Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.1 Prüfung der "Heraushebungsmerkmale"

Die Entgeltordnung enthält eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen, die stufenweise aufeinander aufbauen. Derartige echte Aufbaufallgruppen werden in der Entgeltordnung als solche ausdrücklich gekennzeichnet ("Herausheben" aus der niedrigeren Entgeltgruppe).[1] So ist z. B. in Entgeltgruppe 9c Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung der Beschäftigte eingruppiert, dessen Täti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.3 Stationsleiter

Die Station ist gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. b die kleinste organisatorische Einheit. Einer Stationsleitung sind i. d. R. nicht mehr als 12 Beschäftigte unterstellt. Zur Unterstellung siehe oben unter 17.3.2. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Station als kleinste organisatorische Einheit in der Entgeltordnung VKA nicht definiert. Das BAG[1] hat zum Begrif...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.1 Tarifliche Einbettung und Überblick

Die Eingruppierung der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen ist in der Entgeltordnung VKA im Teil B (Besonderer Teil) Abschn. XI – Beschäftigte in Gesundheitsberufen – tariflich vereinbart. Tarifvertraglich vereinbart ist die Eingruppierung in folgende Unterabschnitte:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9 Teil A Abschn. I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Überblick

In Teil A Abschn. I finden sich – in 4 Ziffern untergliedert – die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für einfachste Tätigkeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Tätigkeitsmerkmale im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst und Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 13 bis 15. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale sind durch Verwendung von u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.2 Pflegehelfer

Pflegehelfer unterstützen die Pflegefachkräfte bei der Versorgung von Patienten. Ihre Ausbildung ist landesrechtlich geregelt. Nach der Vorbemerkung Nr. 1 Satz 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA umfasst die Bezeichnung "Pflegehelfer" auch Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelfer. Landesrechtliche Regelungen zur Ausbildung von Pflegehelfern lie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung

Es muss sich um eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung handeln. Die bisher in der Protokollerklärung Nr. 2 zu den Fallgruppen 1 aufgeführte Definition ist in der Entgeltordnung in Nummer 3 für alle Sparten einheitlich definiert. Die Nummer 3 enthält 2 im Alternativverhältnis stehende Definitionen zur wissenschaftlichen Hochschulbildung. Eine wissenschaftliche ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.3 Zusammenfassende Beurteilung von Arbeitsvorgängen

Praxis-Beispiel Bei einer Einzelbetrachtung der im vorstehenden Beispiel genannten 5 Arbeitsvorgänge ist nach dem stufenweisen Aufbau der Tätigkeitsm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.2 Entgeltgruppen 6 bis 9b

Der Anwendungsbereich der Tätigkeitsmerkmale ist in der neuen Vorbemerkung konkretisiert worden. Die Entgeltgruppen 6 bis 9b decken den Bereich des vergleichsweise mittleren Dienstes ab. Hierbei sind neue Tätigkeitsmerkmale mit neuen Anforderungen geregelt worden, die sich von den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte im Verwaltungsdienst mit Ausnahme der Entgeltg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.2 Betonung des Ausbildungsbezuges

Der zunehmenden Bedeutung qualifizierter Beschäftigter und ihrer Ausbildung wurde in der Entgeltordnung mehrfach Rechnung getragen. In Teil A Abschn. I Ziff. 3 wird in der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit aufgenommen. Dieser Ausbildungsbezug ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4.1 Allgemeines

Der Geltungsbereich dieses Abschnitts wird in der Vorbemerkung mit der Definition eines Meisters festgelegt. Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes ausgehend von einer einschlägigen mindestens 3-jährigen Ausbildung bestanden haben. Dies gilt auch für Beschäftigte mit bestandener Meisterprüfung und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Teil B Besonderer Teil – Allgemeines und Überblick

