Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übersicht über das EntwicklungshelferG (EhfG)

Rn. 2093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über das EhfGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Welche Leistungen sind steuerfrei?

Rn. 2097 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen nach dem EhfG steuerfrei sind (demzufolge sind dort nicht genannte stpfl, s Rn 2091; glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 61 EStG Rz 1):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines

Rn. 2074 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 1, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) mit Wirkung ab 14.08.2020 fasste den § 3 Nr 60 EStG neu und stellt nunmehr das Anpassungsgeld für ArbN im Bereich Braunkohlekraftwerke, Braunkohletagebaue und St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sonstiges

Rn. 123 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG ist nicht auf Lohnersatzleistungen anzuwenden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen; § 46 Abs 3 EStG betrifft nur estpfl Einkünfte (BFH BStBl II 1994, 654). S § 32b Rn 70 (Handzik). Rn. 124–139 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.7.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID

Auch außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID – z. B. bei sog. TVöD-Anwendern, in deren Arbeitsverhältnissen bestimmte Vorschriften des Tarifvertrags, nicht jedoch die den TVöD ergänzenden Tarifverträge in Bezug genommen werden – kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Diens...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.1). Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Ver...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Mehrere Arbeitgeber

Rz. 32 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren Arbeitsverhältnissen, ist ihr Gesamteinkommen aus den verschiedenen Arbeitsverhältnissen Maßstab für die Lohnersatzleistungen während der Schutzfristen. Alle beteiligten Arbeitgeber haben den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anteilig zu tragen, § 20 Abs. 2 Satz 2. Da das Mutterschaftsgeld nur einmal gezahlt wird, ist in dem einzelnen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 7 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 ist eine aus dem Arbeitsverhältnis herrührende Lohnersatzleistung, nämlich ein gesetzlich begründeter Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [1] Es handelt sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der erforderlichenfalls vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen ist, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbG...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1 Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Das Kurzarbeitergeld ist als Entgeltersatzleistung steuerfrei.[1] Allerdings unterliegt es dem sog. Progressionsvorbehalt.[2] Die Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt bewirkt, dass auf das steuerpflichtige zu versteuernde Einkommen – ggf. beider Ehepartner – der Steuersatz angewendet wird, der sich unter Einbeziehung der steuerfreien Leistungen ermittelt. Dies kann bei ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Berechnung des Mutterschutzlohns nach § 18 MuSchG und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG unterscheiden sich insofern, als im einen Fall auf den Bruttoverdienst im Quartal vor dem Eintritt der Schwangerschaft und im anderen Fall auf das Nettoeinkommen im Quartal vor Beginn der Schutzfrist abgestellt wird. Da für beide Lohnersatzleistungen auf "das...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.5 Weiterbeschäftigung bei Kündigung

Rz. 37 Wird die Arbeitnehmerin beschäftigt, weil ihr nach Ausspruch einer Kündigung ein Weiterbeschäftigungsanspruch zusteht, so ist nach dem Rechtsgrund für die Weiterbeschäftigung zu unterscheiden. Erfolgt sie nach § 102 Abs. 5 BetrVG (bzw. den entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Vorschriften), weil die Arbeitnehmervertretung der Kündigung widersprochen hat, so be...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Unterbrechungsmeldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Rentenversicherung

Tz. 11 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, etwa ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangskrankengeld

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Übergangskrankengeld wurde bis zum 31.12.2023 als Entschädigung nach dem BVG gewährt. Nach Aufhebung des BVG und Neuregelung des Entschädigungsrechts im SGB XIV wird es seit dem 01.01.2024 als Krankengeld der Sozialen Entschädigung bezeichnet. Das > Krankengeld wird, den Regelungen zum Krankengeld im SGB V entsprechend, bei einer durch eine ane...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 4 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit der ArbG den Lohnanspruch des ArbN nicht erfüllt und stattdessen ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des ArbN auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über (vgl § 115 SGB X). Das betrifft vor allem das > Insolvenzgeld (ergänzend > Lohnersatzleistungen). Weil der Träger aber i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 117 EStG: Auszahlung an Arbeitnehmer

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 117 Abs 1 S 1 EStG erhalten ArbN die Energiepreispauschale vom ArbG, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1–5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitlohn beziehen (BMF FAQ EPP VI.1. (Stand 17.10.2023)). Ist Letzteres der Fall, erfolgt ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Einkommensersatzleistungen in den Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 4 in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung)

Rz. 10 § 27 Abs. 4 Satz 1 BEEG in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung gewährleistete bei teilzeiterwerbstätigen Elterngeldberechtigten die Aufrechterhaltung der bisherigen Höhe des Elterngeldes im Bezugszeitraum, wenn im Zeitraum zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2021 Erwerbsersatzeinkommen (insbesondere in Form von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I ode...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Einnahmen in Geld oder Geldeswert

