Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.1 Materiell-rechtliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 1 AO)

Tz. 136 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Bescheid gem § 60a Abs 1 AO ist ein Feststellungsbescheid, der rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Sitz-FÄ der Kö wie gegenüber den Wohnsitz-FÄ der Spender und Mitglieder entfaltet. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf alle St-Arten und knüpft an alle Vorschriften an, die die St-Begünstigung wegen Gemeinnützigkeit als Tatbestands...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Zweckgerechte Verwendung der Spenden erforderlich

Tz. 36 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die zweckgerechte Verwendung der Spenden gelten folgende Grundsätze: Hinweis: Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen Nach § 63 Abs 5 AO dürfen Kö iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Abs 1 EStDV nur ausstellen, wenn das Datum der Anlage zum KSt-Bescheid oder des Freistellun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (§ 64 Abs 3 AO)

Tz. 182 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 Abs 3 AO enthält eine Besteuerungsfreigrenze für alle stpfl wG, deren Einnahmen (einschl USt) 45 000 EUR im Jahr nicht überstiegen. Diese Besteuerungsfreigrenze beruhte auf einem Vorschlag der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts (Gutachten, S 199–217; s BT-Drs 11/4176, 9, 11). Du...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / hh) Verpflegung bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung

Rz. 81/2 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die eigene Ernährung gehört grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl; der normale Bedarf wird mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Existenzminimum). Deshalb gilt eine gesetzliche Beschränkung für den WK-Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung für eine Auswärtstätigkeit und während einer doppelten Haushaltsführung. Abziehbar sind n...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden

Rz. 78 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Unbeschränkt sind auch Aufnahmegelder, Beiträge und Umlagen als WK abziehbar, die der Stpfl für seine Zugehörigkeit zu > Berufsstände und Berufsverbände aufwendet, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 3 EStG). Zu diesen Organisationen gehören zB > Berufskammern und die > Gewerkschaf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wagenpflege

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der durch das Waschen des auch privat genutzten Firmenwagens auf Kosten des ArbG entstehende geldwerte Vorteil ist mit der 1 %-Regelung (> Kraftfahrzeuggestellung Rz 20 ff) abgegolten. Bei einer individuellen Bewertung gehören Aufwendungen für die Wagenpflege zu den Gesamtkosten (> Kraftfahrzeuggestellung Rz 38, 39). Die kostenlose Nutzung einer ar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Amtliche Kilometersätze für die Nutzung des eigenen Kfz bei Auswärtstätigkeit

Rz. 80 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG enthält seit 2014 die Rechtsgrundlage für amtliche Km-Sätze bei Benutzung des eigenen Kfz für solche beruflichen Fahrten, für die die > Entfernungspauschale nicht gilt. Zu den Sätzen > Kilometer-Pauschalen Rz 5 ff. Zu Einzelheiten > Reisekosten Rz 63 ff. Höhere Aufwendungen werden nur bei entsprechendem Einzelnach...mehr

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ZErb 03/2025, Bemessung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt mit Vertrag vom 3.11.2016 von seiner Schwester ein Darlehen in Höhe von 1.875.768,05 EUR. Das Darlehen galt als zum 1.1.2016 ausgezahlt. Die Darlehenssumme wurde rückwirkend zum 1.1.2016 mit 1 % verzinst. Das Darlehen wurde auf unbestimmte Zeit gewährt und konnte mit einer Frist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2019 gekündig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Korruption

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das einem > Arbeitnehmer gezahlte Schmier- oder Bestechungsgeld gehört nicht zum > Arbeitslohn (> Schmiergelder). IdR wird es sich um > Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG handeln (> Arbeitslohn Rz 148 ff). Einzelheiten > Bestechung Rz 3 mwN.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wasser- und Bodenverbände

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Selbst wenn diese Verbände bei der KSt als Betriebe gewerblicher Art einer > Juristische Person des öffentlichen Rechts behandelt werden, sind > Aufwandsentschädigungen nicht steuerfrei gemäß § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (BFH 160, 221 = BStBl 1990 II, 679). Zur – differenzierten – Behandlung der Einkünfte der > Organe > Vorstandsmitglieder Rz 1.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Preisnachlass

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den nur für die eigenen > Arbeitnehmer vorgesehenen Preisnachlässen sowie zum Rabattfreibetrag des § 8 Abs 3 EStG > Rabatte Rz 5–70. Zu Rabatten an ArbN durch Dritte > Rabatte Rz 71–94.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wechselschichtzulage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wechselschichtzulagen können als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Rahmen von § 3b EStG (nur) steuerfrei sein, soweit sie für die Arbeit in den nach dieser Vorschrift begünstigten Zeiten gezahlt werden. Auf die Bezeichnung der Lohnzuschläge kommt es nicht an (> R 3b Abs 1 LStR). Ergänzend > Lohnzulagen, > Lohnzuschläge 34, 70 m...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 10.1 Variante 1: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalendermonats

