Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Pfändung durch den Normalgläubiger § 850c ZPO

Rz. 348 Um das pfändbare Einkommen zu ermitteln, ist zunächst das Nettoeinkommen des Schuldners zu errechnen. Rz. 349 Vom Bruttoeinkommen des Schuldners sind die gesetzlichen Abgaben, also Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Krankversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) abzuziehen. Den gesetzlichen S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002

Tz. 233 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der ges Normierung der Mehrmütterorganschaft wurde durch zwei Maßnahmen die Anwendung der in Tz 231 dargestellten BFH-Rspr von der mehrfachen Abhängigkeit bei der Mehrmütterorganschaft ausgeschlossen: Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG muss die OG ihren Gewinn an ein einziges anderes gew Unternehmen abführen, nach § 14 Abs 2 S 2 KStG ist der PersGe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.3 Sinn und Zweck der organschaftlichen Ausgleichsposten

Tz. 1173 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 1024), haben die organschaftlichen AP nach hM den Sinn, eine doppelte bzw eine Nichtbesteuerung des in organschaftlicher Zeit erwirtschafteten Einkommens der OG zu verhindern. UE dienen sie jedoch der zutr Abgrenzung der Besteuerungssysteme innerhalb und außerhalb der Organschaft (s Tz 1178). Zu einer solchen Doppe...mehr

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Beitragszuschuss (landwirts... / 2 Berechnung

Das der Zuschussberechnung zugrunde zu legende Jahreseinkommen errechnet sich aus den Jahreseinkünften des Landwirts und seines Ehegatten/Lebenspartners. Hiervon wird jedem die Hälfte zugerechnet. Es erfolgt eine Abrundung auf volle Euro-Beträge. Zum Einkommen zählen: positive Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, positive sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.7 Anwendung der Einlagelösung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wegen der durchgehenden Einkommenszurechnung bis zum obersten OT schlagen sich als Einlage zu behandelnde organschaftliche Minderabführungen sowie als Einlagenrückzahlung zu behandelnde organsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.3 Sinn und Zweck des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 970 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 3 KStG, der die dort genannten Mehr- bzw Minderabführungen für stliche Zwecke in eine GA bzw in eine verdeckte Einlage umdeutet, soll, bezogen auf in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführungen, sicherstellen, dass es bei einer Gesamtbetrachtung zu der vom Ges gewollten Kombination einer KSt auf das von der OG erwirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.4 Steuerliche Folgen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1595 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung stlich nicht anerkannt, gilt uE Folgendes (hierzu auch s Frotscher in F/D, § 14 KStG Rn 701; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1347 ff; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 551 und s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 705). Beispiel 1: Sowohl zwischen EG und MG als auch zwischen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1...mehr

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FoVo 01/2026, Die Erhöhung ... / II. Mindestlohn und Pfändungsfreigrenzen

Der alleinstehende Schuldner hat auf einmal pfändbare Beträge Hat die Erhöhung des Mindestlohns zum 1.1.2025 keine Chance eröffnet, einen pfändbaren Betrag zu erlangen, sieht dies mit der Erhöhung zum 1.1.2026 anders aus. Beispiel Geht man bei dem Schuldner von einer 40-Stunden-Woche aus, ergibt sich ein monatlicher Arbeitsumfang von 173,33 Stunden (52 Wochen à 40 Stunden = 2....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Besonderheiten bei der Gewinnermittlung

Tz. 835 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftsbedingte Sonderauswirkungen in der St-Bil des OT ergeben sich insbes aus: Der Aktivierung von Forderungen bzw der Passivierung von Verpflichtungen aus dem GAV. Daraus sich ergebende Veränderungen des St-Bil-Gewinns sind auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu neutralisieren (s amtl Einkommensermittlungsschema in R 7.1 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Persönlich steuerbefreite Körperschaften mit partieller Steuerpflicht als Organträger

