dem Urteil des Bu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.4 Garantiebetrag

Mit Einführung der stufengleichen Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TVöD ist die Regelung zum Garantiebetrag entfallen, da der Höhergruppierungsgewinn über den Werten der bisherigen Garantiebeträge liegt. Das bedeutet, dass nach dem 28.2.2017 die Anspruchsgrundlage für die Zahlung eines Garantiebetrags nicht mehr gegeben ist. Hinweis Der Anspruch auf Zahlung des Garantiebet...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14 Teil A Abschn. II Spezielle Tätigkeitsmerkmale

Teil A Abschn. II enthält spezielle Tätigkeitsmerkmale betreffend 6 Berufsgruppen, die in allen Sparten vorkommen können und daher "vor die Klammer gezogen" wurden, also für alle Sparten gleichermaßen gelten. Es handelt sich um Bezügerechner Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik Ingenieure Meister Techniker Vorlesekräfte für Blinde Die Regelungen beruhen zu ei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.2 Pflegezulage – § 15 Abs. 2.7 TVöD-K / § 15 Abs. 2.3b TVöD-B

Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B, die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten seit 1.3.2021 zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 TVöD eine Pflegezulage in Höhe von monatlich 70 EUR. Die Pflegezulage erhöht sich ab dem 1.3.2022 auf monatlich 120 EUR. Ab dem 1.1.2023 verändert sich die Pflegezulage bei allgemeinen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.4 Der "sonstige Beschäftigte"

Wie bisher enthalten viele Tätigkeitsmerkmale die Rechtsfigur "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben". Es ist keine Absenkung der Voraussetzungen erfolgt. Sonach ist erforderlich, dass sie kumulativ über vergleichbare Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die denen der in den Tätigkeitsmerkmalen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.1 Essens- und Getränkeausgeber/innen

Aus dem Wort "Ausgabe" ergibt sich, dass hier der letzte Akt des Gesamtprozesses der Essensherstellung/-zubereitung und -bereitstellung erfasst wird. Beispiel hierfür ist die Herausgabe von Essen und Getränken an einer Bedientheke auf mögliche Anforderung hin. Aber hierauf ist das Tätigkeitsmerkmal nicht beschränkt. Erfasst sind auch sämtliche in einem inneren Zusammenhang m...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.5 Wärter/innen von Bedürfnisanstalten

Der Begriff "Wärter" beinhaltet sowohl die Bedeutung "auf etwas Acht haben" wie auch "Warten" i. S. v. instand halten, pflegen.[1] Beides sind Erscheinungsformen eines "Wärters von Bedürfnisanlagen", d. h. öffentlicher Toiletten.[2] Es umfasst sowohl die Beaufsichtigung der Benutzer, Kassieren von Entgelt sowie typischerweise die laufende Säuberung der Bedürfnisanstalt sowie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.3 Veränderung der Zulagenhöhe ab 1.3.2017 in den Entgeltgruppen 9a bis 14

Am 1.3.2017 ändert sich die Regelung zur Stufenzuordnung bei der Höhergruppierung. Für die Berechnung der Zulage ist die jeweils aktuelle tarifliche Situation maßgebend. Die Zulage ist daher jeden Monat neu zu berechnen. Daher ist bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, und die bereits am 28.2.2017 eine persönliche Zulage erhalten haben...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.3 Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich

Spülen ist das Reinigen von beweglichen Sachen, insbesondere von Geschirr, Gläsern und Besteck, unter Einsatz von Wasser und Spülmittel. Die nähere Art des Spülens ist nicht dargestellt. Erfasst ist daher das Spülen von Hand, aber auch unter Verwendung entsprechender Geräte. Damit ist auch erfasst das Bestücken und Leeren derartiger Geräte wie auch deren Reinigung sowie Aufr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.7 Hausarbeiter/innen

Der Begriff ist im Tarifvertrag nicht näher erläutert. Er hat auch in der Rechtsterminologie keinen allgemein anerkannten, fest umrissenen Inhalt. Daher ist auf den allgemeinen Sprachgebrauch zu rekurrieren. Hausarbeiter/in ist eine Person, die Hausarbeiten verrichtet. Hierunter fallen jedoch nicht Reinigungstätigkeiten im Innenbereich.[1] Dem Tätigkeitsbeispiel unterfallen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.6 Abschn. XXIX: Vermessungsingenieure