Rz. 23 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalendermonats: Der Arbeitgeber ermittelt den Aufteilungsmaßstab für die einzelnen Kalendermonate nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des einzelnen Kalendermonats.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 158 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 41 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt dabei weder ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlkampfkosten

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Unter Wahlkampfkosten versteht man alle Aufwendungen, die anlässlich eines Wahlkampfes für ein hauptberufliches oder nebenberufliches (ehrenamtliches) politisches Mandat entstehen (Stübe, FR 1994, 385). Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Mandats als > Abgeordnete des > Deutscher Bundestag, eines Landtags oder des Europäischen Parlaments (> Eu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unterricht an Schulen einer anderen Schulform

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gehört eine Lehrtätigkeit nicht zu den eigentlichen Dienstobliegenheiten aus dem Hauptberuf, so wird im Nebenberuf unterrichtet. Nebenberufliche Lehrtätigkeit idS ist auch die nebenamtliche Lehrtätigkeit, zB wenn ein Lehrer außerhalb der normalen Schulzeit zusätzlichen, aber anders gearteten Unterricht für > Menschen mit Behinderungen oder ni...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an den Fremdbetrieb...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung erg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Preisermittler

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die von den Statistischen Ämtern oder Gemeinden nebenamtlich zur Marktbeobachtung eingesetzten Preisermittler sind je nach Vertragsgestaltung im Einzelfall nichtselbständig oder selbständig tätig (> Arbeitnehmer Rz 9 ff). In einigen Bundesländern erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung iSv § 3 Nr 12 EStG; > Aufwandsentschädigungen Rz 63...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Nachzahlung laufender Bezüge

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bezüge neben dem üblichen Monatslohn, die ihrem Wesen nach zum laufenden > Arbeitslohn gehören (> Laufende Bezüge), sind zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn zu versteuern, auch wenn sie zu einem anderen Zeitpunkt gezahlt werden. Dies gilt auch für Nachzahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag einer Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungsze...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Dienstverhältnisse mit einer Gesellschaft, an der der Ehegatte des Arbeitnehmers beteiligt ist

Rz. 100 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist ein Ehegatte Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (zB einer GmbH), so werden ernsthaft vereinbarte und durchgeführte Dienstverhältnisse anerkannt. Der Gesellschafter selbst (und/oder sein Ehegatte) kann ArbN der KapGes sein. Ergänzend > Einmanngesellschafter sowie > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kap...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 10.2 Variante 2: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des gesamten Beschäftigungszeitraums innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 24 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des Beschäftigungszeitraums im Kalenderjahr (während des Beschäftigungsverhältnisses) Der Arbeitgeber ermittelt den Aufteilungsmaßstab für die einzelnen Kalendermonate nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen im gesamten Beschä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 32 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Beiträge zur gesetzlichen > Krankenversicherung sind zum steuermindernden Abzug zugelassen, soweit sie dazu dienen, nach Art, Umfang und Höhe eine Absicherung zu erhalten, die sich an dem sozialhilfegleichen Versorgungsniveau entsprechend dem SGB XII orientiert. Versicherte in der GKV können deshalb ihre Beiträge (ArbN-Anteil ohne Zusatzbeit...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Unterricht von Lehrern aus anderen Berufen

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei nebenberuflichen Lehrkräften, die im Hauptberuf keine Lehrtätigkeit ausüben, beurteilt sich die Einkunftsart der Bezüge nach allgemeinen Grundsätzen (> Rz 2). Bei den im Hauptberuf Selbständigen kann die Lehrtätigkeit eine Hilfstätigkeit zur selbständigen Tätigkeit sein (> Arbeitnehmer Rz 75 ff). Bei Handwerksmeistern lässt sich eine Lehr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Negative Einnahmen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Negative Einnahmen (NE) entstehen, wenn positive > Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart entstanden sind, zurückfließen. Das gilt zB für die Rückzahlung von > Arbeitslohn an den > Arbeitgeber, wenn sich dies als "actus contrarius" zu einer rechtsgrundlosen Lohn(über)zahlung darstellt (BFH 225, 106 = BStBl 2010 II, 135). Der Zufluss eine...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlkonsuln

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Diplomatischer und konsularischer Dienst Rz 100 ff, > Ehrenamt, > Konsuln. Die Steuerbefreiung der Bezüge ausländischer Diplomaten (§ 3 Nr 29 EStG) gilt nicht für Wahlkonsuln (vgl R 3 Nr 29 EStR).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ermittlung des Arbeitgebers in Sonderfällen