In Teil B, Besonderer Teil sind in insgesamt 32 Abschnitten (I–XXXII) Tätigkeitsmerkmale von einzelnen Berufs- bzw. Beschäftigtengruppen aufgenommen. Sie sind alphabetisch und nicht nach Sparten gegliedert. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden insbesondere die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in technischen Berufen jeweils in mehrere Absch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5 Wesentliche Neuregelungen

5.1 Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7 Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 1 und 3 des TVÜ-VKA ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Diff...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28 Höhergruppierung § 17 Abs. 4 TVöD

28.1 Voraussetzungen Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29 Herabgruppierung (Rückgruppierung)

29.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung Eine Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Es sind 3 Fallkonstellationen denkbar: Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Die Herabgruppierung kann aber auch gesch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.4 Eingruppierung bei einem speziellen Tätigkeitsmerkmal

Wird ein Arbeitsvorgang von einem speziellen Tätigkeitsmerkmal erfasst, findet dieses auch dann Anwendung, wenn der Beschäftigte außerhalb des Geltungsbereichs des Besonderen Teils des TVöD beschäftigt ist, zu dem dieses Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist.[1] Praxis-Beispiel Für die Erzieherinnen im Betriebskindergarten eines Krankenhauses finden die Tätigkeitsmerkmale für Erzi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.1 Voraussetzungen

Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäftigten geschuldeten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.6 Einstufung über- oder untergeordneter Mitarbeiter

Die Eingruppierung über- oder untergeordneter Mitarbeiter spielt i. d. R. keine Rolle, es sei denn, dass das Tätigkeitsmerkmal selbst die Eingruppierung von der Anzahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abhängig macht. Praxis-Beispiel Entgeltgruppe 14 Fg. 3 Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung. Hier werden Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlic...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.2 Herabgruppierung bei variablen Tarifmerkmalen

Einige Eingruppierungsnormen enthalten Merkmale, die von sich aus ohne weiteres Zutun des Arbeitgebers Schwankungen und Veränderungen unterworfen sind. So heißt es z. B. in EG S 15 Fg.1 in Teil B Abschn. XXIV der Entgeltordnung (VKA): "Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen." Und in der Protokollerkl...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.1 Entgeltgruppe 2

Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten. Die einfachen Tätigkeiten der EG 2 werden in einem Klammerzusatz erläutert wie folgt: "Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und F...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.5 Besonderheiten der Überleitung bisheriger Beschäftigter

Für bisherige Beschäftigte, die als Unterrichtsschwestern eingruppiert waren, ist bei der Überleitung in die neue Entgeltordnung am 1.1.2017 die Besonderheit zu beachten, dass diese in die neue P-Tabelle übergeleitet werden, obwohl die neuen Tätigkeitsmerkmale für Lehrkräfte in der Pflege (Teil B Abschn. XI Ziffer 3) keine Eingruppierung in die neue P-Tabelle vorsehen. Diese ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.4 Abschn. V: Beschäftigte in Bibliotheken, Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen

Die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT wurden nicht wieder vereinbart. Zur Anwendung kommen nunmehr die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung). Damit entfallen insbesondere die bisherigen Begrenzungen für Fachangestellte...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8 Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)

Die Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) ergänzen als Teil der Anlage 1 zum TVöD die Vorschriften der §§ 12 bis 14 TVöD. Sie gelten sowohl für den Allgemeinen Teil als auch für den Besonderen Teil der Entgeltordnung und treten an die Stelle der bisherigen Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT sowie der entsprechenden Regelungen im...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.9 Medizinische Dokumentarinnen und Dokumentare (Ziffer 11)

Medizinische Dokumentare sind Beschäftigte, die Ärzte bei der Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie Wissenschaftler bei der Therapieforschung unterstützen. Sie erfassen, strukturieren und verschlüsseln medizinische Informationen und verwalten und pflegen die medizinischen Datenbestände. Für diese Tätigkeiten finden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.15 Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 17)