Tz. 131 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die OT-Kö darf nicht stbefreit sein. StBefreiungen idS sind nur pers (volle) Befreiungen von der KSt (s § 5 KStG). Sachliche StBefreiungen einzelner Eink oder eine beschr pers Befreiung sind hingegen unschädlich. Hierzu s den zur GewSt ergangenen Beschl des BFH v 10.03.2010 (BStBl II 2011, 181), wonach eine GmbH, die ein Alten- und Pflegehe...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.1 Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) des Versicherten vergleicht man die Erwerbsmöglichkeiten, die der Verletzte vor dem Arbeitsunfall hatte, mit denen, die ihm nach dem Unfall auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verblieben sind. Der Schaden des Versicherten wird also abstrakt bemessen, auf seine konkrete Beeinträchtigung bzw. tatsächliche Einkommensein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Altrichter-Herzberg, Auslegungstendenzen der Fin-Verw zu § 4 Abs 4a EStG – Ein Problem für Organschaften, DStR 2019, 31; von Freeden, Der Gewinn nach § 4 Abs 4a S 2 EStG bei einer OT-PersGes, FR 2020, 615. Tz. 1600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 4 Abs 4a S 1 EStG regelt, dass Schuldzinsen einer PersGes (ggf anteilig) nabzb sind, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Betroffene Steuerarten

Tz. 8 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 1 S 1 UmwStG gilt die stliche Rückwirkung für die Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind insbes die KSt und die ESt (uE auch der SolZ sowie die KiSt) der übertragenden Kö, des übernehmenden Rechtsträgers sowie der Gesellschafter einer übernehmenden Pers-Ges. Auswirkungen ergeben sich auch bezogen auf die Vollverzinsung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Die gesonderte Feststellung und ihre Wirkungen (§ 14 Abs 5 S 2 KStG)

Tz. 1546 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die im Ges vorgeschriebene gesonderte Feststellung erfolgt ggü dem OT und der OG einheitlich und ist zwingend vorzunehmen. Es handelt sich bei der Feststellung verfahrensrechtlich nicht um zwei eigenständige, zusammengefasste Bescheide, sondern um einen einheitlichen Bescheid, der sich sowohl gegen den OT als auch gegen die OG richtet (s B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 691 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl die Einfügung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG mit der Zulassung doppelt ansässiger OT und OG begründet worden ist, findet sich im Ges-Wortlaut diese wichtige Einschränkung nicht wieder; das Ges spricht ganz allg von "OT" und "OG". Entgegen der Auff von Stangl/Brühl (DK 2013, 77, 100), Schaden/Polatzky (IStR 2013, 131, 135 ff), Brink (in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, ansonsten ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 882 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 iVm mit S 2 KStG muss der GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen sein; das Einkommen der OG ist dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj der OG endet, in dem der GAV wirksam wird. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst im Wj 02 in das HReg eingetragen wird, kann die kstlich...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / Zusammenfassung

Überblick Der Fiskus fördert bestimmte Sparformen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen. Hierdurch sollen die Vermögensbildung sowie der Immobilienerwerb von Arbeitnehmern unterstützt werden. Voraussetzung für diese Zulagen ist, dass ein Teil des Arbeitslohns als zusätzliche vermögenswirksame Leistung vereinbart wird oder der Arbeitnehmer sie alternati...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Gewährung einer Geldzulage. Sofern das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Der Geldbetrag wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Für vermögenswirksame ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / d) Unfallbedingte Unternehmensaufgabe

Rz. 156 Wenn der Geschädigte sein Unternehmen unfallbedingt aufgeben muss, ist er für diesen Umstand darlegungs- und beweisbelastet, jedoch unter Berücksichtigung der Beweiserleichterungen der §§ 252 BGB, 287 ZPO (BGH VersR 1998, 772; BGH r+s 2001, 285). Rz. 157 Setzt der Geschädigte seine restliche Erwerbsfähigkeit dann in der Aufnahme einer abhängigen Tätigkeit fort, so kan...mehr

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Waisenrente / 1.5 Einkommensanrechnung

Auf eine Waisenrente wird kein Einkommen angerechnet. Nach dem bis zum 30.6.2015 geltenden Recht, konnten Waisen nur bis zu dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres unbegrenzt zu einer Waisenrente hinzuverdienen. Bestand auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Waisenrente, z. B. weil sich die Waise in einer Berufsausbildung befand, wurden die Einkünfte...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 4.1 Regelbeitrag

Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der (monatlichen) Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR). Unter Berücksichtigung des aktuellen Beitragssatzes der Rentenversicherung (2026: 18,6 %), ergibt sich für das Kalenderjahr 2026 damit ein monatlicher Regelbeitrag i. H. v. 735,63 EUR (2025: 696,57 EUR). Ausnahmen vom Regelbeitrag Für die e...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 8.1 Höchstbetrag bzw. Freigrenze