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXIX beruhen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich wurden die sog. 1/3-Merkmale direkt der jeweils höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Der bisherige zwingende Beginn in der Entgeltgruppe 10 in Stufe 1 (Abschn. I Abs. 2 des Anhangs zu § 16 TVöD[VKA]) wurde aufgehoben. Die bisherige Vergütungsgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3 Der Arbeitsvorgang als Bewertungsgrundlage

Ursprünglich erfolgte die Eingruppierung gem. § 22 BAT nach der "überwiegend auszuübenden" Tätigkeit. Die hierzu bei angenommener "einheitlich zu bewertender Gesamttätigkeit" entwickelte Rechtsprechung des BAG führte 1975 zur Neufassung des § 22 BAT. Durch den 37. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 17.3.1975 ist der Begriff des Arbeitsvorgangs neu eingeführt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.1 Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit

Die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit ist unerheblich. Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht die "ausgeübte", sondern die "auszuübende" Tätigkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Beschäftigte den Anforderungen gewachsen ist oder nicht. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgeberrisikos. So hat das BAG bereits im Urteil vom 28.5.1968[1] entschieden, dass...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.5.1 Die Tätigkeit unterfällt vollumfänglich einem Tätigkeitsbeispiel

Ist die auszuübende Tätigkeit einem oder mehreren der Tätigkeitsbeispiele vollumfänglich zuzuordnen, sind die tariflichen Anforderungen der EG 1 per se erfüllt, ohne dass es noch einer weiteren Subsumtion unter diese bedarf. Dabei ist es unerheblich, ob die gesamte Tätigkeit nur einem Tätigkeitsbeispiel zuzuordnen ist – z. B. die Beschäftigte ist ausschließlich in der Garder...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5 Techniker

Vorbemerkung Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sind Beschäftigte, die nach dem Berufsordnungsrecht diese Berufsbezeichnung führen. Entgeltgruppe 8 Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 9a B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1 Bewertungsverfahren, Arbeitsvorgang, Tarifautomatik

Die Basis des Eingruppierungsrechts, der bisherige § 22 BAT, ist inhaltlich unverändert in § 12 TVöD übernommen worden. Damit bleibt es beim Arbeitsvorgang als Basis der Bewertung und die Komplexität des Bewertungsverfahrens gilt weiterhin. Und als Ergebnis resultiert hieraus (automatisch) die Entgeltgruppe, die seitens des Arbeitgebers deklaratorisch festgestellt und im Arb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1 Abschn. I und II: Apotheker, Ärzte und Zahnärzte

Die Tätigkeitsmerkmale beruhen auf den Regelungen "Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte" der Anlage 1a zum BAT und wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen übernommen. Sie gelten nicht für Ärzte sowie Zahnärzte, die unter den Besonderen Teil Krankenhäuser des TVöD fallen, da für sie in Ziffer 2 spezielle Tätigkeitsmerkmale vereinbart sind. Der bisherige zwingende Beginn i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.1 § 15 Abs. 2.6 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.3a TVöD-B

Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind, zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25 EUR. Abweichend davon beträgt bei Beschäftigten der Mitglieder des KAV Baden-Württemberg und im Tarifgebiet Ost die Zulage n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.4 Veränderung der Zulagenhöhe ab dem 1.3.2018 in den Entgeltgruppen 1 bis 8

Bis zum 28.2.2018 betrug für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 die Zulage 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts. Ab 1.3.2018 bemisst sich die Zulage für alle Beschäftigten nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD (VKA) ergeben hätte (Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 7.2.2017...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2 Entgeltgruppen 2 bis 4

Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten. Entgeltgruppe 3 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. Entgeltgruppe 4mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.3 Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit

Eine Herabgruppierung infolge der Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit ist nur möglich, wenn die Übertragung rechtswirksam erfolgt ist. Dies ist zum einen der Fall, wenn die Übertragung einvernehmlich im Wege eines Änderungsvertrags erfolgt. Ansonsten bedarf es hierzu einer Änderungskündigung. Eine derartige Änderungskündigung ist jedoch nur wirksam...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4 Meister

Vorbemerkung Meisterinnen und Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf einer einschlägigen mindestens 3-jährigen Ausbildung bestanden haben. Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist auch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. Entgel...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.2 Zusammenhangstätigkeiten bzw. Zusammenhangsarbeiten

Alle mit der Erledigung eines Arbeitsvorgangs in engem Zusammenhang stehenden sonstigen Arbeitsleistungen werden als Zusammenhangstätigkeiten bezeichnet. Diese sind dem Arbeitsvorgang zuzuordnen und dürfen nicht gesondert im Sinne einer Atomisierung bewertet werden. Eine getrennte Bewertung von Zusammenhangstätigkeiten würde, da es sich um meist "einfache" Arbeiten handelt, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.5 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst

Beschäftigte, welche Vollstreckungstätigkeiten ausüben, erhalten auch weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vollstreckungsdienstzulage nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung vom 6.1.2003 (BGBl I S. 8) als Erfolgsprämie. Diese Erfolgsprämie steht diesen Beschäftigten ab 1.1.2017 im Gegensatz zur bisherigen Regelung auch dann zu, wenn eine Dienst- oder Betriebsv...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.2 Entgeltgruppe 13

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.6 Vorlesekräfte für Blinde

Entgeltgruppe 5 Vorlesekräfte für Blinde. Entgeltgruppe 6 Vorlesekräfte für Blinde mit schwierigerer Tätigkeit. Die beiden Tätigkeitsmerkmale für Vorlesekräfte für Blinde werden aus den Tätigkeitsmerkmalen Vergütungsgruppe VII und VIb der Anlage 1a der Vergütungsordnung zum BAT inhaltsgleich und ohne Änderung der Wertigkeit übernommen. Entgeltgruppenmehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.2 Garderobenpersonal

"Garderobe" bezeichnet den Ort, meist ein abgetrennter Raum, an dem Kleidung abgelegt wird. Die Tätigkeit des Garderobenpersonals besteht in der Verwahrung dieser abgelegten Kleidung, d. h. in der Annahme, Aufbewahrung und Herausgabe von Bekleidung sowie der Wahrnehmung der hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben, wie z. B. Ausgabe und Entgegennahme von Kontrollmarken für...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1 Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 1 und 3 des TVÜ-VKA ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Differenzierung und "Feineinstellung" bei ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.1 Abschn. XV: Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XV – Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik beruhen auf den Regelungen der Anlage 1a zum BAT, die grundlegend überarbeitet wurden. Dabei wurden den neuen hochschulrechtlichen Ausbildungsgänge Rechnung getragen, die umfangreichen Kataloge der Protokollerklärungen zu den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.5 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen oder Wandel des Berufsbildes

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst, Büchereien, Hausmeister) oder aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnun...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.8 Hausgehilfe/Hausgehilfin

Das Tatbestandsmerkmal wird allgemein umschrieben als eine (weibliche) Person, die stundenweise die Hausfrau bei der Hausarbeit unterstützt[1] und bei der Erledigung der Hausarbeiten mithilft[2], oder als (weibliche) Person, die gegen Entgelt im Haushalt beschäftigt wird.[3] Für den Begriff prägend ist ein Helfen bei Hausarbeiten. Die Tätigkeiten des Hausgehilfen besteht im ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.13 Besondere Stufenlaufzeiten

Beschäftigte, die bis zum Inkrafttreten der EntgO VKA unter die Anlage 4 zum TVÜ-VKA in der bis zum 31.12.2016 gültigen Fassung (Kr-Anwendungstabelle) fielen, wurden zum 1.1.2017 in die Anlage E übergeleitet. Abweichend von § 16 (VKA) Abs. 3 Satz 1 wird gem. § 16 Abs. 3.3 TVöD-K bzw. § 16 Abs. 3.2 TVöD-B von Beschäftigten im Pflegedienst nach Teil B Abschn. XI Ziffer 1 in den...mehr