Präparationstechnische Assistenten sind Beschäftigte, die unter Nutzung verschiedener Konservierungstechniken Präparate für Forschung, Lehre und zur Dokumentation herstellen. Die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale des Teils "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT wurden nicht wieder vereinbart. An ihrer Stell...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.2 Geltungsbereich der Eingruppierungsregelungen

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (VKA) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (VKA) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (VKA), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2 TV...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.8 Nummer 8: Geltungsausschluss für Lehrkräfte

Wie bereits in Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT geregelt, gilt auch die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte – auch wenn sie nicht unter Abschn. VIII Sonderregelungen (VKA) § 51 BT-V fallen – beschäftigt sind, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.6 Höhere Eingruppierungen

In der Entgeltordnung sind vielfach – im Vergleich zum früheren Recht – höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Höhergruppierungen bei nicht berufsspezifischen Tatbeständen wurden bereits in den obigen Darlegungen erörtert. Höhergruppierungen ergeben sich danach bei Berücksichtigung von Aufstiegen nach dem BAT in den Entgeltgruppen 2 bis 9a; neue Entgeltgruppen 4 und 7 bei A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.2 Klammerzusätze

Klammerzusätze enthalten häufig Definitionen einzelner Tätigkeitsmerkmale. So werden z. B. sämtliche abstrakten Tätigkeitsmerkmale in Teil A Abschn. I Ziffer 3 wie z. B. "einfache Tätigkeiten", schwierige Tätigkeiten”, "gründliche Fachkenntnisse", selbstständige Leistungen", in Klammerzusätzen definiert. Sie haben den Sinn, das Verständnis der Tarifvertragsparteien vom Inhal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.4 Leitungskräfte Pflegeschulen

Entgeltgruppe 14: Stellvertretende Leiterinnen einer Pflegeschule. Entgeltgruppe 14: Fachbereichsleiterinnen einer Pflegeschule. Entgeltgruppe 15: Leiterinnen einer Pflegeschule. Anders als bei den Lehrkräften erfordert das Tätigkeitsmerkmal "Leiter einer Pflegeschule" selbst keine abgeschlossene Hochschulbildung. Jedoch müssen nach § 9 PflBG Pflegeschulen Mindestanforderungen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.2 Kardiotechnikerinnen und Kardiotechniker (Ziffer 4) sowie Alltagsbegleiter/-innen, Betreuungs- und Präsenzkräfte (Ziffer 4a)

Kardiotechniker sind Beschäftigte, die z. B. die Herz-Lungen-Maschinen und andere ähnlich komplexe Maschinen wie z. B. Herzersatzsysteme bedienen, überwachen, steuern und weiterentwickeln. Zur Eingruppierung der Kardiotechniker finden die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Techniker (Teil A Abschn. II Ziffer 5 der Entgeltordnung) entsprechende Anwendung. Diese Tätigkeitsmerkmal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5.4 Abschn. IX: Beschäftigte im Fremdsprachendienst

Für Beschäftigte im Fremdsprachendienst – Abschn. IX – wurden die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale des Teils "Tätigkeitsmerkmale der im Fremdsprachendienst beschäftigten Angestellten" der Anlage 1a zum BAT nicht wieder vereinbart. Zur Anwendung kommen nunmehr die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst (Teil ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.10 Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (Ziffer 12)

Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sind Beschäftigte, die Ärzten bzw. Zahnärzten bei Untersuchungen und Behandlungen assistieren. Sie empfangen und betreuen die Patienten und organisieren und verwalten die Praxisabläufe. Mit der Berufsbezeichnung "Medizinischer Fachangestellter" wurde die Berufsbezeichnung "Arzthelfer" abgelöst. Die bisherigen speziellen Tätigke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.12 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (Ziffer 14)

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte sind Beschäftigte, die u. a. mit der Rezeptabrechnung, der Buchführung, der Büroorganisation und der Verwaltung des Warenbestands betraut sind. Durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenten wurde 1993 der Beruf des Apothekenhelfers abgelöst. Die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale für ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.16 Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (Ziffer 18)

Psychologische Psychotherapeuten sind Beschäftigte, die psychische Störungen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen behandeln. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Mit der Tarifeinigung für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 30.9.2015 wurden die Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung von Ki...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3 Beibehaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe und bisheriger Tatbestandsmerkmale

Das Eingruppierungsrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen wie z. B. den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen, umfassenden Fachkenntnissen, selbstständigen Leistungen, besonders verantwortungsvoll, Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung etc. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe wurden beibehalten aus Gründen der Rechtssic...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.3 Auslegung von Eingruppierungsnormen

Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche, in ihrer Wertigkeit abgestufte unbestimmte Tätigkeitsmerkmale, die im Einzelfall auszufüllen sind. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe sind solche, deren Inhalt nicht durch einen feststehenden Sachverhalt bestimmt wird, sondern bei deren Anwendung auf den Einzelfall eine Fixierung erforderlich ist, die entweder im Bereich des Tatsäc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.2 Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. In Entgeltgruppe 6 wird das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b mit dem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe VIb Fal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.1 Allgemeines

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.4 Operationstechnische Assistenten (OTA)/Anästhesietechnische Assistenten (ATA)

Ausbildung Mit dem am 1.1.2022 in Kraft getretenen Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G ) vom 20. Dezember 2019 (BGBl I, S. 2...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrags auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Grund- und Hauptschule und erhält Entgelt nach EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs zwischen dem Schulleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide übere...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.3 Pflegefachkräfte

Die früheren umfangreichen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1b zum BAT wurden in der Entgeltordnung VKA neu geregelt. Mit dem am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2581) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 2.10.2018 (BGBl I, S. 1572) wurden die bisherigen 3 Ausbildung...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.7 Hebammen und Entbindungspfleger

Gemäß § 1 des am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) vom 22.11.2019 (BGBl I S. 1759) umfasst der Hebammenberuf insbesondere die selbstständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die se...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.11 Pflegebachelor

Ebenfalls neu geregelt, aber nicht von der Entgelttabelle P (Anlage E zum TVöD) erfasst, ist die Eingruppierung der Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung im Bereich Pflege (sog. "Pflegebachelor"). Die Eingruppierung dieser Beschäftigten erfolgt in die Entgeltgruppen 9b bis 12 der Anlage A zum TVöD. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Hochschulbildung....mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.1 Allgemeines

Den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieure liegen die früher in Teil II der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für "technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen" zugrunde. Auf welche Beschäftigtengruppe die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure Anwendung finden, ist in Nr. 1 der Vorbemerkungen z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Nummer 1: Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale

In Nummer 1 ist das Verhältnis der Tätigkeitsmerkmale zueinander geregelt. Spezielle Tätigkeitsmerkmale gehen den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor (Spezialitätsgrundsatz). Diese Regelung entspricht der bisherigen Regelung in Nr. 3 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT. Damit kann die bisherige Auslegung und Rechtsprechung unverändert übernommen wer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.1 Allgemeines

Nach der neu aufgenommenen Definition in der Vorbemerkung des Teils A Abschn. II Ziffer 5, welche die veraltete Definition in Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ersetzt, sind staatlich geprüfte Techniker diejenigen Beschäftigten, die nach dem Berufsordnungsrecht berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen. Staatlich geprüfte Technike...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.3 Diätassistentinnen und Diätassistenten (Ziffer 5)

Diätassistenten sind Beschäftigte, die ärztliche Diätverordnungen umsetzen, Diät- und Ernährungspläne sowie individuelle Diättherapien erstellen, spezielle Diätkostformen zubereiten und Patienten in Ernährungsfragen beraten. Die Tätigkeitsmerkmale gehen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4 Entgeltgruppen 9b bis 12

Entgeltgruppe 9b Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit...mehr