Um bei hohen Sachzuwendungen eine Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz des Empfängers der Zuwendung zu gewährleisten, wird die Pauschalierungsmöglichkeit ausgeschlossen soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr den Betrag von 10.000 EUR übersteigen (Höchstbetrag) oder wenn die Einzelzuwendung 10.000 EUR (Freigrenze) übersteigt. Während bei der ersten Fall...mehr

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Solidaritätszuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Solidaritätszuschlag ist als Ergänzungsabgabe eine selbstständige, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Sein Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben ist sowie sämtliche einkommensteuerpflichtige Personen (und Körpersc...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind im Rahmen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht[1] auch Personen, die deutsche Staatsangehörige sind, im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechtes in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.3 Die steuerlichen Folgen der verunglückten Organschaft

Tz. 1584 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Liegen von Beginn an die Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft nicht vor oder wird der GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG beendet bzw tats nicht durchgeführt, sind von Beginn an die §§ 14–19 KStG nicht anzuwenden bzw die vorgenommenen...mehr

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Erziehungsrente / 1 Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner

Geschiedene Ehegatten oder frühere Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, haben Anspruch auf Erziehungsrente, wenn ihr geschiedener Ehegatte/früherer Lebenspartner verstorben ist und sie ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners unter 18 Jahren erziehen, nicht wieder geheiratet bzw. keine erneute Lebenspartnerschaft begründet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Rechtsfolgen

Tz. 742 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn die an außenstehende Minderheitsgesellschafter geleisteten Az den nach § 14 Abs 2 KStG zulässigen Höchstbetrag nicht übersteigen, gilt für das betr Wj der ganze Gewinn iSd § 14 Abs 1 S 1 KStG als abgeführt. Bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen ist für dieses Jahr die Organschaft anzuerkennen. Nach § 16 KStG hat die OG iHv 20/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 8 Beiträge

Wird bei einem bislang als selbstständig eingeordneten Auftragnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, gelten für die Beitragsberechnung die allgemeinen Grundsätze wie für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Beiträge sind aus den erzielten Einnahmen (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) zu berechnen und vom Arbeitgeber und...mehr

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Private Krankenversicherung... / 4 Standardtarif

Personen, die ihren privaten Krankenversicherungsvertrag vor dem 1.1.2009 abgeschlossen hatten, können bei Bedarf in den brancheneinheitlichen Standardtarif wechseln. Dessen Leistungsumfang orientiert sich an dem der gesetzlichen Kassen. Außer einer privaten Krankentagegeld- und einer Auslandsreisekrankenpolice dürfen Versicherte im Standardtarif keine weiteren privaten Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten. Er zielt darauf ab, den Verbreitungsgrad der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamteinkommen / Zusammenfassung

Begriff Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Die Vorschrift erfasst neben den ausdrücklich genannten Einkunftsarten alle Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen. Die Krankenkasse prüft das Gesamteinkommen u. a., wenn sie über eine Familienversicherung entsch...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 2. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Rz. 10 Der Unterhaltsberechtigte hat nur dann einen Anspruch, wenn er bedürftig ist, § 1602 Abs. 1 BGB. Für den Anspruch des Ehegatten auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB gibt es hier eine Besonderheit. Die Vorschrift des § 1602 BGB findet keine Anwendung, da sich die eheliche Unterhaltspflicht unmittelbar aus der ehelichen Solidarität und Partnerschaft ergibt. Dies bedeut...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 2 Ein Minijob, gesetzlich krankenversichert

Sachverhalt Eine Aushilfskraft ist auf 603-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Sie ist verheiratet, familienversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse und übt keine weitere Beschäftigung aus. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflichtig zur Sozialversicherung und wie ist das Einkommen zu versteuern? Ergebnis Übt ein Arbeitnehmer ausschließlich einen Minijob mit einem Verdien...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / Zusammenfassung

Überblick Der Solidaritätszuschlag ist eine eigenständige Zuschlagsteuer, eine sog. steuerliche Ergänzungsabgabe. Die Steuer wird selbstständig, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben i...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 3 Berücksichtigung von Abfindungen in der freiwilligen Krankenversicherung