Rz. 5 Die Einnahmen in Geld oder Geldeswert bilden die Ausgangsgröße bei der Ermittlung des Überschusses. Bei der Ermittlung dieser Einnahmen sind neben den §§ 8-9a EStG auch die §§ 19, 19a EStG zu beachten. Einnahmen in Geldeswert sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG: Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge (bspw. in Form der auch privaten Nutzung eines vom Ar...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Ausnahmsweiser Nichtabzug für Steuern (Abs. 7)

Rz. 34 Abs. 7 Satz 1 enthält eine, ab 1.5.2025 geltende, Sondervorschrift zum ausnahmsweisen Nichtabzug von Steuern nach Abs. 1 Satz 1. Betroffen hiervon sind die Sonderfälle, in denen in Deutschland nicht selbstständig oder selbstständige Erwerbstätige ihren Wohnsitz im Ausland haben und das bezogene deutsche Elterngeld aufgrund eines zwischen Deutschland und dem Ansässigke...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (Abs. 1 Sätze 1 und 4 sowie Abs. 4)

Rz. 29 Im Unterschied zum Steuerrecht ist bei den Werbungskosten nicht der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Vielmehr wird aus Gründen der Erleichterung des Verwaltungsvollzugs lediglich auf den sog. Werbungskostenpauschbetrag in § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG (= Arbeitnehmer-Pauschbetrag) Bezug genommen. Als Werbungskosten ist einheitlich ein Zwölftel des jeweils maßgeben...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit,[1] nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.11 Zahlungsweise der Entgeltersatzleistungen bei "Einkommensanrechnung"

Rz. 31 Das Übergangsgeld wird für jeden Tag, an dem ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, gezahlt. Ist Übergangsgeld für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser Kalendermonat unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage dieses Kalendermonats immer mit 30 Tagen anzusetzen. Das gilt auch für den Monat Februar, wenn an jedem Tag dieses Kalendermonats Über...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 72 befasst sich ausschließlich mit der Anrechnung von Einkünften auf das Übergangsgeld, welches die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (sowohl bei medizinischen Rehabilitationsleistungen als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), die Bundesagentur für Arbeit oder die Träger der Sozialen Entschädigung oder der Träger der Soldatenentschädigung zahlen (§ ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.4 Geldleistungen

Rz. 13 Die Entgeltersatzleistungen sichern den Lebensunterhalt. Das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gehört zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. § 3 SGB III). Das Übergangsgeld gehört in neuer Systematik zu den Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und Kurzarbeitergeld zu den Leistungen zum Verbleib in Beschäftigung. Beide...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.4 Exkurs: Vom Übergangsgeld zu berechnende Beiträge bei der Anrechnung von Arbeitsentgelt

Rz. 15 Vom Übergangsgeld sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Wird das Übergangsgeld allerdings zulasten der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, gelten die hieraus zu zahlenden Beiträge zur Rentenversicherung als entrichtet; die fiktiven Beiträge werden direkt dem Rentenkonto des Versicher...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 3 Materialien

Rz. 32 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand: Juli 2023. Gemeinsames Rundschreiben vom 07.09.2022 in der Fassung vom 11.12.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV. Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und ...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.2 "Zuschuss"-Leistungen des Arbeitgebenden zum Übergangsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 72 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung oder aufgrund einer gesetzlichen Entgeltfortzahlungsverpflichtung (z. B. §§ 3, 9 EFZG) erzielt wird, regelt Abs. 1 Nr. 2 bei Arbeitnehm...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 4 Kompletter Arbeitsausfall, Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Angestellter in einer Möbelfirma, Steuerklasse I, keine Kinder, hat im Mai 2026 wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet (kompletter Arbeitsausfall). Bei Vollarbeit hätte er ein Bruttoentgelt von 3.275 EUR erzielt. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 6 Arbeitnehmerin ist privat kranken-/pflegeversichert, verheiratet und hat 3 Kinder

Sachverhalt Eine Architektin, Steuerklasse III, 3 minderjährige Kinder, verdient grundsätzlich 8.800 EUR brutto pro Monat. Im Oktober 2026 reduziert sich das Entgelt wegen Kurzarbeit auf 4.000 EUR brutto. Die Arbeitnehmerin ist privat krankenversichert. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sic...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 10 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag nicht bei komplettem Arbeitsausfall

Sachverhalt Ein Büroangestellter, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags bis freitags jeweils 8 Stunden). Sein monatliches Gehalt beträgt 3.600 EUR. Die Arbeit fällt komplett aus, sodass der Arbeitnehmer auch an den bundesweiten Feiertagen Karfreitag und Ostermontag nicht arbeitet. Wie wir...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 14 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils dienstags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 9.3.2026 mit ...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 1 Arbeitnehmer ist verheiratet und hat ein Kind

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III, mit einem Kind (15 Jahre), erzielt im April 2026 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.835 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 2.455 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von 67 %. Der Leistung...mehr