Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 11.7 Mischtätigkeiten – Entgeltgruppenbetrachtung

Stefanie Hock
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Eine Mischtätigkeit ist eine Gesamtheit von selbstständig zu bewertenden Arbeitsvorgängen, die unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen in unterschiedlichen Teilen, Abschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung zuzuordnen sind. Gemäß der Protokollerklärung zu § 3 TV EntgO Bund erfolgt die Prüfung der Geltung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Teile der Entgeltordnung für jeden Arbeitsvorgang gesondert.

Eine Anforderungsbetrachtung ist hier nur vorzunehmen, wenn Arbeitsvorgänge innerhalb derselben untersten Gliederungseinheit vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist sogleich im Wege der Entgeltgruppenbetrachtung festzustellen, in welche Entgeltgruppe der Beschäftigte eingruppiert ist. Dies ergibt sich daraus, dass gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD die gesamte auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen. Bei der Entgeltgruppenbetrachtung geht es mithin nicht mehr um die einzelnen Arbeitsvorgänge, sondern um die Entgeltgruppen, denen diese Arbeitsvorgänge zugeordnet sind.

Bei der Entgeltgruppenbetrachtung ist zu differenzieren zwischen

  1. Addition von Zeitanteilen von Arbeitsvorgängen, die der gleichen Entgeltgruppe zugeordnet sind und
  2. Hinzurechnung von Zeitanteilen von Arbeitsvorgängen, die höheren Entgeltgruppen zugeordnet sind, zu einer niedrigeren Entgeltgruppe

jeweils bis das geforderte Zeitmaß von mindestens 50 % erfüllt ist.

In Ausnahmefällen ist noch eine

c. abschließende Gesamtbewertung vorzunehmen.

zu a) Addition von Zeitanteilen gleicher Entgeltgruppen

Wird bereits durch die Addition von Zeitanteilen von Arbeitsvorgängen, die derselben Entgeltgruppe zugeordnet sind, das geforderte Zeitmaß von mindestens 50 % erreicht, führt dies zur Bewertung des Arbeitsplatzes des Beschäftigten nach dieser Entgeltgruppe.

 
Praxis-Beispiel

Die Tätigkeit eines Beschäftigten besteht aus vier Arbeitsvorgängen, wobei keiner für sich genommen ein zeitliches Maß von mindestens der Hälfte der Gesamttätigkeit erreicht. Diese Arbeitsvorgänge erfüllen die Anforderungen der folgenden Tätigkeitsmerkmale verschiedener Gliederungseinheiten der Anlage 1 zum TV EntgO Bund:

 
Arbeitsvorgänge Anteil an Gesamttätigkeit Tätigkeitsmerkmal Gliederungseinheit EG
1 Bezügerechner 40 % Bezügerechner Teil III Abschnitt 8 9a
2 Bürosachbearbeitung 15 % gründl. u. vielseitige Fachkenntnisse; selbst. Leistungen Teil I 9a
3 Bürosachbearbeitung 20 % gründl. u. vielseitige Fachkenntnisse Teil I 6
4 Bürosachbearbeitung 25 % schwierige Tätigkeiten Teil I 4

Bewertung: Entgeltgruppe 9a

Schritt 1: Hälftigkeitsprüfung

Der Arbeitsvorgang 1 ist dem Teil III Abschnitt 8 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund und die Arbeitsvorgänge 2 bis 4 sind dem Teil I zuzuordnen. Keiner der Arbeitsvorgänge 2 bis 4 erreicht für sich das notwendige zeitliche Maß von 50 % der Gesamtarbeitszeit.

Schritt 2: Anforderungsbetrachtung

Eine Anforderungsbetrachtung käme nur bezüglich der Arbeitsvorgänge 2 bis 4 in Betracht. Anhaltspunkte dafür, dass sich hierbei im Rahmen einer zusammenfassenden Beurteilung die Erfüllung einer höheren Anforderung ergeben könnte, sind nicht ersichtlich. Es folgt dann eine Gesamtbetrachtung. Da die Tätigkeitsmerkmale in Teil I aufeinander aufbauen und ein höheres Tätigkeitsmerkmal immer auch die darunter liegenden Tätigkeitsmerkmale erfüllt, liegt bei den Arbeitsvorgängen 2 und 3 jeweils auch die Anforderung der "schwierigen Tätigkeit" vor. Diese Arbeitsvorgänge können mit ihren Zeitanteilen dem Arbeitsvorgang 4 hinzugerechnet werden, sodass sich allein aus der Anforderungsbetrachtung eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 4 ergäbe.