Eine wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Abfindung ist bei einer anschließend durchgeführten freiwilligen Krankenversicherung teilweise als Einkommen zum Lebensunterhalt anzusehen und daher für die Bemessung des Beitrags für die freiwillige Krankenversicherung sowie für die Bemessung des Beitrags zur Pflegeversicherung heranzuziehen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.8 Berücksichtigung der negativen Einkünfte auch in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person

Tz. 703 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Negative Eink des OT oder der OG bleiben gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG idFd ÄndG v 20.02.2013 bei der inl Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausl Staat iRd Besteuerung des OT, der OG oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Wenn eine dem Organkreis zugehörige Gesellschaft negative Eink hat, die in einem ausl Staat berü...mehr

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FF 01/2026, Verwaltung des ... / Leitsatz

1. Wird eine sechsstellige Versicherungsleistung für einen ärztlichen Behandlungsfehler der Ehefrau auf ein Konto des Ehemannes gezahlt, so handelt es sich im Zweifel weiterhin um das Vermögen der Ehefrau. 2. Bestand für die Überweisung des vorgenannten Betrages auf das Konto des Ehemanns keine zwingende Veranlassung in der Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse, spricht...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 13.3 Besonderes Verfahren bei mehreren Dienstverhältnissen

Werden für einen Steuerpflichtigen ELStAM-Daten mehrfach abgerufen, weil er von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn bezieht, kann der Freibetrag beliebig auf die verschiedenen Beschäftigungen verteilt werden. Wird dem Arbeitgeber beim elektronischen Abruf für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis von der ELStAM-Datenbank die Steuerklasse VI mitgeteilt, fällt...mehr

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FF 01/2026, Verwaltung des ... / 2 Anmerkung

I. Dogmatik, Grenzen und Gestaltungsperspektiven bei Vermögensverwaltungsverträgen zwischen Ehegatten Die Entscheidung des OLG Hamm rückt einen in der familienrechtlichen Praxis bedeutsamen Problemkreis in den Vordergrund, nämlich die rechtliche Einordnung der Überlassung eines einem Ehegatten allein zustehenden Vermögensbetrags zur Verwaltung durch den anderen. Die Konstella...mehr

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Grenzpendler / 1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln (z. B. beim Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen). Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 240a Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie um die nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2 und § 7 EStG abgese...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 4.2 Antrag des Arbeitgebers auf Verteilung der Betriebsausgaben

Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Arbeitgeber unwiderruflich beantragt, die bei der Übertragung entstehenden zusätzlichen Betriebsausgaben erst in den auf die Übertragung folgenden 10 Wirtschaftsjahren verteilt steuerlich abzuziehen.[1] Hierdurch wird vermieden, dass sich die durch die Übertragung ausgelösten Betriebsausgaben unmittelbar steuermindernd auswirken, wä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitseinkommen / 1 Bestimmung des Arbeitseinkommens

Für die Bestimmung, welches Einkommen als Arbeitseinkommen bei selbstständig bzw. freiberuflich Tätigen und bei Gewerbetreibenden zu berücksichtigen ist, ist nach § 15 Abs. 1 SGB IV das Einkommensteuerrecht maßgebend. Arbeitseinkommen ist der Gewinn im Sinne des Steuerrechts.[1] Dadurch wird grundsätzlich volle Parallelität von Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Beitragssatz bei Berücksichtigung von Familieneinkommen

Bei der Beitragsfestsetzung ist zwischen dem tatsächlichen Einkommen des freiwillig Versicherten einerseits und dem zu berücksichtigenden Familieneinkommen andererseits zu unterscheiden. Soweit der freiwillig Versicherte über eigene Einnahmen verfügt, ist auf diese Einnahmen der für die jeweilige Einnahmeart maßgebende Beitragssatz anzuwenden. Für das zu berücksichtigende Famil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstler / 3.2 Rentenversicherung

Zur Rentenversicherung haben die Versicherten ebenfalls grundsätzlich Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung zu entrichten (2026: 8.450 EUR mtl.; 2025: 8.050 EUR mtl.). Übersteigt das Arbeitseinkommen die BBG, so bemisst sich der Beitragsanteil auch nach dem höheren Einkommen, jedoch höchstens bis zum 2-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze. ...mehr