Rz. 15 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den LSt-Abzug kann als ArbG eine natürliche oder eine > Juristische Person (wie die AG und die GmbH) einschließlich der rechtsfähigen KöR in Betracht kommen. ArbG können aber auch die Gebietskörperschaften (> Behörden als Arbeitgeber) sein oder die verfasste Studierendenschaft (> AStA), auch rechtliche Personenvereinigungen wie OHG und K...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pfändung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Lohnpfändung erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner (> Arbeitnehmer) aus der im Pfändungsbeschluss bezeichneten Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, unabhängig davon, wie sie benannt oder berechnet werden (§ 850 Abs 4 ZPO). Das schließt den Erstattungsbetrag aus dem vom > Arbeitgeber durchzuführenden betrieblichen LStJA (§ 42b EStG...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichteheliche Kinder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nichtehelich ist ein Kind, dessen Eltern bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind. Art 6 Abs 5 GG verbietet eine Benachteiligung solcher Kinder. Der Vater ist mit seinem nichtehelichen Kind verwandt (§ 1589 Abs 1 BGB). Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, behandelt § 32 Abs 1 Nr ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachtarbeit

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zulagen für Nachtarbeit sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn. Über steuerfreie Zuschläge vgl § 3b EStG; > R 3b LStR und > Lohnzuschläge Rz 8 ff. Über Entschädigungen für Nachtwachen des Krankenpflegepersonals > Krankenschwestern Rz 2. Ergänzend > Ärzte Rz 13, > Bereitschaftsdienst, > Druckereigewerbe Rz 2, > Flugsicherung Rz 1, > Gesellschafter-G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Rechtlicher Status des Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Mitwirkung bei der Erhebung der LSt ist der ‚Arbeitgeber’ im Verhältnis zum FA (Außenverhältnis) kraft öffentlichen Rechts verpflichtet. Ihm obliegt die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (> Arbeitslohn) sowie die Einbehaltung und Abführung der Steuerabzüge (vgl §§ 38ff EStG; zu einem Gesamtüberblick > Lohnsteuer, > Steuerabzugsverfahre...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Portabilität

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff bezeichnet die gesetzlichen Modalitäten bei der Übertragung von Versorgungsanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung beim ArbG-Wechsel. Im Steuerrecht stellt § 3 Nr 55 Satz 1 EStG den vom früheren > Arbeitgeber nach Maßgabe von § 4 Abs 2 Nr 2 BetrAVG an einen neuen ArbG oder einen Träger der betrieblichen Altersversorgung ge...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl > Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der > Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vordrucke

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Gestaltung amtlicher Muster – besonders für das > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, die (regelmäßig elektronisch abzugebende) > Lohnsteuer-Anmeldung sowie die > Steuererklärung zur > Einkommensteuer – bestimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (vgl > Ermächtigungen in § 51 Abs 4 Nr 1 EStG). Amtliche Vordrucke auf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Überschusserzielungsabsicht

Rz. 55 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 ArbN ist überdies nicht, wenn > Einnahmen nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn führen, weil sie nicht in der Absicht erzielt werden, Überschüsse über die > Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Arbeitslohn hat die beschäftigte Person deshalb nur, wenn sie mit Überschusserzielungsabsicht tätig wird. Rz. 56 Stand: E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gesetzliche Definition

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Eines der Ziele reicht aus; das "und" ist als "oder" zu lesen (hM). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Sätze 1, 2 EStG). Bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind es die Aufwendungen, die zielgericht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Korrektur des Lohnsteuer-Abzugs

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der > Arbeitgeber ist berechtigt, den LSt-Abzug (> Steuerabzugsverfahren) zu korrigieren, wenn er erkennt, dass er die LSt unzutreffend einbehalten hat oder wenn die > Lohnsteuerabzugsmerkmale rückwirkend geändert wurden (vgl § 41c EStG; > R 41c.1 LStR; > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 22). Ist er dazu mangels ausreichenden Barlohns nicht in der Lage, bes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 10 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff ‚Arbeitgeber’ ist – wie die Begriffe > Arbeitnehmer und > Arbeitslohn ein – zentraler Begriff des Lohnsteuerrechts. Er wird im EStG und in der LStDV nicht definiert; seine Abgrenzung ist der Rechtsauslegung überlassen; das ermöglicht eine Anpassung an sich wandelnde Verhältnisse. Für das Steuerrecht genügt eine Ableitung aus dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs 2 S 1 Nr 1–27 AO)

Tz. 29 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007 (BGBl I 2007, 2332, BStBl I 2007, 815) ist mit der Änderung des § 52 Abs 2 AO mit Wirkung seit 01.01.2007 ein abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke an die Stelle der früheren "Aufzählung" (s BT-Drs 16/5200,20) getreten (s BT-Drs 16/5200, 20). Die g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Pensionsverpflichtungen

Rz. 335 [Autor/Stand] Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 158 Abs. 4 Nr. 7 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes berücksichtigt werden. Derartige Belastungen sind vielmehr bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs im Erbfall als Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG bzw. bei einer Schenkung bei der Ermi...mehr