Schritt 3: Entgeltgruppenbetrachtung:

In den Arbeitsvorgängen 1 und 2 werden Tätigkeitsmerkmale erfüllt, die jeweils der Entgeltgruppe 9a zugeordnet sind, ohne für sich allein den erforderlichen Zeitanteil von mindestens 50 % der Gesamttätigkeit zu erfüllen. Im Rahmen der Entgeltgruppenbetrachtung sind die Zeitanteile von Arbeitsvorgängen der gleichen Entgeltgruppe zu addieren, und zwar unabhängig von dem Teil bzw. der Gliederungseinheit der Entgeltordnung, in dem die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale geregelt sind.

Nach Addition der Zeitanteile aus Arbeitsvorgang 1 mit 40 % und aus Arbeitsvorgang 2 mit 15 % ergeben sich zu 55 % Zeitanteile der Entgeltgruppe 9a. Hiermit ist das erforderliche zeitliche Maß von mindestens der Hälfte der Gesamttätigkeit des Beschäftigten für die Entgeltgruppe 9a erfüllt.

Zu b: Hinzurechnung von Zeitanteilen höherer Entgeltgruppen

Wird das geforderte Zeitmaß von mindestens 50 % nicht bereits durch die Addition von Zeitanteilen derselben Entgeltgruppe erreicht, sind die auf eine höhere Entgeltgruppe entfallenden Zeitanteile solange der nächst niedrigeren Entgeltgruppe hinzuzurechnen, bis das geforderte Zeitmaß von 50 % erreicht ist. Dabei wird (fiktiv) unterstellt, dass die höhere Entgeltgruppe zugl...

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    2.216
  • Bereitschaft / 3.3 Rufbereitschaft als Arbeitszeit – Entgelt
    1.591
  • Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
    1.463
  • Sonderurlaub
    1.453
  • Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen
    1.354
  • Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr
    1.293
  • Jubiläumsgeld
    1.290
  • Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2 Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage
    1.244
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.227
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    1.171
  • Entgelt / 3.5 Stufenlaufzeit
    1.101
  • Entgelt / 4.1 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)
    1.070
  • Entgelt / 4.1.1 Stufenlaufzeitverkürzung
    1.050
  • TV-L / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.044
  • Erwerbsminderung / 3.3.1.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
    1.022
  • Zulagen / 4.1 Die Regelung des TVöD
    969
  • Zulagen / 4.1.2 Höhe der Zulage
    956
  • Entgelt / 3.7.2 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
    934
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 10.2.4 Einstufung vergleichbarer Beamter
    909
  • Zeugnis / 11.6 Schlussfloskel
    908
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt TVöD Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Bundesarbeitsgericht: Eingruppierung eines Gärtners nach TVöD-NRW
Gaertner mit Baumschere
Bild: MEV Agency UG, Germany

Das BAG hat die Klage eines Gärtners abgewiesen, der nach Überleitung in den TVöD-NRW von der Entgeltgruppe 6 TVöD/VKA in die Entgeltgruppe 7 höhergruppiert werden wollte. An dem Tätigkeitsmerkmal "selbstständig" und "verantwortlich" fehlt es bei einem Gärtner, der über das Ob und die Art der Durchführung von Baumerhaltungsmaßnahmen nicht durchweg selbst entscheidet, sondern bei Zweifeln Rücksprache mit seinem Vorgesetzten hält.


LAG-Urteil: Eingruppierung einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim
junge Frau arbeitet an Arbeitsplatz
Bild: mauritius images / Wavebreakmedia /

Die Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim können einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden, der gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Das Eingruppierungsmerkmal "vielseitige Fachkenntnisse" fordert im Vergleich zu den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung des Fachwissens dem Umfang nach.


Praxisleitfaden: Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Digitalisierung Öffentliche Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Von der Analyse der Ausgangssituation über die Begleitung des Veränderungsprozesses bis hin zur gelungenen Umsetzung von Digitalisierungsprojekten bietet dieses Buch konkrete und praxisorientierte Handlungsempfehlungen. Mit Best-Practice-Beispielen und Erfahrungsberichten erfolgreicher Projekte.


Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.4 Entgeltgruppenbetrachtung
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.4 Entgeltgruppenbetrachtung

Die Entgeltgruppenbetrachtung kommt bei Mischtätigkeiten (siehe auch Ziff. 13.4.1) zur Anwendung. Sie erfolgt unabhängig davon, welchen Teilen, Anschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung die Arbeitsvorgänge zugeordnet sind. Die Rechtsgrundlage ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte
Komplettlösungen
Finanzen & Controlling Produkte
Öffentlicher Dienst Alle Produkte
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren